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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 29.05.2008 - 4 Bf 232/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4044
OVG Hamburg, 29.05.2008 - 4 Bf 232/07 (https://dejure.org/2008,4044)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 29.05.2008 - 4 Bf 232/07 (https://dejure.org/2008,4044)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - 4 Bf 232/07 (https://dejure.org/2008,4044)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Berufung eines türkischen Arbeitnehmers auf Art. 10 EWGAssRBes 1/80 - Diskriminierungsverbot

  • Judicialis

    ARB 1/80 Art. 10 Abs. 1

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwVfG § 48 Abs. 1; AuslG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ARB Nr. 1/80 Art. 6 Abs. 1; ARB Nr. 1/80 Art. 10 Abs. 1; SGB II § 284; ArgV § 5; ArgV § 8
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Rücknahme, Verlängerung, Ehegattennachzug, eigenständiges Aufenthaltsrecht, eheliche Lebensgemeinschaft, Ehewohnung, Türken, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Diskriminierungsverbot, Arbeitnehmer, unbefristete Arbeitsgenehmigung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rücknahme einer wirksamen und unbefristeten Arbeitserlaubnis eines türkischen Arbeitnehmers; Wirksamkeit des assoziationsrechtlichen Diskriminierungsverbots des Art. 10 Abs. 1 Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation (ARB 1/80) ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 1002 (Ls.)
  • DÖV 2008, 970
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 02.03.1999 - C-416/96

    Eddline El-Yassini - "Begriff des .einzelstaatlichen Gerichts' im Sinne von …

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.05.2008 - 4 Bf 232/07
    Die praktische Wirksamkeit von Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 erfordert, dass ein türkischer Staatsangehöriger, dem die ordnungsgemäße Erlaubnis erteilt worden ist, im Gebiet eines Mitgliedstaates für eine bestimmte Zeit eine Beschäftigung auszuüben, während dieser gesamten Zeit seine Rechte aus dieser Erlaubnis ausüben kann (im Anschluss an EuGH, Urt. v. 2.3.1999, Rs. C-416/96, El-Yassini, NVwZ 1999, 1095, …und Urt. v. 14.12.2006, Rs. C-97/05, Gattoussi, NVwZ 2007, 430).

    Diese Bestimmung enthält unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und nach Gegenstand und Art des Abkommens eine klare und eindeutige Verpflichtung, deren Erfüllung oder deren Wirkungen nicht vom Erlass eines weiteren Aktes abhängen (…vgl. EuGH, Urt. v. 8.5.2003, Rs. C-171/01, Slg. 2003, I-04301; Urt. v. 2.3.1999, Rs. C-416/96, El-Yassini, NVwZ 1999, 1095, dort zu Art. 40 Abs. 1 des Kooperationsabkommens zwischen der EWG und Marokko;… Urt. v. 4.12.2006, Rs. C-97/05, Gattoussi, NVwZ 2007, 430, dort zu dem Diskriminierungsverbot nach Art. 64 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Assoziierungsabkommens EG-Tunesien).

    Bei der Bestimmung von Tragweite und Grenzen des Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 in Bezug auf sich daraus gegebenenfalls ergebende Aufenthaltsrechte eines türkischen Arbeitnehmers für die Dauer der erlaubten Beschäftigung sind diejenigen Grundsätze maßgeblich, die der EuGH für Diskriminierungsverbote in den Bestimmungen des Art. 40 Abs. 1 des Kooperationsabkommens zwischen der EWG und Marokko und des Art. 64 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Assoziierungsabkommens EG-Tunesien in den Urteilen vom 2. März 1999 (Rs. C-416/96, El-Yassini, NVwZ 1999, 1095 ) und vom 14. Dezember 2006 (Rs. C-97/05, Gattoussi, NVwZ 2007, 430 ) aufgestellt hat.

    Nach der Rechtsprechung des EuGH im Urteil vom 2. März 1999 (Rs. C-416/96, El-Yassini, NVwZ 1999, 1095) untersagt es die genannte Bestimmung einem Mitgliedstaat grundsätzlich nicht, es abzulehnen, die Aufenthaltserlaubnis eines marokkanischen Staatsangehörigen, dem er die Einreise und die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt hat, für die gesamte Dauer dieser Beschäftigung zu verlängern, wenn der ursprüngliche Grund für die Gewährung des Aufenthaltsrechts bei Ablauf der Aufenthaltserlaubnis nicht mehr besteht.

    Für den gegenteiligen Fall - dass eine Berufung auf das assoziationsrechtliche Diskriminierungsverbot zulässig und bei der Entscheidung über den aufenthaltsrechtlichen Status des türkischen Arbeitnehmers zu beachten sei - hat der EuGH auf seine Auslegung der "vergleichbaren" (…Urteil Güzeli, a.a.O., Rn. 52) Vorschrift des Art. 40 des Kooperationsabkommen EWG-Marokko im Urteil vom 2. März 1999 (C-416/96, El-Yassini, a.a.O.) hingewiesen, der zufolge es einem Mitgliedstaat zwar grundsätzlich nicht untersagt sei, die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines marokkanischen Staatsangehörigen, dem dieser Mitgliedstaat die Einreise und die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt habe, abzulehnen, wenn der ursprüngliche Grund für die Gewährung des Aufenthaltsrechts bei Ablauf der Aufenthaltserlaubnis nicht mehr bestehe, es sich jedoch anders verhalte, wenn der Aufnahmemitgliedstaat dem marokkanischen Wanderarbeitnehmer in Bezug auf die Ausübung einer Beschäftigung weitergehende Rechte als in Bezug auf den Aufenthalt verliehen habe.

    In der genannten Entscheidung, die auf dem Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG des Verwaltungsgerichts Darmstadt beruht (Beschl. v. 25.1.2005, InfAuslR 2005, 135 ff.), hat der EuGH im Anschluss an das Urteil El-Yassini vom 2. März 1999 (a.a.O.) u.a. ausgeführt (…Rn. 36 bis 43): Es sei festzustellen, dass das Europa-Mittelmeer-Assoziierungsabkommen, das nicht die Verwirklichung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zum Gegenstand habe, es einem Mitgliedstaat grundsätzlich nicht untersage, Maßnahmen in Bezug auf das Aufenthaltsrecht eines tunesischen Staatsangehörigen zu ergreifen, der zunächst die Erlaubnis zum Aufenthalt in diesem Mitgliedstaat und zur Aufnahme einer Berufstätigkeit dort erhalten habe.

    Schließlich ist dem EuGH in Verfahren Gattoussi auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bekannt gewesen, die dieses Gericht im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 3. März 1999 (Rechtssache C-416/96, El-Yassini, NVwZ 1999, 1095) entwickelt hat.

    Für diesen Fall - Erschleichen des Visums zum Zwecke des Familiennachzugs und der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis sowie der darauf beruhenden unbefristeten Arbeitsgenehmigung durch die Stadt Bochum bzw. das Arbeitsamt Bochum - wären die Arbeitsberechtigung des Klägers und ein dazu erforderliches Aufenthaltsrecht nicht durch das Verbot der Diskriminierung nach Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 geschützt (vgl. EuGH, Urt. v. 2.3.1999, Rs. C-416/96, El-Yassini, NVwZ 1999, 1095, Rn. 7;… Urt. v. 24.1.2008, Rs. C-294/06, Payir, Akyuz und Ozturk, juris, Rn. 40; OVG Hamburg, Beschl. v. 19.3.2008, 4 Bs 161/07).

  • BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 18.02

    Marokkanischer Arbeitnehmer; unbefristete Arbeitsgenehmigung; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.05.2008 - 4 Bf 232/07
    Dem nationalen Gericht ist es verwehrt, die Wirksamkeit des assoziationsrechtlichen Diskriminierungsverbots des Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 im Ergebnis dadurch auszuhöhlen, dass es einer dem türkischen Arbeitnehmer vom Mitgliedstaat erteilten ordnungsgemäßen Arbeitsgenehmigung, welche die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung übersteigt, von Anfang an und unter Bezugnahme auf nationale Bestimmungen (§ 285 Abs. 5 SGB III und § 8 Arbeitsgenehmigungsverordnung) Wirkungen für den aufenthaltsrechtlichen Status des Betroffenen gänzlich abspricht (…im Anschluss an EuGH Urt. v. 14.12.2006, Rs. C-97/05, Gattoussi, NVwZ 2007, 430; im Ergebnis Abweichung von BVerwG, Urt. v. 1.7.2003, BVerwGE 118, 249).

