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Weitere Entscheidung unten: BAG, 10.02.1999

Rechtsprechung
   BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,52
BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97 (https://dejure.org/1998,52)
BAG, Entscheidung vom 12.11.1998 - 8 AZR 265/97 (https://dejure.org/1998,52)
BAG, Entscheidung vom 12. November 1998 - 8 AZR 265/97 (https://dejure.org/1998,52)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Betriebsübergang - Wirtschaftliche Einheit - Einstellung der Hauptbelegschaft - Unveränderte Aufgaben - Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - Anspruch des Arbeitnehmers - Fortsetzungsverlangen

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a, § 275; KSchG § 1 Abs. 1
    Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Betriebsübergang; Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 90, 153
  • NJW 1999, 1132
  • ZIP 1998, 167
  • ZIP 1999, 670
  • MDR 1999, 551
  • NZA 1999, 311
  • BB 1999, 376
  • BB 1999, 589
  • DB 1999, 485
 
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Wird zitiert von ... (103)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97
    Geht ein Betrieb oder Betriebsteil dadurch auf den Erwerber über, daß dieser die Identität der wirtschaftlichen Einheit durch die Einstellung der organisierten Hauptbelegschaft und deren Einsatz auf ihren alten Arbeitsplätzen mit unveränderten Aufgaben vornimmt, hat der Arbeitnehmer den Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch während des Bestehens oder zumindest unverzüglich nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen geltend zu machen (Fortführung des Senatsurteils vom 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - AP Nr. 169 zu § 613 a BGB).

    Der Betriebsübergang muß der Beweggrund für die Kündigung gewesen sein (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG Urteil vom 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - AP Nr. 169 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Damit kann ein bevorstehender Betriebsübergang nur dann zur Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 613 a Abs. 4 BGB führen, wenn die den Betriebsübergang ausmachenden Tatsachen im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits feststehen oder zumindest greifbare Formen angenommen haben (BAG Urteil vom 13. November 1997, aaO).

    Vielmehr hätte dies allein einen Anspruch des Klägers auf Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses zu unveränderten Bedingungen gegen die Beklagte zu 3) begründen können (vgl. hierzu BAG Urteil vom 13. November 1997, aaO).

    Sollte die Beklagte zu 3) den Übergang des Betriebes dadurch herbeigeführt haben, daß sie die Identität der wirtschaftlichen Einheit durch die Einstellung von acht der früheren Beschäftigten der Beklagten zu 1) und deren Einsatz auf ihren alten Arbeitsplätzen mit unveränderten Aufgaben gewahrt hat (vgl. hierzu BAG Urteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 729/96 - AP Nr. 172 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt), wäre es nur dann zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses des Klägers zur Beklagten zu 3) gekommen, wenn der Kläger den Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch während des Bestehens oder zumindest unverzüglich nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen geltend gemacht hätte (vgl. BAG Urteil vom 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - AP Nr. 169 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Im Hinblick darauf, daß die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs nicht nur durch die Übernahme materieller und/oder immaterieller Betriebsmittel, sondern auch durch die willentliche Übernahme der Hauptbelegschaft erfüllt werden können, hat der erkennende Senat mit Urteil vom 13. November 1997 (- 8 AZR 295/95 - AP Nr. 169 aus § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) den Fortsetzungsanspruch auch auf die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erstreckt, um so ein wirksames, den europarechtlichen Vorgaben genügendes Mittel des Bestandsschutzes bei Betriebsübergängen zu gewährleisten.

  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97
    Die Klage gegen die Beklagte zu 3) war zwar in erster Instanz unzulässig, weil sie lediglich hilfsweise für den Fall des Unterliegens im Verhältnis zur Beklagten zu 2) erhoben wurde (vgl. hierzu BAG Urteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 729/96 - AP Nr. 172 zu § 613 a BGB, unter B II der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt), doch ist diese Bedingung mit dem Erlaß des insofern rechtskräftig gewordenen erstinstanzlichen Urteils eingetreten.

