Rechtsprechung
| FG Münster, 04.03.2004 - 8 K 4209/02 Kg |
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Voraussetzungen eines Kindergeldanspruchs; Innehaben eines eigenen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland; Wohnsitzbegriff im steuerrechtlichen Sinne
Papierfundstellen
- EFG 2004, 1228
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (11)
- BFH, 23.11.2000 - VI R 107/99
Kindergeld bei Auslandsstudium
Auszug aus FG Münster, 04.03.2004 - 8 K 4209/02
Rn. 11 Die Bekl. meinte unter Hinweis auf die beiden BFH-Urteile vom 23.11.2000, VI R 165/99 und VI R 107/99, BStBl. II 2001, 279 und 294, dass die beiden Kinder A. und M. nicht mehr die für die Kindergeldzahlung gemäß §§ 62, 63 EStG erforderlichen Wohnsitze bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsorte in Deutschland hätten.Rn. 45 Die Frage, ob ein ausländisches minderjähriges Kind, das im Heimatland der Eltern bei Verwandten untergebracht ist, dort die Schule besucht und sich nur während der Ferien bei seinen Eltern im Inland aufhält, in der Bundesrepublik über einen Wohnsitz verfügt, war bereits verschiedentlich Gegenstand der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Bundeskindergeldgesetz und des BFH zum Ausbildungsfreibetrag und zum Kindergeld nach den X. Abschnitt des EStG (vgl. zum Vorstehenden BFH-Urteil vom 23.11.2000, VI R 107/99, a. a. O. m. w. N.).
Rn. 46 Der BFH hat in dem Urteil vom 23.11.2000, VI R 107/99 a. a. O. ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das BSG in seinem Urteil vom 30.09.1996, SozR 3-5870, § 2 Nr. 33, BSGE 79/147 seine im Urteil vom 17.12.1981, 10 RKg 12/81, SozR 3-5870, § 2 Nr. 25 BSGE 53, 49 zum Bundeskindergeldgesetz vertretene Rechtsauffassung hinsichtlich der dort festgestellten Lebenserfahrung aufgegeben hat.
Rn. 50 Der BFH hat in seinem Urteil vom 23.11.2000 VI R 107/99 a. a. O. unter Punkt 9. der Begründung darauf hingewiesen, dass sein Urteil weder eine Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung des BFH zum Wohnsitz i. S. d. § 8 AO noch von der des BSG zum Wohnsitz i. S. d. § 30 Abs. 3 S. 1 SGB I beinhalte.
Rn. 52 Der Senat meint, dass es entsprechend den vom BFH entschiedenen Fällen bei der Frage der Beibehaltung des Wohnsitzes in sehr starkem Maße darauf ankommt, ob es sich bei dem Kind, das zwecks Schulbesuch bzw. Hochschulbesuch ins Ausland geht, um ein älteres Kind handelt (z. B. um einen 14-jähriges Kind, vgl. dazu BFH-Urteil vom 23.11.2000 VI R 107/99 a. a. O.), oder ob es um ein minderjähriges, sehr junges Kind geht (…z. B. um ein 6-jähriges Kind, vgl. BFH-Urteil vom 23.11.2000 VI R 165/99 a. a. O und BFH-Urteil vom 27.04.1995 III R 57/93 BFH/NV 1995, 967).
Diese Umstände schließen es dann regelmäßig aus, weiterhin vom Innehaben einer Wohnung bei den Eltern im Inland unter Umständen auszugehen, die darauf hinweisen, dass die Wohnung beibehalten und als solche genutzt werden soll und wird (vgl. BFH-Urteil vom 22.04.1994 III R 22/92 BStBl. II 1994, 887, 889 r. Sp. m. w. N. und BFH-Urteil vom 23.11.2000 VI R 107/99 unter II. 9. a der Gründe).
