Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2011 - 6 A 10584/11.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2129
OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2011 - 6 A 10584/11.OVG (https://dejure.org/2011,2129)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.11.2011 - 6 A 10584/11.OVG (https://dejure.org/2011,2129)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. November 2011 - 6 A 10584/11.OVG (https://dejure.org/2011,2129)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,2129) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 69a Abs 2 Nr 3 GewO, Art 140 GG
    Floh- und Trödelmarkt an einem Sonntag als Verstoß gegen das Verbot öffentlich bemerkbarer Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit gewerblicher Flohmärkte oder Trödelmärkte an normalen Sonntagen und an verkaufsoffenen Sonntagen in Rheinland-Pfalz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Flohmärkte am Sonntag

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gewerblicher Flohmarkt am Sonntag verboten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Flohmärkte an Sonntagen grundsätzlich gesetzlich verboten - Ausnahmen nur an verkaufsoffenen Sonntagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit gewerblicher Flohmärkte oder Trödelmärkte an normalen Sonntagen und an verkaufsoffenen Sonntagen in Rheinland-Pfalz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 228
  • DVBl 2012, 192
  • DÖV 2012, 245
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2011 - 6 A 10584/11
    Danach soll die Geschäftstätigkeit in Form der Erwerbsarbeit an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich ruhen (im Anschluss an BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07).

    Dabei ist die durch Art. 140 GG aufgenommene Vorschrift des Art. 139 WRV von gleicher Normqualität wie die sonstigen Bestimmungen des Grundgesetzes (BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07 und 1 BvR 2858/07 -, juris Rn. 138).

  • VG Neustadt, 03.09.2009 - 4 K 668/09

    Entscheidung im Hauptsacheverfahren: Kein Anspruch auf Durchführung eines …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2011 - 6 A 10584/11
    vom 3. September 2009 - 4 K 668/09.NW -, das sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. Januar 1988 - 11 A 116/87 - gestützt habe.

    in seinem von dem erstinstanzlichen Gericht in Bezug genommenen Urteil vom 3. September 2009 - 4 K 668/09.NW - eingehend und zutreffend dargelegt hat.

  • BVerwG, 17.05.1991 - 1 B 43.91

    Ablehnung eines Antrages auf Festsetzung von sonntäglichen …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2011 - 6 A 10584/11
    Ein solcher Widerspruch zum öffentlichen Interesse liegt nach der ausdrücklichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts u.a. dann vor, wenn die Durchführung der Veranstaltung gegen eine Norm des Bundes- oder Landesrechts verstößt, z.B. gegen eine Norm des Sonn- und Feiertagsschutzes (Beschluss vom 17. Mai 1991 - 1 B 43.91 -, GewArch 1991, 302).

    Das Landesrecht könne - müsse aber nicht - bestimmen, dass ein darin enthaltenes grundsätzliches Verbot der Sonntagsarbeit auf die behördliche Festsetzung von Marktveranstaltungen keine Anwendung finde (Beschlüsse vom 17. Mai 1991 - 1 B 43.91 -, GewArch 1991, 302, und vom 4. Dezember 1992 - 1 B 194.92 -, GewArch 1995, 117).

  • BVerwG, 04.12.1992 - 1 B 194.92

    Verwaltungsprozeßrecht: Irrevisibilität von Landesrecht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2011 - 6 A 10584/11
    Das Landesrecht könne - müsse aber nicht - bestimmen, dass ein darin enthaltenes grundsätzliches Verbot der Sonntagsarbeit auf die behördliche Festsetzung von Marktveranstaltungen keine Anwendung finde (Beschlüsse vom 17. Mai 1991 - 1 B 43.91 -, GewArch 1991, 302, und vom 4. Dezember 1992 - 1 B 194.92 -, GewArch 1995, 117).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.2013 - 7 A 11277/12

    Trauermarsch der NPD am Volkstrauertag des Jahres 2011

    Rn. 22 Hinsichtlich des Charakters des Volkstrauertags ist von Folgendem auszugehen: Das rheinland-pfälzische Feiertagsgesetz konkretisiert den verfassungsrechtlich in Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 Weimarer Reichsverfassung und in Art. 47 der Verfassung für Rheinland-Pfalz normierten Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe (vgl. OVG RP, Urteil vom 16. November 2011 - 6 A 10584/11.OVG -, juris, Rn. 19 ff.).
  • VG Neustadt, 17.07.2012 - 5 K 1163/11

    Versammlungsverbot für NPD am Volkstrauertrag war rechtmäßig

    Rn. 28 Das Landesfeiertagsgesetz konkretisiert den verfassungsrechtlich in Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 Weimarer Verfassung und in Art. 47 der Verfassung für Rheinland-Pfalz normierten Schutz der Sonntags- und Feiertagsruhe (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. November 2011, 6 A 10584/11.OVG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.2014 - 6 C 10122/14

    Gesetzliche Regelung der verkaufsoffenen Sonntage verfassungsrechtlich …

    Rn. 16 Der Sonn- und Feiertagsschutz gemäß Art. 140 des Grundgesetzes - GG - i.V.m. Art. 139 der Weimarer Reichsverfassung - WRV - bzw. gemäß Art. 47 und 57 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz - LV - fördert und schützt nämlich nicht nur die Ausübung der Religionsfreiheit, sondern dient auch einer effektiven Wahrnehmung der Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 1 GG und Art. 66 Abs. 1 LV (BVerfG…, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07 und 1 BvR 2858/07 -, juris Rn. 144; OVG RP, Urteil vom 16. November 2011 - 6 A 10548/11.OVG -, NVwZ-RR 2012, 228 [229] und Beschluss vom 16. Dezember 2013 - 6 B 11247/13.OVG -, GewArch 2014, 131 ).
  • VG Mainz, 28.06.2013 - 3 L 720/13

    Kein Motorkunstflug am kommenden Sonntag - Rechtsstreit um Feiertagsgesetz

    Eine abschließende Beurteilung kann aber ebensowenig im Rahmen der summarischen Prüfung eines Eilverfahrens erfolgen wie die Klärung der weiteren Frage, ob der von einem beschränkten Sportlerkreis betriebene Kunstflug in dem in Rede stehenden Gebiet nicht auch dem Wesen des Sonn- und Feiertags widerspricht (vgl. zum verfassungsrechtlich geprägten Sinn OVG RP, Urteil vom 16.11.2011 - 6 A 10584/11 - NVwZ-RR 2012, 228 und juris, Rn. 19 ff. zum Floh- und Trödelmarktverbot an Sonntagen).

