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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,751
BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00 (https://dejure.org/2001,751)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.2001 - 1 D 20.00 (https://dejure.org/2001,751)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 2001 - 1 D 20.00 (https://dejure.org/2001,751)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Wolters Kluwer

    Verletzung der dem Beamten obliegenden außerdienstlichen Wohlverhaltenspflicht durch eine zweite außerdienstliche Straßenverkehrsgefährdung - Zulässigkeit der Ruhegehaltskürzung eines Beamten wegen außerdienstlicher Straßenverkehrsgefährdung und Postunterdrückung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Postbeamter a.D.; Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Präzisierung der Tatbestandsmerkmale eines außerdienstlichen Dienstvergehens nach § 54 Satz 3, § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG; Pflichtwidrigkeit einer zweiten außerdienstlichen Straßenverkehrsgefährdung infolge ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Disziplinarische Ahndung einer Trunkenheitsfahrt eines Beamten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 114, 212
  • NJW 2001, 3565
  • NVwZ 2002, 100 (Ls.)
  • DVBl 2001, 1703 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (139)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent bei der Deutschen …

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00
    Eine zweite außerdienstliche Straßenverkehrsgefährdung infolge alkoholbedingter Fahruntauglichkeit (§ 315 c Abs. 1 Nr. 1 a StGB) stellt auch bei einem Beamten, der dienstlich nicht mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs betraut ist, eine Verletzung der ihm gemäß § 54 Satz 3 BBG obliegenden außerdienstlichen Wohlverhaltenspflicht dar, wenn eine vorhergehende, ebenfalls zu einem Schaden führende Trunkenheitsfahrt vor noch nicht langer Zeit strafrechtlich (hier: vor 30 Monaten) und disziplinar (hier: vor 6 Monaten) geahndet wurde (Fortbildung der mit Urteil vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 37.99 - begründeten Rspr).

    Denn sie ist auch nach der neueren Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 37.99 - ZBR 2001, 39 ff.) disziplinar ahndungswürdig; anderenfalls müsste sie bei der Bemessung außer Betracht bleiben (vgl. Urteil vom 6. März 2001 - BVerwG 1 D 6.00 -).

    Der Senat hatte in seinem Urteil vom 30. August 2000 (a.a.O.) über die erstmalige außerdienstliche Trunkenheitsfahrt eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen befassten Beamten zu entscheiden, die keinen Sach- oder Personenschaden zur Folge hatte (§ 316 StGB).

    Unter "Amt" im Sinne von § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG ist dabei das Amt im konkret-funktionellen Sinn zu verstehen (Urteil vom 30. August 2000, a.a.O., 41, m.w.N.).

    Zur Auslegung des § 54 Satz 3 BBG ist ergänzend auf Folgendes hinzuweisen: Ein Beamter handelt dem Wohlverhaltensgebot jedenfalls dann zuwider, wenn sein Verhalten zu einer Beeinträchtigung führt (vgl. z.B. Urteil vom 30. August 2000, a.a.O., 41): Sein Verhalten kann dem Gebot dann nicht "gerecht werden", wenn es entweder die Achtung oder das Vertrauen beeinträchtigt hat.

    Je näher der Bezug seines außerdienstlichen Fehlverhaltens zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, umso eher kann davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, die Achtung und/oder das Vertrauen zu beeinträchtigen, die sein Beruf erfordert (vgl. auch Urteil vom 30. August 2000, a.a.O., 41).

    Vielmehr ist gemäß § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG weiter zu prüfen, ob das Verhalten (1) nach den Umständen des Einzelfalles in besonderem Maße zur Ansehens- und Vertrauensbeeinträchtigung geeignet ist und ob (2) diese Beeinträchtigung allgemein bedeutsam ist (Urteil vom 30. August 2000, a.a.O., 41).

  • BVerwG, 24.04.2001 - 1 D 18.00

    Verletzung einer dem Beamten obliegenden Kernpflicht - Kernpflichten des Beamten …

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00
    Wer sich als beamteter Postzusteller gleichwohl über diese leicht verständliche Pflicht hinwegsetzt, versagt damit im Kernbereich seiner Tätigkeit (vgl. Urteil vom 24. April 2001 - BVerwG 1 D 18.00 - m.w.N.).

    Grund zur Annahme eines besonders schweren Falls hat er in der Unterdrückung von 485 (Urteil vom 24. April 2001, a.a.O.), 362 (Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 1 D 104.97 - Buchholz 232 § 55 BBG Nr. 12 = ZBR 2000, 49 = NJW 2000, 88), 255 (Urteil vom 20. April 1999 - BVerwG 1 D 44.97 -, mehr als 230 (Urteil vom 23. November 1999, a.a.O.) bzw. von 196 Postsendungen (Urteil vom 7. Juli 1998 - BVerwG 1 D 98.97 -) gesehen.

    Einen besonders schweren Fall der Postunterdrückung nimmt der Senat insbesondere an, wenn der Zusteller Postsendungen endgültig dem Postverkehr entzogen oder eine entsprechende Absicht bestanden hat (vgl. Urteil vom 24. April 2001, a.a.O.;… Urteil vom 23. November 1999, a.a.O.; Urteil vom 27. Januar 1999 - BVerwG 1 D 5.98 -).

    In der Missachtung der Individualisierung, namentlich bei Briefpost oder Infopost, sieht der Senat das Überwinden einer höheren Hemmschwelle bei Unterdrückung der Sendungen als bei individuell nicht zugeordneten Massendrucksachen (vgl. Urteil vom 24. April 2001 a.a.O.;… Urteil vom 7. Juli 1998 a.a.O.; Urteil vom 14. Dezember 1976 - BVerwG 1 D 40.76 -).

  • BVerwG, 07.07.1998 - 1 D 98.97

    Vorsätzliche Verletzung der Pflichten zur vollen Hingabe an den Beruf des …

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00
    Grund zur Annahme eines besonders schweren Falls hat er in der Unterdrückung von 485 (…Urteil vom 24. April 2001, a.a.O.), 362 (Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 1 D 104.97 - Buchholz 232 § 55 BBG Nr. 12 = ZBR 2000, 49 = NJW 2000, 88), 255 (Urteil vom 20. April 1999 - BVerwG 1 D 44.97 -, mehr als 230 (Urteil vom 23. November 1999, a.a.O.) bzw. von 196 Postsendungen (Urteil vom 7. Juli 1998 - BVerwG 1 D 98.97 -) gesehen.

    Einem solchen Verhalten kommt bedeutend größeres Gewicht zu als den Fällen, in denen Beamte Sendungen versteckten und (lediglich) das zeitweise Vorenthalten der Sendungen beabsichtigten (vgl. z.B. Urteil vom 7. Juli 1998, a.a.O.).

    In der Missachtung der Individualisierung, namentlich bei Briefpost oder Infopost, sieht der Senat das Überwinden einer höheren Hemmschwelle bei Unterdrückung der Sendungen als bei individuell nicht zugeordneten Massendrucksachen (vgl. Urteil vom 24. April 2001 a.a.O.; Urteil vom 7. Juli 1998 a.a.O.; Urteil vom 14. Dezember 1976 - BVerwG 1 D 40.76 -).

  • BVerwG, 29.06.1999 - 1 D 104.97

    Postzustellbeamter; Weigerung der Zustellung von Postwurfsendungen der …

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00
    Grund zur Annahme eines besonders schweren Falls hat er in der Unterdrückung von 485 (…Urteil vom 24. April 2001, a.a.O.), 362 (Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 1 D 104.97 - Buchholz 232 § 55 BBG Nr. 12 = ZBR 2000, 49 = NJW 2000, 88), 255 (…Urteil vom 20. April 1999 - BVerwG 1 D 44.97 -, mehr als 230 (Urteil vom 23. November 1999, a.a.O.) bzw. von 196 Postsendungen (Urteil vom 7. Juli 1998 - BVerwG 1 D 98.97 -) gesehen.
  • BVerwG, 20.04.1999 - 1 D 44.97

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - …

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00
    Grund zur Annahme eines besonders schweren Falls hat er in der Unterdrückung von 485 (…Urteil vom 24. April 2001, a.a.O.), 362 (Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 1 D 104.97 - Buchholz 232 § 55 BBG Nr. 12 = ZBR 2000, 49 = NJW 2000, 88), 255 (Urteil vom 20. April 1999 - BVerwG 1 D 44.97 -, mehr als 230 (Urteil vom 23. November 1999, a.a.O.) bzw. von 196 Postsendungen (Urteil vom 7. Juli 1998 - BVerwG 1 D 98.97 -) gesehen.
  • BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 10.00

    Dienstvergehen eines Posthauptschaffners durch Manipulationen von …

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00
    Jedenfalls hinsichtlich der zuletzt genannten Verfehlungen hat die seinerzeitige Disziplinarmaßnahme ihre Warnfunktion erfüllt, so dass es unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht erforderlich ist, nunmehr eine schärfere Sanktion zu verhängen (vgl. Urteil vom 21. März 2001 - BVerwG 1 D 10.00 -).
  • BVerwG, 27.01.1999 - 1 D 5.98

