Rechtsprechung
| EuGH, 26.11.2014 - C-66/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Green Network
Vorlage zur Vorabentscheidung - Nationale Regelung zur Förderung des Verbrauchs von Strom aus erneuerbaren Energiequellen - Pflicht für Stromerzeuger und -einführer, entweder eine bestimmte Menge Strom aus erneuerbaren Energiequellen in das inländische Netz einzuspeisen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Green Network
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Consiglio di Stato - Auslegung der Art. 3 Abs. 2 und 216 AEUV in Verbindung mit Art. 5 der Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2014 - C-66/13
- EuGH, 26.11.2014 - C-66/13
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 14.10.2014 - Gutachten 1/13
Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV …
Auszug aus EuGH, 26.11.2014 - C-66/13
Rn. 29 Nach dieser Rechtsprechung besteht dann eine zur Begründung einer ausschließlichen Außenzuständigkeit der Gemeinschaft geeignete Gefahr, dass durch völkerrechtliche Verpflichtungen der Mitgliedstaaten gemeinsame Regeln der Gemeinschaft beeinträchtigt oder deren Tragweite verändert werden können, wenn diese Verpflichtungen in den Anwendungsbereich der genannten Regeln fallen (vgl. insbesondere Urteil Kommission/Rat, EU:C:2014:2151, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Gutachten 1/13, EU:C:2014:2303, Rn. 71).Rn. 30 Die Feststellung einer solchen Gefahr setzt keine völlige Übereinstimmung zwischen dem von den völkerrechtlichen Verpflichtungen erfassten Bereich und dem Bereich der Gemeinschaftsregelung voraus (Urteil Kommission/Rat, EU:C:2014:2151, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Gutachten 1/13, EU:C:2014:2303, Rn. 72).
Rn. 31 Völkerrechtliche Verpflichtungen können die Tragweite gemeinschaftlicher Regeln insbesondere dann beeinträchtigen oder verändern, wenn die Verpflichtungen einen Bereich betreffen, der bereits weitgehend von solchen Regeln erfasst ist (Urteil Kommission/Rat, EU:C:2014:2151, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Gutachten 1/13, EU:C:2014:2303, Rn. 73).
Zu berücksichtigen sind bei dieser Analyse die von den Gemeinschaftsregeln und den Bestimmungen des geplanten Abkommens jeweils erfassten Bereiche, ihre voraussichtlichen Entwicklungsperspektiven sowie Art und Inhalt dieser Regeln und Bestimmungen, um zu prüfen, ob das fragliche Abkommen die einheitliche und kohärente Anwendung der Gemeinschaftsregeln und das reibungslose Funktionieren des durch sie geschaffenen Systems beeinträchtigen kann (vgl. Gutachten 1/13, EU:C:2014:2303, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).
In Anbetracht der erwähnten Anhaltspunkte ist insbesondere nicht ersichtlich, dass eine solche Vereinbarung geeignet wäre, den Willen der betreffenden Staaten zum Ausdruck zu bringen, sich völkerrechtlich zu binden (vgl. in diesem Sinne u. a. Gutachten 1/13, EU:C:2014:2303, Rn. 39).
- EuGH, 04.09.2014 - C-114/12
Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Außenpolitisches Handeln der Europäischen …
Auszug aus EuGH, 26.11.2014 - C-66/13
Rn. 27 Die in dem genannten letzten Satzteil verwendeten Begriffe entsprechen denen, mit denen der Gerichtshof in Rn. 22 des Urteils Kommission/Rat "AETR" (22/70, EU:C:1971:32) die Art der völkerrechtlichen Verpflichtungen umschrieben hat, die die Mitgliedstaaten außerhalb des Rahmens der Gemeinschaftsorgane nicht eingehen dürfen, wenn gemeinsame Regeln der Gemeinschaft zur Verwirklichung der Vertragsziele ergangen sind (vgl. Urteil Kommission/Rat, C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 66).Rn. 29 Nach dieser Rechtsprechung besteht dann eine zur Begründung einer ausschließlichen Außenzuständigkeit der Gemeinschaft geeignete Gefahr, dass durch völkerrechtliche Verpflichtungen der Mitgliedstaaten gemeinsame Regeln der Gemeinschaft beeinträchtigt oder deren Tragweite verändert werden können, wenn diese Verpflichtungen in den Anwendungsbereich der genannten Regeln fallen (vgl. insbesondere Urteil Kommission/Rat, EU:C:2014:2151, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Gutachten 1/13, EU:C:2014:2303, Rn. 71).
Rn. 30 Die Feststellung einer solchen Gefahr setzt keine völlige Übereinstimmung zwischen dem von den völkerrechtlichen Verpflichtungen erfassten Bereich und dem Bereich der Gemeinschaftsregelung voraus (Urteil Kommission/Rat, EU:C:2014:2151, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Gutachten 1/13, EU:C:2014:2303, Rn. 72).
