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Weitere Entscheidungen unten: BFH, 10.07.1992 | BFH, 23.06.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 26.01.1993 - C-112/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,401
EuGH, 26.01.1993 - C-112/91 (https://dejure.org/1993,401)
EuGH, Entscheidung vom 26.01.1993 - C-112/91 (https://dejure.org/1993,401)
EuGH, Entscheidung vom 26. Januar 1993 - C-112/91 (https://dejure.org/1993,401)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 52; ; EWG-Vertrag Art. 7; ; EStG § 1

  • EU-Kommission PDF

    Werner / Finanzamt Aachen-Innenstadt

    EWG-Vertrag, Artikel 52
    Freizuegigkeit; Niederlassungsfreiheit; Bestimmungen des Vertrages; Persönlicher Geltungsbereich; Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats, der seine Tätigkeit in dessen Hoheitsgebiet ausübt, nachdem er dort seine Ausbildung erworben hatte; Ausschluß; Wohnsitz in einem ...

  • EU-Kommission

    Werner / Finanzamt Aachen-Innenstadt

  • Wolters Kluwer

    Höhere Steuerbelastung von nicht im Inland wohnenden eigenen Staatsangehörigen im Gegensatz zu dort wohnenden; Vereinbarkeit der steuerlichen Behandlung Gebietsansässiger und Gebietsfremder mit Art. 52 EWG-Vertrag; Verbot des Diskriminierung aus Gründen der ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Niederlassungsfreiheit und beschränkte Steuerpflicht eines deutschen Staatsangehörigen mit niederländischem Wohnsitz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 7; EWG-Vertrag Art. 52
    Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Bestimmungen des Vertrages - Persönlicher Geltungsbereich - Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats, der seine Tätigkeit in dessen Hoheitsgebiet ausübt, nachdem er dort seine Ausbildung erworben hatte - Ausschluß - Wohnsitz in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Art. 52, 7, 58 EWGV
    Einkommensteuer; höhere steuerliche Belastung von beschränkt steuerpflichtigen Selbständigen

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 995
  • NVwZ 1993, 461 (Ls.)
  • BB 1993, 347
  • BB 1993, 437
  • DB 1993, 359
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 28.01.1986 - 270/83

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 26.01.1993 - C-112/91
    Schließlich verweist es darauf, daß nach dem Urteil vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 270/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 273) eine Ungleichbehandlung bei der Ausübung der vom EWG-Vertrag eingeräumten Rechte weder mit der fehlenden Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Steuerrechts noch mit der Pflicht zur Beachtung eines mit einem anderen Mitgliedstaat abgeschlossenen Abkommens, wie im vorliegenden Fall des Abkommens vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (BGBl. 1960 II, S. 1781), gerechtfertigt werden könne.
  • EuGH, 07.02.1979 - 115/78

    Knoors / Staatssecretaris van Economische Zaken

    Auszug aus EuGH, 26.01.1993 - C-112/91
    Unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78 (Knoors, Slg. 1979, 399) vertritt es die Ansicht, der Kläger befinde sich, da er sich in einem anderen Staat niedergelassen habe als dem, in dem er wohne, in einer Lage, die mit derjenigen aller anderen Personen, die in den Genuß der durch den EWG-Vertrag garantierten Rechte und Freiheiten kämen, vergleichbar sei.
  • EuGH, 08.05.1990 - 175/88

    Biehl / Administration des contributions

    Auszug aus EuGH, 26.01.1993 - C-112/91
    Unter Berufung auf das Urteil vom 8. Mai 1990 in der Rechtssache C-175/88 (Biehl, Slg. 1990, I-1779) führt das Finanzgericht weiter aus, auch mit der Aufnahme einer selbständigen Berufstätigkeit in einem Mitgliedstaat verbundene steuerliche Nachteile beschränkten die in Artikel 52 EWG-Vertrag verankerte Niederlassungsfreiheit.
  • EuGH, 09.06.1977 - 90/76

    Van Ameyde / UCI

    Auszug aus EuGH, 26.01.1993 - C-112/91
    20 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 9. Juni 1977 in der Rechtssache 90/76 (Van Ameyde, Slg. 1977, 1091, Randnr. 27) festgestellt hat, wird die Durchführung des in Artikel 7 EWG-Vertrag niedergelegten Grundsatzes für das Niederlassungsrecht in Artikel 52 gewährleistet.
  • EuGH, 19.11.2015 - C-241/14

