Rechtsprechung
| EuGH, 29.07.2024 - C-624/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
BP France
Vorlage zur Vorabentscheidung - Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen - Richtlinie 2009/28/EG - Art. 17 und 18 - Richtlinie (EU) 2018/2001 - Art. 25, 29 und 30 - Nachhaltigkeitskriterien und Kriterien für Treibhausgaseinsparungen - Überprüfung der ...
- Europäischer Gerichtshof
BP France
Vorlage zur Vorabentscheidung - Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen - Richtlinie 2009/28/EG - Art. 17 und 18 - Richtlinie 2018/2001/EG - Art. 25, 29 und 30 - Nachhaltigkeitskriterien und Kriterien für Treibhausgaseinsparungen - Überprüfung der ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
BP France
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Société BP France
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-624/22
- EuGH, 29.07.2024 - C-624/22
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 22.06.2017 - C-549/15
E.ON Biofor Sverige - Vorlage zur Vorabentscheidung - Förderung von Energie aus …
Auszug aus EuGH, 29.07.2024 - C-624/22
Bei diesen Zwecken handelt es sich um, erstens, die Überprüfung, inwieweit die Mitgliedstaaten ihre nationalen Ziele und das Unionsziel einhalten, die in Art. 3 der Richtlinie 2009/28 bzw. in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2018/2001 genannt sind, um, zweitens, die Beurteilung, ob sie ihren Verpflichtungen zur Nutzung erneuerbarer Energie, einschließlich - was die Richtlinie 2018/2001 betrifft - der in Art. 25 dieser Richtlinie festgelegten Verpflichtung in Bezug auf den Mindestanteil erneuerbarer Energie am Endenergieverbrauch des Verkehrssektors, nachkommen, und um, drittens, die Möglichkeit der finanziellen Förderung für den Verbrauch von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2017, E.ON Biofor Sverige, C-549/15, EU:C:2017:490, Rn. 28).In dem so abgesteckten Rahmen ist diese Harmonisierung außerdem abschließend, denn Art. 17 Abs. 8 der Richtlinie 2009/28 und Art. 29 Abs. 12 der Richtlinie 2018/2001 stellen klar, dass die Mitgliedstaaten Biokraftstoffe, die die in diesen Artikeln genannten Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, für diese drei Zwecke nicht aus sonstigen Nachhaltigkeitsgründen außer Acht lassen dürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2017, E.ON Biofor Sverige, C-549/15, EU:C:2017:490, Rn. 32).
Rn. 44 Zum einen sollen Art. 17 der Richtlinie 2009/28 und Art. 29 der Richtlinie 2018/2001 somit zur Gewährleistung des in Art. 95 Abs. 3 EG, jetzt Art. 114 Abs. 3 AEUV, genannten hohen Umweltschutzniveaus sicherstellen, dass Biokraftstoffe von den Mitgliedstaaten nur dann für die in Art. 17 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a bis c der Richtlinie 2009/28 und Art. 29 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a bis c der Richtlinie 2018/2001 genannten drei Umweltschutzzwecke berücksichtigt werden dürfen, wenn die vom Unionsgesetzgeber hier festgesetzten Nachhaltigkeitskriterien erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2017, E.ON Biofor Sverige, C-549/15, EU:C:2017:490, Rn. 33).
Diese Erleichterung besteht hauptsächlich darin, dass - wie in Rn. 43 des vorliegenden Urteils ausgeführt - Art. 17 Abs. 8 der Richtlinie 2009/28 und Art. 29 Abs. 12 der Richtlinie 2018/2001 den Mitgliedstaaten dann, wenn Biokraftstoffe einschließlich derjenigen aus anderen Mitgliedstaaten die in diesen Art. 17 bzw. 29 genannten Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, verbieten, diese nachhaltigen Biokraftstoffe für die in Art. 17 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a bis c der Richtlinie 2009/28 bzw. Art. 29 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a bis c der Richtlinie 2018/2001 genannten drei Zwecke aus "anderen Nachhaltigkeitsgründen" als den in diesen Art. 17 und 29 genannten außer Acht zu lassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2017, E.ON Biofor Sverige, C-549/15, EU:C:2017:490, Rn. 34).
Rn. 47 Vor diesem Hintergrund sehen Art. 18 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2009/28 und Art. 30 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2018/2001 lediglich vor, dass die Mitgliedstaaten, wenn Biokraftstoffe für die in Art. 17 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a bis c der Richtlinie 2009/28 bzw. Art. 29 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a bis c der Richtlinie 2018/2001 genannten drei Zwecke zu berücksichtigen sind, die Wirtschaftsteilnehmer verpflichten, nachzuweisen, dass die in Art. 17 Abs. 2 bis 5 der Richtlinie 2009/28 und in Art. 29 Abs. 2 bis 7 der Richtlinie 2018/2001 vorgesehenen Nachhaltigkeitskriterien erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2017, E.ON Biofor Sverige, C-549/15, EU:C:2017:490, Rn. 36).
