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Rechtsprechung
   BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 9/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2606
BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 9/98 (https://dejure.org/1998,2606)
BayObLG, Entscheidung vom 30.07.1998 - 2Z BR 9/98 (https://dejure.org/1998,2606)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Juli 1998 - 2Z BR 9/98 (https://dejure.org/1998,2606)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 4 Abs. 2 und 3, 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 23 Abs. 4
    Abweichung der tatsächlichen Bauausführung vom Teilungsplan

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG § 4 Abs. 2 und 3, § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, § 23 Abs. 4, § 4-5 Abs. 2; BGB §§ 242, 313 Satz 1; ZPO § 322 Abs. 1
    Widerspruch zwischen Bauausführung und Aufteilungsplan; kompetenzüberschreitender Eigentümerbeschluß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuordnung von Sondereigentum bei Abweichung der tatsächlichen Bauausführung einer Wohnanlage von dem im Grundbuch eingetragenen Aufteilungsplan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Wohnungseigentümers zur Zustimmung einer von der Eigentümerversammlung beschlossenenÄnderung der Teilungserklärung; Unzuständigkeit der Eigentümerversammlung bei den Kernbereich der Sondereigentumsrechte betreffenden Veränderungen; Nichtigkeit eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1999, 212
  • NZM 1998, 973
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 23.12.1987 - 9 U 126/87

    Abweichung der tatsächlichen Bauausführung von den Grundrissen des …

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 9/98
    bb) Anders ist es nur dann, wenn die bauliche Ausführung vom Aufteilungsplan in der Abgrenzung von Sondereigentum zu gemeinschaftlichem Eigentum oder von Sondereigentum mehrerer Eigentümer untereinander dergestalt abweicht, daß die planerische Darstellung an Ort und Stelle nicht mehr mit der nötigen Sicherheit festzustellen ist; dann entsteht insoweit wegen fehlender Bestimmbarkeit der Abgrenzung kein Sondereigentum, sondern gemeinschaftliches Eigentum (vgl. BayObLGZ 1978, 78/80; OLG Düsseldorf OLGZ 1977, 467; NJW-RR 1988, 590; OLG Karlsruhe Justiz 1983, 307; OLG Hamm Rpfleger 1986, 374 f.).

    Damit gehört die streitige Fläche, obwohl tatsächlich in die Wohnung Nr. 13 einbezogen, rechtlich zum Sondereigentum der Wohnung Nr. 14. Die Meinung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NJW-RR 1988, 590), es könne kein Sondereigentum an Raumteilen geben mit der Folge, daß mehreren Eigentümern Sondereigentum an ein und demselben Raum zusteht, teilt der Senat nicht.

  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; …

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 9/98
    (1) Der Eigentümerbeschluß greift in den Miteigentumsanteil und das Sondereigentum der Antragsgegnerin und damit in den dinglichen Kernbereich ihres Wohnungseigentums ein; dieser Bereich ist der Beschlußfassung durch die Wohnungseigentümer nicht zugänglich, es fehlt dafür jede Zuständigkeit (vgl. BGHZ 127, 99 /103 ff.; BayObLGZ 1986, 444/446;… Staudinger/Bub 23 WEG Rn. 245 m.w.N.; R611 WE 1992, 242/2461).
  • BayObLG, 16.04.1993 - 2Z BR 34/93

    Sondereigentum, Pfandunterstellung, Änderung

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 9/98
    2 Z 125/83">BayObLGZ 1984, 10/12 ff.; 1993, 166/168; 1996, 149/154; OLG Celle NJW 1974, 1909 f.; OLG Düsseldorf MittRhNotK 1981, 196; MünchKomm/Röll BGB 3. Aufl. § 3 WEG Rn. 23 und 24; Staudinger/Rapp § 6 WEG Rn. 20).
  • BGH, 18.06.1976 - V ZR 156/75