    Vorliegen einer nicht eigennützigen Postunterdrückung - Wegwerfen von 25 …

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00
    Einen besonders schweren Fall der Postunterdrückung nimmt der Senat insbesondere an, wenn der Zusteller Postsendungen endgültig dem Postverkehr entzogen oder eine entsprechende Absicht bestanden hat (…vgl. Urteil vom 24. April 2001, a.a.O.;… Urteil vom 23. November 1999, a.a.O.; Urteil vom 27. Januar 1999 - BVerwG 1 D 5.98 -).
  • BVerwG, 10.08.1993 - 1 D 59.92

    Nichteigennützige Postunterdrückung von Postsendungen - Erheblich verminderte …

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00
    In einem solchen Fall kann ein Restvertrauen in ein zukünftig pflichtgemäßes Verhalten des Beamten bejaht und von der Verhängung der anderenfalls gebotenen Höchstmaßnahme abgesehen werden (…Urteil vom 23. November 1999, a.a.O.; Urteil vom 10. August 1993 - BVerwG 1 D 59.92 -).
  • BVerwG, 23.11.1999 - 1 D 5.99

    Trunkenheitsfahrt einer Postzustellerin - Nicht eigennützige Unterdrückung von …

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00
    Der Senat hat deshalb bei nicht eigennütziger Unterdrückung von Postsendungen je nach den Umständen des Einzelfalles auf Gehaltskürzung oder Dienstgradherabsetzung erkannt und nur in besonders schweren Fällen die Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen (Urteil vom 23. November 1999 - BVerwG 1 D 5.99 - m.w.N.).
  • BVerwG, 14.12.1976 - 1 D 40.76

    Disziplinarrechtliche Ausgestaltung der Verhältnismäßigkeit einer Kürzung der …

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00
    In der Missachtung der Individualisierung, namentlich bei Briefpost oder Infopost, sieht der Senat das Überwinden einer höheren Hemmschwelle bei Unterdrückung der Sendungen als bei individuell nicht zugeordneten Massendrucksachen (…vgl. Urteil vom 24. April 2001 a.a.O.;… Urteil vom 7. Juli 1998 a.a.O.; Urteil vom 14. Dezember 1976 - BVerwG 1 D 40.76 -).
  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für …

  • BVerwG, 06.03.2001 - 1 D 6.00

    Kürzung des Ruhegehaltes eines Beamten wegen wiederholter vorsätzlicher und …

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz …

    Je näher der Bezug des außerdienstlichen Fehlverhaltens des Beamten zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, umso eher kann davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, das Vertrauen zu beeinträchtigen, das sein Beruf erfordert (BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2001 - 1 D 20.00 - BVerwGE 114, 212 ; ähnlich bereits Urteil vom 30. August 2000 - 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 ).

    Sie genießen daher in der Öffentlichkeit - insbesondere auch für schutzbedürftige Personen - eine besondere Vertrauens- und Garantenstellung (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. Mai 2001 - 1 D 20.00 - BVerwGE 114, 212 …und vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 - BVerwGE 147, 229 Rn. 20 sowie BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Januar 2008 - 2 BvR 313/07 - BVerfGK 13, 205 für Staatsanwälte).

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger …

    Daher ist außerdienstliches Fehlverhalten nicht mehr generell geeignet, das Ansehen des Beamtentums in disziplinarrechtlich bedeutsamer Weise zu beeinträchtigen (Urteile vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 23 S. 22 f., vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 D 20.00 - BVerwGE 114, 212 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 29 S. 37 ff. und vom 25. März 2010 - BVerwG 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 11 ).

    Ansonsten verstößt ein außerdienstliches Verhalten gegen berufliche Erfordernisse im Sinne von § 57 Satz 3 LBG NRW a.F., wenn dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in das Beamtentum als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung beeinträchtigt werden kann (…Urteile vom 30. August 2000 a.a.O. bzw. S. 25, vom 8. Mai 2001 a.a.O. bzw. S. 39 f. …und vom 25. März 2010 a.a.O. ).

    Die Nachteile des Fehlverhaltens sind bedeutsam im Sinne des § 83 Abs. 1 Satz 2 LBG NRW a.F., wenn seine disziplinarrechtliche Relevanz das jeder außerdienstlichen Pflichtverletzung innewohnende Maß deutlich überschreitet (Urteil vom 8. Mai 2001 a.a.O. bzw. S. 40).

  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

    Je näher der Bezug des außerdienstlichen Fehlverhaltens des Beamten zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, umso eher kann davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, das Vertrauen zu beeinträchtigen, das sein Beruf erfordert (BVerwG, Urteile vom 8. Mai 2001 - 1 D 20.00 - BVerwGE 114, 212 …und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 20).
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   BVerwG, 30.04.2001 - 6 P 9.00   

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BVerwG, 30.04.2001 - 6 P 9.00 (https://dejure.org/2001,1755)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.2001 - 6 P 9.00 (https://dejure.org/2001,1755)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 2001 - 6 P 9.00 (https://dejure.org/2001,1755)
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  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    BlnPersVG § 87 Nr. 5; ; BlnPersVG § 87 Nr. 6

  • Wolters Kluwer

    Herabgruppierung - Mitbestimmung bei der Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit und bei der Herabgruppierung - Besitzstandszahlung nach Rationalisierungsmaßnahme - Unbeachtliche Zustimmungsverweigerung - Abbruch des Mitbestimmungsverfahrens wegen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 1703 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (54)Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 35.92

    Recht des Personalrats zur Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung in ein …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2001 - 6 P 9.00
    Diese verfahrensrechtlichen Bestimmungen lassen keinen Raum für eine Vorprüfungskompetenz des Dienststellenleiters, die sich etwa auf die Schlüssigkeit der angeführten Ablehnungsgründe erstreckt (Beschluss vom 7. Dezember 1994 - BVerwG 6 P 35.92 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 10 S. 7 f.).

    Eine Zustimmungsverweigerung ist vielmehr nur dann unbeachtlich, wenn sie sich inhaltlich dem Mitbestimmungstatbestand von vornherein und eindeutig nicht zuordnen lässt, oder - anders ausgedrückt - wenn eine solche Zuordnung nicht einmal möglich erscheint (vgl. für Fälle gesetzlich normierter Zustimmungsverweigerungsgründe: Beschluss vom 7. Dezember 1994 a.a.O., S. 7).

    Die nachträgliche gerichtliche Klärung nach Abbruch des Mitbestimmungsverfahrens ist aber kein geeigneter Maßstab für die Beurteilung der Rechtslage durch die Beteiligten des Mitbestimmungsverfahrens vor jenem Zeitpunkt (vgl. Beschluss vom 7. Dezember 1994, a.a.O., S. 8).

    Insbesondere hat er sich mit seiner Argumentation nicht wider besseres Wissen oder uneinsichtig über eine klare Rechtslage hinweggesetzt (vgl. Beschluss vom 7. Dezember 1994 a.a.O. S. 7).

  • BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 29/91

    Mitbestimmung des Personalrats bei Umsetzungen

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2001 - 6 P 9.00
    Dabei handelt es sich um die Übertragung einer Tätigkeit durch den Arbeitgeber, die den Merkmalen einer niedrigeren als der bisherigen Lohn- oder Vergütungsgruppe entspricht (BAG, Urteil vom 27. November 1991 - 4 AZR 29/91 - BAGE 69, 96, 102; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186, 188 f.; Beschluss vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 5.95 - BVerwGE 105, 241, 243).

    Herabgruppierung ist die vom Arbeitgeber vorgenommene Zuordnung der Tätigkeit des Arbeitnehmers zu einer niedrigeren Lohn- oder Vergütungsgruppe als derjenigen, in welche er zuvor eingruppiert war; kennzeichnend für diese Maßnahme ist der Gruppenwechsel (vgl. BAG, Urteil vom 27. November 1991, a.a.O., S. 101; Beschluss vom 28. Januar 1992 - 1 ABR 56/90 - AP Nr. 36 zu § 75 BPersVG Bl. 312; Beschluss vom 21. März 1995 - 1 ABR 46/94 - AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 160 R, 161; vgl. auch Beschluss vom 17. April 1970 - BVerwG 7 P 8.69 - BVerwGE 35, 164, 165; Beschluss vom 22. Februar 1989 - BVerwG 6 P 3.86 - Buchholz 251.5 § 64 HePersVG Nr. 8 S. 12; Beschluss vom 10. Juli 1995 - BVerwG 6 P 14.93 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 92 S. 23).

