Rechtsprechung
| EuGH, 18.04.2024 - C-634/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
OT u. a. (Suppression d'un Tribunal)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Werte und Ziele der Europäischen Union - Art. 2 EUV - Rechtsstaatlichkeit - Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV - Unabhängiges und unparteiisches Gericht - Neuorganisation der gerichtlichen Zuständigkeiten in einem Mitgliedstaat - Abschaffung ...
- Europäischer Gerichtshof
OT u. a. (Suppression d'un Tribunal)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Werte und Ziele der Europäischen Union - Art. 2 EUV - Rechtsstaatlichkeit - Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV - Unabhängiges und unparteiisches Gericht - Neuorganisation der gerichtlichen Zuständigkeiten in einem Mitgliedstaat - Abschaffung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Werte und Ziele der Europäischen Union - Art. 2 EUV - Rechtsstaatlichkeit - Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV - Unabhängiges und unparteiisches Gericht - Neuorganisation der gerichtlichen Zuständigkeiten in einem Mitgliedstaat - Abschaffung ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
OT u.a. (Suppression d'un Tribunal)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Sofiyska gradska prokuratura
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-634/22
- EuGH, 18.04.2024 - C-634/22
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 09.01.2024 - C-181/21
G. (Nomination des juges de droit commun en Pologne) - Vorlage zur …
Auszug aus EuGH, 18.04.2024 - C-634/22
Rn. 24 Nach ständiger Rechtsprechung fällt die Organisation der Justiz in den Mitgliedstaaten zwar in deren Zuständigkeit, doch müssen die Mitgliedstaaten bei der Ausübung dieser Zuständigkeit die Verpflichtungen einhalten, die sich für sie aus dem Unionsrecht ergeben (…Urteile vom 19. November 2019, A. K. u. a. [Unabhängigkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts], C-585/18, C-624/18 und C-625/18, EU:C:2019:982, Rn. 75, und vom 9. Januar 2024, G. u. a. [Ernennung von Richtern der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Polen], C-181/21 und C-269/21, EU:C:2024:1, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).In einem solchen Verfahren muss also ein Bezug zwischen dem fraglichen Rechtsstreit und den Bestimmungen des Unionsrechts, um deren Auslegung ersucht wird, bestehen, so dass diese Auslegung einem objektiven Erfordernis für die Entscheidung entspricht, die das nationale Gericht zu treffen hat (Urteil vom 9. Januar 2024, G. u. a. [Ernennung von Richtern der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Polen], C-181/21 und C-269/21, EU:C:2024:1, Rn. 64 und 65 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 40 Unter diesen Umständen muss zwar jedes Gericht überprüfen, ob es ein unabhängiges, unparteiisches und zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht im Sinne u. a. von Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV ist, wenn insoweit ein ernsthafter Zweifel besteht (Urteil vom 9. Januar 2024, G. u. a. [Ernennung von Richtern der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Polen], C-181/21 und C-269/21, EU:C:2024:1, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung), doch lässt sich dem Vorabentscheidungsersuchen nicht entnehmen, aus welchen Gründen im vorliegenden Fall ein solcher Zweifel bestehen soll.
- EuGH - C-269/21 (anhängig)
BC und DC
Auszug aus EuGH, 18.04.2024 - C-634/22
Rn. 24 Nach ständiger Rechtsprechung fällt die Organisation der Justiz in den Mitgliedstaaten zwar in deren Zuständigkeit, doch müssen die Mitgliedstaaten bei der Ausübung dieser Zuständigkeit die Verpflichtungen einhalten, die sich für sie aus dem Unionsrecht ergeben (…Urteile vom 19. November 2019, A. K. u. a. [Unabhängigkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts], C-585/18, C-624/18 und C-625/18, EU:C:2019:982, Rn. 75, und vom 9. Januar 2024, G. u. a. [Ernennung von Richtern der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Polen], C-181/21 und C-269/21, EU:C:2024:1, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).In einem solchen Verfahren muss also ein Bezug zwischen dem fraglichen Rechtsstreit und den Bestimmungen des Unionsrechts, um deren Auslegung ersucht wird, bestehen, so dass diese Auslegung einem objektiven Erfordernis für die Entscheidung entspricht, die das nationale Gericht zu treffen hat (Urteil vom 9. Januar 2024, G. u. a. [Ernennung von Richtern der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Polen], C-181/21 und C-269/21, EU:C:2024:1, Rn. 64 und 65 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 40 Unter diesen Umständen muss zwar jedes Gericht überprüfen, ob es ein unabhängiges, unparteiisches und zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht im Sinne u. a. von Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV ist, wenn insoweit ein ernsthafter Zweifel besteht (Urteil vom 9. Januar 2024, G. u. a. [Ernennung von Richtern der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Polen], C-181/21 und C-269/21, EU:C:2024:1, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung), doch lässt sich dem Vorabentscheidungsersuchen nicht entnehmen, aus welchen Gründen im vorliegenden Fall ein solcher Zweifel bestehen soll.