    Nach der vom Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 1. Juli 2003, (1 C 18/02, BVerwGE 118, 249 ff., und 1 C 32/02, InfAuslR 2004, 54) vertretenen Auffassung vermittelt eine unbefristete Arbeitsgenehmigung nach deutschem Recht kein von der Aufenthaltsgenehmigung unabhängiges, gleichsam überschießendes Recht auf Fortsetzung einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit und auf weiteren Aufenthalt nach dem Diskriminierungsverbot in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko.

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte in den Urteilen vom 1. Juli 2003 (a.a.O.) jedoch gerade unter Bezugnahme auf solche nationalen Bestimmungen (insbesondere §§ 284, 288 SGB III und die Vorschriften Arbeitsgenehmigungsverordnung) angenommen, dass dem Diskriminierungsverbot in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens in Bezug auf den Aufenthalt eines Ausländers, auch wenn und soweit ihm Behörden der Bundesrepublik eine unselbständige Beschäftigung längerfristig erlaubt hatten, praktisch keine Wirkung zukommt.

    Auch dies ist ersichtlich nicht ohne Absicht geschehen und dem Umstand geschuldet, dass das Bundesverwaltungsgericht diese Erwägung des EuGH in seinen Urteilen vom 1. Juli 2003 (a.a.O.) zum Anlass genommen hatte, Art. 64 des Mittelmeer-Europa-Abkommens für den deutschen Rechtskreis in einer Weise auszulegen, die nach Ansicht des EuGH im Ergebnis zur Wirkungslosigkeit dieser vertraglichen Bestimmung führen würde.

    Denn der EuGH und das Bundesverwaltungsgericht haben im Urteil Gattoussi (…a.a.O.) bzw. in den Urteilen vom 1. Juli 2003 (a.a.O.) auf der Grundlage vergleichbarer Sachverhalte, die beide Deutschland und die hiesige Rechtslage betrafen, aus den genannten (assoziationsrechtlichen) Diskriminierungsverboten unterschiedliche rechtliche Folgen gezogen.

    Im vorliegenden Fall stellt sich im Übrigen nicht die Frage, ob der Rechtsprechung des EuGH zur Bedeutung assoziationsrechtlicher Diskriminierungsverbote auf den aufenthaltsrechtlichen Status von davon erfassten Arbeitnehmern gegebenenfalls deshalb nicht zu folgen ist, weil der EuGH die von den Vertragsstaaten zu Art. 64 Europa-Mittelmeer-Abkommen EG-Tunesien (und zu weiteren derartigen Abkommen) abgegebene "Gemeinsame Erklärung" nicht beachtet hat, nach der für die Erteilung, die Verlängerung oder die Verweigerung einer Aufenthaltsgenehmigung ausschließlich die Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten sowie die geltenden bilateralen Übereinkünfte zwischen Tunesien (sowie den sonst betroffenen Mitgliedstaaten) maßgeblich sind (zur Bedeutung einer solchen Erklärung (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.7.2003, BVerwGE 118, 249;… siehe auch VGH Mannheim, Urt. v. 27.9.2007, a.a.O.; zur Kritik an der Nichtberücksichtigung der "Gemeinsamen Erklärung" in der Rechtsprechung des EuGH vgl. Hailbronner, NVwZ 2007, 415 ff.).

  • EuGH, 14.12.2006 - C-97/05

    Gattoussi - Europa-Mittelmeer-Abkommen - Tunesischer Arbeitnehmer, der die …

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.05.2008 - 4 Bf 232/07
    Die praktische Wirksamkeit von Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 erfordert, dass ein türkischer Staatsangehöriger, dem die ordnungsgemäße Erlaubnis erteilt worden ist, im Gebiet eines Mitgliedstaates für eine bestimmte Zeit eine Beschäftigung auszuüben, während dieser gesamten Zeit seine Rechte aus dieser Erlaubnis ausüben kann (…im Anschluss an EuGH, Urt. v. 2.3.1999, Rs. C-416/96, El-Yassini, NVwZ 1999, 1095, und Urt. v. 14.12.2006, Rs. C-97/05, Gattoussi, NVwZ 2007, 430).

    Dem nationalen Gericht ist es verwehrt, die Wirksamkeit des assoziationsrechtlichen Diskriminierungsverbots des Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 im Ergebnis dadurch auszuhöhlen, dass es einer dem türkischen Arbeitnehmer vom Mitgliedstaat erteilten ordnungsgemäßen Arbeitsgenehmigung, welche die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung übersteigt, von Anfang an und unter Bezugnahme auf nationale Bestimmungen (§ 285 Abs. 5 SGB III und § 8 Arbeitsgenehmigungsverordnung) Wirkungen für den aufenthaltsrechtlichen Status des Betroffenen gänzlich abspricht (im Anschluss an EuGH Urt. v. 14.12.2006, Rs. C-97/05, Gattoussi, NVwZ 2007, 430;… im Ergebnis Abweichung von BVerwG, Urt. v. 1.7.2003, BVerwGE 118, 249).

    Diese Bestimmung enthält unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und nach Gegenstand und Art des Abkommens eine klare und eindeutige Verpflichtung, deren Erfüllung oder deren Wirkungen nicht vom Erlass eines weiteren Aktes abhängen (…vgl. EuGH, Urt. v. 8.5.2003, Rs. C-171/01, Slg. 2003, I-04301;… Urt. v. 2.3.1999, Rs. C-416/96, El-Yassini, NVwZ 1999, 1095, dort zu Art. 40 Abs. 1 des Kooperationsabkommens zwischen der EWG und Marokko; Urt. v. 4.12.2006, Rs. C-97/05, Gattoussi, NVwZ 2007, 430, dort zu dem Diskriminierungsverbot nach Art. 64 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Assoziierungsabkommens EG-Tunesien).

    Bei der Bestimmung von Tragweite und Grenzen des Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 in Bezug auf sich daraus gegebenenfalls ergebende Aufenthaltsrechte eines türkischen Arbeitnehmers für die Dauer der erlaubten Beschäftigung sind diejenigen Grundsätze maßgeblich, die der EuGH für Diskriminierungsverbote in den Bestimmungen des Art. 40 Abs. 1 des Kooperationsabkommens zwischen der EWG und Marokko und des Art. 64 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Assoziierungsabkommens EG-Tunesien in den Urteilen vom 2. März 1999 (Rs. C-416/96, El-Yassini, NVwZ 1999, 1095 ) und vom 14. Dezember 2006 (Rs. C-97/05, Gattoussi, NVwZ 2007, 430 ) aufgestellt hat.

    Der EuGH hat inzwischen seine Rechtsprechung zur Bedeutung eines assoziationsrechtlichen Diskriminierungsverbots für den aufenthaltsrechtlichen Status eines Ausländers im Urteil vom 14. Dezember 2006 (Rechtssache C-97/05, Gattoussi) zu der im Wesentlichen mit Art. 40 Kooperationsabkommen EWG-Marokko und mit Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 inhaltsgleichen Regelung in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Assoziierungsabkommens EG-Tunesien wiederholt und vertieft.

    Dem Vorlageersuchen des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 25. Januar 2005 und dem Urteil des EuGH vom 14. Dezember 2006 (a.a.O.) lag ein mit den vorliegenden Verhältnissen vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.

  • EuGH, 26.10.2006 - C-4/05

    Güzeli - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - …

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.05.2008 - 4 Bf 232/07
    Ein türkischer Arbeitnehmer, der dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaates angehört und der im Besitz einer ordnungsgemäßen unbefristeten Arbeitsgenehmigung ist, kann sich in Bezug auf seinen aufenthaltsrechtlichen Status auf Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 berufen, auch wenn ihm Rechte aus Art. 6 ARB 1/80 nicht zustehen (im Anschluss an EuGH, Urt. v. 26.10.2006, Rs. C-4/05, Güzeli, NVwZ 2007, 187).

    Das folgt aus dem Urteil des EuGH vom 26. Oktober 2006 (Rs. C-4/05, Güzeli, NVwZ 2007, 187).

