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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 27.05.1993

Rechtsprechung
   BGH, 20.04.1993 - XI ZR 17/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1074
BGH, 20.04.1993 - XI ZR 17/90 (https://dejure.org/1993,1074)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1993 - XI ZR 17/90 (https://dejure.org/1993,1074)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1993 - XI ZR 17/90 (https://dejure.org/1993,1074)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtsstand - Abtretung - Kapitalgesellschaft - Alleingesellschafter - Zuständigkeitsregel

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Internationale Zuständigkeit: Gerichtsstand des Vermögens - Verbrauchergerichtsstand nach dem EuGVÜ

  • unalex.eu

    Art. 13 EuGVÜ
    Begriff des Verbrauchers - Nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zuzurechnende Geschäfte

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Gerichtsstand des Vermögens bei Ein-Mann-GmbH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2683
  • ZIP 1993, 1000
  • MDR 1994, 1146
  • EuZW 1993, 517
  • WM 1993, 1109
  • BB 1993, 670
  • DB 1993, 2020
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 19.01.1993 - C-89/91

    Shearson Lehman Hutton / TVB

    Auszug aus BGH, 20.04.1993 - XI ZR 17/90
    Darauf hat der Gerichtshof mit seinem Urteil vom 19. Januar 1993 (C-89/91 - auszugsweise veröffentlicht im Bulletin "Tätigkeiten des Gerichtshofes und des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften" Nr. 2-93, S. 5) geantwortet.

    Diese Vorschrift ist nämlich, wie der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in seinem Urteil vom 19. Januar 1993 (aaO) festgestellt hat, dahin auszulegen, daß sie den Verbraucher nur schützt, soweit er persönlich Kläger oder Beklagter ist.

  • BGH, 02.07.1991 - XI ZR 206/90

    Voraussetzungen der internationalen Zuständigkeit der Vermögensbelegenheit

    Auszug aus BGH, 20.04.1993 - XI ZR 17/90
    § 549 Abs. 2 ZPO, der die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges insgesamt der revisionsrechtlichen Überprüfung entzieht, gilt nicht - auch nicht entsprechend - für die internationale Zuständigkeit (vgl. Senatsurteil in BGHZ 115, 90, 91 [BGH 02.07.1991 - XI ZR 206/90] m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.11.1973 - VI ZR 53/72

    Gesellschaftsschaden als Gesellschafterschaden

    Auszug aus BGH, 20.04.1993 - XI ZR 17/90
    Über die Rechtsfigur der juristischen Person darf auch in solchen Fällen nicht leichtfertig und schrankenlos hinweggegangen werden (BGHZ 61, 380, 383; 78, 318, 333 [BGH 05.11.1980 - VIII ZR 230/79]; 102, 95, 101; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.10.1987 - VII ZR 12/87

    Eintragung einer Sicherungshypothek an einem bestellerfremden Grundstücks

    Auszug aus BGH, 20.04.1993 - XI ZR 17/90
    Über die Rechtsfigur der juristischen Person darf auch in solchen Fällen nicht leichtfertig und schrankenlos hinweggegangen werden (BGHZ 61, 380, 383; 78, 318, 333 [BGH 05.11.1980 - VIII ZR 230/79]; 102, 95, 101; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.11.1980 - VIII ZR 230/79

    Keine Anwendung fremden Rechts aus Gründen des Vertrauensschutzes bei Fehlen …

    Auszug aus BGH, 20.04.1993 - XI ZR 17/90
    Über die Rechtsfigur der juristischen Person darf auch in solchen Fällen nicht leichtfertig und schrankenlos hinweggegangen werden (BGHZ 61, 380, 383; 78, 318, 333 [BGH 05.11.1980 - VIII ZR 230/79]; 102, 95, 101; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.01.1991 - XI ZR 17/90

    Bejahung der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte - Eröffnung …

    Auszug aus BGH, 20.04.1993 - XI ZR 17/90
    Der Senat hat mit Beschluß vom 29. Januar 1991 (WM 1991, 360) dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg einige Fragen zur Auslegung des Art. 13 des Übereinkommens der Europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ) zur Vorabentscheidung vorgelegt.
  • BGH, 12.06.2007 - XI ZR 290/06

