Rechtsprechung
| EuGH, 17.02.2011 - C-283/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Beweisaufnahme - Zeugenvernehmung durch das ersuchte Gericht auf Antrag des ersuchenden Gerichts - Zeugenentschädigung
- Burhoff online
Zeugenvernehmung, Zeugenentschädigung, zwischenstaatliche Ausgleich
- Europäischer Gerichtshof
Weryński
Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Beweisaufnahme - Zeugenvernehmung durch das ersuchte Gericht auf Antrag des ersuchenden Gerichts - Zeugenentschädigung
- EU-Kommission
Werynski
Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Beweisaufnahme - Zeugenvernehmung durch das ersuchte Gericht auf Antrag des ersuchenden Gerichts - Zeugenentschädigung
- EU-Kommission
Werynski
Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Beweisaufnahme - Zeugenvernehmung durch das ersuchte Gericht auf Antrag des ersuchenden Gerichts - Zeugenentschädigung“
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 Art. 14, 18
Keine Pflicht des ersuchenden Gerichts zur Erstattung der Zeugenentschädigung - Befugnis zur Vorlage an den EuGH - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Ein nationales Gericht ist nicht verpflichtet, die Auslagen eines auf sein Ersuchen hin durch das Gericht eines anderen Mitgliedstaats vernommenen Zeugen zu tragen
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Keine innereuropäische Kostenerstattungspflicht
- lto.de (Kurzinformation)
EuGH - Keine Erstattung von Zeugenentschädigungen in anderem Mitgliedsstaat
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kosten der Rechtshilfe in der Europäischen Union
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)
Weryński
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Sad Rejonowy dla Warszawy Sródmiescia w Warszawie (Republik Polen) eingereicht am 23. Juli 2009 - Artur Werynski/ Mediatel 4B Spólka
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Sad Rejonowy dla Warszawy ?šródmiescia w Warszawie (Republik Polen) - Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2010 - C-283/09
- EuGH, 17.02.2011 - C-283/09
Papierfundstellen
- NJW 2011, 2493
- EuZW 2011, 261
- NZI 2011, 318
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 16.06.2005 - C-105/03
DER GERICHTSHOF BEJAHT DIE ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER …
Auszug aus EuGH, 17.02.2011 - C-283/09
Rn. 34 Zum ersten Grund für die von der Kommission geltend gemachte Unzulässigkeit, den diese darin sieht, dass die Auslegung der Verordnung Nr. 1206/2001 für die Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits nicht erforderlich erscheine, ist darauf hinzuweisen, dass die Vermutung der Entscheidungserheblichkeit der von den nationalen Gerichten zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen nur in Ausnahmefällen ausgeräumt werden kann, und zwar dann, wenn die erbetene Auslegung der in diesen Fragen erwähnten Bestimmungen des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit dem Gegenstand des Rechtsstreits steht (vgl. u. a. Urteile vom 16. Juni 2005, Pupino, C-105/03, Slg. 2005, I-5285, Randnr. 30, und vom 28. Juni 2007, Dell'Orto, C-467/05, Slg. 2007, I-5557, Randnr. 40). - EuGH, 28.06.2007 - C-467/05
Dell'Orto - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …
Auszug aus EuGH, 17.02.2011 - C-283/09
Rn. 34 Zum ersten Grund für die von der Kommission geltend gemachte Unzulässigkeit, den diese darin sieht, dass die Auslegung der Verordnung Nr. 1206/2001 für die Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits nicht erforderlich erscheine, ist darauf hinzuweisen, dass die Vermutung der Entscheidungserheblichkeit der von den nationalen Gerichten zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen nur in Ausnahmefällen ausgeräumt werden kann, und zwar dann, wenn die erbetene Auslegung der in diesen Fragen erwähnten Bestimmungen des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit dem Gegenstand des Rechtsstreits steht (vgl. u. a. Urteile vom 16. Juni 2005, Pupino, C-105/03, Slg. 2005, I-5285, Randnr. 30, und vom 28. Juni 2007, Dell'Orto, C-467/05, Slg. 2007, I-5557, Randnr. 40). - EuGH, 12.08.2008 - C-296/08
Santesteban Goicoechea - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in …
Auszug aus EuGH, 17.02.2011 - C-283/09
Rn. 44 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die nationalen Gerichte den Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung nur dann anrufen können, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (vgl. u. a. Beschluss vom 22. Januar 2002, Holto, C-447/00, Slg. 2002, I-735, Randnr. 17, und Urteil vom 12. August 2008, Santesteban Goicoechea, C-296/08 PPU, Slg. 2008, I-6307, Randnr. 40). - EuGH, 22.01.2002 - C-447/00
Holto Ltd - "Vorabentscheidungsverfahren - Eintragung einer Zweigniederlassung in …
Auszug aus EuGH, 17.02.2011 - C-283/09
Rn. 44 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die nationalen Gerichte den Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung nur dann anrufen können, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (vgl. u. a. Beschluss vom 22. Januar 2002, Holto, C-447/00, Slg. 2002, I-735, Randnr. 17, und Urteil vom 12. August 2008, Santesteban Goicoechea, C-296/08 PPU, Slg. 2008, I-6307, Randnr. 40).
