Rechtsprechung
| EuGH, 11.06.2020 - C-88/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
Alianța pentru combaterea abuzurilor
Vorlage zur Vorabentscheidung - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 12 Abs. 1 - Strenges Schutzsystem für Tierarten - Anhang IV - Canis lupus (Wolf) - Art. 16 Abs. 1 - Natürliches ...
- Europäischer Gerichtshof
Alianța pentru combaterea abuzurilor
Vorlage zur Vorabentscheidung - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 12 Abs. 1 - Strenges Schutzsystem für Tierarten - Anhang IV - Canis lupus (Wolf) - Art. 16 Abs. 1 - Natürliches ...
- doev.de
Alianta pentru combaterea abuzurilor - Reichweite des Schutzes bestimmter geschützter Tierarten durch die Habitatrichtlinie
- jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)
Art. 12 Abs. 1 Buchst. a und Art. 16 der Habitatrichtlinie
Voraussetzung zum Einfangen von Wölfen in der Nähe menschlicher Siedlungen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Umwelt und Verbraucher - Der in der Habitatrichtlinie vorgesehene strenge Schutz bestimmter geschützter Tierarten erstreckt sich auch auf Exemplare, die ihren natürlichen Lebensraum verlassen und in menschlichen Siedlungsgebieten auftauchen
- lawblog.de (Kurzinformation)
Wölfe sind auch in Siedlungsgebieten geschützt
- lto.de (Kurzinformation)
Weitreichender Tierschutz: Wenn der Wolf innerorts mit Hunden spielt
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Schutz für Wölfe gilt auch in menschlichen Siedlungsgebieten - Schutz für Wölfe gilt auch in menschlichen Siedlungsgebieten
- recht-energisch.de (Kurzinformation)
Naturschutz: Natürliche Siedlungsgebiete
- juraforum.de (Kurzinformation)
Wölfe auch in menschlichen Siedlungen geschützt
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Alianța pentru combaterea abuzurilor
Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Strenges Schutzsystem für die in Anhang IV Buchst. a genannten Tierarten - Natürliches Verbreitungsgebiet - Fang von aus der Natur ...
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Alianța pentru combaterea abuzurilor
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2020 - C-88/19
- EuGH, 11.06.2020 - C-88/19
Papierfundstellen
- NVwZ 2020, 1186
- DÖV 2020, 885
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 10.10.2019 - C-674/17
Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola - Vorlage zur Vorabentscheidung - Erhaltung der …
Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-88/19
Ein solches strenges Schutzsystem muss es also erlauben, absichtliche Formen des Fangs oder der Tötung von aus der Natur entnommenen Exemplaren geschützter Tierarten tatsächlich zu verhindern (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. April 2018, Kommission/Polen [Wald von Białowieża], C-441/17, EU:C:2018:255, Rn. 231 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 10. Oktober 2019, Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola, C-674/17, EU:C:2019:851, Rn. 27).Diese Bedingungen gelten für sämtliche in Art. 16 Abs. 1 der Habitatrichtlinie genannten Fälle (Urteil vom 10. Oktober 2019, Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola, C-674/17, EU:C:2019:851, Rn. 28 und 29).
Rn. 25 Zudem stellt Art. 16 Abs. 1 der Habitatrichtlinie, der die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliedstaaten von den Art. 12 bis 14 sowie von Art. 15 Buchst. a und b dieser Richtlinie abweichen dürfen, genau und abschließend festlegt, eine Ausnahme von dem in dieser Richtlinie vorgesehenen Schutzsystem dar, die restriktiv auszulegen ist und bei der die Beweislast für das Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen für jede Abweichung die Stelle treffen muss, die über sie entscheidet (Urteil vom 10. Oktober 2019, Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola, C-674/17, EU:C:2019:851, Rn. 30).
Es obliegt den zuständigen nationalen Behörden, nachzuweisen, dass dies insbesondere unter Berücksichtigung der besten einschlägigen wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse sowie der Umstände des jeweiligen konkreten Falls zutrifft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Oktober 2019, Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola, C-674/17, EU:C:2019:851, Rn. 51 und 66).