  • BVerwG, 23.03.1999 - 6 P 10.97

    Nicht nur vorübergehende und geringfügige Aufstockung eines …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2001 - 6 P 9.00
    Trotz vorangegangener Eingliederung ist allerdings auch die Verlängerung und Entfristung eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses, die Umwandlung eines Teilzeitbeschäftigungsverhältnisses in ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis sowie die nicht nur vorübergehende und geringfügige Aufstockung eines Teilzeitbeschäftigungsverhältnisses als mitbestimmungspflichtige Einstellung anzusehen (vgl. Beschluss vom 23. März 1999 - BVerwG 6 P 10.97 - BVerwGE 108, 347, 348 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 41.93

    Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung zu fortlaufend wiederholten …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2001 - 6 P 9.00
    Es kann nicht die Verpflichtung der Dienststelle auslösen, das Einigungsverfahren einzuleiten (BVerwGE 91, 295, 300; 94, 178, 180; 97, 154, 156; 99, 201, 203).
  • BVerwG, 20.03.1996 - 6 P 7.94

    Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung wegen Nichteinhaltung der …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2001 - 6 P 9.00
    Der Antragsteller hat im Rahmen der Mitbestimmung nach den genannten Bestimmungen darauf zu achten, dass die einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen eingehalten wurden (§ 72 Abs. 1 Nr. 2 BlnPersVG; vgl. BVerwGE 100, 354, 356).
  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Angabe der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag - Ausübung des Ermessensspielraums …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2001 - 6 P 9.00
    Dabei handelt es sich um die Übertragung einer Tätigkeit durch den Arbeitgeber, die den Merkmalen einer niedrigeren als der bisherigen Lohn- oder Vergütungsgruppe entspricht (BAG, Urteil vom 27. November 1991 - 4 AZR 29/91 - BAGE 69, 96, 102; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186, 188 f.; Beschluss vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 5.95 - BVerwGE 105, 241, 243).
  • BAG, 21.03.1995 - 1 ABR 46/94

    Mitbestimmung des Personalrats - Neueingruppierung bei Übertragung anderer …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2001 - 6 P 9.00
    Herabgruppierung ist die vom Arbeitgeber vorgenommene Zuordnung der Tätigkeit des Arbeitnehmers zu einer niedrigeren Lohn- oder Vergütungsgruppe als derjenigen, in welche er zuvor eingruppiert war; kennzeichnend für diese Maßnahme ist der Gruppenwechsel (vgl. BAG…, Urteil vom 27. November 1991, a.a.O., S. 101; Beschluss vom 28. Januar 1992 - 1 ABR 56/90 - AP Nr. 36 zu § 75 BPersVG Bl. 312; Beschluss vom 21. März 1995 - 1 ABR 46/94 - AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 160 R, 161; vgl. auch Beschluss vom 17. April 1970 - BVerwG 7 P 8.69 - BVerwGE 35, 164, 165; Beschluss vom 22. Februar 1989 - BVerwG 6 P 3.86 - Buchholz 251.5 § 64 HePersVG Nr. 8 S. 12; Beschluss vom 10. Juli 1995 - BVerwG 6 P 14.93 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 92 S. 23).
  • BVerwG, 30.11.1994 - 6 P 11.93

    Personalrat - Mitbestimmung bei Angestelltenkündigung - Probearbeitsverhältnis - …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2001 - 6 P 9.00
    Es kann nicht die Verpflichtung der Dienststelle auslösen, das Einigungsverfahren einzuleiten (BVerwGE 91, 295, 300; 94, 178, 180; 97, 154, 156; 99, 201, 203).
  • BVerwG, 27.09.1993 - 6 P 4.93

    Personalvertretung - Versetzung - Verschlechterung dienstlicher …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2001 - 6 P 9.00
    Es kann nicht die Verpflichtung der Dienststelle auslösen, das Einigungsverfahren einzuleiten (BVerwGE 91, 295, 300; 94, 178, 180; 97, 154, 156; 99, 201, 203).
  • BVerwG, 08.10.1997 - 6 P 5.95

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei Fallgruppenwechsel innerhalb …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2001 - 6 P 9.00
    Dabei handelt es sich um die Übertragung einer Tätigkeit durch den Arbeitgeber, die den Merkmalen einer niedrigeren als der bisherigen Lohn- oder Vergütungsgruppe entspricht (BAG, Urteil vom 27. November 1991 - 4 AZR 29/91 - BAGE 69, 96, 102; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186, 188 f.; Beschluss vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 P 5.95 - BVerwGE 105, 241, 243).
  • BAG, 28.01.1992 - 1 ABR 56/90

    Mitbestimmung bei vorübergehender Übertragung anderer Tätigkeit

  • BVerwG, 16.12.1992 - 6 P 27.91

    Personalvertretung - Zustimmungsverweigerung - Personalrat - Mitbestimmungsrecht

  • BVerwG, 25.08.1988 - 6 P 36.85

    Mitbestimmungspflichtige Einstellung - Mitbestimmungsrecht - Wiederaufnahme der …

  • BVerwG, 17.04.1970 - VII P 8.69

    Wesentliches Merkmal der Rückgruppierung einer Lohngruppe - Erforderlichkeit der …

  • BVerwG, 10.07.1995 - 6 P 14.93

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei korrigierender Rückgruppierung

  • BVerwG, 22.02.1989 - 6 P 3.86

    Höhergruppierung - Mitbestimmung des Personalrats - Angestellte einer …

  • BVerwG, 30.01.1970 - VII P 6.69

    Zurücknahme der dem Angestellten zugebilligten Anwartschaft auf Höhergruppierung …

  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 P 13.00

    Initiativrecht des Personalrats; Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen.

    Dem Erfolg des Antrages kann nicht entgegengehalten werden, dass nach der Senatsrechtsprechung die Zustimmungsverweigerung des Personalrats im Mitbestimmungsverfahren dann unbeachtlich ist, wenn die angegebenen Verweigerungsgründe offensichtlich außerhalb des Schutzzwecks des Mitbestimmungstatbestandes liegen oder sonst rechtsmissbräuchlich geltend gemacht werden (vgl. zuletzt Beschluss vom 30. April 2001 - BVerwG 6 P 9.00 - ZTR 2001, 433).

    Beantragt daher der Antragsteller beim Beteiligten die unbefristete Einstellung bisher befristet beschäftigter Lehrkräfte, so könnte dieser Initiativantrag - von anderen Fällen des Rechtsmissbrauchs abgesehen - nur dann als unbeachtlich eingestuft werden, wenn sich die vom Antragsteller angeführten Gesichtspunkte inhaltlich den genannten Mitbestimmungstatbeständen von vornherein und eindeutig nicht zuordnen lassen oder - anders ausgedrückt - wenn eine solche Zuordnung nicht einmal möglich erscheint (Beschluss vom 30. April 2001, a.a.O., S. 435).

  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 58/06

    Unbeachtliche Zustimmungsverweigerung

    In Ländern, in denen die Landespersonalvertretungsgesetze keinen gesetzlichen Katalog der Zustimmungsverweigerungsgründe in Personalangelegenheiten - entsprechend § 77 Abs. 2 BPersVG - enthalten, ist die Zustimmungsverweigerung dann unbeachtlich, wenn die von der Personalvertretung für die Zustimmungsverweigerung angegebenen Gründe offensichtlich außerhalb der Mitbestimmung liegen (Anschluss an BVerwG 30. April 2001 - 6 P 9.00 - PersV 2001, 411; 28. Oktober 2002 - 6 P 13.01 - PersV 2003, 225; 7. Dezember 1994 - 6 P 35.92 - AP BAT § 2 SR 2y Nr. 13; 30. November 1994 - 6 P 11.93 - BVerwGE 97, 154).

    Vielmehr gilt die beabsichtigte Maßnahme nach Ablauf der gesetzlichen Äußerungsfrist als gebilligt (st. Rspr. BVerwG 30. April 2001 - 6 P 9.00 - PersV 2001, 411; 28. Oktober 2002 - 6 P 13.01 - PersV 2003, 225; 7. Dezember 1994 - 6 P 35.92 - AP BAT § 2 SR 2y Nr. 13; 30. November 1994 - 6 P 11.93 - BVerwGE 97, 154; 18. April 1986 - 6 P 31.84 -PersV 1987, 157; 4. April 1985 - 6 P 37.82 - PersV 1987, 155;… Lorenzen/Etzel/Gerhold/ Schlatmann/Rehak/Faber BPersVG Stand März 2007 § 69 Rn. 22b;… Altvater/Hamer/Ohnesorg/Peiseler BPersVG 5. Aufl. § 69 Rn. 41).

    Auch nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen hat der Dienststellenleiter keine Vorprüfungskompetenz, die sich auf die Schlüssigkeit der angeführten Ablehnungsgründe erstreckt (BVerwG 30. April 2001 - 6 P 9.00 - PersV 2001, 411; 7. Dezember 1994 - 6 P 35.92 - AP BAT § 2 SR 2y Nr. 13).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2003 - 1 A 1086/01

    Zustimmungsverweigerung der Personalvertretung; Zuweisung einer Tätigkeit als …

    Rn. 32 vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 1993 - 6 P 4.93 -, BVerwGE 84, 178 = Buchholz 251.2 § 79 BlnPersVG Nr. 5 = PersR 1993, 495 = PersV 1994, 508 = ZBR 1993, 370, vom 30. November 1994 - 6 P 11.93 -, BVerwGE 97, 154 = Buchholz 251.2 § 87 BlnPersVG Nr. 3 = DVBl 1995, 204 = DÖV 1995, 284 = NVwZ 1996, 187 = PersR 1995, 130 = PersV 1995, 181 = ZfPR 1995, 44, vom 6. September 1995 - 6 P 41.93 -, BVerwGE 99, 201 = Buchholz 251.5, § 77 HePersVG Nr. 5 = NVwZ 1997, 76 = RiA 1996, 307 = PersR 1996, 24 = PersV 1996, 265 = ZfPR 1996, 42 = ZTR 1996, 331, und vom 30. April 2001 - 6 P 9.00 -, IÖD 2001, 175 = PersV 2001, 411 = ZTR 2001, 433 = ZfPR 2001, 261 = PersR 2001, 382 = Schütz/Maiwald, BeamtR ES/D IV 1 Nr. 128,.

