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Rechtsprechung
   EuGH, 13.01.2011 - C-92/10 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3639
EuGH, 13.01.2011 - C-92/10 P (https://dejure.org/2011,3639)
EuGH, Entscheidung vom 13.01.2011 - C-92/10 P (https://dejure.org/2011,3639)
EuGH, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - C-92/10 P (https://dejure.org/2011,3639)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Marke, die aus einem Werbeslogan besteht und deren Elemente jeweils für sich genommen keine Unterscheidungskraft besitzen - Bildzeichen BEST BUY

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94
    Die Bezeichnung "BestBuy” ist wegen mangelnder Unterscheidungskraft nicht als Marke eintragungsfähig / Werbeslogan

  • Europäischer Gerichtshof

    Media-Saturn-Holding / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Marke, die aus einem Werbeslogan besteht und deren Elemente jeweils für sich genommen keine Unterscheidungskraft besitzen - Bildzeichen BEST BUY

  • EU-Kommission PDF

    Media-Saturn / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Marke, die aus einem Werbeslogan besteht und deren Elemente jeweils für sich genommen keine Unterscheidungskraft besitzen - Bildzeichen BEST BUY

  • EU-Kommission

    Media-Saturn / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Marke, die aus einem Werbeslogan besteht und deren Elemente jeweils für sich genommen keine Unterscheidungskraft besitzen - Bildzeichen BEST BUY“

  • kanzlei.biz

    "BestBuy' nur Hinweis auf Preis-Leistungs-Verhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel der Media-Saturn-Holding GmbH gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 15. Dezember 2009 in der Rechtssache T-476/08, Media-Saturn-Holding GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingelegt am 17. Februar 2010

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 15. Dezember 2009, Media-Saturn / HAMB - BEST BUY (T"476/08), mit dem das Gericht die Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2011, 255
  • GRUR-RR 2011, 124
 
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Wird zitiert von ... (80)Zitiert selbst (6)

  • EuG, 03.07.2003 - T-122/01

    Best Buy Concepts / HABM (BEST BUY)

    Auszug aus EuGH, 13.01.2011 - C-92/10
    Rn. 23 Die Rechtsmittelführerin trägt vor, das Gericht habe Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 falsch angewandt, indem es bei der Prüfung der Unterscheidungskraft des Wortelements des fraglichen Zeichens von vornherein von einem Zeichen BEST BUY ausgegangen sei und für das Verständnis der angemeldeten Marke auf das Urteil des Gerichts vom 3. Juli 2003, Best Buy Concepts/HABM (BEST BUY) (T-122/01, Slg. 2003, II-2235), verwiesen habe, das ein anderes Zeichen als das von der Rechtsmittelführerin angemeldete betroffen habe, nämlich das folgende Zeichen:.

    Rn. 29 Unter diesen Umständen kann die Rechtsmittelführerin dem Gericht nicht vorwerfen, dass es sich hinsichtlich des Wortbestandteils des in Rede stehenden Zeichens auf seine Feststellungen im Urteil Best Buy Concepts/HABM (BEST BUY) zu dem Wortzeichen BEST BUY gestützt hat.

    Wie aus Randnr. 26 dieses Urteils eindeutig hervorgeht, hat das Gericht die im Urteil Best Buy Concepts/HABM (BEST BUY) gezogenen Schlussfolgerungen für auch in der vorliegenden Rechtssache anwendbar gehalten, nicht aber die spezielle Beurteilung des Sachverhalts, der diesem Urteil zugrunde lag.

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …

    Auszug aus EuGH, 13.01.2011 - C-92/10
    Aus dem Urteil vom 21. Januar 2010, Audi/HABM (C-398/08 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gehe hervor, dass es für die Unterscheidungskraft der Marke unerheblich sei, ob sie gleichzeitig oder sogar in erster Linie als Werbeslogan aufgefasst werde, sofern sie von den angesprochenen Verkehrskreisen als Hinweis auf die betriebliche Herkunft wahrgenommen werde.

