Rechtsprechung
| LAG Baden-Württemberg, 09.10.2008 - 10 Sa 35/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Tarifvertragliche Pflicht zur Übernahme nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses - sachgrundlose Befristung - Vertragsverlängerung
- Judicialis
TzBfG § 14 Abs. 1; ; TzBfG § ... 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; TzBfG § 14 Abs. 2; ; TzBfG § 14 Abs. 2 Satz 1; ; TzBfG § 14 Abs. 2 Satz 2; ; TzBfG § 14 Abs. 4; ; TzBfG § 17 Satz 1; ; BetrVG § 99; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6 Satz 1; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519 Abs. 1; ; ZPO § 519 Abs. 2; ; BBiG § 10 Abs. 2; ; BeschFG § 1 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer in einem Änderungsvertrag vereinbarten Befristung; Zulässigkeit einer befristeten Vertragsverlängerung im Anschluss an einen ersten befristeten Arbeitsvertrag nach Anschluss der Ausbildung; Notwendigkeit einer Beweisaufnahme zur ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 15.04.2008 - 8 Ca 25/08
- LAG Baden-Württemberg, 09.10.2008 - 10 Sa 35/08
Papierfundstellen
- DB 2008, 2660
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 795/06
Befristeter Arbeitsvertrag - Anschluss an Ausbildung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.10.2008 - 10 Sa 35/08
Zugleich sei eine Verlängerung des mit Sachgrund befristeten Arbeitsvertrages nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG ausgeschlossen, wie der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.10.2007 (7 AZR 795/06) entnommen werden könne.Ein Annexvertrag kann bei einer Befristung mit Sachgrund dann vorliegen, wenn durch einen Anschlussvertrag lediglich eine verhältnismäßig geringfügige Korrektur des im früheren Vertrag vereinbarten Endzeitpunktes vorgenommen wird und diese Korrektur sich am Sachgrund für die Befristung des früheren Vertrags orientiert und allein eine Anpassung der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit an erst später eintretende, zum Zeitpunkt des vorangegangenen Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Umstände vorgenommen wird (vgl. z.B. BAG, Urt. v. 10.10.2007, 7 AZR 795/06, NZA 2008 Seite 295 m. w. N.).
d) Entgegen der Auffassung der Klägerin kann dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10.10.2007 (7 AZR 795/06, AP Nr. 5 zu § 14 TzBfG Verlängerung) nicht entnommen werden, dass eine befristete Vertragsverlängerung im Anschluss an einen ersten befristeten Arbeitsvertrag im Anschluss an eine Ausbildung grundsätzlich ausgeschlossen ist.
- BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79
Arbeitsvertrag: Zustimmung des Personalrats - Fehlen - Verweigerung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.10.2008 - 10 Sa 35/08
Selbst wenn die Beteiligung des Betriebsrates bei der Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, ist der abgeschlossene Arbeitsvertrag voll wirksam (vgl. BAG, Urt. v. 02.07.1980, 5 AZR 1241/79, NJW 1981 S. 703). - BAG, 28.06.1994 - 1 ABR 59/93
Mitbestimmung des Betriebsrats bei befristeter Einstellung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.10.2008 - 10 Sa 35/08
Im Übrigen bezieht sich das Beteiligungsrecht des Betriebsrates nach § 99 BetrVG bei einer Einstellung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf die Einstellung, nicht jedoch auf die Befristung (vgl. z.B. BAG v. 16.07.1985, 1 ABR 35/83, NZA 1986 S. 163; v. 28.06.1994, 1 ABR 59/93, NZA 1995 S. 387).
- BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83
Zustimmungsersetzung bei befristeter Einstellung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.10.2008 - 10 Sa 35/08
Im Übrigen bezieht sich das Beteiligungsrecht des Betriebsrates nach § 99 BetrVG bei einer Einstellung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf die Einstellung, nicht jedoch auf die Befristung (vgl. z.B. BAG v. 16.07.1985, 1 ABR 35/83, NZA 1986 S. 163; v. 28.06.1994, 1 ABR 59/93, NZA 1995 S. 387). - BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 89/99
Kündigungsschutz - Wartezeit
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.10.2008 - 10 Sa 35/08
Ist das Berufsausbildungsverhältnis nicht generell einem Arbeitsverhältnis gleichzusetzen oder ein spezieller Fall eines Arbeitsverhältnisses, ist mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes je nach Gesetzeszweck zu entscheiden, ob ein Ausbildungsverhältnis einem Arbeitsverhältnis gleichzustellen ist (…vgl. z.B. BAG, Urt. v. 20.08.2003, 5 AZR 436/02, NZA 2004, S. 205 zu § 3 Abs. 3 EfZG; v. 18.11.1999, 2 AZR 89/99, NZA 2000, S. 529 zur Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG). - BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 436/02
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Wartezeit
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.10.2008 - 10 Sa 35/08
Ist das Berufsausbildungsverhältnis nicht generell einem Arbeitsverhältnis gleichzusetzen oder ein spezieller Fall eines Arbeitsverhältnisses, ist mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes je nach Gesetzeszweck zu entscheiden, ob ein Ausbildungsverhältnis einem Arbeitsverhältnis gleichzustellen ist (vgl. z.B. BAG, Urt. v. 20.08.2003, 5 AZR 436/02, NZA 2004, S. 205 zu § 3 Abs. 3 EfZG;… v. 18.11.1999, 2 AZR 89/99, NZA 2000, S. 529 zur Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG). - BAG, 05.05.2004 - 7 AZR 629/03
Befristeter Arbeitsvertrag - Personalratsbeteiligung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.10.2008 - 10 Sa 35/08
Abgesehen davon, dass nach der bisherigen Rechtsprechung die Benennung eines Sachgrundes für die Befristung im Arbeitsvertrag zwar ein wesentliches Indiz sein kann, jedoch ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht genügt (vgl. z.B. BAG, Urt. v. 05.05.2004, 7 AZR 629/03, AP Nr. 27 zu § 1 BeschFG 1996 unter Fortführung der bisherigen Rechtsprechung), wird nur die Übernahme in ein befristetes Arbeitsverhältnis zur Erfüllung der tarifvertraglichen Verpflichtung mitgeteilt. - BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 811/96
Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.10.2008 - 10 Sa 35/08
Dieser Verpflichtung zur Ausfüllung tariflicher Regelungen genügt ein Arbeitgeber auch dann, wenn er dem Auszubildenden einen Arbeitsvertrag auf Basis der betriebsüblichen Verträge und auf Grundlage der geltenden tariflichen Bestimmungen als lediglich befristeten Arbeitsvertrag über einen Zeitraum der im Tarifvertrag vereinbarten Mindestübernahmefrist anbietet (vgl. BAG, Urt. v. 14.10.1997, 7 AZR 811/96, NZA 1998, S. 778;… v. 29.09.2005, 8 AZR 573/04, NJOZ 2006, S. 2547;… Schulze, NZA 2007, S. 1329, 1332). - BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 545/01
Befristeter Arbeitsvertrag
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.10.2008 - 10 Sa 35/08
Eine Befristung kann grundsätzlich selbst dann auf § 14 Abs. 2 TzBfG gestützt werden, wenn im Arbeitsvertrag ein Sachgrund für die Befristung genannt ist, sofern bei Vertragsschluss die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 TzBfG objektiv vorgelegen haben (…vgl. z.B. BAG, Urt. v. 26.06.2002, 7 AZR 410/01, AP Nr. 15 zu § 1 BeschFG 1969; v. 04.12.2002, 7 AZR 545/01, AP Nr. 17 zu § 1 BeschFG 1969; jeweils zur Vorgängerregelung;… ErfK/Müller-Glöge, 8. Auflage, § 14 TzBfG Rz. 83 ff.;… KR/Lipke, 8. Auflage, § 14 TzBfG Rz. 283 a). - BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 573/04
Schadensersatz wegen Nichtübernahme von Auszubildenden
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.10.2008 - 10 Sa 35/08
Dieser Verpflichtung zur Ausfüllung tariflicher Regelungen genügt ein Arbeitgeber auch dann, wenn er dem Auszubildenden einen Arbeitsvertrag auf Basis der betriebsüblichen Verträge und auf Grundlage der geltenden tariflichen Bestimmungen als lediglich befristeten Arbeitsvertrag über einen Zeitraum der im Tarifvertrag vereinbarten Mindestübernahmefrist anbietet (…vgl. BAG, Urt. v. 14.10.1997, 7 AZR 811/96, NZA 1998, S. 778; v. 29.09.2005, 8 AZR 573/04, NJOZ 2006, S. 2547;… Schulze, NZA 2007, S. 1329, 1332). - BAG, 26.06.2002 - 7 AZR 410/01
