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Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 26.08.2008

Rechtsprechung
   OLG München, 07.05.2008 - 7 U 5618/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3657
OLG München, 07.05.2008 - 7 U 5618/07 (https://dejure.org/2008,3657)
OLG München, Entscheidung vom 07.05.2008 - 7 U 5618/07 (https://dejure.org/2008,3657)
OLG München, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - 7 U 5618/07 (https://dejure.org/2008,3657)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aktiengesellschaft: Anfechtbarkeit eines Entlastungsbeschlusses für den Aufsichtsrat wegen der Festsetzung von Vorstandsvergütungen

  • Judicialis

    AktG § 84; ; AktG § ... 87; ; AktG § 87 Abs. 1; ; AktG § 87 Abs. 1 Satz 1; ; AktG § 91 Abs. 2; ; AktG § 93; ; AktG § 93 Abs. 1; ; AktG § 116; ; AktG § 117; ; AktG § 171 Abs. 1; ; AktG § 171 Abs. 2; ; AktG § 192 Abs. 2 Nr. 3; ; AktG § 243 Abs. 1; ; AktG §§ 291 ff; ; AktG §§ 311 ff.; ; AktG § 311 Abs. 2; ; AktG § 311 Abs. 2 Satz 1; ; AktG §§ 327a ff.

  • DER BETRIEB PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 87 Abs. 1; AktG § 116; AktG § 243 Abs. 1
    Zur Vergütungsfestsetzung des Vorstandes einer Aktiengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aktienrechtliche Grundlagen für alle Beteiligungsformen, Angemessenheit Vorstandsvergütung, Besonderheiten in Konzernstrukturen, Beteiligung an AG, Konzernbeteiligungen, Rechtlicher Rahmen für Beteiligung von Vorstandsmitgliedern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Anfechtbarkeit eines Beschlusses über die Entlastung des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft; Grundsätze für die vom Aufsichtsrat zu beschließende Vergütung des Vorstands einer Aktiengesellschaft nach § 87 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG); Gefahr einer ...

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Angemessene Vergütung des AG-Vorstands

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 1237
  • WM 2008, 1320
  • DB 2008, 2243
  • NZG 2008, 631
  • NZG 2009, 1400 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • LG München I, 23.08.2007 - 5 HKO 10734/07

    Anfechtungsklage gegen Entlastungsbeschluss wegen Einräumung virtueller …

    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 7 U 5618/07
    Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 23.8.2007, Az.: 5 HKO 10734/07, wird zurückgewiesen.

    Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts München I vom 23.8.2007 - Az.: 5 HKO 10734/07 - wird der in der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten am 11.5.2007 gemäß Tagesordnungspunkt 4 gefasste Beschluss mit folgendem Inhalt für nichtig erklärt: "Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung erteilt." .

    Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts München I vom 23.8.2007 - Az.: 5 HKO 10734/07 - wird festgestellt, dass der in der Hauptversammlung der Beklagten vom 11.5.2007 gemäß Tagesordnungspunkt 4 gefasste Beschluss mit dem unter vorstehender Ziffer I. aufgeführten Inhalt nichtig ist.

    Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts München I vom 23.8.2007 - Az.: 5 HKO 10734/07 - wird festgestellt, dass der in der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten am 11.5.2007 gemäß Tagesordnungspunkt 4 gefasste Beschluss mit dem unter vorstehender Ziffer I. aufgeführten Inhalt unwirksam ist.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts München I vom 23.8.2007 - Az.: 5 HKO 10734/07 - den in der Hauptversammlung der Beklagten vom 11.5.2007 zu Punkt 4 der Tagesordnung gefassten Beschluss betreffend die Entlastung des Aufsichtsrats der Beklagten für das Geschäftsjahr 2006 für nichtig zu erklären.

  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 133/01

    Zum regulären Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 7 U 5618/07
    Der Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats ist dann anfechtbar, wenn Gegenstand der Entlastung ein Verhalten des Aufsichtsrats ist, dass eindeutig einen schwerwiegenden Gesetzes- oder Satzungsverstoß beinhaltet (vgl. BGH NJW 2003, 1032, 1033).

    Die Entscheidung beruht auf der höchstrichterlich gebilligten Rechtsauffassung, dass nur schwerwiegende Gesetzes- oder Satzungsverstöße zur Anfechtung des Beschlusses über die Entlastung des Aufsichtsrates berechtigen (BGH NJW 2003, 1032;… Hüffer, a.a.O § 120 Rn. 12 m.w.N.).

