Rechtsprechung
| LSG Rheinland-Pfalz, 29.07.2009 - L 6 R 105/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sonstige Angelegenheiten
- openjur.de
- IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags bei einer illegalen Beschäftigung, Fiktion einer Nettolohnvereinbarung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- IWW (Kurzinformation)
Arbeitgeberhaftung - Illegales Beschäftigungsverhältnis auch ohne Verschulden des ArbG
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Willenlose Schwarzarbeit
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Illegale Beschäftigung im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mitarbeiter als Subunternehmer beschäftigt - Ein illegales Beschäftigungsverhältnis kann auch vorliegen, wenn die Beteiligten davon nichts wissen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Illegale Beschäftigung auch ohne Vorsatz oder Fahrlässigkeit
- rentenberater.de (Kurzinformation)
Illegales Beschäftigungsverhältnis setzt nicht Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Arbeitgebers voraus
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Rechtsfolgen bei illegaler Beschäftigung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Hohe Anforderungen an Arbeitgeber zur Vermeidung illegaler Beschäftigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Hohe Anforderungen an Arbeitgeber zur Vermeidung illegaler Beschäftigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Illegale Beschäftigung - Irrtum schützt nicht vor Nachzahlung
- wordpress.com (Kurzinformation)
Illegales Beschäftigungsverhältnis setzt keinen Vorsatz voraus!
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
LSG Rheinland-Pfalz zu illegalen Beschäftigungsverhältnissen - Illegales Beschäftigungsverhältnis liegt bereits vor, wenn unbewusst gegen geltende gesetzliche Vorschriften verstoßen wird
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berechnung der vom Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nachzufordernden Gesamtsozialversicherungsbeiträge bei einem illegal beschäftigten Arbeitnehmer; Vorliegen einer illegalen Beschäftigung i.S.d. § 14 Abs. 2 S. 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV); ...
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Illegale Beschäftigung auch ohne Vorsatz oder Fahrlässigkeit
Besprechungen u.ä.
- goerg.de (Entscheidungsbesprechung)
Zur "illegalen Beschäftigung" auch ohne Verschulden des Arbeitgebers
Verfahrensgang
- SG Speyer, 18.02.2009 - S 10 R 755/07
- LSG Rheinland-Pfalz, 29.07.2009 - L 6 R 105/09
- BSG, 09.11.2011 - B 12 R 18/09 R
Papierfundstellen
- NZS 2010, 157 (Ls.)
- DB 2009, 2443
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- FG Köln, 06.12.2006 - 11 K 5825/04
Arbeitnehmereigenschaft von Telefoninterviewern eines Marktforschungsinstituts …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.07.2009 - L 6 R 105/09
Diese Grundsätze gelten - entsprechend dem Zweck der Regelung, Steuerausfälle zu vermeiden - unabhängig davon, ob unstreitige Arbeitsverhältnisse vorgelegen haben oder ob der Arbeitgeber ggf. rechtsirrig davon ausgegangen ist, dass keine abhängige Beschäftigung vorlag (FG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.1999 - 2 K 7576/95 H (L) - juris; a. A. FG Köln, Urteil 06.12.2006 - 11 K 5825/04 - juris, dass die Anwendbarkeit auf Fälle beschränkt sieht, in denen unstreitig ein Arbeitsverhältnis vorliegt oder bei verständiger Würdigung angenommen werden musste). - FG Düsseldorf, 24.02.1999 - 2 K 7576/95
Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuerhaftungsbescheids; Haftung des Arbeitgebers für …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.07.2009 - L 6 R 105/09
Diese Grundsätze gelten - entsprechend dem Zweck der Regelung, Steuerausfälle zu vermeiden - unabhängig davon, ob unstreitige Arbeitsverhältnisse vorgelegen haben oder ob der Arbeitgeber ggf. rechtsirrig davon ausgegangen ist, dass keine abhängige Beschäftigung vorlag (FG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.1999 - 2 K 7576/95 H (L) - juris; a. A. FG Köln, Urteil 06.12.2006 - 11 K 5825/04 - juris, dass die Anwendbarkeit auf Fälle beschränkt sieht, in denen unstreitig ein Arbeitsverhältnis vorliegt oder bei verständiger Würdigung angenommen werden musste). - BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08
Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.07.2009 - L 6 R 105/09
Der BGH gehe in seinem Urteil vom 02.12.2008 (NJW 2009, 528) davon aus, dass der Vorschrift des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV auch ein Sanktionscharakter zukomme, so dass bei der Annahme einer illegalen Beschäftigung zumindest leichtfertige Verstöße gegen eine Vorschrift im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsrechts vorliegen müssten.