    Bukovansky - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Abkommen zwischen der …

    Da Art. 9 des Anhangs I des Abkommens über die Freizügigkeit die Durchführung dieses Grundsatzes im Bereich der Freizügigkeit der Erwerbstätigen gewährleistet, besteht auch kein Grund zur Annahme, dass eine gegen den genannten Art. 2 verstoßende Diskriminierung vorliegt (vgl. entsprechend Urteil Werner, C-112/91, EU:C:1993:27, Rn. 19 und 20 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 21.02.2001 - XI R 29/00

    Haushaltshilfe eines EG-Beamten in Luxemburg

    Für den Fall, dass Frage 3 bejaht wird: Können die im Urteil vom 26. Januar 1993 Rs. C-112/91 - Werner (EuGHE 1993, I-429, 463) entwickelten Grundsätze auf den vorliegenden Fall angewendet werden?.

    Für den Fall, dass Frage 3 bejaht wird, stellt sich die weitere Frage, ob die im Urteil vom 26. Januar 1993 Rs. C-112/91 - Werner (EuGHE 1993, I-429, 463) entwickelten Grundsätze auf den vorliegenden Fall angewendet werden können.

    In der Sache "Werner" hat der EuGH in EuGHE 1993, I-429, Rz. 17, ausgeführt, dass es nicht gegen EG-Recht verstößt, wenn ein Mitgliedstaat seinen eigenen im Mitgliedstaat arbeitenden Staatsangehörigen eine höhere Steuerbelastung auferlegt, wenn diese im Ausland wohnen.

    Es ist daher fraglich, ob die Kläger noch nach den Grundsätzen der Entscheidung in EuGHE 1993, I-429, 463 zu behandeln sind oder ob sie aufgrund ihrer Auslandstätigkeit einen vergleichbaren Schutz wie ausländische Arbeitnehmer für sich in Anspruch nehmen können.

    Für den Fall, dass Frage 3 bejaht wird: Können die im Urteil in EuGHE 1993, I-429, 463 - Werner entwickelten Grundsätze auf den vorliegenden Fall angewendet werden?.

  • EuGH, 21.11.2002 - C-436/00

    X und Y - "Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - …

    Nach Auffassung des Riksskatteverk ergibt sich aus dem Urteil vom 26. Januar 1993 in der Rechtssache C-112/91 (Werner, Slg. 1993, I-429), dass die vom Vertrag gewährten Grundfreiheiten im Ausgangsfall nicht geltend gemacht werden könnten, da der Sachverhalt auf einen einzigen Mitgliedstaat beschränkt sei.
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Rechtsprechung
   BFH, 10.07.1992 - VI R 19/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,583
BFH, 10.07.1992 - VI R 19/91 (https://dejure.org/1992,583)
BFH, Entscheidung vom 10.07.1992 - VI R 19/91 (https://dejure.org/1992,583)
BFH, Entscheidung vom 10. Juli 1992 - VI R 19/91 (https://dejure.org/1992,583)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 Nr. 7, § 12 Nr. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungen eines Diplom-Ingenieurs - Diplom-Wirtschaftsingenieur - Werbungskosten - Zweitstudium - Wechsel in andere Berufssparte

  • rechtsportal.de

    Werbungskosten durch Aufbaustudium "Diplom-Wirtschaftsingenieur"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 168, 341
  • DB 1993, 359
  • BStBl II 1992, 966
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 31.07.1991 - VIII R 23/89

    1. Fremdgeschäfte zwischen personenidentischen Personengesellschaften - 2. …

    Auszug aus BFH, 10.07.1992 - VI R 19/91
    Sie ist nach § 118 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) für das Revisionsgericht bindend, wenn sie - wie im Streitfall - verfahrensrechtlich einwandfrei und ohne Denkfehler oder Verletzung von Erfahrungssätzen zustande gekommen ist; das gilt auch dann, wenn sie nicht zwingend, sondern nur möglich ist (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 31. Juli 1991 VIII R 23/89, BFHE 165, 398, BStBl II 1992, 375).
  • BFH, 26.04.1989 - VI R 95/85

