Rechtsprechung
| EuGH, 13.03.2025 - C-746/23, C-747/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Cividale und Flag
Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Begriff "Beihilfe" - Nationale Regelung, die zugunsten der im Stahlgießereisektor tätigen Unternehmen im Fall der teilweisen oder vollständigen Schließung ihrer Produktionsstätten die Gewährung einer Maßnahme ...
- Europäischer Gerichtshof
Cividale und Flag
Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Begriff "Beihilfe" - Nationale Regelung, die zugunsten der im Stahlgießereisektor tätigen Unternehmen im Fall der teilweisen oder vollständigen Schließung ihrer Produktionsstätten die Gewährung einer Maßnahme ...
- Europäischer Gerichtshof
Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Begriff 'Beihilfe' - Nationale Regelung, die zugunsten der im Stahlgießereisektor tätigen Unternehmen im Fall der teilweisen oder vollständigen Schließung ihrer Produktionsstätten die Gewährung einer Maßnahme ...
- datenbank.nwb.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Begriff "Beihilfe" - Nationale Regelung, die zugunsten der im Stahlgießereisektor tätigen Unternehmen im Fall der teilweisen oder vollständigen Schließung ihrer Produktionsstätten die Gewährung einer Maßnahme ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Cividale und Flag
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Cividale und Flag
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (14)
- EuGH - C-747/23 (anhängig)
Duferco Italia Holding und Duferco Sertubi
Auszug aus EuGH, 13.03.2025 - C-746/23
In den verbundenen Rechtssachen C-746/23 und C-747/23.Duferco Sertubi SpA (C-747/23).
Rn. 2 Sie ergehen im Rahmen zweier Rechtsstreitigkeiten, in denen in der Rechtssache C-746/23 die Cividale SpA und die Flag Srl bzw. in der Rechtssache C-747/23 die Duferco Italia Holding SpA und die Duferco Sertubi SpA auf der einen Seite und das Ministero dello Sviluppo economico (Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung, Italien) (im Folgenden: MISE).
Abgesehen davon sind der Sachverhalt und die Begründung im Vorabentscheidungsersuchen in der Rechtssache C-747/23 gleichgelagert wie diejenigen, die im Vorabentscheidungsersuchen in der Rechtssache C-746/23 ausgeführt wurden.
Rn. 28 Unter diesen Umständen hat der Consiglio di Stato (Staatsrat) beschlossen, die Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof folgende, in den Rechtssachen C-746/23 und C-747/23 gleichlautende Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen:.
Rn. 30 Zunächst ist festzustellen, dass, wie in Rn. 27 des vorliegenden Urteils ausgeführt, aus der Vorlageentscheidung in der Rechtssache C-747/23 klar hervorgeht, dass der Antrag von Duferco Sertubi auf Gewährung des im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Finanzbeitrags gestützt auf Art. 2 Abs. 2 Buchst. b des Ministerialdekrets Nr. 73/2004 gestellt wurde.
- EuGH, 14.01.2015 - C-518/13
Die Erlaubnis für London-Taxis, nicht aber für Funkmietwagen zur Benutzung der …
Auszug aus EuGH, 13.03.2025 - C-746/23
Ferner ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn auf dem betreffenden Markt beim Inkrafttreten einer Beihilfemaßnahme wirksamer Wettbewerb herrscht, so dass eine staatliche Maßnahme oder eine Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen kann und den Wettbewerb verfälscht oder zu verfälschen droht (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Januar 2023, DOBELES HES, C-702/20 und C-17/21, EU:C:2023:1, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung), ohne dass die begünstigten Unternehmen selbst am Handel zwischen Mitgliedstaaten teilzunehmen brauchen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Januar 2015, Eventech, C-518/13, EU:C:2015:9, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).Weder der verhältnismäßig geringe Umfang einer Beihilfe noch die verhältnismäßig geringe Größe des begünstigten Unternehmens schließt von vornherein die Möglichkeit einer Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten aus (Urteil vom 14. Januar 2015, Eventech, C-518/13, EU:C:2015:9, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 17.11.2022 - C-331/20
Der Gerichtshof hebt die beiden Urteile des Gerichts auf, mit denen die Klagen …
Auszug aus EuGH, 13.03.2025 - C-746/23