Anwendbarkeit des § 1 BeschFG 1996
- BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 375/10
Berufsausbildungsverhältnis und Vorbeschäftigung
Ein Berufsausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis im Sinne dieser Norm (ebenso zB LAG Baden-Württemberg 9. Oktober 2008 - 10 Sa 35/08 - zu III 2 a der Gründe, LAGE TzBfG § 14 Nr. 44; LAG Niedersachsen 4. Juli 2003 - 16 Sa 103/03 - zu 1 der Gründe, LAGE TzBfG § 14 Nr. 11;… APS/Backhaus 3. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 385 f.;… Hk-TzBfG/Boecken 2. Aufl. § 14 Rn. 119;… Dörner Der befristete Arbeitsvertrag 2. Aufl. Rn. 437 f.;… Arnold/Gräfl/Gräfl TzBfG 2. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 262;… KR/Lipke 9. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 421;… HaKo/Mestwerdt 3. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 176;… ErfK/Müller-Glöge 11. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 94;… Sievers TzBfG 3. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 391;… aA etwa Kittner/Däubler/Zwanziger/Däubler KSchR 8. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 160;… Laux/Schlachter/Schlachter TzBfG 2. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 113 f.).Das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG hat im Wesentlichen nur für sog. Werkstudenten Bedeutung, die während des Studiums bereits in einem Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber standen (vgl. LAG Baden-Württemberg 9. Oktober 2008 - 10 Sa 35/08 - zu III 2 a der Gründe, LAGE TzBfG § 14 Nr. 44).
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2009 - 8 Sa 1783/09
Unbegründete Feststellungsklage bei sachgrundloser Befristung des …
Soweit der Kläger sich ferner darauf beruft, die Befristung sei wegen seines Ausbildungsverhältnisses bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten bis 1973 ohne Sachgrund nicht statthaft, übersieht er, dass - wie das Arbeitsgericht bereit zutreffend festgestellt hat - Berufsausbildungsverhältnisse keine Arbeitsverhältnisse im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG sind (vgl. nur LAG Baden-Würtemberg, Urteil vom 09.10.2008 - 10 Sa 35/08 - LAGE § 14 TzBfG Nr. 44; BT-Dr. 14/4374 S. 20).
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Rechtsprechung
| BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 755/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Betriebsübergang - Widerspruchsrecht - Verwirkung
- openjur.de
Betriebsübergang; fehlerhafte Unterrichtung; Widerspruchsrecht; Verwirkung
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf eine vertraglich zugesagte Altersversorgung nach einem Betriebsteilübergang; Anforderungen an ein Feststellungsinteresse als Voraussetzung der Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Voraussetzungen einer wirksamen Ausübung des Widerspruchsrechts gem. § 613a BGB; ...
- bag-urteil.com
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung
- rechtsportal.de
BGB § 242 § 613a
Betriebsübergang; Widerspruchsrecht; Verwirkung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Solingen, 30.01.2007 - 5 Ca 2692/05
- ArbG Solingen, 01.08.2007 - 5 Ca 2692/05
- LAG Düsseldorf, 01.08.2007 - 7 Sa 361/07
- BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 755/07
Papierfundstellen
- DB 2008, 2660
- NZA-RR 2009, 294
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (10)
- BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05
Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. …
Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 755/07
Weder eine unterbliebene noch eine nicht ordnungsgemäße Unterrichtung setzt den Lauf der Frist in Gang (vgl. Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - AP BGB 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64; 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56).Zu den beim Übernehmer geltenden Rechten und Pflichten gehört grundsätzlich weiter die Anwendbarkeit tariflicher Normen und die Frage, inwieweit beim Veräußerer geltende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durch beim Erwerber geltende Tarifverträge abgelöst werden (Senat 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56).
