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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 10.07.2012 - 14 Sa 1711/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19767
LAG Hamm, 10.07.2012 - 14 Sa 1711/10 (https://dejure.org/2012,19767)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.07.2012 - 14 Sa 1711/10 (https://dejure.org/2012,19767)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. Juli 2012 - 14 Sa 1711/10 (https://dejure.org/2012,19767)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anhörung, außerordentliche Kündigung, Betriebsrat, Beweismittel, Beweisverwertungsverbot, informationelle Selbstbestimmung, Nachschieben von Kündigungsgründen, Persönlichkeitsrecht, Telekommunikation, Vermögensdelikt

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 GG, § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 626 BGB, § 32 BDSG, § 206 StGB, § 88 TKG, § 286 ZPO
    Anhörung, außerordentliche Kündigung, Betriebsrat, Beweismittel, Beweisverwertungsverbot, informationelle Selbstbestimmung, Nachschieben von Kündigungsgründen, Persönlichkeitsrecht, Telekommunikation, Vermögensdelikt

  • aufrecht.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus der Auswertung des Arbeitsplatzrechners eines Arbeitnehmers zum Nachweis eines Vermögensdelikts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Daten auf dem PC eines Angestellten gegen diesen verwenden, wenn er dem Angestellten vorher nur eine "eingeschränkte Vertraulichkeit” für dessen PC-Daten zugesichert hat

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Digital am Arbeitsplatz: Arbeitgeber darf in Chat-Protokollen schnüffeln

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Chat-Protokolle einsehen

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Chatprotokolle vom Arbeitsplatzrechner können im Kündigungsschutzprozess verwertbar sein

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Verwertung von Chatprotokollen vom Arbeitsplatz

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kündigung und Zugriff des Arbeitgebers auf private Chatprotokolle

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verwertbarkeit privater Chatprotokolle auf Firmen-PC

  • arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Chatprotokolle auf Arbeitsplatzrechner - Verwertung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Beweisverwertungsverbot bei Nutzung von Chatprotokollen durch den Arbeitgeber

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber durfte bei Kündigung auf private Chatprotokolle des Mitarbeiters zugreifen

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Ein "bisschen” Mail- und Internetnutzung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf bei Kündigung womöglich auf Chatprotokolle vom PC am Arbeitsplatz zurückgreifen

  • bista.de (Kurzinformation)

    Chat-Nachrichten als Beweismittel im Strafprozess

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kündigung bei Vermögensdelikt // Chatprotokolle als Kündigungsgrund

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Skype, Facebook und Co. am Arbeitsplatz: Big Brother is watching you! // Die private Nutzung des Computers am Arbeitsplatz birgt Gefahren. Auch rechtswidrig erlangte private Daten und Protokolle können vom Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer verwendet ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus der Auswertung des Arbeitsplatzrechners eines Arbeitnehmers zum Nachweis eines Vermögensdelikts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2013, 17
  • CR 2012, 758
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (30)

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.07.2012 - 14 Sa 1711/10
    Maßgebend ist vielmehr der mit der Pflichtverletzung verbundene Vertrauensbruch (vgl. BAG, 10. Juni 2010, 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227 ; 16. Dezember 2010, 2 AZR 485/08, NZA 2011, 571 ).

    Falls die betreffenden Tatsachen von der Gegenseite nicht bestritten werden, also unstreitig geworden sind, besteht ein solches Verbot nur, wenn der Schutzzweck der bei der Informationsgewinnung verletzten Norm einer gerichtlichen Verwertung der Information zwecks Vermeidung eines Eingriffs in höherrangige Rechtspositionen dieser Partei zwingend entgegensteht (vgl. BAG, 13. Dezember 2007, 2 AZR 537/06, NZA 2008, 1008 ; 16. Dezember 2010, 2 AZR 485/08, NZA 2011, 571 ).

    Dieser verpflichtet das Gericht, erheblichen Vortrag einer Partei zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidungsfindung in Erwägung zu ziehen (vgl. BAG, 13. Dezember 2007, 2 AZR 537/06, NZA 2008, 1008 ; 16. Dezember 2010, 2 AZR 485/08, NZA 2011, 571 ).