    Er gehörte zu den maßgeblichen Zeitpunkten als Arbeitnehmer dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaates an (vgl. EuGH, Urt. v. 26.10.2006, Rechtssache C-4/05, Güzeli, NVwZ 2007, 187, Rn. 50, 51).

    Diese Grundsätze hinsichtlich der Beachtung des Diskriminierungsverbots bei Entscheidungen der Ausländerbehörden über den weiteren Aufenthalt von Ausländern hat der EuGH im Urteil vom 26. Oktober 2006 (Rs. C-4/05, Güzeli, InfAuslR 2007, 1 ff.) auf türkische Staatsangehörige übertragen, soweit sie sich als Arbeitnehmer grundsätzlich auf das assoziationsrechtliche Diskriminierungsverbot des Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 berufen können.

  • VG Darmstadt, 25.01.2005 - 8 E 2499/04

    Aufenthaltsrechtliche Wirkung des Artikels 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens mit …

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.05.2008 - 4 Bf 232/07
    In der genannten Entscheidung, die auf dem Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG des Verwaltungsgerichts Darmstadt beruht (Beschl. v. 25.1.2005, InfAuslR 2005, 135 ff.), hat der EuGH im Anschluss an das Urteil El-Yassini vom 2. März 1999 (…a.a.O.) u.a. ausgeführt (…Rn. 36 bis 43): Es sei festzustellen, dass das Europa-Mittelmeer-Assoziierungsabkommen, das nicht die Verwirklichung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zum Gegenstand habe, es einem Mitgliedstaat grundsätzlich nicht untersage, Maßnahmen in Bezug auf das Aufenthaltsrecht eines tunesischen Staatsangehörigen zu ergreifen, der zunächst die Erlaubnis zum Aufenthalt in diesem Mitgliedstaat und zur Aufnahme einer Berufstätigkeit dort erhalten habe.

    Auf die durch diese nationalen Bestimmungen begründete Abhängigkeit auch einer nicht befristeten Arbeitsgenehmigung von der befristeten Aufenthaltserlaubnis hatte das Verwaltungsgericht Darmstadt in seinem Vorlagebeschluss vom 25. Januar 2005 ausdrücklich hingewiesen (InfAuslR 2005, 135, Rn. 21).

    Mit seinem nachfolgenden Urteil vom 14. Dezember 2006 in der Rechtssache Gattoussi (…a.a.O.) ist der EuGH dieser Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich zwischenzeitlich die obergerichtliche Rechtsprechung überwiegend angeschlossen hatte (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 6.4.2004, NVwZ-RR 2005, 285; VGH München, Beschl. v. 14.6.2005, 24 ZB 05.242, juris; OVG Münster, Beschl. v. 25.7.2005, 18 B 983/05, und v. 22.6.2007, InfAuslR 2007, 331; a.A. VG Aachen, Vorlagebeschluss v. 19.12.2004, InfAuslR 2005, 136; und VG Darmstadt, Vorlagebeschluss v. 25.1.2005, InfAuslR 2005, 135;… VGH Mannheim, Urt. v. 27.9.2007, InfAuslR 2008, 3; siehe auch Haibronner NVwZ 2007, 415), insoweit der Sache nach entgegen getreten (…wie hier VGH Mannheim, Urt. v. 27.9.2007, a.a.O.).

  • EuGH, 25.07.2002 - C-459/99

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEDEUTUNG, DIE DER GEWÄHRLEISTUNG DES SCHUTZES DES …

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.05.2008 - 4 Bf 232/07
    Insoweit hat der EuGH Bezug genommen auf seine Urteile vom 28. Oktober 1975 (…Rs. C-36/75, Rutili, Slg. 1975, 1279, Rn. 28), vom 10. Februar 2000 (…Rs. C-340/97, Nazli, Slg. 2000, I-957, Rn. 57), und vom 25. Juli 2002 (Rs. C-459/99, MRAX, Slg. 2002, I-6591, Rn. 79).

    Der Begriff der hier insoweit allein in Betracht kommenden öffentlichen Ordnung setzt nach ständiger Rechtsprechung des EuGH voraus, dass eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (…Urt. v. 28.10.1975, Rs. 36/75, Rutili, Slg. 1975, 1279, Rn. 28;… v. 10.2.2000, Rs. C-340/97, Nazli, Slg. 2000, I-957, Rn. 57; und v. 25.7.2002, Rs. C-459/99, MRAX, Slg. 2002, I-6591, Rn. 79).

  • EuGH, 28.10.1975 - 36/75

    Rutili / Ministre de l'intérieur

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.05.2008 - 4 Bf 232/07
    Insoweit hat der EuGH Bezug genommen auf seine Urteile vom 28. Oktober 1975 (Rs. C-36/75, Rutili, Slg. 1975, 1279, Rn. 28), vom 10. Februar 2000 (…Rs. C-340/97, Nazli, Slg. 2000, I-957, Rn. 57), und vom 25. Juli 2002 (…Rs. C-459/99, MRAX, Slg. 2002, I-6591, Rn. 79).

    Der Begriff der hier insoweit allein in Betracht kommenden öffentlichen Ordnung setzt nach ständiger Rechtsprechung des EuGH voraus, dass eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (Urt. v. 28.10.1975, Rs. 36/75, Rutili, Slg. 1975, 1279, Rn. 28;… v. 10.2.2000, Rs. C-340/97, Nazli, Slg. 2000, I-957, Rn. 57;… und v. 25.7.2002, Rs. C-459/99, MRAX, Slg. 2002, I-6591, Rn. 79).

  • EuGH, 10.02.2000 - C-340/97

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER, DER STRAFRECHTLICH …

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.05.2008 - 4 Bf 232/07
    Insoweit hat der EuGH Bezug genommen auf seine Urteile vom 28. Oktober 1975 (…Rs. C-36/75, Rutili, Slg. 1975, 1279, Rn. 28), vom 10. Februar 2000 (Rs. C-340/97, Nazli, Slg. 2000, I-957, Rn. 57), und vom 25. Juli 2002 (…Rs. C-459/99, MRAX, Slg. 2002, I-6591, Rn. 79).

    Der Begriff der hier insoweit allein in Betracht kommenden öffentlichen Ordnung setzt nach ständiger Rechtsprechung des EuGH voraus, dass eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (…Urt. v. 28.10.1975, Rs. 36/75, Rutili, Slg. 1975, 1279, Rn. 28; v. 10.2.2000, Rs. C-340/97, Nazli, Slg. 2000, I-957, Rn. 57;… und v. 25.7.2002, Rs. C-459/99, MRAX, Slg. 2002, I-6591, Rn. 79).

  • EuGH, 30.10.1975 - 23/75

    Rey Soda / Cassa Conguaglio Zucchero

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.05.2008 - 4 Bf 232/07
    Insoweit hat der EuGH Bezug genommen auf seine Urteile vom 28. Oktober 1975 (Rs. C-36/75, Rutili, Slg. 1975, 1279, Rn. 28), vom 10. Februar 2000 (…Rs. C-340/97, Nazli, Slg. 2000, I-957, Rn. 57), und vom 25. Juli 2002 (…Rs. C-459/99, MRAX, Slg. 2002, I-6591, Rn. 79).

    Der Begriff der hier insoweit allein in Betracht kommenden öffentlichen Ordnung setzt nach ständiger Rechtsprechung des EuGH voraus, dass eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (Urt. v. 28.10.1975, Rs. 36/75, Rutili, Slg. 1975, 1279, Rn. 28;… v. 10.2.2000, Rs. C-340/97, Nazli, Slg. 2000, I-957, Rn. 57;… und v. 25.7.2002, Rs. C-459/99, MRAX, Slg. 2002, I-6591, Rn. 79).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2007 - 13 S 1059/07

    Europa-Mittelmeer-Abkommen - Diskriminierungsverbot - zum Aufenthaltsrecht für …

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.05.2008 - 4 Bf 232/07
    Mit seinem nachfolgenden Urteil vom 14. Dezember 2006 in der Rechtssache Gattoussi (…a.a.O.) ist der EuGH dieser Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich zwischenzeitlich die obergerichtliche Rechtsprechung überwiegend angeschlossen hatte (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 6.4.2004, NVwZ-RR 2005, 285; VGH München, Beschl. v. 14.6.2005, 24 ZB 05.242, juris; OVG Münster, Beschl. v. 25.7.2005, 18 B 983/05, und v. 22.6.2007, InfAuslR 2007, 331; a.A. VG Aachen, Vorlagebeschluss v. 19.12.2004, InfAuslR 2005, 136; und VG Darmstadt, Vorlagebeschluss v. 25.1.2005, InfAuslR 2005, 135; VGH Mannheim, Urt. v. 27.9.2007, InfAuslR 2008, 3; siehe auch Haibronner NVwZ 2007, 415), insoweit der Sache nach entgegen getreten (wie hier VGH Mannheim, Urt. v. 27.9.2007, a.a.O.).

