Rechtsprechung
| OLG Köln, 13.11.2008 - 8 U 26/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
AO § 153; ; AO § 174 Abs. 2; ; AO §§ 179 ff.; ; AO § 182; ; AO § 233a; ; ZPO § 286; ; ZPO § 287; ; BGB § 254; ; BGB § 278; ; BGB § 328; ; BGB § 334; ; BGB § 846; ; StBerG § 68
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 328
Schutzwirkung eines zwischen einer KG und dem Steuerberater geschlossenen Vertrages zu Gunsten der Kommanditisten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- kanzlei-klumpe.de
, S. 5 (Kurzinformation)
Steuerberatungsvertrag mit Fondsgesellschaft entfaltet Schutzwirkung zugunsten der Kommanditisten als Dritte
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schutzwirkung eines zwischen einer KG und dem Steuerberater geschlossenen Vertrages zu Gunsten der Kommanditisten
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Schutzwirkung zugunsten der Kommanditisten bei Vertrag zwischen KG und Steuerberater
Verfahrensgang
- LG Köln, 08.04.2008 - 2 O 181/07
- OLG Köln, 13.11.2008 - 8 U 26/08
- BGH, 12.11.2009 - IX ZR 218/08
Papierfundstellen
- ZIP 2009, 1867 (Ls.)
- DB 2009, 278
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (20)
- BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02
Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung
Auszug aus OLG Köln, 13.11.2008 - 8 U 26/08
Für seinen Nachweis gelten daher nicht die strengen Beweisanforderungen des § 286 ZPO, sondern dem Mandanten eines Steuerberaters kommen bei der Beurteilung der haftungsausfüllenden Kausalität die Beweiserleichterungen des § 287 ZPO und des Anscheinsbeweises zugute; dies gilt auch für die Frage, wie er sich bei richtiger Beratung verhalten hätte (BGH, NJW 2004, 444; Senat, z.B. Urteil vom 30.08.2006 - 8 U 30/06;… Gräfe/Lenzen/Schmeer, a.a.O., Rn. 631, S. 510).Die "Vermutung beratungsrichtigen Verhaltens" gilt bei Verträgen mit Rechtsanwälten und Steuerberatern jedenfalls dann, wenn nach der Lebenserfahrung bei vertragsgemäßer Leistung des Beraters für den Mandanten lediglich eine einzige sinnvolle Entschlussmöglichkeit bestand, durch die der ihm entstandene steuerliche Nachteil vermieden worden wäre (BGH, NJW 2004, 444; BGHZ 123, 311, 315 = NJW 1993, 3259).
Für die richterliche Überzeugungsbildung reicht insofern eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit aus (BGH, NJW 2004, 444;… Gräfe/Lenzen/Schmeer, a.a.O., Rn. 631, S. 511).
- BGH, 10.11.1994 - III ZR 50/94
Einbeziehung des Käufers in den Schutzbereich eines Vertrages zwischen Verkäufer …
Auszug aus OLG Köln, 13.11.2008 - 8 U 26/08
Wenn eine Leistung - wie hier die steuerliche Beratungstätigkeit der Beklagten - ausreichend drittbezogen ist, schließt nicht einmal die Gegenläufigkeit der Interessen von Vertragspartner und Drittem eine Schutzwirkung zugunsten des Dritten aus (vgl. BGH, NJW 1984, 484, 486; BGHZ 127, 378 = NJW 1995, 392;… BGH, NJW 1998, 1059, Gottwald, a.a.O., Rn. 124, m.w.N.).bb) In Analogie zu den §§ 334, 846 BGB wollen der Bundesgerichtshof (z.B. BGHZ 127, 378 = NJW 1995, 392, 393) und die herrschende Meinung in der Literatur (…Nachweise bei Gottwald, a.a.O., Rn. 137) dem Dritten allerdings auch ein Mitverschulden des Hauptgläubigers nach § 254 BGB sowohl gegenüber dem vertraglichen als auch dem Deliktsanspruch entgegenhalten, und zwar unabhängig davon, ob der Gläubiger als Erfüllungsgehilfe des Dritten angesehen werden kann (§ 278 BGB).