    Rn. 38 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 2001 - 6 P 9.00 -, a.a.O.

    Rn. 55 vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 30. April 2001 - 6 P 9.00 -, PersR 2001, 382 = PersV 2001, 411 = ZfPR 2001, 261.

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 26.04.2001 - 12 L 3008/00   

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https://dejure.org/2001,12366
OVG Niedersachsen, 26.04.2001 - 12 L 3008/00 (https://dejure.org/2001,12366)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.04.2001 - 12 L 3008/00 (https://dejure.org/2001,12366)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. April 2001 - 12 L 3008/00 (https://dejure.org/2001,12366)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sozialhilfe; zur Vergütung von Pflegeleistungen; zur Komplexleistung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 69b Abs. 1 S. 2 BSHG; § 93 Abs. 7 BSHG; § 36 Abs. 3 SGB XI; § 89 SGB XI
    Verpflichtung zur Übernahme von Pflegedienstkosten; Gewährung ergänzender Sozialhilfeleistungen zu Pflegesachleistungen; Vergütung einer zugelassenen Pflegeeinrichtung; Abschluss einer auf Leistungskomplexe abstellenden Vergütungsvereinbarung; Leistungskomplexe als ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Übernahme von Pflegedienstkosten; Gewährung ergänzender Sozialhilfeleistungen zu Pflegesachleistungen; Vergütung einer zugelassenen Pflegeeinrichtung; Abschluss einer auf Leistungskomplexe abstellenden Vergütungsvereinbarung; Leistungskomplexe als ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 1703 (Ls.)
  • DÖV 2001, 1009
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.12.2000 - 5 C 42.99

    eheähnliche Gemeinschaft, Unterhaltsleistungen nach dem UVG für Kinder in -; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2001 - 12 L 3008/00
    Des Weiteren ist durch das in dieser Sache ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2000 (berichtigt durch Beschluss vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 5 C 43.99 - , DÖV 2000, 38 = NDV-RD 2000, 105 = NJW-RR 2000, 3512 = RdLH 2000, 122 = FEVS 52, 529 -), an das der Senat insoweit nach § 144 Abs. 6 VwGO für die hier zu treffende Entscheidung gebunden ist, geklärt, dass die dem Kläger von der Pflegekasse gewährten Pflegesachleistungen in Höhe von monatlich 1.800 DM bei den hier nur in Rede stehenden gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens, wie sie in § 68 Abs. 5 BSHG beschrieben werden, die Gewährung ergänzender Sozialhilfeleistungen nach § 69b Abs. 1 Satz BSHG dem Grunde nach nicht ausschließen.
  • BVerwG, 20.07.2000 - 5 C 43.99

    Eingliederungshilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges; Hilfe zur Beschaffung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2001 - 12 L 3008/00
    Des Weiteren ist durch das in dieser Sache ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2000 (berichtigt durch Beschluss vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 5 C 43.99 - , DÖV 2000, 38 = NDV-RD 2000, 105 = NJW-RR 2000, 3512 = RdLH 2000, 122 = FEVS 52, 529 -), an das der Senat insoweit nach § 144 Abs. 6 VwGO für die hier zu treffende Entscheidung gebunden ist, geklärt, dass die dem Kläger von der Pflegekasse gewährten Pflegesachleistungen in Höhe von monatlich 1.800 DM bei den hier nur in Rede stehenden gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens, wie sie in § 68 Abs. 5 BSHG beschrieben werden, die Gewährung ergänzender Sozialhilfeleistungen nach § 69b Abs. 1 Satz BSHG dem Grunde nach nicht ausschließen.
  • BVerwG, 15.06.2000 - 5 C 34.99

    Heranziehung einer besonderen Pflegekraft, Übernahme der Kosten bei …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2001 - 12 L 3008/00
    Auf die von dem Senat wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassenen Revision hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 15. Juni 2000 (berichtigt durch Beschl. v. 27.10.2000 - BVerwG 5 C 34.99 - , NDV-RD 2000, 105 = DÖV 2000, 38 = NVwZ-RR 2000, 3512 = RdLH 2000, 122 = FEVS 51, 529) das Urteil des Senats aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen.
  • OVG Niedersachsen, 18.01.1999 - 12 L 5431/98

    Ernstliche Zweifel; Berufung; Erfolgswahrscheinlichkeit; Richtigkeit eines …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2001 - 12 L 3008/00
    Mit Beschluss vom 18. Januar 1999 ( - 12 L 5431/98 - , NdsVBl. 1999, 93) hat der Senat die Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO insoweit zugelassen, als der Kläger mit der Klage einen Anspruch aus § 69b Abs. 1 Satz 2 BSHG auf Übernahme eines die Summe von 1.630 DM (im Monat) übersteigenden Betrages begehrt.
  • OVG Niedersachsen, 13.09.1999 - 12 L 327/99

    Zur Abrenzung der Leistungen der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege nach …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.04.2001 - 12 L 3008/00
    Mit Urteil vom 13. September 1999 ( - 12 L 327/99 - , NDV-RD 2000, 51 = RdLH 2000, 24) hat der Senat die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts mit der Begründung zurückgewiesen, im Regelfall komme neben der Gewährung von Pflegesachleistungen nach § 36 Abs. 3 SGB XI für die gewöhnlichen und regelmäßige wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens (sog. Katalogleistungen) die Gewährung von ergänzender Hilfe zur Pflege aus Sozialhilfemitteln, d. h. gem. § 69b Abs. 1 Satz 2 BSHG nicht in Betracht; da der (Pflege-)Fall des Klägers atypische Besonderheiten in den streitgegenständlichen Monaten nicht aufgewiesen habe, müsse die auf eine 'Aufstockung' der von dem Beklagten bereits gewährten (bzw. von dem Verwaltungsgericht für die hauswirtschaftliche Versorgung zusätzlich dem Kläger zugesprochenen) Leistungen gerichtete Berufung erfolglos bleiben.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.02.2017 - L 8 SO 6/13

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Heranziehung einer besonderen …

    Der Sozialhilfeträger ist somit grundsätzlich an die nach dem SGB XI getroffenen Vergütungsvereinbarungen gebunden (…Meßling in jurisPK, a.a.O., § 65 Rdnr. 44, Kramer/Sommer in LPK-SGB XII, 10. Auflage 2015, § 65 Rn. 10, Schellhorn in Schellhorn/Hohm/Schneider, a.a.O., § 65 Rdnr. 11; vgl. zum Bundessozialhilfegesetz: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 26. April 2001 - 12 L 3008/00 -, juris Rdnr. 49).
  • BSG, 20.09.2017 - B 8 SO 13/17 B
    Der Sozialhilfeträger ist somit grundsätzlich an die nach dem SGB XI getroffenen Vergütungsvereinbarungen gebunden (…Meßling in jurisPK, a.a.O., § 65 Rdnr. 44, Kramer/Sommer in LPK-SGB XII, 10. Auflage 2015, § 65 Rn. 10, Schellhorn in Schellhorn/Hohm/Schneider, a.a.O., § 65 Rdnr. 11; vgl. zum Bundessozialhilfegesetz: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 26. April 2001 - 12 L 3008/00 -, juris Rdnr. 49).
  • VG Göttingen, 26.03.2003 - 2 A 2003/01

    Besondere Pflegekraft; Deckelung; Erforderlichkeit; Hilfe zur Pflege; …

    Unmaßgeblich ist in diesem Zusammenhang der im Einzelfall jeweils nach Minuten berechnete Hilfebedarf bezogen auf die jeweiligen Leistungskomplexe (…BVerwG, a.a.O. Seite 246; OVG Lüneburg, Urteil vom 26.04.2001 - 12 L 3008/00 -, FEVS 53, 31, 38).

    An eine solche Vereinbarung ist auch der Beklagte gebunden (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 26.04.2001, a.a.O. Seite 35, Hinweise zur Sozialhilfe 3 Abl, RN 69 b. 1.4).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.07.2001 - 1 DB 20.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9923
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BVerwG, Entscheidung vom 11.07.2001 - 1 DB 20.01 (https://dejure.org/2001,9923)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 2001 - 1 DB 20.01 (https://dejure.org/2001,9923)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Absehen von der Nachbesetzung einer durch Ableben frei gewordenen Vorsitzendenstelle am Bundesdisziplinargericht - Beschwerde des Bundesdisziplinaranwalts gegen gerichtliche Verfahrensaussetzung - Entscheidung des Gesetzgebers zur Auflösung des Bundesdisziplinargerichts ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3493
  • NVwZ 2001, 1396 (Ls.)
  • DVBl 2001, 1703 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 30.03.1965 - 2 BvR 341/60

    Gerichtlicher Geschäftsverteilungsplan und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2001 - 1 DB 20.01
    Gegen diese Gleichstellung der Vakanz im Vorsitz mit der vorübergehenden Verhinderung des Vorsitzenden bestehen keine durchgreifenden Bedenken, weil derartige Ausfälle im Vorsitz praktisch unvermeidbar sind (BVerfGE 18, 423, 426; BFH, Beschluss vom 21. Oktober 1999 - VII R 15/99 - BFHE 190, 47 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 4.85 - NJW 1986, 1366 ).

    Es werden lediglich Vertretungen, welche die oben genannten Grenzen einhalten, unbeanstandet gelassen (BVerfGE 18, 423, ).

