Rechtsprechung
| BFH, 07.04.2011 - III R 72/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Kindergeld für ein verheiratetes Kind - Keine einkünftemindernde Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen - Verfassungsmäßigkeit der Grenzbetragsregelung in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG
- openjur.de
Kindergeld für ein verheiratetes Kind; Keine einkünftemindernde Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen; Verfassungsmäßigkeit der Grenzbetragsregelung in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG
- Bundesfinanzhof
GG Art 3 Abs 1, EStG § 32 Abs 4 S 2, BGB § 1601, BGB § 1608 S 1, BGB § 1360, BGB § 1360a, GG Art 6
Kindergeld für ein verheiratetes Kind - Keine einkünftemindernde Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen - Verfassungsmäßigkeit der Grenzbetragsregelung in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG - rechtsinformationen.bund.de
Kindergeld für ein verheiratetes Kind - Keine einkünftemindernde Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen - Verfassungsmäßigkeit der Grenzbetragsregelung in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, § 32 Abs 4 S 2 EStG 2002, § 1601 BGB, § 1608 S 1 BGB, § 1360 BGB
Kindergeld für ein verheiratetes Kind - Keine einkünftemindernde Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen - Verfassungsmäßigkeit der Grenzbetragsregelung in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG - IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mindernde Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen eines verheirateten Kindes an seinen Ehepartner bei Prüfung der Überschreitung des Grenzbetrags gem. § 32 Abs. 4 S. 2 EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kindergeld für ein verheiratetes Kind
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Mindernde Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen eines verheirateten Kindes an seinen Ehepartner bei Prüfung der Überschreitung des Grenzbetrags gem. § 32 Abs. 4 S. 2 EStG
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Kindergeld für ein verheiratetes Kind
- pwc.de (Kurzinformation)
Kein Kindergeld für verheiratetes Kind
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Kindergeld für ein verheiratetes Kind
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfte und Bezüge von Kindern
- Kinder
- Berücksichtigung behinderter Kinder
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Bremen, 19.07.2007 - 4 K 69/05 461
- BFH, 07.04.2011 - III R 72/07
Papierfundstellen
- BFHE 233, 449
- NJW 2011, 3389
- FamRZ 2011, 1586
- BStBl II 2011, 974
- DStR 2011, 1805
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (12)
- BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04
Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt
Auszug aus BFH, 07.04.2011 - III R 72/07
Dahinstehen kann deshalb, ob und ggf. in welchem Umfang ein Unterhaltsanspruch der Ehefrau gegen S im Hinblick darauf, dass auch ein solcher Unterhaltsanspruch an der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten auszurichten ist (vgl. z.B. BVerfG-Beschlüsse vom 25. Juni 2002 1 BvR 2144/01, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 2002, 1397, und vom 20. August 2001 1 BvR 1509/97, FamRZ 2001, 1685; BGH-Urteil vom 15. März 2006 XII ZR 30/04, BGHZ 166, 351), überhaupt besteht. - BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02
Abzug Sozialversicherungsbeiträge
Auszug aus BFH, 07.04.2011 - III R 72/07
Darüber hinaus sind nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02 (BVerfGE 112, 164) im Wege verfassungskonformer Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG Einkünfte --ebenso wie die Bezüge-- nur zu berücksichtigen, soweit sie zur Bestreitung des Unterhalts und der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind. - BGH, 06.12.1984 - IVb ZR 53/83
Verwirkung rückständigen Unterhalts
Auszug aus BFH, 07.04.2011 - III R 72/07
Andernfalls entstünde --mittelbar-- eine Unterhaltspflicht über den gesetzlichen Rahmen hinaus (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. April 1994 10 RKg 16/93, Sozialrecht 3-5870 § 2 Nr. 24, unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 6. Dezember 1984 IVb ZR 53/83, BGHZ 93, 123; ferner FG Düsseldorf, Urteil vom 14. Juni 2007 14 K 2833/06 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1887).
