Rechtsprechung
| BVerwG, 18.11.1997 - 1 WB 46.97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Recht der Soldaten - Angreifbarkeit einer kritischen Äußerung des Ministers über einen Soldaten, Zurückweisung ehrverletzender Vergleiche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bundesminister der Verteidigung - Kritische Äußerungen über Soldaten - Beschwerde - Presseveröffentlichungen - Friedliche Teilnehmer einer Mahnwache - Rechtswidrigkeit eines Befehls - Ehrverletzende Vergleiche
Besprechungen u.ä.
- militarypolice.de (Entscheidungsbesprechung)
Fotografieren und Filmen im Feldjägerdienst
Papierfundstellen
- BVerwGE 113, 158
- NJW 1998, 1507 (Ls.)
- NVwZ 1998, 403
- DVBl 1998, 649 (Ls.)
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 06.11.1991 - 1 WB 42.91
Verletzung von Rechten eines Untergebenen im militärischen Überordnungsverhältnis …
Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 1 WB 46.97
Entscheidend ist, daß die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Rechtsposition des Antragstellers zu verbessern (vgl. Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 -, BVerwGE 53, 134 (137), vom 6. November 1991 - BVerwG 1 WB 42.91 -, BVerwGE 93, 186 (188) und vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 2, 3.97 - jeweils m.w.N.).Denn auch die Äußerung des Dienstvorgesetzten gegenüber einem Dritten kann im Einzelfall in die Rechtssphäre eines Soldaten eingreifen (Beschluß vom 6. November 1991 - BVerwG 1 WB 42.91 -, BVerwGE 93, 186 (f.) m.w.N.).
- BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73
Datenzentrale Schleswig-Holstein
Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 1 WB 46.97
Wie der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seiner Entscheidung vom 29. Juni 1995 - BVerwG 2 C 10.93 - (BVerwGE 99, 56, 59) unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1976 - 2 BvR 841/73 - (BVerfGE 43, 154, 165) festgestellt hat, umfaßt die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber einem Beamten auch die Verpflichtung, ihn bei seiner amtlichen Tätigkeit und in seiner dienstlichen Stellung zu schützen und gegen unberechtigte Vorwürfe in Schutz zu nehmen, wobei Form und Inhalt der geschuldeten Erklärung der ansehensbeeinträchtigenden Äußerung möglichst nahe entsprechen müssen. - BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 10.93
Rede des Kultusministers - § 48 BRRG, beamtenrechtliche Fürsorgepflicht gilt auch …
Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 1 WB 46.97
Wie der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seiner Entscheidung vom 29. Juni 1995 - BVerwG 2 C 10.93 - (BVerwGE 99, 56, 59) unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1976 - 2 BvR 841/73 - (BVerfGE 43, 154, 165) festgestellt hat, umfaßt die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber einem Beamten auch die Verpflichtung, ihn bei seiner amtlichen Tätigkeit und in seiner dienstlichen Stellung zu schützen und gegen unberechtigte Vorwürfe in Schutz zu nehmen, wobei Form und Inhalt der geschuldeten Erklärung der ansehensbeeinträchtigenden Äußerung möglichst nahe entsprechen müssen.
- BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95
Abgeordnetenprüfung
Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 1 WB 46.97
Dem Antragsteller ist durchaus zuzubilligen, daß es einen erheblichen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht darstellt, wenn seine Verhaltensweise mit "Stasi-Methoden" verglichen wird, weil das frühere Ministerium für Staatssicherheit der DDR allgemein als ein zentraler Bestandteil des totalitären Machtapparates der DDR zur "politischen Kontrolle" und "Unterdrückung der gesamten Bevölkerung" sowie zur "Bespitzelung der Bevölkerung" anzusehen ist (BVerfG, Beschluß vom 21. Mai 1996 - 2 BvE 1/95 -, BVerfGE 94, 351 (368)). - BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 1 WB 46.97
Damit war der Befehl zum Fotografieren der Teilnehmer der "Mahnwache" und der Fraktionsvorsitzenden der SPD im Bayerischen Landtag unzulässig, denn auch derjenige, der in der Öffentlichkeit friedlich auf seine politische Auffassung aufmerksam machen möchte, verliert dadurch grundsätzlich nicht das Recht am eigenen Bild und das Recht, unerkannt zu bleiben (vgl. BVerfGE 65, 1 (43)). - BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94
Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person
Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 1 WB 46.97
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß es für den Tatbestand der Verletzung des Rechts am eigenen Bild rechtlich ohne Belang ist, zu welchem Zweck die Abbildung erfolgt; der Tatbestand kann also auch dann erfüllt sein, wenn die Abbildung ohne Verbreitungsabsicht hergestellt wird (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 1994 - VI ZR 272/94 (KG) -, NJW 1995, 1956 (f.) m.w.N.). - OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.1997 - 11 A 11657/96
Polizei; Fotoreporter; Kunsturhebergesetz; Filmen polizeilicher Einsätze; Recht …
Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 1 WB 46.97
Auch für die Polizei sind Befugnisse zu Bildaufnahmen nach § 12a Abs. 1 i.V.m. § 19a VersammlG nur dann gegeben, wenn von der abgebildeten Person auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht (vgl. Götz, Polizeiliche Bildaufnahmen von öffentlichen Versammlungen, NVwZ 1990, 112, 114; OVG Koblenz, Urteil vom 30. April 1997 - 11 A 11657/96 -). - BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 1 WB 46.97
Entscheidend ist, daß die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Rechtsposition des Antragstellers zu verbessern (vgl. Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 -, BVerwGE 53, 134 (137), vom 6. November 1991 - BVerwG 1 WB 42.91 -, BVerwGE 93, 186 (188) und vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 2, 3.97 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 22.07.1997 - 1 WB 4.97
Recht der Soldaten - Unheilbare Folgen der Verletzung der Anhörungspflicht bei …
Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 1 WB 46.97
Das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20, 28 GG ) gebietet zwar, allen Personen, gegen die eine belastende Maßnahme getroffen wird, grundsätzlich vor deren Erlaß rechtliches Gehör zu gewähren, wobei die unterbliebene Anhörung auch durch eine nachträgliche Anhörung grundsätzlich nicht geheilt werden kann (vgl. Beschluß vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 4.97 -). - BVerwG, 15.02.1973 - I WB 147.71
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 1 WB 46.97
Für die Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - Wehrdienstsenate - ist es unerheblich, daß sich der Antragsteller unzutreffenderweise auf § 31 SG anstatt auf § 10 Abs. 3 SG berufen hat (vgl. Beschlüsse vom 15. Februar 1973 - BVerwG 1 WB 147.71 -, BVerwGE 46, 78 (f.) und vom 4. September 1996 - BVerwG 1 WB 9.96 -, Buchholz 311 § 17 Nr. 15). - BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 9.96
Recht der Soldaten - Sozialplan ist keine Maßnahme i.S. von § 17 Abs. 3 S. 1 WBO
- BVerwG, 23.04.1980 - 1 WB 126.78
Kein Anspruch auf Auskunft über Äußerung des Ministers vor dem Bundestag
- VG Freiburg, 29.07.2021 - 10 K 4722/19
Beobachtung einer Versammlung unter freiem Himmel unter Einsatz einer Drohne
Dabei schützt Art. 8 Abs. 1 GG den gesamten Vorgang des Sich-Versammelns (…BVerfG, Beschluss vom - 1 BvR 771/90 -, juris Rn. 16), wozu auch zählt, dass die Teilnehmer sowohl im Vorfeld von als auch bei Versammlungen beziehungsweise Demonstrationen vor staatlicher Ausspähung geschützt werden (BVerwG, Beschluss vom 18. November 1997 - 1 WB 46/97 -, NVwZ 1998, 403 ; OVG Bremen, Urteil vom 24. April 1990 - 1 BA 18/89 -, NVwZ 1990, 1188 ; VG Bremen, Urteil vom 05. Dezember 1988 - 4 A 226/86 -, NVwZ 1989, 895 ; VG Lüneburg, Urteil vom 30. März 2004 - 3 A 116/02 -, NVwZ-RR 2005, 248 ). - VGH Baden-Württemberg, 17.03.2022 - 5 S 1790/20
Ermessensausübung bei Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis
Denn ein solches Interesse liegt bei jedem rechtlich oder tatsächlich schutzwürdigen Interesse, auch wirtschaftlicher und ideeller Art, vor, das geeignet ist, die Rechtsposition des Klägers zu verbessern (BVerwG, Beschluss vom 18.11.1997 - 1 WB 46.97 - juris Rn. 4). - BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 67.04
Maßnahme; Information zur Sicherheitspolitik; politische Einflussnahme; …
Als Maßnahmen sind danach - neben Befehlen und Weisungen - auch Äußerungen eines Vorgesetzten zu qualifizieren, die dieser im Über- und Unterordnungsverhältnis abgibt, sofern sie in die Rechtssphäre des Untergebenen hineinwirken (Beschlüsse vom 6. November 1991 - BVerwG 1 WB 42.91 - <BVerwGE 93, 186 [187] = NZWehrr 1992, 163 = ZBR 1992, 208>, vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 46.97 - <BVerwGE 113, 158 = Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 27 = NZWehrr 1998, 26 = NVwZ 1998, 403> und vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 1 WB 30.04 -).Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass ein Soldat Äußerungen eines Vorgesetzten im Sinne des § 17 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 WBO gerichtlich anfechten kann, wenn die Verletzung seiner Ehre und seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Betracht kommt (Beschlüsse vom 6. November 1991 - BVerwG 1 WB 42.91 - , vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 46.97 - , vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 27.01 -
NZWehrr 2002, 38>, vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 14.03 - NZWehrr 2004, 163> und vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 1 WB 30.04 -). Denn bei der vorliegenden Fallgestaltung kommt eine Gestaltungs- oder Leistungsklage nicht in Betracht (vgl. Beschlüsse vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 46.97 - und vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 1 WB 30.04 -).
Maßgeblich ist, dass die angestrebte gerichtliche Entscheidung geeignet ist, insoweit die Rechtsposition des Antragstellers zu verbessern (stRspr.: z.B. Beschlüsse vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 46.97 - m.w.N. und vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 1 WB 30.04 -).
- VGH Bayern, 19.07.2013 - 3 ZB 08.2979
Beamtenrecht; Versetzung; Fürsorgepflichtverletzung; Schadensersatz; …
Dies gilt sowohl für nachteilige Tatsachenbehauptungen als auch für missbilligende Werturteile (BVerfGE 43, 154; BVerwGE 93, 186; 99, 56; 113, 158; 118, 10; BayVGH v. 29.11.1996 - 3 CE 96.3566).Bei Angriffen auf die Amtsführung eines Beamten durch unzutreffende Berichte in den Medien kann es geboten sein, dem durch eine Klarstellung in einer Presseerklärung des Dienstherrn entgegenzutreten (BVerwGE 113, 158).
- VGH Bayern, 26.03.2013 - 3 CE 13.110
Fürsorgepflicht; Universitätsprofessor; ansehensbeeinträchtigende …
Dies verbietet es dem Dienstherrn nicht nur, den Beamten durch Kritik an seiner Amtsführung gegenüber Dritten (öffentlich) ohne rechtfertigenden sachlichen Grund bloßzustellen, sondern gebietet es auch, den Beamten gegen unberechtigte Vorwürfe von außen in Schutz zu nehmen (vgl. BVerfG v. 15.12.1976 - 2 BvR 841/73 - BVerfGE 43, 154; BVerwG v. 6.11.1991 - 1 WB 42.91 - BVerwGE 93, 186; v. 29.6.1995 - 2 C 10.93 - BVerwGE 99, 56; v. 18.11.1997 - 1 WB 46.97 - BVerwGE 113, 158; v. 27.2.2003 - 2 C 10.02 - BVerwGE 118, 10; BayVGH v. 29.11.1996 - 3 CE 96.3566).Rn. 58 Bei Angriffen auf die Amtsführung eines Beamten durch unzutreffende Berichte in den Medien kann es danach im Einzelfall geboten sein, dem durch eine Klarstellung in einer Presseerklärung des Dienstherrn entgegenzutreten (vgl. BVerwG v. 18.11.1997 a.a.O.; OVG Koblenz v. 9.5.2000 - 1 A 10267/00 - NVwZ-RR 2000, 805;… Plog/Wiedow, BBG, § 79 BBG a.F. Rn. 19) oder sich durch Geltendmachung eines Gegendarstellungsanspruchs vor den Beamten zu stellen (…Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 7. Auflage 2011, § 9 Rn. 37 m.w.N.).