  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04

    Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben

    Auszug aus OLG München, 07.05.2008 - 7 U 5618/07
    Der Kläger trägt vor, der für die Bemessung der Vergütung des Vorstands vom Aufsichtsrat gewählte Maßstab verstoße gegen die §§ 84, 87 und 311 AktG, denn das Handeln des Aufsichtsrates habe sich ausschließlich am Unternehmenswohl zu orientieren, wie es der 3. Strafsenat in seiner Entscheidung vom 21.12.2005 (BGH AG 2006, 110, (111)) festgestellt habe.
  • OLG Stuttgart, 29.02.2012 - 20 U 3/11

    Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses der Aktiengesellschaft: Gefährdung …

    Rn. 153 (3) An der nötigen Eindeutigkeit eines Verstoßes fehlt es, wenn sich der Entlastete nicht über eine zweifelsfreie Rechtslage hinweggesetzt hat, sondern sein Verhalten nach maßgeblichen Stimmen in der Literatur zulässig war und die Rechtslage nicht obergerichtlich oder höchstrichterlich geklärt ist (…OLG Stuttgart, AG 2011, 93 [juris Rz. 366]; OLG München, ZIP 2008, 1237 [juris Rz. 52 f.] bestätigt durch BGH, AG 2010, 79).

    An der für eine Entlastungsanfechtung nötigen Eindeutigkeit der Pflichtverletzung fehlt es nur, wenn sich der Entlastete nicht über eine zweifelsfreie Rechtslage hinweggesetzt hat, sondern sein Verhalten nach maßgeblichen Stimmen in der Literatur zulässig war und die Rechtslage nicht obergerichtlich oder höchstrichterlich geklärt ist (…OLG Stuttgart, AG 2011, 73 [juris Rz. 366]; OLG München, ZIP 2008, 1237 [juris Rz. 52 f.] bestätigt durch BGH, AG 2010, 79).

  • OLG Stuttgart, 08.07.2015 - 20 U 2/14

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen: Isolierte Anfechtung der Ablehnung …

    Rn. 186 An der nötigen Eindeutigkeit eines Verstoßes fehlt es jedenfalls dann, wenn sich der Entlastete nicht über eine zweifelsfreie Rechtslage hinweggesetzt hat, sondern sein Verhalten nach maßgeblichen Stimmen in der Literatur zulässig war und die Rechtslage nicht obergerichtlich oder höchstrichterlich geklärt ist (…BGHZ 194, 14, juris Rn. 23;… OLG Stuttgart, AG 2012, 298, juris Rn. 153;… OLG Stuttgart, AG 2011, 93, juris Rn. 366; OLG München, ZIP 2008, 1237, juris Rn. 52 f., bestätigt durch BGH, AG 2010, 79).
  • OLG Stuttgart, 17.11.2010 - 20 U 2/10

    Aktiengesellschaft: Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses über die …

    An einem hinreichend eindeutigen Rechtsverstoß fehlt es, wenn sich der zu Entlastende nicht über eine zweifelsfreie Rechtslage hinweggesetzt hat, sondern sein Verhalten nach maßgeblichen Stimmen in der Literatur zulässig war und die Rechtslage nicht ober- oder höchstrichterlich geklärt ist (OLG München, ZIP 2008, 1237 [juris Rn. 52 f.]; bestätigt durch BGH, AG 2010, 79).
  • LG Köln, 12.01.2012 - 91 O 77/11

    Erfolgsaussichten der Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses durch einen …

    Solange die Rechtslage ober- oder höchstrichterlich nicht geklärt ist, kommt deshalb eine Anfechtung des Entlastungsbeschlusses wegen eines Gesetzes-oder Satzungsverstoßes der Organmitglieder nicht in Betracht (OLG München AG 2008, 593 ff. - juris Rn. 53 [Vorinstanz zu BGH AG 2010, 79]).
  • LG München I, 28.01.2010 - 5 HKO 15937/09

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen der AG: Anfechtungsbefugnis eines …