    Eine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ansonsten nur vor, wenn die Justizverwaltung die Möglichkeit zur Nachbesetzung oder Nichtbesetzung einer freien Richterplanstelle dazu nutzt, in sachfremder Weise Einfluss auf die geschäftsplanmäßige Zuständigkeit der Richter eines Gerichts zu nehmen (BVerfG, Beschluss vom 30. März 1965 - 2 BvR 341/60, a.a.O. ).

  • BFH, 21.10.1999 - VII R 15/99

    Senatsbesetzung beim FG

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2001 - 1 DB 20.01
    Gegen diese Gleichstellung der Vakanz im Vorsitz mit der vorübergehenden Verhinderung des Vorsitzenden bestehen keine durchgreifenden Bedenken, weil derartige Ausfälle im Vorsitz praktisch unvermeidbar sind (BVerfGE 18, 423, 426; BFH, Beschluss vom 21. Oktober 1999 - VII R 15/99 - BFHE 190, 47 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 4.85 - NJW 1986, 1366 ).

    Während eine Wiederbesetzung durch die Justizverwaltung in aller Regel mit einer Ausschreibung der Stelle, Treffen der Auswahlentscheidung, Mitteilung der Entscheidung an die unterlegenen Bewerber unter Einräumung einer ausreichenden Rechtsschutzfrist, u.U. Beteiligung von Mitwirkungsgremien wie Richterwahlausschüssen und Präsidialräten verbunden ist und damit ein halbes Jahr oder länger in Anspruch nehmen kann, besteht für die Neuverteilung der Geschäfte durch das Gerichtspräsidium eine schnellere Handlungsmöglichkeit und Handlungspflicht (zur unterschiedlichen Pflichtenstellung beider Organe vgl. BFH, Beschluss vom 21. Oktober 1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 4.85

    Geschäftsverteilung - Vorsitz - Spruchkörper - Besetzung - Vertretung - Ruhestand …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2001 - 1 DB 20.01
    Gegen diese Gleichstellung der Vakanz im Vorsitz mit der vorübergehenden Verhinderung des Vorsitzenden bestehen keine durchgreifenden Bedenken, weil derartige Ausfälle im Vorsitz praktisch unvermeidbar sind (BVerfGE 18, 423, 426; BFH, Beschluss vom 21. Oktober 1999 - VII R 15/99 - BFHE 190, 47 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 4.85 - NJW 1986, 1366 ).

    Der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. Juli 1985, a.a.O., S. 1367) hat in dem auch von der aussetzenden Kammer zitierten Urteil die Verpflichtung des Präsidiums zu einer entsprechenden Regelung betont und ausgeführt:.

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eines Rechtsbeistandes des Zeugen von der …

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2001 - 1 DB 20.01
    Zwar ist die Exekutive verpflichtet, für eine funktionsfähige Rechtspflege zu sorgen (BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1974 - 2 BvR 747, BVerfGE 38, 105 ).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2001 - 1 DB 20.01
    Es soll vermieden werden, dass durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter das Ergebnis der Entscheidung beeinflusst werden kann, gleichgültig, von welcher Seite eine solche Manipulation ausgeht (BVerfG, Beschluss vom 8. April 1997 - 1 PBvU 1/95, BVerfGE 95, 322 ).
  • BVerfG, 03.03.1983 - 2 BvR 265/83

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Vakanz einer Richterstelle

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2001 - 1 DB 20.01
    Unter Berufung auf diese Entscheidung - und sie insoweit überdehnend - hat ein Vorprüfungsausschuss des Bundesverfassungsgerichts am 3. März 1983 entschieden, dass das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt sein kann, wenn die Wiederbesetzung einer frei gewordenen Vorsitzendenstelle nicht in angemessener Zeit vorgenommen wird (vgl. BVerfG NJW 1983, 1541).
  • VerfGH Bayern, 08.08.1985 - 24-VII-84

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2001 - 1 DB 20.01
    Auch die von der aussetzenden Kammer zitierte Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes vom 8. August 1985 sieht den Haushaltsgesetzgeber zwar für verpflichtet, für eine funktionsfähige Rechtspflege zu sorgen und den Gerichten die Planstellen für die vorgeschriebene Besetzung zu bewilligen (Entscheidung vom 8. August 1985 - Vf 24 - VII/84, NJW 1986, 1326).
  • BVerwG, 15.01.1991 - 1 DB 24.90

    Untersuchungsverfahren - Aussetzungsbeschluß - Beweisaufnahme

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2001 - 1 DB 20.01
    Diese Auswirkungen des Aussetzungsbeschlusses stellen für den Bundesdisziplinaranwalt schon deshalb eine rechtsmitteleröffnende Beschwer dar, weil eine beschleunigte Abwicklung des Disziplinarverfahrens zu seinen vordringlichen Aufgaben gehört; wenn er die Voraussetzungen einer - das Verfahren verzögernden - Aussetzungsentscheidung nach § 67 Abs. 4 BDO nicht für gegeben hält, bildet die Beschwerde für ihn die einzige rechtzeitige Rechtsschutzmöglichkeit (Beschluss vom 15. Januar 1991 - BVerwG 1 DB 24.90 - BVerwGE 93, 9 ).
  • BVerwG, 19.12.1997 - 1 DB 19.97

    Verhängen von Disziplinarmaßnahmen - Dienstpflichtverletzung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2001 - 1 DB 20.01
    Nach der Rechtsprechung des Senats besteht eine Beschwerdebefugnis des Bundesdisziplinaranwalts aber jedenfalls dann, wenn ein auf § 67 Abs. 4 BDO gestützter Beschluss über die bloße Vorbereitung der Hauptverhandlung hinaus selbständige prozessuale Wirkungen entfaltet (Beschluss vom 19. Dezember 1997 - BVerwG 1 DB 19.97 -).
  • BGH, 12.03.2015 - VII ZR 173/13

    Absoluter Revisionsgrund vorschriftswidriger Besetzung des Gerichts: …

    Die dauernde oder für eine unabsehbare Zeit erfolgende Vertretung des ordentlichen Vorsitzenden ist dagegen unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2005 - VI ZR 137/04, BGHZ 164, 87, 90; Urteil vom 29. Mai 1987 - 3 StR 242/86, BGHSt 34, 379, 381; Urteil vom 9. Februar 1955 - IV ZR 153/54, BGHZ 16, 254, 256; BVerwG, NJW 2001, 3493; NJW 1986, 1366, 1367).

    Rn. 35 bb) Als einen die entsprechende Anwendung von § 21f Abs. 2 Satz 1 GVG rechtfertigenden Fall der Verhinderung des Vorsitzenden wird nach der übereinstimmenden höchstrichterlichen Rechtsprechung auch das - durch Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand, durch Abordnung oder durch Tod bedingte - endgültige Ausscheiden eines Vorsitzenden aus dem Spruchkörper angesehen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2013 - 4 StR 556/12, NStZ-RR 2013, 259; Urteil vom 29. Mai 1987 - 3 StR 242/86, BGHSt 34, 379, 381 f.; Beschluss vom 11. Juli 1985 - VII ZB 6/85, BGHZ 95, 246, 247; BSG, NJW 2007, 2717 f.; BFHE 190, 47, 52 f.; 155, 470, 471; BVerwG, NJW 2001, 3493; NJW 1986, 1366, 1367).

    Da es sich bei dieser Vakanz aber tatsächlich um eine dauernde Verhinderung des Vorsitzenden handelt, kann dieser normwidrige Zustand bis zur Wiederbesetzung der Stelle nur für eine kurze Übergangszeit hingenommen werden (BVerwG, NJW 2001, 3493; NJW 1986, 1366, 1367; vgl. auch BVerfGE 18, 423, 426 und BSG, NJW 2007, 2717, 2718).

    Während eine Wiederbesetzung durch die Justizverwaltung in aller Regel mit einer Ausschreibung der Stelle, dem Treffen der Auswahlentscheidung, der Mitteilung der Entscheidung an die unterlegenen Bewerber unter Einräumung einer ausreichenden Rechtsschutzfrist und unter Umständen der Beteiligung von Mitwirkungsgremien wie Richterwahlausschüssen und Präsidialräten verbunden ist und damit mehrere Monate oder länger in Anspruch nehmen kann, besteht für die Neuverteilung der Geschäfte durch das Gerichtspräsidium eine schnellere Handlungsmöglichkeit und Handlungspflicht (BVerwG, NJW 2001, 3493; OLG Rostock, OLGR 2008, 254, 256).

