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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 21.99   

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https://dejure.org/2000,191
BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 21.99 (https://dejure.org/2000,191)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.2000 - 2 C 21.99 (https://dejure.org/2000,191)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - 2 C 21.99 (https://dejure.org/2000,191)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    LBG NW § 15; LVO NW § 6 Abs. 1, § 52 Abs. 1, § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -; Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe, Höchstalter (NW); Höchstalter für Einstellung als Beamter auf Probe (NW), Ausnahmen; Kinderbetreuung, Überschreitung des Höchstalters für die Einstellung als Beamter (NW) ...

  • Judicialis

    LBG NW § 15; ; LVO NW § 6 Abs. 1; ; LVO NW § 52 Abs. 1; ; LVO NW § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Beamtenverhältnis auf Probe - Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe - Höchstalter für Einstellung als Beamter auf Probe (NW) - Ausnahmen - Überschreitung des Höchstalters - Höchstalter-Überschreitung wegen Kinderbetreuung - Ursächlichkeit der Kinderbetreuung für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 144 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (141)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 6.98

    Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -;; Einstellung in das …

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 21.99
    Die Bestimmung der Höchstaltersgrenze durch Rechtsverordnung auf der Grundlage des § 15 LBG NW steht im Einklang mit höherrangigem Recht (vgl. Urteile vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 20.97 und BVerwG 2 C 6.98 - ).

    Stand der Klägerin der geltend gemachte Anspruch seinerzeit zu, könnte dem auf der Grundlage der Ausnahmeregelung des § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LVO NW F. 1997 Rechnung getragen werden (vgl. Urteile vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 20.97 und BVerwG 2 C 6.98 - und vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 13.99 - ).

    Sie verlangt darüber hinaus die Feststellung, dass eine ohne die Kinderbetreuung mögliche frühere Bewerbung um Einstellung hätte Erfolg haben können (vgl. Urteile vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 6.98 - und vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 13.99 - ).

    Das entspricht im rechtlichen Ansatz der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 6.98 - a.a.O. S. 6).

    Mangels einer Kinderbetreuungszeit entfällt eine Prüfung ihrer Ursächlichkeit für die Verzögerung der Einstellung (vgl. Urteil vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 6.98 - a.a.O. S. 7).

  • BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 13.99

    Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -; Einstellung in das …

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 21.99
    Hat der Dienstherr die Unterlagen über seine damalige Auswahlentscheidung vernichtet, trägt er die materielle Beweislast dafür, dass der Bewerber ungeachtet der Kinderbetreuung zu einem früheren Zeitpunkt nicht ausgewählt worden wäre (wie Urteil vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 13.99 -).

    Stand der Klägerin der geltend gemachte Anspruch seinerzeit zu, könnte dem auf der Grundlage der Ausnahmeregelung des § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LVO NW F. 1997 Rechnung getragen werden (vgl. Urteile vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 20.97 und BVerwG 2 C 6.98 - und vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 13.99 - ).

    Sie verlangt darüber hinaus die Feststellung, dass eine ohne die Kinderbetreuung mögliche frühere Bewerbung um Einstellung hätte Erfolg haben können (vgl. Urteile vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 6.98 - und vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 13.99 - ).

    Das hat der Senat in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 13.99 - (…a.a.O.) im Einzelnen dargelegt.

  • BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 20.97

    Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -;; Einstellung in das …

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 21.99
    Die Bestimmung der Höchstaltersgrenze durch Rechtsverordnung auf der Grundlage des § 15 LBG NW steht im Einklang mit höherrangigem Recht (vgl. Urteile vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 20.97 und BVerwG 2 C 6.98 - ).

    Stand der Klägerin der geltend gemachte Anspruch seinerzeit zu, könnte dem auf der Grundlage der Ausnahmeregelung des § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LVO NW F. 1997 Rechnung getragen werden (vgl. Urteile vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 20.97 und BVerwG 2 C 6.98 - und vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 13.99 - ).

  • BVerwG, 16.04.1991 - 1 C 50.88

    Handwerksbetrieb - Betriebsleiter - Fachlich technische Leitung - …

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 21.99
    Abgesehen von der unrichtigen Beweislastverteilung hat das Berufungsgericht nicht beachtet, dass in Anwendung der Regeln über die materielle Beweislast erst entschieden werden darf, wenn zuvor der Sachverhalt erschöpfend aufgeklärt worden ist (stRspr; vgl. u.a. BVerwGE 85, 92 ; 88, 122 ).
  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89

    Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei …

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 21.99
    Abgesehen von der unrichtigen Beweislastverteilung hat das Berufungsgericht nicht beachtet, dass in Anwendung der Regeln über die materielle Beweislast erst entschieden werden darf, wenn zuvor der Sachverhalt erschöpfend aufgeklärt worden ist (stRspr; vgl. u.a. BVerwGE 85, 92 ; 88, 122 ).
  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 18.07

    Altersgrenze für die Einstellung; Laufbahn; Lehrer; Bewerber; Gesetzesvorbehalt; …

    Rn. 11 Die Verordnungsermächtigung in § 15 Abs. 1 Satz 1 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - LBG - bildet eine ausreichende gesetzliche Grundlage zur Regelung von laufbahnrechtlichen Altersgrenzen durch den Verordnungsgeber (Urteile vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 20.97 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 2, vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 6.98 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 3, vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 13.99 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 4 und vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 21.99 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 5).
  • OVG Niedersachsen, 01.04.2014 - 5 LB 278/13

    Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe bei Überschreitung der allgemeinen …

    Dementsprechend ist die Kausalität zu verneinen, wenn nach der Zeit der Kinderbetreuung anderweitige von dem Laufbahnbewerber zu vertretende Umstände hinzukommen, die unabhängig von der Kinderbetreuung erst die Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst über die Altersgrenze hinausgeschoben haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.7.2000 - BVerwG 2 C 21.99 -, juris Rn. 20; OVG NRW…, Beschluss vom 18.8.2008 - 6 A 4588/06 -, juris Rn. 5;… Urteil vom 21.6.2012, - 6 A 123/11 -, juris Rn. 47).

    Daraus ergibt sich, dass Zeiten einer Kinderbetreuung im Sinne der Ausnahmeregelung nur solche sind, in denen sich der Bewerber anstelle der Berufsbildung oder Ausübung ganz oder überwiegend der Kinderbetreuung gewidmet hat (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18.6.1998 - BVerwG 2 C 6.98 -, juris Rn. 22 [unter Hinweis auf Urteil vom 18.1.1996 - BVerwG 2 C 41.94 -]; Urteil vom 13.7.2000, a. a. O., Rn. 16; OVG NRW…, Beschluss vom 5.7.2013 - 6 A 1082/11 -, juris Rn. 15).

    Liegt bereits keine Kinderbetreuungszeit im Sinne der Ausnahmeregelung vor, so bedarf es einer Prüfung ihrer Ursächlichkeit für das Absehen einer Bewerbung um Einstellung in einen Vorbereitungsdienst vor Vollendung des 40. Lebensjahres von vornherein nicht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18.6.1998, a. a. O., Rn. 24; Urteil vom 13.7.2000, a. a. O., Rn. 16).

    Rn. 54 Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 Satz 3 NLVO trägt nach den allgemeinen Grundsätzen - wonach es jedem Beteiligten obliegt, die Tatsachen, aus denen sich für ihn günstige Rechtsfolgen ergeben, darzulegen und ggf. zu beweisen und für die Nichterweislichkeit dieser Tatsachen die materielle Beweislast trägt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20.1.2000 - BVerwG 2 C 13.99 -, juris Rn. 16f.; Urteil vom 13.7.2000, a. a. O., Rn. 18) - der jeweilige Laufbahnbewerber.

    Die Anwendung der nordrhein-westfälischen Ausnahmebestimmung setzt mithin nicht nur voraus, dass die Kinderbetreuung die Bewerbung um Einstellung verzögert hat, sondern erfordert darüber hinaus die weitere Feststellung, eine ohne die Kinderbetreuung mögliche frühere Bewerbung um Einstellung hätte Erfolg haben können (BVerwG…, Urteil vom 18.6.1998, a. a. O., Rn. 24; Urteil vom 13.7.2000, a. a. O., Rn. 15; OVG NRW…, Urteil vom 21.6.2012, a. a. O., juris Rn. 40;… Urteil vom 23.5.2013, a. a. O., Rn. 40;… Beschluss vom 25.7.2013, a. a. O., Rn. 5).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2008 - 6 A 2028/06

    Einstellung in den Schuldienst eines Landes als Seiteneinsteigerin am …

    Rn. 37 Vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juli 2000 - 2 C 21.99 -, ZBR 2001, 32; OVG NRW, Urteile vom 28. Mai 2003 - 6 A 510/01 -, NVwZ-RR 2004, 122, und vom 16. März 2004 - 6 A 1524/02 -, Juris, Beschlüsse vom 20. Januar 2004 - 6 A 949/03 -, Juris, und vom 22. Februar 2005 - 6 A 4762/03 -.

    Rn. 40 vgl. zum Erfordernis mindestens einer Halbtagsbeschäftigung BVerwG, Urteil vom 13. Juli 2000 - 2 C 21.99 -, ZBR 2001 32, und OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2005 - 6 A 4762/03 -, Juris, jeweils m.w.N.,.

    Rn. 57 Vgl. dazu bereits BVerwG, Urteile vom 18. Juni 1998 - 2 C 20.97 -, DÖD 1999, 139 = DVBl. 1999, 315 = NVwZ-RR 1999, 133, m.w.N., vom 13. Juli 2000 - 2 C 21.99 -, ZBR 2001, 32; vgl. auch die ständige Rechtsprechung des OVG NRW, Beschlüsse vom 17. Juni 2002 - 6 A 3230/01-, vom 22. Oktober 2003 - 6 A 176/03 -, vom 17. November 2003 - 6 A 665/03 -, vom 18. November 2003 - 6 A 1596/03 - und vom 30. September 2005 - 6 A 1458/04 -.

