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Weitere Entscheidungen unten: BFH, 17.07.2008 | BFH, 07.08.2008

Rechtsprechung
   BFH, 29.05.2008 - III R 23/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1116
BFH, 29.05.2008 - III R 23/07 (https://dejure.org/2008,1116)
BFH, Entscheidung vom 29.05.2008 - III R 23/07 (https://dejure.org/2008,1116)
BFH, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - III R 23/07 (https://dejure.org/2008,1116)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    EStG § 33a Abs. 1 Satz 2

  • openjur.de

    Keine Opfergrenze bei Unterhalt an Lebensgefährtin; Gleichstellung der unterhaltenen Person nach § 33a Abs. 1 Satz 2 EStG i.d.F. vom 20.12.2001

  • Judicialis

    EStG § 33a Abs. 1 Satz 2

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 33a Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33a Abs. 1 S. 2
    Keine Opfergrenze bei Unterhalt an Lebensgefährtin; Gleichstellung der unterhaltenen Person nach § 33a Abs. 1 Satz 2 EStG i.d.F. vom 20.12.2001

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unterhalt: Leistungen bei eheähnlichen Gemeinschaften

  • IWW (Kurzinformation)

    Unterhaltsleistungen - Keine Opfergrenze bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Opfergrenze bei Unterhalt an Lebensgefährtin

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterhaltsleistungen für mittellose Lebensgefährtin können komplett abgesetzt werden

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Qualifikation von Unterhaltsleistungen eines Steuerpflichtigen an dessen mit ihm in Haushaltsgemeinschaft lebende, mittellose Lebenspartnerin als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) ohne Berücksichtigung der sog. Opfergrenze

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsleistungen an mittellose Lebenspartner sind als außergewöhnliche Belastungen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Absetzbarkeit von Unterhaltsleistungen für mittellose Lebensgefährtin

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsleistungen an Lebenspartner/in ohne Berücksichtigung der so genannten Opfergrenze als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Unterhalt an mittellosen Lebensgefährten

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Keine Opfergrenze trotz unterhaltsbedürftiger Lebensgefährtin ohne Sozialhilfeanspruch

Besprechungen u.ä.

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Unterhaltsleistungen an Lebenspartnerin abziehbar

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 33a Abs 1, BSHG § 122, BSHG § 16 S 1, BGB § 1603
    Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Opfergrenze; Unterhalt; Verlobte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 222, 250
  • NJW 2009, 622
  • FamRZ 2008, 2026
  • DB 2008, 2290
  • BStBl II 2009, 363
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 19.06.2002 - III R 28/99

    Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - III R 23/07
    Auch im Senatsurteil vom 19. Juni 2002 III R 28/99 (BFHE 199, 355, BStBl II 2002, 753) wurde unterstellt, dass mehrere in Haushaltsgemeinschaft lebende Personen zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts die zur Verfügung stehenden Beträge nach Köpfen aufteilen, ohne den unterschiedlichen Unterhaltsbedarf der einzelnen Mitglieder zu berücksichtigen (vgl. auch das Senatsurteil vom 12. November 1993 III R 39/92, BFHE 174, 317, BStBl II 1994, 731, betr. Aufteilung des einheitlichen Unterstützungsbetrags auf die Großeltern und das in ihrem Haushalt untergebrachte Kind).

    Einen derartigen Widerspruch hatte der Senat bereits im Urteil in BFHE 199, 355, BStBl II 2002, 753 (unter II. 2. c, betr. die Auslegung des § 33a Abs. 1 Satz 4 EStG) als nicht hinnehmbar beurteilt.

  • BFH, 23.10.2002 - III R 57/99

    Unterhaltsleistungen an Geschwister

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - III R 23/07
    Eine derartige Zwangslage bestehe gegenüber den durch § 33a Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gleichgestellten Personen nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 23. Oktober 2002 III R 57/99, BFHE 201, 31, BStBl II 2003, 187) nur, wenn gesetzlich unwiderleglich vermutet werde, dass der Unterhalt durch eine andere Person sichergestellt sei und deshalb zum Unterhalt bestimmte öffentliche Mittel gekürzt würden.

    Zu § 33a Abs. 1 Satz 2 EStG i.d.F. des JStG 1996, nach dem eine Person gleichgestellt war, "soweit ihr ... Mittel ... gekürzt werden", wurde die Auffassung vertreten, es müsse tatsächlich zu einer Kürzung oder Versagung von öffentlichen Mitteln gekommen sein; eine hypothetische Minderung oder Ablehnung von Sozialleistungen genüge nicht (so Hessisches FG, Urteil vom 23. September 1999 11 K 1056/99, EFG 2000, 436; offen gelassen im Senatsurteil in BFHE 201, 31, BStBl II 2003, 187).

  • BFH, 19.04.2007 - III R 65/06

    Anspruch auf Kindergeld für ein verheiratetes Kind

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - III R 23/07
    Nach dem Senatsurteil vom 19. April 2007 III R 65/06 (BFHE 218, 70, BFH/NV 2007, 1753, m.w.N.) entspricht es der Lebenserfahrung, dass in einer kinderlosen Ehe, in der ein Ehepartner allein verdient und ein durchschnittliches Nettoeinkommen erzielt, dem nicht verdienenden Ehepartner ungefähr die Hälfte dieses Nettoeinkommens zufließt, soweit dem verdienenden Ehepartner ein verfügbares Einkommen in Höhe des steuerrechtlichen Existenzminimums verbleibt.
  • FG Niedersachsen, 20.02.2007 - 13 K 206/05

    Grunderwerbssteuerpflicht für bestimmte Anteilsübertragungen an neue …

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - III R 23/07
    Das FG gab der Klage mit Urteil vom 20. Februar 2007 13 K 206/05 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 1169) statt und setzte die Einkommensteuer auf 0 EUR fest.
  • BFH, 12.11.1993 - III R 39/92

    Unterstützung des im Ausland lebenden Kindes

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - III R 23/07
    Auch im Senatsurteil vom 19. Juni 2002 III R 28/99 (BFHE 199, 355, BStBl II 2002, 753) wurde unterstellt, dass mehrere in Haushaltsgemeinschaft lebende Personen zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts die zur Verfügung stehenden Beträge nach Köpfen aufteilen, ohne den unterschiedlichen Unterhaltsbedarf der einzelnen Mitglieder zu berücksichtigen (vgl. auch das Senatsurteil vom 12. November 1993 III R 39/92, BFHE 174, 317, BStBl II 1994, 731, betr. Aufteilung des einheitlichen Unterstützungsbetrags auf die Großeltern und das in ihrem Haushalt untergebrachte Kind).
  • BFH, 30.06.1989 - III R 258/83

    Unterhaltsleistungen - Leistungen an verschiedene Personen - Aufteilung nach …

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - III R 23/07
    a) Unterhaltsaufwendungen für andere als gemäß § 1609 BGB vorrangig unterhaltsberechtigte Personen können nach der ständigen Rechtsprechung des Senats im Allgemeinen nur dann als zwangsläufig und folglich als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zum Nettoeinkommen des Leistenden stehen und diesem nach Abzug der Unterhaltsleistungen noch die angemessenen Mittel zur Bestreitung des Lebensbedarfs für sich sowie ggf. für seine Ehefrau und seine Kinder verbleiben (sog. Opfergrenze; vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30. Juni 1989 III R 258/83, BFHE 157, 422, BStBl II 1989, 1009, m.w.N.).
  • FG Hessen, 23.09.1999 - 11 K 1056/99

    Unterhaltszahlung; Sozialhilfe; Unterhaltspflicht - Unterhaltszahlungen

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - III R 23/07
    Zu § 33a Abs. 1 Satz 2 EStG i.d.F. des JStG 1996, nach dem eine Person gleichgestellt war, "soweit ihr ... Mittel ... gekürzt werden", wurde die Auffassung vertreten, es müsse tatsächlich zu einer Kürzung oder Versagung von öffentlichen Mitteln gekommen sein; eine hypothetische Minderung oder Ablehnung von Sozialleistungen genüge nicht (so Hessisches FG, Urteil vom 23. September 1999 11 K 1056/99, EFG 2000, 436; offen gelassen im Senatsurteil in BFHE 201, 31, BStBl II 2003, 187).
  • BFH, 17.12.2009 - VI R 64/08

    Keine Opfergrenze, aber Berücksichtigung des Kindesunterhalts bei Unterhalt an …

    Unterhaltsleistungen eines Steuerpflichtigen an seine mit ihm in einer Haushaltsgemeinschaft lebende, mittellose Lebenspartnerin sind ohne Berücksichtigung der sog. Opfergrenze als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG abziehbar (Anschluss an BFH-Urteil vom 29. Mai 2008 III R 23/07, BFHE 222, 250, BStBl II 2009, 363).