    Gegebenenfalls wäre insoweit der Gesetzgeber gefordert, ein geändertes Freizeitverständnis an den Normbestand zum Schutz der Sonn- und Feiertage anzupassen (vgl. OVG RP, Urteil vom 16.11.2011, a.a.O. und juris, Rn. 23, 26).

    Der Landesgesetzgeber hat umgekehrt seinerseits in dem Feiertagsgesetz nicht erkennen lassen, dass er die bundesrechtlichen Vorschriften zum Motorkunstflug vom Verbot des § 3 Abs. 2 LFtG nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 LFtG ausgenommen wissen will (vgl. OVG RP, Urteil vom 16.11.2011, a.a.O. und juris, Rn. 27 ff. zu § 69 GewO; BVerwG…, Beschluss vom 17.5.1991 - 1 B 43/91 -, NVwZ 1991, 1079 und juris, Rn. 6).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2013 - 6 B 11247/13

    Verkaufsoffener Sonntag in Worms kann stattfinden

    Der Sonn- und Feiertagsschutz gemäß Art. 140 des Grundgesetzes - GG - i.V.m. Art. 139 der Weimarer Reichsverfassung - WRV - bzw. Art. 47 und 57 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz - LV - fördert und schützt nämlich nicht nur die Ausübung der Religionsfreiheit, sondern dient auch einer effektiven Wahrnehmung der Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 1 GG und Art. 66 Abs. 1 LV (BVerfG…, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07 und 1 BvR 2858/07 -, juris Rn. 144; OVG RP, Urteil vom 16. November 2011 - 6 A 10584/11.OVG -, NVwZ-RR 2012, 228 [229] ).
  • VG Koblenz, 22.08.2013 - 3 L 848/13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Festsetzung zweier …

    In der Rechtsprechung ist geklärt, das ein Widerspruch zum öffentlichen Interesse unter anderem dann vorliegt, wenn die Durchführung der Veranstaltung gegen eine Norm des Bundes- oder Landesrechts verstößt, z.B. gegen eine Norm des Sonn- und Feiertagsschutzes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.05.1991 - 1 B 43.91 -, GewArch 1991, 302, sowie OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.11.2011 - 6 A 10584/11.OVG -, GewArch 2012, 213 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Rheinland-Pfalz

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,974
VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11 (https://dejure.org/2011,974)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 (https://dejure.org/2011,974)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 2 S 1294/11 (https://dejure.org/2011,974)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,974) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - zur Bildung von Abrechnungseinheiten für mehrere Erschließungsanlagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    KAG § 37 Abs. 3
    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen nach Bildung einer Abrechnungseinheit zwischen einer Haupterschließungsstraße und davon abzweigenden (selbstständigen) Stichstraßen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Haupterschließungsstraße und Stichstraßen als Abrechnungseinheit; Kostenverteilung nach Vollgeschossen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen nach Bildung einer Abrechnungseinheit zwischen einer Haupterschließungsstraße und davon abzweigenden (selbstständigen) Stichstraßen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 62, 190
  • VBlBW 2012, 301
  • DVBl 2012, 192
  • DÖV 2012, 243
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86

    Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands grundsätzlich in Orientierung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11
    Hebt die anzuwendende Verteilungsregelung einer Erschließungsbeitragssatzung auf die Anzahl der Vollgeschosse ab und ist nicht dieses Nutzungsmaß, sondern etwa die Größe der bebaubaren Grundfläche oder der zulässigen Geschossfläche durch die Baubeschränkung beeinträchtigt, bleibt die Baubeschränkung ohne Einfluss auf die Kostenverteilung, so lange jedenfalls die festgesetzte Geschosszahl auf einem Teil des Baugrundstücks realisiert werden kann (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 12.12.1986 - 8 C 9.86 - NVwZ 1987, 420).

    Die Entscheidung des Satzungsgebers, im Rahmen des Vollgeschossmaßstabes als Geschosszahl auf die höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse abzustellen, hält sich im Rahmen des weiten Bewertungsermessens nach § 38 Abs. 2 und Abs. 3 KAG (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 12.12.1986 - 8 C 9.86 - NVwZ 1987, 420).

    Hebt die anzuwendende Verteilungsregelung wie hier auf die Anzahl der Vollgeschosse ab und ist nicht dieses Nutzungsmaß, sondern etwa die Größe der bebaubaren Grundfläche oder der zulässigen Geschossfläche durch die Baubeschränkung beeinträchtigt, dann bleibt die Baubeschränkung ohne Einfluss auf die Kostenverteilung, solange jedenfalls die festgesetzte Geschosszahl auf einem Teil des Baugrundstücks realisiert werden kann (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.04.1991 - 2 S 413/90 - VBlBW 1991, 377; BVerwG, Urteil vom 12.12.1986 - 8 C 9.86 - NVwZ 1987, 420).

    Die Entscheidung des Satzungsgebers, bei der Ermittlung des Nutzungsmaßes als Geschosszahl auf die höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse bzw. - übertragen auf die hier zu beurteilende Konstellation - auf die in einem Teil des Grundstücks zulässige Anlagehöhe abzustellen (vgl. § 7 EBS), hält sich im Rahmen seines weiten Bewertungsermessens (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1986, aaO).