    Rn. 87 Vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Juni 1998, a.a.O., m.w.N., vom 13. Juli 2000, a.a.O.; vgl. auch die ständige Rechtsprechung des OVG NRW, Beschlüsse vom 17. Juni 2002, a.a.O., vom 22. Oktober 2003, a.a.O., vom 17. November 2003, a.a.O., vom 18. November 2003, a.a.O., und vom 30. September 2005, a.a.O.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.06.2000 - 10 C 3.99   

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https://dejure.org/2000,2305
BVerwG, 20.06.2000 - 10 C 3.99 (https://dejure.org/2000,2305)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schulbeginn am bisherigen Wohnort eines Beamten - Schulbeginn am neuen Wohnort eines Beamten - Anspruch auf Auslandstrennungsgeld bei Zusage der Umzugskostenvergütung - Korrektur des Wortlauts einer Vorschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Persönlicher Umzugshinderungsgrund; Beginn des Schuljahres in der 12. Jahrgangsstufe am bisherigen und am neuen Dienstort

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 111, 255
  • NVwZ 2001, 439 (Ls.)
  • DVBl 2001, 144 (Ls.)
  • DÖV 2000, 1056
 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 23.04.1987 - 6 C 8.84

    Beamtenrecht - Dienstwohnung - Verkehrsverbindung - Umzugshindernis - Schulbesuch

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2000 - 10 C 3.99
    Sie ist daher nur insoweit gerechtfertigt, als sie als ein Gebot der an der Fürsorgepflicht des Dienstherrn zu orientierenden Billigkeit gelten kann, wobei die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit zugleich Begrenzungscharakter aufweisen (Urteil vom 23. April 1987 - BVerwG 6 C 8.84 - Buchholz 261 § 15 BUKG Nr. 1 m.w.N.; Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 94 m.w.N.).

    Der Dienstherr darf den Beamten nicht deswegen von der Gewährung von Trennungsgeld ausschließen, weil dieser während eines solchen Ausbildungsabschnittes nicht mit seiner Familie an den neuen Dienstort umzieht (Urteil vom 23. April 1987, a.a.O.;… Urteil vom 16. Juni 1982, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.06.1982 - 6 C 111.79

    Besuch des Abendgymnasiums der Ehefrau des Soldaten als zwingendes, persönliches …

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2000 - 10 C 3.99
    Sie ist daher nur insoweit gerechtfertigt, als sie als ein Gebot der an der Fürsorgepflicht des Dienstherrn zu orientierenden Billigkeit gelten kann, wobei die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit zugleich Begrenzungscharakter aufweisen (Urteil vom 23. April 1987 - BVerwG 6 C 8.84 - Buchholz 261 § 15 BUKG Nr. 1 m.w.N.; Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 94 m.w.N.).

    Der Dienstherr darf den Beamten nicht deswegen von der Gewährung von Trennungsgeld ausschließen, weil dieser während eines solchen Ausbildungsabschnittes nicht mit seiner Familie an den neuen Dienstort umzieht (…Urteil vom 23. April 1987, a.a.O.; Urteil vom 16. Juni 1982, a.a.O.).

  • BGH, 16.01.1992 - III ZR 18/90

    mündlicher Bauvorbescheid - § 839 BGB, Schutzzweck, formelles Verfahren, …

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2000 - 10 C 3.99
    Soweit unzutreffende Auskünfte von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern einer Behörde unter dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung nach Art. 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zu einem Schadenersatzanspruch führen können (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1992 - III ZR 18/90 - BGHZ 117, 83 m.w.N.; Urteil vom 13. Juni 1991 - III ZR 76/90 - NJW 1991, 3027 m.w.N.), wäre ein solcher Anspruch im Zivilrechtsweg zu verfolgen (§ 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO).
  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen …

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2000 - 10 C 3.99
    Eine Zusicherung liegt nur vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten in der Zukunft abgegeben wird (vgl. Urteil vom 19. Januar 1967 - BVerwG VI C 73.64 - BVerwGE 26, 31 ; Beschluß vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 81.94 - Buchholz 316 § 38 VwVfG Nr. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.06.1995 - 9 C 8.95

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs …

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2000 - 10 C 3.99
    In einem solchen Fall liegt eine verdeckte Regelungslücke vor, und die nach ihrem Wortlaut zu weit gefaßte Vorschrift ist im Wege sogenannter teleologische Reduktion durch Hinzufügung der gebotenen Einschränkung auf den ihr nach Sinn und Zweck zukommenden Anwendungsbereich zurückzuführen (vgl. Urteil vom 27. Juni 1995 - BVerwG 9 C 8.95 - DVBl 1995, 1308 ).
  • BGH, 13.06.1991 - III ZR 76/90

    Umfang der Auskunftspflicht eines Strafvollzugsbeamten gegenüber dem zukünftigen …

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2000 - 10 C 3.99
    Soweit unzutreffende Auskünfte von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern einer Behörde unter dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung nach Art. 34 GG in Verbindung mit § 839 BGB bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zu einem Schadenersatzanspruch führen können (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1992 - III ZR 18/90 - BGHZ 117, 83 m.w.N.; Urteil vom 13. Juni 1991 - III ZR 76/90 - NJW 1991, 3027 m.w.N.), wäre ein solcher Anspruch im Zivilrechtsweg zu verfolgen (§ 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO).
  • BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Umzugskostenvergütung bei einer verordneten …

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2000 - 10 C 3.99
    Eine Zusicherung liegt nur vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten in der Zukunft abgegeben wird (vgl. Urteil vom 19. Januar 1967 - BVerwG VI C 73.64 - BVerwGE 26, 31 ; Beschluß vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 81.94 - Buchholz 316 § 38 VwVfG Nr. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 28.12

    Anonyme heterologe Insemination; anonyme Samenspende; Samen; Sperma; künstliche …

    Sie ist unter anderem zu bejahen, wenn festzustellen ist, dass eine gesetzliche Vorschrift nach ihrem Wortlaut Sachverhalte erfasst, die sie nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers nicht erfassen soll (…vgl. Urteile vom 18. April 2013 a.a.O. Rn. 22 und vom 20. Juni 2000 - BVerwG 10 C 3.99 - BVerwGE 111, 255 = Buchholz 261 § 12 BUKG Nr. 3 S. 2 …sowie Beschluss vom 17. August 2004 - BVerwG 6 B 49.04 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.06.2012 - 5 A 1.12

    Dienstreise; Dienstgeschäft; Reise aus Anlass einer auswärtigen Wahrnehmung eines …

    Es ist Ausfluss der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (…Urteile vom 24. Juli 2008 - BVerwG 2 C 13.07 - juris Rn. 12 und vom 20. Juni 2000 - BVerwG 10 C 3.99 - BVerwGE 111, 255 ).
  • BVerwG, 24.07.2008 - 2 C 6.07

    Trennungsgeld; Trennungsgeldverordnung; Auslandstrennungsgeldverordnung; …

    Das Trennungsgeld ist Ausfluss der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (Urteil vom 20. Juni 2000 - BVerwG 10 C 3.99 - BVerwGE 111, 255 ).

    Bis zu dem Nachzug der Familie ist Wohnort noch der Ort, in dem sich die alte Wohnung befindet (Urteile vom 13. März 1980 - BVerwG 1 D 101.78 - BVerwGE 63, 346 ; vom 27. April 2004 - BVerwG 2 WD 4.04 - BVerwGE 120, 350 = Buchholz 262.1 § 5 ATGV Nr. 2 und vom 20. Juni 2000 a.a.O. ).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 34.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11982
BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 34.00 (https://dejure.org/2000,11982)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.2000 - 1 WB 34.00 (https://dejure.org/2000,11982)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 2000 - 1 WB 34.00 (https://dejure.org/2000,11982)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beförderung eines Soldaten - Vernichtung eines in rechtswidriger Weise zustande gekommenen Vernehmungsprotokolls - Einstufung als Rechtsextremist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 144 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 25.03.1999 - 1 WB 56.98

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse an der Aufhebung einer Versetzungsverfügung …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 34.00
    Entscheidend ist, dass die gerichtliche Feststellung geeignet erscheint, die Rechtsposition des Antragstellers in den genannten Bereichen zu verbessern (vgl. Urteile vom 12. September 1989 - BVerwG 1 C 40.88 - m.w.N. und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - sowie Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]> m.w.N., vom 10. März 1993 - BVerwG 1 WB 84.92 - , vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 56.98 - m.w.N. und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 43.99 -).

    Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr (vgl. hierzu u.a. Beschlüsse vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - , vom 19. Januar 1995 - BVerwG 8 B 168.94 - , vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 56.98 - und vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 81.99 - sowie Urteile vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 20.95 - und vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 5.98 - <NVwZ 2000, 574>) scheitert daran, dass sich der Antragsteller derzeit in keinem Wehrdienstverhältnis mehr befindet, sodass die Zuständigkeit des MAD für eine erneute Befragung (§§ 1, 4 MADG) nicht mehr gegeben ist.

    Im Übrigen wird mit der Verneinung eines berechtigten Interesses an der beantragten Feststellung weder verbindlich über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Schadenersatzanspruchs noch über die Erfolgsaussichten einer gegen die Entlassung des Antragstellers aus der Bundeswehr gerichteten Anfechtungsklage entschieden (Beschluss vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 56.98 - ).

  • BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98

    Alkoholverbot im Dienst; Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage, …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 34.00
    Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr (vgl. hierzu u.a. Beschlüsse vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - , vom 19. Januar 1995 - BVerwG 8 B 168.94 - , vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 56.98 - und vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 81.99 - sowie Urteile vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 20.95 - und vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 5.98 - <NVwZ 2000, 574>) scheitert daran, dass sich der Antragsteller derzeit in keinem Wehrdienstverhältnis mehr befindet, sodass die Zuständigkeit des MAD für eine erneute Befragung (§§ 1, 4 MADG) nicht mehr gegeben ist.