- BFH, 19.04.2007 - III R 65/06
Anspruch auf Kindergeld für ein verheiratetes Kind
Auszug aus BFH, 07.04.2011 - III R 72/07
Anders liegt der Fall nur, wenn das Einkommen des Ehepartners so gering ist, dass er zum (vollständigen) Unterhalt nicht in der Lage ist, das Kind ebenfalls nicht über ausreichende eigene Einkünfte und Bezüge verfügt und die Eltern deshalb weiterhin für das Kind aufkommen müssen --sog. Mangelfall-- (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 2000 VI R 13/99, BFHE 191, 69, BStBl II 2000, 522; Senatsurteil vom 19. April 2007 III R 65/06, BFHE 218, 70, BStBl II 2008, 756; Abschn. 31.2.2 Abs. 1 der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes, BStBl I 2009, 1030, 1039). - BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 2122/09
Regelung des Grenzbetrags für die Bewilligung von Kindergeld nicht …
Auszug aus BFH, 07.04.2011 - III R 72/07
Rn. 18 5. Dass der Gesetzgeber die Grenzbetragsregelung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG gesetzestechnisch als Freigrenze und nicht als Freibetragsregelung ausgestaltet hat, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (z.B. BVerfG-Beschluss vom 27. Juli 2010 2 BvR 2122/09, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2010, 1109). - BVerfG, 20.08.2001 - 1 BvR 1509/97
Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zu Unterhaltsleistungen
Auszug aus BFH, 07.04.2011 - III R 72/07
Dahinstehen kann deshalb, ob und ggf. in welchem Umfang ein Unterhaltsanspruch der Ehefrau gegen S im Hinblick darauf, dass auch ein solcher Unterhaltsanspruch an der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten auszurichten ist (vgl. z.B. BVerfG-Beschlüsse vom 25. Juni 2002 1 BvR 2144/01, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 2002, 1397, und vom 20. August 2001 1 BvR 1509/97, FamRZ 2001, 1685; BGH-Urteil vom 15. März 2006 XII ZR 30/04, BGHZ 166, 351), überhaupt besteht. - BFH, 17.06.2010 - III R 59/09
Kindergeld: Kein Abzug von Beiträgen zur VBL-Pflichtversicherung im Rahmen der …
Auszug aus BFH, 07.04.2011 - III R 72/07
Erzielt das Kind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sind daher von den Bruttoeinnahmen die Werbungskosten abzuziehen (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 17. Juni 2010 III R 59/09, BFHE 230, 142, BStBl II 2011, 121). - BFH, 02.03.2000 - VI R 13/99
Kein Kindergeld/-freibetrag für verheiratete Kinder
Auszug aus BFH, 07.04.2011 - III R 72/07
Anders liegt der Fall nur, wenn das Einkommen des Ehepartners so gering ist, dass er zum (vollständigen) Unterhalt nicht in der Lage ist, das Kind ebenfalls nicht über ausreichende eigene Einkünfte und Bezüge verfügt und die Eltern deshalb weiterhin für das Kind aufkommen müssen --sog. Mangelfall-- (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 2000 VI R 13/99, BFHE 191, 69, BStBl II 2000, 522; Senatsurteil vom 19. April 2007 III R 65/06, BFHE 218, 70, BStBl II 2008, 756; Abschn. 31.2.2 Abs. 1 der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes, BStBl I 2009, 1030, 1039). - BVerfG, 25.06.2002 - 1 BvR 2144/01
Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit bei der Bemessung des …
Auszug aus BFH, 07.04.2011 - III R 72/07
Dahinstehen kann deshalb, ob und ggf. in welchem Umfang ein Unterhaltsanspruch der Ehefrau gegen S im Hinblick darauf, dass auch ein solcher Unterhaltsanspruch an der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten auszurichten ist (vgl. z.B. BVerfG-Beschlüsse vom 25. Juni 2002 1 BvR 2144/01, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 2002, 1397, und vom 20. August 2001 1 BvR 1509/97, FamRZ 2001, 1685; BGH-Urteil vom 15. März 2006 XII ZR 30/04, BGHZ 166, 351), überhaupt besteht. - BFH, 21.10.2010 - III R 18/10
Kindergeld: Kein Abzug von Beiträgen zur VBL-Pflichtversicherung sowie zu einer …
Auszug aus BFH, 07.04.2011 - III R 72/07
Es ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, welche Teile der Einkünfte i.S. des § 2 Abs. 2 EStG wegen eines sonst vorliegenden Grundrechtsverstoßes im Wege verfassungskonformer Einschränkung nicht angesetzt werden dürfen (z.B. Senatsurteil vom 21. Oktober 2010 III R 18/10, BFH/NV 2011, 251). - BSG, 27.04.1994 - 10 RKg 16/93
Unterhalt - Kindergeldberechtigter - Ehegatte - Selbstbehalt
- FG Düsseldorf, 14.06.2007 - 14 K 2833/06
Die Klage wird abgewiesen.
- BFH, 04.08.2011 - III R 48/08
Einkünfte mindernde Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des verheirateten …
Etwaige Unterhaltsleistungen des P an dessen Ehefrau sind --wie der Senat jüngst in seinem Urteil vom 7. April 2011 III R 72/07 (BFHE 233, 449) entschieden hat-- bei der Berechnung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht Einkünfte mindernd zu berücksichtigen.Rn. 18 Nach der jüngsten Senatsrechtsprechung sind etwaige Unterhaltsleistungen des Kindes an dessen Ehefrau nicht Einkünfte mindernd zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteil vom 7. April 2011 III R 72/07, BFHE 233, 449).
Wegen der Einzelheiten wird auf das Senatsurteil vom 7. April 2011 III R 72/07 (BFHE 233, 449) verwiesen.