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Bestehen der zuständigkeitsbegründenden …

    Soweit danach ein deutsches Gericht zuständig ist, indiziert dies regelmäßig die internationale Zuständigkeit (Senatsurteile vom 20. April 1993 - XI ZR 17/90, WM 1993, 1109, 1110, vom 22. November 1994 - XI ZR 45/91, WM 1995, 100, 101 m.w.Nachw. und vom 26. Juni 2001 - XI ZR 241/00, BGH-Report 2001, 894).
  • OLG München, 30.01.2009 - 25 U 3097/07

    Örtliche Zuständigkeit: Umfangs des Gerichtsstands für Haustürgeschäfte; …

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Verbrauchergerichtsstand nach Art. 13 EuGVÜ, die auch für Art. 15, 16 EuGVVO heranzuziehen ist (BGH NJW 1993, 2683 unter III. 3. m. w. N.).

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Verbrauchergerichtsstand nach Art. 13 EuGVÜ, die auch für Art. 15, 16 EuGVVO heranzuziehen ist (BGH NJW 1993, 2683 unter III. 3. m. w. N.).

  • BGH, 22.11.1994 - XI ZR 45/91

    Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche gegen einen ausländischen Broker wegen …

    § 549 Abs. 2 ZPO, der die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszugs der revisionsrechtlichen Überprüfung entzieht, gilt nicht - auch nicht entsprechend - für die internationale Zuständigkeit (Senatsurteil in BGHZ 115, 90, 91 [BGH 02.07.1991 - XI ZR 206/90] m.w.Nachw.; Senatsurteil vom 20. April 1993 - XI ZR 17/90 = WM 1993, 1109, 1110).
  • BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 138/11

    Internationale Zuständigkeit

    Der Gerichtsstand des § 23 ZPO soll die Rechtsverfolgung im Inland erleichtern und bewirken, dass dort vorhandenes Vermögen als Gegenstand der Zwangsvollstreckung herangezogen werden kann (vgl. BGH 20. April 1993 - XI ZR 17/90 - zu II 3 der Gründe).
  • OLG Hamm, 05.12.2018 - 8 U 50/17

    Internationale Zuständigkeit; Aktienoptionen

    Selbst wenn die B F ihrerseits 100 %ige Tochter der Beklagten sein sollte, würde das nicht begründen, dass die von ihr gehaltenen Geschäftsanteile an den Logistik-Tochterunternehmen auch Vermögen der Beklagten in Deutschland wären; BGH, NJW 1993, 2683, 2684; Zöller/Vollkommer, ZPO, § 23 ZPO Rn. 7a; krit. aber MünchKommZPO/Patzina, § 23 ZPO Rn. 17. Der BGH führt insoweit aus:.
  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 148/95

    Anfechtungen von dem deutschen Recht unterliegenden Rechtshandlungen durch einen …

    Dadurch wird die internationale Zuständigkeit dieses Gerichts indiziert (vgl. BGHZ 44, 46, 47; 115, 90, 92;… BGH, Urt. v. 11. Januar 1990 - IX ZR 27/89, WM 1990, 326, 327; v. 20. April 1993 - XI ZR 17/90, WM 1993, 1109, 1110;… Schack, Internationales Zivilverfahrensrecht 2. Aufl. Rdn. 236).
  • BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 12/19

    Örtliche Zuständigkeit für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in einen Miterbenanteil

    aa) Allerdings ergibt sich die Belegenheit des Miterbenanteils des Schuldners als Vermögen im Bezirk des Amtsgerichts Augsburg entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht daraus, dass ein zum Nachlass gehörendes Grundstück in diesem Bezirk belegen ist, denn es kommt auf das Vermögen an, das jedenfalls theoretisch zur Befriedigung des Gläubigers herangezogen werden kann (vgl. BGH…, Beschluss vom 28. Oktober 1996, X ARZ 1071/96, NJW 1997, 325 [juris Rn. 9]; Urt. v. 20. April 1993, XI ZR 17/90, NJW 1993, 2683 [juris Rn. 14];… Schultzky in Zöller, ZPO, § 23 Rn. 8).
  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 83/01