    Dieses vermag ein Feststellungsinteresse nur zu begründen, wenn es bei vernünftiger Würdigung der Verhältnisse des Einzelfalls als schutzwürdig anzuerkennen ist (stRspr.: vgl. u.a. Urteile vom 19. März 1992 - BVerwG 5 C 44.87 - und vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 5.98 - jeweils m.w.N. sowie Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [138]>, vom 29. März 1979 - BVerwG 1 WB 130.77 - und vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 1.98 -).

  • BVerwG, 09.05.1989 - 1 B 166.88

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Rechtswidrigkeit eines polizeilichen …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 34.00
    Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr (vgl. hierzu u.a. Beschlüsse vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - , vom 19. Januar 1995 - BVerwG 8 B 168.94 - , vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 56.98 - und vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 81.99 - sowie Urteile vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 20.95 - und vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 5.98 - <NVwZ 2000, 574>) scheitert daran, dass sich der Antragsteller derzeit in keinem Wehrdienstverhältnis mehr befindet, sodass die Zuständigkeit des MAD für eine erneute Befragung (§§ 1, 4 MADG) nicht mehr gegeben ist.

    Das zuständige Zivilgericht hat im Rahmen der Begründetheitsprüfung über sämtliche Fragen, auch soweit sie dem öffentlichen Recht zuzurechnen sind, in eigener Zuständigkeit zu entscheiden (Urteil vom 22. September 1988 - BVerwG 2 C 68.85 - ; Beschluss vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - ).

  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 34.00
    Entscheidend ist, dass die gerichtliche Feststellung geeignet erscheint, die Rechtsposition des Antragstellers in den genannten Bereichen zu verbessern (vgl. Urteile vom 12. September 1989 - BVerwG 1 C 40.88 - m.w.N. und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - sowie Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]> m.w.N., vom 10. März 1993 - BVerwG 1 WB 84.92 - , vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 56.98 - m.w.N. und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 43.99 -).

    Dieses vermag ein Feststellungsinteresse nur zu begründen, wenn es bei vernünftiger Würdigung der Verhältnisse des Einzelfalls als schutzwürdig anzuerkennen ist (stRspr.: vgl. u.a. Urteile vom 19. März 1992 - BVerwG 5 C 44.87 - und vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 5.98 - jeweils m.w.N. sowie Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [138]>, vom 29. März 1979 - BVerwG 1 WB 130.77 - und vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 1.98 -).

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 34.00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht aber insoweit kein Anspruch auf den (vermeintlich) "sachnäheren" Richter (vgl. Urteil vom 20. Januar 1989 - BVerwG 8 C 30.87 - <BVerwGE 81, 226 [228]> m.w.N.).
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 34.00
    Maßgebend ist vielmehr, ob abgesehen von seiner Entlassung, die jedoch nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist, abträgliche Nachwirkungen der Befragung fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der Befragung wirksam begegnet werden könnte (vgl. Urteile vom 21. November 1980 - BVerwG 7 C 18.79 - <BVerwGE 61, 164 [166] = Buchholz 310 § 113 Nr. 100> m.w.N., vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 25.93 - und Beschluss vom 23. November 1995 - BVerwG 8 C 9.95 - ).
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93

    Zone 30

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 34.00
    Maßgebend ist vielmehr, ob abgesehen von seiner Entlassung, die jedoch nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist, abträgliche Nachwirkungen der Befragung fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der Befragung wirksam begegnet werden könnte (vgl. Urteile vom 21. November 1980 - BVerwG 7 C 18.79 - <BVerwGE 61, 164 [166] = Buchholz 310 § 113 Nr. 100> m.w.N., vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 25.93 - und Beschluss vom 23. November 1995 - BVerwG 8 C 9.95 - ).
  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 34.00
    Entscheidend ist, dass die gerichtliche Feststellung geeignet erscheint, die Rechtsposition des Antragstellers in den genannten Bereichen zu verbessern (vgl. Urteile vom 12. September 1989 - BVerwG 1 C 40.88 - m.w.N. und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - sowie Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]> m.w.N., vom 10. März 1993 - BVerwG 1 WB 84.92 - , vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 56.98 - m.w.N. und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 43.99 -).
  • BVerwG, 30.04.1999 - 1 B 36.99

    Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Das …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 34.00
    Auch die Bezeichnung des Antragstellers als Verdachtsperson in der Befragungsniederschrift stellt für sich genommen keine Ehrverletzung dar (vgl. Beschluss vom 30. April 1999 - BVerwG 1 B 36.99 - ).
  • BVerwG, 12.09.1989 - 1 C 40.88

    Entscheidungserheblicher Zeitpunkt bei der Erteilung einer …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 34.00
    Entscheidend ist, dass die gerichtliche Feststellung geeignet erscheint, die Rechtsposition des Antragstellers in den genannten Bereichen zu verbessern (vgl. Urteile vom 12. September 1989 - BVerwG 1 C 40.88 - m.w.N. und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - sowie Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]> m.w.N., vom 10. März 1993 - BVerwG 1 WB 84.92 - , vom 25. März 1999 - BVerwG 1 WB 56.98 - m.w.N. und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 43.99 -).
  • BVerwG, 19.03.1992 - 5 C 44.87

    Rechtfertigung einer Fortsetzungsfeststellungsklage durch das Vorliegen eines …

  • BVerwG, 23.11.1995 - 8 C 9.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei …

  • BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76

    Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten - …

  • BVerwG, 26.07.1996 - 8 C 20.95

    Einberufung zum Grundwehrdienst II - Kein rechtsschutzwürdiges Interesse an der …

  • BVerwG, 10.03.1993 - 1 WB 84.92

    Voraussetzungen für die Gewährung von Sonderurlaub für einen Soldaten - …

  • BVerwG, 19.01.1995 - 8 B 168.94

    Voraussetzungen für das Bestehen eines berechtigten Interesses für eine …

  • BVerwG, 22.09.1988 - 2 C 68.85

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse an der Feststellung - …

  • BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 43.99

    Voraussetzungen des Feststellungsinteresss im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 …

  • BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 33.95

    Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens - Verdacht einer …

  • BVerwG, 09.03.2000 - 1 WB 81.99

    Begriff des Feststellungsbegehrens im Sinne des § 43 Abs. 1 und des § 113 Abs. 1 …

  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 17.99

    Zulässigkeit eines gerichtlichen Antragsverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung …

  • BVerwG, 29.07.1997 - 1 WB 10.97

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Verwendungsentscheidung gegenüber einem …

  • BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 1.98

    Dienstvergehen eines Arztes

  • BVerwG, 29.03.1979 - 1 WB 130.77
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - 5 A 607/11

    Dauerobservation eines rückfallgefährdeten Sexualstraftäters von März 2009 bis …

    Rn. 78 BVerwG, Beschlüsse vom 18. Juli 2000 - 1 WB 34.00 -, juris, Rn. 5, und vom 4. Oktober 2006 - 6 B 64.06 -, juris, Rn. 10; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 92.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2022 - 5 A 2808/19

    Klage eines Fußballfans gegen Twitter-Nachricht der Polizei erfolgreich

    Rn. 41 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. November 2009 - 6 B 22.09 -, juris, Rn. 4, und vom 18. Juli 2000 - 1 WB 34.00 -, juris, Rn. 5.

    Rn. 43 Vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 39.12 -, juris, Rn 24; Beschluss vom 18. Juli 2000 - 1 WB 34.00 -, juris, Rn. 5; Urteil vom 19. März 1992 - 5 C 44.87 -, juris, Rn. 9; OVG Bremen, Urteil vom 8. Januar 2019 - 1 LB 252/18 -, juris, Rn. 23; Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 113 Rn. 273 f.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - 5 A 2000/20

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; …

    Rn. 34 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. November 2009 - 6 B 22.09 -, juris, Rn. 4, und vom 18. Juli 2000 - 1 WB 34.00 -, juris, Rn. 5.

    Rn. 36 Vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 39.12 -, juris, Rn 24; Beschluss vom 18. Juli 2000 - 1 WB 34.00 -, juris, Rn. 5; Urteil vom 19. März 1992 - 5 C 44.87 -, juris, Rn. 9; Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 113 Rn. 273 f.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 26.99   

Zitiervorschläge
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BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 26.99 (https://dejure.org/2000,2695)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.2000 - 2 C 26.99 (https://dejure.org/2000,2695)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - 2 C 26.99 (https://dejure.org/2000,2695)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    EV Anlage I, Kap. XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 3 Buchst. d, Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2
    Beamter auf Probe, Entlassung wegen der Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS; Ministerium für Staatssicherheit, Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das -; Unzumutbarkeit der Fortsetzung des ...

  • Judicialis

    EV Anlage I; ; EV Kap. XIX; ; EV Sachgebiet A; ; EV Abschnitt III Nr. 3 Buchst. d; ; EV Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2

  • nomos.de PDF, S. 55

    Anl. I, Kap. XIX, Sachg. A, Abschn. III, Nr. 1 Abs. 5 Ziff 2, Nr. 3 Buchst. d EinigungsV
    Beamter auf Probe/Entlassung wegen MfS-Tätigkeit

  • Wolters Kluwer

    Entlassung - Entlassung eines Beamten auf Probe - Entlassung wegen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) - Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Beamtenverhältnisses - Länger zurückliegende Tätigkeit für das MfS

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Entlassung eines Beamten wegen früherer Tätigkeit für das MfS

  • nomos.de PDF, S. 25 (Kurzinformation)

    Zur Entlassung wegen MfS-Tätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 106
  • DVBl 2001, 144 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines …

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 26.99
    Ob das Festhalten am Beamtenverhältnis wegen früherer Stasi-Tätigkeit unzumutbar ist, unterliegt in vollem Umfange verwaltungsgerichtlicher Kontrolle und ist auf der Grundlage einer einzelfallbezogenen, auf die Eignung abstellenden Würdigung zu beurteilen (wie Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - , vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - und vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 -).

    Diese besondere Entlassungsregelung ist mit Art. 12 Abs. 1 und Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar und widerspricht nicht hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (vgl. BVerwGE 108, 64 ; Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 - zur Veröffentlichung vorgesehen>).

    Er hat dieses wissentlich und willentlich final aktiv unterstützt (vgl. dazu BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ).