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages - Ausrichtung …

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 9/98
    (2) Zur Übertragung eines Teils des Miteigentumsanteils oder von Teilen des Sondereigentums durch einen Wohnungseigentümer auf einen anderen ist die Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer nicht erforderlich; es genügt vielmehr eine in der Form der § 4 Abs. 2 WEG , § 925 BGB geschlossene Vereinbarung der beiden beteiligten Wohnungseigentümer (vgl. BGH NJW 1976, 1976 f.; …
  • BGH, 22.05.1981 - V ZR 111/80

    Umfang der Rechtskraft eines Urteils in einem Vorprozeß

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 9/98
    Denn insoweit wäre Anspruchsgrund nicht der Eigentümerbeschluß vom 21.6.1995, sondern die Umstände, die den Erwerb und die Nutzung der Eigentumswohnung und das Verhältnis der Beteiligten untereinander betreffen; insoweit handelt es sich um einen anderen Lebensvorgang (siehe zu vergleichbaren Sachverhalten BGH NJW 1981, 2306 ; WPM 1985, 1513;… Thomas Putzo ZPO 21. Aufl. Einleitung II Rn. 32;… § 322 Rn. 33 und 34).
  • OLG Hamm, 11.06.1986 - 15 W 452/85

    Wesentliche Abweichung der tatsächlichen Bau- und Nutzungsverhältnisse vom …

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 9/98
    bb) Anders ist es nur dann, wenn die bauliche Ausführung vom Aufteilungsplan in der Abgrenzung von Sondereigentum zu gemeinschaftlichem Eigentum oder von Sondereigentum mehrerer Eigentümer untereinander dergestalt abweicht, daß die planerische Darstellung an Ort und Stelle nicht mehr mit der nötigen Sicherheit festzustellen ist; dann entsteht insoweit wegen fehlender Bestimmbarkeit der Abgrenzung kein Sondereigentum, sondern gemeinschaftliches Eigentum (vgl. BayObLGZ 1978, 78/80; OLG Düsseldorf OLGZ 1977, 467; NJW-RR 1988, 590; OLG Karlsruhe Justiz 1983, 307; OLG Hamm Rpfleger 1986, 374 f.).
  • OLG Celle, 29.03.1974 - 4 Wx 2/74

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 9/98
    2 Z 125/83">BayObLGZ 1984, 10/12 ff.; 1993, 166/168; 1996, 149/154; OLG Celle NJW 1974, 1909 f.; OLG Düsseldorf MittRhNotK 1981, 196; MünchKomm/Röll BGB 3. Aufl. § 3 WEG Rn. 23 und 24; Staudinger/Rapp § 6 WEG Rn. 20).
  • BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 25/96

    Irrtum beider Parteien über den zu einer Wohnung gehörenden Keller bei Verkauf …

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 9/98
    2 Z 125/83">BayObLGZ 1984, 10/12 ff.; 1993, 166/168; 1996, 149/154; OLG Celle NJW 1974, 1909 f.; OLG Düsseldorf MittRhNotK 1981, 196; MünchKomm/Röll BGB 3. Aufl. § 3 WEG Rn. 23 und 24; Staudinger/Rapp § 6 WEG Rn. 20).
  • OLG Celle, 15.06.1979 - 4 U 30/79

    Anspruch auf Veränderungen in einem Kellerraum in einer Wohnungseigentumsanlage; …

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 9/98
    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die tatsächliche Bauausführung in nicht unwesentlichem Umfang vom rechtsverbindlich gewordenen Aufteilungsplan abweicht (BayObLGZ 1991, 332/335; OLG Celle OLGZ 1981, 106 ff.;… Weitnauer WEG 8. Aufl. § 3 Rn. 42;… Niedenführ/Schulze WEG 4. Aufl. § 7 Rn. 20; Merle WE 1989, 116 ff.).
  • BayObLG, 31.10.1986 - BReg. 2 Z 83/86