    Diese Folgerung ist nicht mit dem vom Gerichtshof vor Kurzem bestätigten Grundsatz unvereinbar, dass es dann, wenn die betreffenden Verkehrskreise die Marke als Herkunftshinweis wahrnehmen, für deren Unterscheidungskraft unerheblich ist, dass sie gleichzeitig oder sogar in erster Linie als Werbeslogan aufgefasst wird (Urteil Audi/HABM, Randnr. 45).

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …

    Auszug aus EuGH, 13.01.2011 - C-92/10
    Rn. 36 Nach ständiger Rechtsprechung darf sich die Beurteilung der Unterscheidungskraft einer zusammengesetzten Marke wie der hier in Rede stehenden nicht auf eine Untersuchung jedes ihrer isoliert betrachteten Wort- oder Bestandteile beschränken, sondern muss jedenfalls auf die Gesamtwahrnehmung der Marke durch die maßgebenden Verkehrskreise gestützt sein, nicht aber auf die Vermutung, dass Bestandteile, die isoliert betrachtet nicht unterscheidungskräftig sind, auch im Fall ihrer Kombination nicht unterscheidungskräftig sein können (Urteil vom 8. Mai 2008, Eurohypo/HABM, C-304/06 P, Slg. 2008, I-3297, Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dass jeder dieser Bestandteile für sich betrachtet keine Unterscheidungskraft hat, schließt es nämlich nicht aus, dass ihre Kombination unterscheidungskräftig sein kann (Urteil Eurohypo/HABM, Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 02.09.2010 - C-254/09

    Zafra Marroquineros / Calvin Klein Trademark Trust - Rechtsmittel - …

    Auszug aus EuGH, 13.01.2011 - C-92/10
    Die Würdigung dieser Tatsachen ist somit, vorbehaltlich ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. u. a. Urteil vom 2. September 2010, Calvin Klein Trademark Trust/HABM, C-254/09 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.02.2010 - C-408/08

    Lancôme / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …

    Auszug aus EuGH, 13.01.2011 - C-92/10
    Nach ständiger Rechtsprechung sind jedoch die Befugnisse des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels auf die Beurteilung der rechtlichen Entscheidung über das im ersten Rechtszug erörterte Vorbringen beschränkt (vgl. Urteil vom 25. Februar 2010, Lancôme/HABM, C-408/08 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 15.12.2009 - T-476/08

    Media-Saturn / HABM (BEST BUY) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …

    Auszug aus EuGH, 13.01.2011 - C-92/10
    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Media-Saturn-Holding GmbH die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 15. Dezember 2009, Media-Saturn/HABM (BEST BUY) (T-476/08, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 28. August 2008 (im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat, durch die ihre Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, die Anmeldung des Bildzeichens BEST BUY als Gemeinschaftsmarke zurückzuweisen, ihrerseits zurückgewiesen worden war.
  • EuGH, 26.04.2012 - C-307/11