    Diese gesetzlichen Tatbestandsmerkmale sind kausal miteinander verknüpft und müssen kumulativ gegeben sein (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ).

    Die Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Unzumutbarkeit unterliegt uneingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ).

    Dies ist nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ).

    Des weiteren ist von Bedeutung, zu welcher Zeit und in welchem Alter der Beamte auf Probe für das MfS tätig war, für welche Laufbahn er vorgesehen ist und wie er sich nach seiner Übernahme in den öffentlichen Dienst nach dem 3. Oktober 1990 verhalten hat (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ; Urteile vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 33.98 - 2 C 2.99 -).

    Bis zu diesem Zeitpunkt war der Dienstherr von Rechts wegen verpflichtet, einen Beamten auf Probe wegen früherer Stasi-Tätigkeit unter der Voraussetzung der Unzumutbarkeit des Festhaltens am Beamtenverhältnis zu entlassen (vgl. BVerwGE 108, 64 m.w.N.).

    Ihre kausal miteinander verknüpften, kumulativ geforderten Entlassungsvoraussetzungen verlangen grundsätzlich eine Ermittlung der gesamten Stasi-Tätigkeit des Beamten auf Probe und deren umfassende einzelfallbezogene, auf die Eignung des Beamten abstellende Würdigung (vgl. BVerfGE 96, 171 ; 96, 189 ; BVerwGE 108, 64 ).

    Auch eine Zuarbeit aufgrund dienstlicher Verpflichtung erfüllt das Tatbestandsmerkmal "Tätigkeit für das MfS" ohne Rücksicht darauf, ob sie im Einzelfall oder allgemein angeordnet war, ob sie routinemäßig vorgenommen wurde und ob sie für das MfS wichtig oder förderlich war (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ).

    In subjektiver Hinsicht ist zwar erforderlich, dass der spätere Beamte wissentlich und willentlich für das MfS tätig geworden ist (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ).

    Es genügt, wenn er die Zuarbeit billigend in Kauf genommen, also eine Tätigkeit ausgeübt hat, von der er wusste, dass sie möglicherweise vom Staatssicherheitsdienst veranlasst war (vgl. BVerwGE 108, 64 ).

    Ein beanstandungsfreies dienstliches Wohlverhalten ist für sich allein nicht geeignet, die Fortsetzung des Dienstverhältnisses mit einem früheren langjährigen inoffiziellen Mitarbeiter als zumutbar erscheinen zu lassen (vgl. BVerwGE 108, 64 ).

  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 26.98

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten nach dem Sächsischen Beamtengesetz wegen …

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 26.99
    Ob das Festhalten am Beamtenverhältnis wegen früherer Stasi-Tätigkeit unzumutbar ist, unterliegt in vollem Umfange verwaltungsgerichtlicher Kontrolle und ist auf der Grundlage einer einzelfallbezogenen, auf die Eignung abstellenden Würdigung zu beurteilen (wie Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - , vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - und vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 -).

    Er hat dieses wissentlich und willentlich final aktiv unterstützt (vgl. dazu BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ).

    Diese gesetzlichen Tatbestandsmerkmale sind kausal miteinander verknüpft und müssen kumulativ gegeben sein (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ).

    Die Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Unzumutbarkeit unterliegt uneingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ).

    Dies ist nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ).

    Des weiteren ist von Bedeutung, zu welcher Zeit und in welchem Alter der Beamte auf Probe für das MfS tätig war, für welche Laufbahn er vorgesehen ist und wie er sich nach seiner Übernahme in den öffentlichen Dienst nach dem 3. Oktober 1990 verhalten hat (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ; Urteile vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 33.98 - 2 C 2.99 -).

    Namentlich kann ein langer Zeitablauf nach Beendigung der inoffiziellen Tätigkeit für das MfS Zweifel an der Eignung nach den allgemeinen beamtenrechtlichen Anforderungen zurücktreten lassen (vgl. BVerwGE 109, 59 ).

    Zwar wird knapp 20 Jahre nach Beendigung der MfS-Mitarbeit nicht mehr ohne weiteres angenommen werden können, dass sich der Kläger nach wie vor mit den Zielen und Methoden des MfS identifiziert und künftig nicht bereit sein wird, seinen Pflichten als Beamter im Zolldienst nachzukommen, insbesondere Grundrechte und rechtsstaatliche Regeln zu beachten (vgl. BVerwGE 109, 59 ).

    Die Frage der Unzumutbarkeit des Festhaltens am Beamtenverhältnis wegen früherer Tätigkeit für das MfS lässt sich jedoch nur aufgrund einer umfassenden Feststellung des Sachverhalts abschließend entscheiden (vgl. BVerwGE 109, 59 ).

    Auch eine Zuarbeit aufgrund dienstlicher Verpflichtung erfüllt das Tatbestandsmerkmal "Tätigkeit für das MfS" ohne Rücksicht darauf, ob sie im Einzelfall oder allgemein angeordnet war, ob sie routinemäßig vorgenommen wurde und ob sie für das MfS wichtig oder förderlich war (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ).

    In subjektiver Hinsicht ist zwar erforderlich, dass der spätere Beamte wissentlich und willentlich für das MfS tätig geworden ist (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ).

  • BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 2.99

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines …

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 26.99
    Ob das Festhalten am Beamtenverhältnis wegen früherer Stasi-Tätigkeit unzumutbar ist, unterliegt in vollem Umfange verwaltungsgerichtlicher Kontrolle und ist auf der Grundlage einer einzelfallbezogenen, auf die Eignung abstellenden Würdigung zu beurteilen (wie Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - , vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - und vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 -).

    Diese besondere Entlassungsregelung ist mit Art. 12 Abs. 1 und Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar und widerspricht nicht hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (vgl. BVerwGE 108, 64 ; Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 - zur Veröffentlichung vorgesehen>).

    Des weiteren ist von Bedeutung, zu welcher Zeit und in welchem Alter der Beamte auf Probe für das MfS tätig war, für welche Laufbahn er vorgesehen ist und wie er sich nach seiner Übernahme in den öffentlichen Dienst nach dem 3. Oktober 1990 verhalten hat (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ; Urteile vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 33.98 - 2 C 2.99 -).

    Er hat in seiner schriftlichen Erklärung vom 11. Oktober 1990 die Frage, ob er sich zur Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizieller Mitarbeiter verpflichtet und ob er Informationen an das MfS gegeben hat, der Wahrheit zuwider verneint (vgl. Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 - vgl. auch Urteil vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96 - BVerwGE 113, 131 ).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 26.99
    Maßgebend ist, ob die frühere Tätigkeit des Beamten für das MfS - unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgebots (vgl. BVerfGE 96, 189 ) - das Dienstverhältnis derart belastet, dass dessen Fortsetzung ausgeschlossen ist.

    Ihre kausal miteinander verknüpften, kumulativ geforderten Entlassungsvoraussetzungen verlangen grundsätzlich eine Ermittlung der gesamten Stasi-Tätigkeit des Beamten auf Probe und deren umfassende einzelfallbezogene, auf die Eignung des Beamten abstellende Würdigung (vgl. BVerfGE 96, 171 ; 96, 189 ; BVerwGE 108, 64 ).

    Wer - wie der Kläger - als inoffizieller Mitarbeiter des MfS aufgrund freiwillig eingegangener Verpflichtung langjährig Berufskollegen sowohl im dienstlichen als auch im privaten Bereich bespitzelte und Abträgliches über sie an den Staatssicherheitsdienst berichtete, beteiligte sich in besonders schwer wiegender Weise an der rechtsstaatswidrigen systematischen Ausforschung der eigenen Bürger der ehemaligen DDR mit nachrichtendienstlichen Mitteln (vgl. BVerfGE 96, 189 ).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 26.99
    Auch das Bundesverfassungsgericht messe Tätigkeiten für das MfS, die vor dem Jahre 1970 abgeschlossen worden seien, keine oder jedenfalls nur äußerst geringe Bedeutung für den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu (BVerfGE 96, 171 ).

    Ihre kausal miteinander verknüpften, kumulativ geforderten Entlassungsvoraussetzungen verlangen grundsätzlich eine Ermittlung der gesamten Stasi-Tätigkeit des Beamten auf Probe und deren umfassende einzelfallbezogene, auf die Eignung des Beamten abstellende Würdigung (vgl. BVerfGE 96, 171 ; 96, 189 ; BVerwGE 108, 64 ).

    So verhält es sich insbesondere dann, wenn sie besonders schwer wiegen oder wenn spätere Verstrickungen hinzutreten (vgl. BVerfGE 96, 171 ).

  • BVerwG, 28.01.1998 - 6 P 2.97

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitgliedes; inoffizieller …

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 26.99
    Um die verfügbaren Erkenntnisquellen in der materiellrechtlich gebotenen Weise auszuschöpfen, sind grundsätzlich sämtliche Berichte und die beim BStU über den Mitarbeiter des MfS vorhandenen Akten möglichst vollständig beizuziehen (vgl. BVerwGE 106, 153 ).

    Die Akten können danach auch zum Zweck der Feststellung des Grades der Verstrickung eines Mitarbeiters des MfS beigezogen werden (vgl. BVerwGE 106, 153 ).

  • BVerwG, 03.09.1997 - 2 WD 54.96

    Recht der Soldaten - Verstoß gegen die Treuepflicht bei wahrheitswidriger …

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 26.99
    Er hat in seiner schriftlichen Erklärung vom 11. Oktober 1990 die Frage, ob er sich zur Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizieller Mitarbeiter verpflichtet und ob er Informationen an das MfS gegeben hat, der Wahrheit zuwider verneint (vgl. Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 - vgl. auch Urteil vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96 - BVerwGE 113, 131 ).
  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 26.99
    Maßgebend für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe ist die Sach- und Rechtslage zur Zeit des Erlasses der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwGE 61, 200 m.w.N.), hier des Widerspruchsbescheides vom 17. August 1995.
  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 33.98

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines …

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 26.99
    Des weiteren ist von Bedeutung, zu welcher Zeit und in welchem Alter der Beamte auf Probe für das MfS tätig war, für welche Laufbahn er vorgesehen ist und wie er sich nach seiner Übernahme in den öffentlichen Dienst nach dem 3. Oktober 1990 verhalten hat (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ; Urteile vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 33.98 - 2 C 2.99 -).
  • BVerwG, 31.08.2000 - 2 B 41.00

    Zumutbarkeit eines Festhaltens am Beamtenverhältnis wegen früherer Tätigkeit des …

    Des Weiteren ist von Bedeutung, zu welcher Zeit und in welchem Alter der Beamte auf Probe für das MfS tätig war, für welche Laufbahn er vorgesehen ist und wie er sich nach seiner Übernahme in den öffentlichen Dienst nach dem 3. Oktober 1990 verhalten hat (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ; Urteile vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 33.98 - Buchholz 111 Art. 20 EV Nr. 6 S. 9 , vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 - und vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 26.99 - ).