    Ausbildungskosten - Berufsoffizier - Hochschulstudium - …

    Auszug aus BFH, 10.07.1992 - VI R 19/91
    Dagegen zielen Ausbildungskosten darauf ab, Kenntnisse zu erwerben, die als Grundlage für einen künftigen Beruf notwendig sind (vgl. zuletzt das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. April 1989 VI R 95/85, BFHE 156, 494, BStBl II 1989, 616).
  • BFH, 14.02.1992 - VI R 26/90

    Werbungskosten durch Fortbildung von Sekundarstufe I zu II

    Auszug aus BFH, 10.07.1992 - VI R 19/91
    Er hat Kosten der Fortbildung angenommen, wenn bereits das Erststudium zu einem Berufsabschluß geführt hat und es sich bei dem Zweitstudium um ein darauf aufbauendes Zusatzstudium handelt, durch das die im Rahmen des Erststudiums erworbenen Kenntnisse ergänzt und vertieft werden, und das nicht den Wechsel in eine andere Berufssparte ermöglicht (vgl. das BFH-Urteil vom 14. Februar 1992 VI R 26/90, BFHE 167, 127, BStBl II 1992, 556).
  • BFH, 03.12.1974 - VI R 189/73

    Volksschullehrer - Aufwendungen für Studium - Heilpädagogik - Lehrbefähigung für …

    Auszug aus BFH, 10.07.1992 - VI R 19/91
    Diesen Grundsätzen folgend hat der Senat bei Aufwendungen für Zweitstudien auf die Studiendauer, die Art des Studienabschlusses und die Feststellung abgestellt, ob das Studium bei isolierter Betrachtung überhaupt für eine Berufsausübung ausreicht oder ob es nicht nur der Spezialisierung in einem bereits ausgeübten Beruf dient (vgl. das BFH-Urteil vom 3. Dezember 1974 VI R 189/73, BFHE 114, 361, BStBl II 1975, 280).
  • BFH, 19.06.1997 - IV R 4/97

    Fortbildungskosten - Hochschulstudium - Vorläufige Veranlagung

    Es handle sich daher um Fortbildungskosten (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Juli 1992 VI R 19/91, BFHE 168, 341, BStBl II 1992, 966).

    Das Finanzgericht --FG-- (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1995, 829) kam unter Hinweis auf das BFH-Urteil in BFHE 168, 341, BStBl II 1992, 966 zu dem Ergebnis, daß es für technische Führungskräfte erforderlich sei, sich auf betriebswirtschaftlich-organisatorischem Gebiet fortzubilden.

    Ausbildungskosten werden zum Erwerb von Kenntnissen aufgewandt, die als Grundlage für einen künftigen Beruf notwendig sind; dagegen dienen Fort- oder Weiterbildungskosten dazu, in einem ausgeübten Beruf auf dem laufenden zu bleiben, den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden und so in dem ausgeübten Beruf besser vorwärts zu kommen (BFH-Urteil in BFHE 168, 341, BStBl II 1992, 966, m.w.N.).

    Aus diesen Gründen hat der VI. Senat des BFH bereits die Aufwendungen eines Diplom-Ingenieurs (FH) für ein dreisemestriges Abendstudium der Wirtschaftsingenieurwissenschaften als abzugsfähig anerkannt, weil er damit keine von seiner bisherigen Tätigkeit unabhängige Qualifikation anstrebte (BFH-Urteil in BFHE 168, 341, BStBl II 1992, 966).

    Allerdings war das Zweitstudium im Streitfall kein typisches Aufbaustudium wie in dem vom VI. Senat bereits entschiedenen Fall (BFH-Urteil in BFHE 168, 341, BStBl II 1992, 966;… s. auch BFH-Urteil vom 30. Oktober 1992 VI R 25/90, BFH/NV 1994, 154).