    Dies widerspricht indes nicht nur der Regelung in § 243 Abs. 1 AktG, sondern wäre auch mit dem Gesichtspunkt der Treuepflicht der Mehrheit gegenüber der Minderheit unvereinbar (vgl. BGH NJW 2003, 1032, 1033 - Macrotron; NZG 2005, 77, 78 - ThyssenKrupp; OLG München NZG 2008, 631, 632; LG München I AG 2007, 417 = CR 2007, 423 = BB 2007, 2170, 2172; DB 2007, 2640, 2641 = WM 2008, 81, 83 = Der Konzern 2007, 835, 838;… Hüffer, AktG, 8. Aufl., Rdn. 12 zu § 120;… Hoffmann in: Spindler/Stilz, AktG, Rdn. 27 zu § 120; Henze BB 2005, 165, 168 f.).
  • LG Köln, 07.10.2009 - 91 O 125/08

    Voraussetzungen für einen nachträglichen Wegfall des rechtlichen Interesses am …

    Rn. 58 Nach Ansicht des 7. Zivilsenats des OLG München sowie einiger Vertreter im Schrifttum soll dies nicht der Fall sein (OLG München, DB 2008, 2243, 2247 ff.; Wilsing/Ogorek, DB 2008, 2234, 2246; Wieneke/Pauly, NZG 2008, 794, 795).
  • LG Duisburg, 24.04.2009 - 22 O 75/08

    Teilnahmerecht eines Aktionärs ist durch Verweigerung des Wiedereintritts in den …

    Rn. 47 Insoweit liegt jedoch kein Nichtigkeitsgrund im Sinne von § 241 Nr. 1 AktG, da Regelungen über die Art und Weise der Ausübung des Stimmrechtes und deren Voraussetzungen keine Teilnahmebedingungen im Sinne des § 121 Abs. 3 Satz 2 AktG darstellen, Bedingungen im Sinne dieser Vorschrift lediglich solche zur Anmeldung und zur Legitimation der Aktionäre sind (vgl. OLG München, DB 2008, Seite 2243).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 26.08.2008 - 3-5 O 339/07, 3/5 O 339/07, 3-05 O 339/07, 3/05 O 339/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1888
LG Frankfurt/Main, 26.08.2008 - 3-5 O 339/07, 3/5 O 339/07, 3-05 O 339/07, 3/05 O 339/07 (https://dejure.org/2008,1888)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26.08.2008 - 3-5 O 339/07, 3/5 O 339/07, 3-05 O 339/07, 3/05 O 339/07 (https://dejure.org/2008,1888)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. August 2008 - 3-5 O 339/07, 3/5 O 339/07, 3-05 O 339/07, 3/05 O 339/07 (https://dejure.org/2008,1888)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 121 Abs 3 AktG, § 125 Abs 5 AktG, § 134 AktG, § 135 Abs 9 AktG, § 135 Abs 12 AktG
    Aktiengesellschaft: Zulässigkeit des Klagebeitritts eines bereits als Streithelfer den Klägern im Nichtigkeitsrechtsstreit einer Beschlussmängelklage beigetretenen Aktionärs; Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses wegen unrichtiger Angaben zur Form der ...

  • Betriebs-Berater

    Schriftformerfordernis für alle Vollmachten in der Einberufung führt zur Nichtigkeit der Hauptversammlungsbeschlüsse - Leica

  • Wolters Kluwer

    (Aktiengesellschaft: Zulässigkeit des Klagebeitritts eines bereits als Streithelfer den Klägern im Nichtigkeitsrechtsstreit einer Beschlussmängelklage beigetretenen Aktionärs; Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses wegen unrichtiger Angaben zur Form der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG § 135 i. V. m. § 125
    Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses (hier: Squeeze out) wegen unrichtiger Angaben zur Form der Stimmrechtsvollmacht (ʼʼLeicaʼʼ - Anfechtungsverfahren)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtigkeit des Hauptversammlungsbeschlusses einer Aktiengesellschaft wegen fehlerhafter Ladung; Erforderlichkeit der Angabe von Bedingungen für die Stimmrechtsausübung in einer dem Gesetz und der Satzung entsprechenden Weise in einer Ladung zur Hauptversammlung; ...

Besprechungen u.ä.

