Rechtsprechung
| VGH Hessen, 29.09.1993 - 9 TG 1853/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 1 GG, § 1 Abs 2 BSHG, § 2 Abs 2 BSHG, § 4 Abs 2 BSHG, § 17 Abs 1 Nr 2 SGB 1
Hilfe zum Lebensunterhalt - Bereitstellung einer Unterkunft; Mietkostenübernahme - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 29.06.1993 - 6 G 1098/93
- VGH Hessen, 29.09.1993 - 9 TG 1853/93
Papierfundstellen
- ESVGH 44, 156 (Ls.)
- NJW 1994, 471
- NVwZ 1994, 396 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 72.84
Hilfe zum Lebensunterhalt in Geld oder als Sachleistung für einen …
Auszug aus VGH Hessen, 29.09.1993 - 9 TG 1853/93
Da insbesondere zwischen der Geld- und der Sachleistung ein Rangverhältnis nicht besteht, übt der Sozialhilfeträger sein Ermessen nach § 4 Abs. 2 BSHG dann pflichtgemäß aus, wenn er bei der Entscheidung, in welcher Form er die Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt, alle geschriebenen und ungeschriebenen Grundsätze beachtet, die sich aus dem Bundessozialhilfegesetz, dem Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - und gegebenenfalls aus dem Verfassungsrecht ergeben (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Januar 1986 - 5 C 72.84 - BVerwGE 72, 354 (356)).Abgesehen davon, daß es ebenso der Würde des Menschen entspricht, einem Erwachsenen die Möglichkeit zu lassen, im Rahmen der ihm nach dem Gesetz zustehenden Mittel seine Bedarfsdeckung frei zu gestalten (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Januar 1986 - 5 C 72.84 - a. a. O. (357)), erfordert der Schutz der Menschenwürde nur, dem Hilfesuchenden eine Gleichstellung mit den Lebensgewohnheiten und Lebensumständen der übrigen Bevölkerung im Rahmen dessen zu ermöglichen, was zur Führung eines menschenwürdigen Lebens gehört.
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus VGH Hessen, 29.09.1993 - 9 TG 1853/93
Rn. 12 Die Antragsteller können sich auch nicht mit Erfolg auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Mai 1993 (1 BvR 208/93 - NJW 1993, 2035) berufen. - BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 70.86
Sozialhilfe Gebrauchtmöbel
Auszug aus VGH Hessen, 29.09.1993 - 9 TG 1853/93
Dies wird erreicht, wenn die Hilfegewährung in einer Art und Weise erfolgt, die von Nichthilfeempfängern nicht als unzumutbar empfunden wird und die der Hilfeempfänger deshalb auch nicht als diskriminierend empfindet (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. März 1991 - 5 C 70.86 - FEVS 41, 397). - VGH Hessen, 03.09.1991 - 9 TG 3588/90
Sozialhilfe - zum Anspruch auf zweiten Wohnwagen
Auszug aus VGH Hessen, 29.09.1993 - 9 TG 1853/93
Rn. 11 Aus diesem Grund können die Antragsteller zur Begründung ihrer Rechtsansicht auch nicht auf den Beschluß des Senats vom 3. September 1991 (9 TG 3588/90 - Info also 1992, 30) verweisen. - VG Hannover, 28.01.1992 - 3 A 204/90
Auszug aus VGH Hessen, 29.09.1993 - 9 TG 1853/93
Entgegen der Ansicht der Antragsteller hat auch das Verwaltungsgericht Hannover in seiner Entscheidung vom 28. Januar 1992 (3 A 204/90 - Info also 1992, 130) nicht anerkannt, daß ein allgemeiner Anspruch auf Bereitstellung einer Wohnung im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt besteht.
- VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 7 S 313/00
Regelung der örtlichen Zuständigkeit im AsylbLG
Rn. 6 Es kann offen bleiben, ob die für die Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG örtlich zuständige Behörde (unbeschadet des § 3 Abs. 1 AsylbLG) die Verpflichtung trifft, den nach dem AsylbLG berechtigten Ausländern eine Unterkunft bereit zu stellen (…insoweit verneinend für den vom Bundessozialhilfegesetz erfassten Personenkreis VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.4.1992 - 6 S 2470/91 -, Info also 1992, 132; Hess. VGH, Beschl. v. 29.9.1993 - 9 TG 1853/93 -, NJW 1994, 471). - VG Darmstadt, 29.09.1994 - 6 E 318/90
Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Anmietung von Wohnungen und für die …
Allerdings entspricht es ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschl. des Hess. VGH vom 29.09.1993 - 9 TG 1853/93 -), daß ein Anspruch des Hilfesuchenden auf Bereitstellung einer Unterkunft häufig daran scheitern wird, daß das Ermessen des Sozialhilfeträgers bei der Hilfegewährung nicht soweit reduziert ist, daß als einzig pflichtgemäßes Verhalten nur noch die unmittelbare Bereitstellung einer Unterkunft in Frage käme.
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Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 08.10.1993 - 8 S 922/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Unterhaltungspflicht des Grundstückseigentümers für aus Quellen unkontrolliert abfließendes Wasser
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 10.02.1993 - 3 K 1487/91
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.1993 - 8 S 922/93
Papierfundstellen
- ESVGH 44, 156 (Ls.)
- NVwZ-RR 1994, 496
- VBlBW 1994, 46
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92
Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.1993 - 8 S 922/93
Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 29.4.1993 - 8 S 2834/92 - vgl. auch BGH, VBlBW 1993, 393 im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, daß eine Verletzung der wasserrechtlichen Unterhaltspflicht, die zu einem Eingriff in das durch Art. 14 GG geschützte Eigentum führt, einen dem § 1004 BGB entsprechenden öffentlich-rechtlichen Anspruch des Betroffenen auf Beseitigung des rechtswidrigen Zustands gegenüber dem säumigen Unterhaltspflichtigen begründet. - VGH Baden-Württemberg, 29.04.1993 - 8 S 2834/92
Verletzung einer wasserrechtlichen Unterhaltungspflicht als Grundlage für einen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.1993 - 8 S 922/93
Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 29.4.1993 - 8 S 2834/92 - vgl. auch BGH, VBlBW 1993, 393 im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, daß eine Verletzung der wasserrechtlichen Unterhaltspflicht, die zu einem Eingriff in das durch Art. 14 GG geschützte Eigentum führt, einen dem § 1004 BGB entsprechenden öffentlich-rechtlichen Anspruch des Betroffenen auf Beseitigung des rechtswidrigen Zustands gegenüber dem säumigen Unterhaltspflichtigen begründet.
- VG Berlin, 22.07.1996 - 35 A 934.96
Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis für Ausländer aus Kriegs- oder …
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Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 29.09.1993 - 3 S 1335/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Normenkontrollverfahren: einstweilige Anordnung nach VwGO § 47 Abs 8 - kein Verbot konkreter normvollziehender Einzelmaßnahmen; Unzulässigkeit der Beiladung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ESVGH 44, 156
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- VGH Baden-Württemberg, 11.02.1977 - III 88/77
Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung im …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.1993 - 3 S 1335/93
Inhalt einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 8 VwGO können, ebenso wie im Normenkontrollverfahren selbst, keine Einzelanordnungen gegen Dritte, sondern nur die (ganze oder teilweise) Aussetzung des Vollzugs der Norm sein (…vgl. Kopp a.a.O. § 47 RdNr. 77 m.w.N.; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 11.2.1977, NJW 1977, 1212).Die Antragsteller sind nach § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO antragsberechtigt (zur Anwendung dieser Vorschrift im Verfahren nach § 47 Abs. 8 vgl. Beschlüsse des Senats v. 10.10.1989 - 3 S 2540/89 - u.v. 11.2.1977 a.a.O.).