    Maßgebend für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen früherer Tätigkeit für das MfS ist die Sach- und Rechtslage zur Zeit des Erlasses der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwGE 61, 200 m.w.N.; Urteil vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 26.99 -).

    Der nachträglich geänderten Vorschrift ist auch kein allgemeiner Rechtsgedanke des Inhalts zu entnehmen, lange zurückliegende Tätigkeiten als inoffizieller Mitarbeiter des MfS hätten bereits in dem maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt keine Bedeutung mehr für den Fortbestand des Beamtenverhältnisses gehabt (vgl. Urteil vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 26.99 -).

    Die Sonderentlassungsregelung des Einigungsvertrages verlangt grundsätzlich eine Ermittlung der gesamten Stasi-Tätigkeit des Beamten auf Probe und deren umfassende einzelfallbezogene, auf die Eignung des Beamten abstellende Würdigung (vgl. BVerfGE 96, 171 ; 96, 189 ; BVerwGE 108, 64 ; Urteil vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 26.99 -).

    So verhält es sich insbesondere dann, wenn sie besonders schwer wiegen oder wenn spätere Verstrickungen hinzutreten (vgl. BVerfGE 96, 171 ; BVerwG, Urteil vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 26.99 -).

    Der Beamte auf Probe hat sich während des Beschäftigungsverhältnisses nach dem 3. Oktober 1990 nicht pflichtgemäß verhalten, wenn er die Frage, ob er für das MfS tätig war, der Wahrheit zuwider verneint hat (vgl. Urteile vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 - und vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 26.99 -).

  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 234/01

    Verhaltensbedingte Kündigung - Redakteurin "Stasi-Kontakte

    Zwar können bewußte Tätigkeiten für das MfS je nach den Umständen des Einzelfalles geeignet sein, eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung zu rechtfertigen (st. Rspr. vgl. BAG 25. Oktober 2001 - 2 AZR 559/00 -EzA BGB § 626 nF Nr. 191; 16. September 1999 - 2 AZR 902/98 - RzK I 5 i Nr. 157; vgl. auch: BVerwG 13. Juli 2000 - 2 C 26/99 - ZBR 2001, 45; BVerfG 8. Juli 1997 -1 BvR 2111/94, 1 BvR 195/95, 1 BvR 2189/95 - BVerfGE 96, 171).

    Vielmehr kommt es auch bei bewußt wahrheitswidriger Beantwortung noch auf eine einzelfallbezogene Würdigung an (…st. Rspr. vgl. BAG 16. September 1999 - 2 AZR 902/98 - aaO; BVerwG 13. Juli 2000 - 2 C 26/99 - aaO;… BVerfG 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 ua. - aaO).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 B 71.12

    Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes; Verwendung; Anerkennung von …

    In subjektiver Hinsicht ist erforderlich, dass der spätere Beamte wissentlich und willentlich für das Ministerium tätig geworden ist (…Urteile vom 3. Dezember 1998 a.a.O. S. 67…, vom 27. April 1999 a.a.O., vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 - Buchholz 111 Art. 20 EV Nr. 9 S. 20 f. und vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 26.99 - Buchholz 111 Art. 20 EV Nr. 10 S. 23; Beschluss vom 28. Januar 1998 - BVerwG 6 P 2.97 - BVerwGE 106, 153 = Buchholz 250 § 47 Nr. 9; BAG, Urteil vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2010 - 1 E 1060/10

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten …

    Rn. 9 Vgl. allgemein BVerwG, Urteil vom 13. Juli 2000 - 2 C 26.99 -, ZBR 2001, 45 = juris, Rn. 18, m.w.N., und OVG NRW, Beschluss vom 30. April 2010 - 6 A 2055/09 -, IÖD 2010, 161 = juris, Rn. 45; vgl. ferner Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, Stand: Juli 2010, BBG a.F. § 31 Rn. 25, sowie (zu der entsprechenden landesrechtlichen Vorschrift) Brockhaus, in: Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Stand: August 2010, § 34 LBG a.F. Rn. 162.
  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 B 115.09

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision; Entlassung aus dem …

    Rn. 2 1. Vor dem Hintergrund seiner Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen arglistiger Täuschung rügt der Kläger, die angegriffene Entscheidung weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 26.99 - (Buchholz 111 Art. 20 EV Nr. 10) ab.
  • OLG Jena, 05.03.2002 - 1 Ws Reha 37/01
    Daher kann diese Spitzeltätigkeit grundsätzlich unter dem Gesichtspunkt der Unterstützung des Verstoßes gegen die Menschlichkeit zur Folge haben, dass gemäß § 16 Abs. 2 StrRehaG soziale Ausgleichsleistungen versagt werden müssen, wobei der Senat dem LG Berlin NJ 2001, 106 [BVerwG 13.07.2000 - 2 C 26/99] ) darin ausdrücklich zustimmt, dass der Gesetzgeber gerade die Spitzeltätigkeit als IM für das MfS als Hauptanwendungsfall für den Ausschlußtatbestand des § 16 Abs. 2 StrRehaG ansieht.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.10.2000 - 1 DB 18.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6764
BVerwG, 05.10.2000 - 1 DB 18.00 (https://dejure.org/2000,6764)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.2000 - 1 DB 18.00 (https://dejure.org/2000,6764)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 2000 - 1 DB 18.00 (https://dejure.org/2000,6764)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kürzung des Ruhegehalts eines Beamten durch das Bundesdisziplinargericht wegen Unwürdigkeit und fehlender Bedürftigkeit - Anspruch auf Neubewilligung eines Unterhaltsbeitrages - Beamtendisziplinarrecht - Zweck des Unterhaltsbeitrages als Übergangsleistung - ...

  • rechtsportal.de

    Neubewilligung eines Unterhaltsbeitrags; Bedürftigkeit zu vertreten, weil kein ausreichendes Bemühen um neue Arbeitsstelle trotz Teilnahme an einem Methadonprogramm und der Bescheinigung des Arbeitsamtes, der Beamte sei nicht "verfügbar" im Sinne von § 119 Abs. 1 Nr. 2 SGB ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 144 (Ls.)
  • DÖV 2001, 252
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.01.1995 - 1 DB 34.94
    Auszug aus BVerwG, 05.10.2000 - 1 DB 18.00
    Für die Neubewilligung eines Unterhaltsbeitrages ist dann kein Raum, wenn der Verurteilte seine Bedürftigkeit schuldhaft selbst verursacht hat (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 5. Januar 1995 - BVerwG 1 DB 34.94 - ; Beschluss vom 13. November 1997 - BVerwG 1 DB 16.97 - ; Beschluss vom 7. September 1987 - BVerwG 1 DB 19.87 - <NVwZ 1988, 158 = DÖD 1989, 264 = ZBR 1988, 98>).

    Dem früheren Beamten ist es auch zuzumuten, einfache Arbeiten, die keine oder nur eine geringe Qualifikation voraussetzen, anzunehmen (vgl. Beschluss vom 5. Januar 1995, a.a.O.).

    Mit zunehmendem zeitlichen Abstand von der Verurteilung des früheren Beamten müssen höhere Anforderungen an seine Darlegungs- und Nachweispflicht sowie an die Intensität seines Bemühens um eine das Auskommen sichernde Einkommensquelle gestellt werden (vgl. Beschluss vom 5. Januar 1995, a.a.O.;… Beschluss vom 10. Februar 1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.09.1987 - 1 DB 19.87

    Beamtenrecht - Disziplinarrecht - Unterhaltsbeitrag - Bedürftigkeitsprüfung - …

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2000 - 1 DB 18.00
    Für die Neubewilligung eines Unterhaltsbeitrages ist dann kein Raum, wenn der Verurteilte seine Bedürftigkeit schuldhaft selbst verursacht hat (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 5. Januar 1995 - BVerwG 1 DB 34.94 - ; Beschluss vom 13. November 1997 - BVerwG 1 DB 16.97 - ; Beschluss vom 7. September 1987 - BVerwG 1 DB 19.87 - <NVwZ 1988, 158 = DÖD 1989, 264 = ZBR 1988, 98>).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 1 DB 16.97

    Verhängung von Disziplinarmaßregeln - Bewilligung eines Unterhaltsbetrages - …

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2000 - 1 DB 18.00
    Für die Neubewilligung eines Unterhaltsbeitrages ist dann kein Raum, wenn der Verurteilte seine Bedürftigkeit schuldhaft selbst verursacht hat (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 5. Januar 1995 - BVerwG 1 DB 34.94 - ; Beschluss vom 13. November 1997 - BVerwG 1 DB 16.97 - ; Beschluss vom 7. September 1987 - BVerwG 1 DB 19.87 - <NVwZ 1988, 158 = DÖD 1989, 264 = ZBR 1988, 98>).
  • BVerwG, 20.08.1998 - 1 DB 10.98

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2000 - 1 DB 18.00
    Dies gilt auch dann, wenn sich die Wiedereingliederung des früheren Beamten in den Arbeitsprozess bei den an seinem Wohnort oder dessen Umgebung bestehenden Verhältnissen, aufgrund der Arbeitsmarktlage oder infolge seiner persönlichen Umstände schwierig gestaltet (…vgl. Beschluss vom 4. April 1997, a.a.O.;… Beschluss vom 10. Februar 1998, a.a.O.; Beschluss vom 20. August 1998 - BVerwG 1 DB 10.98 -).
  • BVerwG, 01.02.2006 - 1 DB 1.05