Rn. 31 Völkerrechtliche Verpflichtungen können die Tragweite gemeinschaftlicher Regeln insbesondere dann beeinträchtigen oder verändern, wenn die Verpflichtungen einen Bereich betreffen, der bereits weitgehend von solchen Regeln erfasst ist (Urteil Kommission/Rat, EU:C:2014:2151, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Gutachten 1/13, EU:C:2014:2303, Rn. 73).
Rn. 32 Zudem können die Mitgliedstaaten außerhalb des Rahmens der Gemeinschaftsorgane solche Verpflichtungen nicht eingehen, auch wenn kein Widerspruch zwischen diesen Verpflichtungen und den gemeinsamen Regeln der Gemeinschaft besteht (Urteil Kommission/Rat, EU:C:2014:2151, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 26.09.2013 - C-195/12
IBV & Cie - Richtlinie 2004/8/EG - Geltungsbereich - Kraft-Wärme-Kopplung und …
Auszug aus EuGH, 26.11.2014 - C-66/13
Rn. 51 Aus Art. 4 der Richtlinie 2001/77 und ihrem 15. Erwägungsgrund geht hervor, dass diese Richtlinie zwar die Mitgliedstaaten zum Erlass solcher Förderregelungen ermutigt, mit ihr aber kein Gemeinschaftsrahmen für diese geschaffen wird (vgl. Urteil IBV & Cie, C-195/12, EU:C:2013:598, Rn. 63).Rn. 52 Was die Form betrifft, in der die Fördermechanismen ergehen können, beschränkt sich der 14. Erwägungsgrund der Richtlinie 2001/77 darauf, die verschiedenen Arten von Maßnahmen aufzuführen, deren sich die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang im Allgemeinen bedienen, nämlich grüne Zertifikate, Investitionsbeihilfen, Steuerbefreiungen oder -erleichterungen, Steuererstattungen und direkte Preisstützungssysteme (vgl. Urteil IBV & Cie, EU:C:2013:598, Rn. 64).
Rn. 53 Auch in Art. 4 dieser Richtlinie wird - abgesehen von dem Hinweis, dass solche Maßnahmen geeignet sind, zur Verwirklichung der Ziele der Art. 6 EG und 174 Abs. 1 EG beizutragen - der Inhalt der Fördermaßnahmen, zu deren Erlass der Gemeinschaftsgesetzgeber auf diese Weise ermutigt, nicht näher erläutert (vgl. Urteil IBV & Cie, EU:C:2013:598, Rn. 65).
Rn. 54 Daraus folgt u. a., dass die Richtlinie 2001/77 den Mitgliedstaaten ein weites Ermessen für den Erlass und die Durchführung solcher Förderregelungen einräumt (vgl. in diesem Sinne Urteil IBV & Cie, EU:C:2013:598, Rn. 80).
- EuGH, 11.09.2014 - C-204/12
Die flämische Regelung für grüne Zertifikate ist mit dem Unionsrecht vereinbar
Auszug aus EuGH, 26.11.2014 - C-66/13
Rn. 56 Im Übrigen geht aus Art. 3 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2001/77 in Verbindung mit ihrem Anhang hervor, dass die Mitgliedstaaten u. a. nationale Richtziele für den künftigen Verbrauch von Grünstrom festlegen und dabei als Referenzwerte zum einen die "inländische Erzeugung" von Grünstrom im Jahr 1997 und zum anderen den prozentualen Anteil von Grünstrom am Bruttostromverbrauch in den Jahren 1997 und 2010 berücksichtigen müssen, wobei dieser Anteil auf der "inländischen Erzeugung" von Grünstrom dividiert durch den Bruttoinlandsstromverbrauch beruht (vgl. Urteil Essent Belgium, C-204/12 bis C-208/12, EU:C:2014:2192, Rn. 67).Rn. 57 Daraus folgt u. a., dass die nationalen Fördermechanismen zugunsten von Stromerzeugern im Sinne von Art. 4 der Richtlinie 2001/77, die insbesondere zur Erreichung der jeweiligen nationalen Richtziele durch die Mitgliedstaaten beitragen sollen, grundsätzlich zu einer Stärkung der inländischen Grünstromerzeugung führen müssen (Urteil Essent Belgium, EU:C:2014:2192, Rn. 68).
- EuGH, 31.03.1971 - 22/70
Kommission / Rat
Auszug aus EuGH, 26.11.2014 - C-66/13
Rn. 27 Die in dem genannten letzten Satzteil verwendeten Begriffe entsprechen denen, mit denen der Gerichtshof in Rn. 22 des Urteils Kommission/Rat "AETR" (22/70, EU:C:1971:32) die Art der völkerrechtlichen Verpflichtungen umschrieben hat, die die Mitgliedstaaten außerhalb des Rahmens der Gemeinschaftsorgane nicht eingehen dürfen, wenn gemeinsame Regeln der Gemeinschaft zur Verwirklichung der Vertragsziele ergangen sind (…vgl. Urteil Kommission/Rat, C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 66).Rn. 28 Infolgedessen müssen die Vorlagefragen hier so verstanden werden, dass sie sich auf die ausschließliche Außenzuständigkeit der Gemeinschaft im Sinne der Rechtsprechung beziehen, die mit dem Urteil AETR (EU:C:1971:32) eingeleitet wurde und sich ausgehend von diesem entwickelt hat (im Folgenden: ausschließliche Außenzuständigkeit im Sinne der AETR-Rechtsprechung).
