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Rechtsprechung
   EuGH, 13.07.2000 - C-36/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,378
EuGH, 13.07.2000 - C-36/99 (https://dejure.org/2000,378)
EuGH, Entscheidung vom 13.07.2000 - C-36/99 (https://dejure.org/2000,378)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - C-36/99 (https://dejure.org/2000,378)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Übergangsvorschriften - Aufrechterhaltung der Befreiung der grenzüberschreitenden Personenbeförderung mit Luftfahrzeugen - Keine Befreiung der grenzüberschreitenden Personenbeförderung mit Bussen - Ungleichbehandlung - ...

  • Judicialis

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 12 Abs. 3 und 28 Abs. 3 Buchst. b d; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 28 Abs. 3 Buchst. b; ; EGV Art. 234

  • Europäischer Gerichtshof

    Idéal tourisme

    "Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Übergangsvorschriften - Aufrechterhaltung der Befreiung der grenzüberschreitenden Personenbeförderung mit Luftfahrzeugen - Keine Befreiung der grenzüberschreitenden Personenbeförderung mit Bussen - Ungleichbehandlung - ...

  • EU-Kommission PDF

    Idéal tourisme

    Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe b
    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Befugnis der Mitgliedstaaten, bestimmte Steuerbefreiungen vorläufig beizubehalten - Umfang - Befreiung der grenzüberschreitenden Personenbeförderung mit Luftfahrzeugen während ...

  • EU-Kommission

    Idéal tourisme

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftsrechtlicher Grundsatzes der Gleichbehandlung von Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates betreffend das gemeinsame Mehrwertsteuersystem; Befreiung der grenzüberschreitenden Personenbeförderung mit Luftfahrzeugen; Zur Frage der Befreiung der ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Steuerbefreiung grenzüberschreitender Personenbeförderung mit Luftfahrzeugen: Keine Übertragbarkeit auf Busse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerung der grenzüberschreitenden Personenbeförderung mit Flugzeugen und Bussen

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuerliche Gleichbehandlung grenzüberschreitender Personenbeförderungen mit verschiedenen Transportmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 12 Abs 3, EWGRL 388/77 Art 28 Abs 3 Buchst b, Richtlinie 77/388/EWG Art 12 Abs 3, Richtlinie 77/388/EWG Art 28 Abs 3 Buchst b
    Personenbeförderung; Transportmittel

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de première instance Lüttich (Siebte Kammer) - Auslegung (und Gültigkeit) der Artikel 12 Absatz 3 und 28 Absatz 3 Buchstabe b der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (Nr. 77/388/EWG) des Rates - Ungleichbehandlung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2000, 2141
  • BB 2001, 76
  • DB 2000, 1900
 
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Wird zitiert von ... (85)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-36/99
    Insoweit ist daran zu erinnern, daß es allein Sache des mit dem Rechtsstreit befaßten nationalen Gerichts ist, das die Verantwortung für die zu erlassende gerichtliche Entscheidung übernehmen muß, im Hinblick auf die Besonderheiten der Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung zum Erlaß seines Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof von ihm vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. insbesondere Urteil vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59).

    Der Gerichtshof kann jedoch nicht über eine von einem nationalen Gericht zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage befinden, wenn offensichtlich ist, daß die Auslegung oder die Beurteilung der Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift, um die das vorlegende Gericht ersucht, in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. Urteil Bosman, Randnr. 61, und Urteil vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-437/97, EKW und Wein & Co., noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 52).