  • BFH, 19.04.1996 - VI R 24/95

    Aufwendungen für ein auf ein abgeschlossenes Erststudium der …

    Entsprechend wurden auch Aufwendungen eines Diplom-Ingenieurs für ein nur wenige Semester umfassendes Studium zur Erlangung der Berufsbezeichnung "Diplom-Wirtschaftsingenieur" zum Werbungskostenabzug zugelassen (Urteile vom 10. Juli 1992 VI R 19/91, BFHE 168, 341, BStBl II 1992, 966, …und vom 30. Oktober 1992 VI R 25/90, BFH/NV 1994, 154).
  • BFH, 18.04.1996 - VI R 89/93

    Aufwendungen für ein Studium zum Tonmeister nach einem Studium der Musiktheorie …

    Dabei ist es unerheblich, ob der Steuerpflichtige im Anschluß an das abgeschlossene Erststudium zunächst berufstätig ist oder ob das Zweitstudium an das Erststudium anschließt, der Steuerpflichtige also faktisch noch keine Berufstätigkeit ausgeübt hat (vgl. BFH-Urteile vom 14. Februar 1992 VI R 26/90, BFHE 167, 127, BStBl II 1992, 556; VI R 69/90, BFHE 167, 502, BStBl II 1992, 961; VI R 106/90, BFHE 167, 505, BStBl II 1992, 962; vom 8. Mai 1992 VI R 134/88, BFHE 167, 538, BStBl II 1992, 965, und vom 10. Juli 1992 VI R 19/91, BFHE 168, 341, BStBl II 1992, 966).
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dejure.org Übersicht BFH

Rechtsprechung
   BFH, 23.06.1992 - VI R 102/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1620
BFH, 23.06.1992 - VI R 102/90 (https://dejure.org/1992,1620)
BFH, Entscheidung vom 23.06.1992 - VI R 102/90 (https://dejure.org/1992,1620)
BFH, Entscheidung vom 23. Juni 1992 - VI R 102/90 (https://dejure.org/1992,1620)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bewertung einer als Sachbezug gewährten Wohnung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    §§ 8, 19 EStG; § 1 SachBezV 1978 und 1981
    Lohnsteuer; Bewertung des Sachbezugs ,,freie Wohnung''

Papierfundstellen

  • BFHE 168, 544
  • BB 1992, 2137
  • DB 1993, 359
  • BStBl II 1993, 47
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus BFH, 23.06.1992 - VI R 102/90
    Denn der Gesetzgeber darf bei der Ordnung von Massenerscheinungen generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen verwenden und dabei von dem Gesamtbild ausgehen, das sich aus den vorliegenden Erfahrungen ergibt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 31. Mai 1988 1 BvR 520/83, BVerfGE 78, 214, 227).

    Deshalb ist die Festsetzung pauschaler Beträge für die Mietwerte derartiger Unterkünfte durch die SachBezV an Stelle des individuellen Mietwerts sowohl durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als auch durch das Interesse an einem raschen und vorhersehbaren Gesetzesvollzug gerechtfertigt (vgl. dazu BVerfGE 78, 214, 228 f.).

  • BFH, 08.11.1985 - VI R 238/80

    Anrechnung nicht angemeldeter Lohnsteuer bei behaupteter Nettolohnvereinbarung …

    Auszug aus BFH, 23.06.1992 - VI R 102/90
    Bei der getroffenen Nettolohnvereinbarung habe der Arbeitgeber aus der Sicht des Arbeitnehmers die Lohnsteuer vorschriftsmäßig vom Arbeitslohn einbehalten, wenn er den vereinbarten Nettolohn auszahle (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. November 1985 VI R 238/80, BFHE 145, 198, BStBl II 1986, 186).

    Aus der Sicht der Hauswartin hatte der Kläger durch Auszahlung des vereinbarten Nettolohnes von 700 DM die Lohnsteuer vorschriftsmäßig einbehalten, so daß ihre Inanspruchnahme nach § 42 d Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 EStG ausschied (vgl. BFHE 145, 198, BStBl II 1986, 186, 187).

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BFH, 23.06.1992 - VI R 102/90
    Unbedenklich ist die Typisierung so lange, wie eine verhältnismäßig kleine Gruppe benachteiligt wird und der Gleichheitsverstoß nicht sehr intensiv ist (Beschluß des BVerfG vom 30. Mai 1990 1 BvL 2/83, 9, 10/84, 3/85, 11, 12, 13/89, 4/90 und 1 BvR 764/86, BVerfGE 82, 126, 152).
  • BVerfG, 03.03.1982 - 1 BvL 15/80

