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Weitere Entscheidung unten: BAG, 17.01.1979

Rechtsprechung
   BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,109
BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77 (https://dejure.org/1978,109)
BAG, Entscheidung vom 28.09.1978 - 2 AZR 2/77 (https://dejure.org/1978,109)
BAG, Entscheidung vom 28. September 1978 - 2 AZR 2/77 (https://dejure.org/1978,109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit - Kündigung aus sachlichem Grunde - Allgemeiner Kündigungsschutz - Anhörung des Betriebsrats - Vorbehaltslose Zustimmung - Mitteilungspflicht des Arbeitgebers - Kündigungswille

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 31, 83
  • NJW 1979, 2421
  • BB 1979, 1094
  • DB 1979, 1135
  • DB 1979, 1136
 
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Wird zitiert von ... (76)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 717/76

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des …

    Auszug aus BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77
    Der Senat bestätigt seine Rechtsprechung, daß auch bei einer Kündigung in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnis ses an die Mitteilungspflicht des Arbeitgebers aus § 102 Abs. 1 BetrVG keine geringeren Anforderungen gestellt werden dürfen als bei einer Kündigung, gegen die der Arbeitnehmer gemäß §§ 1 ff. KSchG geschützt ist (BAG vom 15. Juli 1978 - 2 AZR 717/76 und 2 AZR 798/77 - zum Abdruck in der Amtli chen Sammlung und im Nachschlagewerk des Gerichts bestimmt).

    Der Senat hat dies in seinen beiden Urteilen vom 13. Juli 1978 ausführlich begründet (BAG 2 AZR 717/76 und 798/77, /"demnächst 7 AP Nr. 17 und 18 zu § 102 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Der Betriebsrat muß durch die Unterrichtung des Arbeitgebers in die Lage versetzt werden, ohne zusätzliche eigene Nachforschungen die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über seine Stellungnahme schlüssig zu werden (vgl. BAG vom 13. Juli 1978 - 2 AZR 717/76 - 7~zu III 3 b der Gründe 7, aaO).

  • BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Art der beabsichtigten Kündigung - …

    Auszug aus BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77
    Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Betriebsrat ausdrücklich und vorbehaltlos der Kündigung zugestimmt hat (vgl. BAG vom 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 - zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 798/77

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des …

    Auszug aus BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77
    Der Senat bestätigt seine Rechtsprechung, daß auch bei einer Kündigung in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnis ses an die Mitteilungspflicht des Arbeitgebers aus § 102 Abs. 1 BetrVG keine geringeren Anforderungen gestellt werden dürfen als bei einer Kündigung, gegen die der Arbeitnehmer gemäß §§ 1 ff. KSchG geschützt ist (BAG vom 15. Juli 1978 - 2 AZR 717/76 und 2 AZR 798/77 - zum Abdruck in der Amtli chen Sammlung und im Nachschlagewerk des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 06.07.1978 - 2 AZR 810/76

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsgründe - Betriebsrat - Dringende …

    Auszug aus BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77
    Die Stellungnahme des Betriebsrats ist nicht geeignet, Fehler des Arbeitgebers bei der Anhörung zu heilen (a.A. LAG Hamm vom 7« Mai 1976, DB 1976, 1727 = EzA Nr. 24 zu § 102 BetrVG 1972; wegen der Besonderheiten zur Frage der sozialen Auswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung vgl. BAG vom 6. Juli 1978 - 2 AZR 810/76 - /"demnächst 7 AP Nr. 16 zu § 102 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 594/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Anhörungsverfahren, Schweigen des …

    Auszug aus BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77
    In einem solchen Fall liegt eine ordnungsgemäße Anhörung nicht vor (vgl. den Fall BAG AP Nr. 6 zu § 102 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 20.09.1957 - 1 AZR 136/56
    Auszug aus BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77
    In einem solchen Falle ist der Arbeitnehmer nach dem Rechtsgedanken des § 162 BGB so zu behandeln, als wäre die Wartezeit bereits erfüllt (vgl. BAG 4, 306 "309 f. 7 = AP Er. 34 zu § 1 KSchG /"zu I der Gründe 7; Hueck, KSchG, 9- Aufl., § 1 Anm. 25;… Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 3. Aufl., Rz. 270 /"S. 113 7)« Dem steht der Grundsatz gegenüber, daß im Interesse der Rechtssicherheit eine gesetzlich festgelegte Frist genau beachtet werden muß (…Hueck, aaO).
  • BAG, 18.01.1962 - 2 AZR 179/59

