Rechtsprechung
| BFH, 07.07.1999 - X R 87/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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FGO § 137; ; FGO § ... 102; ; AO 1977 § 227 Abs. 1; ; AO 1977 § 37 Abs. 1; ; AO 1977 § 3 Abs. 3; ; AO 1977 § 240 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 240 Abs. 1 Satz 3; ; AO 1977 § 234 Abs. 2; ; AO 1977 § 163; ; AO 1977 § 227; ; AO 1977 § 47
- Wolters Kluwer
Nichtabgabe von Steuererklärungen - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Erlaß von Säumniszuschlägen - Altersruhegeld - Witwenrente - Pflegebedürftigkeit - Zahlungsunfähigkeit - Überschuldung - Vollstreckung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 01.08.1995 - 11 K 4430/94
- BFH, 07.07.1999 - X R 87/96
Papierfundstellen
- DStZ 2000, 102
Wird zitiert von ... (113) Zitiert selbst (18)
- BFH, 16.07.1997 - XI R 32/96
Das FA ist regelmäßig nicht verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit und …
Auszug aus BFH, 07.07.1999 - X R 87/96
Durch Säumniszuschläge werden schließlich auch die Verwaltungsaufwendungen abgegolten, die bei den verwaltenden Körperschaften dadurch entstehen, daß Steuerpflichtige eine fällige Steuer nicht oder nicht fristgemäß zahlen (zuletzt Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. April 1999 VII B 347/98, neutralisierter Abdruck liegt bei;… BFH-Urteile vom 18. Juni 1998 V R 13/98, BFH/NV 1999, 10; vom 16. Juli 1997 XI R 32/96, BFHE 184, 193, BStBl II 1998, 7; vom 29. August 1991 V R 78/86, BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906, m.w.N.).b) Sachlich unbillig ist die Erhebung von Säumniszuschlägen jedoch dann, wenn dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung der Steuer wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist und deshalb die Ausübung von Druck zur Zahlung ihren Sinn verliert (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile in BFHE 184, 193, BStBl II 1998, 7; vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489, …und vom 16. September 1992 X R 169/90, BFH/NV 1993, 510, mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).
Sie sind --wie im Streitfall geschehen-- nur zur Hälfte zu erlassen, denn ein Säumiger soll grundsätzlich nicht besser stehen als ein Steuerpflichtiger, dem Aussetzung der Vollziehung oder Stundung gewährt wurde (ständige Rechtsprechung, klarstellend zuletzt BFH-Beschluß vom 21. April 1999 VII B 347/98;… BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 10; zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die BFH-Urteile in BFHE 184, 193, BStBl II 1998, 7; vom 18. April 1996 V R 55/95, BFHE 180, 516, BStBl II 1996, 561, und in BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906 verwiesen;… vgl. auch BFH-Beschluß vom 20. Dezember 1988 X B 107/87, BFH/NV 1989, 761, m.w.N.).
Auch bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ist jedoch ein weitergehender Erlaß der Säumniszuschläge möglich (z.B. BFH-Urteile in BFHE 184, 193, BStBl II 1998, 7; BFHE 180, 516, BStBl II 1996, 561;… BFH-Beschluß vom 4. Januar 1996 VII B 209/95, BFH/NV 1996, 526).
Insofern bedarf es aber zusätzlicher besonderer Gründe persönlicher oder sachlicher Billigkeit (z.B. BFH-Beschluß vom 21. April 1999 VII B 347/98; Urteil in BFHE 184, 193, BStBl II 1998, 7, jeweils m.w.N.).
a) Ein Erlaß der Säumniszuschläge, auch soweit sie Zinscharakter haben und die durch die Säumnis bedingten Verwaltungsaufwendungen abgelten, kann aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen dann gerechtfertigt sein, wenn die Voraussetzungen für einen Verzicht auf die Festsetzung von Stundungszinsen aus Billigkeitsgründen (§ 234 Abs. 2 AO 1977) erfüllt gewesen wären (BFH-Urteil in BFHE 184, 193, BStBl II 1998, 7; vgl. auch Urteil in BFHE 180, 516, BStBl II 1996, 561).
Ob ihre Erhebung aus persönlichen oder --anderen-- sachlichen Gründen unbillig ist, ist aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls unter Beachtung der für Maßnahmen i.S. der §§ 163, 227 AO 1977 geltenden Grundsätze zu entscheiden (vgl. Urteile in BFHE 184, 193, BStBl II 1998, 7; BFHE 180, 516, BStBl II 1996, 561, m.w.N.).
- BFH, 21.04.1999 - VII B 347/98
Verjährungsunterbrechung gegenüber Gesellschaftern; Erlass von Säumniszuschlägen
Auszug aus BFH, 07.07.1999 - X R 87/96
Durch Säumniszuschläge werden schließlich auch die Verwaltungsaufwendungen abgegolten, die bei den verwaltenden Körperschaften dadurch entstehen, daß Steuerpflichtige eine fällige Steuer nicht oder nicht fristgemäß zahlen (zuletzt Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. April 1999 VII B 347/98, neutralisierter Abdruck liegt bei;… BFH-Urteile vom 18. Juni 1998 V R 13/98, BFH/NV 1999, 10; vom 16. Juli 1997 XI R 32/96, BFHE 184, 193, BStBl II 1998, 7; vom 29. August 1991 V R 78/86, BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906, m.w.N.).Sie sind --wie im Streitfall geschehen-- nur zur Hälfte zu erlassen, denn ein Säumiger soll grundsätzlich nicht besser stehen als ein Steuerpflichtiger, dem Aussetzung der Vollziehung oder Stundung gewährt wurde (ständige Rechtsprechung, klarstellend zuletzt BFH-Beschluß vom 21. April 1999 VII B 347/98;… BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 10; zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die BFH-Urteile in BFHE 184, 193, BStBl II 1998, 7; vom 18. April 1996 V R 55/95, BFHE 180, 516, BStBl II 1996, 561, und in BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906 verwiesen;… vgl. auch BFH-Beschluß vom 20. Dezember 1988 X B 107/87, BFH/NV 1989, 761, m.w.N.).
Insofern bedarf es aber zusätzlicher besonderer Gründe persönlicher oder sachlicher Billigkeit (z.B. BFH-Beschluß vom 21. April 1999 VII B 347/98; Urteil in BFHE 184, 193, BStBl II 1998, 7, jeweils m.w.N.).
Bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit kommt deshalb grundsätzlich weder eine zinslose Stundung noch ein Erlaß aus persönlichen Billigkeitsgründen in Betracht (BFH-Beschluß vom 21. April 1999 VII B 347/98, m.w.N.).
Ist jedoch der Steueranspruch wegen der geringen Einkünfte und des Pfändungsschutzes gar nicht durchsetzbar, und wird deshalb durch einen Erlaß die wirtschaftliche Lage des Steuerpflichtigen nicht verbessert, mangelt es an dem für einen Erlaß erforderlichen konkreten Zusammenhang zwischen der (ohnehin tatsächlich nicht möglichen) Einziehung einerseits und der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen andererseits (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Juli 1989 X B 111/88, BFH/NV 1990, 213;… vom 24. Oktober 1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285;… vom 19. November 1996 VII B 187/96, BFH/NV 1997, 323; vom 21. April 1999 VII B 347/98, m.w.N.).
- BFH, 18.04.1996 - V R 55/95
Zum (teilweisen) Erlaß von Säumniszuschlägen, wenn ein Konkursverwalter fällige …
Auszug aus BFH, 07.07.1999 - X R 87/96
Sie sind --wie im Streitfall geschehen-- nur zur Hälfte zu erlassen, denn ein Säumiger soll grundsätzlich nicht besser stehen als ein Steuerpflichtiger, dem Aussetzung der Vollziehung oder Stundung gewährt wurde (ständige Rechtsprechung, klarstellend zuletzt BFH-Beschluß vom 21. April 1999 VII B 347/98;… BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 10; zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die BFH-Urteile in BFHE 184, 193, BStBl II 1998, 7; vom 18. April 1996 V R 55/95, BFHE 180, 516, BStBl II 1996, 561, und in BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906 verwiesen;… vgl. auch BFH-Beschluß vom 20. Dezember 1988 X B 107/87, BFH/NV 1989, 761, m.w.N.).Auch bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ist jedoch ein weitergehender Erlaß der Säumniszuschläge möglich (z.B. BFH-Urteile in BFHE 184, 193, BStBl II 1998, 7; BFHE 180, 516, BStBl II 1996, 561;… BFH-Beschluß vom 4. Januar 1996 VII B 209/95, BFH/NV 1996, 526).
a) Ein Erlaß der Säumniszuschläge, auch soweit sie Zinscharakter haben und die durch die Säumnis bedingten Verwaltungsaufwendungen abgelten, kann aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen dann gerechtfertigt sein, wenn die Voraussetzungen für einen Verzicht auf die Festsetzung von Stundungszinsen aus Billigkeitsgründen (§ 234 Abs. 2 AO 1977) erfüllt gewesen wären (BFH-Urteil in BFHE 184, 193, BStBl II 1998, 7; vgl. auch Urteil in BFHE 180, 516, BStBl II 1996, 561).
Ob ihre Erhebung aus persönlichen oder --anderen-- sachlichen Gründen unbillig ist, ist aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls unter Beachtung der für Maßnahmen i.S. der §§ 163, 227 AO 1977 geltenden Grundsätze zu entscheiden (vgl. Urteile in BFHE 184, 193, BStBl II 1998, 7; BFHE 180, 516, BStBl II 1996, 561, m.w.N.).
- BFH, 24.10.1988 - X B 54/88
Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BFH, 07.07.1999 - X R 87/96
Das ist der Fall, wenn ohne Billigkeitsmaßnahmen der notwendige Lebensunterhalt vorübergehend oder dauernd nicht mehr bestritten werden kann (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. Februar 1987 IV R 298/84, BFHE 149, 126, BStBl II 1987, 612; vom 29. April 1981 IV R 23/78, BFHE 133, 489, BStBl II 1981, 726; BFH-Beschluß vom 24. Oktober 1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285, m.w.N.).Lebt --wie im Streitfall-- der Steuerpflichtige unabhängig von Billigkeitsmaßnahmen in wirtschaftlichen Verhältnissen, die --weil Einkünfte und Vermögen gering sind und im übrigen dem Pfändungsschutz unterliegen-- eine Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis ausschließen, könnte ein Erlaß hieran nichts ändern und wäre aus diesem Grunde nicht mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Steuerpflichtigen verbunden (z.B. Senatsbeschluß in BFH/NV 1989, 285, 286, m.w.N.).
Ist jedoch der Steueranspruch wegen der geringen Einkünfte und des Pfändungsschutzes gar nicht durchsetzbar, und wird deshalb durch einen Erlaß die wirtschaftliche Lage des Steuerpflichtigen nicht verbessert, mangelt es an dem für einen Erlaß erforderlichen konkreten Zusammenhang zwischen der (ohnehin tatsächlich nicht möglichen) Einziehung einerseits und der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen andererseits (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Juli 1989 X B 111/88, BFH/NV 1990, 213; vom 24. Oktober 1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285;… vom 19. November 1996 VII B 187/96, BFH/NV 1997, 323; vom 21. April 1999 VII B 347/98, m.w.N.).
- BFH, 29.08.1991 - V R 78/86
Erhebung der vollen Säumniszuschläge kann - nach vorher abgelehnter Aussetzung …
Auszug aus BFH, 07.07.1999 - X R 87/96
Durch Säumniszuschläge werden schließlich auch die Verwaltungsaufwendungen abgegolten, die bei den verwaltenden Körperschaften dadurch entstehen, daß Steuerpflichtige eine fällige Steuer nicht oder nicht fristgemäß zahlen (zuletzt Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. April 1999 VII B 347/98, neutralisierter Abdruck liegt bei;… BFH-Urteile vom 18. Juni 1998 V R 13/98, BFH/NV 1999, 10; vom 16. Juli 1997 XI R 32/96, BFHE 184, 193, BStBl II 1998, 7; vom 29. August 1991 V R 78/86, BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906, m.w.N.).Deshalb kommt entgegen der Auffassung der Klägerin ein Erlaß aus sachlichen Billigkeitsgründen nicht allein deshalb in Betracht, weil die Steuerfestsetzung zugunsten des Steuerpflichtigen herabgesetzt worden ist oder möglicherweise geändert werden wird (vgl. BFH-Urteil in BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906; zur Reichweite der Einschränkung vgl. BFH-Urteil vom 24. März 1992 VII R 39/91, BFHE 168, 300, BStBl II 1992, 956).