So muss ein solches System danach, erstens, es erlauben, Lieferungen von Rohstoffen oder Biokraftstoffen mit unterschiedlichen Nachhaltigkeitseigenschaften zu mischen, zweitens vorschreiben, dass Angaben über die Nachhaltigkeitseigenschaften und den jeweiligen Umfang dieser Lieferungen weiterhin dem Gemisch zugeordnet sind, drittens, es erlauben, Lieferungen von Rohstoffen mit unterschiedlichem Energiegehalt zur weiteren Verarbeitung zu mischen, sofern der Umfang der Lieferungen nach ihrem Energiegehalt angepasst wird, und viertens vorsehen, dass die Summe sämtlicher Lieferungen, die dem Gemisch entnommen werden, dieselben Nachhaltigkeitseigenschaften in denselben Mengen hat wie die Summe sämtlicher Lieferungen, die dem Gemisch zugefügt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2017, E.ON Biofor Sverige, C-549/15, EU:C:2017:490, Rn. 37).
Rn. 59 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass eine nationale Maßnahme in einem Bereich, der auf Unionsebene abschließend harmonisiert wurde, anhand der Bestimmungen dieser Harmonisierungsmaßnahme und nicht des Primärrechts zu beurteilen ist (Urteile vom 22. Juni 2017, E.ON Biofor Sverige, C-549/15, EU:C:2017:490, Rn. 76, …und vom 4. Oktober 2018, L.E.G.O., C-242/17, EU:C:2018:804, Rn. 52).
Rn. 61 Nach dieser Klarstellung ist darauf hinzuweisen, dass Art. 34 AEUV, der Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten verbietet, auf alle nationalen Maßnahmen anwendbar ist, die geeignet sind, den Handel innerhalb der Union unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville, 8/74, EU:C:1974:82, Rn. 5, sowie vom 22. Juni 2017, E.ON Biofor Sverige, C-549/15, EU:C:2017:490, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 04.10.2018 - C-242/17
Die Pflicht zur Vorlage von Nachhaltigkeitszertifikaten, die Italien …
Auszug aus EuGH, 29.07.2024 - C-624/22
Rn. 59 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass eine nationale Maßnahme in einem Bereich, der auf Unionsebene abschließend harmonisiert wurde, anhand der Bestimmungen dieser Harmonisierungsmaßnahme und nicht des Primärrechts zu beurteilen ist (…Urteile vom 22. Juni 2017, E.ON Biofor Sverige, C-549/15, EU:C:2017:490, Rn. 76, und vom 4. Oktober 2018, L.E.G.O., C-242/17, EU:C:2018:804, Rn. 52).Im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss in beiden Fällen die betreffende nationale Maßnahme geeignet sein, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was zu seiner Erreichung erforderlich ist (Urteil vom 4. Oktober 2018, L.E.G.O., C-242/17, EU:C:2018:804, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
In diesem Sinne soll dieses Erfordernis in Fortführung der in Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 2009/28 bzw. in den Art. 3 und 25 der Richtlinie 2018/2001 festgelegten Ziele die konkrete Umsetzung der Verringerung der Treibhausgasemissionen sicherstellen, die zu den Hauptursachen der Klimaänderungen zählen, zu deren Bekämpfung sich die Union und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2018, L.E.G.O., C-242/17, EU:C:2018:804, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 68 Nach ständiger Rechtsprechung können die Ziele des Umweltschutzes und der Betrugsbekämpfung aber nationale Maßnahmen rechtfertigen, die geeignet sind, den Handel innerhalb der Union zu behindern, sofern diese Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen (Urteil vom 4. Oktober 2018, L.E.G.O., C-242/17, EU:C:2018:804, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 69 Daher ist nachzuprüfen, ob eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende den Anforderungen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit entspricht, d. h., ob sie zur Erreichung der mit ihr verfolgten legitimen Ziele geeignet und erforderlich ist (Urteil vom 4. Oktober 2018, L.E.G.O., C-242/17, EU:C:2018:804, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 11.07.1974 - 8/74
Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen
Auszug aus EuGH, 29.07.2024 - C-624/22
Rn. 61 Nach dieser Klarstellung ist darauf hinzuweisen, dass Art. 34 AEUV, der Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten verbietet, auf alle nationalen Maßnahmen anwendbar ist, die geeignet sind, den Handel innerhalb der Union unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville, 8/74, EU:C:1974:82, Rn. 5, …sowie vom 22. Juni 2017, E.ON Biofor Sverige, C-549/15, EU:C:2017:490, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 23.12.2015 - C-333/14
Das schottische Gesetz zur Einführung eines Mindestverkaufspreises pro …
Auszug aus EuGH, 29.07.2024 - C-624/22
Rn. 73 Jedoch ist noch darauf hinzuweisen, dass eine nationale Regelung nur dann als geeignet angesehen werden kann, die Verwirklichung des angestrebten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (Urteil vom 23. Dezember 2015, Scotch Whisky Association u. a., C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 15.04.2021 - C-194/19