- EuGH, 20.10.2005 - C-6/04
Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-88/19
Rn. 46 Was drittens das mit der Habitatrichtlinie verfolgte Ziel anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass die Art. 12, 13 und 16 dieser Richtlinie gemeinsam ein in sich stimmiges Regelungssystem zum Schutz der Populationen der betroffenen Arten bilden (Urteil vom 20. Oktober 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-6/04, EU:C:2005:626, Rn. 112). - EuGH, 17.04.2018 - C-441/17
Kommission / Polen: Bialowieza-Urwald
Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-88/19
Ein solches strenges Schutzsystem muss es also erlauben, absichtliche Formen des Fangs oder der Tötung von aus der Natur entnommenen Exemplaren geschützter Tierarten tatsächlich zu verhindern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. April 2018, Kommission/Polen [Wald von Białowieża], C-441/17, EU:C:2018:255, Rn. 231 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 10. Oktober 2019, Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola, C-674/17, EU:C:2019:851, Rn. 27).
- EuGH, 10.05.2007 - C-508/04
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-88/19
Das gemeinsame Ziel dieser Bestimmungen besteht darin, einen strengen Schutz der geschützten Tierarten durch die in Art. 12 Abs. 1 dieser Richtlinie vorgesehenen Verbote zu gewährleisten, wobei Ausnahmen nur unter den engen Voraussetzungen nach Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie zulässig sind, der restriktiv auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Mai 2007, Kommission/Österreich, C-508/04, EU:C:2007:274, Rn. 109 bis 112, …und vom 15. März 2012, Kommission/Polen, C-46/11, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:146, Rn. 29). - EuGH, 15.03.2012 - C-46/11
Kommission / Polen
Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-88/19
Das gemeinsame Ziel dieser Bestimmungen besteht darin, einen strengen Schutz der geschützten Tierarten durch die in Art. 12 Abs. 1 dieser Richtlinie vorgesehenen Verbote zu gewährleisten, wobei Ausnahmen nur unter den engen Voraussetzungen nach Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie zulässig sind, der restriktiv auszulegen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Mai 2007, Kommission/Österreich, C-508/04, EU:C:2007:274, Rn. 109 bis 112, und vom 15. März 2012, Kommission/Polen, C-46/11, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:146, Rn. 29). - EuGH, 21.11.2019 - C-678/18
Procureur-Generaal bij de Hoge Raad der Nederlanden - Vorlage zur …
Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-88/19
Rn. 29 Bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts ist nach ständiger Rechtsprechung nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 21. November 2019, Procureur-Generaal bij de Hoge Raad der Nederlanden, C-678/18, EU:C:2019:998, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 04.03.2021 - C-473/19
Föreningen Skydda Skogen - Wildlebende Tiere und Pflanzen, Lebensräume
Dieses strenge Schutzsystem muss es also erlauben, Beeinträchtigungen von geschützten Tierarten wie den in dieser Bestimmung genannten tatsächlich zu verhindern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 2020, Alianţa pentru combaterea abuzurilor, C-88/19, EU:C:2020:458, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 11.07.2024 - C-601/22
Das Wolfsjagdverbot in Österreich ist gültig
Rn. 49 Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung Art. 16 Abs. 1 der Habitatrichtlinie den Mitgliedstaaten zwar erlaubt, von den Bestimmungen der Art. 12 bis 14 sowie von Art. 15 Buchst. a und b dieser Richtlinie abzuweichen, doch unterliegt eine auf dieser Grundlage erlassene Ausnahmeregelung, da sie es den Mitgliedstaaten erlaubt, den mit dem System des strengen Schutzes natürlich vorkommender Arten einhergehenden Verpflichtungen zu entgehen, der Bedingung, dass es keine anderweitige zufriedenstellende Lösung gibt und die Populationen der betroffenen Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet trotz der Ausnahmeregelung ohne Beeinträchtigung in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen (Urteil vom 11. Juni 2020, Alianţa pentru combaterea abuzurilor, C-88/19, EU:C:2020:458, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 50 Sodann stellt Art. 16 Abs. 1 der Habitatrichtlinie, der die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliedstaaten von den Art. 12 bis 14 sowie von Art. 15 Buchst. a und b dieser Richtlinie abweichen dürfen, genau und abschließend festlegt, eine Ausnahme von dem in dieser Richtlinie vorgesehenen Schutzsystem dar, die restriktiv auszulegen ist und bei der die Beweislast für das Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen für jede Abweichung die Stelle treffen muss, die über sie entscheidet (Urteil vom 11. Juni 2020, Alianţa pentru combaterea abuzurilor, C-88/19, EU:C:2020:458, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 29.07.2024 - C-436/22
Der Wolf darf auf regionaler Ebene nicht als jagdbare Art bezeichnet werden, wenn …
Rn. 61 Der Begriff "natürliches Verbreitungsgebiet", der eines der Kriterien darstellt, die bei der Feststellung berücksichtigt werden müssen, ob der Erhaltungszustand einer Art günstig ist, umfasst im Fall von geschützten Tierarten, die - wie der Wolf - große Lebensräume beanspruchen, mehr als den geografischen Raum, der die für ihr Leben und ihre Fortpflanzung ausschlaggebenden physischen und biologischen Elemente aufweist (Urteil vom 11. Juni 2020, Alianţa pentru combaterea abuzurilor, C-88/19, EU:C:2020:458, Rn. 38).
