Rechtsprechung
| OLG München, 27.06.2012 - 34 Wx 184/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Die Berichtigung einer notariellen Urkunde durch Nachtragsvermerk kommt im Allgemeinen mangels Offensichtlichkeit nicht in Betracht, wenn Auflassung und Bewilligung sich nur auf eines der zwei zum Grundbuch- und Sachstand in der Urkunde aufgeführten Grundstücke ...
- Deutsches Notarinstitut
BeurkG § 44a; GBO §§ 19, 20, 29
Berichtigung bei offensichtlicher Unrichtigkeit - notar-drkotz.de
Berichtigung einer Überlassungsurkunde durch Nachtragsvermerk
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BeurkG § 44a Abs. 2; GBO § 19; GBO § 20; GBO § 29
Zulässigkeit der Berichtigung einer notariellen Urkunde durch Nachtragsvermerk - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Berichtigung zur Auflassung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Berichtigung einer notariellen Urkunde durch Nachtragsvermerk
Papierfundstellen
- DNotZ 2012, 828
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.06.2007 - V ZR 5/07
Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei rechtsgeschäftlicher Übertragung eines …
Auszug aus OLG München, 27.06.2012 - 34 Wx 184/12
Rn. 18 a) Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück - ebenso von Bruchteilen - ist die nach § 873 BGB erforderliche Einigung des Veräußerers und des Erwerbers (= Auflassung) bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einer zuständigen Stelle zu erklären (siehe BGH NJW 2007, 3204). - BGH, 25.03.1983 - V ZR 268/81
Rechtsfolgen der irrtümlichen Falschbezeichnung bei einem Grundstückskaufvertrag
Auszug aus OLG München, 27.06.2012 - 34 Wx 184/12
In diesem Fall sind (materiell-rechtlich) beide Grundstücke aufgelassen (vgl. BGHZ 87, 150/155;… Palandt/Bassenge BGB 71. Aufl. § 925 Rn. 14). - BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58
Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete …
Auszug aus OLG München, 27.06.2012 - 34 Wx 184/12
Eine Auslegung über diesen eindeutigen Sinn hinaus ist nicht möglich (siehe auch BGHZ 32, 60/63;… Demharter § 19 Rn. 28). - OLG München, 13.01.2012 - 34 Wx 411/11
Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit des Nachweises der Vertretung einer GbR
Auszug aus OLG München, 27.06.2012 - 34 Wx 184/12
Allerdings muss der Fehler offensichtlich sein, sich also für jeden Außenstehenden aus Umständen, die auch außerhalb der Urkunde liegen können, ergeben (Senat vom 13.1.2012, 34 Wx 411/11 = Rpfleger 2012, 311; LG Gera NotBZ 2004, 112 mit Anm. Zeiler;… Lerch BeurkG 3. Aufl. § 44a Rn. 8). - LG Gera, 27.10.2003 - 5 T 338/03
Berichtigung einer Urkunde; Richtigstellung der offensichtlichen Unrichtigkeit in …
Auszug aus OLG München, 27.06.2012 - 34 Wx 184/12
Allerdings muss der Fehler offensichtlich sein, sich also für jeden Außenstehenden aus Umständen, die auch außerhalb der Urkunde liegen können, ergeben (Senat vom 13.1.2012, 34 Wx 411/11 = Rpfleger 2012, 311; LG Gera NotBZ 2004, 112 mit Anm. Zeiler;… Lerch BeurkG 3. Aufl. § 44a Rn. 8).
- OLG München, 04.12.2017 - 34 Wx 95/17
Auslegung von Eintragungsbewilligungen und Grundbuchvollmachten
Ist der Inhalt der Bewilligung allerdings eindeutig, so bedarf es keiner Sinnermittlung; eine Auslegung kommt dann von vorneherein nicht in Betracht (BGHZ 32, 60/63; Senat vom 27.6.2012, 34 Wx 184/12 = DNotZ 2012, 828; vom 8.10.2015, 34 Wx 289/15 = MittBayNot 2016, 234;… vom 34 Wx 36/17, juris Rn. 36; …Diese Zweckrichtung erlaubt nicht im Umkehrschluss ein Verständnis der Gesamterklärung dahingehend, die im Plan markierten Grundstücke seien - über die eindeutige katastermäßige Bezeichnung im Text der Bewilligung hinaus - Gegenstand der Bewilligung (vgl. Senat vom 27.6.2012, 34 Wx 184/12 = DNotZ 2012, 828).
Rn. 36 Nach dieser Vorschrift können Unrichtigkeiten, auch versehentliche Auslassungen und Unvollständigkeiten, berichtigt werden (Winkler BeurkG 18. Aufl. § 44a Rn. 17 f.), sofern der Fehler offensichtlich ist, sich also aus Umständen, die auch außerhalb der Urkunde liegen können, für jeden, der diese Umstände kennt, ergibt (Senat vom 13.1.2012, 34 Wx 411/11 = Rpfleger 2012, 311; vom 27.6.2012, 34 Wx 184/12 = DNotZ 2012, 828;… Winkler § 44a Rn. 19;… Lerch BeurkG 5. Aufl. § 44a Rn. 8 ff.).