Ein Asylbewerber muss Umstände, die nach dem Erlass einer …
Auszug aus EuGH, 29.07.2024 - C-624/22
Somit kann die Prüfung einer Vorlage zur Vorabentscheidung nicht anhand der von der Regierung eines Mitgliedstaats vorgebrachten Auslegung des nationalen Rechts erfolgen (Urteil vom 15. April 2021, État belge [Nach der Überstellungsentscheidung eingetretene Umstände], C-194/19, EU:C:2021:270, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 20.09.2022 - C-339/20
Es ist nicht zulässig, dass die Anbieter von Diensten der elektronischen …
Auszug aus EuGH, 29.07.2024 - C-624/22
Rn. 40 Hierzu ist festzustellen, dass die Vorschriften der Richtlinie 2009/28 und der Richtlinie 2018/2001, was die Auslegung angeht, die der Gerichtshof in dieser Rechtssache vornehmen wird, im Wesentlichen denselben Gegenstand und Inhalt haben (vgl. entsprechend Urteil vom 20. September 2022, VD und SR, C-339/20 und C-397/20, EU:C:2022:703, Rn. 64).
- EuGH, 13.05.2026 - C-322/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Allgemeines System für verbrauchsteuerpflichtige …
In diesem Kontext kann eine beschränkende Maßnahme nur dann als geeignet angesehen werden, die Erreichung des angestrebten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (Urteil vom 29. Juli 2024, BP France, C-624/22, EU:C:2024:640, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2024 - C-460/23
Aus humanitären Gründen geleistete Beihilfe zur unerlaubten Einreise: …
{FN:57} Vgl. insoweit Urteile vom 2. März 2023, PrivatBank u. a. (…C-78/21, EU:C:2023:137, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 29. Juli 2024, BP France (C-624/22, EU:C:2024:640, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 10.07.2025 - C-365/24
Purefun Group - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie (EU) …
Nach ständiger Rechtsprechung ist diese Vorschrift auf alle nationalen Maßnahmen anwendbar, die geeignet sind, den Handel innerhalb der Union unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville, 8/74, EU:C:1974:82, Rn. 5, und vom 29. Juli 2024, BP France, C-624/22, EU:C:2024:640, Rn. 61). - Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2025 - C-499/23
Kommission/ Ungarn (Matériaux de construction pour infrastructures critiques) - …
Nach ständiger Rechtsprechung ist Art. 34 AEUV "auf alle nationalen Maßnahmen" anwendbar, "die geeignet sind, den Handel innerhalb der Union unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern", vgl. Urteil vom 29. Juli 2024, BP France (C-624/22, EU:C:2024:640, Rn. 61).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-624/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
BP France
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie (EU) 2018/2001 - Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen - Herstellung von Kraftstoffen mittels Co-Processing - Nachweis der Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien - Massenbilanzmethode - Methoden zur ...
- IWW
Richtlinie 2018/2001, Richtlinie 2009/28, Art. 17, 18 der Richtlinie 2009/28, Verordnung 2023/1640, Art. 30 der Richtlinie 2018/2001, Art. 29, 30 der Richtlinie 2018/2001, Art. 17 ... der Richtlinie 2009/28, Art. 29 der Richtlinie 2018/2001, Art. 30 Abs. 4 der Richtlinie 2018/2001, Art. 30 Abs. 1, 2 der Richtlinie 2018/2001, Art. 28 Abs. 5 der Richtlinie 2018/2001, Art. 30 Abs. 9 der Richtlinie 2018/2001, Art. 34 AEUV, Art. 36 AEUV, Art. 30 der Richtlinie (EU) 2018/2001, Verordnung (EU) 2023/1640
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie (EU) 2018/2001 - Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen - Herstellung von Kraftstoffen mittels Co-Processing - Nachweis der Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien - Massenbilanzmethode - Methoden zur ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie (EU) 2018/2001 - Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen - Herstellung von Kraftstoffen mittels Co-Processing - Nachweis der Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien - Massenbilanzmethode - Methoden zur ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-624/22
- EuGH, 29.07.2024 - C-624/22
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (14)
- EuGH, 23.12.2015 - C-333/14
Das schottische Gesetz zur Einführung eines Mindestverkaufspreises pro …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-624/22
{FN:38} Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville (…8/74, EU:C:1974:82, Rn. 5), vom 23. Dezember 2015, Scotch Whisky Association u. a. (C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 31), und vom 9. Januar 2023, CIHEF u. a. (…C-147/21, EU:C:2023:31, Rn. 37).{FN:51} Urteil vom 23. Dezember 2015, Scotch Whisky Association u. a. (C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 37).