    Im vorliegenden Fall stellt sich im Übrigen nicht die Frage, ob der Rechtsprechung des EuGH zur Bedeutung assoziationsrechtlicher Diskriminierungsverbote auf den aufenthaltsrechtlichen Status von davon erfassten Arbeitnehmern gegebenenfalls deshalb nicht zu folgen ist, weil der EuGH die von den Vertragsstaaten zu Art. 64 Europa-Mittelmeer-Abkommen EG-Tunesien (und zu weiteren derartigen Abkommen) abgegebene "Gemeinsame Erklärung" nicht beachtet hat, nach der für die Erteilung, die Verlängerung oder die Verweigerung einer Aufenthaltsgenehmigung ausschließlich die Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten sowie die geltenden bilateralen Übereinkünfte zwischen Tunesien (sowie den sonst betroffenen Mitgliedstaaten) maßgeblich sind (…zur Bedeutung einer solchen Erklärung (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.7.2003, BVerwGE 118, 249; siehe auch VGH Mannheim, Urt. v. 27.9.2007, a.a.O.; zur Kritik an der Nichtberücksichtigung der "Gemeinsamen Erklärung" in der Rechtsprechung des EuGH vgl. Hailbronner, NVwZ 2007, 415 ff.).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug, …

  • EuGH, 24.01.2008 - C-294/06

    Payir u.a. - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Arbeitnehmerfreizügigkeit - …

  • BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 32.02

    Marokkanischer Arbeitnehmer; unbefristete Arbeitsgenehmigung; Assoziationsrecht; …

  • EuGH, 08.05.2003 - C-171/01

    Wählergruppe Gemeinsam - "Assoziation EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer …

  • VGH Hessen, 06.04.2004 - 9 TG 864/04

    Marokkanischer Arbeitnehmer; Aufenthalt; Diskriminierungsverbot

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2007 - 18 B 722/07

    Aufenthaltserlaubnis Arbeitserlaubnis Arbeitnehmer Marokko …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2005 - 18 B 983/05

    Aufenthaltserlaubnis Arbeitserlaubnis Arbeitnehmer Marokko …

  • VGH Bayern, 14.06.2005 - 24 ZB 05.242
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft; …

  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung - Rücknahme - Beschäftigung - …

  • OVG Hamburg, 19.05.2011 - 4 Bf 88/10

    Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof in dem Streitverfahren …

    Auf die Berufung des Klägers hat das Berufungsgericht mit Urteil vom 29. Mai 2008 (DVBl 2008, 1002 = DÖV 2008, 97, juris) das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg geändert und die Beklagte unter Aufhebung der angefochtenen Bescheide verpflichtet, dem Kläger eine Aufenthaltserlaubnis auszustellen.

    Das Berufungsgericht hat im Urteil vom 29. Mai 2008 (a.a.O., juris Rn. 63 ff.) unter Bezugnahme auf das genannte Urteil des Gerichtshofs und die dargelegten Erwägungen die Auffassung vertreten, den deutschen Gerichten sei es verwehrt, die Wirksamkeit des assoziationsrechtlichen Diskriminierungsverbots des Art. 10 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 im Ergebnis dadurch auszuhöhlen, dass sie einer dem türkischen Arbeitnehmer erteilten ordnungsgemäßen Arbeitsgenehmigung, welche die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung übersteige, von Anfang an und unter Bezugnahme auf nationale Bestimmungen Wirkungen für den aufenthaltsrechtlichen Status des Betroffenen gänzlich absprächen.

  • OVG Hamburg, 29.03.2012 - 4 Bf 210/09

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht

    Rn. 14 Die Beklagte hat zur Begründung vorgetragen: Für den Kläger ergäben sich aus der am 27. September 2004 erteilten unbefristeten Arbeitserlaubnis auch im Hinblick auf die Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. Mai 2008 in der Sache 4 Bf 232/07 zu Art. 10 ARB 1/80 keine aufenthaltsrechtlichen Folgen.

    Insoweit sei mit dem Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts im Urteil vom 29. Mai 2008 in der Sache 4 Bf 232/07 davon auszugehen, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Auslegung des Diskriminierungsverbots in dem Abkommen EWG-Marokko auf Art. 10 ARB 1/80 zu übertragen sei.

    Rn. 38 Ob das in Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 niedergelegte Diskriminierungsverbot dem Inhaber einer sog. überschießenden - also einer die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis übersteigenden - Arbeitserlaubnis, Aufenthaltsrechte einräumt, ist nicht geklärt (bejahend OVG Hamburg, Urt. v. 29.5.2008, 4 Bf 232/07, juris;… aufgehoben durch BVerwG, Urt. v. 8.12.2009, 1 C 16/08, BVerwGE 135, 334).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2009 - 11 S 3249/08

    Aufenthaltserlaubnis; aufenthaltsrechtlichen Bedeutung der Arbeitsberechtigung …

    Allerdings wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung im Anschluss an das Urteil des EuGH in der Rechtssache Gattoussi die Ansicht vertreten, die Auslegung des nationalen deutschen Arbeitsgenehmigungsrechts nach Maßgabe der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.07.2003 (…a. a. O.) lasse die Rechtsprechung des EuGH zu den aufenthaltsrechtlichen Wirkungen deutscher Arbeitserlaubnisse und -genehmigungen "leerlaufen" (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.09.2007 - 13 S 1059/07 - InfAuslR 2008, 3 …und Urteil vom 10.07.2008, a. a. O.) bzw. "höhle" die praktische Wirksamkeit des Diskriminierungsverbots nach Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 "aus" (OVG Hamburg, Urteil vom 29.05.2008 - 4 Bf 232/07 - juris).

    Allerdings wird insoweit möglicherweise zunächst die noch für dieses Jahr angekündigte Revisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Urteil des OVG Hamburg vom 29.05.2008 (a. a. O.) im Verfahren 1 C 16.08 abzuwarten sein (vgl. http://bverwg.de: "Presseinformation" - "Wichtige Verfahren im laufenden Jahr").

  • VG Aachen, 05.08.2009 - 8 K 339/07

    Voraussetzungen für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Begriff des …

    Rn. 38 vgl. (noch nicht rechtskräftiges) Urteil der Kammer vom 18. Juni 2008 - 8 K 1272/07 -, a.a.O.; i.E. ebenso für das Diskriminierungsverbot des Art. 67 Abs. 1 Europa-Mittelmeer- Abkommen/Algerien: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Urteil vom 27. September 2007 - 13 S 1059/07 -, InfAuslR 2008, 3; für das Diskriminierungsverbot des Art. 10 ARB 1/80: VGH BW, Urteil vom 10. Juli 2008 - 13 S 708/08 -, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 29. Mai 2008 - 4 Bf 232/07 -, DVBl. 2008, 1002; a.A.: OVG NRW, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 18 B 722/07 -, DVBl. 2007, 983; VGH Bayern, Beschlüsse vom 26. Januar 2007 - 24 C 06.3378 -, juris., und vom 13. Februar 2008 - 10 ZB 07.3197 -, juris; ähnlich, aber i.E. offen gelassen: VGH BW, Beschluss vom 30. März 2009 - 11 S 3249/08 -, juris.

    Rn. 76 vgl. VGH BW, Urteile vom 27. September 2007 - 13 S 1059/07 -, InfAuslR 2008, 3, und vom 10. Juli 2008 - 13 S 708/08 -, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 29. Mai 2008 - 4 Bf 232/07 -, DVBl. 2008, 1002; Urteil der Kammer vom 18. Juni 2008 - 8 K 1272/07 - .

