Rechtsprechung
| EuGH, 01.10.2019 - C-495/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
YX (Übermittlung eines Urteils an den Mitgliedstaat der Staatsangehörigkeit der verurteilten Person)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Erledigung
- Europäischer Gerichtshof
YX (Übermittlung eines Urteils an den Mitgliedstaat der Staatsangehörigkeit der verurteilten Person)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Erledigung
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
YX (Transmission d'un jugement à l'État membre de nationalité du condamné)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- EuGH, 01.10.2019 - C-495/18
- Generalanwalt beim EuGH - C-495/18 (anhängig)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 22.10.2012 - C-252/11
Sujetová
Auszug aus EuGH, 01.10.2019 - C-495/18
Rn. 19 Sowohl aus dem Wortlaut als auch aus dem Aufbau von Art. 267 AEUV folgt, dass das Vorabentscheidungsverfahren voraussetzt, dass bei den nationalen Gerichten tatsächlich ein Rechtsstreit anhängig ist, in dessen Rahmen sie eine Entscheidung erlassen müssen, bei der das Vorabentscheidungsurteil des Gerichtshofs berücksichtigt werden kann (vgl. u. a. Beschlüsse vom 22. Oktober 2012, Šujetová, C-252/11, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:653, Rn. 14, …und vom 3. März 2016, Euro Bank, C-537/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:143, Rn. 32).Rn. 20 Die Rechtfertigung des Vorabentscheidungsersuchens liegt nämlich nicht in der Abgabe von Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen, sondern darin, dass das Ersuchen für die tatsächliche Entscheidung eines Rechtsstreits erforderlich ist (vgl. u. a. Beschlüsse vom 22. Oktober 2012, Šujetová, C-252/11, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:653, Rn. 15, …und vom 3. März 2016, Euro Bank, C-537/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:143, Rn. 33).
- EuGH, 03.03.2016 - C-537/15
Euro Bank
Auszug aus EuGH, 01.10.2019 - C-495/18
Rn. 19 Sowohl aus dem Wortlaut als auch aus dem Aufbau von Art. 267 AEUV folgt, dass das Vorabentscheidungsverfahren voraussetzt, dass bei den nationalen Gerichten tatsächlich ein Rechtsstreit anhängig ist, in dessen Rahmen sie eine Entscheidung erlassen müssen, bei der das Vorabentscheidungsurteil des Gerichtshofs berücksichtigt werden kann (…vgl. u. a. Beschlüsse vom 22. Oktober 2012, Šujetová, C-252/11, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:653, Rn. 14, und vom 3. März 2016, Euro Bank, C-537/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:143, Rn. 32).Rn. 20 Die Rechtfertigung des Vorabentscheidungsersuchens liegt nämlich nicht in der Abgabe von Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen, sondern darin, dass das Ersuchen für die tatsächliche Entscheidung eines Rechtsstreits erforderlich ist (…vgl. u. a. Beschlüsse vom 22. Oktober 2012, Šujetová, C-252/11, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:653, Rn. 15, und vom 3. März 2016, Euro Bank, C-537/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:143, Rn. 33).
- EuGH, 10.01.2019 - C-169/18
Mahmood u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Erledigung
Auszug aus EuGH, 01.10.2019 - C-495/18
Rn. 18 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist das in Art. 267 AEUV vorgesehene Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (Beschluss vom 10. Januar 2019, Mahmood u. a., C-169/18, EU:C:2019:5, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-83/19
Nach Auffassung von Generalanwalt Bobek verstoßen die vorläufige Ernennung des …
{FN:28} Vgl. z. B. Beschlüsse vom 10. Januar 2019, Mahmood u. a. (…C-169/18, EU:C:2019:5, Rn. 25 und 26), vom 2. Mai 2019, Faggiano (…C-524/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:399, Rn. 23 und 24), oder vom 1. Oktober 2019, YX (Übermittlung eines Urteils an den Mitgliedstaat der Staatsangehörigkeit der verurteilten Person) (C-495/18, EU:C:2019:808, Rn. 23 bis 26). - EuGH, 01.10.2025 - C-751/24
Gebrüder Weiss - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gegenstandslos gewordener …
Rn. 21 Dies gilt unbeschadet der Möglichkeit oder gegebenenfalls der Pflicht des vorlegenden Gerichts, dem Gerichtshof ein neues Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV vorzulegen, sollte es eine entsprechende Entscheidung für die Entscheidung eines bei ihm anhängigen Rechtsstreits für notwendig erachten und der Ansicht sein, dass dieser dieselbe Frage nach der Auslegung des Unionsrechts aufwerfe (Beschluss des Gerichtshofs vom 1. Oktober 2019, YX [Übermittlung eines Urteils an den Mitgliedstaat der Staatsangehörigkeit der verurteilten Person], C-495/18, EU:C:2019:808, Rn. 27). - Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-355/19
Asociaţia "Forumul Judecătorilor Din România" und Asociaţia …
{FN:28} Vgl. z. B. Beschlüsse vom 10. Januar 2019, Mahmood u. a. (…C-169/18, EU:C:2019:5, Rn. 25 und 26), vom 2. Mai 2019, Faggiano (…C-524/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:399, Rn. 23 und 24), oder vom 1. Oktober 2019, YX (Übermittlung eines Urteils an den Mitgliedstaat der Staatsangehörigkeit der verurteilten Person) (C-495/18, EU:C:2019:808, Rn. 23 bis 26). - Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-291/19
SO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vertrag über den Beitritt der Republik …
{FN:28} Vgl. z. B. Beschlüsse vom 10. Januar 2019, Mahmood u. a. (…C-169/18, EU:C:2019:5, Rn. 25 und 26), vom 2. Mai 2019, Faggiano (…C-524/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:399, Rn. 23 und 24), oder vom 1. Oktober 2019, YX (Übermittlung eines Urteils an den Mitgliedstaat der Staatsangehörigkeit der verurteilten Person) (C-495/18, EU:C:2019:808, Rn. 23 bis 26). - EuGH, 24.11.2022 - C-302/21
Banco Cetelem - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gegenstandslos gewordener …
Rn. 32 Insbesondere muss der Gerichtshof in Anbetracht dessen, dass sowohl aus dem Wortlaut als auch aus dem Aufbau des Art. 267 AEUV folgt, dass das Vorabentscheidungsverfahren voraussetzt, dass bei den nationalen Gerichten tatsächlich ein Rechtsstreit anhängig ist, in dem sie eine Entscheidung erlassen müssen, bei der das Vorabentscheidungsurteil berücksichtigt werden kann, zu dem Schluss kommen, dass Erledigung eingetreten ist, wenn der Ausgangsrechtsstreit gegenstandslos geworden ist (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. März 1998, Djabali, C-314/96, EU:C:1998:104, Rn. 21 und 22, sowie Beschluss vom 1. Oktober 2019, YX [Übermittlung eines Urteils an den Mitgliedstaat der Staatsangehörigkeit der verurteilten Person], C-495/18, EU:C:2019:808, Rn. 19 und 24 bis 26).
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