Daraus hat die Rechtsprechung geschlussfolgert, dass sich der durch den Schutzpflichtigen schuldhaft geschädigte Dritte ein Mitverschulden des Vertragspartners seines Schädigers nach § 254 BGB auch dann entgegenhalten lassen muss, wenn dieser Vertragspartner nicht der gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfe des Dritten im Sinne des § 278 BGB ist (BGHZ 127, 378 = NJW 1995, 392, 393, m.w.N.).
- LG Köln, 08.04.2008 - 2 O 181/07
Schadensersatzanspruch eines Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft gegen …
Auszug aus OLG Köln, 13.11.2008 - 8 U 26/08
Auf die Berufung des Klägers wird das am 08.04.2008 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 2 O 181/07 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.unter Abänderung des am 08.04.2008 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln - 2 O 181/07 - die Beklagte zu verurteilen, an ihn weitere 4.767,37 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.04.2007 sowie weitere vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 233, 59 EUR zu zahlen.
unter Abänderung des am 08.04.2008 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln - 2 O 181/07 - die Klage abzuweisen.
- BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02
Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und …
Auszug aus OLG Köln, 13.11.2008 - 8 U 26/08
(1) Die für die Schadensberechnung maßgebliche Differenzhypothese bedingt, dass bei der Schadensberechnung die Vorteile schadensmindernd zu berücksichtigen sind, die dem Geschädigten infolge des Schadensereignisses zugeflossen sind (BGH, NJW-RR 2004, 79, 80, m.w.N.).Der einzelne Vorteil muss, soll er zur Anrechnung führen, mit dem einzelnen Nachteil kongruent sein, d.h. ihm seiner Art nach entsprechen (BGH, NJW-RR 2004, 79, 80, m.w.N.).
- BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93
Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag
Auszug aus OLG Köln, 13.11.2008 - 8 U 26/08
Die "Vermutung beratungsrichtigen Verhaltens" gilt bei Verträgen mit Rechtsanwälten und Steuerberatern jedenfalls dann, wenn nach der Lebenserfahrung bei vertragsgemäßer Leistung des Beraters für den Mandanten lediglich eine einzige sinnvolle Entschlussmöglichkeit bestand, durch die der ihm entstandene steuerliche Nachteil vermieden worden wäre (BGH, NJW 2004, 444; BGHZ 123, 311, 315 = NJW 1993, 3259).Besteht nicht nur eine einzige sinnvolle Entschlussmöglichkeit, sondern kommen verschiedene Handlungsweisen ernsthaft in Betracht, so ist kein Raum für einen Anscheinsbeweis (BGHZ 123, 311, 315 = NJW 1993, 3259;… Gräfe/Lenzen/Schmeer, a.a.O., Rn. 631, S. 511), sondern den Mandanten trifft nur, aber immerhin die durch § 287 ZPO erleichterte Beweislast dafür, dass er die von ihm behauptete Entscheidung bei vertragsgerechter Beratung getroffen hätte.
- BGH, 13.12.2007 - IX ZR 130/06
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater bei …
Auszug aus OLG Köln, 13.11.2008 - 8 U 26/08
Entstanden ist ein Anspruch, sobald er im Wege der Klage, und sei es auch nur der Feststellungsklage, geltend gemacht werden kann (…Heinrichs in Palandt, BGB, 67. Auflage, 2008, § 199 Rn. 3) bzw. - wenn der Schaden dem Grunde nach erwachsen ist, ohne dass seine Höhe beziffert werden kann - wenn durch die Verletzungshandlung eine als Schaden anzusehende Verschlechterung der Vermögenslage eingetreten ist, ohne dass feststehen muss, ob ein Schaden bestehen bleibt und damit endgültig wird, oder wenn eine solche Verschlechterung der Vermögenslage oder auch ein endgültiger Teilschaden entstanden ist und mit der nicht fernliegenden Möglichkeit weiterer, noch nicht erkennbarer, adäquat verursachter Nachteile bei verständiger Würdigung zu rechnen ist (BGH, NJW-RR 2008, 798 m.w.N.).Ist objektiv betrachtet noch offen, ob ein pflichtwidriges, mit einem Risiko behaftetes Verhalten zu einem Schaden führt, ist ein Ersatzanspruch noch nicht entstanden, so dass eine Verjährungsfrist nicht in Lauf gesetzt wird (BGH NJW-RR 2008, 798 m.w.N.).