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2008 - 13 S 708/08

    Zum Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf Verlängerung der …

    a) Bei der gemeinschaftsrechtlich gebotenen Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH ist Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 dahingehend auszulegen, dass aus ihm ein Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis entsprechend der "überschießenden" Geltungsdauer einer Arbeitserlaubnis folgt (ebenso OVG Hamburg, Urteil vom 29.5.2008 - 4 Bf 232/07 -, juris).
  • VGH Bayern, 13.11.2008 - 10 CS 08.2791

    Trennung; eheliche Lebensgemeinschaft

    Zur Begründung wird insbesondere auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Oktober 2006 (InfAuslR 2007, 1), des Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Juli 2008 (13 S 708/08) und des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 29. Mai 2008 (4 Bf 232/07) Bezug genommen.

    Zwar wird in den Fällen einer sog. "überschießenden" Geltungsdauer einer Arbeitserlaubnis auf der Grundlage des Art. 10 ARB 1/80 ein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung abgeleitet (VGH BW vom 10. Juli 2008 13 S 708/08; OVG Hamburg vom 29. Mai 2008 4 Bf 232/07).

  • VG Schleswig, 30.06.2021 - 11 B 38/21

    Ausländerrecht

    Nach der neueren Rechtsprechung kann ganz ausnahmsweise auch Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 ein Aufenthaltsrecht eines türkischen Staatsangehörigen begründen, wenn der Aufnahmemitgliedstaat dem Ausländer die Erlaubnis erteilt hat, im Gebiet des Mitgliedstaates für eine bestimmte Zeit eine Beschäftigung auszuüben und in Bezug auf diese Beschäftigung weitergehende Rechte als in Bezug auf den Aufenthalt verliehen hat (OVG B-Stadt, Urteil v. 29.05.2008 - 4 Bf 232/07 -, juris Rn. 46;… VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 10.07.2008 - 13 S 708/08 -, juris Rn. 34 ff.).
  • OVG Hamburg, 18.11.2011 - 2 So 106/11

    Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Angaben trotz …

    Es muss substantiiert dargelegt werden, aus welchen nachvollziehbaren Gründen, die nicht die ehelichen Bindungen berühren, die Ehegatten getrennte Wohnungen haben und welche nach außen erkennbaren und nachprüfbaren objektiven Umstände belegen, dass die Ehegatten trotz der räumlichen Trennung einen intensiven persönlichen Kontakt pflegen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1997, InfAuslR 1998, 272, 273 f.; OVG Hamburg, Beschl. v. 29.7.2009, 3 Bf 170/09.Z; Urt. v. 29.5.2008, 4 Bf 232/07, juris; Beschl. v. 18.1.2007, 4 Bs 233/06; OVG Münster, Beschl. v. 3.8.2006, 18 B 1298/06, juris; Beschl. v. 5.11.1996, NWVBl. 1997, 222 f.; VGH Mannheim, Beschl. v. 12.6.2002, InfAuslR 2002, 400 f.; VGH Kassel, Beschl. v. 24.7.2000, InfAuslR 2000, 494 ff.).
  • VG Hamburg, 02.05.2012 - 4 K 446/10

    Nachträgliche zeitliche Befristung; Aufenthaltserlaubnis; familiäre …

    Es muss substantiiert dargelegt werden, aus welchen nachvollziehbaren Gründen, die nicht die ehelichen Bindungen berühren, die Ehegatten getrennte Wohnungen haben und welche nach außen erkennbaren und nachprüfbaren objektiven Umstände belegen, dass die Ehegatten trotz der räumlichen Trennung einen intensiven persönlichen Kontakt pflegen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1997, InfAuslR 1998, 272, 273 f.; OVG Hamburg, Beschl. v. 29.7.2009, 3 Bf 170/09.Z; Urt. v. 29.5.2008, 4 Bf 232/07, juris; Beschl. v. 18.1.2007, 4 Bs 233/06; OVG Münster, Beschl. v. 3.8.2006, 18 B 1298/06, juris; Beschl. v. 5.11.1996, NWVBl. 1997, 222 f.; VGH Mannheim, Beschl. v. 12.6.2002, InfAuslR 2002, 400 f.; VGH Kassel, Beschl. v. 24.7.2000, InfAuslR 2000, 494 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2010 - 18 B 471/09

    Diskriminierungsverbote im Sinne eines allgemeinen Rechts auf Aufenthalt

    Rn. 17 Die vom Antragsteller zitierten anderslautenden Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Aachen 8 K 1272/07 und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts 4 Bf 232/07 - sind vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 8. Dezember 2009 - 1C 14.08 und 1 C 16.08 - aufgehoben worden.
  • OVG Sachsen, 17.08.2009 - 3 B 427/09

    Duldung; assoziationsrechtliches Diskriminierungsverbot; unmittelbares …

  • VG Berlin, 23.03.2011 - 24 K 155.09

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an türkische Staatsangehörige

  • VG Hamburg, 04.05.2009 - 15 E 628/09

    Türkischer Arbeitnehmer: Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt nach …

  • VG Gelsenkirchen, 19.03.2009 - 8 K 2635/08

    Ausweisung wegen Verurteilung wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht …

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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 25.04.2008 - 1 Bs 52/08, 1 So 51/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8652
OVG Hamburg, 25.04.2008 - 1 Bs 52/08, 1 So 51/08 (https://dejure.org/2008,8652)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 25.04.2008 - 1 Bs 52/08, 1 So 51/08 (https://dejure.org/2008,8652)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 25. April 2008 - 1 Bs 52/08, 1 So 51/08 (https://dejure.org/2008,8652)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einstweilige Anordnung in beamtenrechtliches Konkurrentenverfahren wegen falscher dienstlicher Beurteilung

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Verletzung eines Anspruchs auf ordnungsgemäße Auswahl für einen Beförderungsdienstposten ; Anforderungen an dienstliche Beurteilungen von Beamten als Grundlage für Auswahlentscheidungen; Festsetzung des Streitwerts in einem Konkurrentenverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verletzung eines Anspruchs auf ordnungsgemäße Auswahl für einen Beförderungsdienstposten ; Anforderungen an dienstliche Beurteilungen von Beamten als Grundlage für Auswahlentscheidungen; Festsetzung des Streitwerts in einem Konkurrentenverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 1002 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 4 S 1405/15

    Fehlerhafte Anlassbeurteilung für die Beförderung zum Vorsitzenden Richters am …

    Rn. 8 Anlassbeurteilungen liegen im Unterschied zu Regelbeurteilungen regelmäßig keine einheitlichen Beurteilungszeiträume zugrunde, was für sich genommen noch keine Fehlerhaftigkeit der Anlassbeurteilungen begründet, solange auf der Grundlage der Beurteilungen ein Qualifikationsvergleich nach den Grundsätzen des Art. 33 Abs. 2 GG ohne ins Gewicht fallende Benachteiligung eines Bewerbers möglich ist und die Beurteilungszeiträume - wie hier - zum gleichen Zeitpunkt enden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.2012 - 2 A 2.10 -, IÖD 2013, 2 und Beschluss vom 03.02.2015 - 1 WDS-VR 2.14 -, Juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 02.10.2014 - 1 B 774/14 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 27.02.2012 - 6 B 181/12 -, IÖD 2012, 86 und vom 22.09.2011 - 6 A 1284/11 -, Juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 15.04.2014 - 2 EO 641/12 -, ThürVBl 2015, 58; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 25.04.2008 - 1 Bs 52/08 -, DÖD 2008, 263; Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.02.2014 - 3 CE 14.32 -, Juris).
  • VGH Hessen, 23.09.2015 - 1 B 707/15

    Beförderung

    Dazu ist es nicht erforderlich, dass die Beurteilungszeiträume gleich lang sind (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 27. Februar 2012 - 6 B 181/12 - und vom 26. Januar 2009 - 6 B 1594/08 -, [...]; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 25. April 2008 - 1 Bs 52/08 - [...]).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.03.2009 - 1 M 140/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin nach den rechtlichen und …