    Sollte die Beklagte zu 3) den Übergang des Betriebes dadurch herbeigeführt haben, daß sie die Identität der wirtschaftlichen Einheit durch die Einstellung von acht der früheren Beschäftigten der Beklagten zu 1) und deren Einsatz auf ihren alten Arbeitsplätzen mit unveränderten Aufgaben gewahrt hat (vgl. hierzu BAG Urteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 729/96 - AP Nr. 172 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt), wäre es nur dann zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses des Klägers zur Beklagten zu 3) gekommen, wenn der Kläger den Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch während des Bestehens oder zumindest unverzüglich nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen geltend gemacht hätte (vgl. BAG Urteil vom 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - AP Nr. 169 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97

    Widerspruch bei Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97
    Nach dem Betriebsübergang kann der Arbeitnehmer nur noch unverzüglich dem Übergang des Arbeitsverhältnisses widersprechen, wobei dem Arbeitnehmer im Anschluß an die §§ 4, 7 KSchG eine Erklärungsfrist von höchstens drei Wochen zugebilligt wird (vgl. BAG Urteil vom 19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - AP Nr. 177 zu § 613 a BGB, zu I 3 c aa der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97
    Der Zweite Senat hat mit Urteil vom 27. Februar 1997 (- 2 AZR 160/96 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) entschieden, daß dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zusteht, wenn im Zeitraum zwischen Ausspruch und Wirksamwerden einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung der Kündigungsgrund wegfällt und der Arbeitgeber keine weiteren Dispositionen getroffen hat, die regelmäßig ein schutzwürdiges Interesse daran begründen, es bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu belassen.
  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN …

    Auszug aus BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97
    Wie der EuGH mit Urteil vom 11. März 1997 (Rs C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187) unter Nr. 15 der Entscheidungsgründe ausgeführt hat, darf eine Einheit im Sinne der Richtlinie nicht als bloße Tätigkeit verstanden werden.
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und …

    In Rechtsprechung und Schrifttum besteht weitgehend Einigkeit, daß bei betriebsbedingten Kündigungen grundsätzlich ein Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers jedenfalls dann entstehen kann, wenn sich zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer ergibt (vgl. insbesondere BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - BAGE 85, 194 ff. = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 1; BAG 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194 ff. = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 2; BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221 ff. = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 4; BAG 12. November 1998 - 8 AZR 265/97 - BAGE 90, 153 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 5; BAG 2. Dezember 1999 - 2 AZR 757/98 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 45 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 42;… Bader/Bram/Dörner/Wenzel KSchG Stand März 2000 § 1 Rn. 73;… ErfK/Ascheid § 1 KSchG Rn. 473;… Hueck/v.Hoyningen-Huene KSchG 12. Aufl. § 1 Rn. 156a ff.;… Kiel/Koch Die betriebsbedingte Kündigung Rn. 855 ff.;… Kittner/Däubler/Zwanziger-Kittner § 1 KSchG Rn. 56a ff.;… KR-Etzel 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 569;… Löwisch KSchG 8. Aufl. § 1 Rn. 80 ff., 263; Beckschulze DB 1998, 417 ff.; Berscheid MDR 1998, 1129 ff.; Boewer NZA 1999, 1121, 1177 ff.; Manske FA 1998, 143 ff.; Meinel/Bauer NZA 1999, 575 ff.; Nicolai/Noack ZfA 2000, 87 ff.; Oetker ZIP 2000, 643 ff.; Raab RdA 2000, 147 ff.; Zwanziger BB 1997, 42 ff.; aA Kaiser ZfA 2000, 205 ff.; Ricken NZA 1998, 460 ff. mwN zu der den Wiedereinstellungsanspruch grundsätzlich ablehnenden Auffassung, ebenda Fn. 6).

    b) Des weiteren folgt aus der methodischen Begründung des Wiedereinstellungsanspruchs als einer vertraglichen Nebenpflicht, daß der Arbeitnehmer jedenfalls für den Bereich der betriebsbedingten Kündigung eine Wiedereinstellung grundsätzlich nicht verlangen kann, wenn die Änderung der maßgeblichen Umstände erst nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist (BAG 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194 ff. = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 2, zu II 1 c der Gründe;… ebenso ErfK/Ascheid § 1 KSchG Rn. 473; Annuß BB 1998, 1582, 1587; Boewer NZA 1999, 1177, 1178; Oetker ZIP 2000, 643, 647, 648;… aA KR-Etzel 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 569; Raab RdA 2000, 147, 154; Zwanziger BB 1997, 42, 45; offengelassen in BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221 ff. = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 4, zu B II 2 der Gründe und BAG 10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 - BAGE 90, 260 = AP BGB § 613 a Nr. 185, zu B III 1 der Gründe; für den (Sonder-) Fall des erst nach Ende des Arbeitsverhältnisses überraschend erfolgten Betriebsübergangs bejaht der Achte Senat aufgrund europarechtlicher Vorgaben den Wiedereinstellungsanspruch, BAG 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115 = AP BGB § 613 a Nr. 169, zu II 3 c der Gründe und BAG 12. November 1998 - 2 AZR 265/97 - AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 5, zu C III 1 der Gründe).

