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   OLG Hamm, 25.09.2000 - 13 U 45/00   

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https://dejure.org/2000,3712
OLG Hamm, 25.09.2000 - 13 U 45/00 (https://dejure.org/2000,3712)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.09.2000 - 13 U 45/00 (https://dejure.org/2000,3712)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. September 2000 - 13 U 45/00 (https://dejure.org/2000,3712)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 670; ; BGB § ... 677; ; BGB § 832; ; BGB § 683; ; BGB § 1631 Abs. 1; ; BGB § 288; ; BGB § 286; ; StVG § 7 Abs. 2; ; ZPO § 287; ; ZPO § 92; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 670; BGB § 683; BGB § 677; StVG § 7
    Anspruch eines einem Kind ausweichenden Kfz-Fahrers gegen Eltern des Kindes aus Geschäftsführung ohne Auftrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 677 § 683
    Aufwendungsersatz wegen eines Unfalls beim Ausweichen im Straßenverkehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1254
  • DAR 2001, 127
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.11.1962 - VI ZR 217/61

    Haftungsverteilung bei Schäden eines Kraftfahrers durch Ausweichen vor einem

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2000 - 13 U 45/00
    Ein solcher Aufwendungsersatzanspruch wird nach der grundlegenden Entscheidung des BGH (BGHZ 38, 270 = VersR 63, 143), der sich die Instanzgerichte und Teile der Literatur angeschlossen haben (vgl. z.B. OLG Köln, Zfs 94, 8; OLG Oldenburg, VersR 72, 1178; Greger, StVG, 3. Aufl., § 16 StVG, Rdn. 781 m.w.N.), dann anerkannt, wenn sich der Kraftfahrer nach § 7 Abs. 2 StVG entlasten kann, d.h., wenn der Unfall für ihn ein unabwendbares Ereignis darstellt.
  • LG Berlin, 29.10.1998 - 58 S 445/97

    Haftungsverteilung bei Schäden an einem PKW durch Ausweichen vor einem Kind

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2000 - 13 U 45/00
    Soweit das Landgericht Berlin in der von den Parteien zitierten Entscheidung (NJW 99, 2906) die Auffassung vertreten hat, die Eltern eines zehnjährigen Kindes seien nicht als Geschäftsherren im Sinne des § 683 BGB anzusehen, da sie rechtlich nicht verpflichtet seien, ihr Kind vor einem Schaden zu bewahren, bedarf es an dieser Stelle keine Auseinandersetzung mit dieser Auffassung (vgl. aber dazu Friedrich, VersR 2000, 697, 698).
  • OLG Oldenburg, 22.06.1972 - 3 U 1/72
    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2000 - 13 U 45/00
    Ein solcher Aufwendungsersatzanspruch wird nach der grundlegenden Entscheidung des BGH (BGHZ 38, 270 = VersR 63, 143), der sich die Instanzgerichte und Teile der Literatur angeschlossen haben (vgl. z.B. OLG Köln, Zfs 94, 8; OLG Oldenburg, VersR 72, 1178; Greger, StVG, 3. Aufl., § 16 StVG, Rdn. 781 m.w.N.), dann anerkannt, wenn sich der Kraftfahrer nach § 7 Abs. 2 StVG entlasten kann, d.h., wenn der Unfall für ihn ein unabwendbares Ereignis darstellt.
  • OLG Oldenburg, 04.11.2004 - 1 U 73/04

    Anforderungen an die Aufsichtspflicht von Eltern; Deliktische Verantwortlichkeit

    Ein Kraftfahrer, der im Rahmen einer von einem anderen Verkehrsteilnehmer veranlassten Ausweichreaktion einen Schaden davonträgt, hat aber nach der Rechtsprechung jedenfalls dann keinen Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag nach §§ 677, 683, 670 BGB, wenn der betreffende Kraftfahrer den Entlastungsbeweis nach § 7 Abs. 2 StVG nicht führen kann und damit grundsätzlich eine eigene Haftung bzw. eine Mithaftung nach § 7 StVG in Betracht kommt bzw. in Betracht gekommen wäre (vgl. BGHZ 38, 270, 273; OLG Hamm DAR 2001, 127; Palandt/Sprau, § 677 BGB, Rdnr.6; Erman/Ehmann, BGB, 11. Aufl., § 677, Rdnr. 14; MK/Seiler, BGB, 3. Aufl., § 683, Rdnr. 23, jeweils m.w.N. zum Meinungsstand).
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