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Weitere Entscheidung unten: BAG, 15.01.2002

Rechtsprechung
   BAG, 22.01.2002 - 3 AZR 554/00   

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https://dejure.org/2002,1711
BAG, 22.01.2002 - 3 AZR 554/00 (https://dejure.org/2002,1711)
BAG, Entscheidung vom 22.01.2002 - 3 AZR 554/00 (https://dejure.org/2002,1711)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 2002 - 3 AZR 554/00 (https://dejure.org/2002,1711)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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  • lexetius.com

    Konzernbetriebsvereinbarung - betriebliche Übung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebungsvertrag; Betriebliche Altersversorgung; Betriebsverfassungsrecht; Betriebliche Übung - Auslegung; Aufhebungsvertrag; Konzernbetriebsvereinbarung; betriebliche Übung; Unklarheitenregel; vorgezogene Inanspruchnahme von Altersrente; doppelte ratierliche Kürzung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 1224
  • BB 2002, 2333
  • DB 2002, 1896
 
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Wird zitiert von ... (44)Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

    Auszug aus BAG, 22.01.2002 - 3 AZR 554/00
    Für die Beschäftigungszeiten bis zum 17. Mai 1990 (Verkündung des Urteils des EuGH im Verfahren - Rs C-262/88 - Barber) bleibt es bei der innerstaatlichen Regelung, wonach unterschiedliche Altersgrenzen nicht gegen Art. 3 Abs. 3 GG verstoßen.

    Der Kläger kann jedoch das Verbot der Entgeltgleichheit von Männern und Frauen nur für den Teil der betrieblichen Rentenleistungen in Anspruch nehmen, der auf Beschäftigungszeiten nach dem Tag des Erlasses des Barber-Urteils beruht (EuGH 17. Mai 1990 - Rs C-262/88 - Barber - Slg. I 1990, 1889 = AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 20; EuGH 28. September 1994 - Rs C-200/91 - Coloroll - Slg. I 1994, 4389 = AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 57).

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00

    Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer …

    Auszug aus BAG, 22.01.2002 - 3 AZR 554/00
    Er berücksichtigt neben der längeren Rentenlaufzeit auch die entstehenden Zinsverluste und die höhere Erlebenswahrscheinlichkeit des Versorgungsfalles (BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 2 Nr. 35 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23, zu II 2 b aa der Gründe).

    Diese Kürzung ist als "unechter versicherungsmathematischer Abschlag" zulässig (BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - aaO, zu II 2 b cc der Gründe).

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BAG, 22.01.2002 - 3 AZR 554/00
    Das Gemeinschaftsrecht ist vorrangig anzuwenden (EuGH 5. Februar 1963 - Rs C-26/62 - van Gend & Loos - Slg. 1963, 1; BVerfG 22. Oktober 1986 - 2 BvR 197/83 - BVerfGE 73, 339, 375 ff.).
  • EuGH, 05.02.1963 - 26/62

    Van Gend & Loos - Direkte Anwendbarkeit von Primärrecht

    Auszug aus BAG, 22.01.2002 - 3 AZR 554/00
    Das Gemeinschaftsrecht ist vorrangig anzuwenden (EuGH 5. Februar 1963 - Rs C-26/62 - van Gend & Loos - Slg. 1963, 1; BVerfG 22. Oktober 1986 - 2 BvR 197/83 - BVerfGE 73, 339, 375 ff.).
  • BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82

    Altersruhegeld

    Auszug aus BAG, 22.01.2002 - 3 AZR 554/00
    Dem sich wandelnden Erwerbsverhalten der Frauen muß erst durch eine künftige Neuregelung Rechnung getragen werden (BVerfG 28. Januar 1987 - 1 BvR 455/82 - BVerfGE 74, 163).
  • BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96

    Schichtenregelung durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 22.01.2002 - 3 AZR 554/00
    Nach ständiger Rechtsprechung setzt eine betriebliche Übung ein wiederholtes, gleichförmiges Verhalten voraus, aus dem die Arbeitnehmer schließen können, der Arbeitgeber wolle sich vertragsrechtlich binden (vgl. ua. BAG 21. Januar 1997 - 1 AZR 572/96 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 64 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 36, zu II 2 b aa der Gründe).
  • EuGH, 28.09.1994 - C-200/91

    Coloroll Pension Trustees / Russell u.a.