    Daher kommen für die Auswahlentscheidung grundsätzlich ohnehin nur die Arbeitnehmer in Betracht, die dem Arbeitgeber gegenüber ihren Willen zur Wiedereinstellung bekundet haben (ebenso zum Wiedereinstellungsanspruch bei unvorhergesehenem Betriebsübergang BAG 12. November 1998 - 8 AZR 265/97 - BAGE 90, 153 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 5, zu B III 1 der Gründe).

  • BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 198/03

    Wiedereinstellungsanspruch nach Betriebsübergang

    c) Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung/Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber bzw. Erwerber kommt grundsätzlich in Betracht, wenn es trotz einer ursprünglich vorgesehenen Stilllegung des Betriebes oder eines Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit aus anderen Gründen und einer infolge dessen wirksam ausgesprochenen Kündigung aus betriebsbedingten Gründen im Sinne des § 1 KSchG nachträglich zu einem Betriebsübergang und damit zur Fortführung des Betriebes oder der Entstehung einer anderen Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer kommt (BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - BAGE 85, 194 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 1; 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 3; 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 2 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 2; 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 6 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 5; 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115 = AP BGB § 613a Nr. 169 = EzA BGB § 613a Nr. 154; 12. November 1998 - 8 AZR 265/97 - BAGE 90, 153 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 5 = EzA BGB § 613a Nr. 171; 10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 - BAGE 90, 260 = AP BGB § 613a Nr. 185 = EzA BGB § 613a Nr. 175; 16. Mai 2002 - 8 AZR 320/01 - AP InsO § 113 Nr. 9).

    Der erkennende Senat hat hingegen für den Fall eines durch willentliche Übernahme der Hauptbelegschaft eingetretenen Betriebsüberganges iSd. § 613a BGB ausdrücklich das Bestehen eines Fortsetzungs-/Wiedereinstellungsanspruchs des Arbeitnehmers gegenüber dem Betriebserwerber auch nach Ablauf der Kündigungsfrist bejaht (13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115 = AP BGB § 613a Nr. 169 = EzA BGB § 613a Nr. 154; 12. November 1998 - 8 AZR 265/97 - BAGE 90, 153 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 5 = EzA BGB § 613a Nr. 171) und ausgeführt, im Hinblick darauf, dass die Voraussetzungen eines Betriebsüberganges nicht nur durch die Übernahme materieller und/oder immaterieller Betriebsmittel, sondern auch durch die willentliche Übernahme der Hauptbelegschaft erfüllt werden könnten, sei die Erstreckung des Fortsetzungsanspruchs auf die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein wirksames, den europarechtlichen Vorgaben genügendes Mittel, den Bestandsschutz bei Betriebsübergängen zu gewährleisten (12. November 1998 - 8 AZR 265/97 - aaO; vgl. auch Müller-Glöge NZA 1999, 449, 455).

    Die Anerkennung eines Wiedereinstellungs-/Fortsetzungsanspruchs bei einem nach Ablauf der Kündigungsfrist vollzogenen Betriebsübergang durch die Übernahme von materiellen und immateriellen Betriebsmitteln hat der Achte Senat offen gelassen (…13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - aaO; 12. November 1998 - 8 AZR 265/97 - aaO).

    An der zur Richtlinie 77/187/EWG vertretenen Auffassung (vgl. BAG 12. November 1998 - 8 AZR 265/97 - BAGE 90, 153 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 5 = EzA BGB § 613a Nr. 171) hält der Senat auch unter der Geltung der seit 1. Januar 1999 geltenden Insolvenzordnung im Ergebnis fest.

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Entgegen der Auffassung der Beklagten in den Vorinstanzen war der Kläger auch nicht gehalten, sein Fortsetzungsverlangen unverzüglich nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen geltend zu machen (vgl. hierzu Senat 12. November 1998 - 8 AZR 265/97 - BAGE 90, 153 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 5 = EzA BGB § 613a Nr. 171).
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Rechtsprechung
   BAG, 10.02.1999 - 5 AZR 677/97   

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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine

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  • Judicialis

    GmbHG § 5 Abs. 1; ; GmbHG § 13; ; GmbHG § 64 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Durchgriffshaftung der GmbH-Gesellschafter wegen Unterkapitalisierung?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Durchgriffshaftung der GmbH-Gesellschafter wegen Unterkapitalisierung?

