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Rechtsprechung
   EuGH, 06.09.2012 - C-262/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25177
EuGH, 06.09.2012 - C-262/10 (https://dejure.org/2012,25177)
EuGH, Entscheidung vom 06.09.2012 - C-262/10 (https://dejure.org/2012,25177)
EuGH, Entscheidung vom 06. September 2012 - C-262/10 (https://dejure.org/2012,25177)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Art. 204 Abs. 1 Buchst. a - Aktiver Veredelungsverkehr - Nichterhebungsverfahren - Entstehung einer Zollschuld - Nichterfüllung der Pflicht zur Vorlage der Abrechnung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

  • Europäischer Gerichtshof

    Döhler Neuenkirchen

    Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Art. 204 Abs. 1 Buchst. a - Aktiver Veredelungsverkehr - Nichterhebungsverfahren - Entstehung einer Zollschuld - Nichterfüllung der Pflicht zur Vorlage der Abrechnung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

  • EU-Kommission

    Döhler Neuenkirchen

    Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Art. 204 Abs. 1 Buchst. a - Aktiver Veredelungsverkehr - Nichterhebungsverfahren - Entstehung einer Zollschuld - Nichterfüllung der Pflicht zur Vorlage der Abrechnung innerhalb der vorgeschriebenen ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Verletzung der Pflicht zur Vorlage einer Abrechnung über Einfuhrwaren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zollschuld im aktiven Veredelungsverkehr nach dem Nichterhebungsverfahren bei verspäteter Vorlage einer Abrechnung; Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs

  • datenbank.nwb.de

    Aktiver Veredelungsverkehr - Nichterhebungsverfahren - Entstehung einer Zollschuld - Nichterfüllung der Pflicht zur Vorlage der Abrechnung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Bundesfinanzhof (Deutschland) - Auslegung von Art. 204 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 302, S. 1) und von Art. 859 Nr. 9 der Verordnung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 11.11.1999 - C-48/98

    Söhl & Söhlke - Zollkodex der Gemeinschaften und Durchführungsverordnung - …

    Auszug aus EuGH, 06.09.2012 - C-262/10
    Rn. 44 Zudem hat der Gerichtshof entschieden, dass Art. 859 der Durchführungsverordnung eine wirksam zustande gekommene und abschließende Regelung der Verfehlungen im Sinne des Art. 204 Abs. 1 Buchst. a des Zollkodex enthält, die "sich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben" (Urteil vom 11. November 1999, Söhl & Söhlke, C-48/98, Slg. 1999, I-7877, Randnr. 43).
  • EuGH, 04.02.2000 - C-17/98

    Emesa Sugar

    Auszug aus EuGH, 06.09.2012 - C-262/10
    Rn. 29 Zunächst ist festzustellen, dass die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und seine Verfahrensordnung nicht die Möglichkeit für die Parteien vorsehen, eine Stellungnahme zu den Schlussanträgen des Generalanwalts einzureichen (Beschluss vom 4. Februar 2000, Emesa Sugar, C-17/98, Slg. 2000, I-665, Randnr. 2).
  • EuGH, 14.01.2010 - C-430/08

    Terex Equipment u.a. - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 zur Festlegung des Zollkodex …

    Auszug aus EuGH, 06.09.2012 - C-262/10
    Desgleichen sind die Folgen, die eine Nichteinhaltung ihrer Verpflichtungen für sie hat, strikt auszulegen (vgl. Urteil vom 14. Januar 2010, Terex Equipment u. a., C-430/08 und C-431/08, Slg. 2010, I-321, Randnr. 42).
  • EuGH, 03.03.2009 - C-205/06

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen …

    Auszug aus EuGH, 06.09.2012 - C-262/10
    Rn. 30 Zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof gemäß Art. 61 seiner Verfahrensordnung von Amts wegen, auf Vorschlag des Generalanwalts oder auch auf Antrag der Parteien die mündliche Verhandlung wiedereröffnen kann, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder ein zwischen den Parteien nicht erörtertes Vorbringen für entscheidungserheblich erachtet (vgl. Urteil vom 3. März 2009, Kommission/Österreich, C-205/06, Slg. 2009, I-1301, Randnr. 13).
  • EuGH, 15.07.2010 - C-234/09

