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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 13 S 2456/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2330
VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 13 S 2456/99 (https://dejure.org/2000,2330)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.05.2000 - 13 S 2456/99 (https://dejure.org/2000,2330)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Mai 2000 - 13 S 2456/99 (https://dejure.org/2000,2330)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erteilung einer Duldung zwecks Ermöglichung der Fortführung einer familiären Lebensgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 54 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 8 Abs. 2, 30 Abs. 3 u. 4, 55 Abs. 2, 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Art. 6 GG; Art. 8 EMRK; § 123 VwGO
    Ausländerrecht/Ausweisung/Duldung/familiäre Lebensgemeinschaft/Sorgerecht

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 54 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 8 Abs. 2, 30 Abs. 3 u. 4, 55 Abs. 2, 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Art. 6 GG; Art. 8 EMRK; § 123 VwGO
    Ausländerrecht/Ausweisung/Duldung/familiäre Lebensgemeinschaft/Sorgerecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, Beilage Nr. 10, 113
  • NJ 2000, 665
  • FamRZ 2001, 420
  • DVBl 2000, 1549
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 13 S 2456/99
    Entsprechend gilt dies im Hinblick auf Art. 8 EMRK, der keinen weitergehenden Schutz vermittelt, soweit sich sein Anwendungsbereich mit dem des Art. 6 GG deckt (BVerwG, Urteil vom 9.12.1997 - 1 C 19.96 -, BVerwGE 106, 13 = InfAuslR 1998, 213).

    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz von Ehe und Familie entspricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über den Aufenthalt seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 9.12.1997, a.a.O., m.w.N.).

    Eine familiäre Lebensgemeinschaft ist in der Regel durch eine gemeinsame Lebensführung in der Form der Beistandsgemeinschaft gekennzeichnet, in der den Familienangehörigen dauernde Hilfe und Unterstützung zuteil wird; in Bezug auf die in der Familie lebenden minderjährigen und heranwachsenden Kinder hat die Familie überdies die Funktion einer Erziehungsgemeinschaft, die von der elterlichen Verantwortung für die leibliche und seelische Entwicklung des Kindes geprägt wird (GK-AuslR, § 17 RdNr. 39 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 9.12.1997, a.a.O.).

    Solche Anhaltspunkte können im Verhältnis zwischen einem Vater und seinem nichtehelichen Kind etwa in intensiven Kontakten, gemeinsam verbrachten Ferien, der Übernahme eines nicht unerheblichen Anteils an der Betreuung und der Erziehung des Kindes oder in sonstigen vergleichbaren Beistandsleistungen liegen, die geeignet sind, das Fehlen eines gemeinsamen Lebensmittelpunktes weitgehend auszugleichen (BVerwG, Urteil vom 9.12.1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 13 S 2456/99
    Typischerweise wird daher in den Fällen, in denen Art. 6 Abs. 1 GG oder Art. 8 EMRK der Entfernung des Ausländers aus dem Bundesgebiet entgegenstehen und daher die Abschiebung aus rechtlichen Gründen unmöglich ist, diesem Abschiebungshindernis nicht durch Erteilung einer Duldung gem. § 55 Abs. 2 AuslG entsprochen werden können; vielmehr ist vorrangig die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 AuslG ins Auge zu fassen (BVerwG, Urteil vom 4.6.1997 - 1 C 9.95 -, BVerwGE 105, 35 = NVwZ 1997, 1114).

    Die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis dürfte auch nicht an den Regelversagungsgründen des § 7 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 AuslG scheitern; denn bei Unvereinbarkeit der Versagung der Aufenthaltsgenehmigung mit der verfassungsrechtlichen Wertentscheidung des Art. 6 GG rechtfertigt dies die Annahme eines Ausnahmefalls und damit eine Abweichung von den in Rede stehenden Regelversagungsgründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.6.1997, a.a.O.).

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung des Aufschubs aufenthaltsbeendender Maßnahmen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 13 S 2456/99
    Der vorliegende Fall nötigt deshalb nicht zu einer Auseinandersetzung mit der Frage, welche aufenthaltsrechtliche Bedeutung dem gemeinsamen elterlichen Sorgerecht als solchem unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts vom 16.12.1997 (BGBl. I S. 2942) zukommt (vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 31.8.1999, NVwZ 2000, 59; OVG Hamburg, Beschluss vom 28.4.1999, NVwZ 2000, 105; Aufsätze von Dietz, InfAuslR 1999, 177, Laskowski/Albrecht, ZAR 1999, 100 und Kiehl, NVwZ 2000, 282).