    Den gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen ist nach § 33a Abs. 1 Satz 2 EStG eine Person gleichgestellt, wenn ihr zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen gekürzt werden (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Mai 2008 III R 23/07, BFHE 222, 250, BStBl II 2009, 363).

    Vielmehr ist in einem solchen Fall von der gleichmäßigen Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel zwischen dem verdienenden und dem bedürftigen Partner auszugehen (BFH-Urteil in BFHE 222, 250, BStBl II 2009, 363).

    Da hier aber, anders als im Fall des BFH-Urteils in BFHE 222, 250, BStBl II 2009, 363, ein gegenüber dem Kläger gemäß § 16151 Abs. 3 Satz 3 BGB i. d. F. des Streitjahrs bevorrechtigt unterhaltsberechtigtes Kind zur Haushaltsgemeinschaft gehört, ist bei der Ermittlung des verfügbaren Nettoeinkommens der Mindestunterhaltsbedarf dieses Kindes in Abzug zu bringen.

    Insoweit folgt der Senat nicht der Auffassung des III. Senats des BFH in BFHE 222, 250, BStBl II 2009, 363, die in jenem Fall im Übrigen nicht entscheidungserheblich war.

  • BFH, 09.03.2017 - VI R 16/16

    Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags bei gleichgestellten Personen

    Rn. 15 b) Seit der Änderung der Vorschrift durch das Steueränderungsgesetz 2001 vom 20. Dezember 2001 (BStBl I 2002, 4) --Ersetzung des Wortes "soweit" durch "wenn"-- ist nicht erforderlich, dass beantragte Sozialleistungen tatsächlich gekürzt oder abgelehnt wurden; es reicht aus, dass die unterhaltene Person wegen der Unterhaltsleistungen keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat (BTDrucks 14/6877, 26; BFH-Urteil vom 29. Mai 2008 III R 23/07, BFHE 222, 250, BStBl II 2009, 363, m.w.N.; Blümich/Heger K., § 33a EStG Rz 148;… Mellinghoff in Kirchhof, EStG, 16. Aufl., § 33a Rz 13;… Schmidt/Loschelder, EStG, 36. Aufl., § 33a Rz 20).

    Vielmehr nimmt das Gesetz die im Sozialrecht angelegte --im Tatbestand der Bedarfsgemeinschaft geregelte-- Vermutung, dass Lebenspartner einander bei Bedürftigkeit unterhalten, auf (BFH-Urteile vom 19. Mai 2004 III R 11/03, BFHE 206, 248, BStBl II 2004, 1051; in BFHE 222, 250, BStBl II 2009, 363, sowie Senatsurteil vom 17. Dezember 2009 VI R 64/08, BFHE 227, 491, BStBl II 2010, 343, m.w.N.) und stellt Unterhaltsleistungen an Personen, die wegen der Kürzung/Versagung von Sozialleistungen an Einkommen und Vermögen des Lebenspartners teilhaben, in der steuerlichen Rechtsfolge Zuwendungen an gesetzlich Unterhaltsberechtigte gleich.

  • FG Niedersachsen, 24.04.2012 - 15 K 234/11

    Berücksichtigung der Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrages bei der …

    Rn. 8 Zur Begründung ihrer hiergegen erhobenen Klage machen die Kläger geltend, nach den Grundsätzen, die der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 29. Mai 2008 III R 23/07 (BFHE 222, 250, BStBl II 2009, 363) für sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaften aufgestellt habe und die auch auf den Streitfall zu übertragen seien, werde die Abzugsfähigkeit der Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung nicht durch die Opfergrenze eingeschränkt.

    Vielmehr ist in einem solchen Fall von der gleichmäßigen Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel zwischen dem verdienenden und dem bedürftigen Partner auszugehen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 222, 250, BStBl II 2009, 363, und in BFHE 227, 491, BStBl II 2010, 343).

    Rn. 20 aa) Unabhängig von der Anwendbarkeit der Opfergrenze ist sowohl nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile in BFHE 185, 168, BStBl II 1998, 292; in BHFE 222, 250, BStBl II 2009, 363; in BFHE 227, 491, BStBl II 2010, 343, jeweils m. w. N.) als auch nach der Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben in BStBl I 2010, 582) zunächst das verfügbare Nettoeinkommen der Kläger im Streitjahr zu ermitteln.

    Rn. 31 Es kann also dahinstehen, ob die Grundsätze, die der BFH in seinen Urteilen in BFHE 222, 250, BStBl II 2009, 363, und in BFHE 227, 491, BStBl II 2010, 343, für eheähnliche Lebensgemeinschaften aufgestellt hat, auch auf Haushaltsgemeinschaften anwendbar sind, die von Eltern und Kindern gebildet werden.

  • BFH, 28.04.2020 - VI R 43/17

    Keine Kürzung des Unterhaltshöchstbetrags bei Unterhaltsleistungen an ein mit dem …

    Rn. 26 aa) Soweit sich FA und FG hierfür auf die Entscheidung des BFH vom 29.05.2008 - III R 23/07 (BFHE 222, 250, BStBl II 2009, 363) berufen, übersehen sie, dass diese Entscheidung zu einem anderen Sachverhalt ergangen ist.

    In diesen Fällen nimmt der BFH die im Tatbestand der Bedarfsgemeinschaft geregelte Vermutung, dass hilfsbedürftige (mittellose) Personen wegen der Kürzung/ Versagung von Sozialleistungen am Einkommen und Vermögen des Lebensgefährten teilhaben, auf (z.B. Senatsurteile in BFHE 257, 279, BStBl II 2017, 890, Rz 17, und vom 17.12.2009 - VI R 64/08, BFHE 227, 491, BStBl II 2010, 343, Rz 13, sowie BFH-Urteile vom 19.05.2004 - III R 11/03, BFHE 206, 248, BStBl II 2004, 1051; in BFHE 222, 250, BStBl II 2009, 363, und vom 19.06.2002 - III R 28/99, BFHE 199, 355, BStBl II 2002, 753).

  • FG Niedersachsen, 28.04.2016 - 10 K 57/15

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an die …

    Rn. 33 (1) Der gesetzgeberische Grund der Gleichstellung mit den gesetzlich Unterhaltsberechtigten Personen liegt darin, dass der Unterhalt leistende sich in einer vergleichbaren - sittlichen, nicht rechtlichen- Zwangslage wie der gesetzlich zum Unterhalt Verpflichtete befindet, wenn der Unterhaltsbedürftige durch Versagung von Sozialleistungen praktisch auf das Einkommen des Lebenspartners verwiesen wird (vgl. BFH-Urteil vom 29. Mai 2008 III R 23/07 BStBl II 2009, 363).

    Rn. 54 Bei Unterhaltsleistungen an den in Haushaltsgemeinschaft lebenden nichtehelichen Partner ist die Opfergrenze nicht anzuwenden, indes wird die gleichmäßige Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel als Erfahrungssatz angesehen (vgl. BFH-Urteil vom 29. Mai 2008 III R 23/07 BStBl II 2009, 363).

  • FG Sachsen, 05.09.2017 - 3 K 1098/16

    Unterhalt an Sohn mit Lebensgefährtin

    Denn die gleichmäßige Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel wird von der Rechtsprechung - der sich der Senat anschließt - als Erfahrungssatz angesehen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 29. Mai 2008 III R 23/07 BStBl. II 2009, S. 363).

    Es ist dabei nicht erforderlich, dass die Mittel tatsächlich gekürzt werden; es reicht aus, dass die unterhaltene Person wegen der Unterhaltsleistungen keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat (vgl. BFH-Urteil vom 29. Mai 2008 III R 23/07, BStBl. II 2009, S. 363).

  • BFH, 06.02.2014 - VI R 34/12

    Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags beim Abzug von …

    In einem solchen Fall ist für die Ermittlung der gemäß § 33a Abs. 1 EStG abziehbaren Unterhaltsaufwendungen das verfügbare Nettoeinkommen vielmehr nach Köpfen zu verteilen (Senatsurteil in BFHE 227, 491, BStBl II 2010, 343; BFH-Urteil vom 29. Mai 2008 III R 23/07, BFHE 222, 250, BStBl II 2009, 363).
  • FG Saarland, 05.04.2016 - 2 K 1213/13

    Unterhaltsleistungen: Monatsbezogene Betrachtungsweise bei Berechnung der …

    Nach der BFH-Rechtsprechung (BFH vom 29. Mai 2008 III R 27/07, BStBl II 2009, 363) und dem BMF-Schreiben vom 7. Juni 2010 (BStBl I 2010, 582) sei die Opfergrenze bei Unterhaltsleistungen an Personen, mit denen eine Haushaltsgemeinschaft (sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft) bestehe, nicht mehr anwendbar (Bl. 47).