- EuGH, 01.10.2009 - C-370/07
Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Festlegung von Standpunkten, die im Namen …
Auszug aus EuGH, 26.11.2014 - C-66/13
Rn. 35 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 2001/77 auf der Grundlage von Art. 175 EG erlassen wurde - dessen Bestimmungen in Art. 192 AEUV übernommen worden sind -, der die Politik der Gemeinschaft im Bereich der Umwelt betraf und eine zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten geteilte Zuständigkeit vorsah (vgl. u. a. Urteil Kommission/Rat, C-370/07, EU:C:2009:590, Rn. 49). - EuGH, 12.02.2009 - C-45/07
Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 10 EG, …
Auszug aus EuGH, 26.11.2014 - C-66/13
Rn. 38 Wenn nämlich eine Vorschrift wie die erste streitige nationale Vorschrift die Gewährung einer Vergünstigung, die sie Stromimporteuren einräumt, vom vorherigen Abschluss eines solchen internationalen Abkommens abhängig macht, leitet sie einen Prozess ein, der dazu führen kann, dass es tatsächlich zu einem solchen Abschluss kommt, was, wie der Generalanwalt in den Nrn. 83 bis 85 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, ausreicht, um die ausschließliche Außenzuständigkeit der Gemeinschaft - sofern sie besteht - zu beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Griechenland, C-45/07, EU:C:2009:81, Rn. 21 bis 23).
- EuGH, 16.05.2017 - Gutachten 2/15
Freihandelsabkommen mit Singapur: Geteilte Zuständigkeit der EU und der …
Rn. 180 Für die Beurteilung, ob diese Verpflichtungen in Bezug auf die Dienstleistungen, die in den Erbringungsarten 1 und 2 erbracht werden, und die eingeschränkten Verpflichtungen in Bezug auf die Dienstleistungen, die in der Erbringungsart 3 erbracht werden, im Sinne von Art. 3 Abs. 2 AEUV "gemeinsame Regeln beeinträchtigen oder deren Tragweite verändern [könnten]", ist die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs zugrunde zu legen, wonach diese Gefahr besteht, wenn die Verpflichtungen in den Anwendungsbereich der gemeinsamen Regeln fallen (…vgl. u. a. Urteil vom 4. September 2014, Kommission/Rat, C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 68, Gutachten 1/13 [Beitritt von Drittstaaten zum Haager Übereinkommen] vom 14. Oktober 2014, EU:C:2014:2303, Rn. 71, Urteil vom 26. November 2014, Green Network, C-66/13, EU:C:2014:2399, Rn. 29, und Gutachten 3/15 [Vertrag von Marrakesch über den Zugang zu veröffentlichten Werken] vom 14. Februar 2017, EU:C:2017:114, Rn. 105].Trotz fehlenden Widerspruchs mit diesen gemeinsamen Regeln können deren Sinn, Tragweite und Wirksamkeit beeinflusst werden (vgl. u. a. Gutachten 1/03 [Neues Übereinkommen von Lugano] vom 7. Februar 2006, EU:C:2006:81, Rn. 143 und 151 bis 153, Gutachten 1/13 [Beitritt von Drittstaaten zum Haager Übereinkommen] vom 14. Oktober 2014, EU:C:2014:2303, Rn. 84 bis 90, und Urteil vom 26. November 2014, Green Network, C-66/13, EU:C:2014:2399, Rn. 48 und 49).
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - Gutachten 3/15
Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Abschluss internationaler …
{FN:80} Urteil vom 26. November 2014, Green Network (C-66/13, EU:C:2014:2399, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:81} Vgl. Gutachten 2/91 vom 19. März 1993 (…EU:C:1993:106, Rn. 25), Gutachten 1/13 vom 14. Oktober 2014 (…EU:C:2014:2303, Rn. 73) und Urteil vom 26. November 2014, Green Network (C-66/13, EU:C:2014:2399, Rn. 31).
{FN:82} Urteil vom 26. November 2014, Green Network (C-66/13, EU:C:2014:2399, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:83} Urteil vom 26. November 2014, Green Network (C-66/13, EU:C:2014:2399, Rn. 33).
{FN:84} Vgl. Gutachten 1/03 vom 7. Februar 2006 (…EU:C:2006:81, Rn. 128) und Urteil vom 26. November 2014, Green Network (C-66/13, EU:C:2014:2399).
{FN:85} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge von Generalanwalt Bot in der Rechtssache Green Network (C-66/13, EU:C:2014:156, Nr. 49).
{FN:100} Urteil vom 26. November 2014, Green Network (C-66/13, EU:C:2014:2399, Rn. 50 bis 60, insbesondere Rn. 54).
- Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - Gutachten 2/15
Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Antrag auf Gutachten nach Art. 218 …
{FN:83} - Urteile vom 4. September 2014, Kommission/Rat (…C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 26. November 2014 (Green Network, C-66/13, EU:C:2014:2399, Rn. 30).{FN:84} - Urteile vom 4. September 2014, Kommission/Rat (…C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 26. November 2014 (Green Network, C-66/13, EU:C:2014:2399, Rn. 31).
{FN:88} - Gutachten 1/13 (Beitritt von Drittstaaten zum Haager Übereinkommen) vom 14. Oktober 2014 (…EU:C:2014:2303, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Urteil vom 26. November 2014, Green Network (C-66/13, EU:C:2014:2399, Rn. 33).
- EuGH, 14.02.2017 - Gutachten 3/15
Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV …
Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass eine zur Begründung einer ausschließlichen Außenzuständigkeit der Union geeignete Gefahr, dass durch völkerrechtliche Verpflichtungen der Mitgliedstaaten gemeinsame Regeln der Union beeinträchtigt oder deren Tragweite verändert werden können, dann besteht, wenn diese Verpflichtungen in den Anwendungsbereich der genannten Regeln fallen (…Gutachten 1/13[Beitritt von Drittstaaten zum Haager Übereinkommen] vom14. Oktober 2014, EU:C:2014:2303, Rn. 71, und Urteil vom 26. November 2014, Green Network, C-66/13, EU:C:2014:2399, Rn. 29).Die Feststellung einer solchen Gefahr setzt keine völlige Übereinstimmung zwischen dem von den völkerrechtlichen Verpflichtungen erfassten Bereich und dem Bereich der Unionsregelung voraus (…Gutachten 1/13[Beitritt von Drittstaaten zum Haager Übereinkommen] vom14. Oktober 2014, EU:C:2014:2303, Rn. 72, und Urteil vom 26. November 2014, Green Network, C-66/13, EU:C:2014:2399, Rn. 30).
Solche völkerrechtliche Verpflichtungen können Unionsregeln insbesondere dann beeinträchtigen oder deren Tragweite verändern, wenn die Verpflichtungen einen Bereich betreffen, der bereits weitgehend von solchen Regeln erfasst ist (…vgl. in diesem Sinne Gutachten 1/13[Beitritt von Drittstaaten zum Haager Übereinkommen] vom14. Oktober 2014, EU:C:2014:2303, Rn. 73, und Urteil vom 26. November 2014, Green Network, C-66/13, EU:C:2014:2399, Rn. 31).
Zu berücksichtigen sind bei dieser Analyse die von den Unionsregeln und den Bestimmungen des geplanten Abkommens jeweils erfassten Bereiche, ihre voraussichtlichen Entwicklungsperspektiven sowie Art und Inhalt dieser Regeln und Bestimmungen, um zu prüfen, ob das fragliche Abkommen die einheitliche und kohärente Anwendung der Unionsregeln und das reibungslose Funktionieren des durch sie geschaffenen Systems beeinträchtigen kann (…Gutachten 1/13[Beitritt von Drittstaaten zum Haager Übereinkommen] vom14. Oktober 2014, EU:C:2014:2303, Rn. 74, und Urteil vom 26. November 2014, Green Network, C-66/13, EU:C:2014:2399, Rn. 33).
- EuGH, 29.09.2016 - C-492/14
Essent Belgium - Vorlage zur Vorabentscheidung - Regionale Regelungen, die …
Rn. 58 Was zweitens die mögliche Form der Mechanismen zur Förderung erneuerbarer Energiequellen auf nationaler Ebene betrifft, beschränkt sich der 14. Erwägungsgrund der Richtlinie 2001/77 darauf, die verschiedenen Arten von Maßnahmen aufzuführen, deren sich die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang im Allgemeinen bedienen, nämlich grüne Zertifikate, Investitionsbeihilfen, Steuerbefreiungen oder -erleichterungen, Steuererstattungen und direkte Preisstützungssysteme (Urteil vom 26. November 2014, Green Network, C-66/13, EU:C:2014:2399, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 60 Daraus folgt u. a., dass die Richtlinie 2001/77 den Mitgliedstaaten ein weites Ermessen beim Erlass und bei der Durchführung von Förderregelungen zugunsten von Erzeugern von grünem Strom einräumt (Urteil vom 26. November 2014, Green Network, C-66/13, EU:C:2014:2399, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 62 In diesem Zusammenhang ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass aus