- EuGH, 30.10.2025 - C-134/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG - …
Rn. 51 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff "Erlass seines Urteils" im Sinne von Art. 267 Abs. 2 AEUV nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs weit auszulegen ist, nämlich so, dass er das gesamte Verfahren, das zur Entscheidung des vorlegenden Gerichts führt, umfasst (…Urteil vom 11. Juni 2015, Fahnenbrock u. a., C-226/13, C-245/13 und C-247/13, EU:C:2015:383, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung), wobei dieser Begriff das gesamte Verfahren zur Schaffung des Urteils umfasst (Urteil vom 17. Februar 2011, Weryński, C-283/09, EU:C:2011:85, Rn. 42). - EuGH, 11.06.2015 - C-226/13
Die in Deutschland von Privatpersonen erhobenen Klagen gegen den griechischen …
Dieser Begriff ist deshalb so zu verstehen, dass er das gesamte Verfahren, das zur Entscheidung des vorlegenden Gerichts führt, umfasst, damit der Gerichtshof über die Auslegung aller Verfahrensvorschriften des Unionsrechts entscheiden kann, die das vorlegende Gericht zum Erlass seines Urteils anwenden muss (vgl. entsprechend Urteil Weryński, C-283/09, EU:C:2011:85, Rn. 41 und 42). - EuGH, 20.10.2011 - C-396/09
Interedil - Vorabentscheidungsersuchen - Befugnis eines unteren Gerichts, dem …
Seit diesem Zeitpunkt verfügen die Gerichte, deren Entscheidungen mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, nach Art. 267 AEUV über das Recht, dem Gerichtshof Vorabentscheidungsersuchen vorzulegen, wenn es um auf der Grundlage von Titel IV des Vertrags erlassene Rechtsakte geht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Februar 2011, Weryński, C-283/09, Slg. 2011, I-0000, Randnrn.
- EuGH, 26.03.2020 - C-558/18
Der Gerichtshof erklärt zwei Vorabentscheidungsersuchen zu den polnischen …
Rn. 45 Wie sich bereits aus dem Wortlaut von Art. 267 AEUV ergibt, muss die beantragte Vorabentscheidung "erforderlich" sein, um dem vorlegenden Gericht den "Erlass seines Urteils" in der bei ihm anhängigen Rechtssache zu ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Februar 2011, Weryński, C-283/09, EU:C:2011:85, Rn. 35).Rn. 50 Zweitens hat der Gerichtshof zwar bereits zur Vorabentscheidung vorgelegte Fragen für zulässig erklärt, die sich auf die Auslegung von Verfahrensvorschriften des Unionsrechts beziehen, die das betreffende vorlegende Gericht zum Erlass seines Urteils anwenden muss (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 17. Februar 2011, Weryński, C-283/09, EU:C:2011:85, Rn. 41 und 42); um dergleichen geht es jedoch nicht in den Fragen, die im Rahmen der vorliegenden verbundenen Rechtssachen gestellt worden sind.
- EuGH, 16.07.2026 - C-196/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …
Ganz im Gegenteil: Sie dient der Stärkung eben dieser Möglichkeiten, indem sie die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten in diesem Bereich fördert (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Februar 2011, Weryński, C-283/09, EU:C:2011:85, Rn. 62…, vom 6. September 2012, Lippens u. a., C-170/11, EU:C:2012:540, Rn. 29, …und vom 21. Februar 2013, ProRail, C-332/11, EU:C:2013:87, Rn. 43 und 44).Dieser abschließende Charakter ergibt sich zudem ausdrücklich aus dem 16. Erwägungsgrund der Verordnung 2020/1783, in dem es heißt: "Um die Wirksamkeit dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten die Umstände, unter denen es möglich ist, die Erledigung eines Ersuchens um Beweisaufnahme abzulehnen, auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt werden" (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Februar 2011, Weryński, C-283/09, EU:C:2011:85, Rn. 53).