    Abfindung

    Auszug aus BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77
    Der Senat hat bereits früher angekündigt, daß er die zu § 66 BetrVG 1952 entwickelte Rechtsprechung, der Arbeitgeber dürfe im Zeitpunkt der Anhörung den Kündigungswillen noch nicht erkennbar abschließend gebildet haben (vgl. BAG 12, 174 = AP Nr. 20 zu § 66 BetrVG), aufgeben wolle (BAG AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972 /"zu I 4 b aa der Gründe 7, auch zum Ab druck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Kommt der Arbeitgeber diesen Anforderungen an seine Mitteilungspflicht nicht oder nicht richtig nach, unterlaufen ihm insoweit bei der Durchführung der Anhörung Fehler, dann ist die Kündigung unwirksam (BAG 27, 209; 30, 386), und zwar unabhängig davon, ob und wie der Betriebsrat zu der mangelhaften Anhörung Stellung genommen hat (BAG 31, 83, 89).

    Die Stellungnahme des Betriebsrates ist nicht geeignet, Fehler des Arbeitgebers bei der Anhörung, die in zwei Verfahrensabschnitten abläuft, zu heilen (BAG 31, 83, 89; auch BAG Urteil vom 2. November 1983 - 7 AZR 65/82 - AP Nr. 29 zu § 102 BetrVG 1972, zu A I 2 d der Gründe, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    Bereits in dem weiteren Urteil vom 28. September 1978 (BAG 31, 83, 90) hat der Senat daraus zutreffend die Konsequenz gezogen, es sei ausreichend, daß der Betriebsratsvorsitzende, dessen Kenntnis dem Betriebsrat nach § 26 Abs. 3 Satz 2 BetrVG zuzurechnen sei, aufgrund früherer Vorgänge den Kündigungssachverhalt vor der Einleitung des Anhörungsverfahrens gekannt habe (…ebenso Dietz/Richardi, aaO, § 102 Rz 52).

  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 828/98

    Anrechnung einer Vorbeschäftigung auf die Wartezeit - Beteiligung des …

    Dazu genügt der Kündigungsausspruch wenige Tage vor Fristablauf jedoch nicht; der Arbeitgeber ist frei, die gesamte Wartefrist auszuschöpfen (BAG 20. September 1957 - 1 AZR 136/56 - BAGE 4, 306, 308; 28. September 1978 - 2 AZR 2/77 - BAGE 31, 83, 86 f.; 5. März 1987 - 2 AZR 187/86 - RzK I 4 d Nr. 7; 18. August 1982 - 7 AZR 437/80 - BAGE 40, 42, 49 f.).

    Das Bestreben eines Arbeitgebers, durch den Kündigungsausspruch vor Ablauf der Wartezeit einen Rechtsstreit über die soziale Rechtfertigung der Kündigung zu vermeiden, ist an sich ebenfalls nicht treuwidrig, sondern entspricht dem Zweck von § 1 Abs. 1 KSchG (vgl. BAG 28. September 1978 aaO zu I 1 der Gründe;… BAG 18. August 1982 aaO zu II 1 der Gründe; LAG Schleswig-Holstein 14. April 1998 - 3 Sa 541 a/97 - LAGE BGB § 242 Nr. 4 zu 2 a der Gründe).