  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 23.95

    Bauplanungsrecht - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Interesses der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11
    Für die Annahme einer aufeinanderfolgenden Bebauung ausschlaggebend ist jedoch, inwieweit die Bebauung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt; hierfür kommt es auf die Verkehrsauffassung und damit jeweils auf die Lage des Einzelfalls an (BVerwG, Beschluss vom 09.11.2005 - 4 B 67.05 - BauR 2006, 492; Urteil vom 15.05.1997 - 4 C 23.95 - BRS 59 Nr. 90).

    Aus diesem Grundsatz kann sich - z.B. unter besonderen topographischen Verhältnissen - auch ergeben, dass die Bebauung auf einem an einen Bebauungszusammenhang angrenzenden Grundstück nicht mehr an diesem Bebauungszusammenhang teilnimmt (BVerwG, Urteil vom 15.05.1997, aaO).

  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage", …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11
    Mehrere von einer Hauptstraße abhängige (selbständige) Stichstraßen dürfen jedoch auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht gemeinsam mit der Hauptstraße abgerechnet werden, weil es den Stichstraßen untereinander an der geforderten Abhängigkeit fehlt (BVerwG, Urteil vom 25.02.1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176).

    Rn. 55 Zu dem Einwand der Klägerin ist im Übrigen zu bemerken, dass es bereits nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bildung einer Erschließungseinheit auf der Grundlage des § 130 Abs. 2 Satz 2 BauBG (vgl. dazu die Urteile vom 11.10.1985 - 8 C 26.84 - BVerwGE 72, 143, vom 22.05.1992 - 8 C 57.90 - BVerwGE 90, 208 und vom 25.02.1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176) möglich gewesen wäre, die Hauptstraße Dürrenweg und die davon abzweigende selbständige Stichstraße Kirschenruhe zusammenzufassen und gemeinsam abzurechnen, weil zwischen diesen beiden Anlagen die vom Bundesverwaltungsgericht geforderte funktionale Abhängigkeit gegeben ist.

  • BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 26.84

    Erschließung durch Kinderspielplätze; Getrennte Aufwandsermittlung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11
    Nach dieser Rechtsprechung (vgl. etwa Urteil vom 11.10.1985 - 8 C 26.84 - BVerwGE 72, 143) setzt die Bildung einer Erschließungseinheit voraus, dass zwischen den Straßen der Erschließungseinheit eine besondere Abhängigkeit besteht.

    Rn. 55 Zu dem Einwand der Klägerin ist im Übrigen zu bemerken, dass es bereits nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bildung einer Erschließungseinheit auf der Grundlage des § 130 Abs. 2 Satz 2 BauBG (vgl. dazu die Urteile vom 11.10.1985 - 8 C 26.84 - BVerwGE 72, 143, vom 22.05.1992 - 8 C 57.90 - BVerwGE 90, 208 und vom 25.02.1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176) möglich gewesen wäre, die Hauptstraße Dürrenweg und die davon abzweigende selbständige Stichstraße Kirschenruhe zusammenzufassen und gemeinsam abzurechnen, weil zwischen diesen beiden Anlagen die vom Bundesverwaltungsgericht geforderte funktionale Abhängigkeit gegeben ist.

  • VG Karlsruhe, 04.11.2010 - 2 K 1466/10

    Erschließungsbeitrag bei Abrechnungseinheiten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 4. November 2010 - 2 K 1466/10 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 22 das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 4. November 2010 - 2 K 1466/10 - zu ändern und die die Grundstücke Flst.

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 13.94

    Umwandlung einer Außenbereichs in eine Anbaustraße - Anforderungen an die …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11
    Hierfür muss die Teilanlage insgesamt, insbesondere in ihrer gesamten Ausdehnung (Länge, Fläche), die sich aus dem Teileinrichtungsprogramm bzw. Bauprogramm ergibt, den im technischen Ausbauprogramm als endgültig vorgesehenen Ausbauzustand erreicht haben (vgl. BVerwG, Urteile vom 13.12.1985 - 8 C 66.84 - DVBl. 1986, 349 und vom 10.10.1995 - 8 C 13.94 - BVerwGE 99, 308).
  • BVerwG, 09.11.2005 - 4 B 67.05

    Voraussetzungen für die Annahme eines Bebauungszusammenhangs bei daran …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11
    Für die Annahme einer aufeinanderfolgenden Bebauung ausschlaggebend ist jedoch, inwieweit die Bebauung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt; hierfür kommt es auf die Verkehrsauffassung und damit jeweils auf die Lage des Einzelfalls an (BVerwG, Beschluss vom 09.11.2005 - 4 B 67.05 - BauR 2006, 492; Urteil vom 15.05.1997 - 4 C 23.95 - BRS 59 Nr. 90).
  • BVerwG, 14.02.1986 - 8 C 115.84

    Keine Erschließungsbeitragspflicht für Außenbereichsgrundstücke auch nicht im …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11
    Infolgedessen fallen Grundstücke nicht unter § 39 Abs. 1 KAG, wenn sie "unfähig" sind, die Voraussetzungen des § 40 KAG jemals zu erfüllen (BVerwG, Urt v. 14.2.1986 - 8 C 115.84 - NVwZ 1986, 568 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84

    Änderung des Ausbauprogramms - Gehweg - Herstellung der Anlage - Teilanlage - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11
    Hierfür muss die Teilanlage insgesamt, insbesondere in ihrer gesamten Ausdehnung (Länge, Fläche), die sich aus dem Teileinrichtungsprogramm bzw. Bauprogramm ergibt, den im technischen Ausbauprogramm als endgültig vorgesehenen Ausbauzustand erreicht haben (vgl. BVerwG, Urteile vom 13.12.1985 - 8 C 66.84 - DVBl. 1986, 349 und vom 10.10.1995 - 8 C 13.94 - BVerwGE 99, 308).
  • BVerwG, 19.08.1994 - 8 C 23.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein von Sportplatzgrundstücken, …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11
    Der heute weitgehend übliche (mit dem Grundflächenmaßstab kombinierte) sog. Vollgeschossmaßstab, den auch die Beklagte in ihrer Satzung vorsieht, ist danach ein zulässiger und vom Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausdrücklich empfohlener Maßstab (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 19.08.1994 - 8 C 23.92 - ZMR 94, 534), der sich durch seine Praktikabilität und Durchschaubarkeit auszeichnet.
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 11.94