Rn. 40 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass jede staatliche Maßnahme, die - unabhängig von ihrer Form und ihren Zielen - unmittelbar oder mittelbar ein oder mehrere Unternehmen begünstigen kann oder die diesen Unternehmen einen Vorteil verschafft, den sie unter normalen Marktbedingungen nicht hätten erhalten können, einen Vorteil im Sinne der in Rn. 33 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung darstellt (Urteil vom 17. November 2022, Volotea und easyJet/Kommission, C-331/20 P und C-343/20 P, EU:C:2022:886, Rn. 107 und die dort angeführte Rechtsprechung).Die Beurteilung der Voraussetzungen, unter denen ein solcher Vorteil gewährt wurde, erfolgt grundsätzlich durch Anwendung des Grundsatzes des privaten Wirtschaftsteilnehmers, es sei denn, dass es nicht möglich ist, das im vorliegenden Fall in Rede stehende staatliche Verhalten mit dem eines privaten Wirtschaftsteilnehmers zu vergleichen, weil dieses Verhalten untrennbar mit dem Bestehen einer Infrastruktur verbunden ist, die kein privater Wirtschaftsteilnehmer jemals hätte errichten können oder dass der Staat in seiner Eigenschaft als Träger öffentlicher Gewalt gehandelt hat (Urteil vom 17. November 2022, Volotea und easyJet/Kommission, C-331/20 P und C-343/20 P, EU:C:2022:886, Rn. 108 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 07.03.2024 - C-558/22
Fallimento Esperia und GSE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Nationale …
Auszug aus EuGH, 13.03.2025 - C-746/23
Wenn jedoch eine solche Einstufung bejaht wird, ist für die Beurteilung der Vereinbarkeit dieser Regelung bzw. dieser Maßnahme mit dem Binnenmarkt dagegen ausschließlich die Kommission zuständig, die dabei der Kontrolle der Unionsgerichte unterliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. März 2024, Fallimento Esperia und GSE, C-558/22, EU:C:2024:209, Rn. 60 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Es genügt, dass die Maßnahme geeignet ist, diesen Handel zu beeinträchtigen und den Wettbewerb zu verfälschen (Urteil vom 7. März 2024, Fallimento Esperia und GSE, C-558/22, EU:C:2024:209, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 05.06.2012 - C-124/10
Der Gerichtshof bestätigt die Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission …
Auszug aus EuGH, 13.03.2025 - C-746/23
Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, können hier insbesondere die Art und der Gegenstand der in Rede stehenden Maßnahme, der Kontext, in den sie eingebettet ist, sowie das verfolgte Ziel und die Regeln, denen diese Maßnahme unterworfen ist, von Bedeutung sein (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juni 2012, Kommission/EDF, C-124/10 P, EU:C:2012:318, Rn. 81 und 86, …sowie vom 19. Dezember 2019, Arriva Italia u. a., C-385/18, EU:C:2019:1121, Rn. 73). - EuGH, 12.01.2023 - C-702/20
Eine staatliche Beihilfe kann nicht durch eine gerichtliche Entscheidung …
Auszug aus EuGH, 13.03.2025 - C-746/23
Ferner ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn auf dem betreffenden Markt beim Inkrafttreten einer Beihilfemaßnahme wirksamer Wettbewerb herrscht, so dass eine staatliche Maßnahme oder eine Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen kann und den Wettbewerb verfälscht oder zu verfälschen droht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Januar 2023, DOBELES HES, C-702/20 und C-17/21, EU:C:2023:1, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung), ohne dass die begünstigten Unternehmen selbst am Handel zwischen Mitgliedstaaten teilzunehmen brauchen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Januar 2015, Eventech, C-518/13, EU:C:2015:9, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 11.06.2020 - C-262/18
Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss der Kommission, wonach die unter der …
Auszug aus EuGH, 13.03.2025 - C-746/23
Rn. 50 Viertens geht, vorbehaltlich einer Prüfung durch das vorlegende Gericht, aus den dem Gerichtshof vorliegenden Akten auch nicht hervor, dass die Empfänger der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Finanzbeiträge keine "Unternehmen" im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV sind, denn nur auf deren Tätigkeit bezieht sich diese Bestimmung (Urteil vom 11. Juni 2020, Kommission und Slowakische Republik/Dôvera zdravotná poist'ovňa, C-262/18 P und C-271/18 P, EU:C:2020:450, Rn. 27). - EuGH, 28.11.2024 - C-758/22