- FG Thüringen, 28.02.2023 - 3 K 150/20
Kindergeld für ein verheiratetes, behindertes Kind - Zur Beurteilung der …
Nur dann, wenn das Einkommen des Ehepartners so gering ist, dass er zum vollständige Unterhalt nicht in der Lage ist, das (verheiratete) Kind ebenfalls nicht über ausreichende eigene Einkünfte oder Bezüge verfügt und die Eltern deshalb weiterhin für das Kind aufkommen müssen, kann ein Kindergeldanspruch bestehen (vgl. die BFH-Rechtsprechung zu der bis zum 31.12.2011 geltenden Einkünfte- und Bezügegrenze bei nicht behinderten Kindern des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG a.F. z.B. BFH-Urteil vom 07.04.2011 III R 72/07, BFHE 233, 449, BStBl II 2011, 974; vom 23.11.2011 III R 76/09, BFHE 236, 79, BStBl II 2012, 413).Denn anderenfalls fände der Unterhaltsbedarf des (Enkel-)Kindes zu Unrecht eine doppelte Berücksichtigung, nämlich beim Kind und (über die Einkünfte und Bezüge des Kindes) auch bei den Großeltern (BFH-Urteil vom 07.04.2011 III R 72/07, BFHE 233, 449, BStBl II 2011, 974 und vom 09.02.2012 III R 73/09, BFHE 236, 407, BStBl II 2012, 463 zur früheren Ermittlung des Jahresgrenzbetrages nicht behinderter Kinder).
- BFH, 22.09.2011 - III R 23/09
Kein Abzug der vermögenswirksamen Leistungen und der Prämien für eine private …
Rn. 22 6. Die gesetzliche Ausgestaltung des Grenzbetrages als Freigrenze ohne Übergangs- oder Härtefallregelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Senatsurteil vom 7. April 2011 III R 72/07, BFHE 233, 449).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2011 - 1 A 1925/09
Erfolgsaussichten eines Antrags auf Zulassung der Berufung wegen eines Streits …
Rn. 53 Vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. Juli 2010 - 2 BvR 2122/09 -, NJW 2010, 3564 = juris; vgl. nachfolgend ferner BFH, Urteil vom 7. April 2011 - III R 72/07 -, DStR 2011, 1805 = juris. - BFH, 08.11.2012 - V R 57/10
Abzug von Versorgungsleistungen bei Vermögensübergabe im Wege der …
Es ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, welche Teile der Einkünfte i.S. des § 2 Abs. 2 EStG wegen eines sonst vorliegenden Grundrechtsverstoßes im Wege verfassungskonformer Einschränkung nicht angesetzt werden dürfen (…z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2011, 251; vom 7. April 2011 III R 72/07, BFHE 233, 449, BStBl II 2011, 974). - BFH, 25.09.2025 - III R 20/23
Zur Selbstunterhaltsfähigkeit eines volljährigen Kindes mit Behinderung bei Bezug …
Nicht als die Einkünfte mindernd zu berücksichtigen sind demgegenüber Unterhaltsleistungen des Kindes mit Behinderung an seinen Ehepartner oder seine eigenen Kinder (vgl. Senatsurteile vom 07.04.2011 - III R 72/07, BFHE 233, 449, BStBl II 2011, 974; vom 09.02.2012 - III R 73/09, BFHE 236, 407, BStBl II 2012, 463; vom 20.10.2022 - III R 13/21, BFHE 278, 444, BStBl II 2023, 655, Rz 27). - BFH, 22.09.2011 - III R 57/09
Arbeitgeberbeiträge zur Vermögensbildung im Rahmen der Grenzbetragsprüfung
Dessen gesetzliche Ausgestaltung als Freigrenze ohne Übergangs- oder Härtefallregelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Senatsurteil vom 7. April 2011 III R 72/07, BFHE 233, 449). - FG Niedersachsen, 16.08.2013 - 2 K 87/13
Überprüfung der Einkünfte bei einem verheirateten Kind in Ausbildung bzgl. der …
Ein Mangelfall wurde bei kinderlosen Eheleuten angenommen, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes einschließlich der Unterhaltsleistungen des Ehepartners den Jahresgrenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG in der Fassung vor dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 nicht überschritten haben (vgl. u.a. Beschluss des BFH vom 22. Dezember 2011, III R 8/08, BStBl. II 2012, 340; Urteile des BFH vom 7. April 2011, III R 72/07, BStBl. II 2011, 974; vom 2. März 2000, VI R 13/99, BStBl. II 2000, 2522). - FG Niedersachsen, 22.08.2018 - 7 K 67/18
Streit um die Kindergeldberechtigung einer Behinderten nach deren Heirat; …
Rn. 42 Die von der Beklagten angeführte Rechtsprechung des BFH zur Nichtabzugsfähigkeit von eigenen Unterhaltsleistungen des Kindes an seinen Ehegatten (vgl. Urteil vom 7. April 2011 III R 72/07 BStBl II 2011, 974) führt zu keiner anderen Würdigung. - FG Hamburg, 26.01.2012 - 2 K 15/12
Zur Berechnung der abzugsfähigen Unterhaltsaufwendungen einer den …
Andernfalls entstünde mittelbar eine Unterhaltspflicht über den gesetzlichen Rahmen hinaus (BFH, Urteil vom 07.04.2011, III R 72/07, BStBl II 2011, 974 zu § 32 Abs. 4 S. 2 EStG, m. w. N.). - FG Münster, 12.01.2023 - 14 K 763/21
Anspruch auf Kindergeld für Kind mit Schwerbehinderung, die vor Vollendung des …
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