    Eigentümerversammlung; Beschlußfassung; Änderung; Aufteilung; …

    Auszug aus BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 9/98
    (1) Der Eigentümerbeschluß greift in den Miteigentumsanteil und das Sondereigentum der Antragsgegnerin und damit in den dinglichen Kernbereich ihres Wohnungseigentums ein; dieser Bereich ist der Beschlußfassung durch die Wohnungseigentümer nicht zugänglich, es fehlt dafür jede Zuständigkeit (vgl. BGHZ 127, 99 /103 ff.; BayObLGZ 1986, 444/446;… Staudinger/Bub 23 WEG Rn. 245 m.w.N.; R611 WE 1992, 242/2461).
  • OLG Düsseldorf, 15.11.1976 - 9 U 58/76
  • BayObLG, 10.10.1985 - BReg. 2 Z 2/85

    Eigentümerbeschluss über die Verzinsung von Wohngeldrückständen

  • BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des …

    Rn. 12 (1) Allerdings entspricht es der ganz überwiegenden Ansicht, dass Sondereigentum ausnahmsweise in den von der tatsächlichen Bauausführung vorgegebenen Grenzen entsteht, wenn diese nur unwesentlich von dem Aufteilungsplan abweicht (BayObLG, NZM 1998, 973, 975; OLG Düsseldorf, OLGZ 1977, 467, 469; OLG Celle, OLGZ 1981, 106, 108; KG NZM 2001, 1127, 1128; OLG Frankfurt, ZMR 2012, 30, 31; OLG Zweibrücken, FGPrax 2006, 103, 104;… Armbrüster in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 2 Rn. 77;… Timme/Gerono, WEG, 2. Aufl., § 3 Rn. 102, 105;… Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 7 Rn. 35;… Then in Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 3 Rn. 15;… aA Staudinger/Rapp, BGB [2005], § 3 Rn. 78;… Hügel/Elzer, WEG, § 3 Rn. 90; Röll, MittBayNot 1991, 240, 242).
  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 97/07

    Entstehung von Sondereigentum an einem nicht tatsächlich abgegrenzten Raum

    Demgegenüber wird überwiegend angenommen, zur Entstehung von Sondereigentum reiche es hin, dass dieses gegen sonstiges Sondereigentum und gegen das Gemeinschaftseigentum eindeutig abgrenzbar ist (OLG Celle OLGZ 1981, 106, 108; BayObLG DNotZ 1999, 212, 213; KG ZfIR 2001, 745, 747; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 103, 104;… Staudinger/Rapp, BGB [2005], § 3 WEG Rdn. 76, 78a;… Weitnauer/Briesemeister, WEG, 9. Aufl., § 3 Rdn. 42; Merle, WE 1989, 116, 118; ders., WE 1992, 11; Abramenko, ZMR 1998, 741, 742; Armbrüster, ZfIR 2004, 113, 114, ders., ZWE 2005, 182, 188, 190).
  • KG, 18.07.2001 - 24 W 7365/00

    Duldungsanspruch bei einer vom Grundbuchinhalt abweichenden tatsächlichen …

    Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn die tatsächliche Bauausführung in nicht unwesentlichem Umfang vom rechtsverbindlich gewordenen Aufteilungsplan abweicht (vgl. BayObLGZ 1991, 332; BayObLG ZMR 1998, 794 = NZM 1998, 973; OLG Celle OLGZ 1981, 106 ff.).
  • BayObLG, 12.06.2001 - 2Z BR 94/01

    Treuepflicht der Wohnungseigentümer in Bezug auf eine Teilungserklärung

    Die Rechtsansicht des Landgerichts deckt sich insoweit mit der vom Senat in seinen beiden Entscheidungen in dieser Sache vom 30.7.1998 (NZM 1998, 973 = ZMR 1998, 794) und vom 25.5.2000 (NZM 2000, 1024 = ZMR 2000, 464) vertretenen Meinung.
  • OLG Zweibrücken, 08.03.2006 - 3 W 246/05