    Es ist indes zu berücksichtigen, dass gerade bei einem kleinen Kind die Entwicklung sehr schnell voranschreitet, sodass selbst eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit mit Blick auf Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG schon unzumutbar lang sein kann (BVerfG, Kammerbeschluss vom 31.8.1999, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1995 - 13 S 2185/95

    Ausländerrecht: Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung - tatsächliche …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 13 S 2456/99
    Das Risiko einer Strafverfolgung und Bestrafung nach dieser Vorschrift ist einem Ausländer, der einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Duldung hat, jedoch nicht zumutbar (Senatsbeschluss vom 3.11.1995 - 13 S 2185/95 -, NVwZ-RR 1996, 356).
  • OVG Hamburg, 28.04.1999 - 4 Bs 92/99

    Rechtsfolgen einer Neuregelung der elterlichen Sorge durch das …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 13 S 2456/99
    Der vorliegende Fall nötigt deshalb nicht zu einer Auseinandersetzung mit der Frage, welche aufenthaltsrechtliche Bedeutung dem gemeinsamen elterlichen Sorgerecht als solchem unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts vom 16.12.1997 (BGBl. I S. 2942) zukommt (vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 31.8.1999, NVwZ 2000, 59; OVG Hamburg, Beschluss vom 28.4.1999, NVwZ 2000, 105; Aufsätze von Dietz, InfAuslR 1999, 177, Laskowski/Albrecht, ZAR 1999, 100 und Kiehl, NVwZ 2000, 282).
  • VGH Hessen, 18.02.1993 - 13 TG 2743/92

    Erteilung einer Duldung nicht schon im Eilverfahren; nur Verpflichtung, von der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 13 S 2456/99
    Auf eine einstweilige Anordnung lediglich des Inhalts, den Antragsgegner zu verpflichten, von der Abschiebung einstweilen abzusehen, braucht sich der Antragsteller nicht verweisen zu lassen (so aber Hess. VGH, Beschluss vom 18.2.1993, NVwZ-RR 1993, 666).
  • VGH Bayern, 22.07.2008 - 19 CE 08.781

    Erteilung einer Duldung wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Ausreise; Schutz der …

    1999, 97 [98]; VGH BW, B. v. 2.5.2000 - 13 S 2456/99 -, InfAuslR 2000, 395 [396]; VGH BW, B. v. 22.11.2006 - 13 S 2157/06 -, AuAS 2007, 38; OVG Bautzen, B. v. 31.8.2000 - 3 BS 713/99 -, NVwZ-RR 2001, 689 [690]; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 6.12.2006 - 2 M 317/06 -, InfAuslR 2007, 104 [105]).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass durch das nachträgliche Entstehen einer von Art. 6 Abs. 1 und 2 GG grundsätzlich geschützten Lebensgemeinschaft regelmäßig eine neue Situation eintritt, die sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht eine Zäsur bewirkt und damit zu einer Neubeurteilung und -bewertung zwingt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, 59 [60] m.w.N.; siehe auch VGH BW, B. v. 2.5.2000 - 13 S 2456/99 -, InfAuslR 2000, 395 [397]; OVG Hamburg, B. v. 25.9.2003 - 1 Bs 457/03 -, AuAS 2004, 40 [41];… OVG Saarlouis, Urt. v. 15.9.2006 - 2 R 1/06 - Juris; VG Wiesbaden, B. v. 19.11.2003 - 8 G 1975/03.

    Insbesondere ist zu beachten, dass gerade bei einem kleinen Kind die Entwicklung sehr schnell voranschreitet, so dass selbst eine verhältnismäßig kurze Zeit der Trennung mit Blick auf Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG schon unzumutbar lang sein kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 -, NVwZ 2000, 59 [60]; siehe auch VGH BW, B. v. 2.5.2000 - 13 S 2456/99 -, InfAuslR 2000, 395 [397]; BayVGH, B. v. 2.7.1999 - 10 CE 99.968 -, NVwZ-Beil.

    Typischerweise wird daher in Fällen, in denen Art. 6 Abs. 1 GG oder Art. 8 EMRK der Entfernung des Ausländers aus dem Bundesgebiet entgegen stehen und die Abschiebung daher aus rechtlichen Gründen unmöglich ist, diesem Abschiebungshindernis nicht durch Erteilung einer Duldung gemäß § 60 a Abs. 2 AufenthG entsprochen werden können;… vielmehr ist in diesen Fällen grundsätzlich die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG (s. hierzu näher unter 3.) ins Auge zu fassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.6.1997 - 1 C 9.95 -, BVerwGE 105, 35 [43 f.]; VGH BW, B. v. 2.5.2000 - 13 S 2456/99 -, InfAuslR 2000, 395 jeweils zu § 30 Abs. 3 AuslG 1990).