    Bei diesen ist von einem gemeinsamen Wirtschaften - und somit von einer gleichmäßigen Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel - auszugehen; dies auch zur Verhinderung eines Widerspruchs zwischen Steuerrecht und Sozialrecht, zu dem es kommen würde, wenn dem Unterhaltsberechtigten sozialrechtlich ein höherer Anteil am Einkommen des Steuerpflichtigen zugerechnet würde, als der Steuerpflichtige nach der Opfergrenze abziehen könnte (BFH vom 29. Mai 2008 III R 23/07, BStBl II 2009, 363).

  • BFH, 31.03.2021 - VI R 2/19

    Keine Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen an die BAföG-beziehende …

    Rn. 14 aa) Seit der Änderung der Vorschrift durch das Steueränderungsgesetz 2001 vom 20.12.2001 (BStBl I 2002, 4) --Ersetzen des Wortes "soweit" durch "wenn"-- ist nicht erforderlich, dass beantragte Sozialleistungen tatsächlich gekürzt oder abgelehnt wurden; es reicht aus, dass die unterhaltene Person wegen der Unterhaltsleistungen keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat (…BTDrucks 14/6877, S. 26; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29.05.2008 - III R 23/07, BFHE 222, 250, BStBl II 2009, 363, unter II.1., und Senatsurteil vom 09.03.2017 - VI R 16/16, BFHE 257, 279, BStBl II 2017, 890, Rz 15, jeweils m.w.N.).
  • FG Sachsen, 19.11.2018 - 6 K 1082/17

    Abzugsfähigkeit von Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen eines …

    Hierfür ist weder erforderlich, dass Sozialleistungen beantragt wurden noch dass beantragte Sozialleistungen gekürzt oder abgelehnt worden sind; es reicht aus, dass die unterhaltene Person wegen der Unterhaltsleistungen keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat (BFH, Urteil vom 29. Mai 2008 - III R 23/07 -, BFHE 222, 250 , BStBl II 2009, 363 m.w.N.;… Loschelder in: Schmidt, EStG , 33. Aufl. 2014, § 33a Rn 21).

    Die gleichmäßige Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel unter in einer Haushaltsgemeinschaft lebenden Personen wird daher von der Rechtsprechung als Erfahrungssatz angesehen (BFH, Urteil vom 29. Mai 2008 - III R 23/07, a.a.O.).

    Es ist dabei nicht erforderlich, dass die Mittel tatsächlich gekürzt werden; es reicht aus, dass die unterhaltene Person wegen der Unterhaltsleistungen keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat (vgl. BFH, Urteil vom 29. Mai 2008 - III R 23/07 -, a.a.O.).

  • KG, 07.03.2014 - 122 Ss 14/14

    Geldstrafe: Bemessung der Tagessatzhöhe bei Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft …

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 3 S 20/11

    Rücksichtnahme im Außenbereich

  • FG Saarland, 23.09.2009 - 2 K 1393/07

    Zahlungen an die Schwiegertochter als außergewöhnliche Belastung (§ 33a EStG)

  • FG Düsseldorf, 26.03.2014 - 7 K 3168/13

    Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung - Aufteilung bei …

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.09.2011 - 14 K 8290/09

    Opfergrenze für Unterhaltszahlungen: Verlust aus privatem Veräußerungsgeschäft

  • FG Hamburg, 21.04.2009 - 2 K 18/07

    Kein Abzug von Unterhaltsleistungen an nicht unterhaltsberechtigte ehemalige …

  • FG Niedersachsen, 22.08.2018 - 7 K 67/18

    Streit um die Kindergeldberechtigung einer Behinderten nach deren Heirat; …

  • FG Hamburg, 26.01.2012 - 2 K 15/12

    Zur Berechnung der abzugsfähigen Unterhaltsaufwendungen einer den …

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Rechtsprechung
   BFH, 17.07.2008 - X R 62/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,490
BFH, 17.07.2008 - X R 62/04 (https://dejure.org/2008,490)
BFH, Entscheidung vom 17.07.2008 - X R 62/04 (https://dejure.org/2008,490)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - X R 62/04 (https://dejure.org/2008,490)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Abzug von Schulgeld für den Besuch eines englischen Internats; Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts; Sonderungsverbot

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    EG Art. 18, 49; EStG § 10
    Abzug von Schulgeld für den Besuch eines englischen Internats - Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts

  • rechtsportal.de

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9
    Abzug von Schulgeld für den Besuch eines englischen Internats; Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts; Sonderungsverbot

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerrechtliche Abzugsfähigkeit von Schulgeld für den Besuch eines englischen Internats; Europarechtskonforme Auslegung des § 10 Abs. 1 Nr. 9 Einkommensteuergesetz (EStG)

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Schulgeld für den Besuch eines englischen Internats kann als Sonderausgabe steuerlich abziehbar sein

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ausgaben auch für ausländisches Internat absetzbar

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Abzug von Schulgeld für den Besuch eines englischen Internats

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Teures ausländisches Internat

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Ausländisches Internat und Kosten

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Schulgeld für europäische Schulen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schulgeld für den Besuch eines englischen Internats

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    (Begrenzter) Abzug von Schulgeld für den Besuch eines englischen Internats

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Schulgeld für den Besuch eines englischen Internats

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen an ein Auslandsinternat

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Abzug von Schulgeld für den Besuch eines englischen Internats

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1 Nr 9
    Ausland; EG; Europäische Gemeinschaft; Großbritannien; Schule; Schulgeld; Sonderausgabe

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1 Nr 9
    Ausland; EG; Schulgeld

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 222, 428
  • EuZW 2008, 680 (Ls.)
  • FamRZ 2008, 2113 (Ls.)
  • DB 2008, 2290
  • BStBl II 2008, 976
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 11.09.2007 - C-76/05

    Schwarz und Gootjes - Schwarz - Art. 8a EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 18 …

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - X R 62/04
    Mit Urteil vom 11. September 2007 hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in der Sache C-76/05 --Schwarz und Gootjes-Schwarz-- (Slg. 2007, I-6849, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2007, 1670) entschieden, es sei mit Art. 18 und Art. 49 EG nicht zu vereinbaren, dass Schulgeldzahlungen zwar für bestimmte Privatschulen im Inland, nicht aber für Privatschulen in anderen Mitgliedstaaten als Sonderausgaben abgezogen werden könnten.

    Mit Urteil in Slg. 2007, I-6849, DStR 2007, 1670 hat der EuGH entschieden, dass dann, wenn Steuerpflichtige eines Mitgliedstaats ihre Kinder zur Schulausbildung in eine Schule in einem anderen Mitgliedstaat schickten, deren Leistungen nicht unter Art. 49 EG fielen (also keine Privatschulen seien, die sich im Wesentlichen aus privaten Mitteln finanzierten), Art. 18 EG einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehe, die vorsehe, dass Schulgeldzahlungen an bestimmte Schulen im Inland als Sonderausgaben einkommensteuermindernd berücksichtigt werden könnten, diese Möglichkeit aber in Bezug auf Schulgeldzahlungen an Schulen in anderen Mitgliedstaaten generell ausschließe.

    a) Die Norm des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG ist wegen des Anwendungsvorrangs des EG-Rechts normerhaltend i.S. der EuGH-Entscheidung in Slg. 2007, I-6849, DStR 2007, 1670 europarechtskonform auszulegen (…vgl. auch BFH-Urteil vom 20. September 2006 I R 113/03, BFH/NV 2007, 220 - zum Abzug von Steuerberatungskosten eines niederländischen Steuerpflichtigen).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - X R 62/04
    Im Grundsatz müssen alle Schüler ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Lage die Privatschule besuchen können (BVerfG-Urteil vom 8. April 1987 1 BvL 8, 16/84, BVerfGE 75, 40, 63 f.; zum Ganzen auch BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 XI R 66/03, BFHE 209, 48, BStBl II 2005, 473).

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist bereits ein Schulgeld von mehreren Hundert Mark schädlich (vgl. BVerfG-Urteil in BVerfGE 75, 40, 64).

  • BFH, 11.06.1997 - X R 74/95

    Kein Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen an Auslandsschulen

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - X R 62/04
    Die entgegenstehende Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Juni 1997 X R 74/95 (BFHE 183, 436, BStBl II 1997, 617) betreffe einen früheren Veranlagungszeitraum und sei angesichts des fortgeschrittenen Integrationsprozesses in der Europäischen Gemeinschaft auf das Streitjahr nicht übertragbar.