  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 234/98

    Betriebsratsanhörung zur Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate des …

    Zwar kann für das Tatsachengericht bei einer Formulierung im Anhörungsschreiben, wie sie vorliegend die Beklagte verwendet hat, Anlaß bestehen, gemäß § 139 ZPO aufzuklären, ob objektive Anforderungen bestanden, denen der Arbeitnehmer nicht genügt hat, und inwieweit entsprechende Tatsachen, die der Arbeitgeber dem Betriebsrat hätte mitteilen müssen, den Kündigungsentschluß bestimmt haben (vgl. auch Senatsurteil vom 28. September 1978 - 2 AZR 2/77 - BAGE 31, 83 = AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG 1972).
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Rechtsprechung
   BAG, 17.01.1979 - 5 AZR 891/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,884
BAG, 17.01.1979 - 5 AZR 891/77 (https://dejure.org/1979,884)
BAG, Entscheidung vom 17.01.1979 - 5 AZR 891/77 (https://dejure.org/1979,884)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 1979 - 5 AZR 891/77 (https://dejure.org/1979,884)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ersatzmitglieder des Betriebsrats - Besonderer Kündigungsschutz - Dauer der Vertretung - Ordentliches Betriebsratsmitglied - Teilnahme an einer Sitzung - Arbeitsaufnahme des Ersatzmitgliedes - Förmliche Benachrichtigung - Vorschlagsliste - Vorbereitungszeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1979, 888
  • DB 1979, 1136
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 388/10

    Ersatzmitglied des Betriebsrats - besonderer Kündigungsschutz

    Sie rücken vielmehr gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG für die Dauer der Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds in den Betriebsrat nach (vgl. BAG 5. September 1986 - 7 AZR 175/85 - zu I der Gründe, BAGE 53, 23; 17. Januar 1979 - 5 AZR 891/77 - zu 2 a der Gründe, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 5 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 21).

    Der besondere Schutz steht ihm selbst dann zu, wenn während der Vertretungszeit keine Betriebsratstätigkeit anfällt (BAG 5. September 1986 - 7 AZR 175/85 - zu I der Gründe, BAGE 53, 23; 17. Januar 1979 - 5 AZR 891/77 - zu 2 der Gründe, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 5 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 21).

  • LAG Düsseldorf, 09.11.2011 - 12 Sa 956/11

    Außerordentliche Kündigung eines Ersatzmitgliedes des Betriebsrats bei …

    3.Soweit der besondere Kündigungsschutz des Ersatzmitglieds gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG für Vorbereitungszeiten für konkrete Betriebsratssitzungen gegeben ist, besteht kein Anlass, dies über die bisherige Rechtsprechung (BAG 17.01.1979 - 5 AZR 891/77, DB 1979, 888, Rn. 20 f.) hinaus allgemein auch auf Zeiten vor dem Erholungsurlaub des ordentlichen Mitglieds auszuweiten.

    Rn. 71 a)Der besondere Kündigungsschutz des § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG i.V.m. § 103 Abs. 1 BetrVG gilt für Ersatzmitglieder, sobald und solange sie nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ein zeitweilig verhindertes Betriebsratsmitglied im Betriebsrat vertreten; denn während der Dauer des Vertretungsfalles sind sie vollwertige Mitglieder des Betriebsrats mit den gleichen Rechten und Pflichten wie ein ordentliches Betriebsratsmitglied (…BAG 09.11.1977 - 5 AZR 175/76, NJW 1978, 909 Rn. 11; BAG 17.01.1979 - 5 AZR 891/77, DB 1979, 888 Rn. 13;… Fitting a.a.O. § 103 Rn. 9;… BAG 05.09.1986 a.a.O., Rn. 22; Uhmann, NZA 2000, 576).

    Von einer förmlichen Benachrichtigung des Ersatzmitgliedes oder ähnlichen Voraussetzungen ist das Nachrücken nicht abhängig (BAG 17.01.1979 a.a.O. Rn. 14 ff.;… BAG 05.09.1986 a.a.O. Rn. 22).

    In der Regel kann deshalb das Ersatzbetriebsratsmitglied den besonderen Kündigungsschutz vom Arbeitsbeginn des Tages an, an dem ein ordentliches Betriebsratsmitglied, z. B. wegen Urlaub oder Krankheit, an der Ausübung seines Amts verhindert ist, in Anspruch nehmen (BAG 17.01.1979 a.a.O. Rn. 16;… BAG 05.09.1986 a.a.O. Rn. 23).

    Dieser besondere Kündigungsschutz endet, wenn das ordentliche Betriebsratsmitglied seine Tätigkeit im Betrieb wieder aufnimmt (BAG 17.01.1979 a.a.O. Rn. 16).