    Hinsichtlich des vom Verwaltungsgericht zu Recht bereits im Eilverfahren problematisierten Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 4.6.1997 - 1 C 9.95 -, BVerwGE 105, 35 [43 f.]; VGH BW, B. v. 2.5.2000 - 13 S 2456/99 -, InfAuslR 2000, 395 jeweils zu § 30 Abs. 3 AuslG 1990) ist auf Folgendes hinzuweisen:.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2008 - 11 S 378/08

    AufenthV § 39 Nr 5 verlangt Aussetzung der Abschiebung eines Ausländers bei …

    Die Antragsteller müssen sich daher nicht auf eine einstweilige Anordnung lediglich des Inhalts verweisen lassen, dass der Antragsgegner verpflichtet wird, von der Abschiebung einstweilen abzusehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.05.2000 - 13 S 2456/99 - InfAuslR 2000, 395 = EZAR 020 Nr. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2004 - 13 S 990/04

    Abschiebungshindernis des mitsorgeberechtigten Vaters

    Der Antrag des Antragstellers beim Verwaltungsgericht, dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig zu untersagen, ihn abzuschieben - ein Begehren, das der Antragsteller mit der Beschwerde weiterverfolgt -, war der Sache nach (s. §§ 88, 86 Abs. 3 VwGO) darauf gerichtet, den Antragsgegner im Weg der einstweiligen Anordnung zur Erteilung einer Duldung zu verpflichten (s. dazu Beschlüsse des Senats vom 04.11.2003 - 13 S 2303/03 - und vom 02.05.2000 - 13 S 2456/99 -, EZAR 020 Nr. 14).

    Zwar kommt in den Fällen, in denen Art. 6 Abs. 1 GG oder Art. 8 EMRK der Entfernung eines Ausländers aus dem Bundesgebiet entgegensteht und daher die Abschiebung aus rechtlichen Gründen unmöglich ist, in der Regel vorrangig die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 3 AuslG an Stelle einer Duldung nach § 55 Abs. 2 AuslG in Betracht (siehe BVerwG…, Urteil vom 04.06.1997 - 1 C 9.95 -, NVwZ 1997, S. 1114 und std. Rspr., siehe auch Senat, Beschluss vom 02.05.2000 - 13 S 2456/99 -, AuAS 2000, S. 158); vor Stellung eines Antrags auf Aufenthaltsbefugnis ist aber jedenfalls nach § 30 Abs. 4 AuslG der Besitz einer Duldung erforderlich, so dass der Ausländer zunächst darauf verwiesen ist, diese zu erstreiten.

    Was die Beziehungen zwischen einem Vater und seinem nichtehelichen Kind angeht, so werden auch sie vom Schutzbereich beider Vorschriften umfasst; zwischenzeitlich ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts über den im Beschluss des Senats vom 02.05.2000 (a.a.O., m.w.N.) dargestellten Stand noch hinausgegangen.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2001 - 13 S 555/01

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkung des GG Art 6

    Dies kann im Verhältnis von Eltern und kleinen Kindern (BVerfG, Kammerbeschl. v. 31.8.1999, NVwZ 2000, 59; Senatsbeschlüsse v. 2.5.2000 - 13 S 2456/99 -, InfAuslR 2000, 395 und v. 29.3.2001 -, a.a.O.) sowie bei Ehegatten dann der Fall sein, wenn einer der Ehegatten auf Grund individueller Besonderheiten, etwa Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder psychischer Not, mehr als im Regelfall üblich auf den persönlichen Beistand des anderen Ehegatten angewiesen ist (vgl. dazu - in anderem rechtlichen Zusammenhang - Senatsbeschl. v. 6.5.1997 - 13 S 1997/96 -, InfAuslR 1997, 363).

    Um eine solche zugespitzte Situation handelt es sich im vorliegenden Fall aber nicht, so dass sich - mit Blick auf den besonderen Versagungsgrund des § 8 Abs. 2 Satz 2 AuslG - eine zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs gebotene Kontrollüberlegung erübrigt, ob eine (nunmehr verfügte) Ausweisung unter Berücksichtigung des Familienschutzes Bestand haben könnte (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 2.5.2000, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 25.05.2005 - 3 EO 114/05

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Ausreisehindernis; Abschiebungshindernis; …

    Die Interessenabwägung bei einer solchen Fallgestaltung muss die Frage einbeziehen, ob im Zeitpunkt der Beurteilung eine (erneute) Ausweisung in rechtlich fehlerfreier Weise ergehen könnte (i. A. an VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Mai 2000 - 13 S 2456/99 - InfAuslR 2000, 395).

    Dies folgt sowohl aus der Unterschiedlichkeit der Streitgegenstände sowie daraus, dass die sich im Verlaufe der letzten anderthalb Jahre - seit der Entlassung des Antragstellers aus der Strafhaft - entwickelte intensivere Beziehung zu seinem Sohn im Ausweisungsverfahren noch keine Berücksichtigung finden konnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Mai 2000 - 13 S 2456/99 - InfAuslR 2000, 395 = EzAR 020 Nr. 14).

    Zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen - im Blick auf die ausländerrechtlichen Vorschriften über die Voraussetzungen für eine Ausweisung (vgl. §§ 53 ff. AufenthG) - kommt ein Abschiebungsschutz nach Art. 6 GG nur in Betracht, wenn zum jetzigen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung eine (nunmehr verfügte) Ausweisung unter Berücksichtigung des Familienschutzes keinen Bestand haben könnte, soweit nach der maßgebenden Rechtsgrundlage dafür Raum ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Mai 2000 - 13 S 2456/99 - a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2001 - 13 S 864/00

    Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder; Familiennachzug - …

    Der von ihr mit Aussicht auf Erfolg geltend gemachte Duldungsanspruch würde durch den Vollzug der Abschiebung vernichtet, was es mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes ausnahmsweise rechtfertigt, die Hauptsache (vorläufig) vorwegzunehmen (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 2.5.2000 - 13 S 2456/99 -, InfAuslR 2000, 395 sowie Eyermann/Happ, VwGO, 11. Aufl., § 123 RdNr. 63;… Funke-Kaiser a.a.O. § 123 RdNr. 62 und Kopp/ Schenke, VwGO, 12. Aufl., § 123 RdNrn. 13, 14).

    Das Risiko einer Strafverfolgung und Bestrafung nach dieser Vorschrift ist ihr daher nicht zuzumuten (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. die Senatsbeschlüsse vom 2.5.2000 a.a.O. und vom 3.11.1995 - 13 S 2185/95 -, NVwZ-RR 1996, 356).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 13 S 2540/99

    Sicherung eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über Duldung

    Der von den Antragstellern auch in der Hauptsache geltend gemachte Duldungsanspruch würde durch den Vollzug der Abschiebung vernichtet, was es mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes ausnahmsweise rechtfertigt, die Hauptsache - im vorliegenden Fall ohnehin nur vorläufig - vorwegzunehmen (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 2.5.2000 - 13 S 2456/99 -, InfAuslR 2000, 395 sowie Eyermann/Happ, VwGO, 11. Aufl., § 123 RdNr. 63;… Funke-Kaiser a.a.O. § 123 RdNr. 62 und Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., § 123 RdNrn. 13, 14).

    Das Risiko einer Strafverfolgung und Bestrafung nach dieser Vorschrift ist ihnen daher nicht zuzumuten (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. die Senatsbeschlüsse vom 2.5.2000 a.a.O. und vom 3.11.1995 - 13 S 2185/95 -, NVwZ-RR 1996, 356).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2002 - 11 S 2240/01

    Zuständigkeit für abgelehnte Asylbewerber; Duldungsanspruch - …

    In diesem Fall kann eine Duldung wegen eines rechtlichen Abschiebungshindernisses nach § 55 Abs. 2 AuslG in Betracht kommen, die auch bei Fortwirken der Ausweisung langfristig in eine Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Abs. 4 AuslG münden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2.5.2000 - 13 S 2456/99 -, InfAuslR 2000, 395).

    Nur in einem solchen Fall haben die genannten Rechtsfolgen zurückzustehen und kann ausnahmsweise auf die Ausreise des Ausländers nach dieser Vorschrift verzichtet werden (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.9.2001 - 10 S 1230/01 -, EZAR 039 Nr. 8; Beschluss vom 2.5.2000, a.a.O.; Urteil vom 5.7.2000 - 13 S 1726/99 -, InfAuslR 2000, 491; Urteil vom 13.6.2000 - 13 S 1378/98 -, VBlBW 2001, 23; BVerwG…, Urteil vom 4.6.1997, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2002 - 13 S 673/02

    Erwachsenenadoption - Abschiebung - Schutz der Familie

    Dieses Begehren ist bei sachdienlicher Auslegung darauf gerichtet, den Antragsgegner zu 2. im Wege der einstweiligen Anordnung zur Erteilung einer Duldung zu verpflichten (zur Unzulänglichkeit eines auf schlichtes Absehen von der Abschiebung gerichteten Begehrens vgl. Senatsbeschluss vom 2.5.2000 - 13 S 2456/99 -, InfAuslR 2000, 395).
  • VG Saarlouis, 28.02.2008 - 11 L 103/08

    Eilrechtsschutz gegen die Abschiebung eines nichtehelichen Vaters, der bei …

    Rn. 12 so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.05.2000 -13 S 2456/99-, InfAuslR 2000, 395, m.w.N.