- BFH, 13.09.2007 - VI R 54/03
Lohnzufluss bei Nachentrichtung der Arbeitnehmeranteile zur …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.07.2009 - L 6 R 105/09
Würde man hingegen die auf dieser Grundlage ermittelte Steuernachzahlung wiederum als beitragsrechtlich relevanten geldwerten Vorteil einstufen und nochmals als Grundlage einer Beitragsforderung gegenüber dem Arbeitgeber heranziehen, entstünde eine "unendliche Spirale", die dazu führen würde, dass eine konkrete Beitragspflicht nicht zu ermitteln wäre (so auch Schlegel, jurisPR-SozR 19/2008, Anm. 1 zum Urteil des BFH vom 13.09.2007 - VI R 54/03). - BFH, 12.01.2001 - VI R 102/98
Arbeitgeberhaftung bei falschem Lohnsteuerabzug
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.07.2009 - L 6 R 105/09
Die Verschuldensprüfung ist hierbei Aufgabe des Arbeitgebers, wobei aus § 39c Abs. 1 Satz 2 EStG in Verbindung mit § 39d Abs. 3 Satz 4 EStG folgt, dass der Arbeitnehmer hinsichtlich des fehlenden Verschuldens beweispflichtig ist (BFH, Urteil vom 12.01.2001 - VI R 102/98, BFHE 194, 372). - SG Dortmund, 08.09.2008 - S 25 R 129/06
Schwarzarbeit: Arbeitgeber schuldet Sozialversicherungsbeiträge aus …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.07.2009 - L 6 R 105/09
Die Illegalität - d. h. Gesetzeswidrigkeit - bezieht sich hier nicht nur auf die Beschäftigung als solche (d. h., etwa auf die Frage ob die Beschäftigung eines Baggerfahrers als solche illegal ist), sondern insbesondere auch darauf, unter welchen Umständen die Beschäftigung ausgeübt wird (so zu Recht bereits SG Dortmund, Urteil vom 08.09.2008 - S 25 R 129/06 - juris).
- BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 301/09
Schwarzgeldabrede
§ 14 SGB IV definiert den Begriff des Arbeitsentgelts als Beurteilungsgrundlage für die Sozialversicherungspflicht der Beschäftigten, die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Beiträge und Umlagen, die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Leistungsansprüche der Versicherten im Versicherungsfall sowie die Anrechnungsgrundlage beim Zusammentreffen mit Einkommen . Speziell regelt § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV die sozialversicherungsrechtliche Berechnungsgrundlage des Arbeitsentgelts in einem illegalen Beschäftigungsverhältnis (… BGH 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08 - Rn. 17, BGHSt 53, 71; LSG Rheinland-Pfalz 29. Juli 2009 - L 6 R 105/09 - DB 2009, 2443). Da § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV eine Nettoarbeitsentgeltvereinbarung fingiert, ist das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt des Beschäftigten zu ermitteln, indem das Nettoarbeitsentgelt um die darauf entfallenden Steuern und den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu einem Bruttolohn hochgerechnet wird (§ 14 Abs. 2 Satz 1 SGB IV).. - BGH, 07.10.2009 - 1 StR 320/09
Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (Hinterziehung von Sozialabgaben; unterlassene …
Der rechtliche Ausgangspunkt der Strafkammer, wonach auch in solchen Fällen teilweiser Schwarzlohnzahlungen die Fiktion des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV Anwendung findet, ist nicht zu beanstanden (…ebenso Werner in [...]PK SGB IV § 14 Rdn. 293;… Baier in Krauskopf Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung 65. Lfg. Februar 2009, SGB IV § 14 Rdn. 37; LAG München…, Urt. vom 27. Februar 2009 - 9 Sa 807/08; vgl. auch LSG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 29. Juli 2009 - L 6 R 105/09;… a.A. Seewald in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht 61. Lfg. April 2009 SGB IV § 14 Rdn. 140;… Klattenhof in Hauck/Noftz SGB IV 52. Lfg. September 2009 K § 14 Rdn. 45). - LSG Schleswig-Holstein, 17.09.2015 - L 5 KR 146/15
Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - illegales Beschäftigungsverhältnis - …
Diese Grundsätze gelten - entsprechend dem Zweck der Regelung, Steuerausfälle zu vermeiden - auch nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung unabhängig davon, ob unstreitige Arbeitsverhältnisse vorgelegen haben oder ob der Arbeitgeber gegebenenfalls rechtsirrig davon ausgegangen ist, dass keine abhängige Beschäftigung vorlag (vgl. etwa LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juli 2009 - L 6 R 105/09; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Mai 2010 - L 11 KR 25/10 ER-B; SG Dortmund, Urteil vom 8. September 2008 - S 25 R 129/08, jeweils m. w. N.). - LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2015 - 3 Sa 437/14
Arbeitnehmerbegriff - Korrekturtätigkeit - Nettolohnvereinbarung
Rn. 108 Das LAG München (27.02.2009 LAGE § 611 BGB 2002 Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 1; ebenso LSG Mainz 29.07.2009 - L 6 R 105/09, DB 2001, 2443) hat angenommen, dass dann, wenn die Parteien eine Schwarzgeldabrede treffen, wonach das Arbeitsverhältnis als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis mit 400 EUR geführt wird, tatsächlich aber mindestens 1.300 EUR an den Arbeitnehmer ausbezahlt werden, gem. § 14 Abs. 2 S. 2 SGB IV die Vereinbarung eines Nettoarbeitsentgelts fingiert wird.
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Rechtsprechung
| BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Altersteilzeit - Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Privatwirtschaft
- openjur.de
Auslegung eines Altersteilzeitarbeitsvertrags; Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit; Privatwirtschaft
- Judicialis
AltTZG § 2; ; AltTZG § ... 6; ; BGB § 133; ; BGB § 151; ; BGB § 157; ; BGB § 305; ; BGB § 305c; ; BGB § 307; ; ZPO § 256; ; Tarifvertrag zur Altersteilzeit vom 14. Juni 2005 des Verbands der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.V. und der IG Metall § 3; ; Tarifvertrag zur Altersteilzeit vom 14. Juni 2005 des Verbands der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.V. und der IG Metall § 5; ; Betriebsvereinbarung über die Fortführung der Altersteilzeit in der Marquardt GmbH vom 20. Oktober 2005 Nr. 9
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Regelmäßige Arbeitszeit in der Phase der Altersteilzeit; Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit
- Betriebs-Berater
Förderung von Altersteilzeit
- rechtsportal.de
Regelmäßige Arbeitszeit in der Phase der Altersteilzeit; Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Auslegung eines Altersteilzeitarbeitsvertrags - Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Altersteilzeit - Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit
Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 16.08.2007 - 8 Ca 238/07
- LAG Baden-Württemberg, 24.04.2008 - 11 Sa 72/07
- BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08
Papierfundstellen
- NZA 2010, 503
- BB 2009, 2365
- DB 2009, 2443
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (14)
- BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 145/08
Altersteilzeit - Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung
Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08
Sie kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (st. Rspr., vgl. nur Senat 19. Mai 2009 - 9 AZR 145/08 - Rn. 31).Den Inhalt eines solchen Mustervertrags kann der Senat selbst uneingeschränkt nach §§ 133, 157 BGB auslegen (für die st. Rspr. Senat 19. Mai 2009 - 9 AZR 145/08 - Rn. 42).