Art. 3 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2001/77 hervorgeht, dass die nationalen Fördermechanismen zugunsten von Stromerzeugern im Sinne von Art. 4 der Richtlinie 2001/77, die insbesondere dazu beitragen sollen, dass die Mitgliedstaaten die jeweiligen, ihnen nach Art. 3 gesetzten nationalen Richtziele erreichen, grundsätzlich zu einer Stärkung der inländischen Grünstromerzeugung führen müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. November 2014, Green Network, C-66/13, EU:C:2014:2399, Rn. 56 und 57 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 106 Zudem ergibt sich, wie bereits in Rn. 62 des vorliegenden Urteils ausgeführt, aus Art. 3 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit Art. 4 der Richtlinie 2001/77, dass die nationalen Fördermechanismen zugunsten von Stromerzeugern im Sinne von Art. 4 der Richtlinie 2001/77, die insbesondere zur Erreichung der jeweiligen, den Mitgliedstaaten durch diese Richtlinie vorgegebenen nationalen Richtziele durch die Mitgliedstaaten beitragen sollen, grundsätzlich zu einer Stärkung der inländischen Grünstromerzeugung führen müssen (vgl. Urteil vom 26. November 2014, Green Network, C-66/13, EU:C:2014:2399, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2021 - C-161/20
Kommission/ Rat (Organisation maritime internationale) - Nichtigkeitsklage - …
{FN:56} Vgl. in diesem Sinne Gutachten 1/13 (Beitritt von Drittstaaten zum Haager Übereinkommen) vom 14. Oktober 2014 (…EU:C:2014:2303, Rn. 74), Urteil vom 26. November 2014, Green Network (C-66/13, EU:C:2014:2399, Rn. 33), und Gutachten 3/15 (Vertrag von Marrakesch über den Zugang zu veröffentlichten Werken) vom 14. Februar 2017 (…EU:C:2017:114, Rn. 108).{FN:59} Gutachten 1/13 (Beitritt von Drittstaaten zum Haager Übereinkommen) vom 14. Oktober 2014 (…EU:C:2014:2303, Rn. 71), Urteil vom 26. November 2014, Green Network (C-66/13, EU:C:2014:2399, Rn. 29), und Gutachten 3/15 (Vertrag von Marrakesch über den Zugang zu veröffentlichten Werken) vom 14. Februar 2017 (…EU:C:2017:114, Rn. 105).
{FN:60} Gutachten 1/13 (Beitritt von Drittstaaten zum Haager Übereinkommen) vom 14. Oktober 2014 (…EU:C:2014:2303, Rn. 72), Urteil vom 26. November 2014, Green Network (C-66/13, EU:C:2014:2399, Rn. 30), und Gutachten 3/15 (Vertrag von Marrakesch über den Zugang zu veröffentlichten Werken) vom 14. Februar 2017 (…EU:C:2017:114, Rn. 106).
{FN:61} Vgl. in diesem Sinne Gutachten 1/13 (Beitritt von Drittstaaten zum Haager Übereinkommen) vom 14. Oktober 2014 (…EU:C:2014:2303, Rn. 73), Urteil vom 26. November 2014, Green Network (C-66/13, EU:C:2014:2399, Rn. 31), und Gutachten 3/15 (Vertrag von Marrakesch über den Zugang zu veröffentlichten Werken) vom 14. Februar 2017 (…EU:C:2017:114, Rn. 107).
{FN:78} Urteil vom 26. November 2014, Green Network (C-66/13, EU:C:2014:2399, Rn. 61).
- Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2021 - Gutachten 1/19
Convention d'Istanbul - Antrag auf Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - …
{FN:75} Vgl. z. B. Gutachten 1/03 (Neues Übereinkommen von Lugano) vom 7. Februar 2006 (…EU:C:2006:81, Rn. 126, 128 und 133) oder Urteil vom 26. November 2014, Green Network (C-66/13, EU:C:2014:2399, Rn. 33). - Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2018 - C-626/15
Kommission/ Rat (Meeresschutzgebiet Antarktis) - Nichtigkeitsklage - Wahl der …
{FN:79} Urteile vom 4. September 2014, Kommission/Rat (…Schutz der Rechte von Rundfunkveranstaltern, C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 64 bis 67), und vom 26. November 2014, Green Network (C-66/13, EU:C:2014:2399, Rn. 27 und 28).{FN:84} Siehe dazu Gutachten 1/13 vom 14. Oktober 2014 (…Beitritt von Drittstaaten zum Haager Übereinkommen, EU:C:2014:2303, Rn. 71), Urteil vom 26. November 2014, Green Network (C-66/13, EU:C:2014:2399, Rn. 29), sowie die Gutachten 3/15 vom 14. Februar 2017 (…Vertrag von Marrakesch über den Zugang zu veröffentlichten Werken, EU:C:2017:114, Rn. 105) und 2/15 vom 16. Mai 2017 (…Freihandelsabkommen mit Singapur, EU:C:2017:376, Rn. 181).
- Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2026 - C-706/25
Generalanwältin Medina: Bei der Ausübung ihrer Zuständigkeit für die Errichtung …
{FN:57} Voir, en ce sens, avis 1/13 (Adhésion d'États tiers à la convention de La Haye), du 14 octobre 2014 (EU:C:2014:2303, point 74) ; arrêt du 26 novembre 2014, Green Network (C-66/13, EU:C:2014:2399, point 33), et avis 3/15 (Traité de Marrakech sur l'accès aux œuvres publiées), du 14 février 2017 (EU:C:2017:114, point 108). - Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2025 - C-271/23
Generalanwältin Medina: Mit der Abstimmung entgegen dem Beschluss des Rates zur …
{FN:39} Vgl. in diesem Sinne Gutachten 1/03 (Neues Übereinkommen von Lugano) vom 7. Februar 2006 (…EU:C:2006:81, Rn. 133),6/68 (7 mhtrbeqargr Ragfpurvqhatra)');">Thgnpugra 6/68 (Beitritt von Drittstaaten zum Haager Übereinkommen) vom 14. Oktober 2014 ( 6/68: Thgnpugra trz&nhzy;&fmyvt; Negvxry 763 Nofngm 66 NRHI');">RH:P:7569:7858 , Rn. 74), Urteil vom 26. November 2014, Green Network (C-66/13, EU:C:2014:2399, Rn. 33), und Gutachten 3/15 (Vertrag von Marrakesch über den Zugang zu veröffentlichten Werken) vom 14. Februar 2017 (…EU:C:2017:114, Rn. 108). - Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-705/19
Axpo Trading - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Förderung …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2026 - C-1/24
Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Luftverkehr - Luftverkehrsabkommen …
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| Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2014 - C-66/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Green Network
Umwelt - Förderung erneuerbarer Energieträger - Richtlinie 2001/77/EG - Herkunftsnachweise - Abschluss eines bilateralen Abkommens mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Anerkennung von Herkunftsnachweisen durch einen Mitgliedstaat - Außenzuständigkeit der ...
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Umwelt - Förderung erneuerbarer Energieträger - Richtlinie 2001/77/EG - Herkunftsnachweise - Abschluss eines bilateralen Abkommens mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Anerkennung von Herkunftsnachweisen durch einen Mitgliedstaat - Außenzuständigkeit der ...
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Zuständigkeiten für die Anerkennung drittstaatlicher Herkunftsnachweise bei Einfuhr von Strom aus nicht zur Union gehörenden Ländern i.R. nationaler Regelungen zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen
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Zuständigkeiten für die Anerkennung drittstaatlicher Herkunftsnachweise bei der Einfuhr von Strom aus nicht zur Union gehörenden Ländern im Rahmen nationaler Regelungen zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen; Schlussanträge des Generalanwalts zum ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2014 - C-66/13
- EuGH, 26.11.2014 - C-66/13
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (23)
- EuGH, 15.11.1994 - Gutachten 1/94
1 Völkerrechtliche Verträge - Abschluß - Vorheriges Gutachten des Gerichtshofes - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2014 - C-66/13
In seinem Gutachten 1/94 vom 15. November 1994{FN-VERWEIS:26} zum Allgemeinen Abkommen über den Dienstleistungsverkehr und zum Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum hat der Gerichtshof zunächst darauf hingewiesen, dass "die ausschließlich externe Zuständigkeit der Gemeinschaft nicht ohne Weiteres aus ihrer Befugnis zum Erlass von Vorschriften auf interner Ebene [folgt]"{FN-VERWEIS:27} und "[n]ur in dem Maße, wie gemeinsame Vorschriften auf interner Ebene erlassen werden, … die externe Zuständigkeit der Gemeinschaft zu einer ausschließlichen [wird]"{FN-VERWEIS:28}, sodann festgestellt, dass "[b]isher … noch nicht alle den Verkehr betreffenden Fragen durch gemeinsame Vorschriften geregelt [sind]"{FN-VERWEIS:29}, und schließlich entschieden, dass die Gemeinschaft eine ausschließliche externe Zuständigkeit erwirbt, wenn sie "in ihre internen Rechtsetzungsakte Klauseln über die Behandlung der Angehörigen von Drittstaaten aufgenommen oder … sie ihren Organen ausdrücklich eine Zuständigkeit zu Verhandlungen mit Drittstaaten übertragen"{FN-VERWEIS:30} oder "eine vollständige Harmonisierung … verwirklicht hat"{FN-VERWEIS:31}.Er hat insbesondere hervorgehoben, dass die drei im Gutachten 1/94 und in den "Open-skies"-Urteilen angeführten Fallgestaltungen nur "Beispiele"{FN-VERWEIS:34} gewesen seien, deren Formulierung auf besondere Zusammenhänge zurückgegangen sei.
{FN:26} - Slg. 1994, I-5267.
Vgl. auch Gutachten 1/94 und 2/91.
- EuGH, 07.02.2006 - Gutachten 1/03
'Avis rendu en vertu de l''article 300, paragraphe 6, CE' - Zuständigkeit der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2014 - C-66/13
Rn. 48 In einem dritten Schritt, der mit seinem Gutachten 1/03 zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen{FN-VERWEIS:33} eingeleitet wurde, scheint der Gerichtshof in Zusammenschau seiner Rechtsprechung wieder zu einem weiteren Begriff der Beeinträchtigung gemeinsamer Rechtsnormen gelangt zu sein.Rn. 80 Hierzu ist entsprechend darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in seinem Gutachten 1/03, gestützt auf den "umfassenden und kohärenten Charakter"{FN-VERWEIS:59} des mit der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen{FN-VERWEIS:60} errichteten Systems von Vorschriften zur Vermeidung von Kompetenzkonflikten, eine Bestimmung dieser Verordnung, die auf das Recht der Mitgliedstaaten verwies{FN-VERWEIS:61}, als eine Durchführung des Unionsrechts ausgelegt hat.