Sie sind --wie im Streitfall geschehen-- nur zur Hälfte zu erlassen, denn ein Säumiger soll grundsätzlich nicht besser stehen als ein Steuerpflichtiger, dem Aussetzung der Vollziehung oder Stundung gewährt wurde (ständige Rechtsprechung, klarstellend zuletzt BFH-Beschluß vom 21. April 1999 VII B 347/98;… BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 10; zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die BFH-Urteile in BFHE 184, 193, BStBl II 1998, 7; vom 18. April 1996 V R 55/95, BFHE 180, 516, BStBl II 1996, 561, und in BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906 verwiesen;… vgl. auch BFH-Beschluß vom 20. Dezember 1988 X B 107/87, BFH/NV 1989, 761, m.w.N.).
- BFH, 26.02.1987 - IV R 298/84
Erlaß von Steuern aus Billigkeitsgründen bei zukunftssichernden Maßnahmen bei …
Auszug aus BFH, 07.07.1999 - X R 87/96
Das ist der Fall, wenn ohne Billigkeitsmaßnahmen der notwendige Lebensunterhalt vorübergehend oder dauernd nicht mehr bestritten werden kann (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. Februar 1987 IV R 298/84, BFHE 149, 126, BStBl II 1987, 612; vom 29. April 1981 IV R 23/78, BFHE 133, 489, BStBl II 1981, 726;… BFH-Beschluß vom 24. Oktober 1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285, m.w.N.).Aus demselben Grund kann ein Billigkeitserlaß nicht allein mit dem Hinweis auf Krankheit und hohes Alter beansprucht werden; solche Umstände können zwar bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Situation des Steuerpflichtigen unter dem Aspekt der Zumutbarkeit des Einsatzes vorhandener Mittel zur Tilgung von Steuerschulden von Bedeutung sein (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 133, 489, BStBl II 1981, 726; in BFHE 149, 126, BStBl II 1987, 612;… Tipke/Kruse, a.a.O., § 227 AO 1977 Rz. 47, m.w.N.;… von Groll, a.a.O., § 227 AO 1977 Rz. 303 ff., m.w.N).
- BFH, 29.04.1981 - IV R 23/78
Betriebsaufgabe - Billigkeitsgründe - Steuererlaß
Auszug aus BFH, 07.07.1999 - X R 87/96
Das ist der Fall, wenn ohne Billigkeitsmaßnahmen der notwendige Lebensunterhalt vorübergehend oder dauernd nicht mehr bestritten werden kann (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. Februar 1987 IV R 298/84, BFHE 149, 126, BStBl II 1987, 612; vom 29. April 1981 IV R 23/78, BFHE 133, 489, BStBl II 1981, 726;… BFH-Beschluß vom 24. Oktober 1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285, m.w.N.).Aus demselben Grund kann ein Billigkeitserlaß nicht allein mit dem Hinweis auf Krankheit und hohes Alter beansprucht werden; solche Umstände können zwar bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Situation des Steuerpflichtigen unter dem Aspekt der Zumutbarkeit des Einsatzes vorhandener Mittel zur Tilgung von Steuerschulden von Bedeutung sein (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 133, 489, BStBl II 1981, 726; in BFHE 149, 126, BStBl II 1987, 612;… Tipke/Kruse, a.a.O., § 227 AO 1977 Rz. 47, m.w.N.;… von Groll, a.a.O., § 227 AO 1977 Rz. 303 ff., m.w.N).
- BFH, 23.05.1985 - V R 124/79
Beim Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit ist zu …
Auszug aus BFH, 07.07.1999 - X R 87/96
b) Sachlich unbillig ist die Erhebung von Säumniszuschlägen jedoch dann, wenn dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung der Steuer wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist und deshalb die Ausübung von Druck zur Zahlung ihren Sinn verliert (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile in BFHE 184, 193, BStBl II 1998, 7; vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489, …und vom 16. September 1992 X R 169/90, BFH/NV 1993, 510, mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).b) Unbillig kann die Erhebung der Säumniszuschläge sein, wenn im Zeitpunkt der Fälligkeit in bezug auf die Hauptforderung ein Erlaß oder ein Verzicht auf Stundungszinsen gerechtfertigt gewesen wäre (z.B. BFH-Urteile in BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489; vom 8. März 1990 IV R 34/89, BFHE 160, 296, BStBl II 1990, 673;… weitere Rechtsprechungsnachweise bei von Groll in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 227 AO 1977 Rz. 61).