- EuGH, 21.12.2023 - C-333/21
Wettbewerb
Auszug aus EuGH, 18.04.2024 - C-634/22
Daraus folgt, dass für die von den nationalen Gerichten vorgelegten Fragen eine Vermutung der Entscheidungserheblichkeit gilt und dass der Gerichtshof die Beantwortung dieser Fragen nur ablehnen kann, wenn die Auslegung, um die er ersucht wird, offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung dieser Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteil vom 21. Dezember 2023, European Superleague Company, C-333/21, EU:C:2023:1011, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 05.06.2023 - C-204/21
Rechtsstaatlichkeit: Die polnische Justizreform von Dezember 2019 verstößt gegen …
Auszug aus EuGH, 18.04.2024 - C-634/22
Rn. 34 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Verteilung oder Neuorganisation der gerichtlichen Zuständigkeiten in einem Mitgliedstaat zwar grundsätzlich unter die den Mitgliedstaaten durch Art. 4 Abs. 2 EUV garantierte Freiheit fällt, doch gilt dies nur unter dem Vorbehalt, dass die Verteilung oder Neuorganisation die Einhaltung des in Art. 2 EUV verankerten Wertes der Rechtsstaatlichkeit und die sich insoweit aus Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV ergebenden Anforderungen nicht beeinträchtigt, darunter das Erfordernis, dass die Gerichte, die Unionsrecht auszulegen und anzuwenden haben, unabhängig und unparteiisch sind und zuvor durch Gesetz errichtet wurden (Urteil vom 5. Juni 2023, Kommission/Polen [Unabhängigkeit und Privatleben von Richtern], C-204/21, EU:C:2023:442, Rn. 263). - EuGH, 19.11.2019 - C-585/18
Das vorlegende Gericht hat zu prüfen, ob die neue Disziplinarkammer des …
Auszug aus EuGH, 18.04.2024 - C-634/22
Rn. 24 Nach ständiger Rechtsprechung fällt die Organisation der Justiz in den Mitgliedstaaten zwar in deren Zuständigkeit, doch müssen die Mitgliedstaaten bei der Ausübung dieser Zuständigkeit die Verpflichtungen einhalten, die sich für sie aus dem Unionsrecht ergeben (Urteile vom 19. November 2019, A. K. u. a. [Unabhängigkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts], C-585/18, C-624/18 und C-625/18, EU:C:2019:982, Rn. 75, …und vom 9. Januar 2024, G. u. a. [Ernennung von Richtern der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Polen], C-181/21 und C-269/21, EU:C:2024:1, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 22.02.2022 - C-430/21
Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung entgegen, wonach die nationalen …
Auszug aus EuGH, 18.04.2024 - C-634/22
Der letztgenannte Aspekt verlangt, dass Sachlichkeit obwaltet und neben der strikten Anwendung der Rechtsnormen keinerlei Interesse am Ausgang des Rechtsstreits besteht (Urteil vom 22. Februar 2022, RS [Wirkung der Urteile eines Verfassungsgerichts], C-430/21, EU:C:2022:99, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 24.11.2020 - C-510/19
Die Staatsanwälte in den Niederlanden sind keine "vollstreckende Justizbehörde" …
Auszug aus EuGH, 18.04.2024 - C-634/22
Rn. 30 Wie sich nämlich bereits aus dem Wortlaut von Art. 267 AEUV ergibt, muss die beantragte Vorabentscheidung "erforderlich" sein, um dem vorlegenden Gericht den "Erlass seines Urteils" in der bei ihm anhängigen Rechtssache zu ermöglichen (Urteil vom 24. November 2020, 0penbaar Ministerie [Urkundenfälschung]), C-510/19, EU:C:2020:953, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 06.10.2021 - C-487/19
Nicht einvernehmliche Versetzungen von Richtern an andere Gerichte oder zwischen …
Auszug aus EuGH, 18.04.2024 - C-634/22
Deshalb ist es wesentlich, dass solche Maßnahmen nur aus berechtigten Gründen beschlossen werden dürfen, und zwar insbesondere um die verfügbaren Ressourcen so zu verteilen, dass eine geordnete Rechtspflege gewährleistet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2021, W. Ż. [Kammer für außerordentliche Überprüfung und öffentliche Angelegenheiten des Obersten Gerichts - Ernennung], C-487/19, EU:C:2021:798, Rn. 117 und 118).