    Früherer Beamter; Ausnahme von der Verpflichtung zur intensiven Suche einer neuen …

    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschluss vom 5. Oktober 2000 BVerwG 1 DB 18.00 Buchholz 235 § 110 BDO Nr. 7 m.w.N.) ausgeführt hat, setzt eine erneute Bewilligung eines Unterhaltsbeitrags entsprechend seinem Zweck als Übergangsleistung voraus, dass sich der frühere Beamte intensiv um die Aufnahme einer anderweitigen Erwerbstätigkeit bemüht hat.
  • BVerwG, 09.11.2000 - 1 DB 17.00

    Voraussetzungen einer Beantragung der Weiterbewilligung eines Unterhaltsbeitrags …

    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschluss vom 5. Oktober 2000 - BVerwG 1 DB 18.00 - m.w.N.) ausgeführt hat, setzt eine erneute Bewilligung eines Unterhaltsbeitrags - entsprechend seinem Zweck als Übergangsleistung - voraus, dass sich der frühere Beamte in ausreichendem Maß um die Aufnahme einer anderen Erwerbstätigkeit bemüht hat.
  • BVerwG, 24.03.2004 - 1 DB 2.04

    Nachweis der Arbeitsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit eines Beamten - …

    Mit zunehmendem zeitlichen Abstand von der Verurteilung des früheren Beamten müssen höhere Anforderungen an seine Darlegungs- und Nachweispflicht sowie an die Intensität seines Bemühens um eine das Auskommen sichernde Einkommensquelle gestellt werden (vgl. Beschluss vom 5. Oktober 2000 - BVerwG 1 DB 18.00 - Buchholz 235 § 110 BDO Nr. 7 = ZBR 2001, 211 = DÖD 2001, 150).
  • OVG Niedersachsen, 26.06.2003 - 1 NDH O 5/03

    Aufnahme; Beamter; Disziplinarverfahren; Erwerbstätigkeit; Unterhaltsbeitrag; …

    Auch wenn man zu Gunsten des Antragstellers davon ausgeht, dass diese Voraussetzungen, welche die Disziplinarkammer in ihrem Urteil vom 19. April 2001 als erfüllt angesehen hat, weiterhin bestehen, so scheitert eine erneute Bewilligung des Unterhaltsbeitrages über den bewilligten Zeitraum hinaus daran, dass der Antragsteller seine Bedürftigkeit, bezogen auf die Zeit seit dem 1. Januar 2003, zu vertreten hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.10.2000 - 1 DB 18.00 -, ZBR 2001, 211).
  • BVerwG, 18.01.2006 - 1 DB 4.05
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschluss vom 5. Oktober 2000 - BVerwG 1 DB 18.00 - Buchholz 235 § 110 BDO Nr. 7 = DÖV 2001, 252 = ZBR 2001, 211 = DÖD 2001, 150) ausgeführt hat, setzt eine erneute Bewilligung eines Unterhaltsbeitrags - entsprechend seinem Zweck als Übergangsleistung - voraus, dass sich der frühere Beamte in ausreichendem Maß um die Aufnahme einer anderen Erwerbstätigkeit bemüht hat.
  • OVG Sachsen, 11.09.2012 - D 6 E 27/12

    Unterhaltsbeitrag, Einleitungsbehörde

    Mit zunehmendem zeitlichen Abstand von der Verurteilung des früheren Beamten müssen höhere Anforderungen an seine Darlegungs- und Nachweispflicht gestellt werden (BVerwG, Beschl. v. 5. Oktober 2000 - 1 DB 18/00 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 1 DB 4.04
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. hierzu Beschluss vom 5. Oktober 2000 - BVerwG 1 DB 18.00 - Buchholz 235 § 110 BDO Nr. 7 = DÖV 2001, 252 = ZBR 2001, 211 = DÖD 2001, 150) ausgeführt hat, setzt eine erneute Bewilligung eines Unterhaltsbeitrags - entsprechend seinem Zweck als Übergangsleistung - voraus, dass sich der frühere Beamte in ausreichendem Maß um die Aufnahme einer anderen Erwerbstätigkeit bemüht hat.
  • VG Berlin, 02.11.2021 - 26 L 146.21
    Die Fachliteratur, auf die sich die Antragsgegnerin in der Erörterung bezogen hat, ist Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 10. Aufl. 2020, und dort wohl die Fußnote 135 auf Seite 339. An dieser Stelle wird auf das bereits zitierte Urteil und - mit einem Fehlzitat (ZBR 2001, 211 statt 2002, 211) - auf das Urteil vom 18. Juli 2001 - BVerwG 2 C 41.00 - (auch NVwZ-RR 2002, 201, aber mit zwei sinnentstellenden Schreibfehlern) verwiesen.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 10.10.2000 - 4 S 2659/98   

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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.10.2000 - 4 S 2659/98 (https://dejure.org/2000,8360)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Versorgungsausgleich - Kürzung der Versorgung - Härteregelung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 319
  • FamRZ 2001, 1149
  • VBlBW 2001, 181
  • DVBl 2001, 144 (Ls.)
  • DÖV 2001, 877
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • BSG, 31.10.1995 - 8 RKn 1/94

    Unterhaltspflicht des Ausgleichsverpflichteten nach § 5 Abs. 1 VersorgAusglHärteG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2000 - 4 S 2659/98
    Der Beklagte kann also die Klägerin nicht auf ein familiengerichtliches Verfahren zur Bestimmung eines etwaigen Unterhaltsanspruchs verweisen (allgemeine Ansicht, vgl. etwa BSG, Urteil vom 31.10.1995, NJW-RR 1996, 899; Urteil des Senats vom 25.09.1990 - 4 S 2469/98 -, NVwZ-RR 1991, 314 = FamRZ 1991, 1363;… Gräper, a.a.O., § 5 VAHRG, RdNr. 32;… Staudinger/Rehme, a.a.O., § 5 VAHRG, RdNr. 29;… Soergel/Schmeiduch, BGB, 12. Aufl., § 5 VAHRG, RdNr. 15;… Borth, Versorgungsausgleich, 3. Aufl., 1998, RdNr. 582;… Johannsen/Henrich/Hahne, Eherecht, 3. Aufl., 1998, § 5 VAHRG, RdNr. 10).

    Wird von einem Beteiligten das Verwaltungsgericht angerufen, muss daher gemäß § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO das Gericht über die Aussetzung der Kürzung gemäß § 5 VAHRG entscheiden und dabei auch die Vorfrage des Bestehens eines Unterhaltsanspruchs klären (vgl. BSG, Urteil vom 31.10.1995, a.a.O.).

    Dies muss jedenfalls dann gelten, wenn wie hier wegen der Antragstellung nach § 9 Abs. 2 Satz 2 VAHRG Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Berechtigte seinen Unterhaltsanspruch realisieren möchte (ebenso BVerwG…, Urteil vom 10.03.1994, a.a.O.; Urteil vom 22.07.1999, BVerwGE 109, 231, 233; BSG, Urteil vom 31.10.1995, a.a.O.; OVG NW, Urteil vom 24.06.1998 - 12 A 7406/95;… Staudinger/Rehme, a.a.O., § 5 VAHRG, RdNr. 24).

    In dieser der Regelung des § 5 Abs. 1 VAHRG zugrunde liegenden Situation kann aber auch nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes weder vom Unterhaltsberechtigten über die Antragstellung nach § 9 Abs. 2 Satz 2 VAHRG hinaus die mit einem Kostenrisiko verbundene Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs noch vom Unterhaltsschuldner die tatsächliche Zahlung von Unterhalt gefordert werden (vgl. BSG, Urteil vom 31.10.1995, a.a.O. und OVG NW…, Urteil vom 24.06.1998, a.a.O.).

    Zu beachten sind danach zunächst der Unterhaltsbedarf des Berechtigten, orientiert an den ehelichen Lebensverhältnissen, sodann die Bedürftigkeit des Berechtigten sowie die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten (vgl. im einzelnen BSG, Urteil vom 31.10.1995, a.a.O., m.w.N. aus der zivilgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur).

    Die auf dem Versorgungsausgleich beruhende Minderung des Ruhegehalts des Beigeladenen ist keine Fortentwicklung der ehelichen Lebensverhältnisse, sondern bleibt als Scheidungsfolge bei der Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse außer Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 31.10.1995, a.a.O.; BGH, Urteil vom 23.11.1983, BGHZ 89, 108, 112 = FamRZ 1984, 149, 150).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1990 - 4 S 2469/89

    Kürzung der Versorgung auf Grund des Versorgungsausgleichs - keine tatsächlichen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2000 - 4 S 2659/98
    Für die Anwendung der Härteregelung des § 5 Abs. 1 VAHRG (VersorgAusglHärteG) (keine Kürzung der Versorgung des Ausgleichspflichtigen auf Grund des Versorgungsausgleichs) ist es unerheblich, dass der Ausgleichspflichtige bisher tatsächlich keinen nachehelichen Unterhalt leistet (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung, vgl Urteil vom 25.09.1990 - 4 S 2469/89 -, NVwZ-RR 1991, 314).

    Der Beklagte kann also die Klägerin nicht auf ein familiengerichtliches Verfahren zur Bestimmung eines etwaigen Unterhaltsanspruchs verweisen (allgemeine Ansicht, vgl. etwa BSG, Urteil vom 31.10.1995, NJW-RR 1996, 899; Urteil des Senats vom 25.09.1990 - 4 S 2469/98 -, NVwZ-RR 1991, 314 = FamRZ 1991, 1363;… Gräper, a.a.O., § 5 VAHRG, RdNr. 32;… Staudinger/Rehme, a.a.O., § 5 VAHRG, RdNr. 29;… Soergel/Schmeiduch, BGB, 12. Aufl., § 5 VAHRG, RdNr. 15;… Borth, Versorgungsausgleich, 3. Aufl., 1998, RdNr. 582;… Johannsen/Henrich/Hahne, Eherecht, 3. Aufl., 1998, § 5 VAHRG, RdNr. 10).