Je schwerwiegender der Vorwurf gegenüber dem Beamten ist, desto deutlicher hat seine Zurückweisung durch den Dienstherrn zu erfolgen (BVerwG v. 18.11.1997 a.a.O.).
- BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 4.03
Dienstposten; Höherdotierung; Dienstpostenwechsel; Konkurrentenantrag; …
Dieses nach § 43 Abs. 1 VwGO statthafte Klageziel unterliegt aber ebenfalls der Subsidiaritätsklausel des § 43 Abs. 2 VwGO, der im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechende Anwendung findet (Beschlüsse vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 35.95 - m.w.N., vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 46.97 - <BVerwGE 113, 158 [160] = Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 27 = NZWehrr 1998, 26 = NVwZ 1998, 403 = ZBR 1998, 242>, vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 40.97 -NZWehrr 1998, 167> und vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 63.01 -). - BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 51.02
Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Auflage; Russland; Russische …
Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu beachten, dass für die Auslegung von Willensäußerungen der Verwaltung gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der erklärte Wille in der Regelung maßgeblich ist, wie er aus einem verobjektivierten Empfängerhorizont heraus verstanden werden muss (Beschlüsse vom 18. August 1992 BVerwG 1 WB 2.92 und vom 18. November 1997 BVerwG 1 WB 46.97, vgl. ferner Urteile vom 18. Juni 1980 BVerwG 6 C 55.79 und vom 21. Juli 1983 BVerwG 3 C 11.82). - BVerwG, 26.02.2008 - 1 WB 1.07
Habilitation; Konkurrentenantrag; Leistungsprinzip; Personalberater-Ausschüsse; …
Rn. 26 a) Der Antrag ist schon deshalb unzulässig, weil nach der im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO die Feststellung der Rechtswidrigkeit nicht begehrt werden kann, soweit der Antragsteller seine Rechte durch Gestaltungs- oder Leistungsklage - hier insbesondere durch einen Anfechtungs- oder Verpflichtungsantrag - verfolgen kann oder hätte verfolgen können (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 35.95 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 6, vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 46.97 - BVerwGE 113, 158 = Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 27 = NZWehrr 1998, 26, vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 40.97 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 26 = NZWehrr 1998, 167, vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 4.03 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 31, vom 22. September 2005 - BVerwG 1 WB 22.05 - sowie zuletzt vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 38.06 -).Entscheidend ist, dass die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Rechtsposition des Antragstellers zu verbessern (vgl. Beschluss vom 18. November 1997 a.a.O. m.w.N.).
- BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 3.03
Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Zuverlässigkeit; Sicherheitserklärung; …
Die dem Antragsteller in dem ihm vom GB/SKA übermittelten Formular gestellte Frage Nr. 9 der Sicherheitserklärung stellt eine Äußerung des BMVg dar, für deren Auslegung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung von Willensäußerungen der Verwaltung gemäß der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Auslegungsregel des § 133 BGB nicht der innere, sondern der erklärte Wille in der Äußerung maßgeblich ist, wie er aus einem verobjektivierten Empfängerhorizont heraus verstanden werden muss (Beschlüsse vom 18. August 1992 - BVerwG 1 WB 2.92 -, vom 18. November 1997 - BVerwG 1 WB 46.97 - <BVerwGE 113, 158 [166] = Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 27 = NZWehrr 1998, 26 = NVwZ 1998, 403 = ZBR 1998, 242> und vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 51.02 -, vgl. ferner Urteile vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 - <BVerwGE 60, 223 [228 f.]> und vom 21. Juli 1983 - BVerwG 3 C 11.82 - <BVerwGE 67, 305 [307 f.]>). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2013 - 1 A 690/12
Anspruch eines Beamten auf Abgabe einer Ehrenerklärung durch den Dienstherrn in …
Rn. 9 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1976 - 2 BvR 841/73 - = BVerfGE 43, 154 = juris, Rn. 30; BVerwG, Urteile vom 27. Februar 2003 - 2 C 10.02 -, BVerwGE 118, 10 = NJW 2003, 3217 = juris, Rn. 19, und vom 29. Juni 1995 - 2 C 10.93 -, BVerwGE 99, 56 = NJW 1996, 210 = juris, Rn. 22, Beschluss vom 18. November 1997 - 1 WB 46.97 -, BVerwGE 113, 158 = NVwZ 1998, 403 = juris, Rn. 25 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 5 ME 62/07 -, NVwZ 2007, 963 = juris, Rn. 14; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15. Juli 2004 - 4 S 965/03 -, VBlBW 2005, 30 = juris, Rn. 63; Hess. VGH, Urteil vom 27. April 1994 - 1 UE 2110/90 -, ZBR 1995, 214 = juris, Rn. 24; Tiedemann, Der Schutz des Beamten auf Schutz seiner Ehre durch den Dienstherrn, 2004, S. 171 f. - OVG Saarland, 29.03.2007 - 1 Q 46/06
Widerruf ehrverletzender Äußerungen
- VG Köln, 17.12.2015 - 8 K 3009/15
- VG Koblenz, 10.07.2015 - 5 K 1015/14
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Abgabe einer beamtenrechtlichen …
- VG Bayreuth, 02.02.2021 - B 1 K 19.449
Fortnahme von Hunden
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - 6 A 1097/10
Zulässigkeit einer Klage eines Polizeioberkommissars gegen die Verpflichtung …
- BVerwG, 31.07.2002 - 1 WB 16.02
Versetzung eines Bundeswehrangehörigen auf eine andere Dienstposition - Antrag …
- BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 27.01
Verwendungsfähigkeit eines Soldaten - Vorlage von Gesundheitsunterlagen - …
- BVerwG, 20.03.2012 - 1 WB 18.11
Rechtmäßigkeit des Schreibens eines Amtsleiters der Bundeswehr über eine …
- BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 22.05
- VG Freiburg, 18.12.2019 - 7 K 3824/18
Beendigung der Schutzzeit eines Soldaten aufgrund einer psychischen Erkrankung; …
- BVerwG, 21.02.2002 - 1 WB 63.01
Antrag eines Soldaten auf Zeit für einen Wechsel zu einem Ausbildungsgang mit …
- BVerwG, 19.12.2024 - 1 WB 34.23
- VG Aachen, 17.02.2012 - 6 K 831/11
Einhaltung der Monatsfrist bei Ablehnung eines Antrags auf Zugang zu …
- BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 11.03
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
- BVerwG, 29.04.1999 - 1 WB 88.98
Personelle Alternativen eines verbalen Eingriffs in die Rechte eines Soldaten - …
- VG Gera, 05.06.2014 - 1 E 411/14
Beamtenrecht - Verbot der Führung der Dienstgeschäfte aus zwingenden dienstlichen …
- VG Münster, 27.11.2007 - 4 K 1535/06
Feststellung der Rechtswidrigkeit der Abordnungsverfügung gegen einen Lehrer an …
- VG Düsseldorf, 20.12.2005 - 2 K 4174/04
Richtiger Klagegegner bei einer Klage wegen Ehrverletzung gegen die Äußerung …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 11.12.1997 - 2 C 36.96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- Wolters Kluwer
Erschwerniszulage für Justizvollzugsbeamte - Wechselschichtzulage - Volldienst und Bereitschaftsdienst
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Minden, 02.02.1994 - 4 K 508/93
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.1996 - 12 A 1625/94
- BVerwG, 11.12.1997 - 2 C 36.96
Papierfundstellen
- DVBl 1998, 649 (Ls.)
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 21.03.1996 - 2 C 24.95
Beamtenrecht: Anspruch auf Zulagen von Feuerwehrbeamten im Leitstellendienst
Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 2 C 36.96
Die Arbeitszeit im Sinne der Erschwerniszulagenverordnung umfaßt sowohl "Volldienst" als auch Bereitschaftsdienst (vgl. Urteil vom 21. August 1997 - BVerwG 2 C 37.96 - unter Berufung auf das Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 2 C 24.95 - und Urteil vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 14.85 - ).Die strukturellen Unterschiede zwischen dem Beamtenverhältnis, dessen Besoldung dem Grundsatz der Gesetzesbindung unterliegt (§ 2 Abs. 1 BBesG), und dem Arbeitsverhältnis, das dem Tarifrecht unterliegt, lassen hieran anknüpfende Unterschiede in bereichsspezifischen Regelungen zu (vgl. z.B. Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 20.82 , Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 2 C 24.95 - ).
Der in § 22 Abs. 1 und 2 EZulV vorausgesetzte Wechsel der täglichen Arbeitszeit, d.h., daß im Dienstplan der Anfangs- und/oder der Endzeitpunkt mehrerer Dienstschichten unterschiedlich festgelegt sind (vgl. Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 2 C 24.95 - ), liegt nach den Feststellungen des Berufungsgerichts vor, ebenso, daß der Kläger ständig aufgrund dieses Dienstplans eingesetzt war, d.h. nicht etwa nur gelegentlich, zu Urlaubs- oder Krankenvertretung.
Nur eine solche Auslegung entspricht auch Sinn und Zweck der Schichtzulage, mit der die vom Schichtdienstleistenden geforderte ständige Umstellung des Arbeits- und Lebensrhythmus und die damit verbundenen gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen eine besoldungsrechtliche Anerkennung finden sollen (vgl. Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 2 C 24.95 - ).
- BVerwG, 21.08.1997 - 2 C 37.96
Beschlüsse - Tatsächliche Grundlagen - Wechsel der täglichen Arbeitszeit - …
Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 2 C 36.96
Die Arbeitszeit bei der Wechselschichtzulage umfaßt sowohl den "Volldienst" als auch den "Bereitschaftsdienst" (wie Urteil vom 21. August 1997 - BVerwG 2 C 37.96.Die Arbeitszeit im Sinne der Erschwerniszulagenverordnung umfaßt sowohl "Volldienst" als auch Bereitschaftsdienst (vgl. Urteil vom 21. August 1997 - BVerwG 2 C 37.96 - unter Berufung auf das Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 2 C 24.95 - und Urteil vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 14.85 - ).
Die Erschwerniszulagenverordnung gibt für die Berechnung des geleisteten Nachtschichtvolumens keinen Anhalt, daß "Bereitschaftsdienst" anders als "Volldienst" zu werten sein soll (vgl. Urteil vom 21. August 1997 - BVerwG 2 C 37.96 - ).
- BVerwG, 29.01.1987 - 2 C 14.85
Arbeitszeit - Reisezeiten - Anzurechnender Dienst - Mehrarbeit - …
Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 2 C 36.96
Die Arbeitszeit im Sinne der Erschwerniszulagenverordnung umfaßt sowohl "Volldienst" als auch Bereitschaftsdienst (vgl. Urteil vom 21. August 1997 - BVerwG 2 C 37.96 - unter Berufung auf das Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 2 C 24.95 - und Urteil vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 14.85 - ).
- BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 203/94
Tarifliche Wechselschichtzulage im Pflegedienst
Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 2 C 36.96
Bei der Wahl des zeitlichen Eckpunktes, von dem ab dieser Zeitraum zu bemessen ist, hat das Berufungsgericht zu Recht zum einen berücksichtigt, daß die Wechselschichtzulage nach § 22 EZulV als monatliche Zulage zu zahlen und damit für jeden Monat festzustellen ist, ob die Voraussetzungen für die Gewährung vorliegen, andererseits, daß die mit der Arbeit in Wechselschicht verbundenen Erschwernisse möglichst zeitnah vergütet werden sollen (so auch die ständige Rechtsprechung des 10. Senats des Bundesarbeitsgerichts zu § 33 a BAT: Urteil vom 7. Februar 1996 - 10 AZR 203/94 - AP § 33 a BAT Nr. 9; Urteil vom 18. Mai 1994 - 10 AZR 391/93 - AP § 33 a BAT Nr. 4). - BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 20.82
Mehrarbeitsvergütung (Beamte) - Dienst in Bereitschaft - Angemessenheit - keine …
Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 2 C 36.96
Die strukturellen Unterschiede zwischen dem Beamtenverhältnis, dessen Besoldung dem Grundsatz der Gesetzesbindung unterliegt (§ 2 Abs. 1 BBesG), und dem Arbeitsverhältnis, das dem Tarifrecht unterliegt, lassen hieran anknüpfende Unterschiede in bereichsspezifischen Regelungen zu (vgl. z.B. Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 20.82 , Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 2 C 24.95 - ). - BAG, 18.05.1994 - 10 AZR 391/93
Schichtzulage im Pflegedienst
Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 2 C 36.96
Bei der Wahl des zeitlichen Eckpunktes, von dem ab dieser Zeitraum zu bemessen ist, hat das Berufungsgericht zu Recht zum einen berücksichtigt, daß die Wechselschichtzulage nach § 22 EZulV als monatliche Zulage zu zahlen und damit für jeden Monat festzustellen ist, ob die Voraussetzungen für die Gewährung vorliegen, andererseits, daß die mit der Arbeit in Wechselschicht verbundenen Erschwernisse möglichst zeitnah vergütet werden sollen (so auch die ständige Rechtsprechung des 10. Senats des Bundesarbeitsgerichts zu § 33 a BAT: Urteil vom 7. Februar 1996 - 10 AZR 203/94 - AP § 33 a BAT Nr. 9; Urteil vom 18. Mai 1994 - 10 AZR 391/93 - AP § 33 a BAT Nr. 4).
- OVG Niedersachsen, 09.11.2010 - 5 LC 450/08
Pflicht des Beamten zur tatsächlichen Leistungserbringung von erforderlichen …
Denn die nach § 20 Abs. 1 Satz 1 EZulV erforderliche Berechnung eines Durchschnittswerts bedingt es, dass mindestens die doppelte Länge des maßgeblichen Zeitraums - hier von fünf Wochen - heranzuziehen ist (so BVerwG, Urt. v. 11.12.1997 - BVerwG 2 C 36.96 -, Buchholz 240.1 BBesO Nr. 19 = ZBR 1998, 284, zitiert nach juris Langtext, Rn. 23).Bei der Wahl des zeitlichen Eckpunktes, von dem ab der zehnwöchige Zeitraum zu bemessen ist, ist zum einen zu berücksichtigen, dass die Wechselschichtzulage als monatliche Zulage zu zahlen und damit für jeden Monat festzustellen ist, ob die Voraussetzungen für die Gewährung vorliegen, zum anderen, dass die mit der Arbeit in Wechselschicht verbundenen Erschwernisse möglichst zeitnah vergütet werden sollen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1997, a. a. O., Rn. 23).
Dementsprechend ist dem Regelungssystem der Erschwerniszulagenverordnung zu entnehmen, dass die (Wechsel-) Schichtzulagen auch bei Urlaub, Krankheit oder der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen weiter gewährt werden sollen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1997, a.a.O., Rn. 32) und die Ansprüche hierauf in derartigen Fällen gerade nicht nach § 18 EZulV erlöschen und erst nach Ende der Unterbrechung bei Vorliegen der Voraussetzungen neu entstehen.
Die strukturellen Unterschiede zwischen dem Beamtenverhältnis, dessen Besoldung dem Grundsatz der Gesetzesbindung unterliegt (§ 2 Abs. 1 BBesG), und dem Arbeitsverhältnis, das dem Tarifrecht unterliegt, lassen hieran anknüpfende Unterschiede in bereichsspezifischen Regelungen zu (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 11.12.1997, a.a.O., Rn. 21).
- BVerwG, 27.10.2011 - 2 C 73.10
Erschwerniszulagen; Wechselschichtzulage; Wechselschichten; Schichtplan; …
Rn. 11 Die in § 20 Abs. 1 Satz 1 EZulV zur Bestimmung des erforderlichen Nachtschichtpensums gebrauchte Formulierung "in je fünf Wochen durchschnittlich mindestens 40 Dienststunden in der dienstplanmäßigen oder betriebsüblichen Nachtschicht" ist nach der Rechtsprechung des Senats dahingehend zu verstehen, dass der ständig im Wechselschichtdienst eingesetzte Beamte in einem Berechnungszeitraum von zehn Wochen mindestens 80 Nachtschichtstunden aufweisen muss (Urteil vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 2 C 36.96 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 19 S. 27). - BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 12.08
Wechselschichtzulage; Polizeizulage; Begriff der Dienstbezüge; …
Mit der Zulage finden die von dem Schichtdienstleistenden geforderte ständige Umstellung des Arbeits- und Lebensrhythmus und die damit verbundenen gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen eine besoldungsrechtliche Anerkennung (Urteile vom 21. März 1996 - BVerwG 2 C 24.95 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 17 und vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 2 C 36.96 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 19).
- VGH Baden-Württemberg, 21.01.2015 - 4 S 1644/14
Wechselschichtzulage für Polizeibeamte
Die in diesen Regelungen zur Bestimmung des erforderlichen Nachtschichtpensums gebrauchte Formulierung "in je fünf Wochen durchschnittlich mindestens 40 Dienststunden in der dienstplanmäßigen oder betriebsüblichen Nachtschicht" ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahingehend zu verstehen, dass der ständig im Wechselschichtdienst eingesetzte Beamte in einem Berechnungszeitraum von zehn Wochen mindestens 80 Nachtschichtstunden aufweisen muss (BVerwG, Urteil vom 11.12.1997 - 2 C 36.96 -, Buchholz 240.1 BBesO Nr. 19), wobei eine Nachtschicht vorliegt, wenn die Schicht überwiegend in die Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr fällt (BVerwG…, Urteil vom 27.10.2011, a.a.O., m.w.N.).Mit der Wechselschichtzulage finden die von dem Schichtdienstleistenden geforderte ständige Umstellung des Arbeits- und Lebensrhythmus und die damit verbundenen gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen eine besoldungsrechtliche Anerkennung (BVerwG, Urteile vom 21.03.1996, a.a.O., vom 11.12.1997, a.a.O., …und vom 26.03.2009, a.a.O.).
- BAG, 19.02.2014 - 10 AZR 293/13
Wechselschichtzulage im feuerwehrtechnischen Dienst - Leitstelle der Feuerwehr
Die Gewährung von Wechselschichtzulagen an Beamte sollte ausgeschlossen werden, sofern der Dienst auch Bereitschafts- und Ruhezeiten enthält (vgl. Beschluss des Bundesrats vom 8. Mai 1998, BR-Drucks. 187/98 S. 5); nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Rechtszustand vor Änderung der EZulV (BVerwG 11. Dezember 1997 - 2 C 36.96 - insbesondere 21. März 1996 - 2 C 24.95 - Rn. 29) führten Zeiten des Bereitschaftsdienstes nicht zum Ausschluss von Ansprüchen auf Wechselschicht- und Schichtzulagen. - BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 44.11
Erschwerniszulage; Erschwernis; ständiger Schichtdienst; Schichtplan; Dienstplan; …
Rn. 9 Ein Beamter hat ständig Schichtdienst zu leisten, wenn er auf Dauer aufgrund von Schichtplänen eingesetzt wird, die die Anforderungen des Schichtdienstbegriffs erfüllen (Urteile vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 2 C 36.96 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 19 S. 28 f. …und vom 27. Oktober 2011 - BVerwG 2 C 73.10 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 13 Rn. 10 ). - VG Arnsberg, 07.03.2007 - 2 K 956/05
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schichtdienstzulage; Gewährung einer …
Rn. 28 Vgl. BAG, Urteil vom 22. März 1995 - 10 AZR 167/94 - BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 2 C 36.96 -, Schütz / Maiwald, a.a.O., ES / C I 1.4 Nr. 41.Rn. 43 Vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 2 C 36.96 -, Schütz / Maiwald, a.a.O., ES / C I 1.4 Nr. 41, und Urteil vom 21. März 1996 - 2 C 24.95 -, Schütz / Maiwald, a.a.O., ES / C I 1.4 Nr. 32.
- OVG Niedersachsen, 09.11.2010 - 5 LC 451/08
Anspruch eines zum Einsatzdienst und Streifensdienst wechselnden …
Denn die nach § 20 Abs. 1 Satz 1 EZulV erforderliche Berechnung eines Durchschnittswerts bedingt es, dass mindestens die doppelte Länge des maßgeblichen Zeitraums - hier von fünf Wochen - heranzuziehen ist (so BVerwG, Urt. v. 11.12.1997 - BVerwG 2 C 36.96 -, Buchholz 240.1 BBesO Nr. 19 = ZBR 1998, 284, zitiert nach juris Langtext, Rn. 23).Bei der Wahl des zeitlichen Eckpunktes, von dem ab der zehnwöchige Zeitraum zu bemessen ist, ist zum einen zu berücksichtigen, dass die Wechselschichtzulage als monatliche Zulage zu zahlen und damit für jeden Monat festzustellen ist, ob die Voraussetzungen für die Gewährung vorliegen, zum anderen, dass die mit der Arbeit in Wechselschicht verbundenen Erschwernisse möglichst zeitnah vergütet werden sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.12.1997, a. a. O., Rn. 23).
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 6 B 40.15
Wechselschichtzulage im feuerwehrtechnischen Dienst
Sei § 20 Abs. 1 Satz 2 EZulV nicht anwendbar, käme man wieder auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 11. Dezember 1997 - 2 C 36/96 - zurück, wonach die Wechselschichtzulage den Ausgleich von Erschwernissen bezwecke, die infolge der durch den Schichtdienst bedingten ständigen Umstellung des Arbeits- und Lebensrhythmus und der damit verbundenen gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen aufträten.Demgegenüber hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 11.12.1997 (Az.: 2 C 36.96) entschieden, daß der Begriff der Arbeitszeit bei der Wechselschichtzulage sowohl den "Volldienst ´als auch den "Bereitschaftsdienst´ erfaßt.
- BVerwG, 12.12.2011 - 2 B 9.11
Erschwerniszulagen; Wechselschichtzulage; durchschnittlicher Berechnungszeitraum; …
Rn. 4 Die in § 20 Abs. 1 Satz 1 EZulV zur Bestimmung des erforderlichen Nachtschichtpensums gebrauchte Formulierung "in je fünf Wochen durchschnittlich mindestens 40 Dienststunden in der dienstplanmäßigen oder betriebsüblichen Nachtschicht" ist nach der Rechtsprechung des Senats dahingehend zu verstehen, dass der ständig im Wechselschichtdienst eingesetzte Beamte in einem Berechnungszeitraum von zehn Wochen mindestens 80 Nachtschichtstunden aufweisen muss (Urteile vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 2 C 36.96 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 19 S. 27 und vom 27. Oktober 2011 - BVerwG 2 C 73.10 - ). - VG Frankfurt/Main, 03.12.2007 - 9 E 2418/07
Wechselschichtzulage für teilzeitbeschäftigte Beamte
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.2011 - 4 S 2003/10
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Gewährung einer Schichtzulage
- BVerwG, 21.10.2016 - 2 B 51.15
Berücksichtigung von im Bereitschaftsdienst geleisteten Zeiten bei der Gewährung …
- BVerwG, 21.10.2016 - 2 B 50.15
Kein Volldienst, wenn Dienstplan Bereitschaftsdienst vorsieht
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2010 - 2 L 115/08
Besoldung - Schichtzulage - für Polizeivollzugsbeamte der Bereitschaftspolizei
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2015 - 6 B 11.15
Wechselschichtzulage im feuerwehrtechnischen Dienst - Leitstelle der Feuerwehr; …
- VG Karlsruhe, 31.07.2014 - 2 K 3393/13
Voraussetzungen für die Gewährung einer Wechselschichtzulage
- OVG Niedersachsen, 17.12.2012 - 5 LA 186/11
Bestimmen des Vorliegens von Schichtarbeit nach § 20 Abs. 2 S. 1 EZulV ausgehend …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 2 L 228/10
Gewährung einer Schichtzulage für Bereitschaftsdienst
- VG Gelsenkirchen, 07.02.2011 - 12 K 1929/10
Wechselschichtzulage, Bereitschaftsdienst
- VG Berlin, 18.01.2013 - 5 K 231.11
Wechselschichtzulage für Feuerwehrbeamten bei Bereitschaftsdienst
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2010 - 2 L 164/09
Wechselschichtzulage für Justizvollzugsbeamten; Unterbrechungszeiten
- VG Gelsenkirchen, 27.04.2022 - 1 K 1950/18
Erschwerniszulagenvordnung Schichtzulage Regelmäßigkeit ständige BAO Schichtplan
- VG Berlin, 31.05.2013 - 7 K 303.11
(Weiter-)Gewährung einer Zulage für Wechselschichtdienst und Schichtdienst
- VG Lüneburg, 22.06.2005 - 1 A 375/03
Arbeitszeit; Arbeitszeitrichtlinie; Beamter; Bereitschaftsdienst; Besoldung; …
- VG Berlin, 08.05.2013 - 26 K 317.11
Zulage für Wechselschichtdienst und Bereitschaftsdienst
- VG Düsseldorf, 08.05.2002 - 26 K 10912/98
Besoldungsrechtlicher Anspruch einer Polizeivollzugsbeamtin auf Zahlung einer …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 26.11.1997 - 6 P 12.95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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BPersVG § 25; ; BPersVG § 26; ; BPersVG § 27; ; BPersVG § 83
- Wolters Kluwer
Antragsbefugnis im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren - Amtszeit des Personalrats - Personalratswahl - Reguläre und außerordentliche - Wahlanfechtung
- rechtsportal.de
Personalvertretungsrecht - Anfechtung einer Personalratswahl, Antragsbefugnis zur Feststellung der Nichtbeendigung der Amtszeit eines Personalrats
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 14.10.1994 - 1 FB 8/94
- OVG Hamburg, 15.09.1995 - Bs PB 2/94
- BVerwG, 26.11.1997 - 6 P 12.95
Papierfundstellen
- DVBl 1998, 649 (Ls.)