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2024 - C-369/23
Vivacom Bulgaria - Vorabentscheidungsersuchen - Haftung eines Mitgliedstaats für …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2024 - C-313/23
Inspektorat kam Visshia sadeben savet - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 19 …
Ich weise darauf hin, dass in mehreren aktuellen Urteilen, in denen die Frage nach der Zuständigkeit des Gerichtshofs für die Beantwortung einer Frage zu Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV aufgeworfen wird (…Urteile vom 9. Januar 2024, G. u. a. [Ernennung vom Richtern der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Polen], C-181/21 und C-269/21, EU:C:2024:1, Rn. 57…, vom 11. April 2024, Sapira u.a., C-114/23, C-115/23, C-132/23 und C-160/23, EU:C:2024:290, Rn. 26, und vom 18. April 2024, 0T u. a [Abschaffung eines Gerichts], C-634/22, EU:C:2024:340, Rn. 24), diese Frage allein auf der Grundlage der vorstehenden Erwägung zur Organisation der Justiz, ohne dass auf den Anwendungsbereich dieser Bestimmung Bezug genommen wird, und unter der Voraussetzung, dass die von der Rechtssache betroffene nationale Einrichtung "als Gericht" über Fragen der Anwendung oder der Auslegung des Unionsrechts und somit über Fragen aus den vom Unionsrecht erfassten Bereichen zu entscheiden hat, bejaht wird (…Urteil vom 24. Juni 2019, Kommission/Polen [Unabhängigkeit des Obersten Gerichts], C-619/18, EU:C:2019:531, Rn. 51). - Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2024 - C-197/23
S. (Modification de la formation de jugement) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
{FN:10} Urteil vom 18. April 2024, 0T u. a. (Abschaffung eines Gerichts) (C-634/22, EU:C:2024:340, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-634/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
OT u. a. (Suppression d'un Tribunal)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Werte und Ziele der Union - Rechtsstaatlichkeit - Art. 19 EUV - Entscheidung 2006/929/EG - Unabhängiges und unparteiisches Gericht - Abschaffung eines spezialisierten Strafgerichts - Abschaffung in Verbindung mit vermeintlicher mangelnder ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Werte und Ziele der Union - Rechtsstaatlichkeit - Art. 19 EUV - Entscheidung 2006/929/EG - Unabhängiges und unparteiisches Gericht - Abschaffung eines spezialisierten Strafgerichts - Abschaffung in Verbindung mit vermeintlicher mangelnder ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-634/22
- EuGH, 18.04.2024 - C-634/22
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (20)
- EuGH, 16.11.2021 - C-748/19
Die in Polen geltende Regelung, nach der der Justizminister, der gleichzeitig …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-634/22
{FN:23} Urteil vom 16. November 2021, Prokuratura Rejonowa w Mińsku Mazowieckim u. a. (C-748/19 bis C-754/19, EU:C:2021:931).{FN:25} Im Urteil vom 13. Juli 2023, YP u. a. (Aufhebung der Immunität und Suspendierung eines Richters) (…C-615/20 und C-671/20, EU:C:2023:562, Rn. 41), wird mit Verweis auf das Urteil vom 16. November 2021, Prokuratura Rejonowa w Mińsku Mazowieckim u. a. (C-748/19 bis C-754/19, EU:C:2021:931, Rn. 54), bestätigt, dass das Vorbringen, wie es im vorliegenden Fall die polnische Regierung geltend macht, "im Wesentlichen die Tragweite und damit die Auslegung der Bestimmungen des Unionsrechts, auf die sich die Vorlagefrage… [bezieht], sowie die Wirkungen betrifft, die diese Bestimmungen insbesondere im Hinblick auf den Vorrang des Unionsrechts haben können.