    Rn. 24 vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 31.08.1999 -2 BvR 1523/99-, NVwZ 2000, 59; BVerfG, Beschluss vom 30.01.2002 -2 BvR 231/00-, InfAuslR 2002, 171; BVerfG, Beschluss vom 20.07.2004 -2 BvR 1001/04-, InfAuslR 2005, 48; BVerfG, Beschluss vom 08.12.2005 -2 BvR 1001/04-, InfAuslR 2006, 122, m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 23.01.2006 -2 BvR 1935/05-, NVwZ 2006, 682; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.06.2004 -13 S 990/04-, InfAuslR 2004, 289, m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.05.2000 -13 S 2456/99-, InfAuslR 2000, 395.

  • VG Sigmaringen, 04.08.2008 - 8 K 1001/08

    Verdacht mißbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung zwecks Erlangung der …

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 10 S 1230/01

    Ausweisung politisch Verfolgter - Straffälligkeit

  • VG Potsdam, 13.11.2003 - 14 L 1011/03

    D (A), Duldung, Familienangehörige, Kinder, Asylbewerber, Schutz von Ehe und …

  • VerfGH Berlin, 22.02.2001 - VerfGH 103 A/00

    Ablehnung der einstweiligen Aussetzung der Ausreisepflicht mangels Bestehens …

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2003 - 13 S 2685/02

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten - besondere Härte - …

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2001 - 11 S 1700/01

    Aufenthaltserlaubnis für sorgeberechtigten ausländischen Elternteil

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.2001 - 13 S 1577/00

    Wiederaufgreifen des Verfahrens nach anwaltlich verschuldeter Bestandskraft der …

  • OVG Hamburg, 04.05.2001 - 4 Bs 324/00

    Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis ohne Durchführung eines ordnungsgemäßen …

  • OVG Sachsen, 02.11.2004 - 3 BS 416/04

    Antrag nach § 123 VwGO

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2000 - 11 M 2929/00

    Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltsbefugnis; Ausländer; ausländischer Elternteil; …

  • VG Karlsruhe, 06.11.2002 - 5 K 3674/02

    Befristung der Sperrwirkung der Abschiebung - Familienschutz

  • VG Stuttgart, 05.01.2007 - 11 K 2421/06

    Abschiebungsverbot infolge einer erheblicher Gesundheitsgefahr.

  • VG Gera, 14.01.2005 - 4 E 37/05

    Ausländerrecht ; Abschiebung; Ausweisung; Bestandskraft; Rechtskraft; Familie; …

  • VG Stuttgart, 21.06.2004 - 10 K 2200/04

    Verlöbnis und lediglich beabsichtigte Eheschließung kein Abschiebhindernis

  • VG Hamburg, 22.10.2001 - 22 VG 2255/01

    Sichtvermerkverfahren für ausländischen Vater

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2001 - 13 S 2563/00

    Ausweisung - unterbliebene Anhörung

  • VG Freiburg, 02.07.2004 - 1 K 229/04

    Keine Duldung bei nur familiärer Lebensgemeinschaft

  • VG Stuttgart, 12.12.2006 - 6 K 4464/06

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Schutz …

  • VG Stuttgart, 11.04.2003 - 6 K 991/03

    Ausweisungsinteresse vor familiärer Bindung eines Vaters zu nichtehelichem Kind …

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dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 7 S 313/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8095
VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 7 S 313/00 (https://dejure.org/2000,8095)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.04.2000 - 7 S 313/00 (https://dejure.org/2000,8095)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. April 2000 - 7 S 313/00 (https://dejure.org/2000,8095)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Regelung der örtlichen Zuständigkeit im AsylbLG

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AsylbLG § 10a Abs. 1; AsylblG § 11
    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Örtliche Zuständigkeit, Zuweisung, Verteilung, Räumliche Beschränkung, Tatsächlicher Aufenthalt, Rechtmäßiger Aufenthalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, Beilage Nr. 8, 93
  • DVBl 2000, 1549
  • DÖV 2000, 648
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 11.08.1998 - 4 M 3575/98

    örtliche Zuständigkeit eines Leistungsträgers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 7 S 313/00
    Bei einer Auslegung des § 10 a Abs. 1 Satz 2 AsylbLG in dem von den Antragstellern für richtig gehaltenen Sinne würde es mithin im Falle eines Leistungsberechtigten, der sich einer asyl- oder ausländerrechtlichen räumlichen Beschränkung zuwider in einem Teil der Bundesrepublik Deutschland aufhält, an einer die örtliche Zuständigkeit regelnden Norm überhaupt fehlen, da § 11 Abs. 2 AsylbLG nach der Aufnahme der die örtliche Zuständigkeit regelnden Vorschrift des § 10 a AsylbLG unstreitig keine örtliche Zuständigkeitsregelung - mehr - beinhaltet, sondern lediglich eine den Leistungsumfang einschränkende Regelung für den Fall enthält, dass sich ein Ausländer illegal ausserhalb seines Zuweisungsorts aufhält (…vgl. Hohm, aaO, § 11 RdNr. 54; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.8.1998 - 4 M 3575/98 -).
  • VGH Hessen, 29.09.1993 - 9 TG 1853/93