- BFH, 23.11.2000 - VI R 165/99
Kindergeld bei ausländischem Schulbesuch
Auszug aus FG Münster, 04.03.2004 - 8 K 4209/02
Rn. 11 Die Bekl. meinte unter Hinweis auf die beiden BFH-Urteile vom 23.11.2000, VI R 165/99 und VI R 107/99, BStBl. II 2001, 279 und 294, dass die beiden Kinder A. und M. nicht mehr die für die Kindergeldzahlung gemäß §§ 62, 63 EStG erforderlichen Wohnsitze bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsorte in Deutschland hätten.Rn. 52 Der Senat meint, dass es entsprechend den vom BFH entschiedenen Fällen bei der Frage der Beibehaltung des Wohnsitzes in sehr starkem Maße darauf ankommt, ob es sich bei dem Kind, das zwecks Schulbesuch bzw. Hochschulbesuch ins Ausland geht, um ein älteres Kind handelt (…z. B. um einen 14-jähriges Kind, vgl. dazu BFH-Urteil vom 23.11.2000 VI R 107/99 a. a. O.), oder ob es um ein minderjähriges, sehr junges Kind geht (z. B. um ein 6-jähriges Kind, vgl. BFH-Urteil vom 23.11.2000 VI R 165/99 a. a. O und BFH-Urteil vom 27.04.1995 III R 57/93 BFH/NV 1995, 967).
Rn. 65 Der Senat teilt die Aufassung des BFH im Urteil vom 23.11.2000 VI R 165/99 a. a. O. dass Kinder, die in einem solch jungen Alter, wie es bei A. und M. der Fall ist, ins Ausland geschickt werden, in besonderem Maße der Betreuung bedürfen.
Rn. 72 Aufenthalt des Kindes in § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG verstößt weder gegen Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, noch gegen Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz (BFH-Urteil vom 23.11.2000, VI R 165/99, a. a. O. Abschnitt II. 2 b und 2 c der Gründe;… BFH-Beschluss vom 24.08.2001, VI B 122/01, BFH/NV 2002, 327).
- BSG, 17.12.1981 - 10 RKg 12/81
Gastarbeiter - Berufsausbildung - Anspruch auf Kindergeld - …
Auszug aus FG Münster, 04.03.2004 - 8 K 4209/02
Rn. 46 Der BFH hat in dem Urteil vom 23.11.2000, VI R 107/99 a. a. O. ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das BSG in seinem Urteil vom 30.09.1996, SozR 3-5870, § 2 Nr. 33, BSGE 79/147 seine im Urteil vom 17.12.1981, 10 RKg 12/81, SozR 3-5870, § 2 Nr. 25 BSGE 53, 49 zum Bundeskindergeldgesetz vertretene Rechtsauffassung hinsichtlich der dort festgestellten Lebenserfahrung aufgegeben hat.Rn. 47 Das BSG hat in seinem Urteil vom 17.12.1981, a. a. O. zum Bundeskindergeld die Auffassung vertreten, mit dem Schulbesuch in der Heimat würden die natürlichen Bindungen an den heimatlichen Kulturkreis hergestellt, wiederhergestellt oder gefestigt.
Rn. 49 Demgegenüber hat das BSG in seinem Urteil vom 30.09.1996, a. a. O. seine im Urteil vom 17.12.1981, a. a. O. vertretene Auffassung ausdrücklich aufgegeben.
- BFH, 22.04.1994 - III R 22/92
Ausbildungsfreibetrag für ausländisches Kind
Auszug aus FG Münster, 04.03.2004 - 8 K 4209/02
Rn. 48 Dem ist der BFH in seinem Urteil vom 22.04.1994, III R 22/92 BStBl. II 1994, 887 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das vorgenannte BSG-Urteil gefolgt.Diese Umstände schließen es dann regelmäßig aus, weiterhin vom Innehaben einer Wohnung bei den Eltern im Inland unter Umständen auszugehen, die darauf hinweisen, dass die Wohnung beibehalten und als solche genutzt werden soll und wird (vgl. BFH-Urteil vom 22.04.1994 III R 22/92 BStBl. II 1994, 887, 889 r. Sp. m. w. N. und BFH-Urteil vom 23.11.2000 VI R 107/99 unter II. 9. a der Gründe).