    Sie ist es im Einzelfall aber dann, wenn mit ihrer gerichtlichen Verwertung ein erneuter Eingriff in rechtlich geschützte, hochrangige Positionen der anderen Prozesspartei oder die Perpetuierung eines solchen Eingriffs verbunden wäre, und dies auch durch schutzwürdige Interessen der Gegenseite - hier des Beklagten - nicht gerechtfertigt werden könnte (vgl. BAG, 13. Dezember 2007, 2 AZR 537/06, NZA 2008, 1008 ; 16. Dezember 2010, 2 AZR 485/08, NZA 2011, 571 ).

    Rn. 189 (d) Ein prozessuales Verwertungsverbot - hier in Form eines Beweisverwertungsverbotes - kommt danach nur in Betracht, wenn in verfassungsrechtlich geschützte Grundpositionen des Klägers eingegriffen worden ist, seine Einwilligung nicht vorliegt und durch die Verwertung von rechtswidrig erlangten Informationen oder Beweismitteln ein erneuter bzw. perpetuierender Eingriff in seine rechtlich geschützten, hochrangigen Positionen erfolgt und dies auch nicht durch schutzwürdige Interessen der Beklagten gerechtfertigt werden kann (vgl. BAG, 16. Dezember 2012, 2 AZR 485/08, NZA 2011, 571 ).

    Insoweit bedarf es über das schlichte Beweisinteresse hinausgehender Aspekte für die Schutzbedürftigkeit einer bestimmten Form der Informationsbeschaffung und Beweiserhebung (vgl. BVerfG, 9. Oktober 2002, 1 BvR 1611/96, 1BvR 805/98, NJW 2002, 3619 ; 13. Februar 2007, 1 BvR 421/05, NJW 2008, 753 ; BAG, 13. Dezember 2007, 2 AZR 537/06, NZA 2008, 1008 ; 16. Dezember 2010, 2 AZR 485/08, NZA 2011, 571 ).

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    Auszug aus LAG Hamm, 10.07.2012 - 14 Sa 1711/10
    Falls die betreffenden Tatsachen von der Gegenseite nicht bestritten werden, also unstreitig geworden sind, besteht ein solches Verbot nur, wenn der Schutzzweck der bei der Informationsgewinnung verletzten Norm einer gerichtlichen Verwertung der Information zwecks Vermeidung eines Eingriffs in höherrangige Rechtspositionen dieser Partei zwingend entgegensteht (vgl. BAG, 13. Dezember 2007, 2 AZR 537/06, NZA 2008, 1008 ; 16. Dezember 2010, 2 AZR 485/08, NZA 2011, 571 ).

    Dieser verpflichtet das Gericht, erheblichen Vortrag einer Partei zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidungsfindung in Erwägung zu ziehen (vgl. BAG, 13. Dezember 2007, 2 AZR 537/06, NZA 2008, 1008 ; 16. Dezember 2010, 2 AZR 485/08, NZA 2011, 571 ).

    Sie ist es im Einzelfall aber dann, wenn mit ihrer gerichtlichen Verwertung ein erneuter Eingriff in rechtlich geschützte, hochrangige Positionen der anderen Prozesspartei oder die Perpetuierung eines solchen Eingriffs verbunden wäre, und dies auch durch schutzwürdige Interessen der Gegenseite - hier des Beklagten - nicht gerechtfertigt werden könnte (vgl. BAG, 13. Dezember 2007, 2 AZR 537/06, NZA 2008, 1008 ; 16. Dezember 2010, 2 AZR 485/08, NZA 2011, 571 ).

    Insoweit bedarf es über das schlichte Beweisinteresse hinausgehender Aspekte für die Schutzbedürftigkeit einer bestimmten Form der Informationsbeschaffung und Beweiserhebung (vgl. BVerfG, 9. Oktober 2002, 1 BvR 1611/96, 1BvR 805/98, NJW 2002, 3619 ; 13. Februar 2007, 1 BvR 421/05, NJW 2008, 753 ; BAG, 13. Dezember 2007, 2 AZR 537/06, NZA 2008, 1008 ; 16. Dezember 2010, 2 AZR 485/08, NZA 2011, 571 ).