    Verfassungsmäßigkeit der Berechnung der Schlechtwettergeldumlage nach dem …

    Auszug aus BFH, 23.06.1992 - VI R 102/90
    Eine Regelung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nur dann mit dem Gleichheitssatz unvereinbar, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung nicht finden läßt, wenn also die Bestimmung als willkürlich bezeichnet werden muß (vgl. z. B. Beschluß vom 3. März 1982 1 BvL 15/80, BVerfGE 60, 101, 108).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvR 764/86
    Auszug aus BFH, 23.06.1992 - VI R 102/90
    Unbedenklich ist die Typisierung so lange, wie eine verhältnismäßig kleine Gruppe benachteiligt wird und der Gleichheitsverstoß nicht sehr intensiv ist (Beschluß des BVerfG vom 30. Mai 1990 1 BvL 2/83, 9, 10/84, 3/85, 11, 12, 13/89, 4/90 und 1 BvR 764/86, BVerfGE 82, 126, 152).
  • BFH, 17.08.2005 - IX R 10/05

    Ortsübliche Miete - Mietspiegel - geldwerter Vorteil

    Die danach maßgebliche ortsübliche Miete (vgl. BFH-Urteil vom 23. Juni 1992 VI R 102/90, BFHE 168, 544, BStBl II 1993, 47) ist grundsätzlich aus dem örtlichen Mietspiegel zu entnehmen (…vgl. BFH-Urteile vom 17. Februar 1999 II R 48/97, BFH/NV 1999, 1452, …und vom 4. März 1999 II R 69/97, BFH/NV 1999, 1454).

    Entgegen der Auffassung des FG entspricht nämlich der im BFH-Urteil in BFHE 168, 544, BStBl II 1993, 47 verwendete "Mittelpreis des Verbrauchsortes" im Zusammenhang mit Wohnungsüberlassungen lediglich dem Begriff der ortsüblichen Miete; Ausführungen zur Bestimmung der ortsüblichen Miete bei einer Mietpreisspanne für vergleichbare Wohnungen waren in jener Entscheidung ersichtlich nicht veranlasst.

    Nur diese Betrachtungsweise berücksichtigt hinreichend, dass die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Ermittlung des konkreten Endpreises wegen des damit verbundenen Aufwands durch das Verhältnismäßigkeitsprinzip begrenzt ist (BFH-Urteil vom 30. Mai 2001 VI R 123/00, BFHE 195, 376, BStBl II 2002, 230; Birk in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, § 8 EStG Anm. 61) und deshalb seine Ermittlungspflicht im Zusammenhang mit der Bewertung von Wohnraumüberlassungen nach der Rechtsprechung regelmäßig bereits durch Rückgriff auf den örtlichen Mietspiegel als erfüllt angesehen wird (vgl. BFH-Urteile in BFHE 168, 544, BStBl II 1993, 47;… in BFH/NV 1999, 1452, und in BFH/NV 1999, 1454).

    Denn der örtliche Mietspiegel gehört zu den Informationsquellen, die eine leichte und schnelle Ermittlung der ortsüblichen Miete ermöglichen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 168, 544, BStBl II 1993, 47, unter 1. b bb).

  • BFH, 11.05.2011 - VI R 65/09

    Sachbezug durch verbilligte Überlassung von Wohnungen

    Die danach maßgebliche ortsübliche Miete (vgl. BFH-Urteil vom 23. Juni 1992 VI R 102/90, BFHE 168, 544, BStBl II 1993, 47) ist grundsätzlich aus dem örtlichen Mietspiegel zu entnehmen (…vgl. BFH-Urteile vom 17. Februar 1999 II R 48/97, BFH/NV 1999, 1452, …und vom 4. März 1999 II R 69/97, BFH/NV 1999, 1454).
  • BFH, 19.08.2004 - VI R 33/97

    Unentgeltliches Wohnrecht an einer Luxuswohnung

    Danach ist zu unterscheiden zwischen freier Kost und Wohnung (§ 1 Abs. 1 SachBezV a.F.) sowie sonstigen Sachbezügen, z.B. nur freier Wohnung, für die nach § 1 Abs. 5 SachBezV a.F. der ortsübliche Mietpreis anzusetzen ist (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 23. Juni 1992 VI R 102/90, BFHE 168, 544, BStBl II 1993, 47).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.08.2020 - 10 K 10303/19