- EuGH, 01.07.2014 - C-573/12
Die schwedische Regelung zur Förderung der inländischen Erzeugung grüner Energie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-624/22
{FN:46} Urteil vom 1. Juli 2014, Ålands Vindkraft (C-573/12, EU:C:2014:2037, Rn. 77 bis 119), und die Schlussanträge von Generalanwalt Bot in dieser Rechtssache (C-573/12, EU:C:2014:37, Nr. 79).{FN:47} Urteile vom 6. Oktober 2011, Bonnarde (…C-443/10, EU:C:2011:641, Rn. 34), vom 1. Juli 2014, Ålands Vindkraft (C-573/12, EU:C:2014:2037, Rn. 77 bis 82), und vom 4. Oktober 2018, L.E.G.O. (…C-242/17, EU:C:2018:804, Rn. 64).
- EuGH, 04.10.2018 - C-242/17
Die Pflicht zur Vorlage von Nachhaltigkeitszertifikaten, die Italien …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-624/22
{FN:36} Der Umstand, dass die MB-Methode und die freiwilligen Zertifizierungssysteme der Betrugsgefahr vorbeugen, wurde vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 4. Oktober 2018, L.E.G.O. (C-242/17, EU:C:2018:804, Rn. 66), sowie von mir in meinen Schlussanträgen in derselben Rechtssache (EU:C:2018:318, Nrn. 84 und 97) hervorgehoben.{FN:47} Urteile vom 6. Oktober 2011, Bonnarde (…C-443/10, EU:C:2011:641, Rn. 34), vom 1. Juli 2014, Ålands Vindkraft (…C-573/12, EU:C:2014:2037, Rn. 77 bis 82), und vom 4. Oktober 2018, L.E.G.O. (C-242/17, EU:C:2018:804, Rn. 64).
- EuGH, 11.07.1974 - 8/74
Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-624/22
{FN:38} Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville (8/74, EU:C:1974:82, Rn. 5), vom 23. Dezember 2015, Scotch Whisky Association u. a. (…C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 31), und vom 9. Januar 2023, CIHEF u. a. (…C-147/21, EU:C:2023:31, Rn. 37). - EuGH, 10.02.2009 - C-110/05
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-624/22
{FN:39} Urteil vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien (C-110/05, EU:C:2009:66, Rn. 35 und 37). - EuGH, 17.06.1981 - 113/80
Kommission / Irland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-624/22
{FN:45} Urteile vom 7. Mai 1997, Pistre u. a. (…C-321/94 bis C-324/94, EU:C:1997:229, Rn. 52), und vom 17. Juni 1981, Kommission/Irland (113/80, EU:C:1981:139, Rn. 11). - EuGH, 07.05.1997 - C-321/94
FREIER WARENVERKEHR
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-624/22
{FN:45} Urteile vom 7. Mai 1997, Pistre u. a. (C-321/94 bis C-324/94, EU:C:1997:229, Rn. 52), und vom 17. Juni 1981, Kommission/Irland (…113/80, EU:C:1981:139, Rn. 11). - EuGH, 12.11.2015 - C-198/14
Visnapuu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 AEUV und 110 AEUV - Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-624/22
{FN:37} Urteil vom 12. November 2015, Visnapuu (C-198/14, EU:C:2015:751, Rn. 40). - EuGH, 19.01.2023 - C-147/21
Der in der Union durch die Verordnung über Biozidprodukte erreichte …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-624/22
{FN:38} Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville (…8/74, EU:C:1974:82, Rn. 5), vom 23. Dezember 2015, Scotch Whisky Association u. a. (…C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 31), und vom 9. Januar 2023, CIHEF u. a. (C-147/21, EU:C:2023:31, Rn. 37). - Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2014 - C-573/12
Ålands Vindkraft - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung wie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-624/22
{FN:46} Urteil vom 1. Juli 2014, Ålands Vindkraft (…C-573/12, EU:C:2014:2037, Rn. 77 bis 119), und die Schlussanträge von Generalanwalt Bot in dieser Rechtssache (C-573/12, EU:C:2014:37, Nr. 79). - EuGH, 06.10.2011 - C-443/10
Bonnarde - Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher …
- EuGH, 22.06.2017 - C-549/15
E.ON Biofor Sverige - Vorlage zur Vorabentscheidung - Förderung von Energie aus …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2017 - C-549/15
E.ON Biofor Sverige - Auslegung von Art. 34 AEUV und Art. 18 Abs. 1 der …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2018 - C-242/17
L.E.G.O. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Förderung der Nutzung von …
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