    Der Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG bezweckt die Förderung von Privatschulen unter gleichzeitiger Beschränkung des Abzugs auf den Besuch solcher Schulen, die in gewisser Weise in das öffentliche Schulwesen einbezogen sind, bestimmte staatliche Anforderungen erfüllen müssen und deshalb typischerweise besonders förderungsbedürftig sowie förderungswürdig sind (BFH-Urteile vom 11. Juni 1997 X R 77/94, BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615; in BFHE 183, 436, BStBl II 1997, 617, und X R 144/95, BFHE 183, 445, BStBl II 1997, 621).

  • BFH, 14.12.2004 - XI R 66/03

    An britisches College gezahltes Schulgeld nicht als Sonderausgabe abziehbar; …

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - X R 62/04
    Im Grundsatz müssen alle Schüler ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Lage die Privatschule besuchen können (BVerfG-Urteil vom 8. April 1987 1 BvL 8, 16/84, BVerfGE 75, 40, 63 f.; zum Ganzen auch BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 XI R 66/03, BFHE 209, 48, BStBl II 2005, 473).
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - X R 62/04
    "Europäische Rechtsakte" sind nach der Maastricht-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- (Urteil vom 12. Oktober 1993 2 BvR 2134/92, 2159/92, BVerfGE 89, 155) nur dann nicht verbindlich, wenn europäische Einrichtungen oder Organe den Unions-Vertrag in einer Weise handhaben und fortbilden, die von dem Vertrag nicht mehr gedeckt wäre (sog. "ausbrechende Rechtsakte").
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - X R 62/04
    Dieser Anwendungsvorrang ist durch die Rechtsprechung des EuGH und auch des BVerfG abgedeckt (vgl. EuGH-Urteil in BB 2008, 1158; BVerfG-Beschluss vom 7. Juni 2000 2 BvL 1/97, BVerfGE 102, 147; a.A. offenbar Gosch, DStR 2007, 1895, 1897); nach der letztgenannten Entscheidung des BVerfG sind Verfassungsbeschwerden und Vorlagen von Gerichten von vornherein unzulässig, wenn ihre Begründung nicht darlegt, dass die europäische Rechtsentwicklung einschließlich der Rechtsprechung des EuGH nach Ergehen der Solange II-Entscheidung (BVerfG-Beschluss vom 22. Oktober 1986 2 BvR 197/83, BVerfGE 73, 339) unter den erforderlichen Grundrechtsstandard abgesunken sei.
  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - X R 62/04
    Dieser Anwendungsvorrang ist durch die Rechtsprechung des EuGH und auch des BVerfG abgedeckt (vgl. EuGH-Urteil in BB 2008, 1158; BVerfG-Beschluss vom 7. Juni 2000 2 BvL 1/97, BVerfGE 102, 147; a.A. offenbar Gosch, DStR 2007, 1895, 1897); nach der letztgenannten Entscheidung des BVerfG sind Verfassungsbeschwerden und Vorlagen von Gerichten von vornherein unzulässig, wenn ihre Begründung nicht darlegt, dass die europäische Rechtsentwicklung einschließlich der Rechtsprechung des EuGH nach Ergehen der Solange II-Entscheidung (BVerfG-Beschluss vom 22. Oktober 1986 2 BvR 197/83, BVerfGE 73, 339) unter den erforderlichen Grundrechtsstandard abgesunken sei.
  • BFH, 06.03.2008 - VI R 6/05

    Kein Steuerrabatt bei Barlohnumwandlung von Urlaubsgeld in Warengutschein

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - X R 62/04
    Dieser Anwendungsvorrang ist durch die Rechtsprechung des EuGH und auch des BVerfG abgedeckt (vgl. EuGH-Urteil in BB 2008, 1158; BVerfG-Beschluss vom 7. Juni 2000 2 BvL 1/97, BVerfGE 102, 147; a.A. offenbar Gosch, DStR 2007, 1895, 1897); nach der letztgenannten Entscheidung des BVerfG sind Verfassungsbeschwerden und Vorlagen von Gerichten von vornherein unzulässig, wenn ihre Begründung nicht darlegt, dass die europäische Rechtsentwicklung einschließlich der Rechtsprechung des EuGH nach Ergehen der Solange II-Entscheidung (BVerfG-Beschluss vom 22. Oktober 1986 2 BvR 197/83, BVerfGE 73, 339) unter den erforderlichen Grundrechtsstandard abgesunken sei.
  • BFH, 14.12.2004 - XI R 32/03

    Schulgeld für eine von der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder …

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - X R 62/04
    Ausgenommen vom Schulgeldabzug ist das Entgelt für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG; BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 XI R 32/03, BFHE 209, 40, BStBl II 2005, 518, m.w.N.).
  • EuGH, 10.04.2008 - C-309/06

    Marks & Spencer - Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung mit …

    Auszug aus BFH, 17.07.2008 - X R 62/04
    Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, selbst aus der Verletzung europäischen Rechts die möglichen Konsequenzen für die Vergangenheit zu ziehen (EuGH-Urteil vom 10. April 2008 Rs. C-309/06 --Marks & Spencer--, Betriebs-Berater --BB-- 2008, 1158).
  • BFH, 11.06.1997 - X R 144/95

    Schulgeld für den Besuch einer allgemeinbildenden Ergänzungsschule ist als …

  • BFH, 20.09.2006 - I R 113/03

    Sonderausgaben: Verbot des Abzugs von Steuerberatungskosten

  • BFH, 11.06.1997 - X R 77/94

    Schulgeld für den Besuch einer "Ersatzschule" ist als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 …

  • BFH, 30.06.2011 - V R 35/08

    Abgrenzung Lieferung und Restaurationsleistung - Leistungen des Betreibers eines …

    Nach ständiger Rechtsprechung hat das innerstaatliche Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts anzuwenden hat, für die volle Wirksamkeit dieser Normen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewandt lässt (…vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 19. November 2009 C-314/08, Filipiak, Slg. 2009, I-11049, BFH/NV 2010, 136 Rdnrn. 81, 82, m.w.N.; BFH-Urteile vom 17. Juli 2008 X R 62/04, BFHE 222, 428, BStBl II 2008, 136, unter II.2.a; vom 22. Juli 2008 VIII R 101/02, BFHE 222, 453, BStBl II 2010, 265, unter IV.1.).
  • BFH, 15.01.2015 - I R 69/12

    Schlussurteil zu den EuGH-Urteilen Meilicke I und Meilicke II: Anrechnung …

    Infolgedessen ist zwar das "europarechtswidrige Tatbestandsmerkmal" nicht zu beachten (BFH-Urteile vom 17. Juli 2008 X R 62/04, BFHE 222, 428, BStBl II 2008, 976;… vom 21. Oktober 2008 X R 15/08, BFH/NV 2009, 559), im Übrigen bleibt die Vorschrift aber erhalten und auch auf grenzüberschreitende Sachverhalte anwendbar.
  • BFH, 30.06.2011 - V R 3/07

    Verkauf von Popcorn und Nachos in Kinos als Lieferung - Bedeutung von …

    Nach ständiger Rechtsprechung hat das innerstaatliche Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts anzuwenden hat, für die volle Wirksamkeit dieser Normen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewandt lässt (…vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 19. November 2009 C-314/08, Filipiak, Slg. 2009, I-11049, BFH/NV 2010, 136 Rdnrn. 81, 82, m.w.N.; BFH-Urteile vom 17. Juli 2008 X R 62/04, BFHE 222, 428, BStBl II 2008, 976, unter II.2.a; vom 22. Juli 2008 VIII R 101/02, BFHE 222, 453, BStBl II 2010, 265, unter IV.1.).
  • BFH, 06.09.2023 - I R 35/20

    Wegzugsbesteuerung bei einem Wegzug in die Schweiz und Freizügigkeit

    Infolgedessen kann es geboten sein, ein "europarechtswidriges Tatbestandsmerkmal" nicht zu beachten (BFH-Urteile vom 17.07.2008 - X R 62/04, BFHE 222, 428, BStBl II 2008, 976;… vom 21.10.2008 - X R 15/08, BFH/NV 2009, 559) oder einen im nationalen Gesetz nicht vorgesehenen Gegenbeweis zuzulassen (z.B. Senatsurteile vom 21.10.2009 - I R 114/08, BFHE 227, 64, BStBl II 2010, 774; vom 03.02.2010 - I R 21/06, BFHE 228, 259, BStBl II 2010, 692), im Übrigen aber die Vorschrift in ihrem Bestand zu erhalten.
  • BFH, 30.06.2011 - V R 18/10

    Abgrenzung Lieferung und Restaurationsleistung - Verzehrvorrichtungen als …

    Nach ständiger Rechtsprechung hat das innerstaatliche Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts anzuwenden hat, für die volle Wirksamkeit dieser Normen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewandt lässt (…vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 19. November 2009 C-314/08 Filipiak, Slg. 2009, I-11049, BFH/NV 2010, 136 Rdnrn. 81, 82, m.w.N.; BFH-Urteile vom 17. Juli 2008 X R 62/04, BFHE 222, 428, BStBl II 2008, 976, unter II.2.a; vom 22. Juli 2008 VIII R 101/02, BFHE 222, 453, BStBl II 2010, 265, unter IV.1.).
  • BFH, 09.05.2012 - X R 3/11

    Kein Abzug des an eine schweizerische Privatschule gezahlten Schulgeldes - …

    Rn. 14 c) Danach kommt es nicht mehr darauf an, ob die I-Schule die Voraussetzungen des Sonderungsverbotes gemäß Art. 7 Abs. 4 GG erfüllen würde (vgl. dazu Senatsurteile vom 17. Juli 2008 X R 62/04, BFHE 222, 428, BStBl II 2008, 976, …und vom 21. Oktober 2008 X R 15/08, BFH/NV 2009, 559).