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Durchgriffshaftung, Haftungsdurchgriff auf die Gesellschafter, Unterkapitalisierung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Gesellschaftsrecht; Durchgriffshaftung der GmbH-Gesellschafter wegen Unterkapitalisierung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Persönliche Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern einer insolventen GmbH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2299
  • ZIP 1999, 878
  • ZIP 1999, 881
  • NZA 1999, 653
  • NZI 1999, 279
  • BB 1999, 1385
  • BB 1999, 479
  • DB 1999, 1222
  • DB 1999, 485
  • NZG 1999, 762
  • NZG 1999, 763
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.05.1977 - VIII ZR 298/75

    Durchgriffshaftung bei unterkapitalisierter GmbH

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 5 AZR 677/97
    Die Unterkapitalisierung einer GmbH rechtfertigt für sich allein den Haftungsdurchgriff auf die Gesellschafter nicht (Anschluß an BAG Urteil vom 3. September 1998 - 8 AZR 189/97 -, zur Veröffentlichung vorgesehen und BGH Urteil vom 4. Mai 1977 - BGHZ 68, 312).

    Dabei ist ein objektiver Maßstab anzulegen (BGH Urteil vom 4. Mai 1977 - VIII ZR 298/75 - BGHZ 68, 312, 315 = NJW 1977, 1449; BSG Urteil vom 1. Februar 1996 - 2 RU 7/95 - NJW-RR 1997, 94; BAG Urteil vom 3. September 1998 - 8 AZR 189/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    a) Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 4. Mai 1977 (aaO) eine Durchgriffshaftung in Fällen bloßer Unterkapitalisierung abgelehnt.

    Der Bundesgerichtshof versteht darunter die im Verhältnis zum angestrebten Geschäftszweck unzureichende Ausstattung mit Stammkapital (BGH Urteil vom 4. Mai 1977, aaO).

  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe …

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 5 AZR 677/97
    § 64 Abs. 1 GmbHG ist ein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB zugunsten der Gesellschaftsgläubiger, unabhängig davon, ob sie ihre Gläubigerstellung vor oder nach der Konkursreife erworben haben (allgemeine Meinung, vgl. z. B. BAG Urteil vom 24. September 1974 - 3 AZR 589/73 - AP Nr. 1 zu § 13 GmbHG, zu III 3 der Gründe und BGH Urteil vom 6. Juni 1994 - II ZR 292/91 - NJW 1994, 2220, 2222).

    Liegen die Haftungsvoraussetzungen vor, so haftet der Geschäftsführer den Gläubigern, die ihre Forderung gegen die GmbH nach dem Zeitpunkt erworben haben, zu dem Konkursantrag hätte gestellt werden müssen (sog. Neugläubiger), auf den vollen - nicht durch den Quotenschaden begrenzten - Schaden, der ihnen dadurch entstanden ist, daß sie in Rechtsbeziehungen zu einer überschuldeten oder zahlungsunfähigen GmbH getreten sind (vgl. BGH Urteil vom 6. Juni 1994, aaO).

    Notfalls muß sich der Geschäftsführer fachkundig beraten lassen (BGH Urteil vom 6. Juni 1994, aaO).

  • BSG, 07.12.1983 - 7 RAr 20/82

    Objektive Maßstäbe für Mißbrauch bei Durchgriffshaftung - Keine Subsidiarität bei …

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 5 AZR 677/97
    Das Bundessozialgericht hat in seinen Entscheidungen vom 7. Dezember 1983 (- 7 RAr 20/82 - BSGE 56, 76 = NJW 1984, 2117, 2119) und 1. Februar 1996 (…aaO) zwar ausgeführt, es müsse eine gewisse Relation zwischen dem nach Art und Umfang der beabsichtigten oder der tatsächlichen Geschäftstätigkeit bestehenden Finanzbedarf und dem haftenden Eigenkapital gewährleistet sein; letztlich hat es aber dahinstehen lassen, ob eine bloße Unterkapitalisierung einen Haftungsdurchgriff begründen könne, was ein Teil der Literatur jedenfalls für den Fall einer qualifizierten Unterkapitalisierung annimmt (…vgl. z. B. Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 14. Aufl., § 13 Rz 12;… Hachenburg/Ulmer, GmbHG, 8. Aufl., Anh. § 30 Rz 55).