  • BGH, 13.09.2005 - VI ZR 137/04

    Schadensersatzklage der Bundesrepublik Deutschland über 70 Millionen DM vorerst …

    S. 4; vom 28. Mai 1974 - 4 StR 37/74 - NJW 1974, 1572, 1573; vom 27. September 1988 - 1 StR 187/88 - NJW 1989, 843, 844; BFHE 155, 470, 471; BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 4/85 - NJW 1986, 1366, 1367; Beschluss vom 11. Juli 2001 - 1 DB 20/01 - NJW 2001, 3493, 3494; vgl. bereits RGZ 119, 280, 282 f.; ebenso Kissel/Mayer, GVG, 4. Aufl., § 59 Rdn. 7; MünchKomm-ZPO/Wolf, 2. Aufl., § 59 GVG Rdn. 9; Zöller/Gummer, ZPO, 25. Aufl., § 21 f GVG Rdn. 5; § 21 e GVG Rdn. 39).
  • BGH, 11.01.2012 - 2 StR 346/11

    Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

    Die Ansicht, es liege angesichts der Dauer des Besetzungsverfahrens eine nicht nur vorübergehende Verhinderung des Vorsitzenden vor, die eine Vertretung durch den Stellvertreter gemäß § 21f Abs. 2 Satz 1 GVG nicht mehr erlaube, ist nach Ansicht des Senats zwar nicht zwingend, aber jedenfalls vertretbar und ersichtlich frei von Willkür (vgl. hierzu BGH NJW 2006, 154; BFHE 190, 47; BVerwG NJW 2001, 3493; BSG NJW 2007, 2717).
  • OLG Rostock, 17.10.2007 - 6 U 36/07

    Rüge der nicht geschäftsplanmäßigen Besetzung: Zulässigkeit der sechsmonatigen …

    Ein Verhinderungsfall ist vor allem dann gegeben, wenn der Vorsitzende durch Krankheit, eine anderweitige dienstliche Tätigkeit oder einen übermäßigen Geschäftsanfall zeitweilig an der Wahrnehmung der Geschäfte als Vorsitzender gehindert ist (vgl. BVerwG, NJW 2001, 3493-3495).

    Ungeachtet dessen wird eine solche Vakanz im Vorsitz mit der vorübergehenden Verhinderung gleichgestellt, weil derartige Ausfälle im Vorsitz praktisch unvermeidbar sind (vgl. BVerwG, NJW 2001, 3493-3495).

    Soweit aus anderen obergerichtlichen (vgl. etwa OLG Celle, StV 1993, 66-68) oder höchstrichterlichen (vgl. BVerwG, NJW 2001, 3493-3495) Judikaten gefolgert werden könnte, das Präsidium habe schon in zuvorliegender Zeit - nämlich äußersten etwa 3 Monate nach Eintritt der Verhinderung - über die Wiederbesetzung einer Vorsitzendenstelle (am Oberlandesgericht) zu entscheiden, trifft diese Rechtsprechung nicht den hier vorliegenden Fall.

    Das Bundesverwaltungsgericht, das ohnehin - wie ausgeführt - keine vergleichbar dezidierte Meinung geäußert, sondern angenommen hat, der Zeitraum bis zur Zuweisung einer vakanten Vorsitzendenstelle an einen Vorsitzenden Richter durch das Gerichtspräsidium hänge maßgeblich vom Grund der Vakanz und den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. NJW 2001, 3493-3495), hatte über die Frage einer ordnungsgemäßen Besetzung einer Kammer am Bundesdisziplinargericht zu urteilen, bei der nach einer durch Ableben frei gewordenden Vorsitzendenstellen von deren Nachbesetzung im Hinblick auf eine vom Gesetzgeber beschlossene Auflösung des Gerichts abgesehen worden war.

  • VG Koblenz, 26.07.2011 - 2 N 572/11

    Vollstreckungsantrag erfolgreich

    Dieser Grundsatz, den das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen einer Entscheidung über die Wiederbesetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters bei dem seinerzeit bereits in der Auflösungsphase befindlichen Bundesdisziplinargericht aufgestellt hat (BVerwG, NJW 2001, 3493), muss in verstärktem Maße für die gesetzlich herausgehobene Stellung des Präsidenten eines Oberlandesgerichts gelten (vgl. § 115 Gerichtsverfassungsgesetz - GVG).

    Zwar rechtfertigt die Notwendigkeit einer Vertretungsregelung eine analoge Anwendung des § 21h GVG; es entspricht jedoch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der mit dieser Rechtsfrage bereits befassten Bundesgerichte, dass dieser normwidrige Zustand nur für eine kurze Übergangszeit hingenommen werden kann (BVerwG, NJW 2001, 3493 unter Hinweis auf: BVerfGE 18, 423 [426]; BFHE 190, 47 [52 ff.]; BVerwG, NJW 1986, 1366 [1367]).

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 34/06 B

    Verhinderung des Vorsitzenden Richters

    Das BVerwG ist im Beschluss vom 11. Juli 2001 (NJW 2001, 3493) davon ausgegangen, dass in dem besonders gelagerten Fall der geplanten Auflösung des Bundesdisziplinargerichts eine mehr als dreimonatige Vakanz im Vorsitz nicht hingenommen werden durfte.
  • KG, 14.12.2017 - 121 Ss 127/17

    Richter im Eingangsamt als Vorsitzender einer Berufungsstrafkammer

    Dass der Gesetzgeber unter Verhinderung grundsätzlich nur die vorübergehende Unmöglichkeit der Wahrnehmung des Vorsitzes versteht, ergibt sich insbesondere aus § 21e Abs. 3 Satz 1 GVG, wonach Anordnungen der Geschäftsverteilung im Laufe des Geschäftsjahres unter anderem nur dann geändert werden dürfen, wenn dies infolge dauernder Verhinderung einzelner Richter nötig wird (vgl. BVerwG NJW 2001, 3493).
  • BVerwG, 26.03.2003 - 4 B 19.03

    Annahme der Verhinderung eines Vorsitzenden Richters im Rahmen einer …

    Als Verhinderung, die eine entsprechende Anwendung des § 21 f Abs. 2 Satz 1 GVG rechtfertigt, ist indes auch die Vakanz im Vorsitz anzusehen, die durch Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand, durch Abordnung oder durch Tod des Stelleninhabers ausgelöst wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 - BVerwG 3 C 4.85 - NJW 1986, 1366; Beschluss vom 11. Juli 2001 - BVerwG 1 DB 20.01 - NJW 2001, 3493; BFH, Beschluss vom 21. Oktober 1999 - VII R 15/99 - BFHE 190, 47).

    Der Zustand bis zur Wiederbesetzung der Stelle kann nur für eine kurze Übergangszeit hingenommen werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25. Juli 1985 - BVerwG 3 C 4.85 - a.a.O.; Beschluss vom 11. Juli 2001 - BVerwG 1 DB 20.01 - a.a.O.; BFH…, Beschluss vom 21. Oktober 1999 - VII R 15/99 - a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 28.01.2005 - 20 W 438/04

    Beschwerdeverfahren in Grundbuchsachen: Fehlerhafte Besetzung der Zivilkammer des …

    Nach allgemeiner Auffassung soll auch bei endgültiger Verhinderung und bei dauernder Verhinderung jedenfalls eines Vorsitzenden Richters in Anbetracht der möglicherweise eine gewisse Zeit erfordernden Umstände der Wiederbesetzung (z.B. Ausschreibung, Beteiligung von Gremien) die geschäftsplanmäßige Vertretungsregelung bis zur (möglichst zeitnahen) Änderung des Geschäftsverteilungsplans gelten (vgl. BVerwG Beschluss vom 11. Juli 2001 in der Sache 1 DB 20/01 dokumentiert bei juris und abgedruckt NJW 2001, 3493 sowie Beschluss vom 26. März 2003 in der Sache 4 B 19/03 dokumentiert bei juris;… Kissel/Mayer aaO § 21e Rn. 142;… Zöller/Gummer aaO § 21e GVG Rn. 39d;… Manfred Wolf aaO § 21e GVG Rn. 42;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 63. Aufl. § 21e GVG Rn. 7;… KK-StPO/Diemer aaO § 21e GVG Rn. 9).

    Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 11. Juli 2001 aaO) kann die Vertretungsregelung bei einer auf endgültiger oder dauernder Verhinderung beruhenden Vakanz einer Vorsitzendenstelle, bei der es sich um einen an sich normwidrigen Zustand handelt, nur für eine kurze Übergangszeit hingenommen werden, denn jede vermeidbare und die übliche Dauer echter Vertretungsfälle überschreitende Verzögerung der (vorübergehenden) Übertragung des Vorsitzes an einen anderen, bereits bestellten Vorsitzenden Richter entzieht der Vertretungsregelung die Grundlage und führt zur nicht ordnungsgemäßen Besetzung des Spruchkörpers.