- BFH, 10.08.1998 - VI B 21/98
Wohnsitz; ausländisches Kind
Auszug aus FG Münster, 04.03.2004 - 8 K 4209/02
Diese Umständen schlossen es dann regelmäßig aus, weiterhin vom Innehaben einer Wohnung bei den Eltern im Inland auszugehen (vgl. auch das Urteil des III. Senats im BFH-Urteil vom 27.04.1995 III R 57/93 BFH/NV 1995, 997 sowie der Beschluss des VI. Senats vom 10.08.1998 VI B 21/98 BFH/NV 1999, 285).Der gewöhnliche Aufenthalt von minderjährigen, schulpflichtigen Kindern kann regelmäßig nicht dort angenommen werden, wo sie sich während der Schulferien aufhalten (BFH-Beschluss vom 10.08.1998 VI B 21/98 BFH/NV 1999, 285; Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 26.02.1988 IX K 146/87 EFG 1988, 418).
- BFH, 27.04.1995 - III R 57/93
Keine unbeschränkte Steuerpflicht von Kindern, die im Ausland wohnen
Auszug aus FG Münster, 04.03.2004 - 8 K 4209/02
Diese Umständen schlossen es dann regelmäßig aus, weiterhin vom Innehaben einer Wohnung bei den Eltern im Inland auszugehen (vgl. auch das Urteil des III. Senats im BFH-Urteil vom 27.04.1995 III R 57/93 BFH/NV 1995, 997 sowie der Beschluss des VI. Senats vom 10.08.1998 VI B 21/98 BFH/NV 1999, 285).Rn. 52 Der Senat meint, dass es entsprechend den vom BFH entschiedenen Fällen bei der Frage der Beibehaltung des Wohnsitzes in sehr starkem Maße darauf ankommt, ob es sich bei dem Kind, das zwecks Schulbesuch bzw. Hochschulbesuch ins Ausland geht, um ein älteres Kind handelt (…z. B. um einen 14-jähriges Kind, vgl. dazu BFH-Urteil vom 23.11.2000 VI R 107/99 a. a. O.), oder ob es um ein minderjähriges, sehr junges Kind geht (z. B. um ein 6-jähriges Kind, vgl. BFH-Urteil vom 23.11.2000 VI R 165/99 a. a. O und BFH-Urteil vom 27.04.1995 III R 57/93 BFH/NV 1995, 967).
- BFH, 26.07.2001 - VI R 163/00
Änderung einer Kindergeldfestsetzung
- BFH, 24.08.2001 - VI B 122/01
Beschwerde - Zulassung der Revision - Kindergeldberechtigung - Wohnsitz - …
Auszug aus FG Münster, 04.03.2004 - 8 K 4209/02
Rn. 72 Aufenthalt des Kindes in § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG verstößt weder gegen Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, noch gegen Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz (…BFH-Urteil vom 23.11.2000, VI R 165/99, a. a. O. Abschnitt II. 2 b und 2 c der Gründe; BFH-Beschluss vom 24.08.2001, VI B 122/01, BFH/NV 2002, 327). - FG Baden-Württemberg, 26.02.1988 - IX K 146/87
Auszug aus FG Münster, 04.03.2004 - 8 K 4209/02
Der gewöhnliche Aufenthalt von minderjährigen, schulpflichtigen Kindern kann regelmäßig nicht dort angenommen werden, wo sie sich während der Schulferien aufhalten (…BFH-Beschluss vom 10.08.1998 VI B 21/98 BFH/NV 1999, 285; Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 26.02.1988 IX K 146/87 EFG 1988, 418). - BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 29/95
Anspruch auf Kindergeld für Kind von Migranten bei Ausbildung in Internat im …
Auszug aus FG Münster, 04.03.2004 - 8 K 4209/02
Rn. 46 Der BFH hat in dem Urteil vom 23.11.2000, VI R 107/99 a. a. O. ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das BSG in seinem Urteil vom 30.09.1996, SozR 3-5870, § 2 Nr. 33, BSGE 79/147 seine im Urteil vom 17.12.1981, 10 RKg 12/81, SozR 3-5870, § 2 Nr. 25 BSGE 53, 49 zum Bundeskindergeldgesetz vertretene Rechtsauffassung hinsichtlich der dort festgestellten Lebenserfahrung aufgegeben hat. - BFH, 23.03.1995 - X R 36/95
Grundvoraussetzung von Revision und Nichtzulassungsbeschwerde
- FG Bremen, 08.12.2016 - 3 K 59/15
Rechtmäßige RÜckforderung von Kindergeld aufgrund eines zwischenzeitlichen …
Im Übrigen kann der gewöhnliche Aufenthalt von minderjährigen, schulpflichtigen Kindern regelmäßig nicht dort angenommen werden, wo sie sich nur während der Schulferien aufhalten (FG Münster, Urteil vom 4. März 2004 8 K 4209/02 Kg, EFG 2004, 1228 , [...] Rz 68 m.w.N.; Drüen in Tipke/ Kruse, Abgabenordnung , Finanzgerichtsordnung , § 9 AO Rz 9).Dies gilt auch dann, wenn es um den Besuch einer speziellen Schule geht, die es in dieser Form nur im Ausland, aber nicht im Inland gibt (vgl. z.B. FG Münster, Urteil in EFG 2004, 1228 , für den mehrjährigen Besuch einer glaubensmäßig ausgerichteten Grundschule in Pakistan aus Glaubensgründen).
Das Gericht ist im Anschluss an die Rechtsprechung des BFH der Auffassung, dass es - neben den eingangs genannten Gesichtspunkten (Häufigkeit und Dauer der Aufenthalte in der Wohnung im Inland, Anpassung an die deutschen Lebensverhältnisse, Art der Unterbringung im Ausbildungsland sowie die Verfügbarkeit von Wohnraum im Inland) - bei der Frage der Beibehaltung des Wohnsitzes darauf ankommt, ob es sich bei dem Kind, das zwecks Schulbesuchs ins Ausland entsendet wird, um ein älteres Kind handelt oder ob es um ein minderjähriges, jüngeres Kind geht und ob der im Ausland stattfindende Schulbesuch von vornherein für einen relativ kurzen Zeitraum von einem Jahr oder für längere Zeiträume von drei Jahren oder mehr geplant ist (ebenso z.B. FG Münster, Urteil in EFG 2004, 1228 , [...] Rz 51 ff.).
Nach der bisherigen Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 193, 569 , BStBl II 2001, 279 , [...] Rz 21; BFH-Beschluss vom 5. Februar 2004 VIII B 271/03, [...] Rz 2; FG Münster, Urteil in EFG 2004, 1228 , [...] Rz 67) bewirken Aufenthalte während der Schulferien von - wie im Streitfall - weniger als vier Monaten pro Jahr bei einem vorgesehenen Auslandsaufenthalt von mehreren Jahren kein zwischenzeitliches Wohnen in der väterlichen Wohnung.
- FG Bremen, 01.08.2016 - 3 K 30/16
Notwendigkeit eines Wohnsitzes oder eines gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes in …
Im Übrigen kann der gewöhnliche Aufenthalt von minderjährigen, schulpflichtigen Kindern regelmäßig nicht dort angenommen werden, wo sie sich nur während der Schulferien aufhalten (FG Münster, Urteil vom 4. März 2004 8 K 4209/02 Kg, EFG 2004, 1228, [...] Rz 68 m.w.N.; Drüen in Tipke/ Kruse, Abgabenordnung , Finanzgerichtsordnung , § 9 AO Rz 9).Dies gilt auch dann, wenn es um den Besuch einer speziellen Schule geht, die es in dieser Form nur im Ausland, aber nicht im Inland gibt (vgl. z.B. FG Münster, Urteil in EFG 2004, 1228).
- FG Bremen, 07.03.2023 - 2 K 27/21
Klage gegen die Ablehnung eines Antrag auf Festsetzung von Kindergeld
Dies gilt auch dann, wenn es um den Besuch einer speziellen Schule geht, die es in dieser Form nur im Ausland, aber nicht im Inland gibt (vgl. z. B. FG Münster, Urteil in EFG 2004, 1228 , für den mehrjährigen Besuch einer glaubensmäßig ausgerichteten Grundschule in Pakistan aus Glaubensgründen).Nach der bisherigen Rechtsprechung (vgl. BFH, Urteil in BFHE 193, 569 , BStBl II 2001, 279 , juris Rz 21; Beschluss vom 5. Februar 2004 VIII B 271/03, juris Rz 2; FG Münster, Urteil in EFG 2004, 1228 , juris Rz 67) bewirken Aufenthalte während der Schulferien von weniger als vier Monaten pro Jahr bei einem vorgesehenen Auslandsaufenthalt von mehreren Jahren kein zwischenzeitliches Wohnen in der Wohnung des Vaters oder der Mutter im Inland.