  • heuking.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Leica-Rechtsprechung eingeschränkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 1723
  • WM 2008, 2171
  • BB 2008, 2141
  • DB 2008, 2243
  • NZG 2008, 792
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (10)

  • LG München I, 30.08.2007 - 5 HKO 2797/07

    Verkürzung der Anmeldefrist nur durch Satzung, Verletzung des Fragerechts

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.08.2008 - 5 O 339/07
    Würde man dies, wie es die Antragsteller sieht, allein dem Vorstand bei der Bekanntmachung der Bedingungen der Teilnahme- und Stimmrechtsausübung überlassen, wäre dies ein Verstoß gegen § 23 Abs. 5 AktG mit der Folge, dass die in der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse für nichtig zu erklären wären (vgl. zu einem ähnlichen Sachverhalt LG München WM 2007, 2111, 2113).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 37/03

    Erlass eines Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren vor dem anberaumten …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.08.2008 - 5 O 339/07
    Einer Partei steht es nämlich nicht frei, Sachanträge, die sie bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung wirksam abgegeben hat, ohne erneute mündliche Verhandlung wieder zurückzunehmen und damit die prozessuale Stellung, die die Gegenpartei erlangt hat, wieder zunichte zu machen (OLG Frankfurt, MDR 1982, 153;NJW-RR 1992, 1405; vgl. auch BGH NJW 2004, 2019).
  • OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99

    Aktienrechtliche Nichtigkeitsklage - Veranlassung durch Nichtaktionär - …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.08.2008 - 5 O 339/07
    Unabhängig von der Frage, ob ein solcher Klägerbeitritt bei der aktienrechtlichen Anfechtungs-/Nichtigkeitsklage (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart NZG 2001, 277 = AG 2001, 315) überhaupt wegen der Möglichkeit der streitgenössischen Nebenintervention möglich oder erforderlich ist, oder ob für die Zustellung des Beitrittsschriftsatzes die beitretenden Kläger erst einen Gerichtskostenvorschuss zu zahlen haben, da im aktienrechtlichen Anfechtungs- und Nichtigkeitsverfahren die Vorschusspflicht für alle Kläger in voller Höhe mit der Einreichung der Klageschrift entsteht (vgl. OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 13.11.2006 - 5 W 40/06 - OLG Koblenz NZG 2005, 817 m. w. Nachw.), ist die Sachdienlichkeit schon deswegen zu verneinen, weil ohne Zulassung des Klagebeitritts die Sache entscheidungsreif ist, während bei Zulassung ein neues Prozessrechtsverhältnis zur Beklagten begründet wird und der Beklagten auf ihren Antrag hin eine neue Erwiderungsfrist zu setzen (…vgl. Greger in Zöller ZPO, 26. Aufl., § 263 Rz. 269 und erneut in die mündliche Verhandlung einzutreten wäre (vgl. OLG Stuttgart a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 5 W 15/08

    "Leica" - Hauptversammlungsbeschluss der Aktiengesellschaft: Folgen des …

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.08.2008 - 5 O 339/07
    Rn. 38 Aber selbst wenn man hier eine Nichtigkeit verneinen wollte, führte der Mangel zur Anfechtbarkeit (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 15.7.2008 - 5 W 15/08 -, BeckRS 2008, 15524; LG Dresden, Beschl. v. 16.3.2007 - 43 OH 354/06, BeckRS 2007, 05044).
  • OLG Koblenz, 22.04.2005 - 14 W 232/05

    Gerichtsgebühren bei Verbindung aktienrechtlicher Anfechtungsprozesse

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.08.2008 - 5 O 339/07
    Unabhängig von der Frage, ob ein solcher Klägerbeitritt bei der aktienrechtlichen Anfechtungs-/Nichtigkeitsklage (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart NZG 2001, 277 = AG 2001, 315) überhaupt wegen der Möglichkeit der streitgenössischen Nebenintervention möglich oder erforderlich ist, oder ob für die Zustellung des Beitrittsschriftsatzes die beitretenden Kläger erst einen Gerichtskostenvorschuss zu zahlen haben, da im aktienrechtlichen Anfechtungs- und Nichtigkeitsverfahren die Vorschusspflicht für alle Kläger in voller Höhe mit der Einreichung der Klageschrift entsteht (vgl. OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 13.11.2006 - 5 W 40/06 - OLG Koblenz NZG 2005, 817 m. w. Nachw.), ist die Sachdienlichkeit schon deswegen zu verneinen, weil ohne Zulassung des Klagebeitritts die Sache entscheidungsreif ist, während bei Zulassung ein neues Prozessrechtsverhältnis zur Beklagten begründet wird und der Beklagten auf ihren Antrag hin eine neue Erwiderungsfrist zu setzen (…vgl. Greger in Zöller ZPO, 26. Aufl., § 263 Rz. 269 und erneut in die mündliche Verhandlung einzutreten wäre (vgl. OLG Stuttgart a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 13.11.2006 - 5 W 40/06