  • BGH, 26.03.2013 - 4 StR 556/12

    Besetzungsrüge (vorübergehendes Unterbleiben der Wiederbesetzung des …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine ruhestandsbedingte Vakanz im Vorsitz "praktisch unvermeidbar"; allgemeingültige Fristen ließen sich weder für den Fall einer Verhinderung durch längere Krankheit noch für den Fall der dauernden Verhinderung des Vorsitzenden infolge einer Vakanz festlegen (BVerwG, NJW 1986, 1366, 1367; vgl. auch BVerwG, NJW 2001, 3493 für den besonders gelagerten Fall der geplanten Auflösung des Bundesdisziplinargerichts).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.2016 - 3 A 10151/16

    Nichtigkeitsrüge in Disziplinarverfahren; Besetzung des Disziplinarsenats; …

  • OVG Saarland, 29.05.2002 - 1 W 9/02

    Bestimmung der Voraussetzungen hinsichtlich eines Abbruchs eines …

  • OVG Saarland, 29.05.2002 - 1 W 8/02

    Einstweilige Untersagung der Ernennung zum Vizepräsidenten des …

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 16.05.2001 - 2 MA 817/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9613
OVG Niedersachsen, 16.05.2001 - 2 MA 817/01 (https://dejure.org/2001,9613)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.05.2001 - 2 MA 817/01 (https://dejure.org/2001,9613)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - 2 MA 817/01 (https://dejure.org/2001,9613)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Auswahl zwischen Versetzungsbewerber und Anstellungsbewerber

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 33 Abs 2 GG; § 7 BRRG; § 123 BRRG; § 8 BG ND
    Anstellung; Anstellungsbewerber; Auswahl; Auswahlentscheidung; Beamter; Bewerbungsverfahrensanspruch; Konkurrent; Konkurrentenklage; Leistungsgrundsatz; Mitbewerber; Stellenbesetzung; Versetzung; Versetzungsbewerber

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 1703 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2001 - 2 MA 817/01
    Insoweit ist der aufnehmende Dienstherr im Rahmen seiner Personal- und Organisationshoheit nicht gehindert, den Kreis der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt auf Grund sachlicher Erwägungen einzuengen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99 -, ZBR 2000, 377).
  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 33.84

    Aufnehmender Dienstherr - Ermessen - Beamtenversetzung - Anderes Bundesland - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2001 - 2 MA 817/01
    Er hat vielmehr seine Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.11.1986 - 2 C 33.85 -, NVwZ 1987, 599;… NdsOVG, Beschl. v. 15.10.1999 , aaO).
  • BVerwG, 27.08.1996 - 8 B 165.96

    Bauplanungsrecht - Begriff der Instandsetzung bzw. Modernisierung i.S. von § 177 …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2001 - 2 MA 817/01
    An einer die Zulassung der Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung rechtfertigenden Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es nämlich, wenn sich - wie hier - die als vermeintlich grundsätzlich bedeutsam bezeichnete Rechtsfrage auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts oder bereits vorliegender höchstrichterlicher Rechtsprechung ohne weiteres beantworten lässt (vgl. zur Revisionszulassung BVerwG, Beschl. v. 27.8.1996 - 8 B 165.96 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 13).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2000 - 2 B 11038/00

    Anspruch eines Versetzungsbewerbers auf bevorzugte Einstellung bei Konkurrenz des …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2001 - 2 MA 817/01
    Ihm ist vielmehr ein weiter Ermessensspielraum eröffnet (…vgl. NdsOVG, Beschl. v. 15.10.1999, aaO; OVG Rhld.-Pf., Beschl. v. 11.7.2000 - 2 B 11038/00 -, IÖD 2000, 270; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.1.1999 - B 3 S 412/98 -, DRiZ 2000, 57 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.1999 - B 3 S 412/98
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2001 - 2 MA 817/01
    Ihm ist vielmehr ein weiter Ermessensspielraum eröffnet (…vgl. NdsOVG, Beschl. v. 15.10.1999, aaO; OVG Rhld.-Pf., Beschl. v. 11.7.2000 - 2 B 11038/00 -, IÖD 2000, 270; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.1.1999 - B 3 S 412/98 -, DRiZ 2000, 57 f.).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2000 - 2 M 4517/99

    Auswahl; Auswahlverfahren; Beamter; Beurteilung; Beurteilungszuständigkeit; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2001 - 2 MA 817/01
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder Richtlinien verstoßen hat (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 9.2.2000 - 2 M 4517/99 - Beschl. v. 15.10.1999 - 5 M 2916/99 -).
  • VG Hannover, 16.01.2006 - 2 B 8019/05

    Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im Zusammenhang mit einer …

    In dieser Hoffnung konnte den Antragsteller bestärken, dass das Niedersächsische Justizministerium in anderen Verfahren Bewerber aus Sachsen-Anhalt, die sich auf freie R 1-Richterstellen in Niedersachsen beworben hatten, von vornherein gar nicht in das Auswahlverfahren einbezogen hat (vgl. z.B. VG Hannover, 2 B 5703/00 und OVG Lüneburg, 2 MA 817/01; VG Hannover, 2 B 2008/99) und zum anderen die Auswahlentscheidung vom 09.11.2004 betreffend die Besetzung der Stelle des Direktors oder der Direktorin des Arbeitsgerichts in {C.}, (Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage), um die sich die Ehefrau des Antragstellers als Direktorin des Arbeitsgerichts {D.} beworben hatte, ausschließlich auf Leistungsgesichtspunkte gemäß Art. 33 Abs. 2 GG, § 4 Nds.RiG, § 8 NBG gestützt und bereits eine Ausnahmegenehmigung beim Niedersächsischen Finanzminister vom Einstellungsstopp erwirkt hat.
  • OVG Niedersachsen, 04.11.2004 - 2 ME 1243/04

    Rechte des Versetzungsbewerbers im Verhältnis zum Beförderungsbewerber; …

    Allerdings hat das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Beschluss zutreffend erkannt, dass der Dienstherr, konkurrieren mehrere Beamte um ein Amt einer Beförderungsstelle, den Dienstposten nach pflichtgemäßen Ermessen mit einem Versetzungsbewerber besetzen kann, ohne dass der Dienstherr, selbst wenn die Beförderungsstelle ausgeschrieben worden ist, dem Beförderungsbewerber gegenüber dazu verpflichtet wäre, die Auswahl zwischen den um die Besetzung des Amtes konkurrierenden Beamten an den Grundsätzen der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung auszurichten (Senat, Beschl. v. 16.5.2001 - 2 MA 817/01 -, IÖD 2001, 233 = NdsRpfl. 2001, 2001, 418; OVG NRW, Beschl. v. 23.4.2004 - 1 B 42/04 -, IÖD 2004, 171(173);… Schnellenbach, aaO, RdNr. 68 jeweils m. w. Nachw.).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2002 - 2 ME 211/02

    Auswahl; Beamter; Beförderungsbewerber; Dienstherr; Ermessen; Leistungsgrundsatz; …

    Dieses Wahlermessen unterliegt nicht dem sich aus Art. 33 Abs. 2 GG, § 7 BRRG und § 8 Abs. 1 NBG ergebenden Leistungsgrundsatz (vgl. Beschl. d. Sen. v. 01.08.2002 - 2 ME 118/02 -; Beschl. d. Sen. v. 16.05.2001 - 2 MA 817/01 -, IÖD 2001, 223 = Nds. Rpfl. 2001, 418; OVG Münster, Beschl. v. 28.01.2002 - 6 B 1275/01 -; OVG Münster, Beschl. v. 03.07.2001 - 1 B 670/01 -, NVwZ-RR 2002, 362; OVG Koblenz, Beschl. v. 28.11.2001 - 10 B 11.641/01 -, NVwZ-RR 2002, 364).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2002 - 2 M 15/02
    Es ist weitgehend seinem Organisationsermessen vorbehalten, ob er eine Stelle im Wege der Beförderung (bzw. Übertragung eines höher bewerteten Dienstpostens), der Versetzung oder der Umsetzung vergibt (BVerwG…, Beschluß vom 26.01.1994, a.a.O.;… OVG Koblenz, Beschluß 28.11.2001, a.a.O.; OVG Magdeburg…, Beschluß vom 28.01.1999, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschluß vom 16.05.2001 - 2 MA 817/01 -, DVBl. 2001, 1703).
  • ArbG Dortmund, 06.10.2016 - 3 Ca 2183/16
    Dabei finden die Entscheidungen der Träger der staatlichen Organisationsgewalt ihre leitenden Orientierungsdaten einerseits in den legitimen Verwaltungsaufgaben und andererseits in den verfügbaren Finanzmitteln (VGH München, Beschluss vom 16.05.2013, 3 CE 13.328; OVG Thüringen, Beschluss vom 16.12.2008, 2 EO 228/08; OVG Hamburg, Beschluss vom 29.12.2005, 1 Bs 260/05; VGH Kassel, Beschluss vom 13.03.2003, 1 TG 75/03; LAG Niedersachsen, Urteil vom 06.09.2001, 7 Sa 85/01; OVG Münster, Beschluss vom 03.07.2001, 1 B 670/01; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.05.2001, 2 MA 817/01).
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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2001 - 3 M 22/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8120
OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2001 - 3 M 22/01 (https://dejure.org/2001,8120)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.08.2001 - 3 M 22/01 (https://dejure.org/2001,8120)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. August 2001 - 3 M 22/01 (https://dejure.org/2001,8120)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Auswahlentscheidung auf die Stelle einer Direktorin oder eines Direktors des Arbeitsgerichts bei dem Arbeitsgericht; Berücksichtigung des Prinzips der Bestenauslese; Bedeutung und Verbindlichkeit der dem Eignungsvergleich vorgeschalteten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3210
  • NVwZ 2001, 1317 (Ls.)
  • DVBl 2001, 1703 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1996 - 3 M 89/95

    Dienstliche Beurteilung; Besetzungsbericht; Besetzungsvorschlag; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2001 - 3 M 22/01
    Sie kann beanspruchen, dass sowohl der Richterwahlausschuss als auch der Antragsgegner ohne Rechtsfehler über ihre Bewerbung entscheiden und somit ihr gegenüber rechtsfehlerfreie Auswahlentscheidungen treffen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 13.09.2000 - 3 M 17/00 -, a.a.O., mit Hinweis auf Beschl. v. 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, SchlHA 1996, 75 ff. = DVBl. 1996, 521 ff. = NVwZ 1996, 806 ff.).

