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Weitere Entscheidung unten: BFH, 21.11.1997

Rechtsprechung
   BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97   

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https://dejure.org/1997,14
BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97 (https://dejure.org/1997,14)
BVerfG, Entscheidung vom 03.12.1997 - 2 BvR 882/97 (https://dejure.org/1997,14)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Dezember 1997 - 2 BvR 882/97 (https://dejure.org/1997,14)
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Sonderabschreibung für Schiffsbeteiligungen

Art. 20 GG, unechte Rückwirkung

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • DFR

    Schiffbauverträge

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Abschaffung steuerlicher Begünstigungen von Schiffsbauverträgen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Angebot einer Verschonungssubvention (Sonderabschreibung); Vertrauensschutz bei Wegfall einer für verfehlt erachteten Subvention

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einkommensteuer; rückwirkender Abbau von Steuervergünstigungen bei Schiffen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 20 Abs. 3 GG
    Unechte Rückwirkung von Gesetzen

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 97, 67
  • BVerfGE 97, 85
  • NJW 1998, 1547
  • WM 1998, 727
  • WM 1999, 727
  • DVBl 1998, 465
  • BB 1998, 1454
  • DB 1998, 653
  • DÖV 1998, 465
  • DStRE 1998, 270
 
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Wird zitiert von ... (723)Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durchziehe der Grundsatz der Jahresbezogenheit der Einkommensermittlung das gesamte Einkommensteuerrecht (vgl. BVerfGE 72, 200 ); der Veranlagungszeitraum 1996 sei zum Zeitpunkt der Verkündung des Jahressteuergesetzes 1997 noch nicht abgeschlossen, die maßgebende Rechtsfolge, das Entstehen der Einkommensteuer für 1996, noch nicht eingetreten.

    Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände im nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 72, 200 ; stRspr).

    Rn. 35 Eine Rechtsnorm entfaltet Rückwirkung, wenn der Beginn ihres zeitlichen Anwendungsbereichs auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm gültig geworden ist (vgl. BVerfGE 72, 200 ).

    Der von einem Gesetz Betroffene muß grundsätzlich bis zum Zeitpunkt der Verkündung einer Neuregelung darauf vertrauen können, daß er nicht nachträglich einer bisher nicht geltenden Belastung unterworfen wird (vgl. BVerfGE 72, 200 ).

    Dieser Schutz des Vertrauens in den Bestand der ursprünglich geltenden Rechtsfolgenlage findet seinen verfassungsrechtlichen Grund vorrangig in den allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen insbesondere des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 72, 200 ; 83, 89 ).

    Die Rechtsfolgen eines Gesetzes treten erst nach Verkündung der Norm ein, deren Tatbestand erfaßt aber Sachverhalte, die bereits vor Verkündung "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfGE 31, 275 ; 72, 200 ).

    Für das Einkommensteuerrecht kommen je nach Art der betroffenen Einkünfte und der Wege, auf denen sie erzielt worden sind, namentlich Art. 12 Abs. 1, 14 Abs. 1 und 2 sowie Art. 2 Abs. 1 GG als betroffene Rechte in Betracht (vgl. BVerfGE 72, 200 ).

    Rn. 38 c) Das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot darf allein aus zwingenden Gründen des gemeinen Wohls oder wegen eines nicht - oder nicht mehr - vorhandenen schutzbedürftigen Vertrauens des Einzelnen durchbrochen werden (vgl. BVerfGE 72, 200 ).

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind solche Rechtfertigungsgründe falltypisch, aber nicht erschöpfend entwickelt worden (vgl. BVerfGE 72, 200 ).

    Nach dieser gesetzlichen Vorgabe finden die Regeln der tatbestandlichen Rückanknüpfung Anwendung, wenn nicht schon der gesamte gesetzliche Steuertatbestand vor Inkrafttreten des Gesetzes verwirklicht worden ist (vgl. BVerfGE 72, 200 ; ebenso Bundesfinanzhof, BStBl II 1993 S. 151 ).

    Rn. 47 b) Ungeachtet der zulässigen Durchbrechung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbotes darf diese Durchbrechung gleichwohl nicht zu Ergebnissen führen, die den grundrechtlichen Schutz des Lebenssachverhaltes verletzen, der von dem Eingriff - durch die nachträgliche Änderung der Rechtsfolgen - betroffen ist (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 95, 64 ).

    Er variiert damit einen Fall aus dem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts tradierten - offenen - Katalog von Gründen, die es rechtfertigen, den rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutz durch die Rückbewirkung von Rechtsfolgen zu durchbrechen (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 45, 142 ; 72, 200 ).

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
    Der Gesetzgeber ist deshalb berechtigt, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Regelung auch auf den Zeitpunkt von dem Gesetzesbeschluß bis zur Verkündung zu erstrecken (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 31, 222 ; 95, 64 ).

