Rechtsprechung
| BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 375/03 |
Volltextveröffentlichungen (26)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
BGB § 312 d Abs. 4
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- LawCommunity.de
Fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Internet-Auktion
- webshoprecht.de
Kein Ausschluss des Widerrufsrechts bei Internetauktionen
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Bei eBay-Auktionen gilt das Widerrufsrecht
- Judicialis
BGB § 312 d Abs. 4
- IWW
- JurPC
BGB § 312 d Abs. 4
Widerrufsrecht bei Internet-Auktion - aufrecht.de
Widerrufsrecht des Verbrauchers gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB nicht bei Kauf über ebay ausgeschlossen
- Kanzlei Prof. Schweizer
Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Internet-Auktionen
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kaufverträge zwischen einem gewerblichen Anbieter und einem Verbraucher durch eine Internet-Auktion; Zustandekommen des Vertrages durch Angebot und Annahme anstatt durch Zuschlag; Voraussetzungen einer Versteigerung nach § 156 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch); Möglichkeiten ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Widerrufsrecht von Verbrauchern bei gewerblichen Internetauktionen
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Ebay-Versteigerung - Zustandekommen eines Kaufvertrages
- kanzlei.biz
BGH stärkt Widerrufsrechte der Verbraucher bei Internet-Auktionen
- czarnetzki.eu
Widerrufsrecht bei Internet-Aution
- online-und-recht.de
- info-it-recht.de
Verbraucher hat Widerrufsrecht bei Internet-Auktion -
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Kein Ausschluß des Widerrufsrechts nach § 312d I bei "ebay"-Auktionen nach § 312 IV Nr. 5; Begriff der "Versteigerung" i.S.v. § 156 BGB in Abgrenzung zum Verkauf zum Höchstgebot
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Internet-Auktionen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 312d Abs. 4
Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Internetauktionen von gewerblichen Anbietern - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Widerruf eines ebay-Kaufvertrages möglich?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (21)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Interent-Auktionen gewerblicher Anbieter (eBay)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Internet-Auktionen gewerblicher Anbieter (eBay)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Vertragsschluss bei Ebay und anderen Auktionsplattformen
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
Auch bei Ebay muss ein Unternehmer einem Verbraucher ein Widerrufsrecht einräumen
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
Auch bei Ebay muss ein Unternehmer einem Verbraucher ein Widerrufsrecht einräumen
- IWW (Kurzinformation)
Noch einmal eBay - Kann eine "Versteigerung" wirksam vereinbart werden?
- nomos.de
, S. 5 (Kurzinformation)
Widerrufsrecht bei Internet-Auktionen gewerblicher Anbieter (eBay)
- heise.de (Pressebericht, 03.11.2004)
Verbraucher haben Widerrufsrecht bei eBay-Auktionen
- heise.de (Pressebericht, 03.11.2004)
Verbraucher haben Widerrufsrecht bei eBay-Auktionen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Internet-Auktionen gewerblicher Anbieter (eBay)
- advogarant.de (Kurzinformation)
Ein Bieter einer Internetauktion haben ein Widerrufsrecht
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Bei Internet-Auktionen darf der Kunde einen Kauf widerrufen wenn es sich um das Angebot eines gewerblichen Anbieters handelt
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Internet-Auktionen gewerblicher Anbieter (eBay)
- drschmel.de (Kurzinformation)
Internet-Auktion (eBay): Bei gewerblichem Anbieter hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht
- drschmel.de (Kurzinformation)
Internet-Auktion (eBay): Bei gewerblichem Anbieter hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Widerrufsrecht bei Online-Auktionen
- kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)
Widerrufsrecht im E-Commerce
- beck.de (Leitsatz)
Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Internetauktionen gewerblicher Anbieter - eBay
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Online Auktionen und Rechtslage
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Widerrufsrecht bei Online-Auktionen
- 123recht.net (Pressemeldung, 3.11.2004)
Widerrufsrecht gilt auch bei Internet-Auktionen // EBay: Rechtsunsicherheit bei gewerblichen Verkäufern beendet
Besprechungen u.ä. (8)
- archive.org (Entscheidungsbesprechung)
§ 156 BGB und § 312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB
Beim Kauf im Rahmen einer Internet-Auktion steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu, soweit es sich beim Verkäufer um ein Unternehmen handelt - Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Kein Ausschluss des Widerrufsrechts bei Internet-Auktion
- ius-it.de (Entscheidungsbesprechung)
Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Internetauktionen gewerblicher Anbieter (eBay)
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Kein Ausschluß des Widerrufsrechts nach § 312d I bei "ebay"-Auktionen nach § 312 IV Nr. 5; Begriff der "Versteigerung" i.S.v. § 156 BGB in Abgrenzung zum Verkauf zum Höchstgebot
- jurpc.de (Entscheidungsbesprechung)
Widerrufsrecht bei Internet-Auktion (Dr. Ruth Janal)
- internetworld.de
(Entscheidungsbesprechung)
3, 2, 1 ... deins? Meins? (RA Dr. Hajo Rauschhofer)
- 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 3.11.2004)
§§ 312d, 156 BGB
Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Internet-Auktionen gewerblicher Anbieter (eBay) - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Widerrufsrecht bei Internet-Auktionen (IBR 2005, 1029)
Papierfundstellen
- NJW 2005, 53
- ZIP 2004, 2334
- MDR 2005, 132
- WM 2004, 2457
- MMR 2005, 37
- BB 2005, 235
- DB 2004, 2635
- K&R 2005, 33
- ZUM 2005, 66
- JR 2006, 157
- DAR 2005, 24
Wird zitiert von ... (54) Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01
Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion
Auszug aus BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 375/03
aa) Der bei der Internet-Auktion geschlossene Kaufvertrag der Parteien kam nicht nach § 156 BGB durch den Zuschlag eines Auktionators zustande, sondern durch Willenserklärungen - Angebot und Annahme - der Parteien gemäß §§ 145 ff. BGB (vgl. BGHZ 149, 129, 133 ff.).Der Zuschlag als Voraussetzung des Vertragsschlusses gemäß § 156 BGB ist, wie ausgeführt, eine Willenserklärung, das heißt die auf die Herbeiführung eines rechtsgeschäftlichen Erfolgs gerichtete Äußerung einer Person (BGHZ 149, 129, 134 m.w.Nachw.).
Daß dessen Angebot an den Meistbietenden gerichtet war und damit erst nach Auktionsende feststand, wer als Meistbietender Vertragspartner des Klägers geworden war, berührt die Wirksamkeit des Angebots nicht (vgl. BGHZ 149, 129, 135).
- BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02
Verlust des Rechtes zur Minderung der Wohnungsmiete nach neuem Mietrecht
Auszug aus BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 375/03
Voraussetzung für die analoge Anwendung einer Rechtsnorm ist, daß das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält (BGHZ 155, 380, 389). - BGH, 24.04.1998 - V ZR 197/97
Form einer freiwilligen Grundstücksversteigerung mit Vertragsschluß
Auszug aus BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 375/03
Der Zuschlag ist die Willenserklärung des Auktionators, mit der dieser das Gebot eines Bieters annimmt (BGHZ 138, 339, 342).
- BGH, 24.08.2016 - VIII ZR 100/15
Schadensersatzanspruch nach Preismanipulation des Verkäufers bei eBay-Auktion …
§ 156 BGB findet auf eBay-Auktionen keine Anwendung (Bestätigung der Senatsurteile vom 7. November 2001, VIII ZR 13/01, BGHZ 149, 129, und vom 3. November 2004, VIII ZR 375/03, WM 2004, 2457).Rn. 19 1. Nach der Rechtsprechung des Senats kommt ein Kaufvertrag im Rahmen einer bei eBay durchgeführten Internetauktion nicht gemäß § 156 BGB durch einen auf ein abgegebenes Gebot erst noch eigens erklärten Zuschlag, sondern gemäß §§ 145 ff. BGB durch aufeinander bezogene korrespondierende Willenserklärungen der Parteien - Angebot und Annahme - bei Auktionsende zustande (Senatsurteile vom 7. November 2001 - VIII ZR 13/01, BGHZ 149, 129, 133; vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03, WM 2004, 2475 unter II 2 a aa).
Rn. 20 a) Der Beklagte hat dadurch, dass er die Auktion des zum Verkauf gestellten Fahrzeugs mit einem Anfangspreis von 1 EUR gestartet hat, ein verbindliches Verkaufsangebot im Sinne von § 145 BGB abgegeben, welches an denjenigen gerichtet war, der zum Ablauf der Auktionslaufzeit als der nach § 148 BGB bestimmten Annahmefrist das Höchstgebot abgegeben haben würde (…vgl. Senatsurteile vom 7. November 2001 - VIII ZR 13/01, aaO S. 135; vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03, aaO unter II 2 a aa, bb).
Dieser Erklärungsinhalt steht so auch im Einklang mit § 10 Abs. 1 Satz 1, 2 der eBay-AGB (Senatsurteile vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03, aaO unter II 2 a aa;… vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, aaO Rn. 16).
Zum anderen findet nach der Rechtsprechung des Senats § 156 BGB auf eBay-Auktionen ohnehin keine Anwendung, weil es an einem Zuschlag fehlt (…Senatsurteile vom 7. November 2001 - VIII ZR 13/01, aaO S. 133; vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03, aaO unter II 2 a aa, bb).
- BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06
Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung …
a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Parteien im Rahmen einer sog. Internet-Auktion von eBay einen Kaufvertrag über das Motorrad geschlossen haben (vgl. Senat, Urteil vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03, WM 2004, 2457, unter II 1 und 2 a), auf den nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 EGBGB deutsches Recht anzuwenden ist. - BGH, 10.12.2014 - VIII ZR 90/14
Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion
Das beruht, worauf die Revisionserwiderung zu Recht hinweist, auf dem Zweck des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen, der darin besteht, den Verbraucher vor der Gefahr einer Fehlentscheidung beim Kauf zu schützen, die daraus entsteht, dass er bei einem Fernabsatzgeschäft regelmäßig nicht die Möglichkeit hat, die Ware vor Vertragsschluss zu besichtigen oder sich ihre Eigenschaften im persönlichen Gespräch erläutern zu lassen (Senatsurteil vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03, NJW 2005, 53 unter II 2 b cc (1)).
- BGH, 28.03.2012 - VIII ZR 244/10
Zur Internetauktion eines Vertu-Handys
Denn wie der Senat bereits entschieden hat, richtet sich der Erklärungsinhalt der Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) bei Abschluss des Kaufvertrages im Rahmen der bei eBay durchgeführten Internetauktion auch nach den Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay, denen die Parteien vor der Teilnahme an der Internetauktion zugestimmt haben (Senatsurteile vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03, NJW 2005, 53 unter II 2 a aa;… vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643 Rn. 15). - BGH, 08.06.2011 - VIII ZR 305/10
Zum vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion
Dabei richtet sich der Erklärungsinhalt der Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) auch nach den Bestimmungen über den Vertragsschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay, denen die Parteien vor der Teilnahme an der Internetauktion zugestimmt haben (Senatsurteil vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03, NJW 2005, 53 unter II 2 a aa; vgl. auch Senatsurteil vom 7. November 2001 - VIII ZR 13/01, BGHZ 149, 129, 133 ff.).Rn. 16 b) Indem der Beklagte auf der Website von eBay die Kamera nebst Zubehör mit einem Startpreis von 1 EUR zur Versteigerung anbot und die Auktion startete, gab er ein verbindliches Verkaufsangebot ab, das sich an den richtete, der innerhalb der auf sieben Tage angesetzten Laufzeit der Auktion das höchste Gebot abgibt (vgl. Senatsurteil vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03, aaO).
- OLG Stuttgart, 14.04.2015 - 12 U 153/14
Schadensersatzansprüche nach einer durch Mitbieten des Anbieters fehlgeschlagenen …
Rn. 51 Bei einer Internetauktion auf der Plattform von eBay kommt der Vertrag bei fehlender Freiheit des Anbieters, den Vertrag durch einen Zuschlag zu schließen, nicht in Anwendung von § 156 Satz 1 BGB, sondern in Anwendung der §§ 145 ff. BGB durch ein Angebot und dessen Annahme zustande (BGH…, Urteil vom 07. November 2001 - VIII ZR 13/01, juris Rn. 25; BGH, Urteil vom 03. November 2004 - VIII ZR 375/03, juris Rn. 9).Rn. 52 Das Einstellen einer Ware auf der Plattform von eBay ist als ein verbindliches Verkaufsangebot an denjenigen auszulegen, der bis zum Abschluss der Auktion das höchste Gebot abgibt (BGH, Urteil vom 03. November 2004 - VIII ZR 375/03, juris Rn. 9; BGH…, Urteil vom 08. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, juris Rn. 16).
- BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08
Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
Im Gegenteil bestünde bei einer Aufnahme des Ausschlusstatbestandes des § 312d Abs. 4 Nr. 5 BGB die Gefahr, dass der durchschnittliche Verbraucher - weil ihm nicht bekannt ist, dass die auf der Internethandelsplattfom eBay veranstalteten Online-Auktionen keine Versteigerungen im Sinn des § 156 BGB darstellen (Senatsurteil vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03, WM 2004, 2457, unter II 2) - fälschlich davon ausgeht, dass ein Rückgaberecht bei Online-Auktionen generell nicht besteht. - OLG Hamm, 30.10.2014 - 28 U 199/13
Schadensersatz für unberechtigt abgebrochene eBay-Auktion
Rn. 41 Dabei vollzieht sich der Vertragsabschluss zwischen zwei Teilnehmern einer online-Auktion des Anbieters ebay Europe s.à.r.l. nicht als Versteigerung im Sinne des § 156 BGB, sondern durch Angebot und Annahme i.S.d. §§ 145ff BGB (BGH NJW 2005, 53). - OLG Frankfurt, 27.06.2014 - 12 U 51/13
Schadenersatz wegen Nichterfüllung im Rahmen einer Internet-"Versteigerung"
Aufgrund des fehlenden Zuschlages durch einen Auktionator stellt sich die Transaktion nicht als Versteigerung i.S.v. § 156 BGB dar, sondern kommt nach den Regeln von Angebot und Annahme als Kaufvertrag zu Stande (vgl. BGH VIII ZR 375/03, NJW 2005, 53; VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643; OLG Nürnberg vom 26.2.2014, 12 U 336/13, zitiert nach Juris). - OLG Hamm, 10.01.2012 - 4 U 145/11
Ebay-Vertragsschluss bereits mit Gebotsabgabe
Die verbindliche Annahmeerklärung des Käufers erlischt gemäß § 158 Abs. 2 BGB nur dann, wenn ein Dritter während der Angebotsdauer ein höheres Angebot abgibt, was sich auch aus § 10 Ziffer 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Online-Handelsplattform X ergibt (BGH, Urt. v. 03.11.2004 - VIII ZR 375/03, NJW 2005, 53). - OLG Frankfurt, 12.05.2016 - 22 U 205/14
"Spaßbieter"- Klausel in eBay-Angeboten verstößt gegen Wertung des § 305c Abs. 2 …
- OLG Nürnberg, 26.02.2014 - 12 U 336/13
Kaufvertrag über eine Internet-Versteigerungsplattform: Abschluss und …
- OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 60/07
Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei "Sofort-Kaufen"-Geschäften …
- AG München, 11.12.2009 - 122 C 6879/09
Kauf eines Autos über Ebay..
- OLG Hamm, 14.04.2005 - 4 U 2/05
Verstoß gegen die Belehrungsvorschrift des § 4 Nr. 11 UWG bei unzureichender …
- LG Mainz, 06.07.2005 - 3 O 184/04
Unternehmereigenschaft eines Ebay-Verkäufers
- BGH, 16.01.2007 - VIII ZR 82/06
Nachweis der beurkundeten Erklärungen durch Vorlegen einer beglaubigten Abschrift …
- OLG Düsseldorf, 11.10.2013 - 22 U 54/13
Vorbehalt des Zwischenverkaufs in einer eBay-Auktion ist zulässig
- OLG Köln, 28.03.2011 - 3 U 174/10
Anforderungen an eine Beschaffenheitsvereinbarung
- FG Baden-Württemberg, 26.10.2017 - 1 K 2431/17
Zurechnung von Umsätzen bei Verkäufen über "ebay" - widerstreitende …
- OLG Stuttgart, 04.02.2008 - 2 U 71/07
Verbraucherinformation im Online-Handel: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung …
- FG Baden-Württemberg, 19.12.2013 - 1 K 1939/12
Person des leistungserbringenden Unternehmers bei Versteigerung über eBay unter …
- OLG Hamm, 14.02.2013 - 4 U 182/12
Verbraucherinformation zum "Sofort-Kaufen" mit "5 Jahren Garantie" und zum …
- KG, 09.11.2007 - 5 W 304/07
Widerrufsfolgenbelehrung und Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Fernabsatz von …
- KG, 11.04.2008 - 5 W 41/08
Benennung der Vertretungsperson einer GmbH & Co. KG und Widerrufsfolgenbelehrung …
- OLG Hamburg, 26.11.2009 - 3 U 23/09
Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an eine Garantieerklärung; …
- OLG Hamm, 15.12.2011 - 4 U 116/11
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer "Garantie"
- AG Zossen, 26.04.2018 - 3 C 159/17
Prozessfähigkeit eines geschäftsunfähigen Betreuten im Zivilverfahren gegen …
- OLG Hamm, 22.11.2011 - 4 U 98/11
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Mobilfunkzubehör mit der Angabe "volle …
- KG, 11.05.2007 - 5 W 116/07
Impressumspflicht bei Ebay
- OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 24 U 74/08
Keine Anwendung von § 708 Nr.7 ZPO in Pachtsachen
- LG Mainz, 20.06.2007 - 3 S 220/06
Fußballverein: Ausschluss eines Dauerkarteninhabers vom Bezug von Dauerkarten …
- LG Aurich, 03.02.2014 - 2 O 565/13
Anspruch auf Schadensersatz aus einer vorzeitig beendeten ebay-Auktion
- KG, 10.01.2005 - 26 U 96/04
Rückabwicklung eines Kaufvertrages wegen irreführender Objektbeschreibung bei …
- OLG Karlsruhe, 27.04.2006 - 4 U 119/04
Wettbewerbsverstoß: Wettbewerbswidrige Unterlassung der Anbieterkennzeichnung und …
- LG Bielefeld, 31.10.2007 - 21 S 170/07
Rücktritt vom Kaufvertrag wegen fehlender Sitzheizung, trotz Zusage in …
- OLG Frankfurt, 26.03.2021 - 15 U 102/18
Großer Schadenersatz wegen Nichterfüllung eines über eBay geschlossenen …
- AG Menden, 24.08.2011 - 4 C 390/10