- BFH, 12.07.1989 - X B 111/88
Überprüfung der Ermessensentscheidung über einen Erlass der Ansprüche aus dem …
Auszug aus BFH, 07.07.1999 - X R 87/96
Ist jedoch der Steueranspruch wegen der geringen Einkünfte und des Pfändungsschutzes gar nicht durchsetzbar, und wird deshalb durch einen Erlaß die wirtschaftliche Lage des Steuerpflichtigen nicht verbessert, mangelt es an dem für einen Erlaß erforderlichen konkreten Zusammenhang zwischen der (ohnehin tatsächlich nicht möglichen) Einziehung einerseits und der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen andererseits (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Juli 1989 X B 111/88, BFH/NV 1990, 213;… vom 24. Oktober 1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285;… vom 19. November 1996 VII B 187/96, BFH/NV 1997, 323; vom 21. April 1999 VII B 347/98, m.w.N.). - BFH, 19.11.1996 - VII B 187/96
Erlass eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis aus persönlichen …
Auszug aus BFH, 07.07.1999 - X R 87/96
Ist jedoch der Steueranspruch wegen der geringen Einkünfte und des Pfändungsschutzes gar nicht durchsetzbar, und wird deshalb durch einen Erlaß die wirtschaftliche Lage des Steuerpflichtigen nicht verbessert, mangelt es an dem für einen Erlaß erforderlichen konkreten Zusammenhang zwischen der (ohnehin tatsächlich nicht möglichen) Einziehung einerseits und der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen andererseits (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Juli 1989 X B 111/88, BFH/NV 1990, 213;… vom 24. Oktober 1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285; vom 19. November 1996 VII B 187/96, BFH/NV 1997, 323; vom 21. April 1999 VII B 347/98, m.w.N.). - GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70
Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …
- BFH, 24.03.1992 - VII R 39/91
Höhe des verwirkten Säumniszuschlags bei Änderung des rückständigen Steuerbetrags
- BVerfG, 30.01.1986 - 2 BvR 1336/85
- BFH, 18.06.1998 - V R 13/98
Erlass von Säumniszuschlägen durch das Finanzamt
- BFH, 08.03.1990 - IV R 34/89
Voraussetzungen für einen Billigkeitserlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen …
- BFH, 16.09.1992 - X R 169/90
Teilerlass von Säumniszuschlägen bei Überschuldung - Geltung des …
- BFH, 04.01.1996 - VII B 209/95
Heranziehung des Haftungsschuldners für Säumniszuschläge
- BFH, 20.12.1988 - X B 107/87
Klarungsbedürftigkeit der Frage hinsichtlich der Gleichbehandlung von …
- FG Nürnberg, 29.07.2020 - 3 K 1098/19
Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen zum Solidaritätszuschlag
So wurde z.B. die Verfassungsbeschwerde zur Verfassungsmäßigkeit des SolZG 1991 nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss des BVerfG vom 19.11.1999 2 BvR 1167/96, HFR 2000, 2, 134). - BFH, 20.05.2010 - V R 42/08
Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen - …
Der Gesetzgeber hat mit der Regelung in § 240 Abs. 1 Satz 4 AO daher zwar bewusst in Kauf genommen, dass Säumniszuschläge auch dann zu entrichten sind, wenn sich die Steuerfestsetzung später als unrechtmäßig erweist (BFH-Urteile vom 7. Juli 1999 X R 87/96, BFH/NV 2000, 161; vom 30. März 2006 V R 2/04, BFHE 212, 23, BStBl II 2006, 612, unter II.2.a). - BFH, 30.03.2006 - V R 2/04
Erlass von Säumniszuschlägen - Aussetzung der Vollziehung nach Anordnung der …
Zwar kann die Erhebung von Säumniszuschlägen unbillig sein, wenn im Zeitpunkt der Fälligkeit in Bezug auf die Hauptforderung ein Erlass oder ein Verzicht auf Stundungszinsen gerechtfertigt gewesen wäre; eine solche Situation kann gegeben sein, wenn durch die Erhebung die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Steuerpflichtigen vernichtet oder ernstlich gefährdet würde (BFH-Urteil vom 7. Juli 1999 X R 87/96, BFH/NV 2000, 161, m.w.N.); ist aber bereits Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit eingetreten, greifen diese Gesichtspunkte nicht mehr ein, weil ein Erlass nicht mehr mit einem wirtschaftlichen Vorteil des Steuerpflichtigen verbunden wäre (…BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1440).
- BFH, 27.09.2001 - X R 134/98
Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung
Gleichzeitig haben sie den Zweck, vom Steuerpflichtigen eine Gegenleistung für das Hinausschieben der Zahlung fälliger Steuern zu erhalten und die Verwaltungsaufwendungen, die bei den verwaltenden Körperschaften dadurch entstehen, dass fällige Steuern nicht oder nicht fristgemäß bezahlt werden, abzugelten (BFH-Urteil vom 7. Juli 1999 X R 87/96, BFH/NV 2000, 161, m.w.N.).bb) Sachlich unbillig ist die Erhebung von Säumniszuschlägen u.a. dann, wenn dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung der Steuer wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist und deshalb die Ausübung von Druck zur Zahlung ihren Sinn verliert (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 161, m.w.N.).
Sie sind nur zur Hälfte zu erlassen, denn ein säumiger Steuerpflichtiger soll grundsätzlich nicht besser stehen als ein Steuerpflichtiger, dem Aussetzung der Vollziehung oder Stundung gewährt wurde (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 161, m.w.N.).
Insofern bedarf es aber zusätzlicher besonderer Gründe persönlicher oder sachlicher Billigkeit (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 161).
So kann ein Erlass der Säumniszuschläge, auch soweit sie Zinscharakter haben und die durch die Säumnis bedingten Verwaltungsaufwendungen abgelten, gerechtfertigt sein, wenn die Voraussetzungen für einen Verzicht auf die Festsetzung von Stundungszinsen aus Billigkeitsgründen (§ 234 Abs. 2 AO 1977) erfüllt gewesen wären (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 161, m.w.N.).
Ob persönliche oder --andere-- sachliche Billigkeitsgründe greifen, ist aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles unter Beachtung der für Maßnahmen i.S. der §§ 163, 227 AO 1977 geltenden Grundsätze zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 161, m.w.N.).
Der Erlass der vollen Säumniszuschläge kann daneben auch dann in Betracht kommen, wenn im Zeitpunkt der Fälligkeit der Hauptforderung ein Erlass gerechtfertigt gewesen wäre (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 161, m.w.N.).
- BFH, 11.11.2008 - VII R 19/08
Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Nichtabführung von Lohnsteuer - …
Wenn der Gesetzgeber darüber hinaus mit den kraft Gesetzes verwirkten Säumniszuschlägen zusätzlich ein besonderes Druckmittel für die Fälle geschaffen hat, in denen die rechtzeitige Zahlung noch nicht wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 7. Juli 1999 X R 87/96, BFH/NV 2000, 161), so zeigt das, dass er den Steuerpflichtigen auch zur Vermeidung sonstiger Schadensrisiken --wie etwa verminderter Leistungsfähigkeit-- zur rechtzeitigen Steuerzahlung anhalten wollte. - VGH Bayern, 18.02.2013 - 10 B 10.1028
Erlass von Verwaltungsgebühren wegen unbilliger Härte; Ermessensausübung; …
Denn lebt der Gebührenschuldner unabhängig von der Einziehung der Gebühren in wirtschaftlichen Verhältnissen, die eine Durchsetzung des Gebührenanspruchs ausschließen, weil Einkünfte und Vermögen gering sind und dem Pfändungsschutz unterfallen, würde ein Erlass hieran nichts ändern und wäre daher nicht mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Gebührenschuldner verbunden (vgl. BFH, U.v. 7.7.1999 - X R 87/96 - Rn. 25 f.;… BFH, U.v. 27.9.2001 - X R 134/98 - juris Rn. 24).Ein Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen ist danach geboten, wenn ihre Einziehung im Einzelfall, insbesondere im Hinblick auf den Zweck der Säumniszuschläge, nicht mehr zu rechtfertigen ist, weil die Erhebung trotz des Vorliegens der gesetzlichen Erhebungsvoraussetzungen den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (vgl. BFH, U.v. 7.7.1999 - X R 87/96 - juris Rn. 18;… BayVGH, U.v. 26.4.2006 - 4 B 04.64 -juris Rn. 25).