    Unselbständige Anschlußberufung - Identität der Gegenstände von (Haupt-)Berufung …

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.1991 - 2 S 413/90

    Zur Erschließungsbeitragspflicht für ein Außenbereichsgrundstück - Abweichen vom …

  • BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler …

  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 78.88

    Kosten des Grunderwerbs - Erschließungsanlage - Sondergebiet - Allgemeines …

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 14.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Nachforderung von erschließungsbeiträgen

  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87

    Berücksichtigung von Nutzungsbehinderungen durch öffentlich-rechtliche …

  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße - …

  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 57.90

    Erschließung - Erschließungseinheit

  • BVerwG, 21.08.1990 - 8 B 81.90

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des beitragspflichtigen …

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 2 S 1854/92

    Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen: keine Anrechnung einer mit der ersten …

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.1993 - 2 S 2794/91

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen, hier: Verteilungsmaßstab für bebaute oder …

  • VG Lüneburg, 17.11.2016 - 3 A 16/15

    Aufrundung; Bestimmtheit; Divisor; Erschließungsbeitrag; Gebäudehöhe; …

    Das Anknüpfen an die jeweils höchstzulässige Vollgeschosszahl ist sachgerecht, weil die entsprechende Geschosszahl Bedeutung für die bauliche Ausnutzbarkeit eines erschlossenen Grundstücks hat, von der ihrerseits das Ausmaß der diesem Grundstück vermittelten Erschließungsvorteile abhängt, und von dem weiten Ermessen der Beklagten gedeckt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1986 - 8 C 9/86 -, juris Rn. 37; VGH Mannheim, Urt. v. 26.10.2011 - 2 S 1294/11 -, juris Rn. 73, 75 (Gebäudehöhe bis 20 Meter);… VG Dresden, Urt. v. 16.04.2013 - 2 K 1904/11 -, juris Rn. 17;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 18 Rn. 68;… Rosenzweig/Freese/v. Waldthausen, NKAG, Kommentar, Stand: Februar 2016, § 6 Rn. 133, 214).

    Insoweit durfte sich die Beklagte bei der Regelung des § 8 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a) EBS von der typisierenden Annahme leiten lassen, dass Grundstücke, auf denen - zumindest in Teilgebieten - (sehr) hohe Gebäude zulässig sind, die beitragsfähige Erschließungsanlage auch in einem entsprechend größeren Umfang in Anspruch nehmen werden (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 26.10.2011 - 2 S 1294/11 -, juris Rn. 75), wenn auch andere zulässige Regelungen denkbar sind (…Rosenzweig/Freese/v. Waldthausen, NKAG, Kommentar, Stand: Februar 2016, § 6 Rn. 133, 214).

    Rn. 36 Diese Erwägungen (zur höchstzulässigen Zahl von Vollgeschossen) gelten gleichermaßen, wenn der Ortsgesetzgeber hinsichtlich des Nutzungsfaktors auf die in einem Teilbereich des Grundstücks höchstzulässige Gebäudehöhe abstellt (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 26.10.2011 - 2 S 1294/11 -, juris Rn. 73) und auch wenn aufgrund der Satzung die maßgebliche Anzahl der Vollgeschosse auf einem Teilbereich des Grundstücks über die im Bebauungsplan festgesetzte Anzahl der Vollgeschosse und auf dem anderen Teilbereich über die zulässige Gebäudehöhe ermittelt werden.

    Dies entspricht auch dem Grundsatz, dass bei Grundstücken in (qualifiziert) beplanten Gebieten die gesamte im Plangebiet gelegene Fläche als erschlossen zu qualifizieren und dementsprechend im vollen Umfang bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands nach einem Maßstab zu berücksichtigen, der auch auf die Größe der erschlossenen Grundstücksfläche abstellt, obgleich so gut wie niemals die gesamte Fläche der baulich oder sonst beitragsrechtlich relevanten Nutzung zugeführt werden kann, so also auf diese Weise auch nicht bzw. nicht relevant nutzbare Flächenteile als "erschlossen" behandelt werden (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 26.10.2011 - 2 S 1294/11 -, juris Rn. 61; OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.03.2002 - 9 LA 120/02 -, juris m.w.N.;… vgl. auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Stand: März 2016, § 8 Rn. 1029b).

    Rn. 40 Bei der gegenüber dem vorderen Grundstücksteil eingeschränkten Bebaubarkeit des klägerische Grundstücks handelt es sich auch nicht um eine (ausnahmsweise) bei der Aufwandsverteilung zu beachtende öffentlich-rechtliche Baubeschränkung (…vgl. BVerwG, Urt. v. 10.10.1995 - 8 C 12/94 -, juris Rn. 22;… Urt. v. 03.02.1989 - 8 C 66/87 -, juris Rn. 19; VGH Mannheim, Urt. v. 26.10.2011 - 2 S 1294/11 -, juris Rn. 62 m.w.N.;… Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Stand: März 2016, § 8 Rn. 1029c, 1929).