Verkäufer bei eBay ist nicht zur Zurücknahme seines Verkaufsangebots im Falle …
- OLG München, 24.07.2024 - 7 U 5558/20
Gewährleistungsausschluß, Willenserklärungen, Vereinbarte Beschaffenheit, …
- AG Dannenberg, 18.10.2005 - 31 C 352/05
Mietwagen - Mietwagenanspruch auch bei altem Auto
- LG Essen, 16.12.2011 - 13 S 147/11
Schadensersatz statt der Leistung nach abgebrochener eBay-Auktion
- LG Bochum, 06.06.2008 - 5 S 271/04
Anspruch auf Ersatz der objektiv erforderlichen Mietwagenkosten gem. § 249 S. 2 …
- LG Bielefeld, 03.02.2012 - 16 O 31/11
Anforderungen an ein Garantieversprechen auf der Verkaufsplattform eBay
- OLG Düsseldorf, 14.03.2014 - 22 U 127/13
EBay-Auktion - vorzeitige Beendigung - Irrtumsanfechtung zwecks Vermeidung der …
- AG Saarbrücken, 15.02.2008 - 37 C 1251/06
Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung aus einer Internetauktion; Zustandekommen eines …
- OLG Hamm, 28.04.2016 - 28 U 114/14
Abweisung der Klage auf Rückabwicklung eines aufgrund einer Internet-Auktion …
- AG Wittmund, 28.08.2008 - 4 C 183/08
Anspruch auf Zahlung einer Vertragstrafe gegenüber einem gewerblichen …
- OLG München, 31.01.2008 - 29 U 4448/07
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Widerrufsbelehrung auf der Verkaufsplattform …
- LG Hamburg, 04.10.2006 - 416 O 227/06
- LG Hamburg, 14.03.2014 - 304 O 312/13
Kaufvertragsrecht: Verkauf eines Pkw über eine Online-Auktionsplattform; Bindung …
- LG Darmstadt, 06.07.2005 - 25 S 34/05
Umfang des Haftungsausfüllenden Tatbestands eines Schadensersatzanspruchs auf …
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2005 - 2 VK 14/05
Europaweite Ausschreibung von Rahmenverträgen über die Versorgung Versicherter …
- AG Paderborn, 14.08.2019 - 58 C 24/19
- AG Nürnberg, 30.03.2006 - 20 C 9688/05
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Rechtsprechung
| KG, 28.06.2004 - 12 U 89/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Grundsätze für das zweispurige Rechtsabbiegen mit und ohne Pfeilmarkierungen
- Judicialis
StVO § 9 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de
StVO § 9 Abs. 1 Satz 2
Haftungsverteilung bei Kollision beim paarweisen Rechtsabbiegen - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Grundsätze für das zweispurige Rechtsabbiegen mit und ohne Pfeilmarkierungen
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Ausführlich Darlegungen zum Erwerbsschaden und zum Schmerzensgeldanspruch des Ehemanns als Folge des Unfalltodes seiner Ehefrau - die psychische Beeinträchtigung muss Krankheitswert haben
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kollision bei paarweisem Abbiegen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sorgfaltspflichten von Verkehrsteilnehmern bei paarweisen Abbiegevorgängen; Vorrang des äußerst rechts Eingeordneten; Begründungspflicht einer Einspruchsschrift im Rahmen eines Versäumnisurteils; Anforderungen an einen Fahrstreifenwechsel
Verfahrensgang
- LG Berlin, 26.02.2003 - 24 O 19/02
- KG, 28.06.2004 - 12 U 89/03
Papierfundstellen
- MDR 2005, 87
- NZV 2005, 91
- DAR 2005, 24
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- KG, 13.06.1996 - 12 U 2594/95
Auszug aus KG, 28.06.2004 - 12 U 89/03
Dies gilt insbesondere, wenn sich der Unfallgegner, hier der Fahrer des klägerischen Fahrzeugs, noch nicht im Fahrstreifen der neuen Straße eingeordnet hatte und damit noch nicht zum fließenden Verkehr gehörte (Senat, Urteile vom 13. Juni 1996 - 12 U 2594/95 - und vom 17. Dezember 1990 - 12 U 960/90 -).Der Vorrang des äußerst rechts Eingeordneten gilt auch unabhängig davon, ob der links neben ihm Abbiegende möglicherweise schneller in die Kreuzungseinmündung einfährt (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 13. Juni 1996 - 12 U 2594/95 - ).
Der Fahrer des so eingeordneten Lkw hatte zudem die Wahl, in welchen der Fahrstreifen der neuen Straße er einfahren wollte (vgl. hierzu Senat, Urteile vom 13. Juni 1996 - 12 U 2594/95 - und vom 17. Dezember 1990 - 12 U 960/90 - ).
Etwas anderes könnte möglicherweise gelten, wenn die Spuren der bisherigen Fahrstreifen über die Kreuzung hinaus durch Markierungen in die neue Fahrbahn weitergeleitet werden (so bereits Senat, Urteil vom 13. Juni 1996, a. a. O.) Dies war hier jedoch, wie bereits oben dargelegt, nicht der Fall.
- KG, 17.12.1990 - 12 U 960/90
Haftungsverteilung bei Kollision zweier parallel rechts abbiegender Fahrzeuge
Auszug aus KG, 28.06.2004 - 12 U 89/03
Dies gilt insbesondere, wenn sich der Unfallgegner, hier der Fahrer des klägerischen Fahrzeugs, noch nicht im Fahrstreifen der neuen Straße eingeordnet hatte und damit noch nicht zum fließenden Verkehr gehörte (Senat, Urteile vom 13. Juni 1996 - 12 U 2594/95 - und vom 17. Dezember 1990 - 12 U 960/90 -).Der Fahrer des so eingeordneten Lkw hatte zudem die Wahl, in welchen der Fahrstreifen der neuen Straße er einfahren wollte (vgl. hierzu Senat, Urteile vom 13. Juni 1996 - 12 U 2594/95 - und vom 17. Dezember 1990 - 12 U 960/90 - ).