Vereinbart iSd. insoweit deckungsgleichen gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen ist die tatsächlich geschuldete Arbeitszeit, wie sie sich aus den anzuwendenden arbeitsvertraglichen Regelungen ergibt (vgl. für eine tarifliche Regelung im öffentlichen Dienst - den TV ATZ - zB Senat 19. Mai 2009 - 9 AZR 145/08 - Rn. 54).
Diesen punktuellen situativen Bezug weisen die für die Dauer von zumindest zwei Jahren vereinbarten Arbeitszeitaufstockungen auf 38, 5 Stunden wöchentlich nicht auf (vgl. nur Senat 19. Mai 2009 - 9 AZR 145/08 - Rn. 55;… 18. März 2008 - 9 AZR 72/07 - Rn. 27;… 14. August 2007 - 9 AZR 59/07 - Rn. 27, ZTR 2008, 150).
(b) Vereinbart iSd. gesetzlichen und kollektiv-rechtlichen Bestimmungen ist die tatsächlich geschuldete Arbeitszeit, wie sie sich aus den anzuwendenden arbeitsvertraglichen Regelungen ergibt (vgl. zB Senat 19. Mai 2009 - 9 AZR 145/08 - Rn. 54).
Für eine Anwendung der Unklarheitenregel ist angesichts des - für einen durchschnittlichen Vertragspartner der verwendenden Beklagten - eindeutigen Auslegungsergebnisses kein Raum (vgl. Senat 19. Mai 2009 - 9 AZR 145/08 - Rn. 49;… BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 27, AP BGB § 305c Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 15).
Die vereinbarte Arbeitszeit iSv. § 3 Abs. 1 iVm. § 12 Abs. 2 des Altersteilzeitarbeitsvertrags, § 6 Abs. 2 Satz 1 AltTZG, § 5 Nr. 5.1 TV Altersteilzeit und Nr. 9 Satz 1 BV Altersteilzeit muss nicht fiktiv in die Altersteilzeitarbeit hineinreichen, die am 1. Januar 2007 begann (vgl. nur Senat 19. Mai 2009 - 9 AZR 145/08 - Rn. 58).
- BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07
Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf …
Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08
Da die Parteien die Arbeitszeitverlängerung individuell vereinbarten, kommt es nicht darauf an, ob die Zukunftssicherungs-Tarifverträge als sog. gemischte, auf Arbeitnehmerseite von der IG Metall und dem Betriebsrat getroffene Vereinbarungen dem Gebot der Rechtsquellenklarheit entsprachen oder unwirksam waren (…zu diesem Problem BAG 15. April 2008 - 1 AZR 86/07 - Rn. 17 ff., AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 96 = EzA TVG § 1 Nr. 49; für Tarifqualität im Einzelfall Senat 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 18 ff., AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 21).Auf die Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB kann demgegenüber nur zurückgegriffen werden, wenn nach Ausschöpfung der anerkannten Auslegungsmethoden nicht behebbare Zweifel bleiben (Senat 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 71, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 21;… BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - Rn. 23, AP BAT § 53 Nr. 9).
c) Der Regelungsgehalt des § 3 Abs. 1 iVm. der Verweisungsklausel in § 12 Abs. 2 des Altersteilzeitarbeitsvertrags ist entgegen der Ansicht der Revision weder überraschend iSv. § 305c Abs. 1 BGB noch unklar iSv. § 307 Abs. 3 Satz 2, Abs. 1 Satz 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 BGB (…zu der bloßen Transparenzkontrolle von Verweisungsklauseln, die nicht von Rechtsvorschriften abweichen oder diese ergänzen, näher Senat 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 97, AP BUrlG § 7 Nr. 39;… BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 31, AP BGB § 305c Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 15; Senat 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 78, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 21).
- BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07
Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle
Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08
Für eine Anwendung der Unklarheitenregel ist angesichts des - für einen durchschnittlichen Vertragspartner der verwendenden Beklagten - eindeutigen Auslegungsergebnisses kein Raum (…vgl. Senat 19. Mai 2009 - 9 AZR 145/08 - Rn. 49; BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 27, AP BGB § 305c Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 15).c) Der Regelungsgehalt des § 3 Abs. 1 iVm. der Verweisungsklausel in § 12 Abs. 2 des Altersteilzeitarbeitsvertrags ist entgegen der Ansicht der Revision weder überraschend iSv. § 305c Abs. 1 BGB noch unklar iSv. § 307 Abs. 3 Satz 2, Abs. 1 Satz 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 BGB (…zu der bloßen Transparenzkontrolle von Verweisungsklauseln, die nicht von Rechtsvorschriften abweichen oder diese ergänzen, näher Senat 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 97, AP BUrlG § 7 Nr. 39; BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 31, AP BGB § 305c Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 15;… Senat 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 78, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 21).
- BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07
Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08
c) Der Regelungsgehalt des § 3 Abs. 1 iVm. der Verweisungsklausel in § 12 Abs. 2 des Altersteilzeitarbeitsvertrags ist entgegen der Ansicht der Revision weder überraschend iSv. § 305c Abs. 1 BGB noch unklar iSv. § 307 Abs. 3 Satz 2, Abs. 1 Satz 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 BGB (zu der bloßen Transparenzkontrolle von Verweisungsklauseln, die nicht von Rechtsvorschriften abweichen oder diese ergänzen, näher Senat 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 97, AP BUrlG § 7 Nr. 39;… BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 31, AP BGB § 305c Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 15;… Senat 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 78, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 21). - BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 630/06
Bezugnahme auf Arbeitszeit vergleichbarer Beamter
Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08
Arbeitsvertragliche Bezugnahmen auf das Gesetzes-, Verordnungs- oder Kollektivrecht entsprechen einer im Arbeitsrecht gebräuchlichen Regelungstechnik (vgl. für Verweisungen auf beamtenrechtliche Regelungen BAG 14. März 2007 - 5 AZR 630/06 - Rn. 28 f., BAGE 122, 12). - BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 812/06
Rückwirkende Einschränkung des tariflichen Sonderkündigungsschutzes
Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08
Auf die Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB kann demgegenüber nur zurückgegriffen werden, wenn nach Ausschöpfung der anerkannten Auslegungsmethoden nicht behebbare Zweifel bleiben (…Senat 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 71, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 21; BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - Rn. 23, AP BAT § 53 Nr. 9). - BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04
Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB
Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08
Überarbeit ist Arbeit, die die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit im Rahmen eines aufgrund bestimmter Umstände vorübergehenden zusätzlichen Arbeitsbedarfs überschreitet (vgl. zu der Abgrenzung von Überstunden und Arbeit auf Abruf BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - Rn. 23, BAGE 116, 267; zum Überstundenbegriff des § 4 Abs. 1a EFZG BAG 26. Juni 2002 - 5 AZR 592/00 - zu II 2 c cc der Gründe, AP EntgeltFG § 4 Nr. 61 = EzA EntgeltfortzG § 4 Nr. 7). - BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07
Altersteilzeit - Überforderungsquote
Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08