    Gerichtsgebühren bei Verbindung aktienrechtlicher Anfechtungsprozesse

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.08.2008 - 5 O 339/07
    Unabhängig von der Frage, ob ein solcher Klägerbeitritt bei der aktienrechtlichen Anfechtungs-/Nichtigkeitsklage (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart NZG 2001, 277 = AG 2001, 315) überhaupt wegen der Möglichkeit der streitgenössischen Nebenintervention möglich oder erforderlich ist, oder ob für die Zustellung des Beitrittsschriftsatzes die beitretenden Kläger erst einen Gerichtskostenvorschuss zu zahlen haben, da im aktienrechtlichen Anfechtungs- und Nichtigkeitsverfahren die Vorschusspflicht für alle Kläger in voller Höhe mit der Einreichung der Klageschrift entsteht (vgl. OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 13.11.2006 - 5 W 40/06 - OLG Koblenz NZG 2005, 817 m. w. Nachw.), ist die Sachdienlichkeit schon deswegen zu verneinen, weil ohne Zulassung des Klagebeitritts die Sache entscheidungsreif ist, während bei Zulassung ein neues Prozessrechtsverhältnis zur Beklagten begründet wird und der Beklagten auf ihren Antrag hin eine neue Erwiderungsfrist zu setzen (…vgl. Greger in Zöller ZPO, 26. Aufl., § 263 Rz. 269 und erneut in die mündliche Verhandlung einzutreten wäre (vgl. OLG Stuttgart a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.1991 - 6 U 59/91
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.08.2008 - 5 O 339/07
    Der Antragstellerin ist daher unabhängig von den gegebenen Mehrheitsverhältnissen der Nachweis abgeschnitten, die Teilnahme aller Minderheitsaktionäre hätte die getroffenen Beschlüsse nicht beeinflussen können (vgl. OLG Düsseldorf, DB 1991, 1826).
  • OLG Frankfurt, 29.09.1981 - 5 U 155/81

    Sachantrag; Rücknahme des Antrags ; Nachträgliches Herbeiführen der Säumnis

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.08.2008 - 5 O 339/07
    Einer Partei steht es nämlich nicht frei, Sachanträge, die sie bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung wirksam abgegeben hat, ohne erneute mündliche Verhandlung wieder zurückzunehmen und damit die prozessuale Stellung, die die Gegenpartei erlangt hat, wieder zunichte zu machen (OLG Frankfurt, MDR 1982, 153;NJW-RR 1992, 1405; vgl. auch BGH NJW 2004, 2019).
  • OLG Frankfurt, 08.10.1991 - 14 U 247/90
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.08.2008 - 5 O 339/07
    Einer Partei steht es nämlich nicht frei, Sachanträge, die sie bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung wirksam abgegeben hat, ohne erneute mündliche Verhandlung wieder zurückzunehmen und damit die prozessuale Stellung, die die Gegenpartei erlangt hat, wieder zunichte zu machen (OLG Frankfurt, MDR 1982, 153;NJW-RR 1992, 1405; vgl. auch BGH NJW 2004, 2019).
  • LG Dresden, 16.03.2007 - 43 OH 354/06
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.08.2008 - 5 O 339/07
    Rn. 38 Aber selbst wenn man hier eine Nichtigkeit verneinen wollte, führte der Mangel zur Anfechtbarkeit (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 15.7.2008 - 5 W 15/08 -, BeckRS 2008, 15524; LG Dresden, Beschl. v. 16.3.2007 - 43 OH 354/06, BeckRS 2007, 05044).
  • OLG Frankfurt, 20.10.2010 - 23 U 121/08

    Überprüfung von Hauptversammlungsbeschlüssen einer Aktiengesellschaft: …

    Außerdem seien sämtliche Beschlüsse der Hauptversammlung 2007 gemäß der Rechtsprechung des 5. Zivilsenats des OLG Frankfurt am Main (5 W 15/08 vom 15.7.2008, ebenso vorangehend LG Frankfurt am Main 3-5 O 78/08 vom 4.4.2008 sowie 3-5 O 339/07 vom 26.8.2008) nach § 241 Nr. 1 iVm § 121 Abs. 3 AktG nichtig bzw. zumindest anfechtbar, weil die Beklagte in der Einladung die Bedingungen für die Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte nicht entsprechend Gesetz (§§ 134, 135 AktG) und Satzung (§ 18 Abs. 3) angegeben habe, indem sie dafür unzutreffend ein Schriftformerfordernis genannt habe.