- KG, 18.12.2003 - 22 U 3/03
Haftung bei Kfz-Unfall: Vorrang des rechts auf einer dreispurigen …
- BGH, 12.12.2006 - VI ZR 75/06
Sorgfaltspflichten beim mehrspurigen Abbiegen
Zwar gebietet § 9 Abs. 1 Satz 2 StVO dem Rechtsabbieger, sich möglichst weit rechts einzuordnen, woraus zu Recht hergeleitet wird, dass grundsätzlich ein Vortrittsrecht des äußerst rechts eingeordneten Fahrzeugs gegenüber einem weiter links fahrenden Fahrzeug besteht (vgl. KG, DAR 2005, 24, 25; dasselbe Schaden-Praxis 2004, 113 f.; KG vom 13. Juni 1996 - 12 U 2594/95 - juris; für parallele Linksabbieger BayObLG, DAR 1974, 304 und DAR 1980, 277;… Hentschel aaO, § 9 Rn. 27;… Walther in Heidelberger Kommentar Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl. § 9 Rn. 35;… Burmann in Janiszewski/Jagow/Burmann Straßenverkehrsrecht 19. Aufl., § 9 Rn. 32, 33).Da für das Vorhandensein mehrerer Fahrstreifen die zum Fahren eines mehrspurigen Fahrzeugs erforderliche Breite entscheidend ist und nicht das Vorhandensein von Fahrbahnmarkierungen (…Hentschel aaO, § 7 Rn. 5;… Heß aaO, § 7 Rn. 2; KG, NZV 2003, 182, 183; verneinend für Motorräder OLG Düsseldorf, ZfS 1990, 214), stellt ein Wechsel von einer Fahrspur in die andere während des Abbiegevorgangs nur im Hinblick auf das Queren des nicht markierten Kreuzungsbereichs und die allgemeine Änderung der Fahrtrichtung keinen Spurwechsel im Sinne des § 7 Abs. 5 StVO dar (vgl. KG vom 13. Juni 1996 - 12 U 2594/95 - juris und DAR 2005, 24 f. = NZV 2005, 91; BayObLG, DAR 1980, 277;… Hentschel aaO, § 7 Rn. 16;… Walther aaO, § 7 Rn. 21;… Heß aaO, § 7 Rn. 21).
- LG Berlin, 14.01.2010 - 43 S 154/09
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Rechtsabbiegen
Er musste sie deshalb sorgfältig beobachten, durfte sie nicht behindern, in Bedrängnis bringen oder gefährden und musste ihr notfalls den Vortritt lassen (vgl. nur KG, Urteil vom 17. Dezember 1990 - 12 U 960/90, NZV 1991, 194 m.w.N.; Urteil vom 28. Juni 2004 - 12 U 89/03, NZV 2005, 91).Der Rechtsabbieger, der sich noch nicht auf dem rechten Fahrstreifen der neuen Straße eingeordnet hat sondern diesen lediglich überquert, um sich in einen der nächsten Fahrstreifen der neuen Straße einzuordnen, nimmt deshalb keinen Fahrstreifenwechsel vor (vgl. KG, NZV 2005, 91 f. m.w.N.).
Die Beklagte zu 1 hatte dabei die Wahl, in welchen der Fahrstreifen der xxx sie einfahren wollte (vgl. KG NZV 2005, 91, 92).
- LG Berlin, 21.02.2013 - 41 S 117/12
Haftung bei Kfz-Unfall: Verbindlichkeit von auf der Fahrbahn markierten …
Gleiches gilt für den umgekehrten Fall, dass zwar mehr als eine Pfeilmarkierung nebeneinander markiert ist, dazwischen jedoch weder Leit- noch Begrenzungslinien vorhanden sind (KG, Urteil vom 28. Juni 2004 - 12 U 89/03, zit. nach juris, dort Rn 15; veröffentlicht u.a. in NZV 2005, 91; DAR 2005, 24).
- OLG München, 19.01.2022 - 10 U 1617/21
Auslegung von Erklärungen am Unfallort
Rn. 11 In konsequenter Anwendung der Rechtsprechung des BGH bedeutet dies, dass in Fällen, in denen im Kreuzungsbereich weder Abbiegespuren markiert noch Richtungspfeile (Zeichen 297 zu § 41 III Nr. 5 Satz 2 StVO) angebracht sind, die Weiterfahrt des ordnungsgemäß am weitesten links eingeordneten Abbiegenden in einem anderen als dem bisherigen Fahrstreifen keinen Spurwechsel darstellt (vgl. auch KG Berlin, Urteil vom 28.06.2004 - 12 U 89/03 -, Rn. 9, juris = NZV 2005, 91). - KG, 08.09.2008 - 12 U 197/07
Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links in eine Vorfahrtstraße …
Eine derartige Fahrbahnmarkierung führt nicht zur Verbindlichkeit der lediglich im linken Fahrstreifen vorhandenen Linksabbiegerpfeile, sondern nur zu einer Empfehlung (vgl. Senat, Urteil vom 28. Juni 2004 - 12 U 89/03 - NZV 2005, 91 = MDR 2005, 87 = DAR 2005, 24 = KGR 2005, 40;… Hentschel, aaO., StVO § 41 Rn 248 zu Z 297). - OLG München, 13.11.2015 - 10 U 1963/15
Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls im Zuge eines Abbiegevorgangs
Rn. 9 Da hier kein paralleles Abbiegen ausgewiesen war, hat der ordnungsgemäß am weitesten rechts eingeordnete Abbiegende die freie Wahl, ein Fahrstreifenwechsel liegt insoweit nicht vor (allg. M. seit BayObLG DAR 1974, 304; ferner etwa KG NZV 2005, 91;… Senat a.a.O.). - KG, 06.07.2022 - 25 U 139/21
Unfallbedingter Schadensersatzanspruch nach Verstoß gegen Rechtsfahrgebot bei …
Rn. 32 Grundsätzlich leitet sich beim parallelen Rechtsabbiegen zwar aus § 9 Abs. 1 Satz 2 StVO ein Vortrittsrecht des äußerst rechts eingeordneten Fahrzeugs gegenüber einem weiter links fahrenden Fahrzeug ab (vgl. KG DAR 2005, 24; KG Schaden-Praxis 2004, 113). - AG Mannheim, 03.12.2020 - 9 C 1828/19
Unfall: Kollision mit Fahrschulauto beim paarweisen Abbiegen
a) Für den vorliegenden Unfall gelten die Grundsätze zum paarweise Rechtsabbiegen (vgl. KG Berlin, 28.06.2004, 12 U 89/03, Rdn. 10 ff. - juris): Der Rechtsabbieger hat sich grundsätzlich nach § 9 Abs. 1, S. 2 StVO möglichst weit rechts einzuordnen.
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Rechtsprechung
| BGH, 20.10.2004 - VIII ZR 36/03 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abgabe einer unrichtigen Übernahmebestätigung als (vor-)vertragliche Nebenpflichtverletzung des Leasingnehmers; Einordnung eines Lieferanten als Erfüllungsgehilfe des Leasinggebers im Hinblick auf die Abgabe einer Übernahmebestätigung; Bestehen einer Hinweispflicht über ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Vom Leasinggeber beauftrager Lieferant ist kein Erfüllungsgehilfe gem. § 278 BGB
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
BGB § 166 § 278 § 535
Schadensersatzpflicht des Leasingnehmers bei unrichtiger Übernahmebestätigung - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Leasingrecht - Lieferant Erfüllungsgehilfe des Leasinggebers?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Schadensersatzpflicht des Leasingnehmers bei unrichtiger Übernahmebestätigung
Papierfundstellen
- NJW 2005, 365
- ZIP 2005, 220 (Ls.)