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (4)
- BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 5/90
Wahlanfechtung; Rechtsschutzinteresse
Auszug aus BVerwG, 26.11.1997 - 6 P 12.95
Jedenfalls mit Rücksicht auf diese Klarstellung und auch im Hinblick auf die besondere Bedeutung von Feststellungsanträgen bei öffentlich-rechtlichen Innenrechtsstreitigkeiten besteht kein Widerspruch zum Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 1991 - 7 ABR 5.90 (NZA 1991, 946). - BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 23.91
Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren - Rechtsschutzinteresse - …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1997 - 6 P 12.95
Solches ist freilich insbesondere in den Angelegenheiten nach § 83 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG jedenfalls dann anzuerkennen, wenn der antragstellende Personalrat bis zum Abschluß der letzten Tatsacheninstanz hinreichend deutlich macht, daß es ihm nicht allein um die konkrete Angelegenheit geht, die den Anlaß für die Einleitung des gerichtlichen Verfahrens bot, sondern letztlich um die Klärung der dahinterstehenden, über den Einzelfall hinaus bedeutsamen abstrakten Rechtsfrage, und wenn es mit einiger - mehr als nur geringfügiger - Wahrscheinlichkeit wiederum Streit darüber geben kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. Juni 1993 - BVerwG 6 P 23.91 Buchholz 251.7 § 65 NWPersVG Nr. 2 m.w.N.). - BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 2.88
Jugendvertretung - Beendigung der Amtszeit - Ungültigkeit der Wahl - …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1997 - 6 P 12.95
Dies ist in der Senatsrechtsprechung anerkannt, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß der Vorgang, der die Wahlanfechtung ausgelöst hat, sich wiederholen wird und die sich an ihn knüpfenden Rechtsfragen sich unter denselben Verfahrensbeteiligten erneut stellen werden (vgl. Beschluß vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 2.88 - ZBR 1990, 183, 184;… Lorenzen/Schmitt, a.a.O. § 25 Rn. 38;… Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, a.a.O. § 83 Rn. 41). - BVerwG, 03.02.1995 - 6 P 5.93
Anforderungen an einen Wahlvorschlag bei der Wahl einer Jugendvertretung und …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1997 - 6 P 12.95
Für die Antragstellung gilt insoweit nichts anderes als sonst für das personalvertretungsrechtliche Beschlußverfahren: Der Antrag muß spätestens in der Beschwerdeinstanz - und sei es auch nur hilfsweise - als abstrakter Feststellungsantrag formuliert werden und dabei die den Kern des Rechtsstreits bildende Rechtsfrage bezeichnen (vgl. Beschluß vom 3. Februar 1995 - BVerwG 6 P 5.93 - S. 6 f. - PersR 1995, 522 -).
- BVerwG, 10.01.2007 - 6 PB 18.06
Berufsbezeichnung im Wahlvorschlag; Prüfung durch den Wahlvorstand; …
aa) § 7 Abs. 2 Satz 2 WO BlnPersVG ist eine Vorschrift, welche die Vorbereitung und Durchführung der Wahl betrifft, und damit eine Vorschrift über das Wahlverfahren (vgl. Beschluss vom 26. November 1997 - BVerwG 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 10).Darunter fallen alle zwingenden Vorschriften des Gesetzes und der Wahlordnung (vgl. Beschluss vom 26. November 1997 a.a.O. S. 12;… Altvater u.a., a.a.O. § 25 Rn. 5;… Ilbertz/Widmaier, a.a.O. § 25 Rn. 6).
- BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 5.15
Anfechtung einer Personalratswahl; Zusammensetzung des Wahlvorstands
Rn. 9 a) Die Rechtsbeschwerde ist zunächst nicht mit Blick auf die Annahme der Beschwerde (S. 6 f. der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung) zuzulassen, die angefochtene Entscheidung beruhe auf einer Abweichung von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1997 (- 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3).Der von der Beschwerde benannte Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts, dem zufolge im Verfahren nach § 25 BPersVG der Antrag spätestens in der Beschwerdeinstanz als abstrakter Feststellungsantrag formuliert werden und dabei die den Kern des Rechtsstreits bildende Rechtsfrage bezeichnen muss (BVerwG, Beschluss vom 26. November 1997 - 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 12), trägt die zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht.
Der von der Beschwerde herausgearbeitete Rechtssatz ist Teil eines sich an die entscheidungstragenden Ausführungen anschließenden obiter dictum, das sich zu der Statthaftigkeit und den Voraussetzungen einer anstelle eines Antrages nach § 83 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 BPersVG zu beantragenden Wahlanfechtung nach § 25 i.V.m. § 83 Abs. 1 BPersVG verhält (BVerwG, Beschluss vom 26. November 1997 - 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 10 bis 12).
- BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 7.15
Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im …
Rn. 9 a) Die Rechtsbeschwerde ist zunächst nicht mit Blick auf die Annahme der Beschwerde (S. 6 f. der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung) zuzulassen, die angefochtene Entscheidung beruhe auf einer Abweichung von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1997 (- 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3).Der von der Beschwerde benannte Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts, dem zufolge im Verfahren nach § 25 BPersVG der Antrag spätestens in der Beschwerdeinstanz als abstrakter Feststellungsantrag formuliert werden und dabei die den Kern des Rechtsstreits bildende Rechtsfrage bezeichnen muss (BVerwG, Beschluss vom 26. November 1997 - 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 12), trägt die zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht.
Der von der Beschwerde herausgearbeitete Rechtssatz ist Teil eines sich an die entscheidungstragenden Ausführungen anschließenden obiter dictum, das sich zu der Statthaftigkeit und den Voraussetzungen einer anstelle eines Antrages nach § 83 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 BPersVG zu beantragenden Wahlanfechtung nach § 25 i.V.m. § 83 Abs. 1 BPersVG verhält (BVerwG, Beschluss vom 26. November 1997 - 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 10 bis 12).
- BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 6.15
Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im …
Rn. 9 a) Die Rechtsbeschwerde ist zunächst nicht mit Blick auf die Annahme der Beschwerde (S. 6 f. der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung) zuzulassen, die angefochtene Entscheidung beruhe auf einer Abweichung von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1997 (- 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3).Der von der Beschwerde benannte Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts, dem zufolge im Verfahren nach § 25 BPersVG der Antrag spätestens in der Beschwerdeinstanz als abstrakter Feststellungsantrag formuliert werden und dabei die den Kern des Rechtsstreits bildende Rechtsfrage bezeichnen muss (BVerwG, Beschluss vom 26. November 1997 - 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 12), trägt die zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht.
Der von der Beschwerde herausgearbeitete Rechtssatz ist Teil eines sich an die entscheidungstragenden Ausführungen anschließenden obiter dictum, das sich zu der Statthaftigkeit und den Voraussetzungen einer anstelle eines Antrages nach § 83 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 BPersVG zu beantragenden Wahlanfechtung nach § 25 i.V.m. § 83 Abs. 1 BPersVG verhält (BVerwG, Beschluss vom 26. November 1997 - 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 10 bis 12).
- BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 11.98
Wahlanfechtung; Schwerbehindertenvertretung an einem Gericht; …
In solchen Fällen ist die Zulässigkeit eines abstrakten Feststellungsantrages anzuerkennen, wenn dabei die den Kern des Rechtsstreits bildende Rechtsfrage bezeichnet wird, dieser Antrag wenigstens hilfsweise bereits in der Beschwerdeinstanz gestellt wurde, der durch die Wahlanfechtung ausgelöste Vorgang sich wiederholen wird und die sich an ihn knüpfenden Rechtsfragen sich unter denselben Verfahrensbeteiligten voraussichtlich - mit mehr als nur geringfügiger Wahrscheinlichkeit - erneut stellen werden (Beschluß vom 26. November 1997 - BVerwG 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 12). - VG Ansbach, 31.07.2013 - AN 7 P 12.00752
Wahlanfechtung betreffend Wahlen zu personalvertretungsrechtlichen Gremien bei …
Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens ist gerade die Gültigkeit der am 25. April 2012 durchgeführten Personalratswahl, nicht etwa die Gültigkeit der Neuwahl des Personalrats am 20. Juni 2013 (vgl. insoweit etwa BVerwG, B.v. 26.11.1997, Az. 6 P 12/95, juris, RdNr. 6)."Kontrahenten" im Wahlanfechtungsverfahren, soweit die Verwendung dieses Begriffes im Rahmen eines, wie vorliegend, sogenannten objektiven Verfahrens als sachgerecht angesehen werden mag (vgl. dazu auch BVerwG, B.v. 26.11.1997, a.a.O.), betreffend die Personalratswahl sind somit hier die Antragsteller zu 1) bis 3) und (allein) der ehemalige, am 25. April 2012 gewählte Personalrat, nicht jedoch der am 20. Juni 2013 gewählte neue Personalrat.
27, 28 - B.v. 26.11.1997, Az. 6 P 12/95, juris, Rd.Nr. 14) grundsätzlich anerkannt, dass der ursprüngliche Antrag, ein Gestaltungsantrag ("die Wahl für ungültig zu erklären"), dahin modifiziert werden kann, ohne dass dies eine Antragsänderung im eigentlichen Sinne darstellen würde, dass nunmehr vom Gericht festgestellt werden möge, die betreffende Wahl sei unwirksam gewesen.
- BVerwG, 13.07.2011 - 6 P 16.10
Antragsbefugnis von Gewerkschaften im personalvertretungsrechtlichen …
In solchen Fällen ist die Zulässigkeit eines abstrakten Feststellungsantrages anzuerkennen, wenn dabei die den Kern des Rechtsstreit bildende Rechtsfrage bezeichnet wird, dieser Antrag wenigstens hilfsweise bereits in der Beschwerdeinstanz gestellt wurde, der Vorgang, welcher die Wahlanfechtung ausgelöst hat, sich wiederholen wird und die an ihn anknüpfenden Rechtsfragen sich unter denselben Verfahrensbeteiligten voraussichtlich - mit mehr als nur geringfügiger Wahrscheinlichkeit - erneut stellen werden (vgl. Beschlüsse vom 26. November 1997 - BVerwG 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 12, vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 6 P 11.98 - BVerwGE 110, 163 = Buchholz 436.61 § 24 SchwbG Nr. 3 S. 2, vom 23. Januar 2002 - BVerwG 6 P 2.01 - Buchholz 252 § 2 SBG Nr. 3 S. 9 f. …und vom 21. Januar 2008 - BVerwG 6 P 16.07 - Buchholz 449.7 § 49 SBG Nr. 3 Rn. 47, insoweit bei BVerwGE 130, 165 nicht abgedruckt). - BVerwG, 21.01.2008 - 6 P 16.07
Wahl von Personalvertretungen durch Soldaten; Soldaten in der …
Andernfalls wird der Antragsteller zu einem abstrakten Feststellungsantrag übergehen müssen, über dessen Zulässigkeit das Oberverwaltungsgericht nach Maßgabe von § 81 Abs. 3, § 87 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 2 ArbGG zu entscheiden haben wird (vgl. Beschluss vom 26. November 1997 - BVerwG 6 P 12.95 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 3 S. 12). - OVG Niedersachsen, 08.02.2023 - 18 LP 4/21
Anfechtung; Beschwerde; Personalratswahl; Stimmzettel; Wahlgeheimnis; …
Denn hierunter ist jede Bestimmung zu verstehen, die die Vorbereitung oder Durchführung der Personalratswahl betrifft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.11.1997 - BVerwG 6 P 12.95 -, PersR 1998, 161, juris Rn. 9).Wesentliche Vorschriften sind grundsätzlich alle zwingenden Vorschriften über das Wahlverfahren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.11.1997, a.a.O., Rn. 13;… Bieler/Müller-Fritzsche, NPersVG, 18. Aufl. 2020, § 21 Rn. 18;… Dembowski/Ladwig/Sellmann, Das Personalvertretungsrecht in Niedersachsen, NPersVG § 21 Rn. 14 m.w.N (Stand: April 2021)).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2009 - 16 A 196/09 Rn. 32 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 1997- 6 P 12.95 -, juris Rdn. 9 (= PersR 1998, 161) mit Nachweisen der Literatur.