    Deichmann / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 …

    Die Befugnisse des Gerichtshofs sind jedoch im Rahmen eines Rechtsmittels auf die Beurteilung der rechtlichen Entscheidung über das im ersten Rechtszug erörterte Vorbringen beschränkt (vgl. u. a. Urteile vom 1. Juni 1994, Kommission/Brazzelli Lualdi u. a., C-136/92 P, Slg. 1994, I-1981, Randnr. 59, vom 28. Mai 1998, Deere/Kommission, C-7/95 P, Slg. 1998, I-3111, Randnr. 62, und vom 7. November 2002, Glencore und Compagnie Continentale/Kommission, C-24/01 P und C-25/01 P, Slg. 2002, I-10119, Randnr. 62; Beschluss vom 16. September 2010, Rajani/HABM, C-559/08 P, Randnr. 66, und Urteil vom 13. Januar 2011, Media-Saturn-Holding/HABM, C-92/10 P, Randnr. 39).
  • BPatG, 30.04.2026 - 30 W (pat) 564/23
    Vielmehr fehlt nach der ständigen Rechtsprechung auch solchen nicht unmittelbar beschreibenden Bezeichnungen die Unterscheidungskraft, bei denen es sich - wie hier - um ausschließlich werbewirksame Anpreisungen bzw. allgemein verständliche positiv besetzte Aussagen handelt, welche keinen über ihre Werbefunktion hinausreichenden Hinweis auf die betriebliche Herkunft von Waren und Dienstleistungen vermitteln (vgl. etwa: EuGH GRUR Int 2011, 255, Rn. 51-53 - BEST BUY;… EuG GRUR Int 2004, 944, Nr. 29-32 - Mehr für Ihr Geld;… EuG 21.03.2014, T 81/13, Rn. 34 - BigXtra, bestätigt durch EuGH vom 11.12.2024, C-253/14, Nr. 35 ff. BigXtra ("viel mehr");… EuG 17.01.2013, T-582/11, Rn. 20, 26, 27 - Premium XL; BGH GRUR 2014, 569, Nr. 26 f. - HOT; GRUR 2016, 934, Nr. 20 - OUI; BPatG v 6.10.2021, 26 W (pat) 559/18 - BILLIG? WILL ICH!;… siehe ferner, mit ausf weiteren Nachw adRspr Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 14. Aufl. 2024, § 8 Rn. 291 f., 303 f.).

    Das Wortzeichen wird demnach vom Verkehr auf Anhieb als bloße Werbeformel bzw. ausschließlich werbliche Anpreisung verstanden, nicht jedoch als Herkunftshinweis (vgl. EuG, GRUR Int 2003, 834 Rn. 29, bestätigt durch EuGH GRUR Int 2011, 255, Rn. 51-53 - BEST BUY;… siehe ferner erneut Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 8 Rn. 291 f., 303 f. mwN adRspr).

    Soweit die Anmelderin des Weiteren geltend macht, die Wendung SmartChance mit der Bedeutung "günstige Gelegenheit" sei in besonderem Maße vage und insbesondere unbestimmter als das Zeichen "BEST BUY" (gem. der Rspr. im Sinne eines Hinweises "auf ein günstiges Verhältnis zwischen dem Preis der Dienstleistung und ihrem Verkehrswert", so EuG, GRUR Int 2003, 834 Rn. 29, nachfolgend EuGH GRUR Int 2011, 255, Rn. 51-53 - BEST BUY), erschließt sich dies nicht.

    Soweit die Anmelderin die Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Klärung der Frage der "Abgrenzung zwischen rein anpreisenden Werbeschlagworten und mangelnder Unterscheidungskraft bei Wortschöpfungen im Bereich digitaler Dienstleistungen" anregt, ist es in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Werbeaussagen allgemeiner Art seit Jahren geklärt, dass einem Begriff die Unterscheidungskraft fehlt, sofern er vom Verkehr ausschließlich als werbemäßiger Hinweis und insofern nicht als ein über die Werbeaussage hinausgehender Hinweis auf die betriebliche Herkunft wahrgenommen wird (vgl. EuGH GRUR 2010, 228 - Vorsprung durch Technik; GRUR Int 2011, 255 Rn. 51 ff. - BEST BUY, BGH GRUR 2014, 569, Nr. 26 f. - HOT; GRUR 2016, 934, Nr. 20 - OUI;… Ströbele/Hacker/Thiering, aaO., § 8 Rn. 284 ff. und Rn. 300 ff. jeweils m. w. N.).

  • EuGH, 24.03.2011 - C-552/09

    Ferrero / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …

    Die Würdigung dieser Tatsachen und Beweismittel ist somit, vorbehaltlich ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. u. a. Urteile Calvin Klein Trademark Trust/HABM, Randnr. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 13. Januar 2011, Media-Saturn-Holding/HABM, C-92/10 P, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 27).
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