    Darüber hinaus seien diese Hauptversammlungsbeschlüsse gemäß der Rechtsprechung des 5. Zivilsenats des OLG Frankfurt am Main (5 W 15/08 vom 15.7.2008, ebenso vorangehend LG Frankfurt am Main 3-5 O 78/08 vom 4.4.2008 sowie 3-5 O 339/07 vom 26.8.2008) nach § 241 Nr. 1 AktG nichtig, weil in der Einladung zur Hauptversammlung die Bedingungen für die Stimmrechtsausübung nicht in einer dem Gesetz und der Satzung entsprechenden Weise angegeben worden seien, indem die Beklagte zu Unrecht den Nachweis der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder einer Aktionärsvereinigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmachtserteilung gefordert habe, was als Einberufungsmangel eine Verletzung des Kerngehalts des Aktionärsrechts darstelle.

    Rn. 94 Der Senat setzt sich mit der Verneinung eines Einladungsmangels schließlich auch nicht in Widerspruch zur von den Klägern im Übrigen herangezogenen früheren Rechtsprechung des 5. Zivilsenats des OLG Frankfurt am Main (5 W 15/08 vom 15.7.2008, vorangehend LG Frankfurt am Main 3-5 O 78/08 vom 4.4.2008 sowie 3-5 O 339/07 vom 26.8.2008), denn die sog. …-Entscheidungen sind wegen gravierend anderer Fassung der Einladungspassage zur schriftlichen Bevollmächtigung im vorliegenden Fall nicht einschlägig bzw. übertragbar (…so bereits Senat mit Beschluss vom 8.6.2009 a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 5 W 15/08

    "Leica" - Hauptversammlungsbeschluss der Aktiengesellschaft: Folgen des …

    Die Antragsteller haben jeweils Anfechtungs-/Nichtigkeitsklage gegen den in der Hauptversammlung zu TOP 5 gefassten Übertragungsbeschluss erhoben, die nach Verbindung zum Aktenzeichen 3-05 O 339/07 beim Landgericht rechtshängig sind.

    gemäß §§ 327 e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG festzustellen, dass die Erhebung der beim Landgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 3-05 O 339/07 anhängigen und zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klagen gegen den von der Hauptversammlung der Antragstellerin vom 20.11.2007 unter Tagesordnungspunkt 5 gefassten Beschluss über die Übertragung der übrigen Aktien der Aktionäre der Antragstellerin (Minderheitsaktionäre) auf die A-GmbH, A-Straße ..., O1/Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts O1/Österreich unter ... (Hauptaktionärin), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung der Eintragung dieses Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Antragstellerin nicht entgegensteht.

    Die Akte 3-05 O 339/07 Landgericht Frankfurt am Main ist beigezogen gewesen.

    Mit Verfügung des Senatsvorsitzenden vom 04.06.2008 ist allen Beteiligten mitgeteilt worden, dass über die sofortige Beschwerde vom 23.04.2008 nicht vor dem 10.07.2008 entschieden werde und es einer Wiederholung der dort angeführten Nichtigkeits- oder Anfechtungsgründe nicht bedürfe, da die Akte 3 - 05 O 339/07 LG Ffm beigezogen werde (Bl. 541 R d. A.).

  • LG Frankfurt/Main, 04.04.2008 - 5 O 78/08

    Aktiengesellschaft: Eintragung eines Übertragungsbeschlusses im Handelsregister …

    Der Antrag gem. §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG festzustellen, dass die Erhebung der beim Landgericht Frankfurt am Main unter dem Az. 3-05 O 339/07 anhängigen und zur gemeinsame Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klagen der Antragsgegner gegen von der der Hauptversammlung der Antragstellerin vom 20.11.2007 unter Tagesordnungspunkt 5 gefassten Beschluss über die Übertragung der übrigen Aktien der Aktionäre der Antragstellerin (Minderheitsaktionäre) auf die A. Projektentwicklung GmbH, Gstr .., A-... S/ Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg/Österreich unter FN ... ... .

