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Rechtsprechung
   EuGH, 05.10.2023 - C-565/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,26266
EuGH, 05.10.2023 - C-565/22 (https://dejure.org/2023,26266)
EuGH, Entscheidung vom 05.10.2023 - C-565/22 (https://dejure.org/2023,26266)
EuGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2023 - C-565/22 (https://dejure.org/2023,26266)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Verein für Konsumenteninformation

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2011/83/EU - Verbraucherrechte - Abonnement eines Verbrauchers auf einer Lernplattform - Automatische Verlängerung des Vertrags - Widerrufsrecht

  • IWW

    Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2011/83
    Verbraucherschutz

  • kanzlei.biz

    Achtung, Abo-Falle! Steht Verbrauchern ein zweites Widerrufsrecht zu?

  • Betriebs-Berater

    Lernplattform-Abo - Nur einmaliges Widerrufsrecht eines Verbrauchers bei anfangs kostenlosem, anschließend kostenpflichtigem Zeitraum

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrecht/Verbraucherrecht: Verein für Konsumenteninformation/Sofatutor

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Ein Verbraucher hat ein einziges Mal das Recht, ein im Fernabsatz abgeschlossenes Abonnement, das anfangs kostenlos ist und sich automatisch verlängert, zu widerrufen

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Keine "doppelte" Widerrufsfrist bei Online-Abos

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zum Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzgeschäften über Dienstleistungen die nach einem kostenlosen Zeitraum kostenpflichtig werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht bei Lernplattform-Abonnements: Kein neues Widerrufsrecht nach kostenloser Testphase

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Widerruf nach automatischer Vertragsverlängerung eines kostenlosen Probe-Abos?

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Online-Abo - Kein Widerrufsrecht nach automatischer Verlängerung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kostenloses Online-Probeabonnement - Verlängert sich ein Internetabo nach der Testphase automatisch, können es Verbraucher nicht mehr widerrufen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zum Widerrufsrecht für online abgeschlossene Abonnements

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verbraucherwiderruf: Kein neues Widerrufsrecht nach Ablauf kostenloser Probephase

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht bei Online-Abos nur einmal zu Vertragsbeginn

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein erneutes Widerrufsrecht nach kostenloser Testphase

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verbraucher hat kein zweites Widerrufsrecht, wenn sich kostenlose Probe-Abo automatisch in ein kostenpflichtiges verlängert

Sonstiges (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 3417
  • ZIP 2023, 2204
  • GRUR 2023, 1551
  • EuZW 2024, 96
  • MMR 2024, 312
  • K&R 2023, 727
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 10.07.2019 - C-649/17

    Eine Online-Plattform wie Amazon ist nicht verpflichtet, dem Verbraucher vor …

    Auszug aus EuGH, 05.10.2023 - C-565/22
    Rn. 35 Außerdem soll Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2011/83 u. a. sicherstellen, dass dem Verbraucher vor Abschluss eines Vertrags die Informationen übermittelt werden, die zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung und vor allem zur Ausübung seiner Rechte, insbesondere seines Widerrufsrechts, erforderlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 2019, Amazon EU, C-649/17, EU:C:2019:576, Rn. 43).

    Zum anderen fördert dieses Recht eine informierte Entscheidung des Verbrauchers, die alle Vertragsbedingungen und die Folgen des Abschlusses des betreffenden Vertrags berücksichtigt, so dass dieser Verbraucher entscheiden kann, ob er sich vertraglich an einen Unternehmer binden möchte (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Januar 2019, Walbusch Walter Busch, C-430/17, EU:C:2019:47, Rn. 36, und vom 10. Juli 2019, Amazon EU, C-649/17, EU:C:2019:576, Rn. 43).

  • EuGH, 23.01.2019 - C-430/17

    Walbusch Walter Busch - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …

    Auszug aus EuGH, 05.10.2023 - C-565/22
    Um von dieser Information vollumfänglich profitieren zu können, muss der Verbraucher im Vorhinein die Bedingungen, Fristen und Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts kennen (Urteil vom 23. Januar 2019, Walbusch Walter Busch, C-430/17, EU:C:2019:47, Rn. 46).

    Zum anderen fördert dieses Recht eine informierte Entscheidung des Verbrauchers, die alle Vertragsbedingungen und die Folgen des Abschlusses des betreffenden Vertrags berücksichtigt, so dass dieser Verbraucher entscheiden kann, ob er sich vertraglich an einen Unternehmer binden möchte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Januar 2019, Walbusch Walter Busch, C-430/17, EU:C:2019:47, Rn. 36, …und vom 10. Juli 2019, Amazon EU, C-649/17, EU:C:2019:576, Rn. 43).

  • EuGH, 27.03.2019 - C-681/17

    Das Widerrufsrecht der Verbraucher im Fall eines Onlinekaufs gilt für eine …

    Auszug aus EuGH, 05.10.2023 - C-565/22
    Rn. 39 Das Widerrufsrecht soll den Nachteil ausgleichen, der sich für einen Verbraucher aus einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ergibt, indem ihm eine angemessene Bedenkzeit eingeräumt wird, in der er die Möglichkeit hat, die gekaufte Ware zu prüfen und auszuprobieren (Urteil vom 27. März 2019, slewo, C-681/17, EU:C:2019:255, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.04.2022 - C-249/21

    Auf elektronischem Wege geschlossener Vertrag: Damit ein solcher Vertrag wirksam …