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit einer Zwischenverfügung

    Dabei sichert der Aufteilungsplan, der durch die Bezugnahme in der Teilungserklärung nach § 8 WEG auch zum Inhalt des Grundbuchs wird (§ 7 Abs. 3, Abs. 4 WEG), die sachenrechtliche Bestimmtheit (BayObLG FG Prax 2003, 57, 58 m.w.N.); das gilt auch für die Abgrenzung des Sondereigentums vom gemeinschaftlichen Eigentum und der Sondereigentumsbereiche der Wohnungseigentümer untereinander (BayObLG DNotZ 1999, 212, 214 = NZM 1998, 973).

    Anders ist es nur dann, wenn bei der Bauausführung vom Aufteilungsplan in der Abgrenzung von Sondereigentum zu gemeinschaftlichem Eigentum oder von Sondereigentum mehrerer Eigentümer untereinander in einer Weise abgewichen wird, die es unmöglich macht, die errichteten Räume einer in dem Aufteilungsplan ausgewiesenen Raumeinheit zuzuordnen; dann entsteht insoweit wegen fehlender Bestimmbarkeit der Abgrenzung kein Sondereigentum, sondern nach § 1 Abs. 5 WEG nur gemeinschaftliches Eigentum (BGH NJW 2004, 1798, 1800; BayObLG DNotZ 1999, 212, 214 jew. m.w.N.).

  • LG Frankfurt/Oder, 30.04.2010 - 6a S 138/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigwerden der Anfechtungsklage durch Nachreichen …

    Ausreichend ist es vielmehr, dass dieses gegen sonstiges Sondereigentum und gegen das Gemeinschaftseigentum eindeutig abgrenzbar ist (BGH, Urteil vom 18.07.2008, V ZR 97/07, BGHZ 177, 338 = NJW 2008, 2982 = NZM 2008, 688, Tz 11 f mwN; BayObLG ZWE 2001, 605; 69; DNotZ 1999, 212, 213; KG ZWE 2001, 554; NZM 2006, 300; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 103, 104;… Staudinger/Rapp a.a.O. § 3 Rn. 76, 78a).
  • KG, 08.08.2003 - 7 U 39/02

    Wohnungseigentum: Folgen einer Abweichung zwischen Aufteilungsplan und …

    Aber selbst unterstellt der Kläger hätte insoweit Eigentum erworben, stände ihm der geltend gemachte Herausgabeanspruch nicht zu, denn der Beklagten steht ihrerseits ein Anspruch gegen den Kläger auf Anpassung der grundbuchlichen Situation an die tatsächlichen Verhältnisse aufgrund des Gemeinschaftsverhältnisses und den diesem innewohnenden Treuepflichten zur Seite, die es dem Kläger nach den Grundsätzen von Treu und Glauben selbst dann verwehren (vgl. hierzu: BayObLG, NZM 1998, 973, 975), die Herausgabe der Teilfläche aus § 985 BGB zu verlangen, wenn er tatsächlich Eigentümer der Teilfläche geworden sein sollte.

    In der zitierten Entscheidung bestand die Besonderheit, dass schon bei dem Verkauf der Wohnung an den Erwerber zwischen dem Veräußerer und dem Nachbarn, der die Teilfläche tatsächlich nutzte, ein Rechtsstreit über diese Fläche anhängig war (BayObLG, NZM 1998, 973, 974).

  • BayObLG, 25.05.2000 - 3Z BR 38/00

    Ausgleichszahlungen nach Veräußerung einer Wohnung

    Nachdem dieser Antrag rechtskräftig abgewiesen worden war (Senatsbeschluß vom 30.7.1998 - 2Z BR 9/98 = WE 1999, 76), hat das Amtsgericht im vorliegenden Verfahren mit Beschluß vom 5.11.1999 dem Hauptantrag im wesentlichen stattgegeben.
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