    Rn. 3 Die Kläger haben jeweils Anfechtungs-/Nichtigkeitsklage gegen den Übertragungsbeschluss erhoben, die nach Verbindung zum Az. 3-05 O 339/07 beim Landgericht rechtshängig sind,.

    Rn. 8 gem. §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG festzustellen, dass die Erhebung der beim Landgericht Frankfurt am Main unter dem Az. 3-05 O 339/07 anhängigen Klagen und zur gemeinsame Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klagen der Antragsgegner gegen von der der Hauptversammlung der Antragstellerin vom 20.11.2007 unter Tagesordnungspunkt 5 gefassten Beschluss über die Übertragung der übrigen Aktien der Aktionäre der Antragstellerin (Minderheitsaktionäre) auf die A. Projektentwicklung GmbH, Gstr .., A-... S/Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg/Österreich unter FN ... ... .

    Rn. 13 Die Akten des Verfahrens 3-05 O 339/07 waren beigezogen.

    Sie haben durch Vorlage einer Bescheinigung der N. Bank v. 20.2.2008 bzw. 27.2.2008 im Verfahren 3-05 O 339/07 nachgewiesen, dass sie bereits vor dem 1.4.2007 bzw. 1.1.2007 und seitdem ununterbrochen Aktionär der Antragstellerin waren.

  • KG, 26.01.2024 - 14 U 122/22

    Berechtigung eines jeden Aktionärs zur Anfechtung eines Beschlusses im Falle der …

    Auch wenn die Nutzung der Geräte außerhalb des Versammlungssaals im übrigen Präsenzbereich am Tag der Versammlung ausweislich der Niederschrift ausdrücklich erlaubt wurde, ist nicht auszuschließen, dass Aktionäre durch die diese Information nicht enthaltende Einladung von der Teilnahme an der Hauptversammlung Abstand genommen haben (siehe bereits Senat, Beschlüsse vom 30.08.2019, 14 AktG 1/19 und vom 17.09.2019, 14 AktG 2/19 ebenso LG Frankfurt, Urteil vom 26.08.2008, 3-5 O 339/07, juris, Rn. 39).
  • LG München I, 10.12.2009 - 5 HKO 13261/08

    Aktiengesellschaft: Anforderungen an einen hinreichend bestimmten …

    Die insoweit vertretene gegenteilige Auffassung, § 121 Abs. 3 AktG erfasse alle Modalitäten, die die Art und Weise oder die Form der Stimmrechtsausübung betreffen einschließlich der Fragen der Vollmacht (vgl. OLG Frankfurt ZIP 2008, 1722, 1723 - Leica; LG Frankfurt am Main ZIP 2008, 1723, 1725 f. - Leica), teilt die Kammer nicht.
  • KG, 21.09.2009 - 23 U 46/09

    Einberufung der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft: Folgen des …

    Jedenfalls eine fehlerhafte Beschreibung bzw. unrichtige gesetzeswidrige Angabe der Bedingungen für die Stimmrechtsabgabe durch einen Bevollmächtigten führe aber zur Nichtigkeit der Beschlussfassung gemäß § 241 Nr. 1 in Verbindung mit § 121 Abs. 3 AktG (LG Frankfurt, Urteil v. 26.08.2008, 3-5 O 339/07, ZIP 2008, 1723; LG Frankfurt, Urteil vom 13.01.2009, 3-0 210/08; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.07.2008, 5 W 15/08, AG 2008, 745; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.06.2009, 5 W 6/09).

    Wenn man hierfür allein darauf abstellt, ob die betreffenden Angaben in der Einladung geeignet sind, einen Aktionär von der Teilnahme an der Hauptversammlung abzuhalten, weil er sich gehindert sieht, die Vollmacht nach den Vorgaben der Bekanntmachung zu erteilen, und deshalb auf sein Teilnahmerecht an der Hauptversammlung verzichtet (so LG Frankfurt, Urteil vom 26.08.2008, ZIP 2008, 1723), lässt sich dies jedenfalls theoretisch nicht vollständig ausschließen.