    Rn. 15 2. Ein Sonderausgabenabzug folgt auch nicht daraus, dass § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG wegen des Anwendungsvorrangs der Grundfreiheiten des EG-Rechts europarechtskonform im Sinne der EuGH-Urteile in Slg. 2007, I-6849 und Slg. 2007, I-6957, sowie der hierzu ergangenen Senatsrechtsprechung (Urteile in BFHE 222, 428, BStBl II 2008, 976, und in BFH/NV 2009, 559) auszulegen wäre.

  • BFH, 09.11.2011 - X R 24/09

    Abziehbarkeit des an eine niederländische Hochschule (Hogeschool) gezahlten …

    Unter Berücksichtigung der Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) vom 11. September 2007 Rs. C-76/05 --Schwarz und Gootjes-Schwarz-- (Slg. 2007, I-6849) sowie des erkennenden Senats vom 17. Juli 2008 X R 62/04 (BFHE 222, 428, BStBl II 2008, 976) sei auch die Studiengebühr für eine niederländische Kunsthochschule abziehbar.

    Rn. 16 Im Lichte der EuGH-Urteile in Slg. 2007 I-6849 und vom 11. September 2007 Rs. C-318/05 --Kommission/Deutschland-- (Slg. 2007, I-6957) ist die Norm des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG a.F. wegen des Anwendungsvorrangs des EG-Rechts jedoch normerhaltend europarechtskonform auszulegen (Senatsurteil in BFHE 222, 428, BStBl II 2008, 976).

  • FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 5 K 2852/07

    Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen an eine Schweizer Schule als …

    Die Ausführungen in dem Urteil des BFH vom 17. Juli 2008 (X R 62/04) seien, soweit sie nach den Entscheidungen des EuGH auf ausländische Privatschulen überhaupt anwendbar gewesen seien, durch die inzwischen in Kraft getretene Übergangsregelung überholt.

    Selbst bei einer Anwendbarkeit der von den Klägern angeführten Rechtsprechung des EuGH müsse entsprechend den Ausführungen des BFH in den Urteilen vom 17. Juli 2008 (X R 62/04) und 14. Dezember 2004 (XI R 66/03) noch geprüft werden, ob durch die Höhe des Schulgeldes keine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern gefördert werde.

    Rn. 27 4. Zudem hätte die vorliegende Klage nicht einmal dann Erfolg haben können, wenn § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG a.F unter Berücksichtigung des FZA - abweichend von der Senatsauffassung - entsprechend der für Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG vor Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2009 unter Anwendung der von der Klägerseite angeführten Rechtsprechung des EuGH (vgl. hierzu BFH-Urt. v. 17. Juli 2008, X R 62/04, BStBl. II 2008, 976 und BFH-Urt. v. 21. Oktober 2008, X R 15/08, BFH/NV 2009, 559) "abkommenskonform" auszulegen wäre.

    Schließlich ist auch die Behauptung, dass in der deutschen Besteuerungspraxis die Absetzbarkeit von Schulgeld (für in Deutschland gelegene Schulen wie Salem) nicht am Sonderungsverbot scheitere, kein hinreichender Grund, an den Voraussetzungen des grundgesetzlichen Sonderungsverbotes nicht festzuhalten (BFH-Urt. v. 17. Juli 2008, X R 62/04, BStBl. II 2008, 976).

  • BFH, 11.10.2023 - I R 23/23

    Unionsrechtmäßigkeit der Fondsbesteuerung nach dem InvStG 2004

    Um den Anwendungsvorrang des Primärrechts der Union sicherzustellen, muss das Tatbestandsmerkmal "inländisch" in § 11 Abs. 1 Satz 1 InvStG 2004, auf das Satz 2 der Regelung unmittelbar Bezug nimmt, zugunsten des Klägers unbeachtet bleiben, die Norm ist aber im Übrigen zur Anwendung zu bringen (sogenannte geltungserhaltende Reduktion, vgl. dazu allgemein die ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile vom 21.10.2009 - I R 114/08, BFHE 227, 64, BStBl II 2010, 774; vom 03.02.2010 - I R 21/06, BFHE 228, 259, BStBl II 2010, 692; vom 15.01.2015 - I R 69/12, BFHE 249, 99, m.w.N.; s.a. BFH-Urteile vom 17.07.2008 - X R 62/04, BFHE 222, 428, BStBl II 2008, 976;… vom 21.10.2008 - X R 15/08, BFH/NV 2009, 559).
  • FG Niedersachsen, 22.12.2022 - 7 K 105/18

    Umwandlung zu Buchwerten

    "Zur Wahlrechtsausübung hat die übertragende Gesellschaft die Körperschaftsteuererklärung und eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende Steuerbilanz beim FA einzureichen und vorbehaltlos zu erklären, das Wahlrecht in bestimmter Weise ausüben zu wollen (vgl. BFH-Urteil vom 28. Mai 2008 I R 98/06, BStBl. II 2008, 976).
  • BFH, 27.05.2009 - X R 46/05

    Abzug einer Auslandsspende: Voraussetzungen, Rechte und Pflichten der nationalen …

  • FG Köln, 24.11.2008 - 5 K 6417/04

    Berücksichtigung von Aufwendungen aus einer Hochschullehrertätigkeit als …

  • BFH, 09.05.2012 - X R 43/10

    Kein Sonderausgabenabzug des an eine schweizerische Privatschule gezahlten …

  • FG Niedersachsen, 23.04.2008 - 4 K 10828/03

    Steuerliche Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen für den Besuch einer Schule …

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2011 - 1 K 1040/11

    Erlass wegen späterer EuGH-Rechtsprechung

  • FG Köln, 22.11.2011 - 13 K 2853/07

    Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht bei Nichtabziehbarkeit von nach DBA-USA …

  • FG Köln, 24.02.2011 - 13 K 80/06

    Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen auf Kapitalbeteiligungen in Drittstaaten …

  • FG Baden-Württemberg, 23.04.2009 - 3 K 3441/08

    Eigenheimzulage für eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union …

  • FG München, 19.09.2016 - 7 K 1118/16

    Ansatz von nichtabziehbaren Betriebsausgaben bei einer Drittstaatenbeteiligung

  • FG Niedersachsen, 25.02.2022 - 7 K 11215/18

    Ansetzen der Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz der Körperschaft …

  • FG Sachsen, 01.10.2009 - 1 K 2304/07

    Schulgeld für den Besuch einer nicht staatlich anerkannten Ergänzungsschule im …

  • FG Köln, 06.09.2011 - 13 K 170/06

    Keine Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer bei Steuerfreistellung aufgrund …

  • FG Saarland, 24.04.2013 - 1 K 1156/12

    Kein direkter Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch des Leistungsempfängers gegenüber …

  • FG Hamburg, 16.08.2013 - 3 V 169/13

    Einkommensteuer: Beschränkung des Sonderausgabenabzugs für Schulgeld auf …

  • FG Köln, 18.05.2010 - 13 K 4828/06

    Anwendbarkeit des § 8b KStG in 2000

  • FG München, 19.09.2016 - 7 K 118/16
  • FG Münster, 19.06.2009 - 14 K 1652/06

    Kein Schuldgeldabzug für staatliche niederländische (Fach-)Hochschule

  • FG Saarland, 24.04.2013 - 1 K 1164/12

    Kein direkter Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch des vermeintlichen …

  • FG Saarland, 24.04.2013 - 1 K 1157/12

    Kein direkter Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch des vermeintlichen …