Bayerische Ärzteversorgung u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wirtschafts- …
Auszug aus EuGH, 13.03.2025 - C-746/23
Gleichwohl liegt die Zuständigkeit, diesem Gericht im Hinblick auf die Akten des Ausgangsverfahrens und die vor ihm abgegebenen schriftlichen Erklärungen Hinweise zu geben, die diesem Gericht eine Entscheidung ermöglichen, weiterhin beim Gerichtshof (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. November 2024, Bayerische Ärzteversorgung u. a., C-758/22 und C-759/22, EU:C:2024:989, Rn. 47 und 48). - EuGH, 19.12.2019 - C-385/18
Arriva Italia u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - …
Auszug aus EuGH, 13.03.2025 - C-746/23
Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, können hier insbesondere die Art und der Gegenstand der in Rede stehenden Maßnahme, der Kontext, in den sie eingebettet ist, sowie das verfolgte Ziel und die Regeln, denen diese Maßnahme unterworfen ist, von Bedeutung sein (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juni 2012, Kommission/EDF, C-124/10 P, EU:C:2012:318, Rn. 81 und 86, sowie vom 19. Dezember 2019, Arriva Italia u. a., C-385/18, EU:C:2019:1121, Rn. 73). - EuGH, 27.01.2022 - C-238/20
Der Gerichtshof legt die Unionsrechtsbestimmungen für im Rahmen von Natura 2000 …
Auszug aus EuGH, 13.03.2025 - C-746/23
Rn. 41 So können sich die gewährten Vorteile aus positiven Leistungen wie Subventionen ergeben, aber auch aus Maßnahmen, die in verschiedener Form die Lasten verringern, die ein Unternehmen sonst zu tragen hätte (Urteil vom 27. Januar 2022, Sātiņi-S, C-238/20, EU:C:2022:57, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 19.09.2024 - C-555/22
Der Gerichtshof erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem diese bestimmte …
- EuGH - C-759/22 (anhängig)
Sächsische Ärzteversorgung
- EuGH, 24.11.2020 - C-445/19
Viasat Broadcasting UK - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - …
- EuGH, 28.10.2021 - C-915/19
Eco Fox - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Biodieselmarkt - …
- BFH, 22.05.2025 - V R 22/23
Beihilfeprüfung und steuerrechtliche Gemeinnützigkeit von Servicekörperschaften
Ausreichend ist vielmehr, wenn auf dem betreffenden Markt beim Inkrafttreten einer Beihilfemaßnahme wirksamer Wettbewerb herrscht, so dass eine staatliche Maßnahme oder eine Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen kann und den Wettbewerb verfälscht oder zu verfälschen droht (vgl. in diesem Sinne EuGH-Urteil DOBELES HES vom 12.01.2023 - C-702/20 und C-17/21, EU:C:2023:1, Rz 51), ohne dass die begünstigten Unternehmen selbst am Handel zwischen Mitgliedstaaten teilzunehmen brauchen (vgl. EuGH-Urteile Cassa di Risparmio di Firenze vom 10.01.2006 - C-222/04, EU:C:2006:8, Rz 143 und Cividale und Flag u.a. vom 13.03.2025 - C-746/23, EU:C:2025:171, Rz 35).Weder der verhältnismäßig geringe Umfang einer Beihilfe noch die verhältnismäßig geringe Größe des begünstigten Unternehmens schließt von vornherein die Möglichkeit einer Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten aus (EuGH-Urteile Eventech vom 14.01.2015 - C-518/13, EU:C:2015:9, Rz 68 und Cividale und Flag u.a. vom 13.03.2025 - C-746/23, EU:C:2025:171, Rz 36).
- Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2025 - C-401/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Beihilfen der Mitgliedstaaten - Art. 107 Abs. 1 …
{FN:35} Vgl. Urteil vom 13. März 2025, Cividale u. a. (C-746/23 und C-747/23, EU:C:2025:171, Rn. 42).{FN:37} Vgl. Urteil vom 13. März 2025, Cividale u. a. (C-746/23 und C-747/23, EU:C:2025:171, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 20.11.2025 - C-401/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Vor dem Beitritt des …
Für diese Beurteilung sind insbesondere Art und Gegenstand der fraglichen Maßnahme, ihr Kontext sowie das verfolgte Ziel und die Regeln, denen sie unterliegt, von Bedeutung (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juni 2012, Kommission/EDF, C-124/10 P, EU:C:2012:318, Rn. 81 und 86, sowie vom 13. März 2025, Cividale u. a., C-746/23 und C-747/23, EU:C:2025:171, Rn. 42).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".