    Drei Arbeitstage sind deshalb in der Regel für die Vorbereitung ausreichend und angemessen (BAG 17.01.1979 a.a.O. Rn. 20 f.).

  • BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 16/14

    Hinreichende Bestimmtheit des Antrags - gerichtliche Hinweispflicht

    Ersatzmitglieder treten nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG nur vorübergehend für die Dauer der Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Mitglieds in den Betriebsrat ein (BAG 19. September 2001 - 7 ABR 32/00 - zu B I der Gründe, BAGE 99, 103; 14. Dezember 1994 - 7 ABR 31/94 - zu B II der Gründe, BAGE 79, 43 ; 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 52, 73 ; 17. Januar 1979 - 5 AZR 891/77 - zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 12.01.2000 - 7 ABR 61/98

    Restmandat des Betriebsrats - Niederlegung des Betriebsratsamts

    Nach § 25 Abs. 1 Satz 1 BetrVG rückten die beiden einzigen Ersatzmitglieder Sl. und Ba. auch ohne eine entsprechende Erklärung automatisch in den Betriebsrat nach (BAG 17. Januar 1979 - 5 AZR 891/77 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 5 = EzA KSchG § 15 Nr. 21 zu 2 b der Gründe;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 19. Aufl. § 25 Rn. 13 mwN).
  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 487/08

    Sonderkündigungsschutz für Mandatsträger - rechtliches Gehör

    a) Der besondere Kündigungsschutz gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG iVm. § 103 BetrVG erstreckt sich auch auf Ersatzmitglieder, die wegen einer zeitweiligen Verhinderung eines regulären Betriebsratsmitglieds gem. § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG tätig waren (BAG 17. Januar 1979 - 5 AZR 891/77 - zu 1 der Gründe, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 5 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 21;… APS/Linck 3. Aufl. § 15 KSchG Rn. 110;… ErfK/Kiel 10. Aufl. § 15 KSchG Rn. 13;… Stahlhacke/Stahlhacke 9. Aufl. 2005 Rn. 1612).

    Ersatzmitglieder, die nach Beendigung der Vertretungszeit wieder aus dem Betriebsrat ausgeschieden sind, haben hingegen nur noch nachwirkenden Kündigungsschutz gem. § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG (…BAG 18. Mai 2006 - 6 AZR 627/05 - Rn. 25, AP KSchG 1969 § 15 Ersatzmitglied Nr. 2 = EzA ArbGG 1979 § 69 Nr. 5; 17. Januar 1979 - 5 AZR 891/77 - zu 1 der Gründe, aaO;… APS/Linck § 15 KSchG Rn. 112).

  • BAG, 06.09.1979 - 2 AZR 548/77

    Ersatzmitglieder des Betriebsrates - Ordentliches Betriebsratsmitglied - …

    a) Schon aus der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Kündigungsschutz der Ersatzmitglieder für die Dauer der Vertretung eines ordentlichen Betriebsratsmitglieds (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 15 KSchG 1969 und Urteil des Fünften Senates vom 17. Januar 1979 - 5 AZR 891/77 - [demnächst] AP Nr. 5 zu § 15 KSchG 1969) sowie zur Bedeutung des Begriffes der "Amtszeit" im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG (vgl. das zum Abdruck im Nachschlagewerk des Gerichts bestimmte Urteil des Senates vom 5 Juli 1979 - 2 AZR 521/77 -) und des § 78a BetrVG (vgl. das zum Abdruck im Nachschlagewerk des Gerichts bestimmte Urteil des Sechsten Senates vom 21. August 1979 - 6 AZR 789/77 -) er geben sich wesentliche Anhaltspunkte dafür, wie die für den 8.

    Der besondere Kündigungsschutz für die Dauer der Vertretung beginnt für ein Ersatzmitglied spätestens mit der Arbeitsaufnahme an dem Tage, an dem das ordentliche Mitglied erstmals verhindert ist (Urteil des Fünften Senates vom 17 Januar 1979 - 5 AZR 891/77 ~ aaO).