Rn. 37 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 1997, a.a.O., Rdn. 13, und vom 10. Januar 2007, a.a.O., Rdn. 11.
- BVerwG, 29.05.2018 - 5 P 6.16
Ablauf der Amtszeit; Antragsauslegung; Antragsumstellung; Antragsänderung; …
- OVG Niedersachsen, 15.05.2013 - 17 LP 8/12
Ansehen einer eigens für Ausbildungszwecke und als Teil einer militärischen …
- VG Aachen, 27.10.2016 - 16 K 1515/16
Amt Anfechtung Antrag Beamte Beeinflussung Bekanntgabe Beruf Beschäftigte …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2014 - 20 A 1888/13
Vortrag eines relevanten Einzelsachverhalts durch den Anfechtenden als Grundlage …
- VG Hannover, 26.10.2016 - 16 A 2520/16
Personalratswahl; Stimmzettel; Wahlanfechtung; Wahlumschlag
- BVerwG, 13.07.2011 - 6 P 21.10
Personalratswahl; Antragsrecht eines Berufsverbandes
- BVerwG, 24.11.2021 - 5 P 6.20
Berücksichtigung von nach § 44g SGB II dem Jobcenter zugewiesenen Beschäftigten …
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2016 - 62 PV 1.16
Wahlanfechtung; Wiederholungswahl; Neuwahl; veränderte Umstände; Zeitablauf; …
- VG Berlin, 24.07.2012 - 71 K 7.12
Verstoß gegen wesentliche Verfahrensvorschriften bei der Personalratswahl
- BVerwG, 22.10.2024 - 5 P 8.23
Anfechtung der Wahl eines Teildienststellenpersonalrats
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - 1 A 1541/99
Wahlanfechtung nach einer Wahl zur Schwerbehindertenvertretung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2000 - 1 A 475/99
Wählbarkeit von Arbeitnehmern für einen Bezirkspersonalrat nach einem auf einem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2017 - 20 A 1002/17
Erklären eines Orchesters zu einer selbstständigen Dienststelle; Wahl der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2004 - 1 A 4408/02
Anfechtung der Wahl eines Personalrats; Gegenstandslosigkeit eines …
- OVG Hamburg, 28.06.2010 - 8 Bf 100/10
Anwendung des MBG SH auf Dienststellen in Hamburg; außerordentliche Neuwahl bei …
- OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2025 - 12 LB 2/24
Ungültigkeit einer Personalratswahl
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2016 - 60 PV 5.16
Wählbarkeitsvoraussetzung zu einer Jugend- und Auszubildendenvertretung; (keine) …
- VGH Baden-Württemberg, 17.03.1998 - PL 15 S 232/96
Umwandlung der Betriebsform eines Kreiskrankenhauses in einen Eigenbetrieb; …
- VG Düsseldorf, 24.03.2017 - 34 K 7252/16
- BVerwG, 17.02.1999 - 6 PB 5.98
Rechtsmittel
- VG Berlin, 22.06.2018 - 62 K 4.18
Neuwahlen des Personalrates während der laufenden Amtszeit; Auswirkungen der …
- VG Berlin, 13.05.2014 - 72 L 4.14
Untersagung einer geplanten Neuwahl des örtlichen Personalrats
- VG Hamburg, 14.10.1994 - 1 VG FB 8/94
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Rechtsprechung
| BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 7.96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BhV § 7 Abs. 2 Nr. 2; ; BhV § 17 Abs. 8
- Wolters Kluwer
Vorherige Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Sanatoriumsbehandlung - Gewährung von Beihilfe für Aufwendungen aus Anlaß einer Sanatoriumsbehandlung - Beihilfefähigkeit - Vorherige Anerkennung einer Sanatoriumsbehandlung - Vorherige Anerkennung der Beihilfefähigkeit ...
- rechtsportal.de
BhV § 7 Abs. 2 Nr. 2 § 17 Abs. 8
Beamtenrecht - Beihilfe, Erfordernis der vorherigen Anerkennung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen aus Anlaß einer Sanatoriumsbehandlung - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 1998, 649 (Ls.)
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 12.04.1967 - VI C 12.67
Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 7.96
Gegen das Erfordernis der vorherigen Anerkennung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen aus Anlaß einer Sanatoriumsbehandlung bestehen aus dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Dienstherrn keine rechtlichen Bedenken (wie Urteil vom 12. April 1967 - BVerwG 6 C 12.67 - m.w.N.).Gegen dieses Erfordernis bestehen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine rechtlichen Bedenken aus dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (vgl. u.a. Urteil vom 12. April 1967 - BVerwG 6 C 12.67 - m.w.N.).
- BVerwG, 11.06.1964 - VIII C 124.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 7.96
Denn die vorherige Anerkennung der Beihilfefähigkeit solcher Aufwendungen dem Grunde nach ist nicht ein verzichtbares Ordnungserfordernis, sondern sachlich-rechtliche Voraussetzung für die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1964 - BVerwG 8 C 124.63 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2006 - 1 A 2526/04
Anspruch auf Beihilfe für einen Sanatoriumsaufenthalt bei fehlender vorheriger …
Rn. 34 vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 13. November 1997 - 2 A 7.96 -, Buchholz 270 § 7 BhV Nr. 4 und vom 5. November 1998.Rn. 39 Vgl. BVerwG, Urteile vom 5. November 1998 - 2 A 6.97 -, a.a.O. und vom 13. November 1997 - 2 A 7.96 -, a.a.O.; OVG NRW, Urteile vom 6. April 1995 - 6 A 3689/93 - und vom 6. August 1997.
Rn. 42 vgl. BVerwG, Urteile vom 13. November 1997 - 2 A 7.96 - und 5. November 1998 - 2 A 6.97 - a.a.O.,.
- BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 6.97
Beihilfe, Gewährung von - für Aufwendungen aus Anlaß einer Sanatoriumsbehandlung; …
Die für die Beihilfefähigkeit allgemein erforderliche Notwendigkeit einer Sanatoriumsbehandlung reicht nicht aus, um das Fehlen der Voranerkennung als entschuldbar anzusehen (wie Urteil vom 13. November 1997 BVerwG 2 A 7.96 -Gegen diese Erfordernisse bestehen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine rechtlichen Bedenken aus dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (vgl. u.a. Urteil vom 13. November 1997 BVerwG 2 A 7.96 m.w.N.). Denn die vorherige Anerkennung der Beihilfefähigkeit solcher Aufwendungen dem Grunde nach ist kein verzichtbares Ordnungserfordernis, sondern sachlich-rechtliche Voraussetzung für die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1997 BVerwG 2 A 7.96 - ).
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 4 S 1909/07
Zur vorherigen Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Heilmaßnahme
Rn. 37 Bei dem - unter dem Aspekt der Fürsorgepflicht des Dienstherrn rechtlich unbedenklichen - Erfordernis der vorherigen Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer (Heil-)Kur (Voranerkennung) handelt es sich nicht lediglich um ein verzichtbares Ordnungserfordernis, sondern um eine sachlich-rechtliche Voraussetzung für die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteile vom 11.06.1964 - VIII C 124.63 -, VerwRspr. 17, 162, vom 12.06.1967 - VI C 28.67 -, BVerwGE 27, 189, vom 13.11.1997 - 2 A 7.96 -, Buchholz 270 § 7 BhV Nr. 4, vom 05.11.1998 - 2 A 6.97 -, Juris, sowie Beschluss vom 23.07.1991 - 2 B 21.91 -, ZBR 1991, 350; Senatsurteil vom 18.10.1996 - 4 S 1751/94 -, Juris; so auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.09.2006 - 14 B 04.1220 -, Juris; Hessischer VGH, Urteil vom 27.07.1993 - 2 UE 2130/90 -, Juris; OVG Hamburg, Urteil vom 31.10.1996 - Bf I 16/96 -, ZBR 1997, 235; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.06.2006 - 1 A 2526/04 -, IÖD 2007, 116, und Beschluss vom 23.05.2006 - 6 A 3612/04 -, Juris).Weder die vom Kläger durchgeführten Planungen bzw. getroffenen Dispositionen (Anmeldung zur Kur, Buchung der Pension) noch sein Wunsch, einen Teil der Heilkur gemeinsam mit seiner Ehefrau zu absolvieren, stellen gewichtige Gründe dar, die es rechtfertigen könnten, über das Erfordernis der Voranerkennung hinwegzusehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 13.11.1997, a.a.O., …und vom 05.11.1998, a.a.O.).
- VG Düsseldorf, 15.03.2011 - 2 K 1384/10
Zum Erfordernis der vorherigen Anerkennung der Notwendigkeit einer (nachfolgend …
Rn. 31 vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 13. November 1997 - 2 A 7.96 -, Buchholz 270 § 7 BhV Nr. 4, und vom 5. November 1998 - 2 A 6.97 -, DokBer B 1999, 59,.Rn. 33 BVerwG, Urteil vom 13. November 1997 - 2 A 7.96 -, a.a.O.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 6. April 1995 6 A 3689/93 , Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Entscheidungssammlung C IV 2 Nr. 94.
Rn. 41 BVerwG, Urteile vom 13. November 1997 - 2 A 7.96 - und vom 5. November 1998 - 2 A 6.97 -, a.a.O.
- BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 433/15
Beihilfefähigkeit von Unterbringungs- und Fahrtkosten für eine stationäre …
Dieses Erfordernis steht im Einklang mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (st. Rspr., vgl. nur BVerwG 13. November 1997 - 2 A 7.96 - juris-Rn. 12; 12. April 1967 - VI C 12.67 - mwN). - BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 14.99
Anerkennung, vorherige - der Beihilfefähigkeit einer Sanatoriumsbehandlung; …
Von diesen Erfordernissen, gegen die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine rechtlichen Bedenken aus dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Dienstherrn bestehen (Urteil vom 13. November 1997 - BVerwG 2 A 7.96 - ; Beschluß vom 2. Juli 1990 - BVerwG 2 B 10.90 - jeweils m.w.N.), ist jedenfalls das des amts- oder vertrauensärztlichen Gutachtens nicht erfüllt. - VG Sigmaringen, 08.05.2001 - 4 K 2041/99
Beihilfe - Fürsorgepflicht
So weit die Beihilfevorschriften für bestimmte Aufwendungen die Beihilfefähigkeit beschränken oder ausschließen, lässt sich ein Beihilfeanspruch regelmäßig nicht unmittelbar aus der dem Dienstherrn gegenüber dem Beamten gemäß § 79 Bundesbeamtengesetz obliegenden Fürsorgepflicht herleiten (vgl. BVerwG, Urt.v. 13.11.1979 - 2 A 7/96 -, Buchholz 270, § 7 BHV Nr. 4 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen).Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass das Fehlen der Voranerkennung der Beihilfefähigkeit als entschuldbar angesehen werden kann, wenn der Beginn der Sanatoriumsbehandlung keinen Aufschub duldete (vgl. BVerwG, Urt.v. 13.11.1997 - 2 A 7/96 -).