Die Parteien eines Altersteilzeitarbeitsvertrags wollen idR sicherstellen, dass der Arbeitgeber die Altersteilzeitvergütungsansprüche mithilfe von Leistungen der Bundesagentur für Arbeit teilweise refinanzieren kann (vgl. für die Tarifauslegung des TV ATZ Senat 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 35, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 39 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 27). - BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 592/00
Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit - Festlohn
Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08
Überarbeit ist Arbeit, die die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit im Rahmen eines aufgrund bestimmter Umstände vorübergehenden zusätzlichen Arbeitsbedarfs überschreitet (…vgl. zu der Abgrenzung von Überstunden und Arbeit auf Abruf BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - Rn. 23, BAGE 116, 267; zum Überstundenbegriff des § 4 Abs. 1a EFZG BAG 26. Juni 2002 - 5 AZR 592/00 - zu II 2 c cc der Gründe, AP EntgeltFG § 4 Nr. 61 = EzA EntgeltfortzG § 4 Nr. 7). - BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07
Normurheberschaft bei gemischten Vereinbarungen
Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08
Da die Parteien die Arbeitszeitverlängerung individuell vereinbarten, kommt es nicht darauf an, ob die Zukunftssicherungs-Tarifverträge als sog. gemischte, auf Arbeitnehmerseite von der IG Metall und dem Betriebsrat getroffene Vereinbarungen dem Gebot der Rechtsquellenklarheit entsprachen oder unwirksam waren (zu diesem Problem BAG 15. April 2008 - 1 AZR 86/07 - Rn. 17 ff., AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 96 = EzA TVG § 1 Nr. 49;… für Tarifqualität im Einzelfall Senat 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 18 ff., AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 21). - BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 283/06
Lehrerpersonalkonzept - höhere Unterrichtsverpflichtung
- BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 59/07
Altersteilzeit - erweitertes Direktionsrecht
- LAG Baden-Württemberg, 24.04.2008 - 11 Sa 72/07
Zur Auslegung einer im Altersteilzeitvertrag getroffenen Regelung des …
- BAG, 18.03.2008 - 9 AZR 72/07
Altersteilzeit - erweitertes Direktionsrecht
- BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 295/13
Urlaub - Ausschluss von Doppelansprüchen
Der Vertrag enthält über die persönlichen Daten des Klägers hinaus keine individuellen Besonderheiten (vgl. BAG 18. August 2009 - 9 AZR 482/08 - Rn. 18). - LAG Hessen, 21.03.2025 - 14 SLa 166/24 (1) Entgegen der Angriffe der Berufung hat das Arbeitsgericht nicht angenommen, das Schweigen des Klägers sei als Annahme des im Schreiben vom 9. Juni 2004 liegenden Angebots der Beklagten zu werten, sondern hat im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts( BAG 1. August 2001 - 4 AZR 129/00 - juris; BAG 17. August 2021 - 1 AZR 175/20 - juris; BAG 18. August 2009 - 9 AZR 482/08 - juris)seine widerspruchslose Weiterarbeit als konkludente Annahme des Angebots gewertet.
Dies entbindet ihn nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG 17. August 2021 - 1 AZR 175/20 -, juris; BAG 18. August 2009 - 9 AZR 482/08 - juris)der sich die Kammer anschließt, aber nicht davon, Änderungsangeboten des Arbeitgebers, die sich unmittelbar im Arbeitsverhältnis auswirken, widersprechen zu müssen, damit seine Weiterarbeit aus Sicht des objektiven Empfängers nicht als Einverständnis mit diesen Änderungen gewertet wird.
Dies gilt auch und gerade im Hinblick auf die Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ( BAG 18. August 2009 - 9 AZR 482/08 - juris, LAG Hamm 22. Januar 2010-10 SA 1456/09 - juris).
(1) Entgegen der Angriffe der Berufung hat das Arbeitsgericht nicht angenommen, das Schweigen des Klägers sei als Annahme des im Schreiben vom 9. Juni 2004 liegenden Angebots der Beklagten zu werten, sondern hat im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts( BAG 1. August 2001 - 4 AZR 129/00 - juris; BAG 17. August 2021 - 1 AZR 175/20 - juris; BAG 18. August 2009 - 9 AZR 482/08 - juris)seine widerspruchslose Weiterarbeit als konkludente Annahme des Angebots gewertet.