    Die Auslese der Bewerberinnen und Bewerber, über die nach Art. 43 Abs. 2 Satz 1 der Landesverfassung Schleswig-Holstein das zuständige Landesministerium gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss entscheidet, ist nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorzunehmen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 01.02.1996, - 3 M 89/95 -, a.a.O.).

    Im Rahmen des Verfahrens 3 M 89/95 hat das Justizministerium auf Anfrage des erkennenden Senats unter dem 03. Januar 1996 mitgeteilt, die Beurteilungspraxis der Präsidenten und Präsidialräte bewerte die Eignung für ein Beförderungsamt mit "sehr gut geeignet", "gut geeignet", "geeignet", "noch nicht geeignet" und "nicht geeignet".

    Lediglich aus Gründen der Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass der Senat sich im vorliegenden Zusammenhang nicht mit der Bedeutung des Zusatzes "besonders" für eine "Binnendifferenzierung" innerhalb ein und derselben Bewertungsstufe auseinander zu setzen braucht (vgl. hierzu OVG Schleswig, Beschl. v. 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, a.a.O., und Schnellenbach, a.a.O., Rdnr. 261).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - 3 M 17/00

    Sicherung eines Anspruchs auf rechtsfehlerfreie Entscheidung über eine Bewerbung …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2001 - 3 M 22/01
    Auf die Beschwerde der Antragstellerin änderte der erkennende Senat mit Beschluss vom 13. September 2000 - 3 M 17/00 - diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts und untersagte dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung, die ausgeschriebene Stelle mit der Beigeladenen zu besetzen (SchlHA 2000, 259 ff. = NJW-RR 2001, 854 ff.).

    Sie kann beanspruchen, dass sowohl der Richterwahlausschuss als auch der Antragsgegner ohne Rechtsfehler über ihre Bewerbung entscheiden und somit ihr gegenüber rechtsfehlerfreie Auswahlentscheidungen treffen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 13.09.2000 - 3 M 17/00 -, a.a.O., mit Hinweis auf Beschl. v. 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, SchlHA 1996, 75 ff. = DVBl. 1996, 521 ff. = NVwZ 1996, 806 ff.).

    Auch die Beigeladene hat in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren 11 B 8/00 (3 M 17/00) die Bedeutung und Verbindlichkeit der in den dienstlichen Beurteilungen enthaltenen isoliert-individuellen Eignungsprognosen "für das angestrebte Amt" zutreffend hervorgehoben.

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.05.1996 - 3 M 36/96

    Bewerber; Beförderung; Beförderungsdiensposten; Leistungsbezogene Kriterien; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2001 - 3 M 22/01
    Als solche kommen beispielsweise frühere Beurteilungen oder - soweit in der aktuellen Beurteilung noch nicht berücksichtigt - die Erfüllung eines bestimmten Anforderungsprofils in Betracht (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 30.05.1996 - 3 M 36/96 -).
  • OVG Niedersachsen, 17.10.1997 - 5 M 4037/97

    Ermessensgerechte Auswahlentscheidung bei Vergabe; Anforderungsprofil; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2001 - 3 M 22/01
    Es kann auf sich beruhen, ob Eignungsprognosen stets dann wesentlich voneinander abweichen, wenn sie auf der jeweiligen Bewertungsskala unterschiedlichen Bewertungsstufen zuzuordnen sind (so Nds. OVG, Beschl. v. 17.10.1997 - 5 M 4037/97 -, DRiZ 1998, 191, 192; auf diesen Beschluss hat sich die Beigeladene in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren 11 B 8/00 auf den Seiten 33 und 34 ihres Schriftsatzes vom 16. Februar 2000 ausdrücklich berufen).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2002 - 3 M 44/02

    Richterwahl, Bestenauslese, Anhörung, Verfahrensfehler

    S. 153 f. - erteilten Eignungsprognosen (vgl. auch OVG Schleswig, Beschl. v. 17.08.2001 - 3 M 22/01 -, SchlHAnz 2001, 263 ff.).

    Gelangen der Richterwahlausschuss und der Antragsgegner danach rechtsfehlerfrei zu der Einschätzung, mehrere Bewerberinnen oder Bewerber seien für das angestrebte Amt im Wesentlichen gleich geeignet, dürfen weitere sachbezogene - vorrangig eignungsbezogene - Auswahlkriterien herangezogen werden (vgl. im einzelnen OVG Schleswig, Beschl. v. 17.08.2001 - 3 M 22/01 -, NJW 2001, 3210 ff., mit Hinweis auf Beschl. v. 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, NVwZ 1996, 806 ff.).

    Es ist jedoch grundsätzlich gleichfalls rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die für die Personalentscheidung zuständigen Stellen ihre Auswahlentscheidungen in derartigen Fällen auf Unterschiede in den textlichen Fassungen der Stellungnahmen nach Abschnitt V 2 BRL stützen, soweit diese Unterschiede unter Eignungsgesichtspunkten hinreichend fassbar und aussagekräftig sind (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 01.02.1996, aaO, u. 17.08.2001, aaO), und dabei ergänzend die das jeweils bekleidete Statusamt betreffenden Leistungs- und Befähigungsbeurteilungen berücksichtigen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2001 - 3 M 34/01

    Bundesrichterwahl, Chancengleichheit

    Der Senat ist insoweit stets - ohne eine eingehendere Begründung für erforderlich zu halten - von der prinzipiellen Anwendbarkeit des Art. 33 Abs. 2 GG ausgegangen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 14.05.1992 - 3 M 17/92 -, NVwZ 1993, 1222 f., 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, a.a.O., und 17.08.2001 - 3 M 22/01 - der Senat ist selbst bei der nach Art. 43 Abs. 3 der Landesverfassung Schleswig-Holstein unmittelbar vom Landtag vorzunehmenden Berufung der Präsidentinnen oder Präsidenten der oberen Landesgerichte von einer Anwendbarkeit des Art. 33 Abs. 2 GG ausgegangen und hat insoweit lediglich Auswirkungen auf die "Ausgestaltung" der nach dieser Verfassungsbestimmung vorzunehmenden Bestenauslese und die "Intensität der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle" festgestellt, vgl. Beschl. v. 16.11.1998 - 3 M 50/98 -, NVwZ-RR 1999, 420 f.).
  • VG Schleswig, 28.10.2005 - 11 B 20/05
    Hierzu gehört, dass sowohl der Richterwahlausschuss als auch der Antragsgegner nicht zum Nachteil des Richters von dem Grundsatz der Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung abweicht und die zur Sicherung dieses Grundsatzes dienenden Verfahrensvorschriften einhält (ständige Rechtsprechung der Schleswig-Holsteinischen Gerichte, vgl. OVG Schleswig, Beschlüsse vom 01.02.1996 3 M 89/95 -, NVwZ 1996, 806 ff.; vom 17.08.2001 3 M 22/01 -, SchlHA 2001, 263 ff.; vom 25.11.2002 3 M 44/02 -, SchlHA 2002, 289 ff.; im Übrigen auch B. v. 28.10.1996 3 M 89/96 -, IÖD 1997, 138 ff.; BVerwG U. v. 27.02.2003 2 C 16.02 -, DÖD 2003, 202 ff., m.w.N.).

    Als solche kommen bspw. frühere Beurteilungen oder soweit in der aktuellen Beurteilung noch nicht berücksichtigt die Erfüllung eines bestimmten Anforderungsprofils in Betracht (vgl. OVG Schleswig, B. v. 17.08.2001, aaO).

    Nach der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen OVG (u. a. B. v. 17.08.2001 3 M 22/01 -, SchlHA 2001, 263 ff.) waren diese Eignungsprognosen, es sei denn sie wären evident rechtswidrig, für die an der Auswahlentscheidung Beteiligten verbindlich.

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2002 - 3 M 34/02

    Beschwerde, Begründungsanforderungen, Bundesrichterwahl

    Demgegenüber beruft sich der Antragsteller im vorliegenden Verfahren auf sein höheres statusrechtliches Amt - soweit ersichtlich - nicht im Zusammenhang mit der ihm als Vorsitzendem Richter am Oberlandesgericht erteilten Leistungs- und Befähigungsgesamtbeurteilung (vgl. Ziffer V. Abs. 1 der Richtlinien über die dienstliche Beurteilung der Richter und Staatsanwälte in Schleswig-Holstein vom 02. September 1976, Amtsbl. S. 153 f.), sondern allein im Zusammenhang mit der ihm im Hinblick auf das Amt eines Richters am Bundesgerichtshof erteilten Eignungsprognose (vgl. Ziffer V. Abs. 2 der Richtlinien, a.a.O., vgl. hierzu auch OVG Schleswig, Beschl. v. 17.08.2001 - 3 M 22/01 -, NJW 2001, 3210 ff. = SchlHAnz 2001, 263 ff.).
  • VG Schleswig, 04.11.2010 - 11 B 36/10

    Anspruch eines Beamten auf Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens

    Dabei bleibt es der Entscheidung des Dienstherrn überlassen, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umständen er das größere Gewicht beimisst (ständige Rechtsprechung der Schleswig-Holsteinischen Gerichte, vgl. OVG Schleswig, Beschlüsse vom 01.02.1996 - 3 M 89/95 - vom 16.11.1998 - 3 M 50/98 - vom 17.08.2001 - 3 M 22/01 - im Übrigen auch BVerwG Urteil vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, DÖD 2003, 202 ff. m.w.N.).
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