    In seinem Urteil vom 7. Dezember 1983 (aaO) hat das Bundessozialgericht den Haftungsdurchgriff gegen den GmbH-Gesellschafter in einem Fall bejaht, in dem zu der Unterkapitalisierung weitere Umstände traten, die für die Erfüllung des Mißbrauchstatbestandes sprachen.

    Der Bundesgerichtshof hat einen solchen Ersatzanspruch insbesondere in Fällen angenommen, in denen die Gesellschafter einer GmbH die Gesellschaft so ausgestaltet hatten, daß Nachteile aus der Geschäftstätigkeit notwendig die Gläubiger der Gesellschaft treffen mußten (vgl. BGH Urteil vom 30. November 1978 - II ZR 204/76 - NJW 1979, 2104; BGH Urteil vom 25. April 1988 - II ZR 175/87 - NJW-RR 1988, 1181; BGH Urteil vom 16. März 1992 - II ZR 152/91 - WM 1992, 735, 736; ähnlich im Ergebnis BSG Urteil vom 7. Dezember 1983 - 7 RAr 20/82 - BSGE 56, 76 = NJW 1984, 2117).

  • BGH, 30.11.1978 - II ZR 204/76

    Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer einer Komplementär-Gesellschaft …

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 5 AZR 677/97
    Der Bundesgerichtshof hat einen solchen Ersatzanspruch insbesondere in Fällen angenommen, in denen die Gesellschafter einer GmbH die Gesellschaft so ausgestaltet hatten, daß Nachteile aus der Geschäftstätigkeit notwendig die Gläubiger der Gesellschaft treffen mußten (vgl. BGH Urteil vom 30. November 1978 - II ZR 204/76 - NJW 1979, 2104; BGH Urteil vom 25. April 1988 - II ZR 175/87 - NJW-RR 1988, 1181; BGH Urteil vom 16. März 1992 - II ZR 152/91 - WM 1992, 735, 736; ähnlich im Ergebnis BSG Urteil vom 7. Dezember 1983 - 7 RAr 20/82 - BSGE 56, 76 = NJW 1984, 2117).

    Für die Annahme eines Schädigungsvorsatzes genügt es, wenn sich nach den äußeren Umständen die Möglichkeit einer Schädigung der Gläubiger geradezu aufdrängen mußte (vgl. BGH Urteil vom 30. November 1978, aaO).

  • BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 189/97

    Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers bei Insolvenz der GmbH

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 5 AZR 677/97
    Die Unterkapitalisierung einer GmbH rechtfertigt für sich allein den Haftungsdurchgriff auf die Gesellschafter nicht (Anschluß an BAG Urteil vom 3. September 1998 - 8 AZR 189/97 -, zur Veröffentlichung vorgesehen und BGH Urteil vom 4. Mai 1977 - BGHZ 68, 312).

    Dabei ist ein objektiver Maßstab anzulegen (BGH Urteil vom 4. Mai 1977 - VIII ZR 298/75 - BGHZ 68, 312, 315 = NJW 1977, 1449; BSG Urteil vom 1. Februar 1996 - 2 RU 7/95 - NJW-RR 1997, 94; BAG Urteil vom 3. September 1998 - 8 AZR 189/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 01.02.1996 - 2 RU 7/95

    Haftung der Gesellschafter einer in Konkurs gefallenen GmbH für deren …

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 5 AZR 677/97
    Dabei ist ein objektiver Maßstab anzulegen (BGH Urteil vom 4. Mai 1977 - VIII ZR 298/75 - BGHZ 68, 312, 315 = NJW 1977, 1449; BSG Urteil vom 1. Februar 1996 - 2 RU 7/95 - NJW-RR 1997, 94; BAG Urteil vom 3. September 1998 - 8 AZR 189/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Das Bundessozialgericht hat in seinen Entscheidungen vom 7. Dezember 1983 (- 7 RAr 20/82 - BSGE 56, 76 = NJW 1984, 2117, 2119) und 1. Februar 1996 (aaO) zwar ausgeführt, es müsse eine gewisse Relation zwischen dem nach Art und Umfang der beabsichtigten oder der tatsächlichen Geschäftstätigkeit bestehenden Finanzbedarf und dem haftenden Eigenkapital gewährleistet sein; letztlich hat es aber dahinstehen lassen, ob eine bloße Unterkapitalisierung einen Haftungsdurchgriff begründen könne, was ein Teil der Literatur jedenfalls für den Fall einer qualifizierten Unterkapitalisierung annimmt (…vgl. z. B. Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 14. Aufl., § 13 Rz 12;… Hachenburg/Ulmer, GmbHG, 8. Aufl., Anh. § 30 Rz 55).