    Zudem ist die Anzahl der höchstzulässigen Vollgeschosse gegenüber dem vorderen Teil des Grundstücks nur auf einem Teil des Grundstücks beschränkt, so dass auf dem Grundstück - wenn auch nicht überall - die einer Gebäudehöhe von 12, 5 Metern entsprechende Anzahl von Vollgeschossen verwirklicht werden kann; damit ist letztlich lediglich die Fläche des Grundstücks beschränkt, auf der die höchstzulässige Anzahl der Vollgeschosse verwirklicht werden kann, nicht jedoch die höchstzulässige Anzahl der Vollgeschosse selbst (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 26.10.2011 - 2 S 1294/11 -, juris Rn. 72 m.w.N.) und damit auch nicht eine Komponente des satzungsmäßigen Verteilungsmaßstabs.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2019 - 2 S 465/18

    Beitragsfähige Erschließungsanlage - vorhandene Straße - Abschnittsbildung - …

    Wie sich der vorliegenden Fotodokumentation aus dem Jahr 2003 entnehmen lässt, verfügte die Römerstraße erst seit dem Ausbau im Jahr 2007 und nicht bereits davor im letzten Abschnitt über eine seitliche Begrenzung der Straße (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 - juris Rn. 86), eine ordnungsgemäße Straßenentwässerung sowie eine Beleuchtung.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2014 - 1 S 1458/12

    Friedhofsatzung der Stadt Kehl: Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer …

    Rn. 31 1. a) Nach Antragsänderung und Einwilligung der Antragsgegnerin gemäß § 91 Abs. 1 VwGO, der auch im Normenkontrollverfahren Anwendung findet (vgl. nur VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.09.2011 - 6 S 707/10 - ESVGH 62, 190 [LS] = juris Rn. 61, m.w.N.), ist Gegenstand des Normenkontrollantrags § 13 Abs. 2 Sätze 2 bis 11 der Friedhofssatzung der Stadt Kehl vom 30.11.2011 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.10.2012.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2022 - 2 S 1403/21

    Heranziehung zu einer Vorauszahlung auf einen Erschließungsbeitrag; Entstehung; …

    Nach Sinn und Zweck der Regelung in § 37 Abs. 4 Satz 1 KAG (juris: KAG BW) soll die Bildung einer Abrechnungseinheit im Hinblick auf die Einmaligkeit der Beitragserhebung nur dann nicht mehr möglich sein, wenn für eine oder mehrere der zusammengefassten Anbaustraßen die abstrakten (sachlichen) Beitragspflichten für die von der jeweiligen Anbaustraße erschlossenen Grundstücke der Höhe nach voll ausgebildet und unveränderbar entstanden sind (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 - juris).

    Rn. 35 a) Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 - juris Rn. 45 bis 47) ist die Bildung einer Abrechnungseinheit für mehrere Erschließungsanlagen nach § 37 Abs. 4 Satz 1 KAG nur möglich, solange eine Beitragsschuld für die einzelnen Erschließungsanlagen noch nicht entstanden ist.

    Werden die Grundstückseigentümer in einem solchen Abrechnungsgebiet aufgrund der zusammengefassten Abrechnung mehrerer Straßen mit den gleichen Beitragssätzen belegt, trägt dies nach Auffassung des Gesetzgebers zu einer besseren Akzeptanz der erschließungsbeitragsrechtlichen Refinanzierung bei, als wenn benachbarte Grundstücke in einem Baugebiet bei einer Einzelabrechnung der Anlagen aufgrund ihrer Lage an verschiedenen, unterschiedlich herstellungsaufwändigen Straßen mit unterschiedlichen Beitragssätzen belastet werden (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.2011, aaO juris Rn. 3).

    Die Entscheidung des Landesgesetzgebers in § 37 Abs. 3 KAG , über die bisherige bundesrechtliche Regelung in § 130 Abs. 2 Satz 2 BauGB hinaus die Bildung einer Abrechnungseinheit - wie hier - auch in solchen Fällen zu ermöglichen, in denen die mit einer Anbaustraße verbundenen Stich- bzw. Ringstraßen nicht voneinander abhängig sind, steht mit höherrangigem Recht und insbesondere mit Art. 3 Abs. 1 GG in Einklang (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.2011, aaO juris Rn. 37 ff.).

    Er wird auch nicht zwangsläufig begrenzt durch den räumlichen Geltungsbereich einer städtebaulichen Satzung, sondern kann den jeweiligen gesamten, zusammenhängend bebauten oder bebaubaren Bereich umfassen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.2011, aaO juris Rn. 49).

  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 1.12

    Sprungrevision; Erschließungsanlage; Vorteilsprinzip; Beitragsgerechtigkeit; …

    Rn. 15 Eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB auf die Einheit von Hauptstraße und mehreren Nebenstraßen ist nicht zuletzt deshalb geboten, um der Vorteilsgerechtigkeit widersprechende Unterschiede der Beitragsbelastung zu vermeiden (zum "Spannungsverhältnis" zwischen dem Erfordernis funktionaler Abhängigkeit der Nebenstraßen untereinander und dem Vorteilsprinzip vgl. Thielmann, KStZ 2009, 161 ), was wiederum zur besseren Akzeptanz der Beitragsveranlagung insbesondere im Verhältnis der Anlieger von Haupt- und Nebenstraßen beitragen kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 2 S 1294/11 - VBlBW 2012, 301 unter Bezugnahme auf LTDrucks 13/3966 S. 59).

    Das gilt zumal dann, wenn der hohe Aufwand nicht lediglich auf topografischen Besonderheiten beruht (etwa Notwendigkeit von Böschungen und Stützmauern bei Hanglage), sondern einer besseren Ausstattung der Nebenstraße dient und damit zusätzliche Vorteile mit sich bringt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Oktober 2011 a.a.O. S. 302).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 2 S 2228/13

    Vorausleistungsbescheid; Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage; …

    Für diese gilt aber, dass nicht lediglich die überbaubare Fläche als Baugrundstück anzusehen ist (ausführl.: Senatsurteil vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 - juris-Rn. 61 ff.).
  • VG Sigmaringen, 27.03.2013 - 5 K 3246/12

    Abrechnungseinheit; sog. Drittelgrenze (BVerwG); fingierte Abrechnungseinheit

    Nach dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 - bestehe eine Verpflichtung zur Bildung einer Erschließungseinheit dann, wenn bei getrennter Abrechnung die Grundstücke an der regelmäßig aufwändiger hergestellten Hauptstraße im Vergleich mit den Grundstücken an der regelmäßig weniger aufwändig hergestellten Nebenstraße mit um mehr als einem Drittel höheren Kosten belastet würden, gemessen nach dem für die jeweilige Erschließungsanlage sich ergebenden Beitragssatz in Euro pro m² beitragspflichtiger Veranlagungsfläche.