- MDR 2005, 201
- ZMR 2005, 38
- WM 2005, 756
- WM 2005, 757
- DB 2004, 2528
- DAR 2005, 24
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.07.1987 - VIII ZR 117/86
Ansprüche des Leasingnehmers bei teilweiser Übergabe der Leasingsache (Übergabe …
Auszug aus BGH, 20.10.2004 - VIII ZR 36/03
Der Lieferant, der im Auftrag des Leasinggebers das Leasingobjekt an den Leasingnehmer ausliefert, ist nicht Erfüllungsgehilfe des Leasinggebers im Hinblick auf die vom Leasingnehmer abzugebende Übernahmebestätigung (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 1. Juli 1987 -VIII ZR 117/86, WM 1987, 1131).Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats liegt in der Abgabe einer unrichtigen Übernahmebestätigung eine (vor-)vertragliche Nebenpflichtverletzung des Leasingnehmers, die Schadensersatzansprüche des Leasinggebers auslöst, soweit dieser im Vertrauen auf die Richtigkeit der Übernahmebestätigung den Kaufpreis an den Lieferanten entrichtet und später seinen Rückzahlungsanspruch wegen Insolvenz des Lieferanten nicht verwirklichen kann (Senat, Urteil vom 1. Juli 1987 - VIII ZR 117/86, WM 1987, 1131 = NJW 1988, 204 unter A III 2).
Der Schadensersatzanspruch des Leasinggebers kann allerdings gemindert sein, wenn der Leasinggeber oder der als sein Erfüllungsgehilfe tätige Lieferant es unterlassen hat, den Leasingnehmer auf die Unvollständigkeit des gelieferten Leasingobjekts und damit auf die Notwendigkeit einer entsprechenden Einschränkung der Übernahmebestätigung hinzuweisen (Senatsurteil vom 1. Juli 1987 aaO unter A II 2 d).
Soweit dem Senatsurteil vom 1. Juli 1987 (aaO unter A II 2 d bb) Abweichendes zu entnehmen sein sollte, hält der Senat daran nicht fest.
- BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90
Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu …
Auszug aus BGH, 20.10.2004 - VIII ZR 36/03
Diese Bestimmung ist zwar nicht nur auf den rechtsgeschäftlichen Vertreter, sondern auch auf sonstige "Wissensvertreter" anwendbar, die nach der Arbeitsorganisation des Geschäftsherrn dazu berufen sind, im Rechtsverkehr als dessen Repräsentant bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung zu erledigen und die dabei anfallenden Informationen zur Kenntnis zu nehmen und gegebenenfalls weiterzugeben (BGHZ 117, 104, 106 f.; Senatsurteil vom 31. Januar 1996 - VIII ZR 297/94, WM 1996, 824 unter II 2 b bb). - BGH, 21.04.1954 - VI ZR 55/53
Erfüllungsgehilfe
Auszug aus BGH, 20.10.2004 - VIII ZR 36/03
a) Erfüllungsgehilfe ist, wer nach den tatsächlichen Verhältnissen des gegebenen Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (BGHZ 13, 111, 113; st. Rspr.). - BGH, 31.01.1996 - VIII ZR 297/94
Zurechnung des Wissens eines Wissensvertreters einer GmbH & Co. KG
Auszug aus BGH, 20.10.2004 - VIII ZR 36/03
Diese Bestimmung ist zwar nicht nur auf den rechtsgeschäftlichen Vertreter, sondern auch auf sonstige "Wissensvertreter" anwendbar, die nach der Arbeitsorganisation des Geschäftsherrn dazu berufen sind, im Rechtsverkehr als dessen Repräsentant bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung zu erledigen und die dabei anfallenden Informationen zur Kenntnis zu nehmen und gegebenenfalls weiterzugeben (BGHZ 117, 104, 106 f.; Senatsurteil vom 31. Januar 1996 - VIII ZR 297/94, WM 1996, 824 unter II 2 b bb).
- BGH, 11.10.2007 - III ZR 63/07
Nachträgliche Anpassung von AGB bei Access-Providern
Sie dienen dazu, einerseits dem Verwender das Risiko langfristiger Kalkulation abzunehmen und ihm seine Gewinnspanne trotz nachträglicher ihn belastender Kostensteigerungen zu sichern, und andererseits den Vertragspartner davor zu bewahren, dass der Verwender mögliche künftige Kostenerhöhungen vorsorglich schon bei Vertragsschluss durch Risikozuschläge aufzufangen versucht (…BGH aaO;… Urteile vom 13. Dezember 2006 - VIII ZR 25/06 - NJW 2007, 1054, 1055 Rn. 20 und vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 36/03 - NJW 2007, 2540, 2542 Rn. 22 jew. m.w.N.). - OLG Hamm, 10.12.2019 - 13 U 86/18
Abgasskandal: Schadensersatzanspruch gegen VW auch bei Leasing
Ihn trifft auch eine vertragliche Nebenpflicht, die Vollständigkeit und - soweit möglich - Mängelfreiheit des Leasingobjekts zu überprüfen und das Ergebnis dieser Überprüfung dem Leasinggeber zu bestätigen, wenn die Gebrauchsüberlassung an den Leasingnehmer unmittelbar durch den Lieferanten erfolgt, wie es leasingtypisch ist (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 36/03, juris Rn. 15). - BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 182/08
Rücktritt vom Kaufvertrag bei Täuschung des Mietverkäufers über eine in …
Insbesondere ist sie berechtigt worden, für die am Liefervorgang vertragstypisch nicht beteiligte Klägerin die Abnahme der zu liefernden Gegenstände von der Beklagten vorzunehmen und für die Klägerin zu bestätigen (vgl. dazu Senatsurteil vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 36/03, WM 2005, 756, unter II 2 a) sowie im weiteren Verlauf der Vertragsabwicklung für die Klägerin etwaige Gewährleistungsrechte auszuüben und geltend zu machen.