- EuGH, 23.11.2021 - C-564/19
Es ist mit dem Unionsrecht unvereinbar, dass ein Höchstgericht eines …
Rn. 145 Zweitens hat der Gerichtshof zwar bereits zur Vorabentscheidung vorgelegte Fragen für zulässig erklärt, die sich auf die Auslegung von Verfahrensvorschriften des Unionsrechts beziehen, die das betreffende vorlegende Gericht zum Erlass seines Urteils anwenden muss (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 17. Februar 2011, Weryński, C-283/09, EU:C:2011:85, Rn. 41 und 42), um dergleichen geht es jedoch in der zweiten und der dritten Frage, die im Rahmen der vorliegenden Rechtssache gestellt worden sind, nicht (…vgl. entsprechend Urteil vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, Rn. 50). - Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2025 - C-134/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG - …
{FN:16} Vgl. entsprechend Urteil vom 17. Februar 2011, Weryński (C-283/09, EU:C:2011:85, Rn. 42). - Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2025 - C-196/24
EU-Recht steht Exhumierung des Leichnams zur Feststellung der Abstammung nicht …
{FN:18} Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 17. Februar 2011, Weryńsky (C-283/09, EU:C:2011:85, Rn. 65), bestätigt hat.Vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Weryński (C-283/09, EU:C:2010:490, Nr. 60).
{FN:30} Urteil vom 17. Februar 2011, Weryński (C-283/09, EU:C:2011:85, Rn. 53).
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-83/19
Nach Auffassung von Generalanwalt Bobek verstoßen die vorläufige Ernennung des …
{FN:24} Urteil vom 17. Februar 2011, Weryński (C-283/09, EU:C:2011:85, Rn. 42).Ein solcher Trend ist nicht unmittelbar mit dem in der Tat recht großzügigen Ansatz im Hinblick auf Fragen, die die Vereinbarkeit nationaler Verfahren oder Einrichtungen mit dem Unionsrecht betreffen, deren Vorlage einem nationalen Richter normalerweise gestattet ist, vereinbar (vgl. insbesondere Rn. 47 des letztgenannten Beschlusses im Gegensatz zu dem dort angeführten Urteil vom 17. Februar 2011, Weryński [C-283/09, EU:C:2011:85, Rn. 41 und 42], und in der Tat vielen anderen Entscheidungen des Gerichtshofs).
- Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2019 - C-558/18
Generalanwalt Tanchev: Der Gerichtshof sollte die Vorabentscheidungsersuchen zu …
{FN:20} Der Fiskus verweist auf die Urteile vom 16. Dezember 2008, Cartesio (C-210/06, EU:C:2008:723), und vom 17. Februar 2011, Weryński (C-283/09, EU:C:2011:85).{FN:80} Vgl. Urteile vom 17. Februar 2011, Weryński (C-283/09, EU:C:2011:85, Rn. 34 bis 42), vom 11. Juni 2015, Fahnenbrock u. a. (…C-226/13, C-245/13, C-247/13 und C-578/13, EU:C:2015:383, Rn. 30), und vom 16. Juni 2016, Pebros Servizi (…C-511/14, EU:C:2016:448, Rn. 28).
- Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-748/19
Generalanwalt Bobek: Das Unionsrecht steht der in Polen praktizierten Abordnung …
- EuGH, 21.06.2012 - C-294/11
Elsacom - Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Verfahren zur Erstattung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2023 - C-554/21
Hann-Invest - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV - …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-355/19
Asociaţia "Forumul Judecătorilor Din România" und Asociaţia …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-291/19
SO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vertrag über den Beitritt der Republik …
- EuGH, 21.02.2013 - C-332/11
ProRail - Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 - Zusammenarbeit auf dem Gebiet der …
- EuGH, 06.09.2012 - C-170/11
Lippens u.a. - Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 - Zusammenarbeit auf dem Gebiet der …
- EuGH, 16.06.2016 - C-511/14
Pebros Servizi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-105/14
Taricco u.a. - Schutz der finanziellen Interessen der Union - Steuerstraftaten im …
- EuGH, 02.07.2020 - C-256/19
S.A.D. Maler und Anstreicher - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 der …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2014 - C-226/13
Fahnenbrock u.a. - Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 - Zustellung von Schriftstücken …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-511/13
Philips Lighting Poland und Philips Lighting / Rat - Rechtsmittel - Dumping - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2014 - C-377/13
Ascendi Beiras Litoral e Alta, Auto Estradas das Beiras Litoral e Alta - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-596/13
Kommission / Moravia Gas Storage - Rechtsmittel - Erdgasbinnenmarkt - Richtlinie …
- EuGH, 11.12.2025 - C-789/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 Abs. 1 AEUV - Recht, …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2016 - C-511/14
Pebros Servizi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2012 - C-170/11
Lippens u.a. - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen - Erhebung …
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