Die Wendung "ein Gebiet, das bereits weitgehend von Gemeinschaftsvorschriften" oder "gemeinsamen Rechtsnormen" "erfasst ist" wurde seitdem vom Gerichtshof wiederholt verwendet (vgl. Gutachten 1/03, vom 7. Februar 2006, Slg. 2006, I-1145, Rn. 126, …sowie Urteile vom 5. November 2002, Kommission/Österreich, C-475/98, Slg. 2002, I-9797, Rn. 97…, vom 2. Juni 2005, Kommission/Luxemburg, C-266/03, Slg. 2005, I-4805, Rn. 43, und Kommission/Deutschland, Rn. 45).
{FN:34} - Gutachten 1/03 (…Rn. 121).
- EuGH, 14.07.2005 - C-433/03
Kommission / Deutschland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2014 - C-66/13
{FN:21} - Vgl. Urteil vom 14. Juli 2005, Kommission/Deutschland (C-433/03, Slg. 2005, I-6985, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).Die Wendung "ein Gebiet, das bereits weitgehend von Gemeinschaftsvorschriften" oder "gemeinsamen Rechtsnormen" "erfasst ist" wurde seitdem vom Gerichtshof wiederholt verwendet (…vgl. Gutachten 1/03, vom 7. Februar 2006, Slg. 2006, I-1145, Rn. 126, …sowie Urteile vom 5. November 2002, Kommission/Österreich, C-475/98, Slg. 2002, I-9797, Rn. 97, vom 2. Juni 2005, Kommission/Luxemburg, C-266/03, Slg. 2005, I-4805, Rn. 43, und Kommission/Deutschland, Rn. 45).
- EuGH, 08.03.2011 - C-240/09
Lesoochranárske zoskupenie - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2014 - C-66/13
{FN:15} - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Oktober 2009, Kommission/Rat (…C-370/07, Slg. 2009, I-8917, Rn. 49), vom 9. März 2010, ERG u. a. (…C-378/08, Slg. 2010, I-1919, Rn. 55), vom 8. März 2011, Lesoochranárske zoskupenie (C-240/09, Slg. 2011, I-1255, Rn. 31), vom 29. März 2012, Kommission/Polen (…C-504/09 P, Rn. 79), und Kommission/Estland (…C-505/09 P, Rn. 81).{FN:16} - Vgl. Urteil Lesoochranárske zoskupenie (…Rn. 35).
- EuGH, 19.03.1993 - Gutachten 2/91
Gemeinsame Zuständigkeit für den Abschluss des Übereinkommens der IAO für …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2014 - C-66/13
Rn. 45 In Weiterführung dieser Rechtsprechung hat der Gerichtshof in seinem Gutachten 2/91 darauf hingewiesen, dass "[e]in Widerspruch zwischen dem Übereinkommen [Nr. 170 der Internationalen Arbeitsorganisation über Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit] und den Richtlinien [auf den Gebieten, die Gegenstand von Teil III dieses Übereinkommens sind,] … nicht [besteht].{FN:20} - Vgl. Gutachten 2/91, vom 19. März 1993 (Slg. 1993, I-1061, Rn. 11).
- EuGH, 05.11.2002 - C-476/98
Kommission / Deutschland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Abschluss …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2014 - C-66/13
{FN:32} - Kommission/Vereinigtes Königreich (C-466/98, Slg. 2002, I-9427), Kommission/Dänemark (C-467/98, Slg. 2002, I-9519), Kommission/Schweden (C-468/98, Slg. 2002, I-9575), Kommission/Finnland (C-469/98, Slg. 2002, I-9627), Kommission/Belgien (C-471/98, Slg. 2002, I-9681), Kommission/Luxemburg (C-472/98, Slg. 2002, I-9741), Kommission/Österreich sowie Kommission/Deutschland (C-476/98, Slg. 2002, I-9855). - EuGH, 05.11.2002 - C-466/98
DER GERICHTSHOF KLÄRT MIT DIESEN URTEILEN DIE ZUSTÄNDIGKEITSVERTEILUNG FÜR DEN …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2014 - C-66/13
{FN:32} - Kommission/Vereinigtes Königreich (C-466/98, Slg. 2002, I-9427), Kommission/Dänemark (C-467/98, Slg. 2002, I-9519), Kommission/Schweden (C-468/98, Slg. 2002, I-9575), Kommission/Finnland (C-469/98, Slg. 2002, I-9627), Kommission/Belgien (C-471/98, Slg. 2002, I-9681), Kommission/Luxemburg (C-472/98, Slg. 2002, I-9741), Kommission/Österreich sowie Kommission/Deutschland (C-476/98, Slg. 2002, I-9855). - EuGH, 05.11.2002 - C-467/98
Kommission / Dänemark - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Abschluss und …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2014 - C-66/13
{FN:32} - Kommission/Vereinigtes Königreich (C-466/98, Slg. 2002, I-9427), Kommission/Dänemark (C-467/98, Slg. 2002, I-9519), Kommission/Schweden (C-468/98, Slg. 2002, I-9575), Kommission/Finnland (C-469/98, Slg. 2002, I-9627), Kommission/Belgien (C-471/98, Slg. 2002, I-9681), Kommission/Luxemburg (C-472/98, Slg. 2002, I-9741), Kommission/Österreich sowie Kommission/Deutschland (C-476/98, Slg. 2002, I-9855). - EuGH, 02.06.2005 - C-266/03
Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Aushandlung, …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2014 - C-66/13
Die Wendung "ein Gebiet, das bereits weitgehend von Gemeinschaftsvorschriften" oder "gemeinsamen Rechtsnormen" "erfasst ist" wurde seitdem vom Gerichtshof wiederholt verwendet (…vgl. Gutachten 1/03, vom 7. Februar 2006, Slg. 2006, I-1145, Rn. 126, …sowie Urteile vom 5. November 2002, Kommission/Österreich, C-475/98, Slg. 2002, I-9797, Rn. 97, vom 2. Juni 2005, Kommission/Luxemburg, C-266/03, Slg. 2005, I-4805, Rn. 43, und Kommission/Deutschland, Rn. 45). - EuGH, 05.11.2002 - C-475/98
Kommission / Österreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Abschluss …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2014 - C-66/13
Die Wendung "ein Gebiet, das bereits weitgehend von Gemeinschaftsvorschriften" oder "gemeinsamen Rechtsnormen" "erfasst ist" wurde seitdem vom Gerichtshof wiederholt verwendet (…vgl. Gutachten 1/03, vom 7. Februar 2006, Slg. 2006, I-1145, Rn. 126, sowie Urteile vom 5. November 2002, Kommission/Österreich, C-475/98, Slg. 2002, I-9797, Rn. 97…, vom 2. Juni 2005, Kommission/Luxemburg, C-266/03, Slg. 2005, I-4805, Rn. 43, und Kommission/Deutschland, Rn. 45). - EuGH, 05.11.2002 - C-471/98
Kommission / Belgien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Abschluss und …
- EuGH, 05.11.2002 - C-468/98
Kommission / Schweden - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Abschluss und …
- EuGH, 05.11.2002 - C-469/98
Kommission / Finnland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Abschluss und …
- EuGH, 05.11.2002 - C-472/98
Kommission / Luxemburg - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Abschluss und …
- EuGH, 14.06.1988 - 29/87
Dansk Denkavit / Landbrugsministeriet
- EuGH, 03.10.1985 - 28/84
Kommission / Deutschland
- EuGH, 31.03.1971 - 22/70
Kommission / Rat
- EuGH, 09.03.2010 - C-378/08
Bei Betreibern, die über Anlagen in der Nähe eines verschmutzten Gebiets …
- EuGH, 01.10.2009 - C-370/07
Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Festlegung von Standpunkten, die im Namen …
- EuGH, 25.04.2013 - C-212/11
Das Unionsrecht steht der spanischen Regelung nicht entgegen, wonach …
- EuGH, 29.03.2012 - C-504/09
Der Gerichtshof bestätigt, dass die Kommission durch die Vorgabe einer Obergrenze …
- EuGH, 08.12.2011 - C-157/10
Banco Bilbao Vizcaya Argentaria - Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer - …
- EuGH, 07.03.2013 - C-19/12
Mehrwertsteuer; Richtlinie 2006/112/EG; Art. 62, 63, 65, 73 und 80; Bestellung …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.05.2014 - Gutachten 1/13
Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Antrag auf Gutachten nach Art. 218 …
{FN:77} - Auch Generalanwalt Bot hat sich kürzlich wie folgt geäußert: "Der Grundsatz der Parallelität der externen und der internen Zuständigkeit nach dem Urteil AETR hängt daher von der vorherigen Ausübung der Zuständigkeit der Union durch den Erlass gemeinsamer Rechtsnormen ab, auch auf Gebieten, die nicht unter eine gemeinsame Politik fallen, und von der Beeinträchtigung der gemeinsamen Rechtsnormen durch die staatliche Maßnahme" (Schlussanträge in der Rechtssache Green Network, C-66/13, EU:C:2014:156, Nr. 39).{FN:86} - Schlussanträge in der Rechtssache Green Network (EU:C:2014:156, Nrn. 48 bis 50).
{FN:93} - EU:C:1993:106, Rn. 25. Dieses Kriterium wurde sodann vom Gerichtshof immer wieder verwendet (vgl. u. a. die in Fn. 25 der Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Green Network [EU:C:2014:156] angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - Gutachten 3/15
Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Abschluss internationaler …
{FN:85} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge von Generalanwalt Bot in der Rechtssache Green Network (C-66/13, EU:C:2014:156, Nr. 49).
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