- BGH, 08.06.2004 - X ZR 283/02
Prospekthaftung des Wirtschaftsprüfers; Verjährung von Ansprüchen
Auszug aus OLG Köln, 13.11.2008 - 8 U 26/08
aa) Neben dem gesetzlich geregelten Vertrag zu Gunsten Dritter (§ 328 BGB), bei dem ein Dritter unmittelbar das Recht erwirbt, die Leistung zu fordern, hat die Rechtsprechung den Vertrag mit Schutzwirkungen zu Gunsten Dritter herausgebildet, bei dem der Anspruch auf die geschuldete Hauptleistung allein dem Gläubiger zusteht, der Dritte jedoch in der Weise in die vertraglichen Sorgfalts- und Obhutspflichten, aber auch in die Hauptleistungspflichten, einbezogen ist, dass er bei deren Verletzung vertragliche Schadensersatzansprüche geltend machen kann (BGH, NJW 2004, 3420, 3421 m.w.N.).Die Schutzbedürftigkeit kann daher fehlen, wenn der geschädigte Dritte eigene vertragliche Ansprüche, auch gegen andere Schuldner, zum Beispiel den Gläubiger, hat, die denselben oder einen gleichwertigen Inhalt haben wie diejenigen, die er auf dem Weg über seine Einbeziehung in den Schutzbereich eines zwischen anderen geschlossenen Vertrags durchsetzen will (BGH, NJW 2004, 3420, 3421 m.w.N.).
- BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06
Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines …
Auszug aus OLG Köln, 13.11.2008 - 8 U 26/08
Diese Grundsätze geltend anerkanntermaßen auch für die Anrechnung von Steuervorteilen im Wege der Vorteilsausgleichung (BGH, NJW 2007, 2401, m.w.N.). - BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06
Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe
Auszug aus OLG Köln, 13.11.2008 - 8 U 26/08
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind daher beispielsweise die aufgrund einer Kapitalanlage erzielten, dauerhaften Steuervorteile anzurechnen, sofern nicht die Ersatzleistung (infolge Prospekthaftung o.dgl.) ihrerseits zu versteuern ist (BGH, DStR 2008, 515, m.w.N.). - BGH, 15.07.2004 - IX ZR 472/00
Pflichten des Steuerberaters bei bevorstehender Änderung des Steuerrechts
Auszug aus OLG Köln, 13.11.2008 - 8 U 26/08
Er hat ihn möglichst vor Schaden zu schützen und hierzu den relativ sichersten Weg zu dem angestrebten steuerlichen Ziel aufzuzeigen sowie die für den Erfolg notwendigen Schritte vorzuschlagen (vgl. nur BGH, NJW 2004, 3487, m.w.N.). - BGH, 06.02.2003 - IX ZR 77/02
Pflichten des Steuerberaters bei Vorbehalt der genaueren Prüfung
- OLG Schleswig, 17.01.2008 - 11 U 27/07
Anwaltshaftung: Ersatzpflicht bei fehlerhafter Deckungsanfrage bei …
- BGH, 25.02.1988 - VII ZR 152/87
Anrechnung steuerlicher Vorteile auf den Schadensersatzanspruch im Rahmen eines …
- OLG Köln, 10.10.2007 - 8 U 24/07
Keine Verletzung beruflicher Pflichten des Steuerberaters bei unterlassener …
- OLG Düsseldorf, 22.03.2007 - 8 U 30/06
Vorliegen eines Behandlungsfehlers wegen Unterlassens einer antiviralen Therapie …
- BGH, 01.12.1983 - IX ZR 41/83
Einbeziehung von Hausrat in den Zugewinnausgleich
- BGH, 13.11.1997 - X ZR 144/94
Schutzzweck eines Sachverständigenauftrags zur Bewertung eines Grundstücks
- BGH, 28.02.1977 - II ZR 52/75
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte und Lastschriftverfahren
- BGH, 29.09.1982 - IVa ZR 309/80