Sie müssen vor allem aber die negativen Folgen überwiegen, welche für den Plangeber und für sonstige Planbegünstigte entstehen, wenn der sich später als gültig herausstellende Bebauungsplan vorläufig nicht vollzogen werden darf (vgl. Beschlüsse des Senats v. 22.12.1992 u.v. 11.2.1977 a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.1980 - 10a ND 7/80
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.1993 - 3 S 1335/93
Daß ein vorläufiges Vollzugsverbot, ebenso wie der Bebauungsplan selbst, schon aus sich heraus Auswirkungen hat, reicht nicht aus (vgl. dazu BVerwG, Beschluß v. 12.3.1982, BVerwGE 65, 131, 133; OVG Münster, Beschluß v. 18.4.1980 NJW 1980, 2324 - zum Verfahren nach § 47 Abs. 8 VwGO).Ebenso wie der Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist auch der Entscheidung nach § 47 Abs. 8 VwGO eine materielle Rechtskraftwirkung i.S.v. § 121 VwGO fremd (…vgl. BVerwG a.a.O. S. 136; VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 21.7.1981 - 5 S 314/81 - BauR 1982, 139; OVG Münster, Beschluß v. 18.4.1980 a.a.O.).
- BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91
Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.1993 - 3 S 1335/93
Ein abwägungserheblicher und auch nicht nur völlig geringfügiger Nachteil liegt jedoch darin, daß sich planbedingt (Tiefgarage) der Verkehrslärm für die Grundstücke der Antragsteller erhöhen und auch das städtebauliche Umfeld sich verändern kann (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluß v. 19.2.1992 NUR 1993, 269).
- BVerwG, 12.03.1982 - 4 N 1.80
Umfang der Vorlagepflicht im Normenkontrollverfahren; Unzulässigkeit der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.1993 - 3 S 1335/93
Daß ein vorläufiges Vollzugsverbot, ebenso wie der Bebauungsplan selbst, schon aus sich heraus Auswirkungen hat, reicht nicht aus (vgl. dazu BVerwG, Beschluß v. 12.3.1982, BVerwGE 65, 131, 133; OVG Münster, Beschluß v. 18.4.1980 NJW 1980, 2324 - zum Verfahren nach § 47 Abs. 8 VwGO). - VGH Baden-Württemberg, 27.07.1995 - 3 S 1288/93
Keine unmittelbare rechtliche Bindungswirkung städtebaulicher Rahmenpläne für …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.1993 - 3 S 1335/93
Zum einen soll der Antragsgegnerin vorläufig (bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Normenkontrollverfahren 3 S 1288/93) untersagt werden, konkrete Abrißgenehmigungen für die Gebäude auf den Grundstücken Flst.Nrn. und zu erteilen. - VGH Baden-Württemberg, 21.07.1981 - 5 S 314/81
Keine Beiladung im Normenkontrollverfahren
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.1993 - 3 S 1335/93
Ebenso wie der Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist auch der Entscheidung nach § 47 Abs. 8 VwGO eine materielle Rechtskraftwirkung i.S.v. § 121 VwGO fremd (…vgl. BVerwG a.a.O. S. 136; VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 21.7.1981 - 5 S 314/81 - BauR 1982, 139;… OVG Münster, Beschluß v. 18.4.1980 a.a.O.). - VGH Baden-Württemberg, 14.05.1981 - 3 S 723/81
Einstweiliger Rechtsschutz im Zusammenhang mit einem anhängigem …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.09.1993 - 3 S 1335/93
Die Antragsteller wollen der Antragsgegnerin in deren Eigenschaft als unterer Baurechtsbehörde (vgl. §§ 50 Abs. 1, 48 Abs. 2 Nr. 1 LBO) im Wege vorbeugenden Rechtsschutzes verbieten lassen, der Grundstückseigentümerin (…I bestimmte Baugenehmigungen zu erteilen. Derartiger vorläufiger Rechtsschutz gegen befürchtete normvollziehende Einzelverwaltungsakte ist jedoch grundsätzlich nur über die allgemeinen Vorschriften der §§ 80 und 123 VwGO zu gewähren (vgl. Nachweise bei Kopp, VwGO, 9. Aufl., 1992, § 47 RdNrn. 79 u. 81; VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 14.5.1981 - 3 S 723/81 -, NJW 1981 1799).
- VGH Baden-Württemberg, 28.04.2017 - 1 S 345/17
Normenkontrollantrag eines Einzelstadtrates im Gemeinderat gegen das vom …
Dies rechtfertige es, Antragsteller, die nur solche Nachteile geltend machten, welche sich aus dem Vollzug einer aufgrund des angegriffenen Bebauungsplans erteilten Baugenehmigung ergeben könnten, auf den einstweiligen Rechtsschutz gemäß § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO, § 123 VwGO zu verweisen.Die Verweisung auf die spezielleren Rechtsschutzmöglichkeiten der § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 und § 123 VwGO sei für den Antragsteller jedoch nicht zumutbar, wenn es sich etwa um ein größeres Bebauungsplangebiet handelte mit der Folge, dass eine Vielzahl von Rechtsbehelfsverfahren erforderlich würde (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.02.1977 - III 88/77 - NJW 1977, 1212; Beschl. v. 14.05.1981 - 3 S 723/81 - NJW 1981, 1799; Beschl. v. 29.09.1993 - 3 S 1335/93 -, ESVGH 44, 156; Beschl. v. 18.7.1996 - 8 S 1911/96 - juris; Beschl. v. 16.12.1996 - 3 S 3306/96 - ; Beschl. v. 18.02.1997 - 3 S 3419/96 - DÖV 1997, 1056). - VGH Baden-Württemberg, 30.09.1994 - 10 S 2725/94
Normenkontrolle einer Nutzungsplanverordnung - Antragsbefugnis/Nachteil eines …
Rn. 12 Der statthafte Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 8 VwGO kann keinen Erfolg haben, weil der Antragstellerin bei der im Eilverfahren allein möglichen summarischen Prüfung die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO fehlt (zur Anwendbarkeit dieser Bestimmung im Verfahren nach § 47 Abs. 8 VwGO vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.9.1993 - 3 S 1335/93 -, Erichsen/Scherzberg, DVBl. 1987, 168, 171, jeweils m.w.N.).Eine Beiladung (vgl. § 65 VwGO) ist im Verfahren nach § 47 Abs. 8 VwGO ebenso wie im Hauptsacheverfahren der Normenkontrolle nicht möglich (BVerwG, Beschl. v. 12.3.1982, BVerwGE 65, 131, 133; VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 28.9.1993, a.a.O).
- VGH Baden-Württemberg, 18.02.1997 - 3 S 3419/96
Voraussetzung für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach VwGO § 47 Abs 6 …
Dies rechtfertigt es nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs, Antragsteller, die nur solche Nachteile geltend machen, welche sich aus dem Vollzug einer aufgrund des angegriffenen Bebauungsplans erteilten Baugenehmigung ergeben können, auf den einstweiligen Rechtsschutz gemäß §§ 80a Abs. 3, 80 Abs. 5 VwGO zu verweisen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 11.2.1977 - III 88/77 -, NJW 1977, 1212, vom 14.5.1981 - 3 S 723/81 -, NJW 1981, 1799 (nur Leitsatz), vom 29.9.1993 - 3 S 1335/93 -, ESVGH 44, 156 (nur Leitsatz), vom 18.7.1996 - 8 S 1911/96 - und vom 16.12.1996 - 3 S 3306/96). - VGH Baden-Württemberg, 17.07.1997 - 3 S 1488/97
Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren - schwerer Nachteil des …
Hierbei haben die Gründe, die der um vorläufigen Rechtsschutz Nachsuchende für die Unwirksamkeit der Satzung anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, der Antrag in der Hauptsache erweist sich bereits von vornherein als offensichtlich erfolgreich bzw. nicht erfolgreich (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 18.2.1997 - 3 S 3419/96 - und vom 29.9.1993 - 3 S 1335/93). - VG München, 22.02.2011 - M 1 K 10.5987
Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans; Bebauungszusammenhang; fehlende …
Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs über die vorläufige Außervollzugsetzung des Bebauungsplans ist allgemein verbindlich (VGH Baden-Württemberg v. 29.9.1993, Az.: 3 S 1335/93; Hess. VGH v. 2.5.1990, 4 NG 1329/89 m.w.N., beide juris;… Eyermann, a.a.O., § 47 RdNr. 112).
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