    Rn. 30 Zum Ermittlungsraum für die Erschließungskosten und zum Zweck des landesrechtlich eingefügten Begriffs der Abrechnungseinheit hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 - folgende Ausführungen gemacht (…nach Juris, Rdnr. 34 bis 42), die sich das Gericht zu eigen macht:.

    Bei einer Differenz der Beitragssätze von mehr als einem Drittel ist demnach von einer Pflicht der Gemeinde zur Bildung einer Abrechnungseinheit auszugehen (vgl. VGH Bad.-Württ, Urteil vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 -, Juris, Rdnr. 55).

    Das Gericht ist der Auffassung, dass bei der vorliegenden Konstellation eine Verpflichtung des Gemeinderats der Beklagten zur Bildung einer Abrechnungseinheit bestanden hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 -, Juris Rdnr. 55), der nicht nachgekommen wurde.

    Der Gedanke der sachgerechten Nivellierung des Beitragsniveaus gilt auch bei miteinander verbundenen und aufeinander bezogenen Anbaustraßen in einem Baugebiet mit dem Ziel, im Rahmen einer Solidar- oder Vorteilsgemeinschaft einen Belastungsausgleich herbeizuführen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 -, Juris Rdnr. 39).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 2 S 620/16

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag - zu den Rechtsfolgen einer …

    Grundstücke, die im Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht im Außenbereich liegen, gehören grundsätzlich nicht zum Kreis der im Sinne von §§ 39, 40 KAG erschlossenen Grundstücke, selbst wenn sie in diesem Zeitpunkt bebaut oder gewerblich genutzt wurden (vgl. VGH Bad.-Württ, Urteile vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 - und vom 17.11.1994 - 2 S 1095/94 -, jeweils juris; zu § 131 Abs. 1 BBauG: BVerwG, Urteile vom 14.2.1986 - 8 C 115.84 - und vom 26.05.1989 - 8 C 6.88, jeweils juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2014 - 2 S 1215/13

    Bildung einer Abrechnungseinheit nach baden-württembergischen Landesrecht

    Rn. 27 1. Zu Recht ist das Verwaltungsgericht der Auffassung, dass auf der Grundlage der bisherigen Senatsrechtsprechung die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bildung einer Abrechnungseinheit hier vorliegen (ausführl. hierzu und zum folgenden: Senatsurteil vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 - VBlBW 2012, 301).

    Bei der Bildung einer Abrechnungseinheit, bei der trotz unterschiedlicher Kosten der einzelnen Erschließungsanlagen Beiträge in gleicher Höhe festgesetzt werden, kann grundsätzlich nichts anderes gelten (vgl. bereits Senatsurteil vom 26.10.2011 aaO).

    Der Senat versteht deshalb § 37 Abs. 3 Satz 2 KAG als Klarstellung, dass insbesondere auch in einer der dort genannten Konstellationen die Bildung einer Abrechnungseinheit möglich ist, sofern die in Satz 1 genannten Voraussetzungen vorliegen (s. bereits Senatsurteil vom 26.10.2011 aaO; ähnl. Göppl, Leitfaden zum Erschließungsbeitragsrecht in BW, S. 59/60).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2021 - 2 S 1387/21

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; …

    Notwendige Bedingung des Erschließungsvorteils und seiner Bemessung ist dabei die Möglichkeit des Grundstückseigentümers, die Erschließungsanlage in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 26.04.2006 - 9 B 1.06 - juris Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 - juris Rn. 74).

    Für die Bewertung dieser Inanspruchnahmemöglichkeit und damit auch des Erschließungsvorteils ist darauf abzustellen, in welchem Ausmaß die Anlage von dem jeweiligen Grundstück erfahrungsgemäß in Anspruch genommen wird (vgl. BVerwG…, Urteil vom 08.12.1995 - 8 C 11.94 - BVerwGE 100, 104, juris Rn. 22; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 - juris Rn. 74;… Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl., § 9 Rn. 3).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2024 - 2 S 1770/23

    Festsetzung eines Erschließungsbeitrags für einen Abschnitt einer …

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2013 - 2 S 2471/12

    Erschließungsbeiträge bei ehemaliger Bundesstraße; nichtförmliche Widmung einer …

  • VG Karlsruhe, 23.02.2021 - 12 K 3105/20

    Heranziehung zur Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag für die …

  • VG Karlsruhe, 23.03.2021 - 12 K 3105/20

    Erschließungsbeitrag; nächstgelegene Anbaustraße; Hinterliegergrundstück; …

  • VGH Hessen, 25.05.2012 - 5 B 443/12

    Kommunalabgabenrecht (Hessen): beitragsfähige Erneuerung einer leitungsgebundenen …

  • VG Sigmaringen, 17.07.2012 - 3 K 2839/10

    Erschließungsbeitragsrechtliche Behandlung einer Fläche, die unselbständiger Teil …

  • VG Cottbus, 19.10.2017 - 3 K 414/11

    Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag

  • VG Wiesbaden, 20.01.2012 - 1 K 1337/10

    Straßenbeitragspflicht; Nutzungsänderung eines gemeindeeigenen Grundstücks durch …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 11.11.2011 - 7 A 2465/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1113
VGH Hessen, 11.11.2011 - 7 A 2465/10 (https://dejure.org/2011,1113)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.11.2011 - 7 A 2465/10 (https://dejure.org/2011,1113)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. November 2011 - 7 A 2465/10 (https://dejure.org/2011,1113)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1113) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 WVG, § 2 WVG, § 4 WVG, § 6 WVG, § 7 WVG
    Fehlerhaft gegründete Körperschaft des öffentlichen Rechts (Wasser- und Bodenverband)