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-473/19
Föreningen Skydda Skogen - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2009/147/EG - …
{FN:4} Zuletzt Urteil vom 11. Juni 2020, Alianţa pentru combaterea abuzurilor (C-88/19, EU:C:2020:458). - VGH Baden-Württemberg, 25.06.2026 - 10 S 950/25
Antrag einer Umweltvereinigung auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage …
Soweit der Antragsteller unter Bezugnahme auf eine von ihm beauftragte gutachterliche Stellungnahme (S., Anmerkungen zur Berücksichtigung ausgewählter naturschutzfachlicher Aspekte bei der Genehmigung von Windkraftanlagen auf dem Brombeerkopf, 30.04.2025) geltend macht, der Leitfaden der LUBW beruhe auf veralteten Erkenntnissen und genüge dem Maßstab der besten verfügbaren Erkenntnisse nicht (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 11.06.2020 - C-88/19 - juris Rn. 58), ist festzuhalten, dass sich auch nach seinen Ausführungen ein neuer naturschutzfachlicher Standard bezogen auf die Ermittlung der Grundlagen für einen sachgerechten Kollisionsschutz nicht herausgebildet hat. - VGH Baden-Württemberg, 21.02.2025 - 14 S 433/23
Inanspruchnahme der Natura 2000-Gebiete "Schauinsland" und "Südschwarzwald" mit …
Soweit der Kläger unter Bezugnahme auf eine von ihm beauftragte gutachterliche Stellungnahme (…Anlage K5, S. 18) geltend macht, die LUBW-Untersuchungshinweise 2014 beruhten auf veralteten Erkenntnissen und genügten dem Maßstab der besten verfügbaren Erkenntnisse nicht (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 11.06.2020 - C-88/19 - juris Rn. 58), ist festzuhalten, dass sich auch nach seinen Ausführungen ein neuer naturschutzfachlicher Standard bezogen auf die Ermittlung der Grundlagen für einen sachgerechten Kollisionsschutz nicht herausgebildet hat. - VGH Baden-Württemberg, 03.09.2025 - 14 S 566/25
Artenschutzrechtliche Ausnahme vom Tötungsverbot; Unionsrechtskonformität der …
Fang von Vögeln unter Verwendung von Leimruten; und vom 11.06.2020 - Rs. C-88/19 - juris, betr.Es obliegt den zuständigen nationalen Behörden, nachzuweisen, dass dies insbesondere unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse sowie der Umstände des jeweiligen konkreten Falls zutrifft (vgl. EuGH, Urteile vom 11.06.2020 - Rs. C-88/19 - juris Rn. 58, …und vom 10.10.2019 - Rs. C-674/17 - juris Rn. 51).
- VGH Baden-Württemberg, 31.08.2023 - 14 S 2140/22
Anwendung des individuenbezogenen Zugriffsverbots im Rahmen der habitatbezogenen …
Soweit der Kläger unter Bezugnahme auf eine von ihm beauftragte gutachterliche Stellungnahme (…Schreiber, Naturschutzfachliche Defizite bei der Planung und Genehmigung der WKA auf der Holzschlägermatte, 07.12.2022, S. 8) geltend macht, der Leitfaden der LUBW beruhe auf veralteten Erkenntnissen und genüge dem Maßstab der besten verfügbaren Erkenntnisse nicht (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 11.06.2020 - C-88/19 - juris Rn. 58), ist festzuhalten, dass sich auch nach seinen Ausführungen ein neuer naturschutzfachlicher Standard bezogen auf die Ermittlung der Grundlagen für einen sachgerechten Kollisionsschutz nicht herausgebildet hat. - VGH Baden-Württemberg, 09.12.2025 - 14 S 1896/24
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen; …
Fang von Vögeln unter Verwendung von Leimruten; und vom 11.06.2020 - Rs. C-88/19 - juris, betr.Es obliegt den zuständigen nationalen Behörden, nachzuweisen, dass dies insbesondere unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse sowie der Umstände des jeweiligen konkreten Falls zutrifft (vgl. EuGH, Urteile vom 11.06.2020 - Rs. C-88/19 - juris Rn. 58, …und vom 10.10.2019 - Rs. C-674/17 - juris Rn. 51).
- Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-601/22
WWF Österreich u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie …
{FN:31} Vgl. Urteile vom 10. Oktober 2019, Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola (…C-674/17, EU:C:2019:851, im Folgenden: Urteil LSL Tapiola, Rn. 30), und vom 11. Juni 2020, Alianţa pentru combaterea abuzurilor (C-88/19, EU:C:2020:458, Rn. 25).{FN:47} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 2020, Alianţa pentru combaterea abuzurilor (C-88/19, EU:C:2020:458, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- VGH Bayern, 23.05.2023 - 14 B 22.1696
BayVGH stellt Rechtswidrigkeit der Ausnahmegenehmigung für die Tötung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2022 - 8 B 407/22
Klage eines anerkannten Naturschutzverbandes gegen die Erteilung einer …
- OVG Niedersachsen, 19.07.2024 - 4 ME 125/24
Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur letalen Entnahme eines Wolfes im …
- OVG Niedersachsen, 05.09.2024 - 4 ME 122/24
Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zur letalen Entnahme einer Wolfsfähe; …
- VGH Bayern, 23.05.2023 - 14 B 22.1698
Zur Nachweispflicht der Behörde im Ausnahmeregime des Art. 16 Abs. 1 FFH-RL - …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-434/22
Latvijas valsts meži - Vorabentscheidungsersuchen - Erhaltung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2024 - C-436/22
ASCEL - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der …
- VGH Bayern, 23.05.2023 - 14 B 22.1699
Ausnahmsweise Zulassung einer Tötung von Fischottern - Zum Nachweispflichtkonzept …
- VGH Bayern, 23.05.2023 - 14 B 22.1700
Zur Nachweispflicht der Behörde im Ausnahmeregime des Art. 16 Abs. 1 FFH-RL - …
- VG Magdeburg, 17.06.2025 - 4 A 156/24
Die vom EuGH in Bezug auf die Tatbestandsmerkmale des Art. 16 FFH-RL gestellten …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2020 - C-88/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Alianța pentru combaterea abuzurilor
Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Strenges Schutzsystem für die in Anhang IV Buchst. a genannten Tierarten - Natürliches Verbreitungsgebiet - Fang von aus der Natur ...
- Europäischer Gerichtshof
Alianța pentru combaterea abuzurilor
Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Strenges Schutzsystem für die in Anhang IV Buchst. a genannten Tierarten - Natürliches Verbreitungsgebiet - Fang von aus der Natur ...
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2020 - C-88/19
- EuGH, 11.06.2020 - C-88/19
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 10.10.2019 - C-674/17
Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola - Vorlage zur Vorabentscheidung - Erhaltung der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2020 - C-88/19
{FN:10} Vgl. Urteile vom 10. Oktober 2019, Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola (C-674/17, EU:C:2019:851, Rn. 45, 51, 66 und 71), und in diesem Sinne vom 8. Juni 2006, WWF Italia u. a. (…C-60/05, EU:C:2006:378, Rn. 27 und 28).{FN:20} Urteil vom 10. Oktober 2019, Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola (C-674/17, EU:C:2019:851, Rn. 32).
{FN:23} Urteile vom 10. Oktober 2019, Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola (C-674/17, EU:C:2019:851, Rn. 45 und 71 [die deutsche Übersetzung ist hier uneinheitlich]), und in diesem Sinne vom 8. Juni 2006, WWF Italia u. a. (…C-60/05, EU:C:2006:378, Rn. 27 und 28).