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …

    Auszug aus LAG Hamm, 10.07.2012 - 14 Sa 1711/10
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (std. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG, 17. Mai 1984, 2 AZR 3/83, NZA 1985, 91 ; 10. Juni 2010, 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227 ).

    Maßgebend ist vielmehr der mit der Pflichtverletzung verbundene Vertrauensbruch (vgl. BAG, 10. Juni 2010, 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227 ; 16. Dezember 2010, 2 AZR 485/08, NZA 2011, 571 ).

    Durch unmittelbar gegen das Vermögen seines Arbeitgebers gerichtete rechtswidrige und vorsätzliche Handlungen verletzt der Arbeitnehmer zugleich in schwerwiegender Weise seine schuldrechtliche Pflicht zur Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) und missbraucht das in ihn gesetzte Vertrauen (vgl. BAG, 10. Juni 2010, a.a.O., 1229 f.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - 5 Sa 657/15

    Beweisverwertungsverbot bei Kündigung wegen exzessiver Nutzung des dienstlichen …

    Ein prozessuales Verwertungsverbot kommt auch bei rechtswidriger Beschaffung von Beweismitteln nur in Betracht, wenn in verfassungsrechtlich geschützte Grundpositionen des Beweisgegners eingegriffen werden, seine Einwilligung nicht vorliegt und durch die Verwertung von rechtswidrig erlangten Informationen oder Beweismitteln ein erneuter bzw. perpetuierender Eingriff in seine rechtlich geschützten, hochrangigen Positionen erfolgt und dies auch nicht durch schutzwürdige Interessen der Beklagten gerechtfertigt werden kann (LAG Hamm v. 10.07.2012 - 14 Sa 1711/10, Rz. 185).
  • VG Karlsruhe, 27.05.2013 - 2 K 3249/12

    Löschung von gespeicherten personenbezogenen Daten

    Die spezifischen Gefahren einer räumlich distanzierten Kommunikation, vor denen das Telekommunikationsgeheimnis schützen will, bestehen hier nicht fort (vgl. Hess. VGH…, Beschluss vom 19.05.2009 - 6 A 2672/08.Z - a.a.O. unter Bezug auf BVerfG, Urteile vom 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04 - BVerfGE 115, 166 = NJW 2006, 976 und vom 27.02.2008 - 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07 - BVerfGE 120, 274 = NJW 2008, 822; siehe ferner BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06 - BVerfGE 124, 43 = NJW 2009, 2431; LAG Niedersachsen, Urteil vom 31.05.2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.02.2011 - 4 Sa 2132/10 - DB 2011, 1281; LAG Hamm, Urteil vom 10.07.2012 - 14 Sa 1711/10 - DuD 2013, 50 = juris Rn. 175).
  • LAG Köln, 19.07.2019 - 9 TaBV 125/18

    Rechtstellung des Betriebsrats hinsichtlich der Einsichtnahme in die …

    Denn selbst wenn der Arbeitgeberin ein Zugriff auf die E-Mails ihrer Arbeitnehmer gänzlich untersagt gewesen wäre (zur Problematik ausführlich Wybitul, NJW 2014, 3605, 3608), würde dies nicht in jedem Fall zu einem Beweisverwertungsverbot führen (LAG Hamm, Urteil vom 10. Juli 2012 - 14 Sa 1711/10 -, Rn. 174, juris;… Arndt/Fetzer/Scherer/Graulich,2. Aufl. 2015, § 88 TKG Fernmeldegeheimnis, Rn. 81).
  • VG Augsburg, 28.10.2014 - Au 3 K 14.682

    Kündigung während der Elternzeit; besonderer Fall der ausnahmsweisen Zulässigkeit …

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass gegenüber den Arbeitnehmern der Hinweis erfolgte, bei der Abwicklung persönlicher Angelegenheiten mithilfe dieser Ressourcen könne keine Vertraulichkeit erwartet werden bzw. die Klägerin werde Daten und Chroniken speichern und einsehen (vgl. LAG Hamm (Westfalen), U.v. 10.7.2012 - 14 Sa 1711/10 - ArbR 2012, 490).
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