Andererseits sollen sie aber auch eine Gegenleistung für das Hinausschieben der Fälligkeit eines fälligen Betrages darstellen und die Verwaltungsaufwendungen abgelten, die bei der verwaltenden Körperschaft dadurch entstehen, dass der fällige Betrag nicht oder nicht fristgerecht entrichtet wird (vgl. BFH, U.v. 7.7.1999 - X R 87/96 - juris Rn. 19).
Sachlich unbillig ist die Einziehung von Säumniszuschlägen also dann, wenn die Ausübung von Druck zur Zahlung des geschuldeten Betrages ihren Sinn verliert (vgl. BFH, U.v. 7.7.1999 - X R 87/96 - juris Rn. 21).
Im Hinblick auf den weiteren zu berücksichtigenden Zweck der Säumniszuschläge, als Gegenleistung für das Hinausschieben der Zahlung und der Abgeltung des damit verbundenen Verwaltungsaufwands zu dienen, kommt in diesem Fall allerdings regelmäßig nur ein Erlass in Höhe der Hälfte der Säumniszuschläge in Betracht (vgl. BFH, U.v. 7.7.1999 - X R 87/96 - juris Rn. 21).
Ein weitergehender Erlass in voller Höhe der Säumniszuschläge ist aus Gründen sachlicher Unbilligkeit aber dann denkbar, wenn im Zeitpunkt der Fälligkeit der Hauptforderung deren Erlass gerechtfertigt gewesen wäre (vgl. BFH, U. v. 7.7.1999 - X R 87/96 - juris Rn. 24), hier also, wenn zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheids vom 3. November 2008 die Gebühr in Höhe von 100,- Euro zu erlassen gewesen wäre.
- BFH, 19.12.2000 - VII R 63/99
Haftung der Vertreter für Säumniszuschläge
Darüber hinaus verfolgen sie den Zweck, vom Steuerpflichtigen eine Gegenleistung für das Hinausschieben der Zahlung fälliger Steuerschulden zu erhalten und Verwaltungsaufwendungen abzugelten, die bei den steuerverwaltenden Körperschaften regelmäßig entstehen, wenn Steuerpflichtige eine fällige Steuer nicht oder nicht fristgemäß bezahlen (…vgl. u.a. Beschluss des Senats vom 21. April 1999 VII B 347/98, BFH/NV 1999, 1440;… BFH-Urteile vom 18. Juni 1998 V R 13/98, BFH/NV 1999, 10; vom 16. Juli 1997 XI R 32/96, BFHE 184, 193, BStBl II 1998, 7, und vom 7. Juli 1999 X R 87/96, BFH/NV 2000, 161).Der BFH hat jedoch u.a. in den Urteilen in BFH/NV 1999, 10 und in BFH/NV 2000, 161 ausgeführt, der Tatbestand der Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit rechtfertige für sich allein keinen vollständigen Erlass von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit.
Ein vollständiger Erlass von Säumniszuschlägen bzw. eine Nichtinanspruchnahme eines Haftungsschuldners kommt insbesondere in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Fälligkeit der nicht pünktlich entrichteten Steuerforderung ein Steuererlass oder ein Verzicht auf Stundungszinsen wegen sachlicher Unbilligkeit gerechtfertigt gewesen wäre (BFH-Urteile vom 8. März 1990 IV R 34/89, BFHE 160, 296, BStBl II 1990, 673, und in BFH/NV 2000, 161) oder wenn persönliche Billigkeitsgründe in der Person des Steuerschuldners vorliegen, die Steuererhebung also dessen wirtschaftliche oder persönliche Existenz vernichtet oder ernstlich gefährden würde (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 26. Februar 1987 IV R 298/84, BFHE 149, 126, BStBl II 1987, 612, …und vom 24. Oktober 1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285).
- VG Würzburg, 20.04.2016 - W 2 K 14.652
Erlass von Säumniszuschlägen und Vollstreckungsgebühren
Die Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme stellt eine Ermessensentscheidung dar, die gerichtlich nur in den durch § 102 Finanzgerichtsordnung (FGO) gezogenen Grenzen überprüfbar ist (B. des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes v. 19.10.1971 GmS-OGB 3/70 - BFHE 105, 101, BStBl. II 1972, 603; BFH, U.v. 7.7.1999 - X R 87/96 - juris).In einem derartigen Fall verlieren die Säumniszuschläge als Druckmittel eigener Art ihren Sinn (BFH, U.v. 27.9.2001 - X R 134/98 - BStBl. II 2002, 176; U.v. 7.7.1999 - X R 87/96 - juris).
Grundsätzlich hat aufgrund des verbleibenden Nebenzwecks (Abgeltung des Verwaltungsaufwandes bei den verwaltenden Körperschaften, Gegenleistung für das Hinausschieben der Zahlung; hierzu BFH, U.v. 29.8.1991 - V R 78/86 - BStBl. II 1991, 906; U.v. 7.7.1999 - X R 87/96 - juris) ein hälftiger Erlass zu erfolgen (BFH, U.v. 30.3.2006 - V R 2/04 - BStBl. II 2006, 612; BFH, U.v. 19.12.2000 - VII R 63/99 - BStBl. II 2001, 217, FG Köln, U.v. 30.6.2010 - 5 K 3256/09 - BeckRS 2010, 26030395;… Koenig, AO, 3. Aufl. 2014, § 240 Rn. 56; AEAO zu § 240 Nr. 5 Buchst. c;… aA Loose in Tipke/Kruse, AO, Stand Februar 2016, § 240 Rn. 56).
Dies gilt auch dann, wenn dem Steuerpflichtigen eine rechtzeitige Entrichtung der Steuer aufgrund von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung unmöglich war (BFH, U.v. 7.7.1999 - X R 87/96 - juris).
Säumige Steuerpflichtige sollen gegenüber Steuerpflichtigen, denen eine Aussetzung der Vollziehung oder eine Stundung eingeräumt worden ist, nicht privilegiert werden (BFH, U.v. 30.3.2006 - V R 2/04 - BStBl. II 2006, 612; U.v. 7.7.1999 - X R 87/96 - juris).