    Rn. 20 Der Senat hält daher an seiner früheren, im Urteil vom 25.09.1990 (NVwZ-RR 1991, 314, 315) vertretenen Auffassung, für die Anwendung des § 5 Abs. 1 VAHRG sei es erforderlich, dass der Ausgleichspflichtige tatsächlich nachehelichen Unterhalt leiste, nach erneuter Überprüfung aus den vorstehenden Gründen nicht mehr fest.

  • BGH, 23.11.1983 - IVb ZR 21/82

    Berücksichtigung einer zwischen Trennung und Scheidung aufgenommenen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2000 - 4 S 2659/98
    Die auf dem Versorgungsausgleich beruhende Minderung des Ruhegehalts des Beigeladenen ist keine Fortentwicklung der ehelichen Lebensverhältnisse, sondern bleibt als Scheidungsfolge bei der Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse außer Betracht (vgl. BSG…, Urteil vom 31.10.1995, a.a.O.; BGH, Urteil vom 23.11.1983, BGHZ 89, 108, 112 = FamRZ 1984, 149, 150).

    Die Erweiterung der Berufstätigkeit der Klägerin auf ein 3/4-Deputat einige Monate nach der Scheidung war angesichts aller erkennbaren familiären Umstände bereits in der Ehezeit angelegt (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.1983, BGHZ 89, 108, 112 = FamRZ 1984, 149, 150).

  • BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 4.92

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand - Gewährung von Unterhaltsleistungen - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2000 - 4 S 2659/98
    Die Kürzung ist also auch dann insgesamt auszusetzen, wenn nur ein geringer Unterhaltsanspruch besteht (ebenso BVerwG, Urteil vom 10.03.1994, DÖV 1994, 699 = NJW-RR 1994, 1219 = ZBR 1994, 248).

    Dies muss jedenfalls dann gelten, wenn wie hier wegen der Antragstellung nach § 9 Abs. 2 Satz 2 VAHRG Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Berechtigte seinen Unterhaltsanspruch realisieren möchte (ebenso BVerwG, Urteil vom 10.03.1994, a.a.O.; Urteil vom 22.07.1999, BVerwGE 109, 231, 233; BSG…, Urteil vom 31.10.1995, a.a.O.; OVG NW, Urteil vom 24.06.1998 - 12 A 7406/95;… Staudinger/Rehme, a.a.O., § 5 VAHRG, RdNr. 24).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - 12 A 7406/95

    Versorgungsbezüge; Kürzung nach Ehescheidung; Gesetzlicher Unterhaltsanspruch; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2000 - 4 S 2659/98
    Dies muss jedenfalls dann gelten, wenn wie hier wegen der Antragstellung nach § 9 Abs. 2 Satz 2 VAHRG Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Berechtigte seinen Unterhaltsanspruch realisieren möchte (ebenso BVerwG…, Urteil vom 10.03.1994, a.a.O.; Urteil vom 22.07.1999, BVerwGE 109, 231, 233; BSG…, Urteil vom 31.10.1995, a.a.O.; OVG NW, Urteil vom 24.06.1998 - 12 A 7406/95;… Staudinger/Rehme, a.a.O., § 5 VAHRG, RdNr. 24).

    In dieser der Regelung des § 5 Abs. 1 VAHRG zugrunde liegenden Situation kann aber auch nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes weder vom Unterhaltsberechtigten über die Antragstellung nach § 9 Abs. 2 Satz 2 VAHRG hinaus die mit einem Kostenrisiko verbundene Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs noch vom Unterhaltsschuldner die tatsächliche Zahlung von Unterhalt gefordert werden (vgl. BSG…, Urteil vom 31.10.1995, a.a.O. und OVG NW, Urteil vom 24.06.1998, a.a.O.).

  • BGH, 01.10.1986 - IVb ZR 68/85

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2000 - 4 S 2659/98
    Der Bundesgerichtshof wendet in ständiger Rechtsprechung die Differenzmethode an, hält aber die Anwendung der Additionsmethode bei einer hälftigen Beteiligung beider Ehegatten an den ehelichen Lebensverhältnissen für bedenkenfrei (vgl. BGH, Urteil vom 01.10.1986, NJW-RR 1987, 194 = FamRZ 1987, 36, 39ff.).
  • BGH, 10.12.1980 - IVb ZR 534/80

    Maßgeblichkeit der ehelichen Lebensverhältnisse für den nachehelichen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2000 - 4 S 2659/98
    Dieser Unterschiedsbetrag wird zwischen den früheren Eheleuten aufgeteilt; der der Klägerin verbleibende Anteil - bei hälftiger Teilung etwa 500,-- DM - bestimmt zugleich die Höhe eines ihr zustehenden ergänzenden Unterhaltsanspruchs (vgl. BGH, Urteil vom 10.12.1980, NJW 1981, 753).
  • BGH, 29.01.1986 - IVb ZR 9/85

    Berücksichtigung von Zinsen aus im Zugewinnausgleich erlangten Kapitalbeträgen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2000 - 4 S 2659/98
    Die Hälfte der Summe ("Halbteilungsgrundsatz") der verbleibenden Einkommen ist der sog. Lebensbedarf/Unterhaltsbedarf (vgl. BGH, Urteil vom 29.01.1986, NJW 1986, 1342, 1344).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2000 - 4 S 2659/98
    Die Vorschrift zieht die Konsequenz aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Regelungen über den Versorgungsausgleich (§§ 1587ff. BGB) zwar grundsätzlich verfassungsgemäß sind, unter dem Blickwinkel der Art. 14 Abs. 1 und 33 Abs. 5 GG aber eine ergänzende Regelung für die Fälle geboten war, in denen eine spürbare Kürzung der Versorgungsbezüge des Ausgleichspflichtigen (§ 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG) dem Berechtigten nicht hinreichend zugute kommt (vgl. BVerfG, Urteil vom 28.02.1980, BVerfGE 53, 257 = NJW 1980, 692, 696).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 25.98

    Soldatenversorgungsrecht - Versorgungsbezüge, Kürzung der - nach …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2000 - 4 S 2659/98
    Dies muss jedenfalls dann gelten, wenn wie hier wegen der Antragstellung nach § 9 Abs. 2 Satz 2 VAHRG Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Berechtigte seinen Unterhaltsanspruch realisieren möchte (ebenso BVerwG…, Urteil vom 10.03.1994, a.a.O.; Urteil vom 22.07.1999, BVerwGE 109, 231, 233; BSG…, Urteil vom 31.10.1995, a.a.O.; OVG NW, Urteil vom 24.06.1998 - 12 A 7406/95;… Staudinger/Rehme, a.a.O., § 5 VAHRG, RdNr. 24).
  • VG Gera, 30.05.2023 - 5 K 551/22

    Corona-Krise; Gewährung einer Billigkeitsleistung für kleine und mittelständische …

    Rn. 79 Der Übergang von der bloßen Bescheidungsklage zum Verpflichtungsantrag, wie ihn die Klägerin vorgenommen hat, stellt eine ohne weiteres zulässige Erweiterung des bisherigen Klageantrags gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 264 Nr. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) dar (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 4 S 2659/98 -, juris Rn. 11;… vgl. zur Zulässigkeit des Übergangs von der bloßen Bescheidungsklage zum Verpflichtungsantrag: Wöckel, in: Eyermann, VwGO, 16. Auflage 2021, § 91 Rn. 14).
  • VG München, 06.06.2013 - M 12 K 11.3892

    Aussetzung der Kürzung der Versorgungsbezüge nach Ehescheidung

    Der VGH Baden-Württemberg habe seine Rechtsauffassung mit Entscheidung vom 10.10.2000 aufgegeben und im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden, dass es unerheblich sei, dass der Ausgleichspflichtige bisher auch tatsächlich keinen nachehelichen Unterhalt leiste (VGH BW, 4 S 2659/98, FamRZ 2001, 1149).

    Das Gericht hatte sich der Ansicht des VGH Mannheim (U. v. 25.9.1990 - 4 S 2469/89) angeschlossen, die dieser mit seiner Entscheidung vom 10.10.2000 - 4 S 2659/98 - ausdrücklich aufgegeben hat.

  • VG Darmstadt, 14.07.2004 - 1 E 1786/02

    Kürzung der Versorgungsbezüge nach Eheschließung

    Rn. 28 Ob ein entsprechender Unterhaltsanspruch besteht, ist als Vorfrage von derjenigen Behörde, die über die Anwendung des § 5 VAHRG zu befinden hat, zu entscheiden; das Vorliegen eines familiengerichtlichen Titels hierüber ist nicht erforderlich (so zutreffend VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.10.2000 - 4 S 2659/98 -, abgedruckt in NVwZ-RR 2001, S. 319).