Tätigkeit als Berater in Steuersachen für eine Gesellschaft mit beschränkter …
- OLG Celle, 16.07.1986 - 3 U 285/85
Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bei Einbeziehung Dritter in …
- BGH, 12.11.2009 - IX ZR 218/08
Anspruch gegen Steuerberater - Beginn der Verjährungsfrist
Das Berufungsgericht hat in seinem mehrfach veröffentlichten Urteil (vgl. DB 2009, 278; DStR 2009, 555 m. Anm. Meixner; Stbg 2009, 379 m. Anm. Pestke) angenommen, dass sich die Verjährung des streitigen Schadensersatzanspruchs noch gemäß § 68 StBerG a.F. beurteile. - OLG Köln, 21.10.2010 - 8 U 12/10
Bei Geschäftsführerhaftung nach § 69 AO kein Rückgriff auf Steuerberater
Zu Recht habe das Landgericht unter Beachtung der Grundsätze des Urteils des Oberlandesgerichts Köln vom 13.11.2008 (8 U 26/08) das Vorliegen der Voraussetzungen eines Vertrages zugunsten Dritter sowie eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter verneint.Die erforderliche Leistungsnähe, wie sie etwa im Falle einer Steuerberatertätigkeit für eine KG im Rahmen der Steuererklärung für einen Feststellungsbescheid zugunsten der Kommanditisten bejaht werde (vgl. Urteils des Senats vom 13.11.2008 - 8 U 26/08 -), sei hier nicht gegeben, da die Inanspruchnahme eines Geschäftsführers einer GmbH mittels Haftungsbescheid gemäß § 69 AO nicht typisch sei, sondern eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Geschäftsführers voraussetze.
Rn. 26 b) Das Landgericht hat die Grundsätze des Vertrags mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 13.11.2008, 8 U 26/08) zutreffend angewandt, als es die Voraussetzungen vorliegend als nicht gegeben angesehen hat.
- OLG Düsseldorf, 04.11.2014 - 23 U 168/13
Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters wegen unterbliebenen Hinweises auf die …
Hierzu gehört es auch, dass der Steuerberater auf den eventuellen Anfall von Nachzahlungszinsen hinweist und dem Steuerpflichtigen den Weg aufzeigt, wie er den Anfall solcher Nachzahlungszinsen vermeiden kann (OLG Köln, Urt. v. 13.11.2008 - 8 U 26/08 Rn. 77 - juris -, DStR 2009, 555).
- OLG Düsseldorf, 24.11.2010 - U (Kart) 16/10
Umfang der Rechtskraft eines Urteils auf Zahlung eines Geldbetrages nebst Zinsen; …
Rn. 56 dd) Das somit anzuwendende Schuldrecht in seiner bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung gilt für das Schuldverhältnis im Ganzen einschließlich aller auftretenden Leistungsstörungen, insbesondere der Regelungen zur Höhe des Verzugs- oder Prozesszinsanspruchs (…vgl. Heinrichs, a.a.O., EGBGB 229 § 5 Rn. 5; a.A. OLG Köln, Urteil vom 13.11.2008, 8 U 26/08, DB 2009, 278 - 283, zitiert nach juris Tz. 57, 114; Thüringer OLG, Urteil vom 23.10.2007, 5 U 146/06, MDR 2008, 975 - 976, zitiert nach juris Tz. 25, 91; OLG München, Urteil vom 27.02.2009, 17 U 2348/08, zitiert nach juris Tz. 34, 94, jeweils ohne Erörterung der vorstehend dargestellten Problematik). - LG Hagen, 26.08.2025 - 9 O 67/23 Rn. 61 Soweit die Klägerin unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Köln, Urteil vom 13.11.2008 - 8 U 26/08, der Ansicht ist, dass jedenfalls eine Gleichwertigkeit zu verneinen sei, schließt sich die Kammer der Rechtsauffassung des OLG Köln nicht an.