  • LAG Nürnberg, 24.09.1997 - 4 Sa 509/96

    Erstattung von gezahltem Konkursausfallgeld; Durchgriffshaftung der …

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 5 AZR 677/97
    Landesarbeitsgericht Nürnberg - 4 Sa 509/96 -.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 24. September 1997 - 4 Sa 509/96 - aufgehoben.

  • BGH, 16.03.1992 - II ZR 152/91

    GmbH-Geschäftsführer: Persönliche Haftung

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 5 AZR 677/97
    Der Bundesgerichtshof hat einen solchen Ersatzanspruch insbesondere in Fällen angenommen, in denen die Gesellschafter einer GmbH die Gesellschaft so ausgestaltet hatten, daß Nachteile aus der Geschäftstätigkeit notwendig die Gläubiger der Gesellschaft treffen mußten (vgl. BGH Urteil vom 30. November 1978 - II ZR 204/76 - NJW 1979, 2104; BGH Urteil vom 25. April 1988 - II ZR 175/87 - NJW-RR 1988, 1181; BGH Urteil vom 16. März 1992 - II ZR 152/91 - WM 1992, 735, 736; ähnlich im Ergebnis BSG Urteil vom 7. Dezember 1983 - 7 RAr 20/82 - BSGE 56, 76 = NJW 1984, 2117).
  • BGH, 26.06.1989 - II ZR 289/88

    Schadensersatzansprüche der Bundesanstalt für Arbeit bei Verletzung der …

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 5 AZR 677/97
    Schließlich ist ein Anspruch gegen den Beklagten zu 1) nach § 823 Abs. 2 BGB, § 64 Abs. 1 GmbHG auch deshalb nicht gegeben, weil die Bundesanstalt für Arbeit als Leistungsträgerin der Verpflichtung zur Zahlung von Konkursausfallgeld nicht in den Schutzbereich des § 64 Abs. 1 GmbHG fällt (BGH Urteil vom 26. Juni 1989 - II ZR 289/88 - BGHZ 108, 134).
  • BGH, 25.04.1988 - II ZR 175/87

    Sittenwidrige Schädigung von Handwerkern

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 5 AZR 677/97
    Der Bundesgerichtshof hat einen solchen Ersatzanspruch insbesondere in Fällen angenommen, in denen die Gesellschafter einer GmbH die Gesellschaft so ausgestaltet hatten, daß Nachteile aus der Geschäftstätigkeit notwendig die Gläubiger der Gesellschaft treffen mußten (vgl. BGH Urteil vom 30. November 1978 - II ZR 204/76 - NJW 1979, 2104; BGH Urteil vom 25. April 1988 - II ZR 175/87 - NJW-RR 1988, 1181; BGH Urteil vom 16. März 1992 - II ZR 152/91 - WM 1992, 735, 736; ähnlich im Ergebnis BSG Urteil vom 7. Dezember 1983 - 7 RAr 20/82 - BSGE 56, 76 = NJW 1984, 2117).
  • BAG, 24.09.1974 - 3 AZR 589/73

    Aufklärungspflicht bei Zahlungsschwierigkeiten - Haftung des Vertreters wegen …

  • BGH, 28.04.2008 - II ZR 264/06

    "GAMMA" - Haftung wegen Insolvenz einer Gesellschaft für Personalentwicklung und …

    Das Bundesarbeitsgericht lehnt eine solche Durchgriffshaftung ab (BAGE 89, 349, 356; BAG, Urt. v. 10. Februar 1999 - 5 AZR 677/97, ZIP 1999, 878, 879).

    a) Ansprüche der im Rahmen der dreiseitigen Verträge von der Schuldnerin als BQG übernommenen Arbeitnehmer gegen die Beklagten als Gesellschafter aus §§ 826, 830 BGB kommen hier unter dem Aspekt der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits vielfach aufgetretenen Fallgruppe in Betracht, in der die Gesellschafter einer GmbH die Gesellschaft so ausgestaltet hatten, dass Nachteile aus der Geschäftstätigkeit notwendig die Gläubiger der Gesellschaft treffen mussten (vgl. nur BAG, Urt. v. 10. Februar 1999 - 5 AZR 677/97, ZIP aaO S. 880 m. umfangr. Nachw.).

  • BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 97/09

    Sozialplanabfindung - Bemessungsdurchgriff im Konzern

    Damit sind keineswegs allein die Gewinne bei der KASANAG verblieben und die Verluste der Arbeitgeberin zugeschrieben worden (dazu BAG 10. Februar 1999 - 5 AZR 677/97 - zu II 2 der Gründe, AP GmbHG § 13 Nr. 6 = EzA AktG § 303 Nr. 9).
  • BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 45/13

    Insolvenz - persönliche Haftung von Organmitgliedern für nicht zur Auszahlung …

    Der somit dann dem Geschäftsführer obliegenden Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er die objektiv bestehende Antragspflicht nicht schuldhaft verletzt hat, kann er aber schon dadurch genügen, dass er seiner ständigen Prüfungs- und Beobachtungspflicht nachgekommen ist, etwa unabhängigen, fachlich qualifizierten Rat eingeholt hat, auf den er sich verlassen durfte (…BGH 14. Mai 2007 - II ZR 48/06 - Rn. 14 ff.; vgl. BAG 10. Februar 1999 - 5 AZR 677/97 - zu III 1 der Gründe).

    Zudem verletzen Geschäftsführer ihre Antragspflicht dann nicht, wenn sich "zumindest vertretbar" eine positive Fortbestehensprognose darstellen lässt (BAG 10. Februar 1999 - 5 AZR 677/97 - zu III 2 der Gründe).

    Rn. 32 bb) Es ist seit Langem anerkannt, dass sowohl § 64 Abs. 1 GmbHG aF als auch § 15a InsO Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB darstellen, bei deren schuldhafter Verletzung der Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung den Gläubigern Schadensersatz schuldet (für § 64 Abs. 1 GmbHG aF etwa BAG 3. September 1998 - 8 AZR 189/97 - zu IV 2 der Gründe, BAGE 89, 349; 10. Februar 1999 - 5 AZR 677/97 - zu III 1 der Gründe; für § 15a InsO LAG Nürnberg 6. März 2012 - 7 Sa 341/11 -).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.10.2018 - 21 TaBV 1372/17

    Sozialplandotierung - wirtschaftliche Vertretbarkeit - Finanzierungsverantwortung …

    Auch stehe die materielle Unterkapitalisierung einem solchen Eingriff mangels einer entsprechenden gesetzlichen Lücke nicht gleich (…BGH 28. April 2008 - II ZR 264/06 - Rn. 12, 24; ebenfalls ablehnend BAG 3. September 1998 - 8 AZR 189/97- NZA 1999, 39; BAG 10. Februar 1999 - 5 AZR 677/97 - NZA 1999, 653).
  • LAG Hessen, 14.10.2008 - 4 TaBV 68/08

    Ermessensfehlerfreie Sozialplandotierung durch Einigungsstelle - …

    Im Anschluss daran nahm das Bundesarbeitsgericht an, dass die Unterkapitalisierung einer Kapitalgesellschaft allein keine Haftung ihrer Gesellschafter begründe (BAG 10. Februar 1999 - 5 AZR 677/97 - AP GmbHG § 13 Nr. 6, zu I 2 b).
  • LG München II, 25.02.2004 - 5 O 6088/02

    Herleitung von Zahlungsansprüchen aus einer Patronatserklärung; Voraussetzungen …

    Dementsprechend begründet die bloße Unterkapitalisierung keine Durchgriffshaftung der Gesellschafter; eine solche kommt vielmehr nur in Betracht, wenn ein gewichtiger Verstoß gegen Treu und Glauben oder die guten Sitten hinzukommt (BGH WM 1995, 396, 398 [BGH 21.12.1994 - VIII ZR 62/93] ; ausführlich: BAG GmbHR 1999, 655 jeweils m.w.N.).

    Maßgeblich hierfür ist zum einen, dass die xxx nach ihrer Gründung über mehrere Jahre hin unstreitig keine (wesentliche) Geschäftstätigkeit entfaltet hat, sodass keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Beklagte die GmbH von Anfang an so ausgestaltet hatte, dass die Nachteile aus der (späteren) Geschäftstätigkeit notwendig die Gläubiger der Gesellschaft treffen mussten (vgl, auch BAG GmbHR 1999, 655, 656).