    Rn. 29 Unter den gegebenen Umständen sieht sich das Gericht nicht veranlasst, den nachehelichen Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehefrau des Klägers selbständig gleichsam "auf Mark und Pfennig" zu berechnen, sondern begnügt sich hier auf der Grundlage der vom VGH Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 10.10.2000 (- 4 S 2659/98 -, abgedruckt in NVwZ-RR 2001, S. 319) dargestellten Berechnungsmethode mit der Feststellung, dass der von den Eheleuten der Scheidungsfolgenvereinbarung zugrunde gelegte nacheheliche Unterhaltsanspruch weder in einem auffallenden Missverhältnis zur Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen noch zum Unterhaltsbedarf des Berechtigten steht (vgl. hierzu Stegmüller / Schmalhofer / Bauer, Beamtenversorgungsgesetz, Kommentar, Ergänzungsband II, Erl. 3 zu § 5 VAHRG), mithin keine Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, die getroffene Vereinbarung habe eine vom Kläger freiwillig eingegangene Unterhaltsverpflichtung zum Gegenstand, die eine Versorgung seiner geschiedenen Ehefrau zu Lasten seines Dienstherrn begründe solle (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 24.05.1989 - 2 A 124/88 -, abgedruckt in NJW 1989, S. 2831).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2008 - 21 A 2699/05

    Kürzung der Versorgungsbezüge eines Ruhestandsbeamten nach der Rechtswirksamkeit …

    Rn. 37 vgl. zur Klageart OVG NRW, Urteil vom 24. Juni 1998 - 12 A 7406/95 -, VGH BW, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 4 S 2659/98 -, NVwZ-RR 2001, 319; a.A. OVG Saarland, Urteil vom 24.05.2004 - 1 R 6/04 - Juris,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2001 - 1 A 1727/98

    Kürzung der Versorgungsbezüge eines Beamten wegen des zugunsten seiner Ehefrau …

    Rn. 23 vgl. zur Klageart auch: OVG NRW, Urteil vom 24. Juni 1998 - 12 A 7406/95 -, Schütz/Maiwald, BeamtR ES/C III 2 Nr. 35; BW VGH, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 4 S 2659/98 -, Schütz/Maiwald, BeamtR ES/C III 2 Nr. 40,.
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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 05.07.2000 - 1 Bs 71/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11452
OVG Hamburg, 05.07.2000 - 1 Bs 71/00 (https://dejure.org/2000,11452)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 05.07.2000 - 1 Bs 71/00 (https://dejure.org/2000,11452)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 05. Juli 2000 - 1 Bs 71/00 (https://dejure.org/2000,11452)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Teilzeitbeschäftigung von Beamten bei vorliegender Freiwilligkeit; Verstoß gegen die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht bei Bedrohung der angemessenen Alimentierung eines Beamten durch eine antragslose Einstellungsteilzeit

Verfahrensgang

  • VG Hamburg - 22 VG 4340/99
  • OVG Hamburg, 05.07.2000 - 1 Bs 71/00

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 144 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (2)

  • OVG Thüringen, 12.12.2006 - 2 KO 379/06

    Recht der Landesbeamten; Unzulässigkeit der ("unfreiwilligen") …

    Eine verfassungskonforme Auslegung des § 76a ThürBG in dem Sinne, dass nur die Rechtsgrundlage für eine freiwillige Teilzeitverbeamtung geschaffen wird, ist hier möglich und führt zu einem sinnvollen Ergebnis (BVerfG, Beschluss vom 1. März 1978 - 1 BvL 20/77 -, Juris = BVerfGE 48, 40, 45; Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvL 72/86 -, Juris = BVerfGE 82, 198 ff.; BVerwG, Urteil vom 2. März 2000 - 2 C 1/99 -, Juris = BVerwGE 110, 363 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 1 Bs 71/00 -, Juris = NordÖR 2001, 76 f.).

    Der subjektive Wille des Gesetzgebers steht einer verfassungskonformen Auslegung erst entgegen, wenn er im Gesetz selbst einen klar erkennbaren Ausdruck gefunden hat (BVerfG, Urteil vom 16. Februar 1983 - 2 BvE 1/83, 2 BvE 2/83, 2 BvE 3/83, 1 BvE 4/83 -, Juris = BVerfGE 62, 1 ff.; BVerwG, Urteil vom 2. März 2000 - 2 C 1/99 -, Juris = BVerwGE 110, 363 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 1 Bs 71/00 -, Juris = NordÖR 2001, 76 f.;… VG Gelsenkirchen, Urt. v. 7. Januar 2002 - 1 K 4795/00 -, S. 9).

  • VG Hannover, 24.04.2001 - 13 A 4224/00
    Das BVerwG (…a. a. O.) - und im Anschluss offenbar auch das OVG Hamburg in seinem Urteil vom 05.07.2000 - 1 Bs 71/00 - (zitiert nach JURIS) - nimmt nicht ausdrücklich zu dieser Frage Stellung, sondern argumentiert lediglich in diese Richtung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2003 - 6 A 856/02
    B 2002, 309 - 310; Urteil vom 2. März 2000 - 2 C 1.99 -, BVerwGE 110, 363 - 370; Urteil vom 6. Juli 1989 - 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196 - 204; Nds. OVG, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 5 LB 2723/01 -, IÖD 2002, 110 - 112; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 1 Bs 71/00 -, ZBR 2001, 340/341; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22. Februar 1995 - 1 UE 1660/91 -, ZBR 1995, 278, 279; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 4. März 1993 - 1 R 66/90 -, ZBR 1995, 205; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 7. Januar 2002 - 1 K 4870/00 - Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 12. Juni 2002 - 2 K 3903/00 - Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 15. Mai 2002 - 4 K 3977/00 - Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 18. Januar 2001 - 1 A 238/00 -, Urteil vom 7. Mai 2003 - 1 A 284/00 - Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 20. Februar 2001 - 7 A 281/00 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2003 - 6 A 2958/02
    B 2002, 309 - 310; Urteil vom 2. März 2 - 2 C 1.99 -, BVerwGE 110, 363 - 370; Urteil vom 6. Juli 1989 - 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196 - 204; Nds. OVG, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 5 LB 2723/01 -, IÖD 2, 110 - 112; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 1 Bs 71/00 -, ZBR 2001, 340/341; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22. Februar 1995 - 1 UE 1660/91 -, ZBR 1995, 278, 279; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 4. März 1993 - 1 R 66/90 -, ZBR 1995, 205; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 7. Januar 2002 - 1 K 4870/00 - Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 12. Juni 2002 - 2 K 3903/00 - Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 15. Mai 2002 - 4 K 3977/00 - Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 18. Januar 2001 - 1 A 238/00 -, Urteil vom 7. Mai 2003 - 1 A 284/00 - Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 20. Februar 2001 - 7 A 281/00 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2003 - 6 A 877/02
    B 2002, 309 - 310; Urteil vom 2. März 2000 - 2 C 1.99 -, BVerwGE 110, 363 - 370; Urteil vom 6. Juli 1989 - 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196 - 204; Nds. OVG, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 5 LB 2723/01 -, IÖD 2002, 110 - 112; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 1 Bs 71/00 -, ZBR 2001, 340/341; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22. Februar 1995 - 1 UE 1660/91 -, ZBR 1995, 278, 279; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 4. März 1993 - 1 R 66/90 -, ZBR 1995, 205; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 7. Januar 2002 - 1 K 4870/00 - Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 12. Juni 2002 - 2 K 3903/00 - Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 15. Mai 2002 - 4 K 3977/00 - Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 18. Januar 2001 - 1 A 238/00 -, Urteil vom 7. Mai 2003 - 1 A 284/00 - Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 20. Februar 2001 - 7 A 281/00 -.
  • VG Köln, 11.10.2002 - 19 K 3330/99
    Diese werden vielmehr unverdaut ausgeschieden, so dass bereits eine Vergleichbarkeit mit den nach § 4 Satz 1 Nr. 7 Satz 3 d) BVO 1997 bzw. § 4 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 d) BVO 1997 ausgeschlossenen Abführmitteln besteht (vgl. dazu auch: Beschluss des Bay. VGH vom 25. Oktober 2000 - 3 ZB 00.1385 -, DÖD 2001, 94).
  • VG Gelsenkirchen, 07.01.2002 - 1 K 5443/00

    Einstellung, Teilzeit, Lehrer

    Rn. 27 Vgl. insoweit auch Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 1 Bs 71/00 -, ZBR 2001, 340 zur entsprechenden Regelung in § 76b HmbBG; VG Lüneburg, Urteil vom 18. Januar 2001 - 1 A 238/00 - und VG Braunschweig, Urteil vom 20. Februar 2001 - 7 A 281/00 - zu § 80c NBG.
  • VG Arnsberg, 12.06.2002 - 2 K 3974/00

    Erfordernis des Einverständnisses eines Beamten zu einerTeilzeitbeschäftigung; …

    Rn. 22 vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 5 LB 2723/01 - Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 1 Bs 71/00 - Zeitschrift für Beamtenrecht (ZBR) 2001, 340; Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, Bundesbeamtengesetz (BBG),Stand: Juni 02, Rn.56 zu § 72 a; Fürst, Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht,Band I, Stand: Februar 02, Rn.47 ff. vor § 72 a BBG;Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Band 2, Stand: Mai 02, Rn. 2 ff. zu § 78 c LBG NRW;Schnellenbach, ZBR 1998, 223 ff.; Bürger, Neue Zeitschrift für Verwaltungrecht (NVwZ) 1999, 820 ff.; Summer, Urteilsanmerkung, ZBR 2000, 211,.
  • VG Arnsberg, 12.06.2002 - 2 K 3903/00

    "Zwangs-Teilzeitbeschäftigung" von Lehrern im Beamtenverhältnis rechtswidrig

    Rn. 22 vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 5 LB 2723/01 - Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 1 Bs 71/00 - Zeitschrift für Beamtenrecht (ZBR) 2001, 340; Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, Bundesbeamtengesetz (BBG),Stand: Juni 02, Rn.56 zu § 72 a; Fürst, Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht,Band I, Stand: Februar 02, Rn.47 ff. vor § 72 a BBG;Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Band 2, Stand: Mai 02, Rn. 2 ff. zu § 78 c LBG NRW;Schnellenbach, ZBR 1998, 223 ff.; Bürger, Neue Zeitschrift für Verwaltungrecht (NVwZ) 1999, 820 ff.; Summer, Urteilsanmerkung, ZBR 2000, 211,.
  • VG Regensburg, 12.10.2009 - RO 8 K 08.1976

    Der Ausschluss von Aufwendungen für die in § 18 Satz 4 Nr. 1 BayBhV beschriebenen …

    Rn. 26 Angemessenheit und Notwendigkeit ergeben sich in der Regel schon aus der ärztlichen Verordnung (vgl. BayVGH vom 25.10.2000 Az. 3 ZB 00.1385, DÖD 2001, 94 mit Hinweis auf BayVGH vom 24.1.1994, DÖD 1995, 204), hier insbesondere zudem aus den ärztlichen Stellungnahmen vom 6. März 2008 und vom 1. Juli 2008 (Bl. 11/12 und 19 Behördenakten).
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