Rechtsprechung
| EuGH, 21.02.2013 - C-79/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Mora IPR
- EU-Kommission
Mora IPR
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
RL 2006/112/EG Art 211, AEUV Art 107 Abs 1, AEUV Art 26 Abs 2, AEUV Art 28, AEUV Art 30
Aussetzung; Bescheinigung; Einfuhr; Einfuhrumsatzsteuer; Mehrwertsteuer; Umsatzsteuer - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Curte de Apel Alba Iulia - Auslegung von Art. 211 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1) - Auslegung der Art. 26 Abs. 2, 28, 30 und 107 AEUV - Recht der Mitgliedstaaten, ...
Verfahrensgang
- EuGH, 13.04.2012 - C-79/12
- EuGH, 21.02.2013 - C-79/12
Wird zitiert von ... (4)
- EuGH, 03.07.2014 - C-19/14
Talasca - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 53 Abs. 2 und Art. 94 der …
Rn. 17 Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Zusammenarbeit nach Art. 267 AEUV die Notwendigkeit, zu einer dem nationalen Gericht dienlichen Auslegung des Unionsrechts zu gelangen, es erforderlich macht, dass dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in dem sich seine Fragen stellen, darlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. u. a. Urteile Centro Europa 7, C-380/05, EU:C:2008:59, Rn. 57, und Mora IPR, C-79/12, EU:C:2013:98, Rn. 35, …sowie Beschlüsse Augustus, C-627/11, EU:C:2012:754, Rn. 8, und Mlamali, EU:C:2013:763, Rn. 18).Rn. 19 Des Weiteren hebt der Gerichtshof die Notwendigkeit hervor, dass das innerstaatliche Gericht die genauen Gründe angibt, aus denen ihm die Auslegung des Unionsrechts fraglich und die Vorlage von Vorabentscheidungsfragen an den Gerichtshof erforderlich erscheinen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile ABNA u. a., C-453/03, C-11/04, C-12/04 und C-194/04, EU:C:2005:741, Rn. 46, und Mora IPR, EU:C:2013:98, Rn. 36, …sowie Beschluss Mlamali, EU:C:2013:763, Rn. 20).
Rn. 20 Da die Vorlageentscheidung als Grundlage für das Verfahren vor dem Gerichtshof dient, ist es nämlich unerlässlich, dass das nationale Gericht in der Vorlageentscheidung selbst den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen des Ausgangsrechtsstreits erläutert und ein Mindestmaß an Erläuterungen zu den Gründen für die Wahl der Unionsbestimmungen, um deren Auslegung es ersucht, und zu dem Zusammenhang gibt, den es zwischen diesen Bestimmungen und den nationalen Rechtsvorschriften sieht, die auf den bei ihm anhängigen Rechtsstreit anzuwenden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Asemfo, C-295/05, EU:C:2007:227, Rn. 33, und Mora IPR, EU:C:2013:98, Rn. 37, …sowie Beschlüsse Laguillaumie, C-116/00, EU:C:2000:350, Rn. 23 und 24, und Mlamali, EU:C:2013:763, Rn. 21).
- Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2015 - C-497/12
Gullotta und Farmacia di Gullotta Davide & C. - Vorabentscheidungsersuchen - …
{FN:51} - Vgl. u. a. Urteil Mora IPR (C-79/12, EU:C:2013:98, Rn. 35) sowie Beschlüsse Augustus (…C-627/11, EU:C:2012:754, Rn. 8) und Mlamali (…C-257/13, EU:C:2013:763, Rn. 18).{FN:52} - Vgl. in diesem Sinne Urteil Mora IPR (EU:C:2013:98, Rn. 36) und Beschlüsse Mlamali (…EU:C:2013:763, Rn. 20) und Talasca (…C-19/14, EU:C:2014:2049, Rn. 19).
{FN:53} - Vgl. in diesem Sinne Urteile Asemfo (…C-295/05, EU:C:2007:227, Rn. 33) und Mora IPR (EU:C:2013:98, Rn. 37).
- EuGH, 27.10.2016 - C-114/15
Audace u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art. 34 und …
Rn. 37 Da die Vorlageentscheidung als Grundlage für das Verfahren vor dem Gerichtshof dient, ist es somit unerlässlich, dass das nationale Gericht in der Vorlageentscheidung selbst den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen des Ausgangsrechtsstreits erläutert und ein Mindestmaß an Erläuterungen zu den Gründen für die Wahl der Unionsbestimmungen, um deren Auslegung es ersucht, und zu dem Zusammenhang gibt, den es zwischen diesen Bestimmungen und den nationalen Rechtsvorschriften sieht, die auf den bei ihm anhängigen Rechtsstreit anzuwenden sind (vgl. u. a. Urteil vom 21. Februar 2013, Mora IPR, C-79/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:98, Rn. 37, …und Beschluss vom 3. Juli 2014, Talasca, C-19/14, EU:C:2014:2049, Rn. 20). - EuGH, 13.02.2014 - C-162/12
Airport Shuttle Express u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 49 AEUV, 101 …
Rn. 26 Hinsichtlich der nach Art. 101 der Verfahrensordnung vorgesehenen Möglichkeit, das vorlegende Gericht um eine Klarstellung zu ersuchen, ist es nach ständiger Rechtsprechung, die nunmehr in Art. 94 Buchst. b und c der Verfahrensordnung zum Ausdruck kommt, in Anbetracht der Tatsache, dass das Vorabentscheidungsersuchen die Grundlage für das Vorabentscheidungsverfahren beim Gerichtshof bildet, unerlässlich, dass das nationale Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen des Ausgangsverfahrens in der Vorlageentscheidung selbst erläutert und ein Mindestmaß an Erläuterungen zu den Gründen für die Wahl der Unionsbestimmungen, um deren Auslegung es ersucht, und zu dem Zusammenhang gibt, den es zwischen diesen Bestimmungen und den auf den ihm vorliegenden Rechtsstreit anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften sieht (…vgl. in diesem Sinne u. a. Beschluss vom 28. Juni 2000, Laguillaumie, C-116/00, Slg. 2000, I-4979, Rn. 23 und 24, Urteile vom 19. April 2007, Asemfo, C-295/05, Slg. 2007, I-2999, Rn. 33, sowie vom 21. Februar 2013, Mora IPR, C-79/12, Rn. 37).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| EuGH, 13.04.2012 - C-79/12 |
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Mora IPR
Verfahrensgang
- EuGH, 13.04.2012 - C-79/12
- EuGH, 21.02.2013 - C-79/12
Wird zitiert von ...
- EuGH, 03.07.2014 - C-19/14
Talasca - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 53 Abs. 2 und Art. 94 der …
Rn. 17 Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Zusammenarbeit nach Art. 267 AEUV die Notwendigkeit, zu einer dem nationalen Gericht dienlichen Auslegung des Unionsrechts zu gelangen, es erforderlich macht, dass dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in dem sich seine Fragen stellen, darlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. u. a. Urteile Centro Europa 7, C-380/05, EU:C:2008:59, Rn. 57, und Mora IPR, C-79/12, EU:C:2013:98, Rn. 35, …sowie Beschlüsse Augustus, C-627/11, EU:C:2012:754, Rn. 8, und Mlamali, EU:C:2013:763, Rn. 18).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".