  • OLG München, 22.12.2010 - 7 U 1584/10

    Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses der AG: Wirksamkeit eines …

    66 Die Berufungskläger zu 4) und 5) können sich auch nicht auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 15.07.2008 (veröffentlicht in: ZIP 2008, 1722; Vorinstanz LG Frankfurt ZIP 2008, 1723) berufen.
  • LG Frankfurt/Main, 28.10.2008 - 5 O 113/08

    Aktiengesellschaft: Angaben zur Stimmrechtsausübung bei der Einberufung der …

    Rn. 45 Eine mangelhafte Bekanntmachung der Teilnahmebedingungen wegen des Hinweises auf die Schriftlichkeit einer Vollmacht bei Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten die zur Nichtigkeit (vgl. Kammerurteil vom 26.8.2008 - 3-05 O 339/07 - BB 2008, 2141 -, OLG Frankfurt am Main Beschl. v.15.7.2008 - 5 W 15/08 - ZIP 2008, 1722) oder Anfechtbarkeit führen würde, ist nicht gegeben.

    Die Kammer hat bereits in ihrem Urteil von 26.8.2008 (- 3-05 O 339/07 - a.a.O., ebenso OLG Frankfurt am Main im dazugehörigen Freigabeverfahren 5 W 15/08 - ZIP 2008, 1722) ausgeführt, dass ein Verstoß bei einem unterschiedslosen Verlagen einer schriftlichen Vollmacht trotz der Bestimmung des § 135 AktG wonach eine Vollmacht, die einem Kreditinstitut oder einer der in § 135 Abs. 9 und Abs. 12 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG genannten Personen(vereinigung) erteilt wird, nicht der Schriftform durch eine vom Vollmachtsgeber zu unterzeichnende Urkunde bedarf, sondern diese ist von dem Bevollmächtigten nur in nachprüfbarer Form festzuhalten ist, nur dann zur Nichtigkeit/bzw. Anfechtbarkeit führen kann, wenn in der Satzung der Gesellschaft keine besonderen Regelungen über die Art und Weise der Bevollmächtigung bei der Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung enthalten sind.

  • LG München I, 30.07.2009 - 5 HKO 16915/08

    Anfechtung des Hauptversammlungsbeschlusses einer AG: Anfechtungsbefugnis des …

    Die insoweit vertretene gegenteilige Auffassung, § 121 Abs. 3 AktG erfasse alle Modalitäten, die die Art und Weise oder die Form der Stimmrechtsausübung betreffen einschließlich der Fragen der Vollmacht (vgl. OLG Frankfurt ZIP 2008, 1722, 1723 - Leica; LG Frankfurt am Main ZIP 2008, 1723, 1725 f. - Leica), teilt die Kammer nicht.
  • OLG Frankfurt, 08.06.2009 - 23 W 3/09

    Aktienrecht: Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung angefochtener …

    Die beiden Entscheidungen des Landgerichts Frankfurt am Main (3-05 O 78/08 vom 04.04.2008; 3-05 O 339/07 vom 26.08.2008 - Leica Hauptversammlung 2007 - , 3-05 O 113/08 -Triplan AG Hauptversammlung 2008 -), die die Antragsgegner zum Beleg seiner gegenteiligen Auffassung zitiern, können dies nicht leisten, da der dort zu beurteilenden Einladungstext hinsichtlich der Stimmrechtsausübung durch Dritte inhaltlich völlig anders gestaltet war.
  • LG München I, 23.04.2009 - 5 HKO 542/09

    Anfechtungsklage gegen einen Squeeze-out-Beschluss einer Aktiengesellschaft: …

  • LG München I, 30.12.2008 - 5 HKO 11661/08

    Aktiengesellschaft: Fristgerechte Einberufung zur Hauptversammlung; …

  • OLG München, 20.10.2010 - 7 U 1584/10

    Zulässigkeit eines Nachteilsausgleichs

  • LG Berlin, 11.03.2009 - 100 O 17/07

    Form der Stimmrechtsvollmacht in der Hauptversammlungseinladung - weitere …

  • LG Düsseldorf, 20.04.2010 - 25 O 127/07

    Anfechtbarkeit und Mangelhaftigkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung einer …

  • LG Düsseldorf, 27.04.2010 - 35 O 79/08
  • LG Düsseldorf, 15.09.2009 - 35 O 77/08

    Anfechtbarkeit und Nichtigkeit von Beschlüssen einer ordentlichen …

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