    Auszug aus BAG, 22.01.2002 - 3 AZR 554/00
    Der Kläger kann jedoch das Verbot der Entgeltgleichheit von Männern und Frauen nur für den Teil der betrieblichen Rentenleistungen in Anspruch nehmen, der auf Beschäftigungszeiten nach dem Tag des Erlasses des Barber-Urteils beruht (EuGH 17. Mai 1990 - Rs C-262/88 - Barber - Slg. I 1990, 1889 = AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 20; EuGH 28. September 1994 - Rs C-200/91 - Coloroll - Slg. I 1994, 4389 = AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 57).
  • BAG, 18.03.1997 - 3 AZR 759/95

    Unterschiedliches Rentenzugangsalter für Männer und Frauen

    Auszug aus BAG, 22.01.2002 - 3 AZR 554/00
    Sie sind ebenso wie im Sozialversicherungsrecht für eine Übergangszeit wirksam (BAG 18. März 1997 - 3 AZR 759/95 - BAGE 85, 284, 290; 23. März 1999 - 3 AZR 647/97 - BAGE 91, 137, 143).
  • BAG, 23.03.1999 - 3 AZR 647/97

    Leistungen einer Pensionskasse - Bergmannsversorgungsschein

    Auszug aus BAG, 22.01.2002 - 3 AZR 554/00
    Sie sind ebenso wie im Sozialversicherungsrecht für eine Übergangszeit wirksam (BAG 18. März 1997 - 3 AZR 759/95 - BAGE 85, 284, 290; 23. März 1999 - 3 AZR 647/97 - BAGE 91, 137, 143).
  • BAG, 09.12.1997 - 3 AZR 695/96

    Auskunft nach § 2 Abs. 6 BetrAVG - Näherungsverfahren

    Auszug aus BAG, 22.01.2002 - 3 AZR 554/00
    Eine derartige Auskunft ist kein abstraktes oder deklaratorisches Schuldanerkenntnis, sondern lediglich eine Wissenserklärung (vgl. ua. BAG 8. November 1983 - 3 AZR 511/81 - AP BetrAVG § 2 Nr. 3 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 4, zu II 2 und 3 der Gründe; 9. Dezember 1997 - 3 AZR 695/96 - BAGE 87, 249, 255 f.).
  • BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 78/96

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats kraft Auftrags: Konzernbetriebsvereinbarung …

  • BAG, 08.11.1983 - 3 AZR 511/81

    Auskunft - Abstraktes Schuldanerkenntnis - DeklaratorischesSchuldanerkenntnis

  • BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 28/96

    Wiederaufleben des Anspruchs auf Witwenrente nach Scheidung einer Zweitehe

  • BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 174/00

    Wartezeit für eine Invaliditätsversorgung

  • LAG Düsseldorf, 19.07.2000 - 12 Sa 264/00

    Berechnung einer vorzeitigen Altersrente

  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

    Das mit der Entscheidung festgestellte Bestehen eines originären Mitbestimmungsrechts des Konzernbetriebsrats an dem Verhaltenskodex betrifft nicht nur die Beteiligte zu 2), die im Rahmen der originären Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats nach § 58 Abs. 1 BetrVG als "Konzernarbeitgeberin" dessen Verhandlungs- und Vertragspartnerin ist (vgl. BAG 12. November 1997 - 7 ABR 78/96 - AP BetrVG 1972 § 58 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 58 Nr. 2, zu B 2 b der Gründe; vgl. auch 22. Januar 2002 - 3 AZR 554/00 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 77 Ruhestand Nr. 2, zu III der Gründe;… Fitting BetrVG 24. Aufl. § 58 Rn. 6 mwN;… DKK-Trittin BetrVG 11. Aufl. § 58 Rn. 8;… Kreutz GK-BetrVG 8. Aufl. § 58 Rn. 11 ff.;… Roloff in Wlotzke/Preis BetrVG 3. Aufl. § 58 Rn. 3).
  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 113/09