    Einzelheiten zur Bestimmung der ortsüblichen Marktmiete gemäß § 21 Abs. 2 EStG

    Rn. 62 Nur diese Betrachtungsweise berücksichtigt hinreichend, dass die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Ermittlung des konkreten Endpreises wegen des damit verbundenen Aufwands durch das Verhältnismäßigkeitsprinzip begrenzt ist (BFH-Urteil vom 30. Mai 2001 VI R 123/00, BFHE 195, 376, BStBl II 2002, 230; Birk in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, § 8 EStG Anm. 61) und deshalb seine Ermittlungspflicht im Zusammenhang mit der Bewertung von Wohnraumüberlassungen nach der Rechtsprechung regelmäßig bereits durch Rückgriff auf den örtlichen Mietspiegel als erfüllt angesehen wird (vgl. BFH-Urteile in BFHE 168, 544, BStBl II 1993, 47;… in BFH/NV 1999, 1452, und in BFH/NV 1999, 1454).

    Denn der örtliche Mietspiegel gehört zu den Informationsquellen, die eine leichte und schnelle Ermittlung der ortsüblichen Miete ermöglichen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 168, 544, BStBl II 1993, 47, unter 1. b bb).".

  • BFH, 24.07.2008 - VI B 7/08

    Schätzung einer ortsübliche Vergleichsmiete zur Ermittlung des geldwerten …

    Das ist die ortsübliche Miete für Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung (vgl. Senatsurteil vom 23. Juni 1992 VI R 102/90, BFHE 168, 544, BStBl II 1993, 47).
  • FG Münster, 02.07.2013 - 11 K 4508/11

    Ungünstige Gesetzesänderung für Nutzer von Wohnrechten

    Bei einer unentgeltlichen Überlassung einer Wohnung ist z.B. die ortsübliche Miete für Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung heranzuziehen (BFH Urteile in BFHE 127, 26, BStBl II 1979, 629;… vom 18. Januar 1985 VI R 188/79, BFH/NV 1985, 54; BFH Urteil vom 23. Juni 1992 VI R 102/90, BFHE 168, 544, BStBl II 1993, 47), die grundsätzlich aus dem örtlichen Mietspiegel zu entnehmen ist (…vgl. BFH Urteile vom 17. Februar 1999 II R 48/97, BFH/NV 1999, 1452, …und vom 4. März 1999 II R 69/97, BFH/NV 1999, 1454).
  • FG Baden-Württemberg, 24.03.2003 - 12 K 321/02

    Mittelpreis als "ortsübliche Miete" bei Ableitung aus dem örtlichen …

    Hierzu hat der Bundesfinanzhof -BFH- in seinem Urteil vom 23.06.1992 VI R 102/90, BStBl II 1993, 47 entschieden, dass es sich dabei um den üblichen Mittelpreis handelt.
  • BAG, 30.07.2002 - 3 AZR 471/01

    Tarifauslegung - Ausgleichszulage

    Da sie fehlen, liegt es nahe, - wie ursprünglich von der Beklagten praktiziert - die Nettobesoldung bei der Umrechnung auf eine entsprechende Angestelltenvergütung als Nettoarbeitsentgelt zugrunde zu legen und die durch Abtasten ermittelten Beträge der Lohnsteuer, der eventuell anfallenden Kirchensteuer, des Solidaritätszuschlags und der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung zu addieren (zum Abtastverfahren vgl. Abschnitt R 122 der Lohnsteuerrichtlinien 1995 bis 2002, § 14 Abs. 2 SGB IV, BSG 29. Juni 2000 - B 4 RA 57/98 R - BSGE 86, 262, 283; BFH 23. Juni 1992 - VI R 102/90 - BFHE 168, 544 ff.; BGH 25. Februar 1981 - IVb ZR 543/80 - NJW 1981, 1556, 1558).
  • FG Düsseldorf, 25.10.1996 - 18 K 2528/93

    Arbeitslohn; Sachbezug; Wohnungsüberlassung; Nießbrauch; Schenkung; …

    Diese Unterscheidung verstieß nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Juni 1992 VI R 102/90 (BStBl. II 1993, 47) nicht gegen den Gleichheitssatz und gab seinerzeit offensichtlich auch keine Veranlassung, die Einhaltung der Grenzen der Ermächtigungsnorm in Frage zu stellen.
  • FG Hamburg, 17.06.1996 - II 40/96

    Voraussetzungen für eine Festsetzung von Steuerabzugsbeträgen bei beschränkt …

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