Vorrangig hat eine Schadensabwicklung in den jeweiligen Leistungs- und Vertragsverhältnissen zu erfolgen, da andernfalls die Beraterhaftung ausufern würde (so auch Meixner/Schröder, Urteilsanmerkung zu OLG Köln, Urteil vom 13.11.2008 - 8 U 26/08, DStR 2009, 555, 556;… Beisel/Andreas, Due Diligence/Beisel, 4. Aufl. 2024, § 6 Haftung des Beraters, Rn. 20).
- OLG Hamm, 28.06.2012 - 34 U 133/11
Haftung einer Sozietät aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und …
Zudem trat die Beklagte zu 1) den Klägern insoweit bei der Veranstaltung vom 02.12.2007 - abweichend von dem von ihnen angeführten Urteil des OLG Köln (OLG Köln Urteil v. 13.11.2008 - 8 U 26/08, DB 2009, 278) - gerade nicht als neutrale Expertin gegenüber, sondern warb durch die Beklagten zu 2) und 3) im Interesse des Unternehmens für den Wechsel der Handelsware. - LG Aachen, 10.08.2011 - 8 O 551/10
Geschäftsführer einer GmbH ist mangels Drittbezogenheit der Erstellung des …
Für den Regelfall, indem die Parteien nichts erklärt haben, werden im Allgemeinen folgende vier Voraussetzungen für die Einbeziehung in den vertraglichen Schutzkreis aufgestellt: Vertragsnähe (Leistungsnähe), Interesse am Schutz des Dritten (Gläubigernähe), Erkennbarkeit des geschützten Personenkreises und Schutzbedürfnis (vgl. OLG Köln…, Urteil vom 21.10.2010 - 8 U 12/10 - juris Rn. 24; OLG Köln, Urteil vom 13.11.2008, 8 U 26/08 - juris Rn. 59). - OLG Celle, 04.11.2014 - 1 StO 2/13
Gerichtliche Entscheidung; Steuerberater
So hat das Oberlandesgericht Köln im Urteil vom 13.11.2008 (DB 2009, 278 ff.) eine Drittschutzwirkung zugunsten der Kommanditisten einer KG angenommen, wenn ein Steuerberater für eine KG mit mehr als 100 Kommanditisten Steuererklärungen abgibt und daraufhin Feststellungsbescheide ergehen, die die unmittelbare Grundlage für die Einkommensbesteuerung der Kommanditisten bildeten. - OLG Düsseldorf, 14.05.2013 - 23 U 168/12
Anfallen von Nachzahlungszinsen aufgrund einer pflichtwidrig unterlassenen …
Möglich ist auch die vom Kläger erwähnte Variante, dass er die erwartete Steuerschuld noch vor deren Festsetzung durch das Finanzamt im voraus gezahlt hätte, entsprechend dem vom OLG Köln (DStR 2009, 555 = OLGR Köln 2009, 289) entschiedenen Sachverhalt. - LG Münster, 19.12.2018 - 110 O 5/18 Rn. 17 Zwar geht der Kläger zutreffend davon aus, dass der Steuerberater auf den eventuellen Anfall von Nachzahlungszinsen hinzuweisen und dem Mandanten den Weg aufzuzeigen hat, wie er den Anfall solcher Nachzahlungszinsen vermeiden kann, insbesondere wenn der Mandant - wie hier behauptet - problemlos die Möglichkeit hat, die Steuerlast zu zahlen (OLG Düsseldorf…, Urteil vom 04. November 2014 - I-23 U 168/13, 23 U 168/13 -, Rn. 10, juris; OLG Köln, Urt. v. 13.11.2008 - 8 U 26/08 Rn. 77 - juris -).
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