- EuGH, 13.07.2023 - C-615/20
Die nationalen Gerichte sind verpflichtet, eine Maßnahme, mit der ein Richter …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-634/22
{FN:22} Die Ausweitung der Zulässigkeit bei dieser Art von Vorabentscheidungsersuchen zeigt sich beispielsweise im Urteil vom 13. Juli 2023, YP u. a. (Aufhebung der Immunität und Suspendierung eines Richters) (C-615/20 und C-671/20, EU:C:2023:562).{FN:25} Im Urteil vom 13. Juli 2023, YP u. a. (Aufhebung der Immunität und Suspendierung eines Richters) (C-615/20 und C-671/20, EU:C:2023:562, Rn. 41), wird mit Verweis auf das Urteil vom 16. November 2021, Prokuratura Rejonowa w Mińsku Mazowieckim u. a. (…C-748/19 bis C-754/19, EU:C:2021:931, Rn. 54), bestätigt, dass das Vorbringen, wie es im vorliegenden Fall die polnische Regierung geltend macht, "im Wesentlichen die Tragweite und damit die Auslegung der Bestimmungen des Unionsrechts, auf die sich die Vorlagefrage… [bezieht], sowie die Wirkungen betrifft, die diese Bestimmungen insbesondere im Hinblick auf den Vorrang des Unionsrechts haben können.
- EuGH - C-671/20 (anhängig)
M. M.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-634/22
{FN:22} Die Ausweitung der Zulässigkeit bei dieser Art von Vorabentscheidungsersuchen zeigt sich beispielsweise im Urteil vom 13. Juli 2023, YP u. a. (Aufhebung der Immunität und Suspendierung eines Richters) (C-615/20 und C-671/20, EU:C:2023:562).{FN:25} Im Urteil vom 13. Juli 2023, YP u. a. (Aufhebung der Immunität und Suspendierung eines Richters) (C-615/20 und C-671/20, EU:C:2023:562, Rn. 41), wird mit Verweis auf das Urteil vom 16. November 2021, Prokuratura Rejonowa w Mińsku Mazowieckim u. a. (…C-748/19 bis C-754/19, EU:C:2021:931, Rn. 54), bestätigt, dass das Vorbringen, wie es im vorliegenden Fall die polnische Regierung geltend macht, "im Wesentlichen die Tragweite und damit die Auslegung der Bestimmungen des Unionsrechts, auf die sich die Vorlagefrage… [bezieht], sowie die Wirkungen betrifft, die diese Bestimmungen insbesondere im Hinblick auf den Vorrang des Unionsrechts haben können.