    Dienstwagenüberlassung - Widerrufsvorbehalt - AGB-Kontrolle

    Rn. 20 a) Sollte die Urschrift dieser Vereinbarung dem Schriftformerfordernis des § 77 Abs. 2 Satz 1 BetrVG genügen, wirkte sie nach § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG unmittelbar und zwingend für die Arbeitsverhältnisse der in den Konzernunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer(vgl. BAG 22. Januar 2002 - 3 AZR 554/00 - zu II 3 und III der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 77 Ruhestand Nr. 2;… Fitting 25. Aufl. § 58 Rn. 35). Der in Nr. 12 Abs. 6 der Konzern-Car-Policy enthaltene Widerrufsvorbehalt wäre nach § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB entzogen.
  • BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 1061/06

    Betriebsrente - vorzeitiges Ausscheiden - vorgezogene Inanspruchnahme - …

    Dem sich wandelnden Erwerbsverhalten der Frauen muss erst durch eine gesetzliche Neuregelung Rechnung getragen werden, die zwischenzeitlich beschränkt auf hier nicht einschlägige Fallgestaltungen erlassen ist (vgl. BVerfG 28. Januar 1987 - 1 BvR 455/82 - BVerfGE 74, 163; BAG 22. Januar 2002 - 3 AZR 554/00 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 77 Ruhestand Nr. 2, zu V 1 der Gründe mwN).

    Für Zeiten bis zum Stichtag ist von der nach der Versorgungsordnung für Männer geltenden festen Altersgrenze und für Zeiten danach von der für Frauen geltenden auszugehen (vgl. dazu BAG 22. Januar 2002 - 3 AZR 554/00 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 77 Ruhestand Nr. 2, zu V 3 bis 5 der Gründe).

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Rechtsprechung
   BAG, 15.01.2002 - 1 AZR 165/01   

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https://dejure.org/2002,4148
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine

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  • lexetius.com

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Fälligkeit einer Vergütung für Samstagsarbeit bei bestehendem Arbeitszeitkonto

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Auslegung eines Tarifvertrages; Betriebsvereinbarung unter aufschiebender Bedingung; Fälligkeit einer Vergütung für Samstagsarbeit bei bestehendem Arbeitszeitkonto

  • rechtsportal.de

    Betriebsverfassungsrecht; Tarifauslegung - Betriebsvereinbarung unter aufschiebender Bedingung; Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Fälligkeit einer Vergütung für Samstagsarbeit bei bestehendem Arbeitszeitkonto

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 1112 (Ls.)
  • DB 2002, 1896
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 30/86

    Tarifverträge über differenzierte Arbeitszeiten

    Auszug aus BAG, 15.01.2002 - 1 AZR 165/01
    Zwar unterliegen Regelungen über den Umfang der von den Arbeitnehmern geschuldeten Arbeitszeit - abgesehen von den Fällen des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG - nicht der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats (BAG 18. August 1987 - 1 ABR 30/86 - BAGE 56, 18 = AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 23).

    Dies folgt aus § 77 Abs. 3 und § 88 BetrVG (BAG 18. August 1987 aaO).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.01.2001 - 5 Sa 1124/00

    Zulässigkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren; Fehlen des rechtlichen …

    Auszug aus BAG, 15.01.2002 - 1 AZR 165/01
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. Januar 2001 - 5 Sa 1124/00 - in dem Umfang aufgehoben, in dem es auf die Berufung des Klägers der Klage stattgegeben hat.
  • BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - …

    Gleiches gilt für den Zeitpunkt der Fälligkeit, weil von der nach § 614 BGB bestimmten Fälligkeit nach Ablauf des Bemessungsabschnitts abgewichen werden darf (vgl BAG Urteil vom 15.1.2002 - 1 AZR 165/01 - EzA § 614 BGB Nr. 1).
  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 4/19

    Betriebsvereinbarung - Inkrafttreten in Abhängigkeit von einem Belegschaftsquorum

    So kann ihre Wirksamkeit etwa an die Bedingung des Inkrafttretens eines Firmentarifvertrags geknüpft sein (vgl. BAG 15. Januar 2002 - 1 AZR 165/01 - zu B III 1 der Gründe) oder - im Bereich der betrieblichen Altersversorgung - von einer im Beschlussverfahren herbeizuführenden gerichtlichen Entscheidung über die Wirksamkeit der Ablösung einer Versorgungsordnung abhängig gemacht werden (BAG 17. Juni 2003 - 3 ABR 43/02 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 106, 301).