    DSV Road - Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Art. 204 …

    Auszug aus EuGH, 06.09.2012 - C-262/10
    Dieses Verfahren impliziert das Vorhandensein von Nichtgemeinschaftswaren im Zollgebiet der Union, bei denen die Gefahr besteht, dass sie unverzollt in den Wirtschaftskreislauf der Mitgliedstaaten gelangen (vgl. Urteil vom 15. Juli 2010, DSV Road, C-234/09, Slg. 2010, I-7333, Randnr. 31).
  • EuGH, 20.09.1988 - 252/87

    Hauptzollamt Hamburg-St. Annen / Kiwall

    Auszug aus EuGH, 06.09.2012 - C-262/10
    Rn. 46 Was die vom vorlegenden Gericht und von Döhler angesprochene Gefahr der Entstehung einer doppelten Zollschuld für die im Ausgangsverfahren nicht wieder ausgeführten Waren angeht, ist daran zu erinnern, dass die Zollunion einer doppelten Belastung ein und derselben Ware entgegensteht (Urteil des Gerichtshofs vom 20. September 1988, Kiwall, 252/87, Slg. 1988, 4753, Randnr. 11).
  • EuGH, 04.05.2016 - C-346/14

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 4 Abs. 3 …

    Rn. 23 Zunächst ist festzustellen, dass die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und die Verfahrensordnung nicht die Möglichkeit für die Parteien vorsehen, eine Stellungnahme zu den Schlussanträgen des Generalanwalts einzureichen (…Beschluss vom 4. Februar 2000, Emesa Sugar, C-17/98, EU:C:2000:69, Rn. 2, und Urteil vom 6. September 2012, Döhler Neuenkirchen, C-262/10, EU:C:2012:559, Rn. 29).

    Rn. 24 Sodann ist zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof gemäß Art. 83 seiner Verfahrensordnung von Amts wegen oder auf Vorschlag des Generalanwalts oder auch auf Antrag der Parteien die mündliche Verhandlung wiedereröffnen kann, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder ein zwischen den Parteien nicht erörtertes Vorbringen für entscheidungserheblich erachtet (…vgl. Urteile vom 3. März 2009, Kommission/Österreich, C-205/06, EU:C:2009:118, Rn. 13, und vom 6. September 2012, Döhler Neuenkirchen, C-262/10, EU:C:2012:559, Rn. 30).

  • EuGH, 18.12.2014 - C-131/13

    Schoenimport "Italmoda" Mariano Previti - Vorlagen zur Vorabentscheidung - …

    Rn. 61 Da schließlich die Versagung eines sich aus dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem ergebenden Rechts im Fall der Beteiligung des Steuerpflichtigen an einer Steuerhinterziehung die schlichte Folge dessen ist, dass die insoweit nach den einschlägigen Bestimmungen der Sechsten Richtlinie vorgeschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, hat diese Versagung, wie der Generalanwalt in Nr. 60 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, nicht den Charakter einer Strafe oder Sanktion im Sinne von Art. 7 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder von Art. 49 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (vgl. in diesem Sinne Urteile Emsland-Stärke, C-110/99, EU:C:2000:695, Rn. 56, Halifax u. a., EU:C:2006:121, Rn. 93, und Döhler Neuenkirchen, C-262/10, EU:C:2012:559, Rn. 43).
  • EuGH, 23.11.2016 - C-442/14

    Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichting - Vorlage zur Vorabentscheidung …

    Rn. 37 Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und seine Verfahrensordnung keine Möglichkeit für die Parteien vorsehen, eine Stellungnahme zu den Schlussanträgen des Generalanwalts einzureichen (…vgl. u. a. Beschluss vom 4. Februar 2000, Emesa Sugar, C-17/98, EU:C:2000:69, Rn. 2, und Urteil vom 6. September 2012, Döhler Neuenkirchen, C-262/10, EU:C:2012:559, Rn. 29).
  • EuGH, 05.10.2016 - C-412/15

    TMD - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

    Rn. 18 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und die Verfahrensordnung des Gerichtshofs nicht die Möglichkeit für die Parteien vorsehen, eine Stellungnahme zu den Schlussanträgen des Generalanwalts einzureichen (…Beschluss vom 4. Februar 2000, Emesa Sugar, C-17/98, EU:C:2000:69, Rn. 2, und Urteil vom 6. September 2012, Döhler Neuenkirchen, C-262/10, EU:C:2012:559, Rn. 29).
  • EuGH, 04.09.2014 - C-162/13