- EuGH, 21.12.2021 - C-357/19
Das Unionsrecht steht der Anwendung einer Rechtsprechung des …
- EuGH, 19.11.2019 - C-585/18
Das vorlegende Gericht hat zu prüfen, ob die neue Disziplinarkammer des …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-634/22
{FN:29} Auf die objektive Unabhängigkeit und Unparteilichkeit bezieht sich der Gerichtshof u. a. im Urteil vom 19. November 2019, A. K. u. a. (Unabhängigkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts) (C-585/18, C-624/18 und C-625/18, EU:C:2019:982, Rn. 129), mit Verweis auf die Urteile des EGMR vom 6. Mai 2003, Kleyn u. a./Niederlande (CE:ECHR:2003:0506JUD003934398, § 192 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 6. November 2018, Ramos Nunes de Carvalho e Sá/Portugal (CE:ECHR:2018:1106JUD005539113, § 150 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 06.10.2021 - C-487/19
Nicht einvernehmliche Versetzungen von Richtern an andere Gerichte oder zwischen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-634/22
(Kammer für außerordentliche Überprüfung und öffentliche Angelegenheiten des Obersten Gerichts - Ernennung) (C-487/19, EU:C:2021:798), im Folgenden: Urteil W. Ż., Rn. 118. - EGMR, 06.11.2018 - 55391/13
RAMOS NUNES DE CARVALHO E SÁ v. PORTUGAL
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-634/22
{FN:29} Auf die objektive Unabhängigkeit und Unparteilichkeit bezieht sich der Gerichtshof u. a. im Urteil vom 19. November 2019, A. K. u. a. (Unabhängigkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts) (…C-585/18, C-624/18 und C-625/18, EU:C:2019:982, Rn. 129), mit Verweis auf die Urteile des EGMR vom 6. Mai 2003, Kleyn u. a./Niederlande (CE:ECHR:2003:0506JUD003934398, § 192 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 6. November 2018, Ramos Nunes de Carvalho e Sá/Portugal (CE:ECHR:2018:1106JUD005539113, § 150 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EGMR, 06.05.2003 - 39343/98
KLEYN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-634/22
{FN:29} Auf die objektive Unabhängigkeit und Unparteilichkeit bezieht sich der Gerichtshof u. a. im Urteil vom 19. November 2019, A. K. u. a. (Unabhängigkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts) (…C-585/18, C-624/18 und C-625/18, EU:C:2019:982, Rn. 129), mit Verweis auf die Urteile des EGMR vom 6. Mai 2003, Kleyn u. a./Niederlande (CE:ECHR:2003:0506JUD003934398, § 192 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 6. November 2018, Ramos Nunes de Carvalho e Sá/Portugal (CE:ECHR:2018:1106JUD005539113, § 150 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 07.09.2023 - C-216/21
Rechtsstaatlichkeit in Rumänien: Die Beförderung von Richtern an ein höheres …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-634/22
In jüngerer Zeit hat sich der Gerichtshof in seinem Urteil vom 7. September 2023, Asociaţia Forumul Judecătorilor din România (C-216/21, EU:C:2023:628), im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens zur Regelung der Beförderung von rumänischen Richtern mit der Auslegung von Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV und der Entscheidung 2006/928 befasst. - EuGH, 11.05.2023 - C-817/21
Rechtsstaatlichkeit: Das für Disziplinarverfahren gegen Richter zuständige Organ …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-634/22
{FN:24} In vergleichbaren Fällen, die Rumänien betrafen, hat der Gerichtshof entschieden, dass "eine nationale Regelung, die in den Anwendungsbereich der [im Wesentlichen mit der Entscheidung 2006/929 identischen] Entscheidung 2006/928 fällt, den Anforderungen genügen muss, die sich aus dem Unionsrecht und insbesondere aus Art. 2 und Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV ergeben" (Urteil vom 11. Mai 2023, 1nspecţia Judiciară [C-817/21, EU:C:2023:391, Rn. 43], mit Verweis auf das Urteil RS, Rn. 57). - EuGH, 21.09.2023 - C-510/22
Romaqua Group - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 102 und 106 AEUV - …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-811/19
FQ u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen Interessen der …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-379/19
DNA- Serviciul Teritorial Oradea - Vorlage zur Vorabentscheidung - Entscheidung …
- EuGH, 24.06.2019 - C-619/18
Die polnischen Rechtsvorschriften über die Herabsetzung des Ruhestandsalters für …
- EuGH, 27.02.2018 - C-64/16
Die Kürzungen der Bezüge der Richter des portugiesischen Tribunal de Contas …
- EuGH, 05.06.2023 - C-204/21
Rechtsstaatlichkeit: Die polnische Justizreform von Dezember 2019 verstößt gegen …
- EuGH, 22.02.2022 - C-430/21
Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung entgegen, wonach die nationalen …
- EuGH, 26.03.2020 - C-558/18
Der Gerichtshof erklärt zwei Vorabentscheidungsersuchen zu den polnischen …
- EuGH - C-563/18 (anhängig)
Prokuratura Okregowa w Plocku
- EuGH, 30.03.2023 - C-269/22
IP u.a. (Établissement de la matérialité des faits au principal - II) - Vorlage …
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