  • LAG München, 29.06.2006 - 3 Sa 14/06

    Betriebsvereinbarung, normative Wirkung

    Für eine Durchgriffshaftung der Beklagten gegenüber den Arbeitnehmern der d. GmbH auf Zahlung der Sozialplanabfindungen (vgl. aus der umfangreichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof und des Bundesarbeitsgerichts: BAG vom 24.11.2004, Az. 8 AZR 1/05; BAG vom 14.12.2004, Az. 1 AZR 504/03; BAG vom 31.07.2002, Az. 10 AZR 420/01; BAG vom 08.09.1998, Az. 3 AZR 185/97; BAG vom 10.02.1995, Az. 5 AZR 677/97; BGH vom 14.11.2005, Az. II ZR 178/03) ist nichts dargetan und auch nichts ersichtlich.
  • OLG Nürnberg, 15.08.2012 - 2 U 2460/11

    Atypische Ausgestaltung eines Bauträgermodells

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird ein solcher Ersatzanspruch insbesondere in Fällen angenommen, in denen die Gesellschafter einer GmbH die Gesellschaft so ausgestaltet haben, dass Nachteile aus der Geschäftstätigkeit notwendig die Gläubiger der Gesellschaft treffen müssen, nämlich dass eine einseitige Risikoverlagerung auf die Gläubiger der Gesellschaft besteht (BGH NJW-RR 1988, 1181; WM 1992, 735; BAG NJW 1999, 2299).

    Dabei genügt es für die Annahme eines Schädigungsvorsatzes, wenn sich nach den äußeren Umständen die Möglichkeit einer Schädigung der Gläubiger geradezu aufdrängen musste (BAG NJW 1999, 2299).

  • LAG Thüringen, 14.11.2000 - 5 Sa 55/99

    Betriebsübergang nach § 613 a BGB; Zeitpunkt des Betriebsübergang und Beweislast; …

    Schwerwiegende Gesichtspunkte, unter denen die Rechtsprechung unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben einen Durchgriff auf die Gesellschafter oder für die Begleichung von Verbindlichkeiten der Gesellschaft zuläßt (vgl. insoweit BAG, Urteil vom 10.2.1999, NZA 1999 S. 653 ff) sind im Streitfall nicht erkennbar.
  • LAG Hamm, 12.09.2008 - 7 Sa 737/08

    Insolvenzverschleppung, Darlegungs- und Beweislast

    Dies entspricht seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.12.1958 (VI ZR 245/57 - BGHZ 29, 100 = NJW 1959) der zivil- (vgl. nur BGH, 30.03.1998 - II ZR 146/96, BGHZ 138, 211) sowie arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (BAG 10.02.1999 - 5 AZR 677/97; NZA 1999, 653; 24.09.1974 - 3 AZR 589/73, AP Nr. 1 zu § 13 GmbHG, zu III 3 der Gründe; LAG Köln, 26.07.2006 - 8 Sa 1660/05, NZA-RR 2007, 146; LAG Hamm, 08.02.2005 - 19 Sa 2429/04, NZA-RR 2005, 483; 12.12.1996 -4 Sa 1206/96, LAG Brandenburg, 18.03.2003 - 5 Sa 723/04, BB 2005, 2196; ArbG Naumburg, 13.06.2007 - 2 Ca 3403/06, juris) und der herrschenden Meinung in der Literatur (…Baumbach/Hueck/Schulze-Osterloh, GmbHG, 18. Aufl, 2006, § 64 Rn 90 m.w.N.;… Scholz/Schmidt, GmbHG, 9. Aufl. 2002, § 64 Rn 37;… Höffner, Zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Verantwortung des GmbH-Geschäftsführers bei Insolvenzverschleppung, 2003, S. 42 ff).
  • OLG Braunschweig, 20.06.2012 - Ws 162/12

    Haftbefehl; Haftbeschwerde; Haftanordnung; Weitere Haftbeschwerde

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2001 - 3 Sa 1005/01

    Erstattung gezahlten Konkursausfallgeldes; Schadenersatzanspruch der …

  • LAG Hamm, 17.10.2008 - 10 Sa 472/08

    Gläubigerbenachteiligung; Haftung des faktischen Geschäftsführers wegen …

  • LAG München, 19.07.2007 - 3 Sa 729/06

    Betriebsvereinbarung, normative Wirkung

  • LAG München, 21.09.2006 - 3 Sa 532/06

    Betriebsvereinbarung, normative Wirkung

  • LAG München, 29.06.2006 - 3 Sa 59/06

    Betriebsvereinbarung, normative Wirkung

  • ArbG Hannover, 05.08.1999 - 10 Ca 272/99

    Rechtsformverfehlung durch Zwangsarbeit in Konzentrationslagern; Zuständigkeit …

  • KG, 15.12.1999 - 11 U 2862/99

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für die Abführung der Arbeitnehmeranteile …

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