- BFH, 23.01.2013 - I R 1/12
Mindestdauer des Gewinnabführungsvertrages zur Begründung einer …
In erster Linie werden formell fehlerhafte Beurkundungen erfasst (Beschluss des Oberlandesgerichts --OLG-- München vom 27. Juni 2012 34 Wx 184/12, Deutsche Notar-Zeitschrift --DNotZ-- 2012, 828), bei denen der Notar die Willenserklärungen der Vertragsparteien versehentlich falsch beurkundet hat (vgl. Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 28. Februar 2012 18 Sa 1144/09, Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte § 278 ZPO 2002 Nr. 4). - OLG Naumburg, 06.11.2013 - 12 Wx 26/13
Grundbucheintragung: Anforderungen an den Inhalt der Auflassungserklärung
Das Grundbuchamt prüft allein, ob die Voraussetzungen des Eigentumsübergangs, nämlich die Eintragungsbewilligung (§ 19 GBO) und die sonstigen zu der Eintragung erforderlichen Erklärungen mit dem zweifelsfrei bezeichneten Vertragsgegenstand (§ 28 GBO) durch - formell wirksame - öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen sind (§ 29 Abs. 1 GBO, vgl. OLG München DNotZ 2012, 828).Voraussetzung für einen grundbuchamtlichen Vollzug ist mithin, dass dem Grundbuchamt der vom Wortlaut abweichende übereinstimmende Willen der Beteiligten in der Form des § 29 GBO nachgewiesen wird (vgl. OLG München FGPrax 2009, 11; OLG München DNotZ 2012, 828;… Kössinger in Bauer/von Oefele, Grundbuchordnung, 3. Aufl., Rdn. 171;… Demharter, GBO, 28. Aufl., Rdn. 31 zu § 20 GBO;… Böttcher in Meikel, GBO, Rdn. 121 zu § 20 GBO).
- OLG Köln, 30.01.2024 - 2 Wx 12/24
Voraussetzungen für eine Berichtigung des Grundbuchs; Nicht erbrachter Nachweis …
Rn. 15 Zwar steht es der materiell-rechtlichen Wirksamkeit der Einigung der Parteien, die grundsätzlich eine konkretisierende - den Verkehrsbedürfnissen entsprechende zweifelsfreie - Bezeichnung des Vertragsgegenstands erfordert, nicht entgegen, wenn die Vertragsparteien nach dem gemäß § 133 BGB zu ermittelnden Willen denselben Gegenstand meinen, ihn jedoch irrtümlich falsch bezeichnen (falsa demonstratio) (vgl. OLG München, Beschluss vom 27.06.2012 - 34 Wx 184/12, zitiert nach beck-online).Vielmehr sollten die die Unrichtigkeit begründenden Umstände, die auch außerhalb der Urkunde liegen können, für jeden Außenstehenden erkennbar sein (vgl. OLG München, Beschluss vom 27.06.2012 - 34 Wx 184/12, zitiert nach beck-online, m.w.N.; KG Berlin, Beschluss vom 12.03.2019 - 1 W 56719 -, zitiert nach juris; im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.12.2016 - I-25 Wx 95/14 -, zitiert nach juris, das lediglich die Literaturmeinung zitiert, wonach es allein auf die Erkennbarkeit für den Notar ankomme, in seiner Entscheidung jedoch darauf abstellt, dass alle Beteiligten die Unrichtigkeit kannten und erörtert haben).
- KG, 16.02.2026 - 22 W 55/25
Beschwerdebefugnis des Notars und Grenzen der Urkundenberichtigung
Rn. 56 Allerdings muss der Fehler offensichtlich sein, sich also für jeden Außenstehenden aus Umständen, die auch außerhalb der Urkunde liegen können, ergeben (Kammergericht…, Beschluss vom 12. März 2019 - 1 W 56/19 -, Rn. 7 , juris; OLG Köln…, Beschluss vom 30. Januar 2024 - I-2 Wx 12/24 -, Rn. 14, juris; OLG München, Beschluss vom 27. Juni 2012 - 34 Wx 184/12 -, Rn. 21, juris;… Lerch in: Lerch, BeurkG, 5. Aufl., § 44a Rn. 9).Rn. 57 Ist die notarielle Niederschrift formell richtig, wenn auch materiell berichtigungsbedürftig, so scheidet deren Berichtigung nach § 44a Abs. 2 BeurkG regelmäßig aus (OLG München, Beschluss vom 27. Juni 2012 - 34 Wx 184/12 -, Rn. 22, juris).
- OLG München, 18.10.2012 - 34 Wx 358/12
Grundbuchverfahren: Umfang der Vollmacht einer Notariatsangestellten
Eine Auslegung über den eindeutigen Sinn dieser Erklärung hinaus ist nicht möglich (vgl. Senat vom 27.6.2012, 34 Wx 184/12, bei juris). - KG, 12.03.2019 - 1 W 56/19
Grundbuchsache: Berichtigung der Gläubigerbezeichnung einer für die Mitglieder …
Auch im Verfahren nach § 44 a Abs. 2 BeurkG muss sich der von dem Notar richtigzustellende Fehler für jeden Außenstehenden aus Umständen, die auch außerhalb der Urkunde liegen können, ergeben (OLG München, DNotZ 2012, 828 830).
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