Nach Inkrafttreten des § 613a Abs. 5 und Abs. 6 BGB müssen die Hinweise auf die Rechtsfolgen präzise sein und dürfen keine juristischen Fehler enthalten (Senat 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56).
Daher wirkt der Widerspruch nicht nur für die Zukunft, sondern zurück auf den Zeitpunkt des Betriebsüberganges (Senat 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56).
- BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05
Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB - …
Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 755/07
Die in § 613a Abs. 2 BGB geregelte Haftungsverteilung gehört zu den rechtlichen Folgen eines Betriebsüberganges, über welche nach § 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB zu unterrichten ist (Senat 14. Dezember 2006 - 8 AZR 763/05 - AP BGB § 613a Nr. 318 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 63).Insbesondere verlangt es keine Kausalität zwischen der fehlerhaften Information und dem nicht ausgeübten Widerspruchsrecht (Senat 14. Dezember 2006 - 8 AZR 763/05 - AP BGB § 613a Nr. 318 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 63).
a) Dass das Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB schon von Gesetzes wegen an eine Frist gebunden ist, schließt die Anwendung der allgemeinen Grundsätze über die Verwirkung nicht aus (Senat 14. Dezember 2006 - 8 AZR 763/05 - AP BGB § 613a Nr. 318 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 63).
Das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten muss das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass dem Verpflichteten die Erfüllung des Anspruches nicht mehr zuzumuten ist (vgl. Senat 14. Dezember 2006 - 8 AZR 763/05 - aaO).
- BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 689/00
Versorgungsverschaffung nach Betriebsübergang
Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 755/07
dd) Da eine Verwirkung des Widerspruchsrechtes bereits auf Grund der oben dargelegten Erwägungen ausscheidet, brauchte der Senat nicht zu entscheiden, ob das Widerspruchsrecht schon allein deshalb nicht verwirkt war, weil bei einer betrieblichen Altersversorgung für Ansprüche, die das Stammrecht betreffen, das für eine Verwirkung erforderliche Zeitmoment nicht vor der Fälligkeit der sich aus dem Rentenstammrecht ergebenden Leistungen zu laufen beginnt (vgl. BAG 18. September 2001 - 3 AZR 689/00 - BAGE 99, 92 = AP BGB § 613a Nr. 230 = EzA BGB § 613a Nr. 205 mwN) und weil die dieser Rechtsprechung zugrunde liegenden Erwägungen möglicherweise auch auf den Streitfall Anwendung finden könnten.
- BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04
Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB
Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 755/07
Ihm steht nämlich ein Wahlrecht zwischen der Erhebung einer Feststellungsklage und einer Klage auf künftige Leistung nach den §§ 257 - 259 ZPO zu (BAG 19. Juni 2001 - 1 AZR 463/00 - BAGE 98, 76 = AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 73 mwN), wenn auch das angestrebte Feststellungsurteil mit seiner letztlich ideellen, der Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - BAGE 116, 267 = AP TzBfG § 12 Nr. 4 = EzA TzBfG § 12 Nr. 2 mwN). - BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 276/06
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Widerspruch nach § 613a BGB
Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 755/07
Auch ist das Widerspruchsrecht von Gesetzes wegen nicht an eine Begründung gebunden (BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 276/06 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 94 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 77 mwN). - BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06
Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof
Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 755/07
Weder eine unterbliebene noch eine nicht ordnungsgemäße Unterrichtung setzt den Lauf der Frist in Gang (vgl. Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - AP BGB 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64; 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 - BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 56). - BAG, 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - rechtzeitiger Widerspruch
Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 755/07
Insoweit besteht die Gestaltungs- und Verfügungsbefugnis zur Ausübung des Widerspruchsrechtes nachvertraglich fort (Senat 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 -). - BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 463/00
Wirksamkeit eines Redaktionsstatuts und seiner Kündigung
Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 755/07
Ihm steht nämlich ein Wahlrecht zwischen der Erhebung einer Feststellungsklage und einer Klage auf künftige Leistung nach den §§ 257 - 259 ZPO zu (BAG 19. Juni 2001 - 1 AZR 463/00 - BAGE 98, 76 = AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 73 mwN), wenn auch das angestrebte Feststellungsurteil mit seiner letztlich ideellen, der Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - BAGE 116, 267 = AP TzBfG § 12 Nr. 4 = EzA TzBfG § 12 Nr. 2 mwN). - BAG, 22.04.1993 - 2 AZR 313/92
Betriebsübergang; Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers
Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 755/07
Es genügt nicht mehr, wie von der früheren Rechtsprechung gefordert, dass die Belehrung über die rechtlichen Folgen nur "im Kern" richtig ist und lediglich eine "ausreichende" Unterrichtung erfolgen muss (vgl. hierzu BAG 22. April 1993 - 2 AZR 313/92 - AP BGB § 613a Nr. 102 = EzA BGB § 613a Nr. 112). - LAG Düsseldorf, 01.08.2007 - 7 Sa 361/07
Bestehen eines Anspruchs auf Altersversorgung aus einer Zusage in einem …
Auszug aus BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 755/07
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. August 2007 - 7 Sa 361/07 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 265/16
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers nach § 613a Abs. 6 BGB ist von Gesetzes wegen nicht an einen Grund und deswegen auch nicht an eine Begründung gebunden (…vgl. etwa BAG 25. Juni 2009 - 8 AZR 336/08 - Rn. 42; 24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 - Rn. 37). - BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 538/08
Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruchsrecht
Könnte allein die widerspruchslose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebserwerber ein Umstandsmoment für die Verwirkung darstellen, so würde das Ziel, falsch unterrichteten Arbeitnehmern das Widerspruchsrecht zu erhalten, unterlaufen (BAG 24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 - Rn. 43, AP BGB § 613a Nr. 349 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 94). - BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 407/07
Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruch
Läge demnach der - an sich von den Parteien nicht mehr bestrittene - Betriebsteilübergang vor, so würde der am 15. Juli 2005 wirksam erklärte Widerspruch des Klägers auf den Zeitpunkt des Betriebsteilüberganges zurückwirken (Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 -).
- BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 336/08
Übertragung staatlicher Aufgaben auf eine andere Körperschaft - Übergang des …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wird die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB weder durch eine unterbliebene noch durch eine nicht ordnungsgemäße Unterrichtung ausgelöst (vgl. 24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 - Rn. 28, AP BGB § 613a Nr. 349 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 94).Dies erfordert ua. einen Hinweis auf den (gesetzlichen) Eintritt des Übernehmers in die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis (§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB) und auf die Gesamtschuldnerschaft des Übernehmers und des Veräußerers nach § 613a Abs. 2 BGB (st. Rspr. des Senats, vgl. 24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 - Rn. 30, AP BGB § 613a Nr. 349 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 94).
Es bedarf des Weiteren keiner Darlegung durch den widersprechenden Arbeitnehmer, dass er im Falle einer ordnungsgemäßen Unterrichtung innerhalb der in Gang gesetzten Monatsfrist nach § 613a Abs. 6 BGB widersprochen hätte (st. Rspr. des Senats, vgl. 24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 - Rn. 37, AP BGB § 613a Nr. 349 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 94).
Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruches nicht mehr zuzumuten ist (st. Rspr. des Senats, vgl. 24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 - Rn. 40, AP BGB § 613a Nr. 349 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 94).
- BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 100/17
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers nach § 613a Abs. 6 BGB ist von Gesetzes wegen nicht an einen Grund und deswegen auch nicht an eine Begründung gebunden (…vgl. etwa BAG 25. Juni 2009 - 8 AZR 336/08 - Rn. 42; 24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 - Rn. 37). - BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 734/08
Betriebsübergang - fehlende Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung - …
Rn. 26 Könnte allein die widerspruchslose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebserwerber ein Umstandsmoment für die Verwirkung darstellen, so würde das Ziel, falsch unterrichteten Arbeitnehmern das Widerspruchsrecht zu erhalten, unterlaufen (Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 - Rn. 43, AP BGB § 613a Nr. 349 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 94). Davon ist rechtsfehlerfrei auch das Landesarbeitsgericht im Falle des Klägers ausgegangen. - BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 700/16
Betriebs(teil-)übergang - Unterrichtung - Widerspruch gegen den Übergang des …
Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers nach § 613a Abs. 6 BGB ist von Gesetzes wegen nicht an einen Grund und deswegen auch nicht an eine Begründung gebunden (…vgl. etwa BAG 25. Juni 2009 - 8 AZR 336/08 - Rn. 42; 24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 - Rn. 37). - BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 540/08
Betriebsübergang; fehlerhafte Unterrichtung
Könnte allein die widerspruchslose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebserwerber ein Umstandsmoment für die Verwirkung darstellen, so würde das Ziel, falsch unterrichteten Arbeitnehmern das Widerspruchsrecht zu erhalten, unterlaufen (24. Juli 2008 - 8 AZR 755/07 - Rn. 43, AP BGB § 613a Nr. 349 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 94). - LAG München, 23.07.2009 - 3 Sa 118/09
Annahmeverzug nach Widerspruch über den Übergang des Arbeitsverhältnisses
Für eine Verwirkung fehlt es am erforderlichen Umstandsmoment (vgl. z. B. BAG 27.11.2008 - 8 AZR 174/07; 24.07.2008 - 8 AZR 205/07 und 8 AZR 755/07; 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06; 15.02.2007 - 8 AZR 431/06; 14.12.2006 - 8 AZR 763/05).Anders verhält es sich in den Fällen, in denen die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer über den Bestand des Arbeitsverhältnisses disponiert hat, sei es dadurch, dass eine Eigenkündigung ausgesprochen, ein Aufhebungsvertrag mit dem Erwerber geschlossen oder eine von Seiten des Erwerbers ausgesprochene Kündigung hingenommen wurde (vgl. BAG 27.11.2008 - 8 AZR 174/07; 24.07.2008 - 8 AZR 205/07 und 8 AZR 755/07; 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06).
- BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 1020/06
Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung
Hinweise des Senats: Senat 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 -, - 8 AZR 1022/06 - und - 8 AZR 1030/06 - 24. Juli 2008 - 8 AZR 73/07 -, - 8 AZR 109/07 -, - 8 AZR 166/07 -, - 8 AZR 175/07 -, - 8 AZR 202/07 -, - 8 AZR 205/07 - und - 8 AZR 755/07 -. - BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 762/16
Betriebs(teil-)übergang - Unterrichtung - Widerspruch gegen den Übergang des …
- BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 99/17
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
- BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 102/17
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
- BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 558/08
Betriebsübergang; fehlerhafte Unterrichtung
- BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 101/17
Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers beim Betriebsübergang
- BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 3/10
Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Einwand der …
- LAG Düsseldorf, 27.05.2009 - 7 Sa 443/07
Betriebsübergang; Widerspruch; Verwirkung
- LAG Düsseldorf, 09.01.2018 - 3 Sa 251/17
Umfang der Informationspflicht bei einem Betriebsübergang
- BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 230/07
Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung
- BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 166/07
Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung
- BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 202/07
Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung
- LAG München, 10.02.2009 - 6 Sa 872/07
Betriebsübergang - Unterrichtung - Fehlen der Abschrift des Betriebserwerbers - …
- LAG München, 27.02.2009 - 6 Sa 457/08
Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung - Unterrichtungsschreiben - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - 5 Sa 2573/09
Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen einen Betriebsübergang - Abschluss eines …
- LAG München, 16.07.2009 - 3 Sa 214/09
Unterrichtung über Betriebsübergang
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