  • rechtsportal.de

    WVG § 13 Abs. 1 S. 1
    Konsequenzen von Bekanntmachungsfehlern der Aufsichtsbehörde bei der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens der Errichtung eines Wasser- und Bodenverbandes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Keine wirksame Gründung des Wasser- u. Bodenverbandes Lahn-Dill und Umgebung

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Fehlerhafte Gründung eines Wasser- und Bodenverbandes

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wasser- und Bodenverband nicht wirksam gegründet

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Konsequenzen von Bekanntmachungsfehlern der Aufsichtsbehörde bei der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens der Errichtung eines Wasser- und Bodenverbandes

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlerhaft gegründete Körperschaft des öffentlichen Rechts: Rechtsfolgen? (IBR 2012, 1133)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 192
  • DÖV 2012, 206
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (3)

  • OVG Thüringen, 25.02.2004 - 4 KO 703/01

    Benutzungsgebührenrecht; Kostenerstattungsanspruch eines fehlerhaften …

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.2011 - 7 A 2465/10
    Besteht - wie im Recht der Wasser- und Bodenverbände - keine eine solche Berechtigung vorsehende Regelung, bewendet es dabei, dass nur der wirksam entstandene Wasser- und Bodenverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts existiert und über Hoheitsrechte verfügt (vgl. OVG Thüringen, Urteil vom 25. Februar 2004 - 4 KO 703/01 - juris Rdnr. 55; Kollhosser, NJW 1997, 3265, 3266, 3270).
  • BVerwG, 29.05.1964 - IV C 143.62

    Plan eines Wasserverbandes als Verwaltungsakt

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.2011 - 7 A 2465/10
    Durch diese Satzungsregelung wird der verbandliche Wirkungskreis nicht - wie es § 6 Abs. 2 Nr. 3 WVG erfordert - eindeutig und klar in der Satzung selbst festgelegt (vgl. zum Erfordernis der Bestimmung des Verbandsgebiets in der Satzung: BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1964 - BVerwG IV C 22.63 - BVerwGE 18, 318 [322];… Rapsch, a. a. O., Rdnr. 72 m. Fn. 59;… Reinhardt/Hasche, a. a. O., § 6 Rdnr. 18).
  • BVerwG, 29.05.1964 - IV C 22.63

    Heranziehung zu Beiträgen des Sielverbandes - Beitragsregelung nach dem so …

    Auszug aus VGH Hessen, 11.11.2011 - 7 A 2465/10
    Durch diese Satzungsregelung wird der verbandliche Wirkungskreis nicht - wie es § 6 Abs. 2 Nr. 3 WVG erfordert - eindeutig und klar in der Satzung selbst festgelegt (vgl. zum Erfordernis der Bestimmung des Verbandsgebiets in der Satzung: BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1964 - BVerwG IV C 22.63 - BVerwGE 18, 318 [322];… Rapsch, a. a. O., Rdnr. 72 m. Fn. 59;… Reinhardt/Hasche, a. a. O., § 6 Rdnr. 18).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2016 - 4 LB 24/15

    Beitragsbescheid eines Wasser- und Bodenverbandes; Anforderungen an eine …

    Ein solcher Mangel führt nicht nur im Gründungsstadium (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 9. März 2012 - 7 B 10/12 -, juris Rn. 13; VGH Kassel, Urteil vom 11. November 2011 - 7 A 2465/10 -, juris Rn. 38), sondern generell zur Nichtigkeit der Satzung.
  • BVerwG, 21.06.2018 - 7 C 18.16

    Altverband; Beitrag; Festlegung des Verbandsgebietes; Gesamtnichtigkeit; …

    Die unwirksame Festlegung des Verbandsgebietes in der Satzung eines Altverbandes im Sinne des § 79 Wasserverbandsgesetzes führt nicht zur Gesamtnichtigkeit der Satzung des Verbandes (Abgrenzung zu Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteile vom 11. November 2011 - 7 A 2465/10 - juris Rn. 38 ff. und - 7 A 203/11 - juris Rn. 44 sowie im Anschluss BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 2012 - 7 B 9. und 10.12 - juris).

    Rn. 18 Die Annahme einer bloßen Teilnichtigkeit der Satzung des Beklagten steht nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in den Urteilen vom 11. November 2011 - 7 A 2465/10 - (…juris Rn. 38 ff.) und - 7 A 203/11 - (…juris Rn. 44) und den die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen diese Urteile zurückweisenden Beschlüssen des Senats (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 2012 - 7 B 9. und 10.12 - juris).

  • VG Gießen, 05.02.2014 - 8 K 2771/13

    Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband

    Rn. 5 Der Hessische Verwaltungsgerichtshof führte in zwei Urteilen vom 11.11.2011, Az. 7 A 2465/10 und 7 A 203/11, aus, der Kläger existiere wegen Gründungsmängel nicht als eine mit Hoheitsrechten ausgestattete Körperschaft des öffentlichen Rechts.

    Rn. 19 Dass der Kläger - wie in den Urteilen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11.11.2011 (7 A 2465/10 -, LKRZ 2011, 100 ff., und 7 A 203/11, juris) ausgeführt wurde -, wegen Gründungsfehlern im Errichtungsverfahren als Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht wirksam entstanden ist und deshalb über keine Hoheitsrechte verfügt, steht dem nicht entgegen.

    Der Kläger ist deshalb zwar nicht als rechtsfähig, aber als Zuordnungssubjekt derjenigen Rechte und Pflichten anzusehen, die sich aus seiner Teilnahme am Rechtsverkehr ergeben (vgl. Hess. VGH, U. v. 11.11.2011 - 7 A 2465/10 -, a.a.O., S. 104; OVG Thüringen, U. v. 25.02.2004 - 4 KO 703/01 -, juris; Landgericht Limburg/L., B. v. 04.07.2013 - 2 O 401/12 - AG Wetzlar, B. v. 01.10.2013 - 31 C 779/13 -).