Dies entbindet ihn nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG 17. August 2021 - 1 AZR 175/20 -, juris; BAG 18. August 2009 - 9 AZR 482/08 - juris)der sich die Kammer anschließt, aber nicht davon, Änderungsangeboten des Arbeitgebers, die sich unmittelbar im Arbeitsverhältnis auswirken, widersprechen zu müssen, damit seine Weiterarbeit aus Sicht des objektiven Empfängers nicht als Einverständnis mit diesen Änderungen gewertet wird.
Dies gilt auch und gerade im Hinblick auf die Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ( BAG 18. August 2009 - 9 AZR 482/08 - juris, LAG Hamm 22. Januar 2010-10 SA 1456/09 - juris).
(1) Entgegen der Angriffe der Berufung hat das Arbeitsgericht nicht angenommen, das Schweigen des Klägers sei als Annahme des im Schreiben vom 9. Juni 2004 liegenden Angebots der Beklagten zu werten, sondern hat im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts( BAG 1. August 2001 - 4 AZR 129/00 - juris; BAG 17. August 2021 - 1 AZR 175/20 - juris; BAG 18. August 2009 - 9 AZR 482/08 - juris)seine widerspruchslose Weiterarbeit als konkludente Annahme des Angebots gewertet.
Dies entbindet ihn nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG 17. August 2021 - 1 AZR 175/20 -, juris; BAG 18. August 2009 - 9 AZR 482/08 - juris)der sich die Kammer anschließt, aber nicht davon, Änderungsangeboten des Arbeitgebers, die sich unmittelbar im Arbeitsverhältnis auswirken, widersprechen zu müssen, damit seine Weiterarbeit aus Sicht des objektiven Empfängers nicht als Einverständnis mit diesen Änderungen gewertet wird.
Dies gilt auch und gerade im Hinblick auf die Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ( BAG 18. August 2009 - 9 AZR 482/08 - juris, LAG Hamm 22. Januar 2010-10 SA 1456/09 - juris).
- ArbG Berlin, 23.09.2015 - 28 Ca 5269/15
Arbeitnehmerhaftung - verschuldeter Verkehrsunfall - mittlere Fahrlässigkeit - …
diejenigen Problemlagen, die sich diesseits solcher Grenzen als schlichte - und sei es vertragswidrige - Anforderung sogenannter Überarbeit 51 S. dazu statt vieler BAG 18.8.2009 - 9 AZR 482/08 - NZA 2010, 503 [A.II.1 c, ee.S. dazu statt vieler BAG 18.8.2009 - 9 AZR 482/08 - NZA 2010, 503 [A.II.1 c, ee.
51) S. dazu statt vieler BAG 18.8.2009 - 9 AZR 482/08 - NZA 2010, 503 [A.II.1 c, ee.
- LAG Hamm, 03.02.2012 - 7 Sa 1485/11
Hilfsaufrechnung in der Berufungsinstanz; Einreichung von die private Nutzung des …
Alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung sind zu berücksichtigen, die Rückschlüsse darauf zulassen, welchen wirklichen Willen der Erklärende seiner Erklärung geben wollte und wie diese letztlich vom Erklärungsempfänger zu verstehen war (ständ. Rechtspr., vgl. nur BAG - 18.08.2009 - 9 AZR 482/08 - NZA 2010, 503; 03.04.2007 - 9 AZR 283/06, BAGE 122, 33). - BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 46/09
Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit während der Altersteilzeit
Arbeitsvertragliche Bezugnahmen auf Gesetzesrecht entsprechen einer im Arbeitsrecht gebräuchlichen Regelungstechnik (Senat 18. August 2009 - 9 AZR 482/08 - Rn. 37).Damit wird § 6 Abs. 2 Satz 1 AltTZG auch nicht überflüssig, wie die schon vom Senat entschiedenen Fälle zeigen (vgl. zB 18. August 2009 - 9 AZR 482/08 - Rn. 40;… 19. Mai 2009 - 9 AZR 145/08 - Rn. 51 ff., AP ATG § 6 Nr. 5).
- BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10
Berechnung der Ausgleichszahlung nach dem TV UmBw
Ihre Entstehung ist im Gegensatz zu persönlichen Zulagen nach Grund und Höhe von der ständig wechselnden Zahl und Art von Diensten abhängig (vgl. zur Abgrenzung BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 17 f. mwN, ZTR 2009, 641).Selbst wenn man davon ausgeht, dass mit dem Verzicht auf das Wort "ständige" lediglich eine redaktionelle Anpassung an den TVöD und eine Vereinheitlichung der Bestimmungen für Arbeiter und Angestellte vorgenommen werden sollte (so BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 21, ZTR 2009, 641), zeigt dies doch, dass die Tarifvertragsparteien mit der Formulierung "ständige Lohnzulagen" diese Zulagen nur von "unständigen Lohnzulagen" und damit von Zulagen abgrenzen wollten, die vom Anfall und der Zahl der Dienste abhängig waren (…BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 17, aaO), mit dem Wort "ständige" aber nicht zum Ausdruck bringen wollten, dass die "ständige Lohnzulage" dem Arbeiter auf Dauer zustehen musste.
- BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 691/10
Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen - § 6 TV UmBw
Sie sind - wie zB Funktionszulagen - an die Person des Arbeitnehmers gebunden (vgl. BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 17 mwN, ZTR 2009, 641;… 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - Rn. 25, BAGE 120, 239). - BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11
Ausgleichszahlung nach § 11 TV UmBw nach Bewilligung einer befristeten Rente …
Dabei ist zum Ausgleich für den Ausschluss der betriebsbedingten Kündigung die Ausgleichszahlung gegenüber dem letzten tatsächlichen Einkommen abgesenkt (BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 20, ZTR 2009, 641). - BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 578/10
Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen auf eine Funktionszulage - …
Sie sind - wie zB Funktionszulagen - an die Person des Arbeitnehmers gebunden (vgl. BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 17 mwN, ZTR 2009, 641;… 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - Rn. 25, BAGE 120, 239). - LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2012 - 3 Sa 131/12
Ausgleichszahlung nach dem TVUmBw - Keine Berücksichtigung der über das …
Eine ständige Lohnzulage im Sinne des MTArb ist gegeben, wenn sie, wie beispielsweise die Vorhandwerkerzulage, mindestens für die Stunden zusteht, für die der Monatstabellenlohn gezahlt wird (BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 17, ZTR 2009, 641).Unabhängig davon, ob die zusätzlich angefallenen Arbeitsstunden als Mehrarbeit oder Überstunden zu qualifizieren sind, handelt es sich bei der hierfür gezahlten Vergütung bereits begrifflich um etwas anderes als eine Lohnzulage (vgl. BAG 13.August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 19, ZTR 2009, 641;… 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - Rn. 25, NZA 2007, 630).
- LAG Düsseldorf, 06.05.2010 - 13 Sa 1129/09
Unbestimmte Vergütungsklausel zur Rufbereitschaft "im üblichen Rahmen"
- ArbG Mannheim, 17.03.2015 - 8 Ca 233/14
Mitarbeiterbeteiligung - Beteiligung am Veräußerungserlös für virtuellen …
- ArbG Essen, 30.06.2011 - 3 Ca 111/11
Kriterien für die Begründung eines Vollzeitarbeitsverhältnisses; …
- LAG Baden-Württemberg, 02.11.2010 - 15 Sa 95/09
Ausübung von Aktienoptionen - Zurechnung von Verhaltensweisen einer vom …
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