    Insoweit bestehen gegen den Abschluss einer Betriebsvereinbarung unter einer aufschiebenden Bedingung jedenfalls dann keine rechtlichen Bedenken, wenn der Eintritt der vereinbarten Bedingung für alle Beteiligten, auch für die Arbeitnehmer als Normunterworfene, ohne Weiteres feststellbar ist (BAG 15. Januar 2002 - 1 AZR 165/01 - aaO).

  • BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - …

    Gleiches gilt für den Zeitpunkt der Fälligkeit, weil von der nach § 614 BGB bestimmten Fälligkeit nach Ablauf des Bemessungsabschnitts abgewichen werden darf (vgl BAG Urteil vom 15.1.2002 - 1 AZR 165/01 - EzA § 614 BGB Nr. 1).
  • LAG Niedersachsen, 06.05.2015 - 17 Sa 70/15

    Unwirksame Formularklausel zur Regelung eines Arbeitszeitkontos; Unbegründete …

    Damit haben sie eine von § 614 Satz 2 BGB abweichende Fälligkeitsregelung getroffen, die aufgrund der Abdingbarkeit der Vorschrift grundsätzlich rechtlich möglich ist (BAG vom 15. Januar 2002 - 1 AZR 165/01 - Rn. 37), allerdings wegen der Abweichung von der gesetzlichen Fälligkeitsregelung gem. § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der Kontrolle nach § 308 Nr. 1 BGB unterliegt.
  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 230/06

    Altersteilzeit - Insolvenzsicherung

    In Abweichung von § 614 Satz 2 BGB, der dispositives Recht darstellt (BAG 15. Januar 2002 - 1 AZR 165/01 - EzA BGB § 614 Nr. 1), ist allerdings die Fälligkeit dieses Vergütungsanspruches bis zum "spiegelbildlichen" Zeitraum während der Freistellungsphase hinausgeschoben.
  • LAG Saarland, 18.01.2017 - 1 TaBV 1/16

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Zielvereinbarung - Nachwirkung

    Und in seiner Entscheidung vom 15. Januar 2002 (1 AZR 165/01, abrufbar bei juris) hat das Bundesarbeitsgericht in Bezug auf Vorschussleistungen durch den Arbeitgeber, die in einer Betriebsvereinbarung geregelt waren, ausgeführt, eine derartige Bestimmung sei von der Regelungskompetenz der Betriebsparteien auch ohne ausdrückliche tarifliche Ermächtigung gedeckt, die Regelungsbefugnis folge aus § 87 Absatz 1 Nummer 4 BetrVG.
  • LAG Düsseldorf, 22.10.2003 - 12 Sa 1202/03

    Auswirkungen des Betriebsübergangs im Insolvenzverfahren auf ein …

    Der Vergütungsanspruch ist bereits entstanden, lediglich seine Fälligkeit ist hinausgeschoben (vgl. BAG, Urteil vom 15.01.2002, 1 AZR 165/01, EzA Nr. 1 zu § 614 BGB).
  • LAG Düsseldorf, 20.11.2003 - 11 Sa 1142/03

    Arbeitsentgelt einschließlich des Aufstockungsbetrages während der …

    Der Vergütungsanspruch ist bereits entstanden, lediglich seine Fälligkeit ist hinausgeschoben (vgl. BAG 15.01.2002 -1 AZR 165/01 - EzA § 614 BGB Nr. 1).
  • LAG Hamm, 10.09.2007 - 10 TaBV 85/07

    Einigungsstelle zur Flexibilität der Arbeitszeit

    Auch eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung, wonach ein über die regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit hinausgehendes Zeitguthaben erst am Ende eines einjährigen Verteilungszeitraumes vergütet wird, ist mitbestimmungspflichtig, sie wird vom Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG erfasst (BAG, Urteil vom 15.01.2002 - NZA 2002, 1112).
  • LAG Düsseldorf, 14.12.2005 - 12 (13) Sa 1262/05

    Erhöhung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich, Stundung des Monatslohns

    Eine abweichende Fälligkeitsregelung ist daher rechtlich möglich (BAG, Urteil vom 15.01.2002,1 AZR 165/01, EzA Nr. 1 zu § 614 BGB).
  • LAG Düsseldorf, 17.11.2003 - 12 Sa 1202/03
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