Hierzu bedarf es jedoch zusätzlicher besonderer Gründe persönlicher oder sachlicher Billigkeit (BFH, U.v. 7.7.1999 - X R 87/96 - juris).
- BFH, 22.11.2017 - XI R 14/16
Keine Säumniszuschläge bei Rückgewähr von bei Fälligkeit gezahlten Steuern nach …
Neben dem Zweck, der Finanzbehörde eine Gegenleistung für das Hinausschieben der Zahlung fälliger Steuern und für den dadurch entstehenden zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu verschaffen, verfolgen sie das Ziel, den Steuerpflichtigen durch Androhung einer verschuldensunabhängigen Verwaltungssanktion zur pünktlichen Zahlung der Steuerschulden anzuhalten (…ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 21. April 1999 VII B 347/98, BFH/NV 1999, 1440;… BFH-Urteile vom 18. Juni 1998 V R 13/98, BFH/NV 1999, 10; vom 16. Juli 1997 XI R 32/96, BFHE 184, 193, BStBl II 1998, 7; vom 7. Juli 1999 X R 87/96, BFH/NV 2000, 161, und vom 19. Dezember 2000 VII R 63/99, BFHE 193, 524, BStBl II 2001, 217). - FG Hamburg, 31.03.2025 - 3 K 161/23
Erlass von Säumniszuschlägen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
Verlieren Säumniszuschläge ihren Sinn als Druckmittel, weil der Steuerpflichtige zahlungsunfähig und überschuldet ist und deshalb nicht zahlen kann, kommt daher regelmäßig nur ein hälftiger Erlass der Säumniszuschläge in Betracht (ständige Rechtsprechung, siehe etwa BFH…, Urteil vom 30. März 2006, V R 2/04, BFHE 212, 23, juris, Rn. 19; BFH…, Urteil vom 16. November 2004, VII R 8/04, BFH/NV 2005, 495, juris, Rn. 8 f.; BFH, Urteil vom 7. Juli 1999, X R 87/96, BFH/NV 2000, 161, juris, Rn. 21; BFH…, Beschluss vom 21. April 1999, VII B 347/98, BFH/NV 1999, 1440, juris, Rn. 13; BFH…, Urteil vom 18. Juni 1998, V R 13/98, BFH/NV 1999, 10, juris, Rn. 10; BFH…, Urteil vom 16. Juli 1997, XI R 32/96, BFHE 184, 193, juris, Rn. 23; BFH…, Urteil vom 18. April 1996, V R 55/95, BFHE 180, 516, juris, Rn. 13 f.).Hierfür bedarf es aber zusätzlicher besonderer Gründe persönlicher oder sachlicher Billigkeit (siehe etwa BFH…, Urteil vom 30. März 2006, V R 2/04, BFHE 212, 23, juris, Rn. 20; BFH, Urteil vom 7. Juli 1999, X R 87/96, BFH/NV 2000, 161, juris, Rn. 22; BFH…, Beschluss vom 21. April 1999, VII B 347/98, BFH/NV 1999, 1440, juris, Rn. 14).
Rn. 34 aa) So ist ein Erlass aus persönlichen Billigkeitsgründen nicht möglich, wenn der Erlass nicht mehr mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Steuerpflichtigen verbunden wäre (ständige Rechtsprechung, siehe etwa BFH…, Beschluss vom 27. April 2001, XI S 8/01, BFH/NV 2001, 1362, juris, Rn. 12; BFH…, Beschluss vom 28. Oktober 1997, VII B 183/96, BFH/NV 1998, 683, juris, Rn. 16; jew. m.w.N.; im Zusammenhang mit Säumniszuschlägen etwa BFH…, Urteil vom 30. März 2006, V R 2/04, BFHE 212, 23, juris, Rn. 21; BFH, Urteil vom 7. Juli 1999, X R 87/96, BFH/NV 2000, 161, juris, Rn. 26; jew. m.w.N.).
Rn. 36 Auf den formalen Vorteil, der bei Erlass der Säumniszuschläge im Erlöschen der Schuld nach § 47 AO gesehen werden könnte, kommt es nicht an; denn § 227 AO betrifft nach Wortlaut, Gesetzeszusammenhang und systematischer Stellung im Erhebungsverfahren nur die in der Einziehung liegenden Unbilligkeiten (BFH, Urteil vom 7. Juli 1999, X R 87/96, BFH/NV 2000, 161, juris, Rn. 26; BFH…, Beschluss vom 24. Oktober 1988, X B 54/88, BFH/NV 1989, 285, juris, Rn. 15).
- BFH, 29.10.2004 - IX B 81/04
Erlass von Säumniszuschlägen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
- FG Düsseldorf, 10.10.2003 - 18 K 5352/01
Säumniszuschlag; Erlass; Zahlungsunfähigkeit; Überschuldung; Aufhebung der …
- FG München, 14.07.2009 - 13 K 3781/08
Sachliche Unbilligkeit für das weitere Entstehen von Säumniszuschlägen bei …
- BFH, 16.11.2004 - VII R 8/04
Haftung für Säumniszuschläge
- BFH, 31.01.2002 - VII B 312/00
Erlassverfahren; Festsetzung von Haftungsschulden
- FG München, 21.05.2013 - 10 K 1310/10
Erlass von Säumniszuschlägen
- FG Köln, 06.11.2002 - 11 K 1612/00
Erlass von Säumniszuschlägen
- BFH, 13.09.2005 - X B 65/05
Säumniszuschläge - Erlass
- FG Düsseldorf, 06.03.2002 - 4 K 5368/00
Säumniszuschlag; Lohnsteuer; Erlass; Zahlungsunfähigkeit; Überschuldung; …
- FG Schleswig-Holstein, 27.11.2002 - 2 K 99/02
Hohes Alter und geringes Einkommen keine Billigkeitsgründe bei fehlender …
- VGH Bayern, 29.09.2020 - 4 ZB 19.487
Festsetzung von Säumniszuschlägen zur Gewerbesteuer
- BFH, 21.04.1999 - VII B 347/98
Verjährungsunterbrechung gegenüber Gesellschaftern; Erlass von Säumniszuschlägen
- FG München, 26.04.2006 - 9 K 4149/05
Erlass von Säumniszuschlägen bei nachträglicher Herabsetzung der Steuerschuld
- FG Münster, 01.08.2011 - 9 V 357/11
Verstoß der Sanierungsklausel gegen Gemeinschaftsrecht?