    Der Gesetzgeber muß die zur sofortigen Abwehr offensichtlicher Gefahren und Mißstände geeigneten und notwendigen Maßnahmen treffen können (…vgl. H. Maurer, in: HStR III, § 60 Rn. 39;… H. Schneider, Gesetzgebung, 2. Aufl., 1991, § 15 Rn. 540; vgl. auch BVerfGE 95, 64 ; - für die tatbestandliche Rückanknüpfung).

    Rn. 47 b) Ungeachtet der zulässigen Durchbrechung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbotes darf diese Durchbrechung gleichwohl nicht zu Ergebnissen führen, die den grundrechtlichen Schutz des Lebenssachverhaltes verletzen, der von dem Eingriff - durch die nachträgliche Änderung der Rechtsfolgen - betroffen ist (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 95, 64 ).

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
    Der Gesetzgeber ist deshalb berechtigt, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Regelung auch auf den Zeitpunkt von dem Gesetzesbeschluß bis zur Verkündung zu erstrecken (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 31, 222 ; 95, 64 ).

    Er variiert damit einen Fall aus dem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts tradierten - offenen - Katalog von Gründen, die es rechtfertigen, den rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutz durch die Rückbewirkung von Rechtsfolgen zu durchbrechen (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 45, 142 ; 72, 200 ).

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
    Dieser Schutz des Vertrauens in den Bestand der ursprünglich geltenden Rechtsfolgenlage findet seinen verfassungsrechtlichen Grund vorrangig in den allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen insbesondere des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 72, 200 ; 83, 89 ).

    Er variiert damit einen Fall aus dem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts tradierten - offenen - Katalog von Gründen, die es rechtfertigen, den rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutz durch die Rückbewirkung von Rechtsfolgen zu durchbrechen (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 45, 142 ; 72, 200 ).

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
    Ebenso schützt die von Art. 2 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Unternehmerfreiheit (vgl. BVerfGE 50, 290 ) nur die Dispositionsbefugnis des Unternehmers über die ihm und seinem Unternehmen zugeordneten Güter und Rechtspositionen, verfestigt aber nicht eine bestehende Gesetzeslage zu einem grundrechtlich geschützten Bestand.
  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
    Diese Tatbestände, die den Eintritt ihrer Rechtsfolgen von Gegebenheiten aus der Zeit vor ihrer Verkündung abhängig machen, berühren vorrangig die Grundrechte (…vgl. BVerfG, a.a.O.) und unterliegen weniger strengen Beschränkungen als die Rückbewirkung von Rechtsfolgen (vgl. BVerfGE 92, 277 ).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
    Dieser Schutz des Vertrauens in den Bestand der ursprünglich geltenden Rechtsfolgenlage findet seinen verfassungsrechtlichen Grund vorrangig in den allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen insbesondere des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 72, 200 ; 83, 89 ).
  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
    Die Rechtsfolgen eines Gesetzes treten erst nach Verkündung der Norm ein, deren Tatbestand erfaßt aber Sachverhalte, die bereits vor Verkündung "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfGE 31, 275 ; 72, 200 ).
  • BVerfG, 10.03.1971 - 2 BvL 3/68

    Doppelbesteuerung Schweiz

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
    Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände im nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 72, 200 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.03.1965 - 1 BvR 208/59

    Beurkundungsbefugnis

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
    Das gesetzliche Angebot von Steuersubventionen ist keine durch Einsatz von Arbeit oder Kapital erworbene Rechtsposition und folglich kein Eigentum i.S. des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 18, 392 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 6/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 6a AbzG

  • BFH, 24.11.1992 - IX R 30/88

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei Überlassung eines Grundstücks zur …

  • BFH, 02.09.1992 - XI R 31/91

    Zeitlicher Bezug von § 52 Abs. 6 S. 3 EStG 1981 i. d. F. des 2. HStruktG

  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 197/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 19 GewStDV hinsichtlich der Pfanleiher

  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 64/78

    Schulbücher

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Rechtsprechung
   BFH, 21.11.1997 - VI R 93/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1895
BFH, 21.11.1997 - VI R 93/95 (https://dejure.org/1997,1895)
BFH, Entscheidung vom 21.11.1997 - VI R 93/95 (https://dejure.org/1997,1895)
BFH, Entscheidung vom 21. November 1997 - VI R 93/95 (https://dejure.org/1997,1895)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 39a Abs 1 Nr 5b, EStG § 37 Abs 3, GG Art 3 Abs 1
    Beteiligung; Einkünfte aus Kapitalvermögen; Eintragung eines Freibetrags; Finanzierung; Werbungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 184, 526
  • NJW 1998, 1663
  • BB 1998, 1190
  • BB 1998, 577
  • DB 1998, 553
  • BStBl II 1998, 208
  • DStRE 1998, 270 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 27.06.1995 - VI R 93/93

    Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte für Steuerabzugsbeträge

    Auszug aus BFH, 21.11.1997 - VI R 93/95
    Es ist verfassungsrechtlich hinzunehmen, daß Werbungskosten und Steuerabzugsbeträge nach § 43 EStG bei Einkommensteuer-Vorauszahlern gemäß § 37 Abs. 3 Satz 2 EStG zu berücksichtigen sind, während Steuerabzugsbeträge und solche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, die niedriger sind als die Einnahmen, bei der Ermittlung des Freibetrags nach § 39a Abs. 1 EStG i.d.F. des StMBG nicht einzubeziehen sind (Aufgabe der Rechtsprechung in dem Beschluß vom 27. Juni 1995 VI R 93/93, BFH/NV 1995, 1058).

    Soweit der Senat dies in dem Beschluß vom 27. Juni 1995 VI R 93/93 (BFH/NV 1995, 1058) in der nach § 10 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) vorgesehenen Besetzung mit drei Richtern anders beurteilt und unter Berücksichtigung des Beschlusses des BVerfG in BVerfGE 84, 348 in der ungleichen Behandlung einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) gesehen hat, hält er daran nicht fest.

    Das in dem Beschluß in BFH/NV 1995, 1058 dargestellte Berechnungsschema zur Ermittlung des Freibetrages stellt an die fachliche Qualifikation des Sachbearbeiters keine höheren Ansprüche, als sie bei der Ermittlung einiger der in § 39a Abs. 1 EStG angeführten Beträge erfüllt werden müssen.

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BFH, 21.11.1997 - VI R 93/95
    Die Änderung des § 39a EStG durch das StMBG ist darauf zurückzuführen, daß das Bundesverfassungsgericht --BVerfG-- (Beschluß vom 8. Oktober 1991 1 BvL 50/86, BVerfGE 84, 348) und ihm folgend der Bundesfinanzhof --BFH-- (Beschluß vom 29. April 1992 VI B 152/91, BFHE 167, 152, BStBl II 1992, 752) die Gleichbehandlung von Einkommensteuer-Vorauszahlern und Lohnsteuerzahlern bei der Berücksichtigung von negativen Einkünften verlangt hatten.

    Soweit der Senat dies in dem Beschluß vom 27. Juni 1995 VI R 93/93 (…BFH/NV 1995, 1058) in der nach § 10 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) vorgesehenen Besetzung mit drei Richtern anders beurteilt und unter Berücksichtigung des Beschlusses des BVerfG in BVerfGE 84, 348 in der ungleichen Behandlung einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) gesehen hat, hält er daran nicht fest.

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus BFH, 21.11.1997 - VI R 93/95
    Die Ungleichbehandlung hat jedoch unter Berücksichtigung der Kriterien, die das BVerfG in dem Beschluß vom 10. April 1997 2 BvL 77/92 (BStBl II 1997, 518) aufgestellt hat, kein derartiges Gewicht, daß der gesetzgeberische Gestaltungsspielraum für eine Typisierung überschritten ist.

    Wie das BVerfG in BStBl II 1997, 518, 519 im einzelnen ausgeführt hat, sind in diesem Gesamtvergleich "insbesondere die Verschiedenheiten in den Erklärungs- und Buchführungspflichten einschließlich ihrer Kostenfolge, die jeweiligen Zeitwirkungen der Maßstäbe für Gewinn und Überschußeinkünfte, die gesetzlichen Regelungen zur Annäherung der Belastungszeitpunkte und zum Ausgleich von Liquiditätsunterschieden, Vereinfachungen und Typisierungen für die einzelnen Einkunftsarten zu beurteilen".

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus BFH, 21.11.1997 - VI R 93/95
    Denn diese findet nach der Rechtsprechung des BVerfG ihre Grenzen dort, wo sie zu dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (vgl. z.B. Beschlüsse vom 26. April 1994 1 BvR 1299/89 und 1 BvL 6/90, BVerfGE 90, 263, 275; vom 7. März 1995 1 BvR 790/91 und 540, 866/92, BVerfGE 92, 158, 183; vom 24. Mai 1995 2 BvF 1/92, BVerfGE 93, 37, 81).
  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