  • LAG Hamburg, 21.07.2016 - 8 Sa 32/16

    Nachwirkender Kündigungsschutz - stellvertretender Datenschutzbeauftragter

    Rn. 56 (α) Das Ersatzmitglied des Betriebsrats ist, trotz fehlender ausdrücklicher Regelung, vom nachwirkenden besonderen Kündigungsschutz des § 15 KSchG i.V.m. § 103 BetrVG erfasst (st. Rspr. BAG v. 19.04.2012 - 2 AZR 233/11 - Tz 41; BAG v. 05.11.2009 - 2 AZR 487/08 - Tz 16, BAG v. 17.01.1979 - 5 AZR 891/77 - Tz 14, BAG v. 06.09.1979 - 2 AZR 548/77 - Tz 15).
  • LAG Düsseldorf, 26.04.2010 - 16 Sa 59/10

    Kündigungsschutz eines Ersatzmitglieds nach § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG bei …

    Der besondere Kündigungsschutz setzt damit mit Beginn des Arbeitstages ein, an dem ein ordentliches Betriebsratsmitglied wegen Urlaub verhindert ist (vgl. BAG vom 17.01.1979 - 5 AZR 891/77, DB 1979, 1136, Rn. 16;… BAG vom 06.09.1979 - 2 AZR 548/77, BB 1980, 317, Rn. 32).

    Auf die Dauer der Verhinderung kommt es nicht an, weil auch kurzfristige Verhinderungen vermieden werden sollen (BAG vom 17.01.1979 a.a.O., Rn. 15;… BAG vom 15.06.1986 a.a.O., Rn. 22;… Brill a.a.O., S. 178;… ErfK/Koch a.a.O. § 25 BetrVG Rn. 4;… Uhmann a.a.O., S. 578 stundenweise Verhinderung).

  • BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 175/85

    Ersatzpersonalratsmitglied - Besonderer Kündigungsschutz - Personalratsmitglied - …

    Entsprechendes hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt für den Fall der Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds entschieden (Urteile vom 9. November 1977 - 5 AZR 175/76-, vom 17. Januar 1979 - 5 AZR 891/77 - und vom 6. September 1979 - 2 AZR 548/77 - AP Nr. 3, 5, 7 zu § 15 KSchG 1969).
  • BAG, 13.03.1986 - 6 AZR 207/85

    Betriebsverfassungsrecht: Nachwirkender Schutz des vorübergehend nachgerückten …

    Auch am 7. Mai 1984 hat der Kläger für ein ordentliches Mitglied der Jugendvertretung an einer Sitzung teilgenommen und damit zeitweilig die volle Stellung eines Mitglieds der Jugendvertretung erhalten (BAG Urteil vom 17. Januar 1979 - 5 AZR 891/77 - AP Nr. 5 zu § 15 KSchG 1969;… BAG Urteil vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 726/79 - aaO, m.w.N.).
  • LAG Hessen, 17.04.2012 - 13 Sa 1603/11

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung - Sonderkündigungsschutz - …

  • LAG Baden-Württemberg, 05.04.2004 - 15 Sa 101/03

    Beteiligung des Betriebsrats nach § 102 bzw. § 103 BetrVG; Beleidigungen als …

  • LAG Düsseldorf, 08.03.2013 - 6 Sa 1328/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Schließung einer Betriebskrankenkasse

  • LAG Brandenburg, 09.06.1995 - 5 Sa 205/95

    Kündigungsschutz: Nachwirkung - Ersatzmitglied des Betriebsrats

  • LAG Brandenburg, 25.10.1993 - 5 (3) Sa 425/93

    Betriebsrat: Nachwirkender Kündigungsschutz für Ersatzmitglied

  • LAG Brandenburg, 21.04.1995 - 5 Sa 205/95
  • ArbG Wetzlar, 09.01.1985 - 2 BV 13/84

    Anspruch auf Auflösung eines befristeten Arbeitsverhältnisses; Zulässigkeit des …

  • LAG Hamm, 07.11.2003 - 10 Sa 1122/03

    Außerordentliche Kündigung eines Ersatzmitglieds Spesenbetrug Nachrücken eines …

  • LAG Hamm, 12.03.2008 - 6 Sa 1488/07

    Nachwirkender Kündigungsschutz; Ersatzmitglied

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