- FG Hamburg, 17.12.2024 - 5 K 94/24
Abgabenordnung: Zum Erlass von Säumniszuschlägen im Billigkeitsverfahren
- OVG Hamburg, 17.10.2005 - 1 Bs 210/05
Keine aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen Säumniszinsen bzw. …
- BFH, 17.10.2001 - II R 67/98
Haftungsbescheid; Säumniszuschläge
- FG Düsseldorf, 20.03.2002 - 4 K 3636/98
Grenzpendlerbesteuerung; Einkommensteuererlass; Ermessen; Sachliche Unbilligkeit; …
- FG München, 10.05.2012 - 14 K 37/11
Erlass von Säumniszuschlägen
- FG München, 26.09.2011 - 14 K 2885/10
Kein Erlass von Steuern im Wege eines außergerichtlichen Vergleichs - Erlass von …
- FG München, 26.10.2010 - 14 K 2094/09
Erlass von Steuerschulden
- FG München, 19.02.2008 - 13 K 1062/06
Prüfung des Erlasses oder der Erstattung von Säumniszuschlägen aus sachlichen …
- FG Hamburg, 30.08.2007 - 1 K 249/06
Abgabenordnung: Gutschrift und Konten im Sinne von § 224 Abs. 2 Nr. 2 AO, …
- FG Niedersachsen, 22.02.2007 - 5 K 262/02
Erlass von Säumniszuschlägen; Sachliche Unbilligkeit
- FG Baden-Württemberg, 15.03.2001 - 3 K 262/99
Erlass von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit
- FG München, 09.03.2005 - 1 K 4255/02
Kein Erlass von Säumniszuschlägen bei vorübergehendem Liquiditätsengpass
- FG Nürnberg, 01.02.2001 - IV 167/99
- BFH, 20.07.2007 - VIII B 8/06
Abrechnungsbescheid über Grund und Höhe von Säumniszuschlägen und deren Erlass; …
- BFH, 15.10.2004 - III B 2/04
Voraussetzungen für den Erlass von Säumniszuschlägen höchstrichterlich bereits …
- BFH, 18.11.2015 - XI B 74/15
Erlass von Säumniszuschlägen
- BFH, 14.05.2008 - II B 49/07
Erlass verwirkter Säumniszuschläge zur Grunderwerbsteuer bei späterer …
- LSG Hamburg, 26.02.2026 - L 1 KR 39/25
- LSG Hamburg, 26.02.2026 - L 1 KR 75/25
Kein vollständiger Erlass von Säumniszuschlägen trotz Insolvenz
- BFH, 18.03.2003 - X B 66/02
Grundsätzliche Bedeutung; Erlass von Säumniszuschlägen
- FG München, 22.09.2002 - 6 K 3362/01
Erlass von Säumniszuschlägen bei Verschulden des Steuerberaters; Erlass der …
- FG Düsseldorf, 05.07.2002 - 4 V 7185/01
Einfuhrumsatzsteuer; Insolvenz; Abfertigung; Zollrechtlich freier Verkehr; …
- FG Niedersachsen, 19.09.2017 - 14 V 161/17
Haftung für Lohnsteuer (Aussetzung der Vollziehung)
- FG Berlin, 29.08.2005 - 8 K 8138/03
Vollständiger Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen …
- VG Magdeburg, 09.04.2014 - 9 A 54/13
Erlass von Säumniszuschlägen im Einzelfall
- FG Hamburg, 30.08.2013 - 3 K 206/11
Bewertungsgesetz: Einheitsbewertung eines gemischt genutzten Grundstücks
- FG München, 26.07.2012 - 14 K 3600/11
Erlass von Säumniszuschlägen
- FG München, 22.06.2010 - 14 K 2354/08
Erlass von Säumniszuschlägen
- FG München, 11.11.2009 - 14 K 3725/07
Erlass von Verspätungszuschlägen und Säumniszuschlägen
- FG München, 19.03.2009 - 14 K 3886/06
Billigkeitserlass: Erforderlichkeit der Begründung der unterlassenen …
- BFH, 11.03.2003 - VII B 208/02
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz
- FG Hamburg, 30.07.2020 - 2 K 192/18
Vollständiger Erlass von Säumniszuschlägen wegen verfassungsrechtlicher Zweifel …
- FG München, 19.12.2007 - 14 K 4704/05
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erlass von Einfuhrabgaben und …
- FG Hessen, 18.08.2000 - 4 K 6096/97
Möglichkeit des Erlasses von Zinsen zur Körperschaftssteuer
- BFH, 20.09.2012 - IX B 174/11
NZB: Divergenz bei Ermessensentscheidung; unterlassene Amtsermittlung
- FG München, 11.05.2006 - 6 K 4029/04
Erlass von Säumniszuschlägen nach Herabsetzung der Steuer
- FG Berlin-Brandenburg, 15.04.2026 - 14 K 14075/25
Erlass von Säumniszuschlägen zur Erbschaftsteuer
- VG Gelsenkirchen, 28.04.2006 - 19 K 7049/03
Versorgungswerk, Beiträge, Säumniszuschläge, Zahlungsunfähigkeit
- VG Köln, 11.05.2010 - 14 K 1092/09
Anspruch eines Mitgesellschafters einer GbR auf Erlass von Säumniszuschlägen und …
- FG Berlin, 20.10.2005 - 8 K 8138/03
Voraussetzung eines Erlasses aus sachlichen Billigkeitsgründen; Zweck von …
- FG Hamburg, 24.07.2002 - VI 118/01
Erlass von Säumniszuschlägen
- VG Cottbus, 13.09.2013 - 1 K 1240/12
Abgabenrechtliche Nebenforderungen
- BFH, 06.09.2005 - X B 22/05
Veräußerungsgewinn - Wegfall des negativen Kapitalkontos - Ausscheiden eines …
- VG Magdeburg, 30.10.2012 - 9 A 126/12
Abgaberecht: Erlass von Säumniszuschlägen
- BFH, 18.07.2001 - X B 161/00
Rechtsmittel - Zulassungsgrund - Rechtsmittelbegründung - Rechtmäßigkeit von …
- FG München, 03.03.2026 - 5 K 1704/24
Voraussetzungen für den Erlass und die Erhebung von Säumniszuschlägen aus …
- FG Baden-Württemberg, 23.03.2018 - 2 K 1854/17
