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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 390/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,77
BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 390/04 (https://dejure.org/2007,77)
BVerfG, Entscheidung vom 30.05.2007 - 1 BvR 390/04 (https://dejure.org/2007,77)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 390/04 (https://dejure.org/2007,77)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    AktG §§ 327a ff.; GG Art. 14 Abs. 1
    Gesetzliche Regelung über Squeeze out von Minderheitenaktionären einer AG verfassungsmäßig

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des Ausschlusses von Minderheitsaktionären aus einer Aktiengesellschaft (Squeeze-out) nach den §§ 327a ff. Aktiengesetz (AktG); Verfassungsmäßigkeit des Freigabeverfahrens nach 327e Abs. 2 AktG; Gesetzgeberischer Spielraum bei der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14 Abs. 1 S. 1; AktG § 327a § 327e Abs. 2
    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über den Ausschluss von Minderheitsaktionären

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Vorschriften über den Ausschluss von Minderheitsaktionären mit dem Grundgesetz vereinbar

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Zwangsausschluss von Aktionären gebilligt

  • streifler.de (Zusammenfassung)

    BVerfG billigt "Squeeze-Out"- Verfahren und stärkt Rechte des Hauptaktionärs

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Vorschriften über den Ausschluss von Minderheitsaktionären sind verfassungsgemäß

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vorschriften über den Ausschluss von Minderheitsaktionären mit dem GG vereinbar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Squeeze-out-Verfahren ist mit dem Grundgesetz vereinbar - BVerfG billigt Zwangsausschluss von Aktionären - Kein Verstoß gegen das Eigentumsrecht

  • 123recht.net (Pressemeldung, 26.6.2007)

    Ausschluss von Kleinstaktionären

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Vorschriften über den Ausschluss von Minderheitsaktionären mit dem Grundgesetz vereinbar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 11, 253
  • NJW 2007, 3268
  • ZIP 2007, 1261
  • WM 2007, 1329
  • BB 2007, 1515
  • DB 2007, 1577
  • NZG 2007, 587
 
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Wird zitiert von ... (162)Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien …

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 390/04
    Rn. 18 aa) Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet das in der Aktie verkörperte Anteilseigentum, das im Rahmen seiner gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung durch Privatnützigkeit und Verfügungsbefugnis gekennzeichnet ist (vgl. BVerfGE 25, 371 ; 50, 290 ; 100, 289 ).

    Aus dieser Stellung erwachsen dem Aktionär im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Gesellschaftssatzung sowohl Leitungsbefugnisse als auch vermögensrechtliche Ansprüche (vgl. BVerfGE 14, 263 ; 100, 289 ).

    Der Gesetzgeber muss allerdings einen legitimen Zweck mit dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre verfolgen, zudem sicherstellen, dass die Minderheitsaktionäre vollen Wertersatz für den Verlust der Aktien erhalten und schließlich effektiven Rechtsschutz gegen den Ausschluss gewährleisten (vgl. BVerfGE 100, 289 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats…, Beschluss vom 23. August 2000, a.a.O.).

  • BVerfG, 23.08.2000 - 1 BvR 68/95

    Zum Schutz von Minderheitsaktionären bei "übertragender Auflösung"

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 390/04
    Dies gilt auch dann, wenn die Übertragung das Ziel verfolgt, die verbliebenen Minderheitsaktionäre vollständig aus der Gesellschaft zu drängen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 23. August 2000 - 1 BvR 68/95, 147/97 -, NJW 2001, S. 279 f.).

    Der Gesetzgeber muss allerdings einen legitimen Zweck mit dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre verfolgen, zudem sicherstellen, dass die Minderheitsaktionäre vollen Wertersatz für den Verlust der Aktien erhalten und schließlich effektiven Rechtsschutz gegen den Ausschluss gewährleisten (vgl. BVerfGE 100, 289 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 23. August 2000, a.a.O.).

    Gründe, warum diese - vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer "übertragenden Auflösung" gebilligte - Zwecksetzung (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 23. August 2000, a.a.O.) im Rahmen des Squeeze-out nicht gleichermaßen legitim sein sollte, werden von den Beschwerdeführern weder aufgezeigt noch sind sie sonst ersichtlich.

  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 390/04
    Aus dieser Stellung erwachsen dem Aktionär im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Gesellschaftssatzung sowohl Leitungsbefugnisse als auch vermögensrechtliche Ansprüche (vgl. BVerfGE 14, 263 ; 100, 289 ).

    Für sie stellt die Aktie typischerweise eher eine Kapitalanlage als eine unternehmerische Beteiligung dar (vgl. BVerfGE 14, 263 ).

  • BVerfG, 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07

    Verfassungsbeschwerden in Sachen "Delisting" erfolglos

    Der Schutzbereich des Eigentumsgrundrechts ist beispielsweise betroffen durch die Eingliederung der Aktiengesellschaft in einen Konzern (vgl. BVerfGE 14, 263), durch den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages (vgl. BVerfGE 100, 289), aber auch durch den Ausschluss des Aktionärs ("Squeeze-out", vgl. BVerfGK 11, 253).
  • LG München I, 31.07.2015 - 5 HKO 16371/13

    Höhere Barabfindung für Aktionäre

    Die an die Bekanntmachung der Eintragung anknüpfende gesetzliche Regelung entspricht verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfG NJW 2007, 3268, 3271 = NZG 2007, 587, 589 f. = AG 2007, 544, 546 = ZIP 2007, 1261, 1263 = WM 2007, 1329, 1331 = DB 2007, 1577, 1579 = BB 2007, 1515, 1517; OLG Stuttgart ZIP 2006, 27, 30 = AG 2006, 340, 343 = WM 2006, 292, 296; LG München I, Beschluss vom 30.3.2013, Az. 5HK O 11296/06, S. 56; Beschluss vom 24.5.2013, Az. 5HK O 17095/11, S. 59 f.;… Hüffer, AktG, a. a. O., § 305 Rdn. 26).
  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 302/06

    Wertpapierdarlehen

    Die auf Kostenersparnis und Missbrauchseindämmung ausgerichtete Zielsetzung hat auch das Bundesverfassungsgericht gebilligt und ausgeführt, ein Missbrauch könne nicht allein darin gesehen werden, dass ein Mehrheitsaktionär das Ziel verfolge, sich weniger verbliebener Minderheitsaktionäre zu entledigen (BVerfG NJW 2001, 279, 281 "Moto-Meter"; BVerfG ZIP 2007, 1261; 2007, 2121).

    Insbesondere muss nicht garantiert werden, dass auch in Spruchverfahren festgesetzte Erhöhungen der Abfindung gezahlt werden (vgl. Sen. Beschl. v. 25. Oktober 2005 - II ZR 327/03, ZIP 2005, 2107 f. zu 3.; BVerfG ZIP 2007, 1261 Tz. 27).

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