    Rn. 41 Diese im Nichtannahmebeschluss nicht weiter diskutierte Grundannahme des Bundesverfassungsgerichts, der Antrag sei für die Ermittlung des Rechtsschutzziels maßgeblich, damit lege der Antragsteller den Streitgegenstand fest, steht nicht in Übereinstimmung mit dem herrschenden und vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen sog. zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff: Danach wird der Streitgegenstand durch Klageanspruch und Klagegrund bestimmt, also durch den geltend gemachten materiellrechtlichen Anspruch und durch den ihm zugrunde liegenden, d.h. zu seiner Begründung vorgetragenen Sachverhalt (…stRspr des BVerwG, vgl. etwa Urt. v. 20.04.1977 - 6 C 7.74 BVerwGE 52, 247, 249: Urt. v. 13.09.1984 - 2 C 22.83 -, BVerwGE 70, 110, 112;… Urt. v. 10.05.1994 - 9 C 501.93-, BVerwGE 96, 24, 25; Beschl., v. 09.02.2000 - 9 B 31.00 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 29;… Urt. v. 26.06.2002 - 1 C 17.01 -, BVerwGE 116, 326;… Urt. v. 12.04.2005 - 1 C 4.04 -, Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 3: Urt. v. 26.10.2006 - 10C 12.05-, Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 83; Beschl. v. 19.05.2008 - 8 B 112.07-, NVwZ 2008, 916 - jeweils zitiert nach juris; vgl. zum entsprechenden Streitgegenstand im Verfahren nach § 123 VwGO VGH München, Beschl. v. 15.11.2002 - 10 CE 02.1467-, juris; Beschl. v. 23.02.2005 - 7 CE 05.159 -, juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 25.04.2008 - 1 Bs 52/08, 1 So 51/08.

    DÖD 2008, 263 - zitiert nach juris).

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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2008 - 10 B 10156/08.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7750
OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2008 - 10 B 10156/08.OVG (https://dejure.org/2008,7750)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.05.2008 - 10 B 10156/08.OVG (https://dejure.org/2008,7750)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Mai 2008 - 10 B 10156/08.OVG (https://dejure.org/2008,7750)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    SUrlV § 13 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SUrlV § 13 Abs. 1
    Beamtenrecht: Deutsche Telekom AG; Beamter; Sonderurlaub; wichtiger Grund; Tochtergesellschaft; Tochterunternehmen; privatwirtschaftliche Tätigkeit; Arbeitsverhältnis; Anstellungsverhältnis; Arbeitsvertrag; Anstellungsvertrag; Kündigung; Kündigungsschutz; Arbeitsrecht; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch eines Beamten der Deutschen Telekom AG auf weiteren Sonderurlaub zur Fortsetzung seiner privatwirtschaftlichen Beschäftigung bei einem Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG; Entbindung eines Beamten für den betreffenden Zeitraum von der grundsätzlichen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 1002 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.04.1993 - 1 WB 48.92

    Entsendung ins Ausland - Konsortium von Privatfirmen - Sonderurlaub - …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2008 - 10 B 10156/08
    Auf ein unter Umständen vom Dienstherrn selbst gesehenes dienstliches Interesse an der Beurlaubung kann sich der Beamte mangels eigener Rechtsbetroffenheit insoweit nicht berufen (vgl. insoweit BVerwG, Beschluss vom 21. April 1993, ZBR 1993, 333, sowie hier die vorliegend allerdings nicht einschlägige Vorschrift des § 4 Abs. 3 PostPersRG oder die mit dem Urlaubsantrag des Antragstellers vom 16. November 2007 verbundene Bitte um Anerkennung des dienstlichen Interesses bzw. die demselben Zweck dienenden Sonderurlaubsgewährungen vom 13. Januar 1999 - für die Jahre 1995 bis 2003 - und 1. Dezember 2003 - für die Jahre 2004 bis 2007 - unter Anerkennung, dass die Beurlaubung "im dienstlichen Interesse liegt bzw. öffentlichen Belangen dient").

    Nach Maßgabe der eingangs dargelegten Grundsätze kann sich ein wichtiger Grund für eine derart umfängliche Sonderbeurlaubung - aus eigenen Rechten des Beamten - nur aus einer "Ausnahmesituation, die sich als wirkliche Zwangslage darstellt" ergeben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. April 1993, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2005 - 1 B 444/05

    Widerruf einer In-Sich-Beurlaubung eines Beamten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2008 - 10 B 10156/08
    Insofern gilt für die Gewährung weiteren befristeten Sonderurlaubs im Anschluss an einen ausgelaufenen Sonderurlaub mit Blick auf ein über das Ende des bisherigen Sonderurlaubs hinausgehendes Arbeitsverhältnis nichts anderes als für den Widerruf einer Urlaubsbewilligung zum Zwecke einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit trotz Fortbestands des Arbeitsverhältnisses (vgl. hierzu die bereits vom Verwaltungsgericht zitierte Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 24. August 2005, ZBR 2006, 58; in diesem Sinne auch Beschluss des Senats vom 11. August 2005 - 10 B 10860/05.OVG -).

    Jedenfalls liegt es bei solchen tiefgreifenden Organisationsmaßnahmen grundsätzlich im Ermessen des Arbeitgebers, ob die sich neu ergebenden Leitungsfunktionen ohne Rücksicht auf die Stellenbesetzungen im "alten System" vergeben werden oder ob solche Berücksichtigung finden (so auch z. B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. August 2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2008 - 10 B 10156/08
    - Technischer Fernmeldeoberamtsrat - entspricht; dass er dabei gegebenenfalls Änderungen seines abstrakten und konkreten Aufgabenbereichs nach Maßgabe seines statusrechtlichen Amtes hinzunehmen hat (vgl. dazu z. B. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2006, BVerwGE 126, 182), ist im hier behandelten Zusammenhang ohne Belang.
  • VG Saarlouis, 20.06.2014 - 2 L 453/14

    Anspruch eines Beamten auf Sonderurlaub zur Fortführung einer …

    Rn. 14 Vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.05.2008 -10 B 10156/08-; VG Stuttgart, Urteil vom 02.02.2009 -11 K 2730/08-; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 10.02.2011 -12 L 1551/10-; VG Karlsruhe, Urteil vom 11.06.2013 -1 K 2326/12-; jeweils juris.

    Rn. 18 Vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.05.2008 -10 B 10156/08-; VG Stuttgart, Urteil vom 02.02.2009 -11 K 2730/08-; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 10.02.2011 -12 L 1551/10-; jeweils a.a.O.

    Rn. 21 Vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.05.2008 -10 B 10156/08-, a.a.O.

  • VG Gelsenkirchen, 10.02.2011 - 12 L 1551/10

    Sonderurlaub, privates Arbeitsverhältnis, Pflichtenkollision, nichtiger Grund, …

    Rn. 20 OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05. Mai 2008 - 10 B 10156/08 - (juris).

    Rn. 22 Vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05. Mai 2008 - 10 B 10156/08 - (juris).

    Rn. 26 Vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05. Mai 2008 - 10 B 10156/08 - (juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2013 - 1 B 28/13

    Anspruch eines Beamten auf Verlängerung eines nach § 13 Abs. 1 SUrlV bewilligten …

    Rn. 17 Vgl. den schon von dem Verwaltungsgericht zitierten Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 5. Mai 2008 - 10 B 10156/08 -, IÖD 2008, 255 = juris, Rn. 8.

    Rn. 19 Vgl. zu Letzterem den Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 5. Mai 2008 - 10 B 10156/08 -, a.a.O.= juris, Rn. 8 a.E.