  • EuGH, 16.12.1981 - 244/80

    Foglia / Novello

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-36/99
    Die Akten enthalten keine Gesichtspunkte, aus denen deutlich hervorginge, daß sich die Parteien des Ausgangsverfahrens vorher abgestimmt hätten, um den Gerichtshof durch einen konstruierten Rechtsstreit zu einer Entscheidung zu veranlassen, wie dies in der Rechtssache der Fall war, die zu dem Urteil vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 244/80 (Foglia, Slg. 1981, 3045) führte.
  • EuGH, 09.03.2000 - C-437/97

    Die österreichische Steuer auf alkoholische Getränke verstößt gegen das …

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-36/99
    Der Gerichtshof kann jedoch nicht über eine von einem nationalen Gericht zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage befinden, wenn offensichtlich ist, daß die Auslegung oder die Beurteilung der Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift, um die das vorlegende Gericht ersucht, in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. Urteil Bosman, Randnr. 61, und Urteil vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-437/97, EKW und Wein & Co., noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 52).
  • EuGH, 25.11.1986 - 201/85

    Klensch / Secrétaire d'État

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-36/99
    Nach diesem Grundsatz dürfen vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich behandelt werden, es sei denn, daß eine Differenzierung objektiv gerechtfertigt wäre (Urteil vom 25. November 1986 in den Rechtssachen 201/85 und 202/85, Klensch u. a., Slg. 1986, 3477, Randnr. 9).
  • EuGH, 05.10.1999 - C-305/97

    Royscot u.a. - Mehrwertsteuer - Artikel 11 Absätze 1 und 4 der Zweiten Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-36/99
    Angesichts dieser Situation ist es Sache des Gemeinschaftsgesetzgebers, eine endgültige Gemeinschaftsregelung über die Steuerbefreiungen zu erlassen und so die schrittweise Harmonisierung des nationalen Rechts im Bereich der Mehrwertsteuer zu verwirklichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-305/97, Royscot u. a., Slg. 1999, I-6671, Randnr. 31).
  • EuGH, 05.12.1989 - 165/88

    ORO Amsterdam Beheer en Concerto / Inspecteur der Omzetbelasting

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-36/99
    Wie der Gerichtshof wiederholt festgestellt hat, ist diese Harmonisierung, die durch aufeinanderfolgende Richtlinien und insbesondere durch die Sechste Richtlinie verwirklicht worden ist, erst eine teilweise Harmonisierung (vgl. Urteil vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache C-165/88, ORO Amsterdam Beheer und Concerto, Slg. 1989, 4081, Randnr. 21).
  • EuGH, 29.04.1999 - C-136/97

    Norbury Developments - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - …

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-36/99
    Daher ist den Mitgliedstaaten nach diesem Artikel zwar die Einführung neuer oder die Ausweitung bestehender Befreiungstatbestände nach dem Inkrafttreten der Sechsten Richtlinie nicht gestattet, doch steht die Vorschrift einer Einschränkung dieserTatbestände nicht entgegen, zumal deren Abschaffung Ziel des Artikels 28 Absatz 4 der Sechsten Richtlinie ist (vgl. Urteil vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-136/97, Norbury Developments, Slg. 1999, I-2491, Randnr. 19).
  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine …

    Er kann die Entscheidung über die Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. insbesondere Urteile Bosman, Randnr. 61, vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-36/99, Idéal Tourisme, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20, und vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-322/98, Kachelmann, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 17).
  • EuGH, 04.12.2003 - C-448/01

    EVN und Wienstrom - Richtlinie 93/36/EWG - Öffentliche Lieferaufträge - Begriff …

    So befindet der Gerichtshof nicht über eine von einem nationalen Gericht zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage, wenn die Auslegung oder die Beurteilung der Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift, um die das vorlegende Gericht ersucht, offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Informationen verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. Urteile Bosman, Randnr. 61, vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-437/97, EKW und Wein & Co., Slg. 2000, I-1157, Randnr. 52, und vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-36/99, Idéal Tourisme, Slg. 2000, I-6049, Randnr. 20, und Bacardi-Martini und Cellier des Dauphins, Randnr. 42).
  • EuGH, 03.04.2003 - C-144/00

    DER GRUNDSATZ DER STEUERLICHEN NEUTRALITÄT VERBIETET ES, EINZELKÜNSTLER AUF DEM …

    Zudem sei bei der Einführung von Versagungskriterien der Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten wie u. a. aus dem Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-36/99 (Idéal tourisme, Slg. 2000, I-6049, Randnr. 36) hervorgehe.
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