    Der Gerichtshof klärt den Schutzumfang für Opfer von durch Fahrzeuge verursachten …

    Rn. 30 Außerdem ist hinsichtlich der an den Schlussanträgen des Generalanwalts geübten Kritik zum einen darauf hinzuweisen, dass die Satzung des Gerichtshofs und seine Verfahrensordnung keine Möglichkeit für die Beteiligten vorsehen, eine Stellungnahme zu den Schlussanträgen des Generalanwalts einzureichen (…Beschluss Emesa Sugar, C-17/98, EU:C:2000:69, Rn. 2, und Urteil Döhler Neuenkirchen, C-262/10, EU:C:2012:559, Rn. 29).
  • EuGH, 22.11.2012 - C-89/11

    Der Gerichtshof bestätigt, dass die E.ON Energie AG eine Geldbuße in Höhe von 38 …

    Rn. 61 Nach Art. 61 seiner Verfahrensordnung kann der Gerichtshof von Amts wegen, auf Vorschlag des Generalanwalts oder auch auf Antrag der Parteien die mündliche Verhandlung wiedereröffnen, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder ein zwischen den Parteien nicht erörtertes Vorbringen für entscheidungserheblich erachtet (vgl. Urteile vom 3. März 2009, Kommission/Österreich, C-205/06, Slg. 2009, I-1301, Randnr. 13, und vom 6. September 2012, Döhler Neuenkirchen, C-262/10, Randnr. 30).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-28/11

    Eurogate Distribution - Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. …

    Rn. 31 Der Gerichtshof hat hierzu ausgeführt, dass keine Bestimmung des Zollkodex und seiner Durchführungsverordnung den Schluss zulässt, dass in Bezug auf die Auswirkung der Nichterfüllung einer Pflicht auf die Entstehung einer Zollschuld nach Art. 204 des Zollkodex zwischen einer vor Beendigung des betreffenden Zollverfahrens zu erfüllenden Pflicht und einer nach dessen Beendigung zu erfüllenden Pflicht oder zwischen "Hauptpflichten" und "Nebenpflichten" zu unterscheiden wäre (vgl. Urteil vom 6. September 2012, Döhler Neuenkirchen, C-262/10, Randnr. 38).
  • EuGH, 08.10.2020 - C-476/19

    Combinova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollkodex der Union - Art. 124 Abs. 1 …

    Der Gerichtshof schloss daraus, dass für alle abzurechnenden Waren einschließlich derer, die wieder aus dem Gebiet der Union ausgeführt wurden, die Verletzung der Pflicht zur fristgerechten Vorlage der Abrechnung die Entstehung einer Zollschuld nach sich zog (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. September 2012, Döhler Neuenkirchen, C-262/10, EU:C:2012:559, Rn. 41 und 48).
  • EuGH, 15.05.2014 - C-480/12

    X - Zollkodex der Gemeinschaft - Anwendungsbereich der Art. 203 und 204 Abs. 1 …

    Für jeden Fall, der nicht unter diese Ausnahme fällt, gilt Art. 204 des Zollkodex (vgl. Urteil Döhler Neuenkirchen, C-262/10, EU:C:2012:559, Rn. 35).
  • BFH, 11.12.2012 - VII R 16/09

    Entstehung der Zollschuld für verspätet abgerechnete Waren des aktiven …

    Rn. 5 Der Senat hat das Verfahren mit Beschluss vom 30. März 2010 (BFHE 229, 472, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2010, 187) ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens die im Streitfall maßgebende Frage zur Auslegung des Art. 204 Abs. 1 Buchst. a ZK vorgelegt, die der EuGH mit Urteil vom 6. September 2012 C-262/10 (ZfZ 2012, 322) wie folgt beantwortet hat:.
  • FG Hamburg, 12.10.2016 - 4 K 160/14

    Zollrecht: Voraussetzungen für die Erstattung von Einfuhrabgaben - Reichweite der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2016 - C-571/15

    Wallenborn Transports - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Grenzüberschreitender …

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-480/12

    X - Zollkodex der Gemeinschaft - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Anwendungsbereich …

  • EGMR, 23.09.2025 - 16395/18

    ITALMODA MARIANO PREVITI AND OTHERS v. THE NETHERLANDS

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2024 - C-376/23

    BALTIC CONTAINER TERMINAL - Vorabentscheidungsersuchen - Zollunion - Zollkodex …

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-542/11

    Codirex Expeditie - Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - …

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