    Auszug aus BFH, 21.11.1997 - VI R 93/95
    Denn diese findet nach der Rechtsprechung des BVerfG ihre Grenzen dort, wo sie zu dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (vgl. z.B. Beschlüsse vom 26. April 1994 1 BvR 1299/89 und 1 BvL 6/90, BVerfGE 90, 263, 275; vom 7. März 1995 1 BvR 790/91 und 540, 866/92, BVerfGE 92, 158, 183; vom 24. Mai 1995 2 BvF 1/92, BVerfGE 93, 37, 81).
  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus BFH, 21.11.1997 - VI R 93/95
    Denn diese findet nach der Rechtsprechung des BVerfG ihre Grenzen dort, wo sie zu dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (vgl. z.B. Beschlüsse vom 26. April 1994 1 BvR 1299/89 und 1 BvL 6/90, BVerfGE 90, 263, 275; vom 7. März 1995 1 BvR 790/91 und 540, 866/92, BVerfGE 92, 158, 183; vom 24. Mai 1995 2 BvF 1/92, BVerfGE 93, 37, 81).
  • BFH, 29.04.1992 - VI B 152/91

    Vorläufiger Rechtsschutz im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

    Auszug aus BFH, 21.11.1997 - VI R 93/95
    Die Änderung des § 39a EStG durch das StMBG ist darauf zurückzuführen, daß das Bundesverfassungsgericht --BVerfG-- (Beschluß vom 8. Oktober 1991 1 BvL 50/86, BVerfGE 84, 348) und ihm folgend der Bundesfinanzhof --BFH-- (Beschluß vom 29. April 1992 VI B 152/91, BFHE 167, 152, BStBl II 1992, 752) die Gleichbehandlung von Einkommensteuer-Vorauszahlern und Lohnsteuerzahlern bei der Berücksichtigung von negativen Einkünften verlangt hatten.
  • FG München, 05.09.1995 - 8 K 3991/94
    Auszug aus BFH, 21.11.1997 - VI R 93/95
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 1996, 438 veröffentlicht.
  • BFH, 09.12.2009 - X R 28/07

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß; keine …

    Unter Berücksichtigung dieser Kriterien ist der Zinsnachteil, den Lohnsteuerzahler ggf. im Vergleich zu Steuerpflichtigen, die Vorauszahlungen zu leisten haben, nicht von einem solchen Gewicht, dass ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG zu bejahen ist (vgl. auch BFH-Urteil vom 21. November 1997 VI R 93/95, BFHE 184, 526, BStBl II 1998, 208 betr. die Nichteintragungsfähigkeit eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte für die Einnahmen nicht übersteigende Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen).
  • FG Hamburg, 18.03.2011 - 3 V 15/11

    Ermessen des Finanzamtes bei Freibeträgen

    Zwar ist die Rechtsprechung des BFH in vielen Entscheidungen zu anderen Nummern von § 39a Abs. 1 EStG und in - soweit ersichtlich - vier Entscheidungen speziell zu § 39a Abs. 1 Nr. 5 EStG (BFH Urteil vom 30.10.2001 VIII R 29/00; BFH Urteil vom 21.11.1997 VI R 93/95; BFH Beschluss vom 17.03.1994 VI B 154/93; BFH Beschluss vom 29.04.1992 VI B 152/91) wohl stillschweigend von einer uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfbarkeit ausgegangen, jedoch ohne die Frage des Prüfungsmaßstabs jemals zu erörtern.
  • FG Köln, 27.06.2001 - 5 K 6631/00

    Zur Behandlung von Kapitaleinlagen im Rahmen des § 15a EStG

    Für eine teleologische Reduktion des § 15 a Abs. 1 S. 1 EStG wäre nur dann Raum, wenn der Wortlaut der Vorschrift und der mit ihr verfolgte Zweck sich nicht decken würden (vgl. BFH v. 21.11.1997 VI R 93/95, BStBl. II 1998, 208).
  • FG München, 23.07.2002 - 2 K 3177/01

    Abzugsfähigkeit der Fahrt- und Verpflegungsmehraufwendungen eines mehrere …

    Die Nichtanwendung einer gesetzlichen Abzugsbeschränkung entgegen ihrem Wortlaut ist aber nur gerechtfertigt, wenn der Widerspruch zwischen Wortlaut und Gesetzeszweck offensichtlich redaktioneller Natur ist, so dass sich der Wortlaut der Vorschrift und der mit ihr verfolgte Zweck nicht decken (…vgl. BFH, Urteile vom 25.10.2001 - IV R 47, 48/00, IV R 47/00, IV R 48/00, BFH/NV 2002, 266 unter 2 b dd; vom 21.11.1997 VI R 93/95, BStBl. II 1998, 208 unter 1 c aa).
  • FG Köln, 13.12.1999 - 11 V 1672/98

    Einkommensteuervorauszahlungen können unabhängig von

    Weiterhin sei auf das BFH-Urteil vom 21.11.1997 (VI R 93/95, BStBl II 1998, 208 ) hinzuweisen.
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