  • ArbG Stuttgart, 08.11.2013 - 26 Ca 1180/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Standortschließung - Beschäftigungsmöglichkeit im …

    In dieser Konstellation hat dann das Arbeitsrecht dem Beamtenrecht zu folgen; wenn sich der Beamte deswegen in seiner Berufsausübungsfreiheit ungebührlich eingeschränkt sieht, steht es ihm frei, auf seinen Beamtenstatus zu verzichten (…vgl. VG Karlsruhe 11. Juni 2013 - 1 K 2326/12 - Rn. 23 ; OVG Rheinland-Pfalz 5. Mai 2008 - 10 B 10156/08 - Rn. 8, IÖD 2008, 255).
  • VGH Bayern, 11.07.2024 - 6 CE 24.1111

    Beschwerde gegen Hängebeschluss, Bundesbeamtenrecht, D. T. AG, (Weiter-)Gewährung …

    Für einen Beamten ist seine arbeitsrechtliche Situation gegenüber seiner beamtenrechtlichen Situation grundsätzlich nachrangig (vgl. OVG RhPf, B.v. 5.8.2008 - 10 B 10156/08 - juris Rn. 8;… OVG NW, B.v. 12.3.2013 - 1 B 28/13 - juris Rn. 15, jeweils zu § 13 SUrlV;… vgl. auch LAG Köln, B.v. 22.11.2019 - 9 Ta 173/19 - juris Rn. 39).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2020 - 2 MB 13/20

    Bewilligung von Sonderurlaub für einen beurlaubten Postbeamten zur Wahrnehmung …

    Dabei übersieht der Senat nicht, dass ein Beamter zuvörderst dem Dienstherrn verpflichtet ist, andere Arbeitsverhältnisse nur nachrangig ausüben kann und, wenn er dies anders gestalten will, es ihm freisteht, auf seinen Beamtenstatus zu verzichten - sein Grundrecht aus Art. 12 GG ist dadurch nicht verletzt - (vgl. dazu auch: OVG Münster…, Beschluss vom 12. März 2013 - 1 B 28/13 -, juris, Rn. 15 f. mit Verweis auf OVG Koblenz, Beschluss vom 5. Mai 2008 - 10 B 10156/08 - juris, Rn. 8;… VGH Kassel, aaO, juris, Rn. 3).
  • LAG Köln, 22.11.2019 - 9 Ta 173/19

    Verlängerung der Beurlaubung einer Beamtin im Konzern eines …

    Aus einem - über die Urlaubsbefristung "hinausschießenden" - Arbeitsverhältnis folgt nicht per se ein Anspruch auf eine erneute Beurlaubung (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2008- 10 B 10156/08 -, Rn. 8, juris).
  • VG Karlsruhe, 11.06.2013 - 1 K 2326/12

    Anspruch eines Beamten eines Postnachfolgeunternehmens auf Verlängerung seines …

    Für einen Beamten hat mit anderen Worten das Arbeitsrecht dem Beamtenrecht zu folgen; wenn sich der Beamte deswegen in seiner Berufsausübungsfreiheit ungebührlich eingeschränkt sieht, steht es ihm frei, auf seinen (Lebenszeit-)Beamtenstatus zu verzichten (vgl.: OVG Koblenz, Beschluss vom 05.05.2008 - 10 B 10156/08 - IÖD 2008, 255; VG Stuttgart, Urteil vom 02.02.2009 - 11 K 2730/08 - juris; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 10.02.2011 - 12 L 1551/10 - juris).
  • VG Stuttgart, 02.02.2009 - 11 K 2730/08

    Zur Verlängerung der Beurlaubung eines Beamten der Deutschen Telekom AG

    Da der Kläger zuletzt zur Wahrnehmung einer Tätigkeit bei der Deutschen Telekom AG als Leiter Vertrieb VSE in der Privatkundenniederlassung Südwest in Stuttgart beurlaubt worden war und dieser Tätigkeitsbereich unbestritten infolge von Umstrukturierungen zum 28.02.2007 weg gefallen ist, besteht das der Beurlaubung insoweit zugrunde gelegte dienstliche Interesse an einer weiteren Beurlaubung offensichtlich nicht mehr (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.05.2008, - 10 B 10156/08 -, ).
  • VG Gelsenkirchen, 20.01.2009 - 1 L 1366/08

    Urlaub, Beurlaubung, Ehe, Verlobte, Verlöbnis, Familie, Kind, Sonderurlaub, …

    Rn. 18 OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2008 - 10 B 10156/08 -, DVBL.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2008 - 4 S 1234/08
  • VGH Bayern, 28.09.2011 - 6 ZB 11.471

    Telekom; Sonderurlaub; wichtiger Grund; Insichbeurlaubung

  • VG Bayreuth, 30.12.2014 - B 5 E 14.875

    Anspruch auf Weitergewährung von Sonderurlaub

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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 07.04.2008 - 4 Bs 208/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9205
OVG Hamburg, 07.04.2008 - 4 Bs 208/07 (https://dejure.org/2008,9205)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 07.04.2008 - 4 Bs 208/07 (https://dejure.org/2008,9205)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 07. April 2008 - 4 Bs 208/07 (https://dejure.org/2008,9205)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung - Beiladung des Rechtsträgers - Weiterbeschäftigungsanspruch

  • Judicialis

    VwGO § 61 Nr. 2; ; VwGO § 65 Abs. 1; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; SGB IX §§ 85 ff.; ; SGB X §§ 44 ff.

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung - Beiladung des Rechtsträgers - Weiterbeschäftigungsanspruch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Zustimmung des Integrationsamtes zum Ausspruch einer ordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Beiladung einer Beschäftigungsbehörde in einem Rechtsstreit eines Schwerbehinderten gegen die Freie ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 1002 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.04.2008 - 4 Bs 208/07
    Macht der Arbeitnehmer einen Weiterbeschäftigungsanspruch geltend, so wird das Arbeitsgericht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs gegen die Zustimmung zur Kündigung anzuordnen, nach den Grundsätzen des BAG zum Weiterbeschäftigungsanspruch (Urt. v. 27.2.1985, BAGE 48, 122) voraussichtlich berücksichtigen.

    Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in einer Entscheidung aber auf die vorliegende Fragestellung übertragbare Grundsätze dafür aufgestellt, wann nach einer Kündigung während des laufenden Kündigungsschutzprozesses ein Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers vorliegt (Urt. v. 27.2.1985, BAGE 48, 122): Ein Weiterbeschäftigungsanspruch sei gegeben, wenn die Kündigung offensichtlich unwirksam sei.

  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 245/02

    Mutterschutz - Kündigung nach Zulässigkeitserklärung nach § 9 Abs. 3 MuSchG

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.04.2008 - 4 Bs 208/07
    Zwar hindert die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs gegen die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung den Arbeitgeber nicht daran, die Kündigung auszusprechen (vgl. BAG, Urt. v. 17.6.2003, BAGE 106, 293 zur insoweit vergleichbaren Lage nach § 9 Abs. 3 MuSchG).

    Die Kündigung wird auch nicht schwebend unwirksam, sondern bleibt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Zustimmung des Integrationsamtes schwebend wirksam (BAG, Urt. v. 17.6.2003, a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 11.02.1997 - Bs IV 312/96

    Rechtsschutzbedürfnis für vorläufigen Rechtsschutz gegen Zustimmung der …

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.04.2008 - 4 Bs 208/07
    (Bestätigung der Rechtsprechung, Beschl. v. 11.2.1997, Behindertenrecht 1997, 139 = DVBl. 1997, 1446 = ZFSH/SGB 1997, 607).

    Der Senat hat seinerzeit ausgeführt (Beschl. v. 11.2.1997, DVBl. 1997, 1446), einem Rechtsbehelf gegen einen privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakt könne gemäß § 80 Abs. 1 Satz 2 VwGO aufschiebende Wirkung zukommen.

  • BVerwG, 26.07.2006 - 6 C 20.05

    Anonyme Spende, Leistungsbescheid, Partei, Parteienfinanzierung, politische …

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.04.2008 - 4 Bs 208/07
    Insoweit bedarf es keiner Entscheidung, ob die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 26.7.2006, BVerwGE 126, 254; Beschl. v. 29.4.1999, 8 B 87/99, juris;… Urt. v. 13.12.1984, NVwZ 1985, 488) - nach der die Behörde mit einem Bescheid zur Rückforderung von Geldleistungen die konkludente Rücknahme des gewährenden Verwaltungsaktes erklärt, wenn sich dem Bescheid ein entsprechender Wille hinreichend deutlich entnehmen lässt - auf Fälle der vorliegenden Art übertragbar ist.
  • BVerwG, 29.04.1999 - 8 B 87.99

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.04.2008 - 4 Bs 208/07
    Insoweit bedarf es keiner Entscheidung, ob die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 26.7.2006, BVerwGE 126, 254; Beschl. v. 29.4.1999, 8 B 87/99, juris;… Urt. v. 13.12.1984, NVwZ 1985, 488) - nach der die Behörde mit einem Bescheid zur Rückforderung von Geldleistungen die konkludente Rücknahme des gewährenden Verwaltungsaktes erklärt, wenn sich dem Bescheid ein entsprechender Wille hinreichend deutlich entnehmen lässt - auf Fälle der vorliegenden Art übertragbar ist.
  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 25.82