- VGH Bayern, 12.10.2011 - 14 ZB 10.2064
Zulassungsantrag; Anerkennung von Rehabilitätsmaßnahmen; vorherige Anerkennung …
Gegen dieses Erfordernis bestehen keine rechtlichen Bedenken unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht (BVerwG z. B. vom 13.11.1997 Az. 2 A 7/96 RdNr. 13).Allein die für die Beihilfefähigkeit allgemein erforderliche Notwendigkeit der (alsbaldigen) Behandlung der Krankheit reicht dafür ebenso wenig aus, wie die Begründung der Klägerin, dass die vorsorglich erfolgte Reservierung des Sanatoriumsplatzes verfallen würde (vgl. BVerwG vom 13.11.1997 a. a. O.;… BVerwG vom 5.11.1998 a. a. O.).
- VG Münster, 24.11.2025 - 5 K 866/23 Rn. 33 Vgl. BVerwG, Urteile vom 5. November 1998 - 2 A 6.97 -, juris, Rn. 13, vom 13. November 1997 - 2 A 7.96 -, juris, Rn. 12, mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 12. April 1967 - 6 C 12.67 -, und vom 12. Juni 1967 - 6 C 28.67 -, juris, Rn. 16; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Februar 2024 - 5 LA 25/23 -, juris, Rn. 21; Hamburgisches OVG, Urteil vom 31. Oktober 1996 - Bf I 16/96 -, juris, Rn. 25 f.
Rn. 40 Vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1997 - 2 A 7.96 -, juris, Rn. 15; OVG NRW, Urteil vom 22. Juni 2006 - 1 A 2526/04 -, juris, Rn. 33.
- VG Köln, 01.03.2013 - 19 K 4037/12
Preisvereinbarung, 30% Kürzung, mündliche Zusage
Rn. 34 vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 13.11.1997 - 2 A 7.96, Buchholz 270 § 7 BhV Nr. 4, und vom 5.11.1998 - 2 A 6.97, DokBer B 1999, 59,.Rn. 36 BVerwG, Urteil vom 13.11.1997 - 2 A 7.96, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 6.4.1995 - 6 A 3689/93,.
- VG Saarlouis, 20.04.2010 - 3 K 1468/09
Beihilferechtliche Abgrenzung eines Sanatoriums von einem Akutkrankenhaus
- OVG Saarland, 09.11.2022 - 1 A 129/21
Beihilfe für die Verlängerung einer Anschlussheilbehandlung in einem Sanatorium
- VG Potsdam, 01.03.2017 - 2 K 842/15
Beihilfe
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2013 - 1 A 522/12
Ablehnung einer weiteren Beihilfe für eine Implantatbehandlung bei Beginn der …
- VG Sigmaringen, 28.11.2001 - 1 K 1031/00
Kosten für Heilkuren in anderen Mitgliedstaaten der EU
- OVG Niedersachsen, 14.02.2024 - 5 LA 25/23
Gewährung einer Beihilfe für anlässlich einer chirurgischen Hornhautkorrektur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2003 - 6 A 29/01
- VG Köln, 08.07.2013 - 19 K 6797/12
Keine Beihilfe für Impalantatversorgung ohne Durchführung eines …
- VG Aachen, 07.01.2014 - 1 K 900/11
Freie Heilfürsorge; Ergotherapie; Vorherige Anerkennung
- VG Düsseldorf, 20.11.2007 - 2 K 598/07
Freie Heilfürsorge; Kostenübernahmeerklärung; Krankenhausbehandlung; …
- VG Köln, 20.01.2012 - 19 K 4974/10
Scheitern eines Beihilfeanspruchs am fehlenden Voranerkennungsverfahren
- VG Frankfurt/Oder, 04.11.2021 - 2 K 629/19
- VG Köln, 31.08.2017 - 19 K 4644/15
- VG Köln, 07.05.2013 - 9 K 5759/11
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für psychotherapeutische Leistungen
- VG Köln, 20.01.2012 - 19 K 3941/10
Keine Beihilfe für Implantatversorgung bei unterbliebener vorheriger Durchführung …
- VG München, 16.03.2010 - M 5 K 08.3855
Beihilfe für ambulante Heilkur; Wartefrist; Ausnahme; schwere chronische Leiden; …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 11.12.1997 - 2 C 9.97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
BBesG a.F. § 13 Abs. 5, Abs. 6; ; BBesG ... a.F. § 17; ; BBesG a.F. § 42 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3; ; BBesG Anl. I Vorbem. Nr. 3 a Abs. 1 Satz 1 Buchst. a; ; BBesG Anl. I Vorbem. Nr. 8; ; Reformgesetz Art. 14 § 2
- Wolters Kluwer
Ausgleichszulage - Sicherheitszulage - Verlust einer ruhegehaltfähigen Stellenzulage - Begriff der Verwendung
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 28.10.1993 - 15 K 6031/91
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1996 - 12 A 285/94
- BVerwG, 22.05.1997 - 2 B 167.96
- BVerwG, 11.12.1997 - 2 C 9.97
Papierfundstellen
- DVBl 1998, 649 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 02.03.1995 - 2 C 17.94
Anspruch auf die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Beamte und Soldaten im …
Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 2 C 9.97
Deshalb kann offenbleiben, ob die Voraussetzungen des § 17 BBesG für die Gewährung der Aufwandsentschädigung, durch die - jedenfalls vorrangig - eine Kostenerstattung, nicht jedoch die Kompensation besoldungsrechtlicher Nachteile aufgrund organisatorischer Maßnahmen bezweckt wird, überhaupt erfüllt sind (vgl. BVerwGE 96, 224; BVerwG, Urteil vom 2. März 1995 - BVerwG 2 C 17.94 - ), und ob sie, falls ja, neben der hier streitigen Ausgleichszulage zu gewähren war und ist. - BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 3.93
Beamtenbesoldung - Aufwandsentschädigung - PflichtgemäßesErmessen des Dienstherrn
Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 2 C 9.97
Deshalb kann offenbleiben, ob die Voraussetzungen des § 17 BBesG für die Gewährung der Aufwandsentschädigung, durch die - jedenfalls vorrangig - eine Kostenerstattung, nicht jedoch die Kompensation besoldungsrechtlicher Nachteile aufgrund organisatorischer Maßnahmen bezweckt wird, überhaupt erfüllt sind (vgl. BVerwGE 96, 224; BVerwG, Urteil vom 2. März 1995 - BVerwG 2 C 17.94 - ), und ob sie, falls ja, neben der hier streitigen Ausgleichszulage zu gewähren war und ist. - BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 10.87
Fortzahlung der Ministerialzulage - Aufstiegslehrgang - Dienstposten der höheren …
Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 2 C 9.97
Der Gesetzgeber hat die bei diesen Sicherheitsdiensten wahrzunehmenden Funktionen generell als herausgehobene Funktionen im Sinne des § 42 Abs. 1 Satz 1 BBesG angesehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 1989 - BVerwG 2 C 10.87 - m.w.N.). - BVerwG, 28.01.1988 - 2 C 61.86
Oberste Bundesbehörde - Hauptpersonalrat - Besoldung - Stellenzulage - …
Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 2 C 9.97
Mit anderen Worten ist ein Anspruch auf die Sicherheitszulage davon abhängig, daß der Beamte einem Personenkreis zugehört, den der Dienstherr durch Zuordnung der Behörde und damit auch der dort Beschäftigten zu den Sicherheitsdiensten als zulageberechtigt bestimmt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1988 - BVerwG 2 C 61.86 - m.w.N.). - BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 29.94
Besoldungsrecht - Ausgleichszulage - Polizeizulage - Gehobener Dienst
Auszug aus BVerwG, 11.12.1997 - 2 C 9.97
Der Beamte scheidet aus der zulageberechtigenden Verwendung im Sinne des § 13 Abs. 5 BBesG a.F. aus, wenn er die herausgehobenen Funktionen nicht mehr wahrnimmt und ihm deshalb die Stellenzulage nicht mehr zusteht (vgl. § 42 Abs. 3 BBesG; BVerwG, Urteil vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 29.94 - ).
- BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 1038/08
Sicherheitszulage - Verwendung bei einem Sicherheitsdienst
Auch das Bundesverwaltungsgericht stellt auf die organisationsrechtliche Zugehörigkeit des Beamten zu einem der abschließend aufgezählten Sicherheitsdienste ab (11. Dezember 1997 - 2 C 9.97 - ZTR 1998, 236). Der Anspruch auf die Sicherheitszulage sei davon abhängig, dass der Beamte einem Personenkreis zugehöre, den der Dienstherr durch Zuordnung der Behörde und damit der dort Beschäftigten zu den Sicherheitsdiensten als zulageberechtigt bestimmt habe (BVerwG 11. Dezember 1997 - 2 C 9.97 - aaO; 28. Januar 1988 - 2 C 61.86 - BVerwGE 79, 22 zur Zulage nach Vorbemerkung Nr. 7 der Anlage I BBesO A/B)..Maßgeblich für den Anspruch auf die Sicherheitszulage ist die organisationsrechtliche Zugehörigkeit des Mitarbeiters (BVerwG 11. Dezember 1997 - 2 C 9.97 - ZTR 1998, 236). Diese ergibt sich aus dem Stellenplan, der durch den Haushaltsgesetzgeber festgestellt wird.
- BAG, 24.05.2012 - 6 AZR 648/10
Ministerialzulage bei Gestellung
Rn. 18 aa) Der Begriff der "Verwendung" bei obersten Bundesbehörden konkretisiert den Begriff der "Wahrnehmung der herausgehobenen Funktionen" in § 42 Abs. 3 BBesG (BVerwG 11. Dezember 1997 - 2 C 9.97 - juris-Rn. 14, ZTR 1998, 236;… 6. April 1989 - 2 C 10.87 - juris-Rn. 10, ZTR 1989, 370). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2003 - 1 A 1029/03 Rn. 9 vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 2 C 9.97 -, ZBR 1998, 312,.
Rn. 15 vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 2002 - 2 C 26.01 -, ZBR 2002, 218; Urteil vom 11. Dezember 1997 - 2 C 9.97 -, ZBR 1998, 312; Urteil vom 24. August 1995 - 2 C 1.95 -, ZBR 1996, 44; Urteil vom 24. August 1995 - 2 C 29.94 -, ZBR 1995, 375,.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 1 A 605/06
Streit über die Höhe der Festsetzung von Versorgungsbezügen; Ruhegehaltsfähigkeit …
Rn. 49 Vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 2 C 9.97 -, ZBR 1998, 155. - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1999 - 12 A 4924/97
Beamtenbesoldung; Ruhegehalt; Stellenzulage; Zehn-Jahres-Frist; Berechnung
Rn. 29 Vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 2 C 9/97 -, in: ZBR 1998, 312; Urteil vom 6. April 1989 - 2 C 10/87 -, in: ZBR 1990, 124, 125. - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2006 - 21 A 2536/04
- OVG Sachsen, 10.10.2014 - 2 A 197/13
Sicherheitszulage, Staatsanwalt, Besoldungsverordnung
Der Anspruch auf die Sicherheitszulage ist damit davon abhängig, dass der Beamte einem Personenkreis zugehört, den der Dienstherr durch Zuordnung der Behörde und damit auch der dort Beschäftigten zu den Sicherheitsdiensten als zulageberechtigt bestimmt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. Dezember 1997 - 2 C 9.97 -, juris Rn. Rn. 14 m. w. N.). - VG Bremen, 29.01.2019 - 6 K 819/18
Stellenzulage - Analogieverbot; Ausgliederung; Gesetzesvorbehalt; Landesamt für …
In dem Fall einer durch Behördenneugliederung erfolgten Versetzung eines vormals sicherheitszulageberechtigten Beamten erkannte das Bundesverwaltungsgericht wegen des Wegfalls der Sicherheitszulage die Gewährung einer Ausgleichszulage an und führte -6- aus, dass der (entfallene) Anspruch auf Gewährung einer Sicherheitslage davon abhängig sei, dass der Beamte einem Personenkreis zugehört, den der Dienstherr durch Zuordnung zu den Sicherheitsdiensten als zulageberechtigt bestimmt hat (BVerwG, Urt. v. 11.12.1997 - 2 C 9/97 juris Rn. 14).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine
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Einigungsvertrag Art. 8; ; Einigungsvertrag Art. 9 Abs. 2; ; Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Sachgebiet B Abschn. II Nr. 2 § 4 Abs. 2; ; Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Sachg... ebiet B Abschn. II Nr. 2 § 5 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; VwVfG § 38 Abs. 1; ; Soldatengesetz § 30 Abs. 1; ; Soldatenversorgungsgesetz § 62
- Wolters Kluwer
Berufsoffizier der NVA - Entlassung aus der NVA vor dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland - Umzug in ein westliches Bundesland nach diesem Zeitpunkt - Kein Anspruch auf Umzugskosten
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 02.12.1992 - 10 K 6788/91
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.1995 - 12 A 435/93
- BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95
Papierfundstellen
- BVerwGE 106, 85
- NVwZ 1998, 861 (Ls.)