    Rn. 27 Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in diesem Zusammenhang im Verfahren 7 A 2465/10, in dem der Kläger von dritter Seite beklagt war, mit Urteil vom 11.11.2011 Folgendes ausgeführt (…a.a.O., S 105):.

  • VG Gießen, 14.11.2012 - 8 K 486/12

    Wiederaufgreifen

    Einer Anwendung dieser für die Auflösung eines Wasser- und Bodenverbandes geschaffenen Vorschrift steht nicht entgegen, dass nach Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs der Beklagte als Körperschaft des öffentlichen Rechts rechtswirksam überhaupt nicht entstanden ist (vgl. Hess.VGH, U. v. 11.11.2011 - 7 A 2465/10 -, LKRZ 2012, 100 ff.).

    Rn. 25 Der Wirksamkeit und damit auch der Bestandskraft der Beitragsbescheide steht nicht entgegen, dass der Beklagte nach Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs als Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht wirksam gegründet wurde (vgl. Hess.VGH, U. v. 11.11.2011, a.a.O.).

    Die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11.11.2011 (a.a.O.), wonach der Beklagte als Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht wirksam gegründet wurde, stellt keine Änderung der Rechtslage im Sinne der Vorschrift dar.

  • BVerwG, 27.04.2023 - 10 C 1.23

    Wirksamkeit der Satzung eines nach dem Wasserverbandsgesetz errichteten Verbandes

    Nachdem die Gründungssatzung des NDV aus dem Jahr 1998 gegen das Erfordernis der Bestimmtheit des Verbandsgebietes nach § 6 Abs. 2 Nr. 3 WVG verstößt, fehlt es an der öffentlichen Bekanntmachung einer den gesetzlichen Mindestanforderungen genügenden Gründungssatzung nach § 7 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 WVG als Voraussetzung eines gesetzmäßigen Errichtungsverfahrens und somit der Entstehung des Verbandes als einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (vgl. HessVGH, Urteile vom 11. November 2011 - 7 A 2465/10 - juris Rn. 40 und - 7 A 203/11 - juris Rn. 46;… sowie im Anschluss BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 2012 - 7 B 10.12 - juris Rn. 13 und - 7 B 9.12 - juris Rn. 12).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2016 - 4 MB 48/15

    Nichtigkeit der Satzung eines Wasserverbands wegen unbestimmten Verbandsgebiets

    Ein solcher Mangel führt nicht nur im Gründungsstadium (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 9. März 2012 - 7 B 10/12 -, juris Rn. 13; VGH Kassel, Urteil vom 11. November 2011 - 7 A 2465/10 -, juris Rn. 38), sondern generell zur Nichtigkeit der Satzung.
  • BVerwG, 21.06.2018 - 7 C 19.16

    Wirksamkeit der Satzung eines Wasser- und Bodenverbandes

    Rn. 19 Die Annahme einer bloßen Teilnichtigkeit der Satzung des Beklagten steht nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in den Urteilen vom 11. November 2011 - 7 A 2465/10 - (…juris Rn. 38 ff.) und - 7 A 203/11 - (…juris Rn. 44) und den die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen diese Urteile zurückweisenden Beschlüssen des Senats (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. März 2012 - 7 B 9. und 10.12 - juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 1 L 18/08

    Festlegung des Gebiets eines Wasser- und Bodenverbandes

    Insbesondere trifft § 1 Abs. 3 VS 2008 eine § 6 Abs. 2 Nr. 3 Wasserverbandsgesetz (WVG) genügende Bestimmung über das Verbandsgebiet (vgl. zu den Bestimmtheitsanforderungen BVerwGE 18, 319, 322; VGH Kassel, Urt. v. 11.11.2011 - 7 A 2465/10 -, juris;… Rapsch, Wasserverbandsrecht, Rn. 72, Fn. 59).
  • VG Schleswig, 25.01.2021 - 6 B 34/20

    Heranziehung eines Mitglieds einer Eigentümergemeinschaft zu …

    An diesem Einwendungsausschluss ändert auch die Rechtsprechung des Hessischen VGH nichts, wonach Fehler im Gründungsverfahren eines Wasser- und Bodenverbandes zur Nichtigkeit seiner Gründungsbeschlüsse und damit Satzung führen können (HessVGH, Urteil v. 11.11.11, 7 A 2465/10, ZfW 2012, 80 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2025 - 1 C 11067/22

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; großflächiger Einzelhandel; Antragsbefugnis einer …

    Insoweit ist die nach § 4 Abs. 5 KomZG erforderliche öffentliche Bekanntmachung einer (wirksamen) Verbandsordnung nicht Voraussetzung für die Entstehung des Zweckverbands, sondern dient lediglich der Unterrichtung der Öffentlichkeit (Gabler/Höhlein, PdK RhPf B-5 zu § 4 KomZG , vgl. zur abweichenden Konstellation bei Wasser- und Bodenverbänden BVerwG…, Urteil vom 27. April 2023 - 10 C 1/23 -, juris Rn. 20; HessVGH, Urteile vom 11. November 2011 - 7 A 2465/10 -, juris Rn. 38 ff. und 7 A 203/11, juris Rn. 44).
  • VG Gießen, 01.02.2012 - 8 K 2781/11

    Wassergebühren und rechtswidrige Entgelte für Fremdleistungen

  • VG Gelsenkirchen, 08.10.2012 - 13 K 5117/12

    Unterhaltsaufwand, seitliches Einzugsgebiet, Wasserverband, Verbandsgebiet, …

  • VG Gießen, 22.08.2012 - 8 K 2987/11

    Verbandsbeitrag

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Hessen
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht