Rechtsprechung
| FG Köln, 09.11.2004 - 15 K 4934/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 17 Abs. 2 ; FGO § 40 Abs. 1
Insolvenzantrag durch das Finanzamt bei erfolgloser Vollstreckung von Steuerschulden - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahren: - Insolvenzantrag durch das Finanzamt bei erfolgloser Vollstreckung von Steuerschulden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit einer Klage auf Rücknahme eines von einer Finanzbehörde gestellten Insolvenzantrages; Einordnung der Insolvenzantragstellung durch die Finanzbehörden als Verwaltungsakt oder als reine Verfahrenshandlung; Anspruch auf Rücknahme eines von einer Finanzbehörde ...
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Insolvenz - FA stellt Insolvenzeröffnungsantrag
Papierfundstellen
- EFG 2005, 372
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BFH, 11.12.1990 - VII B 94/90
Zuständigkeit des Finanzgerichts bei Antrag gegen Antrag des Finanzgerichts auf …
Auszug aus FG Köln, 09.11.2004 - 15 K 4934/04
Unabhängig davon, dass gegen den Eröffnungsbeschluss des Insolvenzverfahrens sowie gegen die Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gemäß §§ 6 Abs. 1 und 34 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung - InsO - gegeben ist, gehört die Rechtsfrage, ob das Finanzamt im Rahmen seiner Vollstreckungstätigkeit einen derartigen Antrag stellen durfte, in die Zuständigkeit der Finanzgerichte (vgl. zur Rechtslage nach der InsO den Beschluss des BFH vom 12.12.2003 VII B 265/01, BFH/NV 2004, 464 unter Hinweis auf den Beschluss vom 11.12.1990 VII B 94/90, BFH/NV 1991, 787 betreffend die Rechtslage unter Geltung der Konkursordnung -KO - FG Münster, Beschluss vom 15.3.2000 12 V 1054/00 AO, EFG 2000, 634).Rn. 28 Die Stellung des Insolvenzantrages ist als eine in das pflichtgemäße Ermessen des Beklagten gestellte Vollstreckungsmaßnahme (vgl. § 249 Abs. 1, § 251 Abs. 1 AO) rechtswidrig, wenn ihr ein Ermessenfehler (§ 102 FGO) anhaftet, sei es, dass für den Antrag die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind oder dass der Antrag aus sachfremden Erwägungen oder unter missbräuchlicher Ausnutzung einer Rechtsstellung gestellt wurde (BFH in BFH/NV 1991, 787 m. w. Nachw.).
Prüfungsmaßstab ist dabei letztlich nicht die Zulässigkeit und Begründetheit des Insolvenzantrags nach der spezialgesetzlichen Regelung in der InsO; diese Prüfung obliegt nach § 2 Abs. 1 InsO allein dem Insolvenzgericht (…vgl. FG Münster, a. a. O.; FG Hamburg, Beschluss vom 27.6.2003 VII 113/03, Juris; vgl. zum Konkursverfahren: BFH in BFH/NV 1991, 787).
Da es sich bei der Stellung eines Insolvenzantrags um eine Maßnahme der Verwaltung im Rahmen der Vollstreckung handelt, ist grundsätzlich nur Voraussetzung, dass vollziehbare Bescheide vorliegen, d. h. dass die Vollziehung der Bescheide nicht ausgesetzt ist, § 361 AO, § 69 FGO (…vgl. FG Münster, a. a. O.; für das Konkursverfahren: BFH in BFH/NV 1991, 787).
- FG Münster, 14.04.1987 - III 1166/87
Auszug aus FG Köln, 09.11.2004 - 15 K 4934/04
Rn. 43 Dies wäre nur dann der Fall, wenn daraus als alleiniger Zweck des Insolvenzantrages die Existenzvernichtung des Gläubigers zu folgern wäre (…vgl. dazu nur Kruse/Loose a. a. O.; FG Münster, Beschluß vom 14. April 1987 III 1166/87 V, EFG 1987, 516). - BFH, 12.12.2003 - VII B 265/01
Insolvenzverfahren; Antrag auf Eröffnung durch FA
Auszug aus FG Köln, 09.11.2004 - 15 K 4934/04
Unabhängig davon, dass gegen den Eröffnungsbeschluss des Insolvenzverfahrens sowie gegen die Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gemäß §§ 6 Abs. 1 und 34 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung - InsO - gegeben ist, gehört die Rechtsfrage, ob das Finanzamt im Rahmen seiner Vollstreckungstätigkeit einen derartigen Antrag stellen durfte, in die Zuständigkeit der Finanzgerichte (vgl. zur Rechtslage nach der InsO den Beschluss des BFH vom 12.12.2003 VII B 265/01, BFH/NV 2004, 464 unter Hinweis auf den Beschluss vom 11.12.1990 VII B 94/90, BFH/NV 1991, 787 betreffend die Rechtslage unter Geltung der Konkursordnung -KO - FG Münster, Beschluss vom 15.3.2000 12 V 1054/00 AO, EFG 2000, 634).
- FG Baden-Württemberg, 30.08.2004 - 1 V 49/03
Keine Haftung bei Anfechtbarkeit durch den Insolvenzverwalter nach § 130 Abs. 1 …
Auszug aus FG Köln, 09.11.2004 - 15 K 4934/04
Eine demgegenüber rechtlich unerhebliche Zahlungsstockung kann nicht mehr angenommen werden, wenn die Illiquidität jedenfalls über Wochen und Monate besteht (Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. August 2004, 1 V 49/03, Juris, unter Hinweis auf die amtliche Gesetzesbegründung). - FG Münster, 15.03.2000 - 12 V 1054/00
Rechtsbehelfe gegen einen vom Finanzamt gestellten Insolvenzantrag
Auszug aus FG Köln, 09.11.2004 - 15 K 4934/04
Unabhängig davon, dass gegen den Eröffnungsbeschluss des Insolvenzverfahrens sowie gegen die Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gemäß §§ 6 Abs. 1 und 34 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung - InsO - gegeben ist, gehört die Rechtsfrage, ob das Finanzamt im Rahmen seiner Vollstreckungstätigkeit einen derartigen Antrag stellen durfte, in die Zuständigkeit der Finanzgerichte (…vgl. zur Rechtslage nach der InsO den Beschluss des BFH vom 12.12.2003 VII B 265/01, BFH/NV 2004, 464 unter Hinweis auf den Beschluss vom 11.12.1990 VII B 94/90, BFH/NV 1991, 787 betreffend die Rechtslage unter Geltung der Konkursordnung -KO - FG Münster, Beschluss vom 15.3.2000 12 V 1054/00 AO, EFG 2000, 634). - FG Düsseldorf, 01.02.1993 - 17 V 7392/92
Auszug aus FG Köln, 09.11.2004 - 15 K 4934/04
Rn. 39 Der Beklagte hat auch vor Insolvenzantragstellung alle zumutbaren Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung erfolglos durchgeführt (vgl. FG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Februar 1993 17 V 7392/92 AE/KV, EFG 1993, 592; FG Münster in EFG 2003, 634) und daher insoweit nicht unverhältnismäßig gehandelt.
- FG Rheinland-Pfalz, 29.06.2021 - 4 K 1032/21
Dokumentationserfordernisse bei finanzbehördlichem Insolvenzantrag
Das Rechtsschutzbedürfnis für ein solches finanzgerichtliches Verfahren besteht solange, bis das Insolvenzgericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen oder den Eröffnungsantrag des Finanzamtes mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse rechtskräftig abgelehnt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH…, Beschluss vom 11. Dezember 1990 - VII B 94/90 -, BFH/NV 1991, 787; BFH…, Beschluss vom 15. Februar 2002 - XI S 32/01 -, BFH/NV 2002, 940; BFH…, Beschluss vom 25. Februar 2011 - VII B 226/10 -, BFH/NV 2011, 1017; BFH…, Beschluss vom 28. Februar 2011 - VII B 224/10 -, BFH/NV 2011, 763; FG Münster, Beschluss vom 15. März 2000 - 12 V 1054/00 AO -, EFG 2000, 634; FG Hamburg, Beschluss vom 27. Juni 2003 - VII 113/03 -, juris; FG Saarland, Urteil vom 17. März 2004 - 1 K 437/02 -, EFG 2004, 1021; FG Berlin, Urteil vom 21. September 2004 - 7 K 7182/04 -, EFG 2005, 11; FG Köln, Urteil vom 9. November 2004 - 15 K 4934/04 -, EFG 2005, 372; FG Hamburg, Beschluss vom 18. Mai 2017 - 2 V 117/17 -, EFG 2017, 1364).Ein Insolvenzantrag der Finanzbehörde ist vielmehr aus finanzverfahrensrechtlicher Sicht rechtswidrig, wenn die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen nicht vorliegen (§ 249 Abs. 1, § 251 Abs. 1, § 254 AO), ein Eröffnungsgrund nicht glaubhaft gemacht ist (§ 16 InsO) oder der Antrag trotz des Bestehens eines Eröffnungsgrundes ermessensfehlerhaft ist (vgl. FG Köln, Urteil vom 9. November 2004 - 15 K 4934/04 -, EFG 2005, 372; FG Sachsen…, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 1 V 990/07 -, Rn. 5, juris; FG Hessen, Beschluss vom 25. April 2013 - 1 V 495/13 -, juris; FG München, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 14 V 1869/09 -, juris).
Rn. 63 Ein Ermessensfehler wäre auch nicht darin zu sehen, dass die den Steuerforderungen zugrundeliegenden Steuerfestsetzungen teilweise auf Schätzungen nach § 162 AO beruhen (FG Köln, Urteil vom 9. November 2004 - 15 K 4934/04 -, EFG 2005, 372; FG München, Beschluss vom 9. November 2012 - 7 V 3251/12 -, juris) oder unter Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO stehen (BFH…, Beschluss vom 11. Dezember 1990 - VII B 94/90 -, BFH/NV 1991, 787; FG Köln, Urteil vom 9. November 2004 - 15 K 4934/04 -, EFG 2005, 372).
Hierbei könnten zugunsten der Insolvenzantragstellung auch Gemeinwohlaspekte und das Verhältnis zwischen der Höhe und Zunahme der zu vollstreckenden Steueransprüche zu den wirtschaftlichen Folgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (FG Köln, Urteil vom 9. November 2004 - 15 K 4934/04 -, EFG 2005, 372), zugunsten des Steuerpflichtigen aber auch außersteuerliche Folgen der Insolvenz für den Steuerpflichtigen zu berücksichtigen sein (vgl. zum Verlust der Steuerberaterzulassung im Insolvenzfall etwa: BFH…, Beschluss vom 1. Februar 2005 - VII B 180/04 -, BFH/NV 2005, 1002).
Es dürfte (als negatives Merkmal) für die Finanzbehörde lediglich nicht feststehen, dass eine die Kosten des Verfahrens deckende Insolvenzmasse nicht vorhanden ist, da der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sonst nur der Existenzvernichtung des Steuerpflichtigen oder lediglich als "Druckmittel" für die Abgabe von Steuererklärungen bzw. Steueranmeldungen dienen würde (BFH…, Beschluss vom 12. Dezember 2003 - VII B 265/01 -, BFH/NV 2004, 464; BFH…, Beschluss vom 1. Februar 2005 - VII B 180/04 -, BFH/NV 2005, 1002; BFH…, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - VII R 63/04 -, BFH/NV 2006, 900; BFH…, Beschluss vom 28. Februar 2011 - VII B 224/10 -, BFH/NV 2011, 763; BFH…, Beschluss vom 31. August 2011 - VII B 59/11 -, BFH/NV 2011, 2105; FG Köln, Urteil vom 9. November 2004 - 15 K 4934/04 -, EFG 2005, 372; FG München, Beschluss vom 9. November 2012 - 7 V 3251/12 -, juris; FG Sachsen, Beschluss vom 2. Juli 2013 - 6 K 813/13 -, juris; FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. September 2015 - 3 V 916/15 -, EFG 2015, 2194; FG München, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 7 V 1728/18 -, juris).
- FG Hamburg, 04.04.2005 - IV 239/03
Mineralölsteuer: Vergütung der Mineralölsteuer bei Zahlungsausfall
Diese Begriffsbestimmung des Gesetzgebers ist von den Gerichten u.a. in der Weise ausgefüllt und konkretisiert worden, dass die Zahlungseinstellung des Schuldners bereits durch die Nichtbezahlung einer einzigen, für die Verhältnisse des Schuldners erheblichen Schuld zum Ausdruck gebracht werden kann (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 29.4.2004 - 13 U 1775/03 -, juris), dass eine rechtlich unerhebliche Zahlungsstockung nicht mehr angenommen werden kann, wenn die Illiquidität jedenfalls über Wochen und Monate besteht (vgl. FG Köln, Urteil vom 9.11.2004 - 15 K 4934/04 -, juris), und dass der Umstand, dass der Schuldner noch einzelne - sogar beträchtliche - Zahlungen noch erbringt, seine Zahlungsunfähigkeit nicht ausschließt (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.2001 - IX ZR 48/01 -, juris). - FG Hamburg, 13.06.2006 - 4 K 92/05
Nachhaltigkeit der Verfolgung des Anspruchs im Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 3 …
Diese Begriffsbestimmung des Gesetzgebers ist von den Gerichten u.a. in der Weise ausgefüllt und konkretisiert worden, dass die Zahlungseinstellung des Schuldners bereits durch die Nichtbezahlung einer einzigen, für die Verhältnisse des Schuldners erheblichen Schuld zum Ausdruck gebracht werden kann (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 29.4.2004, 13 U 1775/03), dass eine rechtlich unerhebliche Zahlungsstockung nicht mehr angenommen werden kann, wenn die Illiquidität jedenfalls über Wochen und Monate besteht (vgl. FG Köln, Urteil vom 9.11.2004, 15 K 4934/04), und dass der Umstand, dass der Schuldner noch einzelne - sogar beträchtliche - Zahlungen noch erbringt, seine Zahlungsunfähigkeit nicht ausschließt (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.2001, IX ZR 48/01). - FG Düsseldorf, 31.10.2018 - 13 V 2883/18
Anspruch auf Rücknahme eines Insolvenzantrags des FA - Regelungsanordnung - …
Für die Prüfung, ob das FA sein Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat, ist aufgrund des Umstandes, dass es sich nicht um einen Verwaltungsakt handelt, nicht auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, sondern auf den Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der finanzgerichtlichen Entscheidung abzustellen (…vgl. die Nachweise im BFH-Beschluss vom 28.2.2011 VII B 224/10, BFH/NV 2011, 763; vgl. ferner Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 28.3.2013, 3 V 271/13, abrufbar in juris; Brandis, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 374, 375; a.A. z.B. FG Köln, Urteil vom 9.11.2004 15 K 4934/04, EFG 2005, 372).
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