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Rechtsprechung
   BFH, 07.08.2008 - IV R 86/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1059
BFH, 07.08.2008 - IV R 86/05 (https://dejure.org/2008,1059)
BFH, Entscheidung vom 07.08.2008 - IV R 86/05 (https://dejure.org/2008,1059)
BFH, Entscheidung vom 07. August 2008 - IV R 86/05 (https://dejure.org/2008,1059)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Verrechenbarkeit eines Gewerbeverlusts: nur teilweise Unternehmensidentität bei Teilbetriebsveräußerung; Verlustausgleich bei Unternehmeridentität trotz Verselbständigung des Teilbetriebs

  • Judicialis

    GewStG § 10a

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Verrechenbarkeit eines Gewerbeverlusts

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    GewStG § 10a
    Verrechenbarkeit des Gewerbeverlustes nach Teilbetriebsveräußerung

  • rechtsportal.de

    GewStG § 10a
    Verrechenbarkeit eines Gewerbeverlusts: nur teilweise Unternehmensidentität bei Teilbetriebsveräußerung; Verlustausgleich bei Unternehmeridentität trotz Verselbständigung des Teilbetriebs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verlustvortrag und Teilbetriebsveräußerung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurverfügungstehen von Verlusten eines veräußerten Teilbetriebs für eine Kürzung von Gewerbererträgen in späteren Erhebungszeiträumen

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Bei Teilbetriebsveräußerungen entfällt anteilig der Gewerbeverlust

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Wegfall des anteiligen Verlustvortrags durch Teilbetriebsveräußerung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wegfall des Verlustvortrages bei Teil-Betriebsveräußerung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wegfall des anteiligen Verlustvortrags bei Teilbetriebsveräußerung

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Wegfall der (Teil-)Unternehmensidentität i. S. des § 10a GewStG

Besprechungen u.ä. (2)

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Verrechenbarkeit von Verlusten nur bei Unternehmens- und Unternehmeridentität

  • heuking.de PDF, S. 12 (Entscheidungsbesprechung)

    Wegfall des anteiligen Verlust vortrags bei Teilbetriebsveräußerung (Wolfram Meven)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gewerbeverlust
    Verlustvortrag
    Voraussetzungen für den Verlustabzug
    Unternehmensidentität

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GewStG § 10a
    Gewerbeverlust; Teilbetrieb; Veräußerung; Verrechnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 223, 245
  • BB 2008, 2615
  • DB 2008, 2290
  • DB 2015, 1186
  • BStBl II 2012, 145
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 16.04.2002 - VIII R 16/01

    Gewerbesteuerlicher Verlustabzug; Unternehmensidentität

    Auszug aus BFH, 07.08.2008 - IV R 86/05
    Voraussetzung der Kürzung des Gewerbeertrags gemäß § 10a GewStG sind nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BFH-Urteil vom 16. April 2002 VIII R 16/01, BFH/NV 2003, 81, unter II. der Gründe, m.w.N.) Unternehmer- und Unternehmensidentität.

    Der Gesellschafterbestand der Klägerin hat sich in den Streitjahren nicht verändert (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 81, unter II.a der Gründe, m.w.N.).

    b) Unternehmensidentität bedeutet, dass der im Anrechnungsjahr bestehende Gewerbebetrieb identisch ist mit dem Gewerbebetrieb, der im Jahr der Entstehung des Verlustes bestanden hat (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 81, unter II.b der Gründe, m.w.N. zur ständigen Rechtsprechung).

    Entsprechendes gilt, wenn ein und derselbe Unternehmer nacheinander mehrere sachlich selbständige Gewerbebetriebe unterhält; die bisherige sachliche Steuerpflicht endet und eine neue Steuerpflicht beginnt (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 81, unter II.b der Gründe, m.w.N.).

    Unter Berücksichtigung dieser Merkmale muss ein wirtschaftlicher, organisatorischer und finanzieller Zusammenhang zwischen den Betätigungen bestehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 81, unter II.b der Gründe, m.w.N.).

    Insoweit unterscheidet sich die Teilbetriebsaufgabe bzw. Teilbetriebsveräußerung von einer lediglich strukturellen Anpassung der bisherigen gewerblichen Betätigung an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse, die der Annahme einer identischen Tätigkeit nicht entgegensteht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 138, 90, BStBl II 1983, 425; in BFH/NV 1994, 899, und in BFH/NV 2003, 81).

  • BFH, 15.03.1994 - XI R 60/89

    Verlustabzug nach § 10 a GewStG bei einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus BFH, 07.08.2008 - IV R 86/05
    Auch in dem vom Bundesfinanzhof (BFH) in dem Urteil vom 15. März 1994 XI R 60/89 (BFH/NV 1994, 899) entschiedenen Fall seien sämtliche Betriebsmittel des Geschäftsbereichs Textilherstellung veräußert und die Arbeitnehmer im Rahmen der Aufgabe dieses Geschäftsbereichs entlassen worden.

    Der mit dem BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 899 zu entscheidende Sachverhalt habe durchaus die Annahme nahe gelegt, dass es sich ebenfalls um einen Teilbetrieb gehandelt habe.

    Zur Begründung nimmt es im Wesentlichen Bezug auf die Vorentscheidung und führt ergänzend aus: Der Hinweis der Klägerin auf das BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 899 gehe fehl, weil dort die Veräußerung von Einzelwirtschaftsgütern und nicht eines Teilbetriebs zu beurteilen gewesen sei.

    Insoweit unterscheidet sich die Teilbetriebsaufgabe bzw. Teilbetriebsveräußerung von einer lediglich strukturellen Anpassung der bisherigen gewerblichen Betätigung an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse, die der Annahme einer identischen Tätigkeit nicht entgegensteht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 138, 90, BStBl II 1983, 425; in BFH/NV 1994, 899, und in BFH/NV 2003, 81).

  • BFH, 12.01.1983 - IV R 177/80

    Zum Erfordernis der Unternehmensidentität beim Verlustabzug nach § 10 a GewStG

    Auszug aus BFH, 07.08.2008 - IV R 86/05
    Mit dieser Entscheidung sei die bisherige Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 12. Januar 1983 IV R 177/80, BFHE 138, 90, BStBl II 1983, 425) fortgeführt worden, wonach durch eine strukturelle Anpassung der gewerblichen Betätigung an veränderte wirtschaftliche Gegebenheiten die wirtschaftliche Identität eines Unternehmens nicht in Frage gestellt werde.

    Das Erfordernis der Unternehmensidentität folgt, wie der BFH mehrfach ausgesprochen hat, aus dem in § 2 Abs. 1 GewStG verankerten Wesen der Gewerbesteuer als Objektsteuer (BFH-Urteil in BFHE 138, 90, BStBl II 1983, 425, m.w.N.).

    Insoweit unterscheidet sich die Teilbetriebsaufgabe bzw. Teilbetriebsveräußerung von einer lediglich strukturellen Anpassung der bisherigen gewerblichen Betätigung an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse, die der Annahme einer identischen Tätigkeit nicht entgegensteht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 138, 90, BStBl II 1983, 425;… in BFH/NV 1994, 899, und in BFH/NV 2003, 81).

  • BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98

    Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters

    Auszug aus BFH, 07.08.2008 - IV R 86/05
    Ein Teilbetrieb ist ein mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter, organisch geschlossener Teil des Gesamtbetriebs, der für sich allein lebensfähig ist (u.a. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123; BFH-Urteil vom 5. Juni 2003 IV R 18/02, BFHE 203, 47, BStBl II 2003, 838).
  • BFH, 05.06.2003 - IV R 18/02

    Fahrschulniederlassung als Teilbetrieb

    Auszug aus BFH, 07.08.2008 - IV R 86/05
    Ein Teilbetrieb ist ein mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter, organisch geschlossener Teil des Gesamtbetriebs, der für sich allein lebensfähig ist (u.a. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123; BFH-Urteil vom 5. Juni 2003 IV R 18/02, BFHE 203, 47, BStBl II 2003, 838).
  • BFH, 23.11.1988 - X R 1/86

    1. Die Vermietung von Ferienwohnungen in einem Appartementhaus als Teilbetrieb - …

    Auszug aus BFH, 07.08.2008 - IV R 86/05
    Die weitgehende Verselbständigung des Teilbetriebs im Rahmen des gesamten Gewerbebetriebs ist maßgebliche Rechtfertigungsgrundlage dafür, Gewinne aus der Aufgabe oder Veräußerung eines Teilbetriebs nicht der Gewerbesteuer zu unterwerfen und damit den Gewinnen aus der Aufgabe oder Veräußerung des Gesamtbetriebs gleichzustellen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 1. Juni 1967 IV R 47/66, BFHE 89, 534, BStBl III 1967, 730; vom 23. November 1988 X R 1/86, BFHE 155, 521, BStBl II 1989, 376).
  • BFH, 01.06.1967 - IV R 47/66