- BGH, 23.10.2013 - VIII ZR 402/12
Wohnraummiete: Beginn der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters
Dies setzt voraus, dass die Zeugin V. als "Wissensvertreterin" der Vermieter eingesetzt ist (zu den Voraussetzungen vgl. Senatsurteil vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 36/03, NJW 2005, 365 unter II 3 mwN). - BGH, 29.10.2008 - VIII ZR 258/07
Rücktrittsrecht in den AGB eines Leasingvertrags über eine noch anzupassende und …
Das rechtfertigt aber auch im unternehmerischen Verkehr nicht eine Klausel, die den Rücktritt auch für den Fall gestattet, dass der Leasinggeber selbst oder der im Rahmen der Erfüllung der ihm obliegenden Gebrauchsüberlassungspflicht als sein Erfüllungsgehilfe (§ 278 Satz 1 BGB) tätige Lieferant (Senatsurteil vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 36/03, WM 2005, 756, unter II 2 a m.w.N.) die Verzögerung der Erstellung und Abnahme des Leasinggegenstandes über den vertraglich vereinbarten Zeitpunkt hinaus zu vertreten hat (vgl. Senatsurteil vom 26. Januar 1983 - VIII ZR 342/81, NJW 1983, 1320, unter II 4 a; BGH, Urteil vom 29. Juli 2004 - III ZR 293/03, NJW-RR 2004, 1498, unter I 2 c).Unangemessen und deswegen unwirksam ist die Regelung jedenfalls deswegen, weil sie auch die Fälle erfasst, dass der Leasinggeber selbst oder der im Rahmen der Erfüllung der ihm obliegenden Gebrauchsüberlassungspflicht als sein Erfüllungsgehilfe (§ 278 Satz 1 BGB) tätige Lieferant (Senatsurteil vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 36/03, aaO, unter II 2 a) die verzögerte Erstellung und Abnahme der Leasingsache zu vertreten hat.
- BGH, 30.03.2011 - VIII ZR 94/10
Zur Zurechenbarkeit von Refinanzierungsvereinbarungen des Leasingnehmers mit …
Zur Frage einer Zurechnung des Verhaltens eines vom Leasinggeber mit der Vorbereitung des Leasingvertrags betrauten Lieferanten, der dem Leasingnehmer unter Hinweis auf eine angebliche "Kostenneutralität" des Gesamtgeschäfts ohne Wissen des Leasinggebers den Abschluss eines "Werbevertrags" anrät (im Anschluss an BGH, Urteile vom 20. Oktober 2004, VIII ZR 36/03, NJW 2005, 365 und BGH, 1. Juni 2005, VIII ZR 234/04, NJW-RR 2005, 1421) 16 17 18 19 20 .Da sich die Zurechenbarkeit des Verhaltens einer Hilfsperson nach denselben Maßstäben wie bei § 278 BGB bestimmt (…Senatsurteile vom 28. September 1988 - VIII ZR 160/87, aaO unter II 4 c;… vom 30. Januar 1995 - VIII ZR 328/93, aaO), ist entscheidend, ob eine von ihr vorgenommene Handlung zu dem allgemeinen Umkreis des Aufgabenbereichs gehört, zu dessen Wahrnehmung sie bestellt worden ist (vgl. BGH, Urteile vom 15. Dezember 1959 - VI ZR 222/58, BGHZ 31, 358, 366; vom 14. Februar 1989 - VI ZR 121/88, NJW-RR 1989, 723 unter II 2 a dd; Senatsurteil vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 36/03, NJW 2005, 365 unter II 2 d).
Dies würde voraussetzen, dass der Geschäftsführer des Autohauses auch insoweit eine ihm von der Beklagten übertragene Aufgabe wahrgenommen hätte und hierbei als deren Repräsentant tätig geworden wäre (…vgl. Senatsurteile vom 1. Juni 2005 - VIII ZR 234/04, aaO; vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 36/03, aaO unter II 3).
- LSG Hessen, 29.02.2008 - L 5 R 195/06
Rücknahme eines Bescheides über eine Rentennachzahlung - Hinzuverdienst - grobe …
Rn. 29 Allerdings gilt § 166 Abs. 1 BGB nicht nur für alle rechtsgeschäftlichen bzw. gesetzlichen Vertreter, die auf Grundlage einer gültigen Vollmacht agieren, sondern in analoger Anwendung auch für sog. Wissensvertreter, die ohne Vertretungsmacht eigenverantwortlich für den Geschäftsherrn handeln (s. BGHZ 117, 104, 109; 83, 293, 301), ohne dass diese zum rechtsgeschäftlichen Vertreter oder zum Wissensvertreter ausdrücklich bestellt sein müssten (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 2004, NJW 2005, 365, 367; s. auch Schultz NJW 1990, 479 ff.). - BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 122/08
Leasingvertrag: Aufklärungspflicht des Mietverkäufers bezüglich der …
Rn. 8 1. Das Berufungsgericht geht allerdings rechtsfehlerfrei und insoweit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats davon aus, dass in der Abgabe einer unrichtigen Übernahmebestätigung eine (vor-)vertragliche Nebenpflichtverletzung des Leasingnehmers/Mietkäufers (§ 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB) liegt, die gemäß § 280 Abs. 1 BGB Schadensersatzansprüche des Leasinggebers/Mietverkäufers auslöst, soweit dieser im Vertrauen auf die Richtigkeit der Übernahmebestätigung den Kaufpreis an den Lieferanten entrichtet und später seinen Rückzahlungsanspruch wegen Zahlungsunfähigkeit oder Vermögenslosigkeit des Lieferanten nicht verwirklichen kann (Senatsurteil vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 36/03, WM 2005, 756, unter II 1; vgl. auch Senatsurteil vom 1. Juli 1987 - VIII ZR 117/86, WM 1987, 1131, unter A III 2, B 2;… ferner etwa Graf von Westphalen, Der Leasingvertrag, 6. Aufl., Kap. E Rdnr. 23;… Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingsrechts, 10. Aufl., Rdnr. 1831;… Beckmann, Finanzierungsleasing, 3. Aufl., § 3 Rdnr. 70; jeweils m.w.N.).Denn in diesen Fällen bedarf es keines Hinweises auf die Unrichtigkeit seiner Erklärung (Senatsurteil vom 20. Oktober 2004, aaO, unter II 2 b).
Ob und unter welchen Voraussetzungen sonst Hinweis- oder Obhutspflichten verletzt sein können, wenn der Leasinggeber einen unklaren Text der Leasingbestätigung vorgegeben (…vgl. Senatsurteil vom 1. Juli 1987, aaO, unter A II 2 d bb, B 2) oder nicht auf die möglichen Haftungsfolgen der Abgabe einer unrichtigen Übernahmebestätigung hingewiesen hat (Senatsurteil vom 20. Oktober 2004, aaO), hat bislang noch keiner abschließenden Entscheidung durch den Senat bedurft.