Erlass einer Rückforderung von Kindergeld - Ermessensfehler - Prüfung der …
- FG Hamburg, 22.02.2010 - 3 K 159/09
Bewertungsgesetz: Bewertung eines Neubau-Grundstücks
- BFH, 18.07.2002 - V B 52/02
Erlass von Steuerschulden
- FG Baden-Württemberg, 01.12.2015 - 11 K 145/12
Entstehung einer Zollschuld einer juristischen Person infolge des …
- FG Köln, 02.05.2024 - 15 K 761/22
Entscheid der Finanzbehörde über Streitigkeiten betreffend die Verwirklichung von …
- FG München, 23.07.2009 - 15 K 3609/06
Lohnsteuerhaftung des Vorstands einer AG trotz Zustimmungsvorbehalt des …
- FG Hessen, 03.09.2001 - 9 K 4424/98
Erlass; Kindergeld; Weiterleitung; Sachlicher Billigkeitsgrund; Vorrangig …
- VGH Bayern, 26.06.2017 - 4 ZB 17.531
Erlass von Abgaben wegen persönlicher Unbilligkeit
- BFH, 22.07.2004 - II B 65/03
Erlass von Säumniszuschlägen: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse …
- FG Baden-Württemberg, 10.12.2008 - 11 K 319/05
Erhebung von Zoll für einen in der Schweiz reparierten Ferrari vom wegen Ablaufs …
- FG München, 26.04.2006 - 9 K 4317/05
Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen
- FG Hamburg, 28.06.2017 - 2 K 154/16
Erlass von Säumniszuschlägen
- FG München, 24.03.2011 - 14 K 2963/09
Erlass von Säumniszuschlägen
- FG München, 19.07.2007 - 5 K 1289/05
Erlass von Säumniszuschlägen nach einem bereits gewährten Hälfteerlass; …
- FG Berlin-Brandenburg, 14.06.2017 - 1 K 1189/15
Energiesteuer - Voraussetzungen für die Übertragung einer Biokraftstoffquote …
- FG Köln, 30.06.2010 - 5 K 3256/09
Erlass von Steuerforderungen und Säumniszuschlägen
- FG München, 15.12.2008 - 15 K 4118/07
Geschäftsführerhaftung wegen Lohnsteuer bei geduldetem Überziehungskredit
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2007 - 4 O 137/07
Zum Erlass von Gewerbesteuern
- FG Sachsen, 22.07.2002 - 5 V 249/02
Antrag eines GmbH-Geschäftsführers auf Aussetzung der Vollziehung des …
- FG Hamburg, 15.05.2013 - 4 K 43/12
Verfahrensrecht: Erlass von Säumniszuschlägen
- VG Magdeburg, 13.12.2012 - 9 A 251/11
Erlass von Anschlussbeiträgen
- FG Sachsen-Anhalt, 28.11.2002 - 5 K 2388/01
Geänderter Haftungsbescheid als Gegenstand des Verfahrens; Heilung eines …
- FG Hamburg, 26.06.2013 - 4 K 149/12
AO-Verfahrensrecht in Zollsachen: Billigkeitserlass von Aussetzungszinsen und …
- FG Sachsen, 28.11.2002 - 5 K 2388/01
Bedeutung des Regelungszusammenhangs bei der Änderung des angefochtenen …
- FG München, 31.07.2009 - 14 V 1410/09
Erlass verwirkter Säumniszuschläge wegen sachlicher Unbilligkeit: kein Erlass …
- FG Münster, 14.03.2002 - 5 K 6321/00
Erlass von USt wegen persönlicher Unbilligkeit
- FG Nürnberg, 27.03.2014 - 4 K 863/10
Keine Erstattung von Säumniszuschlägen: Verletzung der Mitwirkungspflicht …
- FG München, 27.10.2011 - 10 K 2070/10
Erlass von Säumniszuschlägen
- FG München, 10.09.2007 - 5 K 1289/05
Erlass von Säumniszuschlägen nach einem bereits gewährten Hälfteerlass; …
- FG Baden-Württemberg, 22.03.2005 - 11 K 172/03
Keine Abgabenbefreiung für Kraftfahrzeuge nach Reparatur und Routineinspektion im …
- FG Sachsen-Anhalt, 22.07.2002 - 5 V 249/02
Heilung eines rechtswidrigen Haftungsbescheids; Haftung des Geschäftsführers …
- VG Cottbus, 26.03.2026 - 6 K 738/21
Erlass von Säumniszuschlägen, Klage erfolglos
- VG München, 08.10.2015 - M 10 K 14.3975
Ablehnung eines Antrags auf Erlass von steuerlichen Nebenforderungen
- FG München, 18.06.2012 - 7 K 1217/09
Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen - Fehlende Abänderbarkeit der …
- FG München, 05.04.2011 - 14 K 1409/09
Kein Erlass von Säumniszuschlägen, auch wenn später die Steuerfestsetzung …
- FG München, 26.04.2010 - 14 K 3220/07
Erlass von Säumniszuschlägen - Terminverlegung wegen Erkrankung
- FG Hamburg, 14.01.2005 - II 259/03
Erlass von Säumniszinsen in voller Höhe
- FG München, 17.02.2012 - 8 K 2552/08
Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen
- FG Hamburg, 16.05.2011 - 4 K 80/10
Versagung eines Erlasses aus sachlichen Billigkeitsgründen
- FG Hamburg, 27.08.2003 - V 11/01
Erlass von Steuern und steuerlichen Nebenleistungen nach Bestandskraft der …
- VG Frankfurt/Oder, 05.07.2007 - 5 L 42/07
Vorläufiger Rechtsschutz - zur Vollziehungsaussetzung nach Widerspruch gegen …
- FG Sachsen, 25.03.2002 - 2 K 718/01
Erlass von Säumniszuschlägen zur Grunderwerbsteuer; Rücktrittserklärung als …
- FG Sachsen-Anhalt, 25.03.2002 - 2 K 718/01
Für Säumniszuschläge, die aufgrund der Regelung des § 240 Abs. 1 Satz 4 AO nicht …
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