    Erhebung von Steuern für einen Gewinn aus der Veräußerung eines Teilbetriebes …

    Auszug aus BFH, 07.08.2008 - IV R 86/05
    Die weitgehende Verselbständigung des Teilbetriebs im Rahmen des gesamten Gewerbebetriebs ist maßgebliche Rechtfertigungsgrundlage dafür, Gewinne aus der Aufgabe oder Veräußerung eines Teilbetriebs nicht der Gewerbesteuer zu unterwerfen und damit den Gewinnen aus der Aufgabe oder Veräußerung des Gesamtbetriebs gleichzustellen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 1. Juni 1967 IV R 47/66, BFHE 89, 534, BStBl III 1967, 730; vom 23. November 1988 X R 1/86, BFHE 155, 521, BStBl II 1989, 376).
  • BFH, 20.11.2003 - IV R 5/02

    Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten …

    Auszug aus BFH, 07.08.2008 - IV R 86/05
    Dies ergebe sich bereits daraus, dass bei einer gewerblich "geprägten" Personengesellschaft nach § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG i.V.m. § 15 Abs. 3 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auch verschiedenartige Tätigkeiten einen rechtlich einheitlichen Gewerbebetrieb bildeten (vgl. BFH-Urteil vom 20. November 2003 IV R 5/02, BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464).
  • FG Baden-Württemberg, 16.06.2005 - 3 K 210/00

    Verrechenbarkeit von Verlusten gem. § 10a GewStG nach Veräußerung eines …

    Auszug aus BFH, 07.08.2008 - IV R 86/05
    Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1794 veröffentlichten Gründen ab.
  • BFH, 04.05.2017 - IV R 2/14

    Unternehmensidentität bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft

    Rn. 33 aa) Unternehmensidentität bedeutet, dass der im Anrechnungsjahr bestehende Gewerbebetrieb identisch ist mit dem Gewerbebetrieb, der im Jahre der Entstehung des Verlustes bestanden hat (z.B. BFH-Urteile vom 7. August 2008 IV R 86/05, BFHE 223, 245, BStBl II 2012, 145, unter II.1.b, und in BFHE 255, 266, BStBl II 2017, 482, Rz 27).

    Rn. 37 Denn zum einen sind die aus dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer hergeleiteten Grundsätze auch bei der Veräußerung bzw. Aufgabe eines Teilbetriebs heranzuziehen (BFH-Urteil in BFHE 223, 245, BStBl II 2012, 145, unter II.1.b).

    Seine Verselbständigung gilt auch für die Beurteilung der Unternehmensidentität (BFH-Urteil in BFHE 223, 245, BStBl II 2012, 145, unter II.1.b).

    Insoweit unterscheidet sich die Teilbetriebsaufgabe bzw. Teilbetriebsveräußerung von einer lediglich strukturellen Anpassung der bisherigen gewerblichen Betätigung an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse, die der Annahme einer identischen Tätigkeit nicht entgegensteht (BFH-Urteil in BFHE 223, 245, BStBl II 2012, 145, unter II.1.b, m.w.N.).

  • BFH, 24.10.2012 - X R 36/10

    Zwei Gewerbebetriebe i. S. d. § 2 GewStG bei Betrieb einer Photovoltaikanlage und …

    Unterhält ein Unternehmer gleichzeitig mehrere sachlich selbstständige Gewerbebetriebe, unterliegt jeder dieser Gewerbebetriebe für sich der Gewerbesteuer (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Urteil vom 7. August 2008 IV R 86/05, BFHE 223, 245, BStBl II 2012, 145).
  • BFH, 17.06.2020 - X R 15/18

    Einheitlicher Steuergegenstand der Gewerbesteuer bei mehreren Betätigungen …

    Rn. 48 aa) Nach der von der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung geprägten und verwendeten Definition ist unter einem Teilbetrieb ein organisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebs zu verstehen, der für sich allein lebensfähig ist; es muss sich um einen selbständigen Zweigbetrieb im Rahmen eines Gesamtunternehmens handeln (BFH-Urteile vom 23.11.1988 - X R 1/86, BFHE 155, 521, BStBl II 1989, 376, unter I.2.b aa, und vom 07.08.2008 - IV R 86/05, BFHE 223, 245, BStBl II 2012, 145, unter II.1.b, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.09.2016 - IV R 31/13

    Keine Bindungswirkung des Gewerbesteuermessbescheids für den …

    Rn. 22 b) Die Abzugsfähigkeit der Verluste kann während eines Erhebungszeitraums aber nicht nur in Fällen des § 8 Abs. 4 KStG 1991 verloren gehen, sondern auch dann, wenn die Merkmale der Unternehmer- oder Unternehmensidentität (anteilig) entfallen (z.B. BFH-Urteil vom 7. August 2008 IV R 86/05, BFHE 223, 245, BStBl II 2012, 145, betreffend die Veräußerung eines Teilbetriebs; vom 3. Februar 2010 IV R 59/07, Rz 12 ff., betreffend das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft; vom 12. Mai 2016 IV R 29/13, Rz 17, betreffend das Erlöschen eines Gesellschafters durch Verschmelzung).

    Rn. 27 Unternehmensidentität bedeutet, dass der im Anrechnungsjahr bestehende Gewerbebetrieb identisch ist mit dem Gewerbebetrieb, der im Jahre der Entstehung des Verlusts bestanden hat (z.B. BFH-Urteil in BFHE 223, 245, BStBl II 2012, 145).

  • FG Köln, 20.01.2016 - 10 K 2841/13

    Bestehen von Unternehmensidentität und Unternehmeridentität als Voraussetzungen …

    Der Steuerpflichtige muss danach sowohl zur Zeit der Verlustentstehung als auch im Jahr der Entstehung des positiven Gewerbeertrags Unternehmensinhaber gewesen sein (BFH-Beschluss vom 3.5.1993 - GrS 3/92, BFHE 171, 246, BStBl II 1993, 616, unter C.II.1., BFH-Urteile vom 7.8.2008 - IV R 86/05, BFHE 223, 245, BStBl II 2012, 145, DB 2008, 2290, vom 11.10.2012 - IV R 3/09, BFHE 239, 130, BStBl II 2013, 176, DB 2013, 14, vom 24.4.2014 - IV R 34/10, BFHE 245, 253, DB 2014, 1526).

    Unterhält ein Unternehmer gleichzeitig mehrere sachlich selbständige Gewerbebetriebe, unterliegt jeder dieser Gewerbebetriebe für sich der Gewerbesteuer; entsprechendes gilt, wenn ein und derselbe Unternehmer nacheinander mehrere sachlich selbständige Gewerbebetriebe unterhält; die bisherige sachliche Steuerpflicht endet und eine neue Steuerpflicht beginnt (BFH-Urteil vom 7.8.2008 - IV R 86/05, BFHE 223, 245, BStBl II 2012, 145, DB 2008, 2290, vom 24.10.2012 - X R 36/10, BFH/NV 2013, 252).

    Die neue Tätigkeit stellt dann keine Betriebseinstellung des alten Betriebs und Gründung eines neuen Betriebs dar, wenn die Tätigkeiten wirtschaftlich, finanziell oder organisatorisch innerlich zusammenhängen (…BFH-Urteil vom 24.10.2012 - X R 36/10, BFH/NV 2013, 252; für eine atypisch stille Gesellschaft BFH-Urteil vom 24.4.2014 - IV R 34/10, BFHE 245, 253, DB 2014, 1526; ferner BFH-Urteil vom 7.8.2008 - IV R 86/05, BFHE 223, 245, BStBl II 2012, 145, DB 2008, 2290 für Teilbetriebe und fehlende (Teil-) Unternehmensidentität, mit der Folge, dass auf den Teilbetrieb entfallende Verluste nicht für eine Kürzung von Gewerbeerträgen in späteren Erhebungszeiträumen zur Verfügung stehen).

    Rn. 53 b) Die fortgesetzte Nutzung der sachlichen Mittel erfordert danach, dass die zur Erwirtschaftung des Ertrags eingesetzten Betriebsmittel im Wesentlichen dieselben bleiben und das Übereinstimmung hinsichtlich Umfang und der Zusammensetzung des eingesetzten Aktivvermögens besteht (BFH-Urteil vom 7.8.2008 - IV R 86/05, BFHE 223, 245, BStBl II 2012, 145, DB 2008, 2290, vom 24.10.2012 - X R 36/10, BFH/NV 2013, 252).