    Hilfe zum Lebensunterhalt - Bereitstellung einer Unterkunft; Mietkostenübernahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 7 S 313/00
    Rn. 6 Es kann offen bleiben, ob die für die Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG örtlich zuständige Behörde (unbeschadet des § 3 Abs. 1 AsylbLG) die Verpflichtung trifft, den nach dem AsylbLG berechtigten Ausländern eine Unterkunft bereit zu stellen (…insoweit verneinend für den vom Bundessozialhilfegesetz erfassten Personenkreis VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.4.1992 - 6 S 2470/91 -, Info also 1992, 132; Hess. VGH, Beschl. v. 29.9.1993 - 9 TG 1853/93 -, NJW 1994, 471).
  • VGH Hessen, 09.06.1994 - 9 TG 1446/94

    Sozialhilfe - zur örtlichen Zuständigkeit bei Umzug; zur sozialhilferechtlich …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 7 S 313/00
    Rn. 7 § 10 a Abs. 1 Satz 3 AsylbLG erfasst wohl nur die Fälle, in denen der bisher zuständige Träger zum Ausdruck bringt, dass er für den gesamten Bedarf der nach dem AsylbLG Berechtigten auch am neuen Wohnort ausserhalb seines Zuständigkeitsbereichs aufkommen will (vgl. insoweit zum gleich lautenden Satz 2 des § 97 Abs. 1 BSHG Hess. VGH, Beschl. v. 9.6.1994 - 9 TG 1446/94 -, FEVS 45, 335; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.7.1995 - 6 S 1586/95 -).
  • VG Ansbach, 04.11.1998 - AN 4 E 98.01563

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Gewährung von Grundleistungen nach …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 7 S 313/00
    Nicht zu teilen vermag der Senat die von den Antragstellern vertretene Ansicht, dass die Anwendung des § 10 a Abs. 1 Satz 2 AsylbLG einen asylrechtlich oder ausländerrechtlich erlaubten, d.h. rechtmässigen tatsächlichen Aufenthalt voraussetze (so aber auch VG Ansbach, Beschl. v. 4.11.1998 - AN 4 E 98.01563 -, InfAuslR 1999, 315; Hohm in GemK zum AsylbLG, § 10 a RdNr. 37; Deibel, ZAR 1998, 1, 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2005 - 7 S 266/03

    Kostenerstattung - gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne des § 10a Abs 3 AsylbLG

    Für die Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts im Sinne des § 10a Abs. 3 AsylbLG kommt es im Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht auf die ausländer- oder asylverfahrensrechtliche Rechtmäßigkeit des Aufenthalts des Leistungsberechtigten an (Fortführung von Senat, Beschluss vom 19.04.2000 - 7 S 313/00 -, FEVS 52, 74).

    Dies würde die Grenzen zulässiger Auslegung überschreiten, zumal § 10a AsylbLG die örtliche Zuständigkeit für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abschließend regelt (Senatsbeschluss vom 19.04.2000 - 7 S 313/00 -, FEVS 52, 74 ) und gerade keine dem § 103 Abs. 2 und 3 BSHG entsprechenden Regelungen enthält, die im Wege der Fiktion bestimmte tatsächliche Unterbrechungen des Aufenthalts des Betroffenen für rechtlich unbeachtlich erklären.

    Zwar ist der Anwendungsbereich dieser Norm auf das Asylbewerberleistungsgesetz beschränkt, da es sich bei diesem Gesetz um ein eigenständiges Regelungssystem handelt (Senatsbeschluss vom 19.04.2000 aaO.;… Oestreicher/Schelter/Kunz/Decker, BSHG, § 120 Anhang § 10a AsylbLG Rn. 12).

    Einen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 1 AsylbLG können nicht nur diejenigen Leistungsberechtigten begründen, die sich erlaubt in Deutschland aufhalten, sondern auch solche wie B., deren Aufenthalt rechtswidrig ist (ebenso zur entsprechenden Problematik bei § 10a Abs. 1 Satz 2 AsylbLG Senatsbeschluss vom 19.04.2000 aaO., 75 f.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2014 - L 8 AY 98/13

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen; Zuständiger Leistungsträger bei Verstoß …

    Nach der wohl h.M. enthält § 11 Abs. 2 AsylbLG keine Regelung, die - abweichend von § 10a Abs. 1 AsylbLG - eine originäre Zuständigkeit der Behörde des tatsächlichen Aufenthalts des Ausländers begründet; die Norm schränke lediglich den Umfang der von der für den Ort des tatsächlichen Aufenthalts zuständigen Behörde zu gewährenden Leistungen ein (Nds. OVG…, Urteil vom 11. August 1998 - 4 M 3575/98 - juris Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. April 2000 - 7 S 313/00 - juris Rn. 4;… Hohm in Hohm, AsylbLG, Stand Dezember 2013, § 11 Rn. 39;… Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 4. Auflage 2012, § 11 AsylbLG Rn. 3).