- OLG Köln, 12.02.2008 - 15 U 148/07
Betrügerisches Verhalten des Lieferanten bei Anbahnung eines Leasingvertrages - …
Den Leasingnehmer trifft bereits während der Vertragsverhandlungen gegenüber dem Leasinggeber insbesondere die Nebenpflicht, keine fehlerhaften Übernahmebestätigungen abzugeben (BGH NJW 1988, 204 (207); 2005, 365 (366)).Die Übernahmebestätigung soll u. a. dem Leasinggeber ermöglichen, die Vertragserfüllung seitens des Lieferanten zu kontrollieren, wenn das von ihm erworbene Leasingobjekt direkt an den Leasingnehmer geliefert wird (BGH NJW 2005, 365 (367)).
Den Leasingnehmer trifft die Nebenpflicht, die Vollständigkeit und - soweit möglich - Mängelfreiheit des Leasingobjekts zu überprüfen und das Ergebnis dem Leasinggeber zu bestätigen, wenn die Gebrauchsüberlassung an den Leasingnehmer unmittelbar an den Lieferanten erfolgt (BGH NJW 2005, 365 (366)).
Dieser Bewertung steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.10.2004 (NJW 2005, 365) nicht entgegen.
Insoweit geht es auch nicht um völlig atypische Sondervereinbarungen zwischen dem Lieferanten und dem Leasingnehmer, die den Leasingvertrag nicht berühren und bei der sich der Lieferant ersichtlich außerhalb des ihm eingeräumten Spielraums bewegt (vgl.: BGH NJW 2005, 365 (366) zur Übernahmebestätigung; BGH NJW-RR 2005, 1421 (1422) zur Wissenszurechnung gem. § 166 BGB bei Abrede über Kaufoption; OLG Hamm NJOZ 2004, 3884 (3885) zur Empfangnahme von Geld durch hierzu nicht bevollmächtigten Versicherungsvertreter; OLG Düsseldorf OLG Report 1992, 154 (154, 155) zur Abrede regelmäßiger Berücksichtigung bei der Vergabe von Unfallbegutachtungen; OLG München DB 2002, 2373 (2373, 2374) zur Abrede kostenloser einjähriger Nutzung und Rückkaufvereinbarung; Beckmann, a. a. O., § 3 Rn. 114).
- OLG Düsseldorf, 15.02.2005 - 24 U 98/04
Verantwortlichkeit des Mietkäufers für die Richtigkeit und Vollständigkeit der …
Der Mietkäufer ist wie ein Leasingnehmer für die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übernahmebestätigung verantwortlich; der Lieferant ist insoweit nicht Erfüllungsgehilfe des Mietverkäufers (Anschluss an BGH MDR 2005, 201 = ZMR 2005, 38).Wie bereits oben zu B. I. ausgeführt, kann dem Mietverkäufer gegenüber dem Mietkäufer wie einem Leasinggeber gegenüber einem Leasingnehmer (insoweit sind die rechtlichen Ausgangspunkte und Interessenlagen gänzlich vergleichbar) ein Schadensersatzanspruch zustehen, wenn ihm infolge der unrichtigen Übernahmebestätigung des Mietkäufers ein Schaden entstanden ist (vgl. neuerdings BGH ZMR 2005, 38 und ferner BGH a. a. O. zum Leasingvertrag; vgl. auch OLG Düsseldorf, 9. Zivilsenat, NJW-RR 1997, 1142 = BB 1997, 544).
Ein diesem nach § 278 BGB zuzurechnendes Verschulden kommt deshalb nicht in Betracht (BGH ZMR 2005, 38; vgl. ferner Senat OLGR 2004, 267; ZMR 2004, 670 = OLGR 2004, 3).
Bestätigt der Leasingnehmer dem Leasinggeber die Übernahme des Leasingobjekts, so liegt dessen Schaden in der Auszahlung des Kaufpreises für das Mietobjekt an den Lieferanten, der den Anspruch des Leasinggebers auf Rückzahlung des Kaufpreises nicht erfüllen kann (BGH ZMR 2005, 38).
Demgegenüber könnte den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den Folgen einer unrichtigen Übernahmebestätigung zu entnehmen sein, dass der Schaden erst eintritt, wenn der Lieferant insolvent geworden ist und deshalb weder Lieferungs-, noch Rückzahlungs- oder Schadensersatzansprüche realisiert werden können (vgl. BGH ZMR 2005, 38 unter Hinweis auf BGH WM 1987, 1131).
- BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 234/04
Auslegung eines Pkw-Kaufvertrages bezüglich der Kosten einer …
- BGH, 30.03.2011 - VIII ZR 99/10
Zur Zurechenbarkeit von Refinanzierungsvereinbarungen des Leasingnehmers mit …
- OLG Köln, 11.09.2007 - 15 U 42/07
Betrügerisches Verhalten des Lieferanten bei Anbahnung eines Leasingvertrages - …
- OLG Stuttgart, 12.12.2023 - 6 U 451/21
Rücknahme und Verwertung des Leasinggegenstandes als Anerkennung der Wirksamkeit …
- OLG Brandenburg, 28.05.2014 - 4 U 114/13
Kfz-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung: Wirksamkeit einer Regelung über eine …
- OLG Karlsruhe, 30.01.2007 - 8 U 143/06
Leasingvertrag: Schadensersatz nach fristloser Kündigung des Leasinggebers wegen …
- LG Offenburg, 14.05.2021 - 4 O 159/17
Diesel-Abgasskandal: Nutzungsentschädigung bei einem Leasingvertrag über ein Kfz
- OLG Düsseldorf, 28.09.2016 - 24 U 68/16
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Verbrauchereigenschaft des …
- OLG Frankfurt, 21.06.2006 - 23 U 67/05
Kapitalanlagevermittlung: Haftung des Anlagevermittlers für einen Gehilfen als …
- OLG Düsseldorf, 03.11.2005 - 24 U 103/05
Zur Aufklärungspflicht des Verpächters über wirtschaftliche Chancen und Risiken …
- OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 24 U 115/09
Bindung des Leasinggebers an Erklärungen des Lieferanten gegenüber dem …
- OLG Düsseldorf, 01.06.2010 - 24 U 183/09
Leistungsverweigerungsrechte des Leasingnehmers einer TV-Anlage wegen Einstellung …
- LG Köln, 13.02.2007 - 5 O 355/06
- LG Essen, 13.06.2006 - 18 O 556/05
Anspruch auf Rückzahlung der Leasingraten aus dem Leasingvertrag über einen …
- AG Kaufbeuren, 05.10.2015 - 6 C 926/15
- AG Lörrach, 14.03.2006 - 4 C 295/06
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