  • BFH, 22.10.2015 - IV R 17/12

    Kein Teilbetrieb bei vom Rest des Unternehmens nicht hinreichend selbständigem …

    Rn. 14 b) Die weitgehende Verselbständigung eines Teilbetriebs im Rahmen des gesamten Gewerbebetriebs ist nach der Rechtsprechung maßgebliche Rechtfertigung dafür, dass auch Gewinne aus der Aufgabe oder Veräußerung eines Teilbetriebs nicht der Gewerbesteuer zu unterwerfen und damit den Gewinnen aus der Aufgabe oder Veräußerung des Gesamtbetriebs gleichzustellen sind (BFH-Urteil vom 7. August 2008 IV R 86/05, BFHE 223, 245, BStBl II 2012, 145, m.w.N.).

    Rn. 15 c) Der Begriff des Teilbetriebs ist in diesem Zusammenhang ebenso zu verstehen wie in § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (BFH-Urteile vom 23. November 1988 X R 1/86, BFHE 155, 521, BStBl II 1989, 376, m.w.N.;… vom 25. November 2009 X R 23/09, BFH/NV 2010, 633), also als organisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil des Gesamtbetriebs, der für sich allein funktions- bzw. lebensfähig ist (BFH-Urteile vom 4. Juli 2007 X R 49/06, BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772; in BFHE 223, 245, BStBl II 2012, 145).

  • FG Köln, 20.01.2016 - 10 K 283/13

    Bestehen von Unternehmensidentität und Unternehmeridentität als Voraussetzungen …

    Der Steuerpflichtige muss danach sowohl zur Zeit der Verlustentstehung als auch im Jahr der Entstehung des positiven Gewerbeertrags Unternehmensinhaber gewesen sein (BFH-Beschluss vom 3.5.1993 - GrS 3/92, BFHE 171, 246 , BStBl II 1993, 616 , unter C.II.1., BFH-Urteile vom 7.8.2008 - IV R 86/05, BFHE 223, 245 , BStBl II 2012, 145, DB 2008, 2290 , vom 11.10.2012 - IV R 3/09, BFHE 239, 130, BStBl II 2013, 176, DB 2013, 14 , vom 24.4.2014 - IV R 34/10, BFHE 245, 253, DB 2014, 1526).

    Unterhält ein Unternehmer gleichzeitig mehrere sachlich selbständige Gewerbebetriebe, unterliegt jeder dieser Gewerbebetriebe für sich der Gewerbesteuer; entsprechendes gilt, wenn ein und derselbe Unternehmer nacheinander mehrere sachlich selbständige Gewerbebetriebe unterhält; die bisherige sachliche Steuerpflicht endet und eine neue Steuerpflicht beginnt (BFH-Urteil vom 7.8.2008 - IV R 86/05, BFHE 223, 245 , BStBl II 2012, 145, DB 2008, 2290 , vom 24.10.2012 - X R 36/10, BFH/NV 2013, 252).

    Die neue Tätigkeit stellt dann keine Betriebseinstellung des alten Betriebs und Gründung eines neuen Betriebs dar, wenn die Tätigkeiten wirtschaftlich, finanziell oder organisatorisch innerlich zusammenhängen (…BFH-Urteil vom 24.10.2012 - X R 36/10, BFH/NV 2013, 252; für eine atypisch stille Gesellschaft BFH-Urteil vom 24.4.2014 - IV R 34/10, BFHE 245, 253, DB 2014, 1526; ferner BFH-Urteil vom 7.8.2008 - IV R 86/05, BFHE 223, 245 , BStBl II 2012, 145, DB 2008, 2290 für Teilbetriebe und fehlende (Teil-) Unternehmensidentität, mit der Folge, dass auf den Teilbetrieb entfallende Verluste nicht für eine Kürzung von Gewerbeerträgen in späteren Erhebungszeiträumen zur Verfügung stehen).

    b) Die fortgesetzte Nutzung der sachlichen Mittel erfordert danach, dass die zur Erwirtschaftung des Ertrags eingesetzten Betriebsmittel im Wesentlichen dieselben bleiben und das Übereinstimmung hinsichtlich Umfang und der Zusammensetzung des eingesetzten Aktivvermögens besteht (BFH-Urteil vom 7.8.2008 - IV R 86/05, BFHE 223, 245 , BStBl II 2012, 145, DB 2008, 2290 , vom 24.10.2012 - X R 36/10, BFH/NV 2013, 252).

  • FG München, 25.01.2023 - 6 K 1787/19

    Gewerbesteuermessbescheid

    Deshalb ist das Merkmal der Unternehmensidentität auch im Hinblick auf den jeweiligen Teilbetrieb zu prüfen (BFH-Urteil in BFHE 223, 245, BStBl II 2012, 145, unter II.1.b).

    Insoweit unterscheidet sich die Teilbetriebsaufgabe bzw. Teilbetriebsveräußerung von einer lediglich strukturellen Anpassung der bisherigen gewerblichen Betätigung an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse, die der Annahme einer identischen Tätigkeit nicht entgegensteht (BFH-Urteil in BFHE 223, 245, BStBl II 2012, 145, unter II.1.b, m.w.N.).

  • FG Köln, 29.09.2016 - 10 K 1180/13

    Vorliegen von Unternehmensidentität und Unternehmeridentität als Voraussetzungen …

    Für Fälle einer Teilbetriebsveräußerung sei bereits entschieden, dass bei fehlender (Teil-) Unternehmensidentität eine Kürzung von Gewerbeerträgen in späteren Erhebungszeiträumen nicht vorzunehmen sei (BFH-Urteil vom 7.8.2008 - IV R 86/05, BStBI II 2012, 145).

    Das für die Gewerbesteuer über die Unternehmeridentität hinausgehende Erfordernis der Unternehmensidentität folgt aus dem in § 2 Abs. 1 GewStG verankerten Wesen der Gewerbesteuer als Objektsteuer und bedeutet, dass der im Anrechnungsjahr bestehende Gewerbebetrieb identisch ist mit dem Gewerbebetrieb, der im Jahr der Entstehung des Verlustes bestanden hat (BFH-Beschluss vom 3.5.1993 - GrS 3/92, BFHE 171, 246, BStBl II 1993, 616, unter C.II.1., BFH-Urteile vom 7.8.2008 - IV R 86/05, BFHE 223, 245, BStBl II 2012, 145, DB 2008, 2290, vom 11.10.2012 - IV R 3/09, BFHE 239, 130, BStBl II 2013, 176, DB 2013, 14, vom 24.10.2012 - X R 36/10, BFH/NV 2013, 252, vom 24.4.2014 - IV R 34/10, BFHE 245, 253, DB 2014, 1526).

  • FG Schleswig-Holstein, 14.07.2009 - 5 K 268/06

    Untergang des vortragsfähigen Gewerbeverlusts bei Verschmelzung einer GmbH auf …

    Voraussetzung der Kürzung des Gewerbeertrags gemäß § 10a GewStG sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs Unternehmer- und Unternehmensidentität (vgl. BFH, Urteil vom 07. August 2008 IV R 86/05, BFHE 223, 245 , vom 16. April 2002 VIII R 16/01, BFH/NV 2003, 81 m.w.N.).

    Unternehmensidentität bedeutet, dass der im Anrechnungsjahr bestehende Gewerbebetrieb identisch ist mit dem Gewerbebetrieb, der im Jahr der Entstehung des Verlustes bestanden hat (vgl. BFH, Urteil vom 07. August 2008 IV R 86/05, BFHE 223, 245).

    Unter Berücksichtigung dieser Merkmale muss ein wirtschaftlicher, organisatorischer und finanzieller Zusammenhang zwischen den Betätigungen bestehen (vgl. BFH, Urteil vom 07. August 2008 IV R 86/05, BFHE 223, 245).

  • BFH, 25.11.2009 - X R 23/09

    Teilbetriebsveräußerung nur bei Aufgabe des bisherigen Geschäftszwecks

  • FG Köln, 15.10.2013 - 7 K 265/08

    Gewerbesteuerlicher Verlustabzug - Unternehmensidentität bei gewerblich geprägter …

  • BFH, 13.06.2022 - X B 148/21

    Ortsverschieden belegene Photovoltaikanlagen als Teilbetriebe?

  • FG Baden-Württemberg, 30.01.2017 - 10 K 3703/14

    Einbringung eines Betriebs von einer Kapitalgesellschaft in eine …

  • FG Nürnberg, 29.02.2012 - 5 K 1555/08

    Gewerbesteuerpflicht einer Personengesellschaft bei gewerblicher Prägung - Keine …

  • FG Köln, 27.10.2021 - 3 K 2815/16

    Berücksichtigung eines festgestellten vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach …

  • FG Köln, 15.02.2012 - 10 K 1830/10

    Unternehmensidentität bei gewerblich geprägten Personengesellschaften

  • FG Nürnberg, 26.11.2008 - III 262/05

    Übergang eines für eine Personengesellschaft festzustellenden Gewerbeverlustes …

  • FG Köln, 16.01.2020 - 12 K 2273/17
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