    Rn. 30 Vor diesem Hintergrund liegt es einerseits nahe, dass durch § 10a AsylbLG eine abschließende Regelung der örtlichen Zuständigkeit der Leistungsbehörde eingeführt worden ist (so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. April 2000 - 7 S 313/00 - juris Rn. 4;… Hohm, a.a.O, § 11 Rn. 37).

  • VG Karlsruhe, 26.09.2003 - 8 K 143/02

    Übernahme von Krankenhausbehandlungskosten nach dem AsylbLG

    Die örtliche Zuständigkeit bestimmte und bestimmt sich allein nach § 10 a AsylbLG und nicht etwa nach § 11 Abs. 2 AsylbLG, wie der Beklagte nunmehr, insbesondere mit Rücksicht auf das kürzlich ergangene Einzelrichterurteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 15.07.2003 - 8 K 2941/01 - (ebenso bereits: VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 19.04.2000 - 7 S 313/00 -, FEVS 52, 74 = DÖV 2000, 648) anerkennt.
  • VG Düsseldorf, 16.09.2002 - 13 L 2767/02

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Zuständigkeit, Örtliche Zuständigkeit, …

    Rn. 12 vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. April 2000 - 7 S 313/00 -, FEVS 52, 74; a.A Gemeinschaftskommentar zum AsylbLG (GK-AsylbLG), Loseblattsammlung, Stand: 15. Ergänzungslieferung Juni 2002, § 10 a Rn. 37; Deibel, Das neue Asylbewerberleistungsrecht, ZAR 1998, 1.
  • VG Düsseldorf, 04.03.2002 - 13 L 3321/01

    Ausgestaltung der Durchsetzung des Anspruchs eines Asylbewerbers auf Bewilligung …

    Rn. 22 so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. April 2000 - 7 S 313/00 -, FEVS 52, 74,.
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dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 01.03.2000 - 13 S 159/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,15250
VGH Baden-Württemberg, 01.03.2000 - 13 S 159/00 (https://dejure.org/2000,15250)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.03.2000 - 13 S 159/00 (https://dejure.org/2000,15250)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. März 2000 - 13 S 159/00 (https://dejure.org/2000,15250)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Niederlassungsfreiheit zur Ausübung der Prostitution

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, Beilage Nr. 7, 81
  • DVBl 2000, 1549
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 45.77

    Erwerbsunzucht als begünstigter Aufenthaltszweck - Ausweisung einer Französin …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2000 - 13 S 159/00
    Nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes muß diese Frage allerdings als offen bezeichnet werden (anders noch BVerwG, Urteil vom 15.7.1980, BVerwGE 60, 284, 288ff).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 15.7.1980 (BVerwGE 60, 284) eine entsprechende Feststellung getroffen.

    Es gebe keinen vernünftigen Zweifel daran, daß die "Erwerbsunzucht" als sittenwidrige und mit der Menschenwürde nicht zu vereinbarende Art der Einnahmeerzielung nicht Teil des Wirtschaftslebens sein könne, zu dessen harmonischer Entwicklung und Ausweitung die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gem. Art. 2 des EWG-Vertrages gegründet worden sei (vgl. BVerwGE 60, 284, 288ff.).

  • VGH Hessen, 26.01.1989 - 10 UE 479/87

    Verbindlichkeit von EuGH-Entscheidungen - Erwerbsunzucht als selbständige …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2000 - 13 S 159/00
    Der Europäische Gerichtshof hat bisher nicht festgestellt, daß Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Hinblick auf die Ausübung der - nicht von vornherein verbotenen - Prostitution Niederlassungsfreiheit genießen (aA Hess VGH, Urteil vom 26.1.1989, InfAuslR 1989, 148, 150).

    Rn. 5 Entgegen der Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (Urteil vom 26.1.1989, InfAuslR 1989, 148, 150), der sich das Verwaltungsgericht angeschlossen hat, hat der EuGH nicht bereits im Urteil vom 18.5.1982 (Slg. 1982, 1665) klargestellt, daß die Ausübung der Prostitution als solche Freizügigkeit vermittelt.