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Inanspruchnahme mehrerer …

    § 549 Abs. 2 ZPO, der die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges der revisionsrechtlichen Überprüfung entzieht, gilt nicht - auch nicht entsprechend - für die internationale Zuständigkeit (Senatsurteile BGHZ 115, 90, 91 m.w. Nachw. und vom 20. April 1993 - XI ZR 17/90, WM 1993, 1109, 1110).
  • BGH, 26.06.2001 - XI ZR 241/00

    Internationale Zuständigkeit bei Gerichtsstand des Vermögens; Ermittlung und …

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die - auch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfende - internationale Zuständigkeit in den Vorschriften der §§ 12 ff. ZPO über die örtliche Zuständigkeit mitgeregelt; soweit danach ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist, indiziert dies regelmäßig - auch beim Gerichtsstand des Vermögens - die internationale Zuständigkeit (vgl. Senatsurteil vom 20. April 1993 - XI ZR 17/90, WM 1993, 1109, 1110).
  • KG, 20.08.2009 - 22 U 81/08

    Eine "gerechte Entschädigung" im Sinne von Art. 41 EMRK gehört im Falle der …

    Sie folgt grundsätzlich aus den Regeln über die örtliche Zuständigkeit (vgl. BGH Urteil vom 20. April 1993 - XI ZR 17/90 - NJW 1993, 2683).
  • BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 328/95

    Internationale Zuständigkeit - Gerichtsstand des Vermögens

  • BGH, 23.09.1993 - XI ZR 206/92
  • BGH, 21.09.1993 - XI ZR 206/92

    Formnichtiger Solawechsel in englischer Sprache

  • OLG Naumburg, 31.03.2004 - 5 U 4/04

    Zur Befreiung von einer dinglichen Belastung und zur gerichtlichen Zuständigkeit

  • OLG Dresden, 14.01.2014 - 4 U 717/13

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klagen einer Bank aus …

  • KG, 19.07.2013 - 6 U 103/11

    Internationale Zuständigkeit: Schadensersatzklage eines Zessionars des …

  • OLG Stuttgart, 27.04.2001 - 2 U 204/00

    Prüfung internationaler Zuständigkeit in der Berufungsinstanz - Schutz des …

  • OLG Brandenburg, 15.10.2025 - 12 U 39/25
  • LG Nürnberg-Fürth, 26.08.2009 - 10 O 1374/09

    Verbrauchergerichtsstand für Klage eines Verbrauchers aus abgetretenem Recht

  • LG Marburg, 02.08.2005 - 2 O 209/04

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; Insolvenzanfechtungsanspruch als …

  • LG Düsseldorf, 22.07.2013 - 4c O 22/13

    Abschluss eines Kaufvertrages über technisches Know-How und Patente von …

  • LG Düsseldorf, 22.07.2014 - 4c O 22/13

    Müllverbrennungsanlage

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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.05.1993 - 3Z BR 55/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5373
BayObLG, 27.05.1993 - 3Z BR 55/93 (https://dejure.org/1993,5373)
BayObLG, Entscheidung vom 27.05.1993 - 3Z BR 55/93 (https://dejure.org/1993,5373)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Mai 1993 - 3Z BR 55/93 (https://dejure.org/1993,5373)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    KostO § 30 Abs. 2 § 31; AktG § 132 Abs. 5 S. 6
    Geschäftswert eines aktienrechtlichen Informationserzwingungsverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1993, 1617
  • DB 1993, 2020
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BayObLG, 27.05.1993 - 3Z BR 55/93
    Eine unzumutbare Erschwerung des Rechtsweges (vgl. BVerfGE 85, 337 ; BayObLGZ 1988, 319) kann in einer Geschäftswertfestsetzung dieser Höhe angesichts des Beschwerdeinteresses nicht gesehen werden.
  • BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 74/88
    Auszug aus BayObLG, 27.05.1993 - 3Z BR 55/93
    Eine unzumutbare Erschwerung des Rechtsweges (vgl. BVerfGE 85, 337 ; BayObLGZ 1988, 319) kann in einer Geschäftswertfestsetzung dieser Höhe angesichts des Beschwerdeinteresses nicht gesehen werden.
  • BayObLG, 26.04.1990 - BReg. 3 Z 33/90