    Revision - Vertretungsbefugnis - Beiladung

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.04.2008 - 4 Bs 208/07
    Die unwirksame Beiladung wird zur Klarstellung aufgehoben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.10.1985, BVerwGE 72, 165).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2003 - 12 B 957/03

    Rechtsschutzbedürfnis - aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die …

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.04.2008 - 4 Bs 208/07
    Daran hält der Senat trotz gegenläufiger Stimmen in Rechtsprechung und Literatur (OVG Münster, Beschl. v. 29.12.2003, 12 B 957/03, www.nrwe.de; VG Aachen, Beschl. v. 2.6.2003, 2 L 523/03, Behindertenrecht 2003, 194, und v. 21.2.2006, 2 L 64/06, juris; VG Düsseldorf, Beschl. v. 11.1.2006, Behindertenrecht 2007, 114; wohl auch VG München, Beschl. v. 20.11.2006, 1115 S 06.3910, juris; Christoph Beyer, Behindertenrecht 2007, 117;… Seidel, Der Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben, 2. Aufl. 2001, S. 196;… Neumann in: Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, 11. Aufl. 2005, § 88 Rn. 16 m.w.N.) fest.
  • VG Aachen, 02.06.2003 - 2 L 523/03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes …

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.04.2008 - 4 Bs 208/07
    Daran hält der Senat trotz gegenläufiger Stimmen in Rechtsprechung und Literatur (OVG Münster, Beschl. v. 29.12.2003, 12 B 957/03, www.nrwe.de; VG Aachen, Beschl. v. 2.6.2003, 2 L 523/03, Behindertenrecht 2003, 194, und v. 21.2.2006, 2 L 64/06, juris; VG Düsseldorf, Beschl. v. 11.1.2006, Behindertenrecht 2007, 114; wohl auch VG München, Beschl. v. 20.11.2006, 1115 S 06.3910, juris; Christoph Beyer, Behindertenrecht 2007, 117;… Seidel, Der Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben, 2. Aufl. 2001, S. 196;… Neumann in: Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, 11. Aufl. 2005, § 88 Rn. 16 m.w.N.) fest.
  • OVG Hamburg, 12.06.1985 - Bf V 38/84
    Auszug aus OVG Hamburg, 07.04.2008 - 4 Bs 208/07
    Nichts anderes ergibt sich aus den von der Antragsgegnerin in Bezug genommenen Entscheidungen des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. April 1986 (HmbJVBl. 1986, 72) und vom 12. Juni 1985 (DVBl. 1986, 242), in denen es Streitigkeiten zwischen einem Deputierten und der Fachbehörde bzw. einer Fraktion und der Bezirksversammlung nach den Grundsätzen kommunalverfassungsrechtlicher Streitigkeiten für zulässig erachtet hat.
  • VG Aachen, 21.02.2006 - 2 L 64/06

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten - Aufschiebende Wirkung im …

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.04.2008 - 4 Bs 208/07
    Daran hält der Senat trotz gegenläufiger Stimmen in Rechtsprechung und Literatur (OVG Münster, Beschl. v. 29.12.2003, 12 B 957/03, www.nrwe.de; VG Aachen, Beschl. v. 2.6.2003, 2 L 523/03, Behindertenrecht 2003, 194, und v. 21.2.2006, 2 L 64/06, juris; VG Düsseldorf, Beschl. v. 11.1.2006, Behindertenrecht 2007, 114; wohl auch VG München, Beschl. v. 20.11.2006, 1115 S 06.3910, juris; Christoph Beyer, Behindertenrecht 2007, 117;… Seidel, Der Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben, 2. Aufl. 2001, S. 196;… Neumann in: Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, 11. Aufl. 2005, § 88 Rn. 16 m.w.N.) fest.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2012 - 12 S 3214/11

    Kein Rechtsschutzbedürfnis eines Schwerbehinderten für Eilantrag gegen die …

    Die seitens des Antragstellers in der Beschwerdebegründung für seine gegenteilige Auffassung angeführten Entscheidungen (BayVGH, Beschluss vom 17.12.2009 - 12 CS 09.2691 - juris; Beschluss vom 06.07.2011 - 12 CS 11.1025 - juris ; Beschluss vom 21.12.2010 - 12 CS 10.2676 - juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 11.02.1997 - Bs IV 312/96 - DVBl. 1997, 1446; Beschluss vom 07.04.2008 - 4 Bs 208/07 - juris; SächsOVG, Beschluss vom 25.08.2003 - 5 BS 107/03 - …

    Demgemäß müssen auch die Verfechter der Auffassung, dass für einen Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit der Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes zur Kündigung eines Schwerbehinderten ein Rechtsschutzbedürfnis gegeben sei, einräumen (vgl. etwa OVG Hamburg, Beschluss vom 07.04.2008, a. a. O., Rn. 30), dass die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs den Arbeitgeber nicht daran hindere, die Kündigung auszusprechen; sie werde auch nicht schwebend unwirksam, sondern bleibe "schwebend wirksam" (BAG, Urteil vom 17.06.2003 - 2 AZR 245/02 - BAGE 106, 293).

  • VG Köln, 24.06.2010 - 26 K 6433/08

    Zustimmung des Integrationsamtes zur außerordentlichen Kündigung

    Rn. 49 Hinsichtlich der fehlenden Interessenkollision verweise er auf Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Aachen vom 25. Mai 2004 - 2 K 69/03 - (Bl. 116 ff. der Gerichtsakte) und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 7. April 2008 - 4 Bs 208/07 - (Bl. 68 ff der Gerichtsakte).
  • VG Berlin, 30.04.2025 - 4 K 298.23
    Die Beiladung dient der Verteidigung der Interessen des Beigeladenen, der umfassenden Klärung des Streitstoffes, der Rechtskrafterstreckung auf den Beigeladenen und der Gewährung rechtlichen Gehörs (OVG Hamburg, Beschluss vom 7. April 2008 - 4 Bs 208/07 - juris, Rn. 22).
  • VG Darmstadt, 24.07.2013 - 5 L 613/13

    Kein Rechtsschutzinteresse für Eilantrag gegen Zustimmung zur Kündigung

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Auffassung, positive Folgewirkungen seien jedenfalls im Hinblick auf einen vorläufigen arbeitsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch nicht auszuschließen (so u.a. Bay VGH. Beschluss vom 17.12.2009 - 12 CS 09.2691 - oder OVG Hamburg, Beschluss vom 07.04.2008 - 4 Bs 208/07-, jeweils m.w.N.).
  • VG Göttingen, 18.12.2008 - 2 B 236/08

    Rechtsschutz, vorläufiger; Schwerbehinderter: Kündigung; Zustimmung

    Auf die letztgenannte Ansicht, die das OVG Hamburg in seinem vom Antragsteller zitierten Beschluss vom 7.4.2008 (-4 Bs 208/07-, zitiert nach juris) bekräftigt hat, beruft sich der Antragsteller ohne Erfolg.
  • VG Darmstadt, 13.10.2013 - 5 L 1251/13

    Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen sofortige Vollziehung eines …

    Dies gilt auch unter der Berücksichtigung der in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Auffassung, positive Folgewirkungen seien jedenfalls im Hinblick auf einen vorläufigen arbeitsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch nicht auszuschließen (so u.a. Bay. VGH, Beschluss vom 17.12.2009 - 12 CS 09.2691 -, Sächs. OVG , Beschluss vom 25.08.2003 - 5 BS 107/03 - oder OVG Hamburg, Beschluss vom 07.04.2008 - 4 Bs 208/07 -, jeweils m.w.N. ).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2012 - 12 S 2320/11

    Zustimmung zur Kündigung - Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO

    Das OVG Hamburg hat zwar in dem wohl von dem Antragsteller angesprochenen Beschluss vom 07.04.2008 (- 4 Bs 208/07 - juris; im Anschluss an den Beschluss vom 11.02.1997 - BS IV 312/96 - DVBl. 1997, 1446) in dessen Leitsatz 3 scheinbar generell das Rechtsschutzbedürfnis für einen Aussetzungsantrag gegen die kraft Gesetzes (§ 88 Abs. 4 SGB IX ) sofort vollziehbare Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung eines Schwerbehinderten bejaht.
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