- DVBl 1998, 649 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93
Auslandszuschlag
Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95
Es verbleibt ihm freilich - zumal bei Regelungen des Besoldungs- und Versorgungsrechts - ein weiter Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 93, 386 ).Der allgemeine Gleichheitssatz ist nur dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 88, 87 ; 90, 46 ; 93, 386 ).
Erfolgt eine Ungleichbehandlung, so muß der rechtfertigende Grund in einem angemessenen Verhältnis dazu stehen (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 86, 59 ; 93, 386 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.1995 - 12 A 435/93
Weitergeltung von Recht der ehemaligen DDR; Anspruch auf Erstattung der …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95
BVerwG 10 C 1.95 OVG 12 A 435/93.unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 18. Januar 1995, 12 A 435/93, die Beklagte zu verpflichten, ihm Umzugskosten in Höhe von 3 141, 89 DM zu erstatten.
- BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95
Der allgemeine Gleichheitssatz ist nur dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 88, 87 ; 90, 46 ; 93, 386 ).
- BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
Kündigungsfristen für Arbeiter
Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95
Der allgemeine Gleichheitssatz ist nur dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 88, 87 ; 90, 46 ; 93, 386 ). - BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88
Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine …
- BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 29.93
Aufstellung und Entfernung von Verkehrszeichen - Abgabe einer verbindlichen …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt eine von der zuständigen Behörde abgegebene Erklärung nur dann eine rechtswirksame Zusicherung im Sinne von § 38 Abs. 1 VwVfG dar, wenn gegenüber dem Adressaten unzweifelhaft der Wille der Behörde zum Ausdruck kommt, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 28.84 - BVerwGE 74, 15 ; Urteil vom 25. Januar 1995 - BVerwG 11 C 29.93 - BVerwGE 97, 323 = DVBl 1995, 746). - BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des Zweckentfremdungsverbots …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95
Erfolgt eine Ungleichbehandlung, so muß der rechtfertigende Grund in einem angemessenen Verhältnis dazu stehen (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 86, 59 ; 93, 386 ). - BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 28.84
Materiellrechtliche Wirkung von Prozeßerklärungen
Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt eine von der zuständigen Behörde abgegebene Erklärung nur dann eine rechtswirksame Zusicherung im Sinne von § 38 Abs. 1 VwVfG dar, wenn gegenüber dem Adressaten unzweifelhaft der Wille der Behörde zum Ausdruck kommt, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 28.84 - BVerwGE 74, 15 ; Urteil vom 25. Januar 1995 - BVerwG 11 C 29.93 - BVerwGE 97, 323 = DVBl 1995, 746). - BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 21/85
Verfassungsmäßigkeit des § 79 BPersVG a.F.
Auszug aus BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95
Der allgemeine Gleichheitssatz ist nur dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 88, 87 ; 90, 46 ; 93, 386 ).
- OVG Thüringen, 22.12.2003 - 4 EO 439/03
Ausbaubeiträge; Wirksame Bekanntmachung einer Straßenbaubeitragssatzung und …
Dies erforderte nämlich, dass in der Erklärung unzweifelhaft der Wille der Behörde zum Ausdruck kommt, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1997 - 10 C 1/95 - , LKV 1998, S. 271 [272]). - OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 948/04 Dies erforderte nämlich, dass in der Erklärung unzweifelhaft der Wille der Behörde zum Ausdruck kommt, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1997 - 10 C 1/95 -, LKV 1998, 271 [272]).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2023 - 10 A 1120/21
Antrag der Klägerin auf Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids für …
- VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99
Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeitrags; Erschließung; Beitrag; Anlage; …
vom 17.12.1997 - 10 C 1/95 -, LKV 1998, 271 [272]). - VG Augsburg, 12.12.2023 - Au 2 E 23.2011
Ärztliche Untersuchung zur Reaktivierung
Eine von der zuständigen Behörde abgegebene Erklärung stellt nur dann eine rechtswirksame Zusicherung im Sinne von § 38 Abs. 1 VwVfG dar, wenn gegenüber dem Adressaten unzweifelhaft der Wille der Behörde zum Ausdruck kommt, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (…vgl. BVerwG, B.v. 26.5.2003 - 8 B 73.03 - juris Rn. 5; U.v. 17.12.1997 - 10 C 1.95 - juris Rn. 27;… SächsOVG, B.v. 27.7.2016 - 5 B 117.16 - juris Rn. 6;… Schröder in Schoch/Schneider, VwVfG, Stand August 2022, § 38 Rn. 14, jeweils m.w.N.). - OVG Thüringen, 11.04.2002 - 4 ZEO 30/00 Dies erforderte nämlich, dass in der Erklärung unzweifelhaft der Wille der Behörde zum Ausdruck kommt, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1997 - 10 C 1/95 -, LKV 1998, 271 [272]).
- OVG Sachsen, 27.07.2016 - 5 B 117/16
Vorläufiger Rechtsschutz; Kommunalabgabenbescheid; Aussetzung der Vollziehung; …
Ob dies zutrifft, ist durch Auslegung der Willenserklärung der Behörde entsprechend § 133 BGB zu ermitteln, wobei maßgebend nicht der innere, sondern der erklärte Wille ist, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (BVerwG, Urt. v. 7. Februar 1986 - 4 C 28.84 -, juris Rn. 12 bis 14, v. 25. Januar 1995 - 11 C 29.93 -, juris Rn. 19, und v. 17. Dezember 1997 - 10 C 1.95 -, juris Rn. 27, Beschl. v. 26. Mai 2003 - 8 B 73.03 -, juris Rn. 5, und v. 19. September 2013 - 9 B 20.13, 9 B 21.13 -, juris Rn. 11). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2004 - 1 A 3958/02 Rn. 46 Zu letzterem vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2003 - 1 WB 4.03 -, DokBer B 2004, 6, Urteile vom 20. Juni 2000 - 10 C 3.99 -, BVerwGE 111, 255 = BWV 2000, 203, und vom 17. Dezember 1997 - 10 C 1.95 -, BVerwGE 106, 85, Beschlüsse vom 27. November 1986 - 1 WB 102.84 -, BVerwGE 83, 255, und vom 29. November 1978 - 1 WB 19.78 -, BVerwGE 63, 165.
- VG Gelsenkirchen, 08.05.2003 - 2 K 5735/01 Rn. 39 Vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1997 - 10 C 1/95 -, Buchholz 111 Art. 9 EV Nr. 6; BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1995 - 11 C 29.93 -, BVerwGE 97, 323 ff., 326, DVBl 1995, 746; BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - 4 C 28/84 -, BVerwGE 74, 15 ff., 17.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 57.97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BBG § 54 S. 3 § 77 Abs. 1 S. 2; BDO § 11
Beamtenrecht - Disziplinarrecht, Entfernung aus dem Dienst bei gewerbsmäßiger Verteilung und gewerbsmäßigem Verkauf illegal eingeführter Zigaretten - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gewerbsmäßige Beteiligung eines Beamten - Verkauf illegal eingeführter Zigaretten - Dienstentfernung
Verfahrensgang
- BDiszG, 03.04.1997 - IX VL 29/96
- BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 57.97
Papierfundstellen
- BVerwGE 113, 166
- NVwZ 1998, 640 (Ls.)
- DVBl 1998, 649 (Ls.)
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 09.11.1994 - 1 D 57.93
Disziplinarrecht: Steuerhinterziehung und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 57.97
Diese richtet sich vielmehr nach den Umständen des Einzelfalles (z.B. Urteil vom 18. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 14.94 - Urteil vom 9. November 1994 - BVerwG 1 D 57.93 -, BVerwGE 103, 184 = BVerwG DokBer B 1995, 80 = ZBR 1995, 75 = DÖV 1995, 289 = DVBl 1995, 622 = DÖD 1995, 230 = IÖD 1995, 126 = NVwZ 1996, 186 ; Urteil vom 10. Dezember 1996 - BVerwG 1 D 89.95 -, BVerwG DokBer B 1997, 94). - BVerwG, 12.07.1994 - 1 D 31.93
Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens - …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 57.97
Dieser strafrechtlichen Einstufung des Falles durch das Strafmaß kommt auch präjudizielle Bedeutung für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme zu, da hier die Ansehensschädigung und Vertrauensbeeinträchtigung von der Straftat selbst und ihren einzelnen Umständen abhängen (Urteil vom 12. Juli 1994 - BVerwG 1 D 31.93 -, ZBR 1995, 26 = BayVBl 1995, 217 m.w.N.). - BVerwG, 10.12.1996 - 1 D 89.95
Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten des gehobenen Zolldienstes - Falsche …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 57.97
Diese richtet sich vielmehr nach den Umständen des Einzelfalles (z.B. Urteil vom 18. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 14.94 - Urteil vom 9. November 1994 - BVerwG 1 D 57.93 -, BVerwGE 103, 184 = BVerwG DokBer B 1995, 80 = ZBR 1995, 75 = DÖV 1995, 289 = DVBl 1995, 622 = DÖD 1995, 230 = IÖD 1995, 126 = NVwZ 1996, 186 ; Urteil vom 10. Dezember 1996 - BVerwG 1 D 89.95 -, BVerwG DokBer B 1997, 94). - BVerwG, 18.10.1994 - 1 D 14.94
Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten des gehobenen Dienstes der …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 57.97
Diese richtet sich vielmehr nach den Umständen des Einzelfalles (z.B. Urteil vom 18. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 14.94 - Urteil vom 9. November 1994 - BVerwG 1 D 57.93 -, BVerwGE 103, 184 = BVerwG DokBer B 1995, 80 = ZBR 1995, 75 = DÖV 1995, 289 = DVBl 1995, 622 = DÖD 1995, 230 = IÖD 1995, 126 = NVwZ 1996, 186 ; Urteil vom 10. Dezember 1996 - BVerwG 1 D 89.95 -, BVerwG DokBer B 1997, 94). - BVerwG, 08.09.1982 - 1 D 73.81
Ankauf und Absetzen von gestohlenem Beförderungsgut der Deutschen Bundesbahn …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 57.97
Durch den Umfang der Tat unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von demjenigen, der Gegenstand des Urteils vom 8. September 1982 - BVerwG 1 D 73.81 - war und der zur Degradierung des damals betroffenen Beamten führte.
- BVerwG, 25.06.1998 - 1 D 32.97
Steuerhehlerei und gewerbsmäßige Steuerhehlerei mit unverzollten und …
Da der Absatz von großen Mengen unverzollter und unversteuerter Zigaretten im Inland nicht ohne Unterverteiler - wie den Beamten - möglich und damit die illegale Einfuhr von Zigaretten wirtschaftlich nicht lohnend wäre, ist das strafgerichtlich als Steuerhehlerei und als gewerbsmäßige Steuerhehlerei qualifizierte Fehlverhalten disziplinarrechtlich nach den Grundsätzen zu beurteilen, die für Steuerhinterziehungen gelten (Urteil vom 26. November 1997 - BVerwG 1 D 57.97 - in einem Parallelfall).Diese richtet sich vielmehr nach den Umständen des Einzelfalles (Urteil vom 26. November 1997, a.a.O., m.w.N.).
Damit wird - wie der Senat bereits im Urteil vom 26. November 1997, a.a.O., ausgeführt hat - zwar dem Beamten nicht das Ausmaß des gesamten damaligen Zigarettenschmuggels als belastender Umstand zugerechnet.