    Auszug aus EuGH, 05.10.2023 - C-565/22
    Rn. 46 Die Bedeutung der ausdrücklichen Information des Verbrauchers durch den Unternehmer über den Preis der Dienstleistungen, die Gegenstand des betreffenden Vertrags sind, wurde vom Gerichtshof in den Rn. 25 bis 30 des Urteils vom 7. April 2022, Fuhrmann-2 (C-249/21, EU:C:2022:269), bestätigt.
  • EuGH, 18.06.2020 - C-639/18

    Sparkasse Südholstein - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …

    Auszug aus EuGH, 05.10.2023 - C-565/22
    Rn. 25 Zum anderen verweist es auf das Urteil vom 18. Juni 2020, Sparkasse Südholstein (C-639/18, EU:C:2020:477), in dem der Gerichtshof entschieden habe, dass Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/EG und 98/27/EG (…ABl. 2002, L 271, S. 16) dahin auszulegen sei, dass eine Änderungsvereinbarung zu einem Darlehensvertrag nicht unter den Begriff "Finanzdienstleistungen betreffender Vertrag" im Sinne dieser Bestimmung falle, wenn durch sie lediglich der ursprünglich vereinbarte Zinssatz geändert werde, ohne die Laufzeit des Darlehens zu verlängern oder dessen Höhe zu ändern, und die ursprünglichen Bestimmungen des Darlehensvertrags den Abschluss einer solchen Änderungsvereinbarung oder - für den Fall, dass eine solche nicht zustande kommen würde - die Anwendung eines variablen Zinssatzes vorsähen.
  • EuGH, 30.05.2024 - C-400/22

    Online-Bestellungen: Der Bestell-Button oder die entsprechende Funktion muss …

    Rn. 40 Da die Richtlinie 2011/83 gemäß ihrem Art. 4 hinsichtlich der in ihr enthaltenen Bestimmungen eine grundsätzlich vollständige Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten vornimmt, bestimmt der Umfang der in Art. 8 Abs. 2 Unterabs. 2 dieser Richtlinie vorgesehenen Informationspflicht in den Grenzen des Grundsatzes der unionsrechtskonformen Auslegung den Umfang des Rechts der Verbraucher, das in den nationalen Vorschriften zur Umsetzung dieser Bestimmung in die Rechtsordnung der Mitgliedstaaten vorgesehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 2023, Sofatutor, C-565/22, EU:C:2023:735, Rn. 38).
  • BGH, 25.02.2025 - VIII ZR 143/24

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit …

    Rn. 10 (1) Der Gerichtshof hat insoweit entschieden, mit Art. 6 Abs. 1 der Verbraucherrechterichtlinie solle sichergestellt werden, dass dem Verbraucher vor Abschluss eines Vertrags sowohl die Informationen über dessen Bedingungen und die Folgen des Vertragsschlusses übermittelt werden, die dem Verbraucher die Entscheidung ermöglichen, ob er sich vertraglich an einen Unternehmer binden möchte, als auch die Informationen, die zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung und vor allem zur Ausübung seiner Rechte, insbesondere seines Widerrufsrechts, erforderlich sind (…EuGH, Urteile vom 10. Juli 2019 - C-649/17, aaO Rn. 43 mwN - Amazon EU;… vom 21. Oktober 2020 - C-529/19, NJW 2020, 3707 Rn. 26 - Möbel Kraft; vom 5. Oktober 2023 - C-565/22, NJW 2023, 3417 Rn. 35 - Sofatutor).
  • EuGH, 09.07.2026 - C-234/25

    Streaming-Abonnements: Widerrufsrecht darf nicht ausgeschlossen werden, wenn das …

    Dieses Recht soll also den Nachteil ausgleichen, der sich für Verbraucher bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ergibt, indem ihnen eine angemessene Bedenkzeit eingeräumt wird, in der sie die Möglichkeit haben, den Gegenstand des Vertrags zu prüfen und auszuprobieren (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Januar 2019, Walbusch Walter Busch, C-430/17, EU:C:2019:47, Rn. 45…, vom 27. März 2019, slewo, C-681/17, EU:C:2019:255, Rn. 33, und vom 5. Oktober 2023, Sofatutor, C-565/22, EU:C:2023:735, Rn. 39).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2024 - 20 UKl 4/23

    Buttontext "Abonnieren" oder "Weiter zur Zahlung" in einer App erfüllt nicht § …

    Die Kostenpflichtigkeit des Angebots muss eindeutig sein (EuGH NJW 2023, 3417 Rn. 45).
  • LG Berlin II, 03.02.2026 - 3 O 314/23

    Widerruf des Kaufvertrags: Tesla-Widerruf scheitert

    (1) Der Gerichtshof hat insoweit entschieden, mit Art. 6 Abs. 1 der Verbraucherrechterichtlinie solle sichergestellt werden, dass dem Verbraucher vor Abschluss eines Vertrags sowohl die Informationen über dessen Bedingungen und die Folgen des Vertragsschlusses übermittelt werden, die dem Verbraucher die Entscheidung ermöglichen, ob er sich vertraglich an einen Unternehmer binden möchte, als auch die Informationen, die zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung und vor allem zur Ausübung seiner Rechte, insbesondere seines Widerrufsrechts, erforderlich sind (…EuGH, Urteile vom 10. Juli 2019 - C-649/17, aaO Rn. 43 mwN - ...;… vom 21. Oktober 2020 - C-529/19, NJW 2020, 3707 Rn. 26 - ...; vom 5. Oktober 2023 - C-565/22, NJW 2023, 3417 Rn. 35 - ...).
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