{FN:24} Urteil vom 10. Oktober 2019, Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola (C-674/17, EU:C:2019:851, Rn. 51 und 66).
{FN:28} Vgl. Urteil vom 10. Oktober 2019, Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola (C-674/17, EU:C:2019:851, Rn. 48).
- EuGH, 04.10.2018 - C-384/17
Link Logistik N&N - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2020 - C-88/19
{FN:30} Urteil vom 4. Oktober 2018, Link Logistik N&N (C-384/17, EU:C:2018:810, Rn. 41).{FN:31} Urteil vom 4. Oktober 2018, Link Logistik N&N (C-384/17, EU:C:2018:810, Rn. 42 und 45).
- EuGH, 08.06.2006 - C-60/05
WWF Italia u.a. - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Richtlinie 79/409/EWG …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2020 - C-88/19
{FN:10} Vgl. Urteile vom 10. Oktober 2019, Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola (…C-674/17, EU:C:2019:851, Rn. 45, 51, 66 und 71), und in diesem Sinne vom 8. Juni 2006, WWF Italia u. a. (C-60/05, EU:C:2006:378, Rn. 27 und 28).{FN:23} Urteile vom 10. Oktober 2019, Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola (…C-674/17, EU:C:2019:851, Rn. 45 und 71 [die deutsche Übersetzung ist hier uneinheitlich]), und in diesem Sinne vom 8. Juni 2006, WWF Italia u. a. (C-60/05, EU:C:2006:378, Rn. 27 und 28).
- EuGH, 17.04.2018 - C-441/17
Kommission / Polen: Bialowieza-Urwald
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2020 - C-88/19
{FN:13} In diesem Sinne Urteile vom 9. Juni 2011, Kommission/Frankreich (Cricetus cricetus) (…C-383/09, EU:C:2011:369, Rn. 21), vom 15. März 2012, Kommission/Zypern (Natrix n. cypriaca) (…C-340/10, EU:C:2012:143, Rn. 62), und vom 17. April 2018, Kommission/Polen (Wald von Białowieża) (C-441/17, EU:C:2018:255, Rn. 231). - EuGH, 26.01.2012 - C-192/11
Kommission / Polen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2020 - C-88/19
{FN:18} Urteil vom 26. Januar 2012, Kommission/Polen (C-192/11, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:44, Rn. 63). - EuGH, 09.06.2011 - C-383/09
Frankreich hat bis 2008 keine ausreichenden Maßnahmen zum Schutz des Feldhamsters …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2020 - C-88/19
{FN:13} In diesem Sinne Urteile vom 9. Juni 2011, Kommission/Frankreich (Cricetus cricetus) (C-383/09, EU:C:2011:369, Rn. 21), vom 15. März 2012, Kommission/Zypern (Natrix n. cypriaca) (…C-340/10, EU:C:2012:143, Rn. 62), und vom 17. April 2018, Kommission/Polen (Wald von Białowieża) (…C-441/17, EU:C:2018:255, Rn. 231). - EuGH, 15.03.2012 - C-340/10
Kommission / Zypern - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2020 - C-88/19
{FN:13} In diesem Sinne Urteile vom 9. Juni 2011, Kommission/Frankreich (Cricetus cricetus) (…C-383/09, EU:C:2011:369, Rn. 21), vom 15. März 2012, Kommission/Zypern (Natrix n. cypriaca) (C-340/10, EU:C:2012:143, Rn. 62), und vom 17. April 2018, Kommission/Polen (Wald von Białowieża) (…C-441/17, EU:C:2018:255, Rn. 231). - EuGH, 28.06.2007 - C-235/04
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2020 - C-88/19
{FN:11} Urteil vom 28. Juni 2007, Kommission/Spanien (Vogelschutzgebiete) (C-235/04, EU:C:2007:386). - EuGH, 13.02.2003 - C-75/01
Kommission / Luxemburg - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2020 - C-88/19
Das Urteil vom 13. Februar 2003, Kommission/Luxemburg (C-75/01, EU:C:2003:95, Rn. 57), steht einer Berücksichtigung dieses Übereinkommens nicht entgegen, da der Gerichtshof dort nur feststellte, dass eine Umsetzung dieses Übereinkommens nicht als Umsetzung der Habitatrichtlinie ausreicht, soweit das Übereinkommen hinter der Richtlinie zurückbleibt.
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