Dieser strafrechtlichen Einstufung des Falles durch das Strafmaß kommt auch präjudizielle Bedeutung für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme zu, da hier die Ansehensschädigung und Vertrauensbeeinträchtigung von der Straftat selbst und ihren einzelnen Umständen abhängen (Urteil vom 26. November 1997, a.a.O., m.w.N.).
Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den vom Beamten erstmals in der Hauptverhandlung vor dem Senat geltend gemachten Umstand, er habe nach seiner eigenen Verhaftung auf Verlangen der Steuerfahndung mit dem damaligen Bundesbahnobersekretär K. zwecks illegaler Weitervermittlung unverzollter und unversteuerter Zigaretten Kontakt aufgenommen und damit letztlich zu dessen Überführung und straf- sowie disziplinarrechtlicher Verurteilung beigetragen (vgl. in der Sache H. das Senatsurteil vom 26. November 1997, a.a.O.).
- BVerwG, 15.06.1998 - 1 D 32.97
Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei gewerbsmäßiger Steuerhehlerei mit …
Da der Absatz von großen Mengen unverzollter und unversteuerter Zigaretten im Inland nicht ohne Unterverteiler - wie den Beamten - möglich und damit die illegale Einfuhr von Zigaretten wirtschaftlich nicht lohnend wäre, ist das strafgerichtlich als Steuerhehlerei und als gewerbsmäßige Steuerhehlerei qualifizierte Fehlverhalten disziplinarrechtlich nach den Grundsätzen zu beurteilen, die für Steuerhinterziehungen gelten (Urteil vom 26. November 1997 - BVerwG 1 D 57.97 -, IÖD 1998, 142 in einem Parallelfall).Diese richtet sich vielmehr nach den Umständen des Einzelfalles (Urteil vom 26. November 1997, a.a.O., m.w.N.).
Damit wird - wie der Senat bereits im Urteil vom 26. November 1997, a.a.O., ausgeführt hat - zwar dem Beamten nicht das Ausmaß des gesamten damaligen Zigarettenschmuggels als belastender Umstand zugerechnet.
Dieser strafrechtlichen Einstufung des Falles durch das Strafmaß kommt auch präjudizielle Bedeutung für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme zu, da hier die Ansehensschädigung und Vertrauensbeeinträchtigung von der Straftat selbst und ihren einzelnen Umständen abhängen (Urteil vom 26. November 1997, a.a.O., m.w.N.).
Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den vom Beamten erstmals in der Hauptverhandlung vor dem Senat geltend gemachten Umstand, er habe nach seiner eigenen Verhaftung auf Verlangen der Steuerfahndung mit dem damaligen Bundesbahnobersekretär Z zwecks illegaler Weitervermittlung unverzollter und unversteuerter Zigaretten Kontakt aufgenommen und damit letztlich zu dessen Überführung und straf- sowie disziplinarrechtlicher Verurteilung beigetragen (vgl. das Senatsurteil vom 26. November 1997, a.a.O.).
- BVerwG, 06.06.2000 - 1 D 66.98
Zollbeamter a.D.; Steuerhinterziehung bei der Einfuhr von 14 Handfeuerwaffen zu …
Diese richtet sich vielmehr nach den Umständen des Einzelfalles (z.B. Urteil vom 26. November 1997 - BVerwG 1 D 57.97 - <BVerwGE 113, 166 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 14 = DÖD 1998, 204> m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2019 - 3d A 86/18 Rn. 70 Vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 -, BVerwGE 140, 185 = juris Rn. 34, und vom 26. November 1997 - 1 D 57.97 -, BVerwGE 113, 166 = juris Rn. 17 ff.
- VGH Bayern, 29.01.2025 - 16a D 23.497
Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen Steuerhinterziehung …
Vielmehr kann auch bei geringeren Hinterziehungsbeträgen die Höchstmaßnahme gerechtfertigt sein, wenn im Einzelfall erschwerende Gesichtspunkte hinzutreten (OVG NW, U.v. 18.9.2019 - 3d A 86/18.O - juris Rn. 67 f. unter Verweis auf BVerwG, U.v. 26.11.1997 - 1 D 57.97 - juris Rn. 17 ff.). - BVerwG, 24.11.1998 - 1 D 16.97
Verstoß eines Zollbeamten gegen seine dienstliche Kernpflichten - Ausprägungen …
Diese richtet sich vielmehr nach den Umständen des Einzelfalls (Urteil vom 26. November 1997 - BVerwG 1 D 57.97 - DÖD 1998, 204> m.w.N.).Dieser strafrechtlichen Einstufung des Falles durch das Strafmaß kommt auch präjudizielle Bedeutung für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme zu, da hier die Ansehensschädigung und Vertrauensbeeinträchtigung von der Straftat selbst und ihren einzelnen Umständen abhängen (Urteil vom 26. November 1997 a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2016 - 3d A 2434/13
Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines schwerwiegenden …
Rn. 102 Vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 -, Rn. 34, juris, und vom 26. November 1997 - 1 D 57.97 -, Rn. 17 ff.,juris. - BVerwG, 14.09.1999 - 1 D 27.98
Beamter des höheren Dienstes; Laborleiter in einem ... Institut; genehmigte …
Hängt aber, wie im vorliegenden Fall, die Ansehensschädigung und die Vertrauenseinbuße von der Straftat selbst ab, so hat auch die verhängte Strafe Bedeutung für die Disziplinarmaßnahme (Urteil vom 26. November 1997 - BVerwG 1 D 57.97 - m.w.N.). - BVerwG, 29.06.1999 - 1 D 73.98
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Fernmeldebeamter a.D.; anonyme Anrufe (sog. …
Dieser strafrechtlichen Einstufung des Falles kommt auch präjudizielle Bedeutung für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme zu, da hier die Ansehensschädigung und Vertrauensbeeinträchtigung von der Straftat selbst und ihren einzelnen Umständen abhängen (Urteil vom 26. November 1997 - BVerwG 1 D 57.97 -DÖD 1998, 204> m.w.N.). - VG Trier, 16.11.2006 - 3 K 400/06
Schnaps brennender Polizeihauptmeister wird zurückgestuft
Hier aber schlägt die strafrechtliche Beurteilung auf die disziplinare Wertung durch, weil - wie oben schon ausgeführt - Ansehensschädigung und Vertrauensbeeinträchtigung von der Straftat selbst und ihren einzelnen Umständen abhängen, so dass die Einstufung des Falles durch das Strafmaß auch präjudizielle Bedeutung für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme haben kann (BVerwGE 113, 166 f; BVerwG Urteil vom 25.06.1998, 1 D 32/97 - JURIS -). - BVerwG, 11.11.2003 - 1 D 11.03
Aberkennung des Ruhegehalts eines Ruhestandsbeamten wegen Handelns mit …
- BVerwG, 11.07.2001 - 1 D 41.00
Disziplinarmaßnahmen für außergerichtliche Dienstvergehen bei Beamten - …
- BVerwG, 04.07.2000 - 1 D 38.99
Aberkennung des Ruhegehalts nach einemVersicherungsbetrug - Betrug zum Nachteil …
- BVerwG, 06.06.2000 - 1 D 34.99
Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung mit unverzollten und unversteuerten Zigaretten …
- VGH Baden-Württemberg, 14.06.1999 - D 17 S 11/98
Disziplinarverfahren: Wiedereinsetzung in die versäumte Frist des DO BW § 78 …
- VGH Bayern, 24.09.2008 - 16a D 07.2849
Finanzbeamter des mittleren Dienstes; einmalige Hinterziehung von Erbschaft- bzw. …
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Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.1998 - 2 A 11193/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beurteilungssystem; Leistungsmerkmale; Befähigungsmerkmale; Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsmaßstäbe; Beurteilungsgefälle
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 18.01.1997 - 6 K 2939/96
- VG Koblenz, 28.01.1997 - 6 K 2939/96
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.1998 - 2 A 11193/97
- BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 9.99
Papierfundstellen
- DVBl 1998, 649 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7)
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2013 - 2 A 10804/13
Beförderung von Polizeivollzugsbeamten in Rheinland-Pfalz; Topfwirtschaft; …
Das vom Beklagten im Bereich der Polizeibeamten seit Mitte der 90er Jahre praktizierte System, in dem lediglich die Leistungen der Beamten, nicht jedoch auch ihre Befähigungen in einer Gesamtnote zusammengefasst werden, ist vom erkennenden Senat bereits mehrfach als rechtmäßig angesehen worden (vgl. hierzu grundlegend: Urteil vom 13. März 1998 - 2 A 11193/97.OVG -, DVBl. 1998, 649). - BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 9.99
Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über; -, von der Richtlinie abweichende …
BVerwG 2 C 9.99 OVG 2 A 11193/97. - OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2013 - 1 M 129/12
Berücksichtigung selbständiger Teil-Gesamtbewertungen (Leistung bzw. Befähigung) …
Der Leistungsgrundsatz im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG fordert insofern lediglich, dass die in der dienstlichen Beurteilung bewerteten Elemente von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ihre Berücksichtigung finden (vgl. auch: BVerwG…, Urteil vom 28. Oktober 2004, a. a. O.; OVG Hamburg, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 Bs 208/08 -, ZBR 2009, 311; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. September 2008 - 6 B 987/08 -, juris, und Beschluss vom 23. Juni 2004 - 1 B 455/04 -, juris [m. w. N.]; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. März 1998 - 2 A 11193/97 -, juris).
- VG Magdeburg, 26.11.2012 - 5 B 246/12
Berücksichtigung von Befähigungsbeurteilungen bei Beförderungsentscheidungen
Der Antragsgegner muss aber zum Zwecke der Beförderungsauswahl ein Konzept entwickeln, nach dem die Leistungsbeurteilung und die Befähigungsbeurteilung so zueinander ins Verhältnis gesetzt werden, dass beide Teile der zugrunde gelegten dienstlichen Beurteilungen in messbarer Weise in seine Auswahlerwägungen einfließen (vgl. auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 Bs 208/08 -, ZBR 2009, 311; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. März 1998 - 2 A 11193/97 -, zitiert nach juris). - VGH Hessen, 16.11.1999 - 1 TZ 2496/99
Beurteilungsrichtlinie im Bundesgrenzschutz - Richtsätze für das anteilige …
Rn. 6 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Dienstherr grundsätzlich befugt, Richtsätze für das anteilige Verhältnis der Gesamtnoten (Quotenregelungen) als Konkretisierung der von ihm gewollten Beurteilungsmaßstäbe festzulegen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. Juni 1980 -- 2 C 13.79 -- a.a.O.; Beschluss vom 7. November 1988 -- 2 B 79.88 --, Dok. Ber. B 1989, 5 sowie Urteil vom 13. November 1997 -- 2 A 1.97 --, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 17 = DVBl. 1998, 638; ebenso VGH BW, Beschlüsse vom 4. Februar 1988 -- 4 S 2322/87 --, VBlBW 1988, 480 und vom 9. November 1988 -- 4 S 1333/88 --, Juris; OVG Rh.-- Pf., Beschlüsse vom 30. September 1992 -- 2 A 10724/92 --, RiA 1993, 314 = IÖD 1993, 76 und vom 13. März 1998 -- 2 A 11193/97 --, DVBl. 1998, 649-Ls). - VG Lüneburg, 20.03.2002 - 1 A 80/00
Beförderung; Beurteilung; Beurteilungssplitting; Beurteilungszeitraum; …
Dahinstehen mag unter diesen Umständen, ob und in welchem Maße der Dienstherr bei getrennten Leistungs- und Befähigungsbewertungen, so wie sie hier vorliegen, ein Konzept dafür entwickeln muss, in welcher Weise die Leistungs- und Befähigungsmerkmale gewichtet und zueinander überhaupt ins Verhältnis gesetzt werden sollen (OVG Rheinland-Pfalz, DVBl. 1998, 649). - VG Lüneburg, 20.03.2002 - 1 A 152/01
Pauschale Absenkung einer dienstlichen Beurteilung
Dahinstehen mag unter diesen Umständen, ob und in welchem Maße der Dienstherr bei getrennten Leistungs- und Befähigungsbewertungen, so wie sie hier vorliegen, ein Konzept dafür entwickeln muss, in welcher Weise die Leistungs- und Befähigungsmerkmale gewichtet und zueinander überhaupt ins Verhältnis gesetzt werden sollen (OVG Rheinland-Pfalz, DVBl. 1998, 649).
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