  • EuGH, 12.12.1974 - 36/74

    Walrave und Koch / Association Union Cycliste Internationale u.a.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2000 - 13 S 159/00
    Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Auffassung unter Berufung auf eine Entscheidung des EuGH vom 12.12.1974 (NJW 1975, 1093, 1094 zur Frage, ob der Bereich des Sports der Dienstleistungsfreiheit unterfällt) maßgeblich darauf gestützt, daß die "Erwerbsunzucht" keine Betätigung sei, die "einen Teil des Wirtschaftslebens im Sinne von Art. 2 des Vertrags" ausmacht.
  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2000 - 13 S 159/00
    Denn der EuGH hat zu der Frage, ob der ärztliche Schwangerschaftsabbruch und die Durchführung von Lotterien der Dienstleistungsfreiheit unterfallen, ausgeführt, daß dies der Fall sei, weil es nicht darauf ankomme, ob diese Tätigkeiten sittenwidrig oder moralisch verwerflich seien, sondern mit Blick auf das Gemeinschaftsrecht allein darauf, daß sie nach den Vorschriften der Mitgliedsländer nicht völlig verboten seien, sondern legal ausgeübt werden könnten und in der Regel gegen Entgelt und mit Gewinnerzielungsabsicht erbracht würden (vgl. Urteil vom 4.10.1991 - C-159/90, Slg. 1991, I-4685, 4739 und Urteil vom 24.3.1994 - C-275/92 -, Slg. 1994, I-1078, 1089f.; vgl. demgegenüber Urteil vom 28.2.1984 - Rechtssache C-294/82 -, Slg. 1984, 1177, 1188: keine Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts auf die grundsätzlich verbotene Einfuhr von Betäubungsmitteln).
  • EuGH, 18.05.1982 - 115/81

    Adoui und Cornuaille / Belgischer Staat

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2000 - 13 S 159/00
    Rn. 5 Entgegen der Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (Urteil vom 26.1.1989, InfAuslR 1989, 148, 150), der sich das Verwaltungsgericht angeschlossen hat, hat der EuGH nicht bereits im Urteil vom 18.5.1982 (Slg. 1982, 1665) klargestellt, daß die Ausübung der Prostitution als solche Freizügigkeit vermittelt.
  • EuGH, 04.10.1991 - C-159/90

    Society for the Protection of Unborn Children Ireland / Grogan u.a.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2000 - 13 S 159/00
    Denn der EuGH hat zu der Frage, ob der ärztliche Schwangerschaftsabbruch und die Durchführung von Lotterien der Dienstleistungsfreiheit unterfallen, ausgeführt, daß dies der Fall sei, weil es nicht darauf ankomme, ob diese Tätigkeiten sittenwidrig oder moralisch verwerflich seien, sondern mit Blick auf das Gemeinschaftsrecht allein darauf, daß sie nach den Vorschriften der Mitgliedsländer nicht völlig verboten seien, sondern legal ausgeübt werden könnten und in der Regel gegen Entgelt und mit Gewinnerzielungsabsicht erbracht würden (vgl. Urteil vom 4.10.1991 - C-159/90, Slg. 1991, I-4685, 4739 und Urteil vom 24.3.1994 - C-275/92 -, Slg. 1994, I-1078, 1089f.; vgl. demgegenüber Urteil vom 28.2.1984 - Rechtssache C-294/82 -, Slg. 1984, 1177, 1188: keine Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts auf die grundsätzlich verbotene Einfuhr von Betäubungsmitteln).
  • EuGH, 28.02.1984 - 294/82

    Einberger / Hauptzollamt Freiburg

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2000 - 13 S 159/00
    Denn der EuGH hat zu der Frage, ob der ärztliche Schwangerschaftsabbruch und die Durchführung von Lotterien der Dienstleistungsfreiheit unterfallen, ausgeführt, daß dies der Fall sei, weil es nicht darauf ankomme, ob diese Tätigkeiten sittenwidrig oder moralisch verwerflich seien, sondern mit Blick auf das Gemeinschaftsrecht allein darauf, daß sie nach den Vorschriften der Mitgliedsländer nicht völlig verboten seien, sondern legal ausgeübt werden könnten und in der Regel gegen Entgelt und mit Gewinnerzielungsabsicht erbracht würden (vgl. Urteil vom 4.10.1991 - C-159/90, Slg. 1991, I-4685, 4739 und Urteil vom 24.3.1994 - C-275/92 -, Slg. 1994, I-1078, 1089f.; vgl. demgegenüber Urteil vom 28.2.1984 - Rechtssache C-294/82 -, Slg. 1984, 1177, 1188: keine Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts auf die grundsätzlich verbotene Einfuhr von Betäubungsmitteln).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 11 S 1387/99

    Geltung der Freizügigkeitsregelung für Erwerbsprostitution

    Rn. 34 Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat bisher zwar nicht ausdrücklich festgestellt, dass Unionsbürger zur Ausübung der Prostitution Niederlassungsfreiheit genießen (s. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 1.3.2000 - 13 S 159/00 -, AuAS 2000, 88).
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