    Zur Bewertung der Gegenleistung bei landwirtschaftlichen Übergabeverträgen

    Auszug aus BayObLG, 27.05.1993 - 3Z BR 55/93
    Er hat sich dabei am geltend gemachten Anspruch auszurichten; das Verbot der Schlechterstellung des Beschwerdeführers gilt bei der Festsetzung des Geschäftswerts nicht (BayObLGZ 1990, 111/114 m.w. Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 21.08.1992 - 20 W 300/92
    Auszug aus BayObLG, 27.05.1993 - 3Z BR 55/93
    Der Senat lehnt zwar eine Vervielfältigung des Regelwerts mit der formellen Anzahl der gestellten, im einzelnen wiederum untergliederten Anträge (so OLG Frankfurt Betrieb 1992, 1920; LG Frankfurt AG 1968, 24/25;… diesen folgend Geßler/Hefermehl/ Eckardt/Kropff AktG § 132 Rn. 57; Aktiengesetz GroßKomm/Barz 3.Aufl. § 132 Anm.6; von Godin/Wilhelmi AktG 4.Aufl. § 132 Anm. VIII) als zu schematisch ab, geht aber auch davon aus, dass Zahl und Umfang der hier inhaltlich voneinander unabhängigen Fragen für die Höhe des gemäß § 30 Abs. 2 KostO anzunehmenden einheitlichen Geschäftswerts von Bedeutung sind (so wohl auch OLG Stuttgart Betrieb 1992, 1179).
  • BayObLG, 08.05.1974 - BReg. 2 Z 73/73
    Auszug aus BayObLG, 27.05.1993 - 3Z BR 55/93
    Von den sonstigen Umständen des Einzelfalls sind in erster Linie solche zu würdigen, die einen Rückschluss auf das Interesse der Beteiligten an der angestrebten Maßnahme zulassen; auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten spielen eine wesentliche Rolle (vgl. BayObLGZ 1960, 158/166; 1974, 208/216; BayObLG …
  • OLG Köln, 07.05.2001 - 2 Wx 6/01

    Notarrecht und Verfahrensrecht; Festsetzung des Geschäftswertes im …

    Nach § 30 Abs. 2 Satz 2 KostO kann er je nach Lage des Falles niedriger oder höher, jedoch nicht unter 200, 00 DM und nicht über eine Million Mark angenommen werden (BayObLG DB 1993, 2020;… Rohs in: Rohs/Weweder, a.a.O. § 30 Rdnr. 34 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung in FN.

    Zudem sind die wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen (BayObLGZ 1960, 158 [166]; BayObLG, FamRZ 1991, 612 [614]; BayObLG DB 1993, 2020;… Reimann in: Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, a.a.O., § 30 Rdnr. 108;… Rohs in: Rohs/Weweder, a.a.O., § 30 Rdnr. 37).

  • OLG Stuttgart, 07.10.2008 - 8 W 402/08

    Anfechtbarkeit einer Kostenentscheidung: Zulässigkeit einer isolierten Anfechtung …

    Die zitierten Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts betreffen isolierte Kostenentscheidungen, z. B. nach Erledigung der Hauptsache (BayOblG AG 2002, 290; NJW-RR 1995, 1314; ZIP 1996, 1039) oder es handelt sich um Beschwerden gegen die Geschäftswertfestsetzung ( AG 1993, 517; AG 2001, 137).
  • BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 321/00

    Geschäftswert im Informationserzwingungsverfahren

    Für das Informationserzwingungsverfahren nach § 51b GmbHG ist ein einheitlicher Geschäftswert festzusetzen (BayObLG AG 1993, 517).
  • BayObLG, 15.02.2000 - 3Z BR 2/00

    Geschäftswert im Informationserteilungsverfahren

    Für das Informationserteilungsverfahren nach § 51b GmbHG ist ein einheitlicher Geschäftswert festzusetzen (BayObLG AG 1993, 517 ).
  • BayObLG, 08.09.1994 - 3Z BR 87/94

    Fristwahrung durch Übermittlung von Schriftsätzen per Telefax

    Wegen der Festsetzung des Geschäftswerts für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf den Beschluss des Senats vom 27.5.1993 - 3Z BR 55/93 -, der im vorliegenden Verfahren ergangen ist, verwiesen.
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