- FG Hamburg, 05.07.2019 - 6 K 215/18
Kindergeld: Inländischer Wohnsitz eines Kindes, welches ab der 1. Klasse in …
Im Übrigen kann der gewöhnliche Aufenthalt von minderjährigen, schulpflichtigen Kindern regelmäßig nicht dort angenommen werden, wo sie sich nur während der Schulferien aufhalten (FG Münster, Urteil vom 4. März 2004 8 K 4209/02 Kg, EFG 2004, 1228, juris).Solche Aufenthalte während der Schulferien kommen nicht einem Aufenthalt mit Wohncharakter gleich, bewirken kein zwischenzeitliches Wohnen in der elterlichen Wohnung und haben lediglich Besuchscharakter (vgl. FG Münster, Urteil vom 4. März 2004, 8 K 4209/02 Kg).
- FG Hamburg, 14.07.2021 - 6 K 146/20
Kindergeld: Zum inländischen Wohnsitz eines Kindes, das ab der 1. Klasse in …
Im Übrigen kann der gewöhnliche Aufenthalt von minderjährigen, schulpflichtigen Kindern regelmäßig nicht dort angenommen werden, wo sie sich nur während der Schulferien aufhalten (FG Münster, Urteil vom 4. März 2004 8 K 4209/02 Kg, EFG 2004, 1228).Solche Aufenthalte während der Schulferien kommen nicht einem Aufenthalt mit Wohncharakter gleich, bewirken kein zwischenzeitliches Wohnen in der elterlichen Wohnung und haben lediglich Besuchscharakter (vgl. FG Münster, Urteil vom 4. März 2004, 8 K 4209/02 Kg).
- FG Hessen, 16.08.2017 - 2 K 775/16
§ 8 AO, § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG
Solche Aufenthalte während der Schulferien kommen nicht einem Aufenthalt mit Wohncharakter gleich, bewirken kein zwischenzeitliches Wohnen in der elterlichen Wohnung und haben lediglich Besuchscharakter (vgl. Urteil des FG Münster vom 4.3.2004, 8 K 4209/02 Kg). - FG München, 15.07.2020 - 7 K 769/18
Kindergeldanspruch während eines Aufenthalts in der Türkei - Festsetzungsfrist …
Es ist davon auszugehen, dass aufgrund täglicher Fürsorge und Betreuung in einer Internatsgemeinschaft, die auf Jahre angelegt ist, regelmäßig feste soziale Bindungen zu Bezugspersonen im Internat und den dort untergebrachten Kindern aufgebaut werden (vgl. BFH-Urteile vom 22. April 1994 III R 22/92, BStBl II 1994, 887; vom 23. November 2000 VI R 165/99, BStBl II 2001, 279 …und vom 30. Juni 2004 VIII B 132/04, BFH/NV 2004, 1639; BFH-Beschluss vom 16. April 2008 III B 77/07, NV; FG Hamburg, Urteil vom 5. Juli 2019 6 K 215/18, juris; FG Düsseldorf, Urteil vom 12. Mai 2015 10 K 2954/14 Kg, juris; FG Münster, Urteil vom 4. März 2004 8 K 4209/02 Kg, EFG 2004, 1228). - FG Baden-Württemberg, 29.08.2006 - 14 K 239/04
Behält ein Kind in einem Internat in Jordanien seinen inländischen Wohnsitz im …
Sie bewirken kein zwischenzeitliches Wohnen in der elterlichen Wohnung (vgl. Urteil des FG Münster vom 4. März 2004 8 K 4209/02 Kg). - FG Baden-Württemberg, 14.03.2005 - 6 K 331/03
Kindergeldanspruch für Kinder als deutsche Staatsangehörige mit Lebensmittelpunkt …
Wenn Kinder im Alter von 4 bis 6 Jahren für mehrere Jahre zum Besuch einer Schule in das entfernte Ausland geschickt werden und sie sich nur einmal im Jahr für 6 bis 11 Wochen in ihrem Elternhaus aufhalten, kann regelmäßig nicht die Feststellung getroffen werden, dass sie ihren Wohnsitz in Deutschland unter gleichzeitiger Begründung eines weiteren Wohnsitzes im Ausland beibehalten haben (Finanzgericht Münster, Urteil vom 4. März 2004 8 K 4209/02 Kg, EFG 2004, 1228).
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