Rechtsprechung
| EuGH, 13.12.2017 - C-403/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
El Hassani
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr. 810/2009 - Art. 32 Abs. 3 - Visakodex der Gemeinschaft - Ablehnung eines Visumantrags - Recht des Antragstellers auf Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen diese ...
- Europäischer Gerichtshof
El Hassani
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr. 810/2009 - Art. 32 Abs. 3 - Visakodex der Gemeinschaft - Ablehnung eines Visumantrags - Recht des Antragstellers auf Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen diese ...
- Europäischer Gerichtshof
El Hassani
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr. 810/2009 - Art. 32 Abs. 3 - Visakodex der Gemeinschaft - Ablehnung eines Visumantrags - Recht des Antragstellers auf Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen diese ...
- ra.de
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
El Hassani
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr. 810/2009 - Art. 32 Abs. 3 - Visakodex der Gemeinschaft - Ablehnung eines Visumantrags - Recht des Antragstellers auf Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen diese ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
El Hassani
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-403/16
- EuGH, 13.12.2017 - C-403/16
Papierfundstellen
- NVwZ 2018, 316
- NVwZ-RR 2018, 162
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 15.03.2017 - C-3/16
Aquino - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsrecht - Dem Einzelnen verliehene …
Auszug aus EuGH, 13.12.2017 - C-403/16
Rn. 26 Nach ständiger Rechtsprechung ist es mangels einschlägiger Unionsregeln nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats, die verfahrensrechtlichen Modalitäten der Rechtsbehelfe, die zum Schutz der Rechte der Bürger bestimmt sind, festzulegen, vorausgesetzt allerdings, dass sie nicht ungünstiger sind als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte regeln, die dem innerstaatlichen Recht unterliegen (Äquivalenzgrundsatz), und dass sie die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (Urteil vom 15. März 2017, Aquino, C-3/16, EU:C:2017:209, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 27 Daraus ergibt sich, dass zwei kumulative Voraussetzungen, nämlich die Wahrung des Äquivalenzgrundsatzes und des Effektivitätsgrundsatzes, erfüllt sein müssen, damit sich ein Mitgliedstaat in Situationen, die dem Unionsrecht unterliegen, auf den Grundsatz der Verfahrensautonomie berufen kann (Urteil vom 15. März 2017, Aquino, C-3/16, EU:C:2017:209, Rn. 49).
Rn. 29 Zum einen verlangt der Äquivalenzgrundsatz, dass bei der Anwendung sämtlicher für Rechtsbehelfe geltenden Vorschriften nicht danach unterschieden wird, ob ein Verstoß gegen Unionsrecht oder gegen innerstaatliches Recht gerügt wird (Urteil vom 15. März 2017, Aquino, C-3/16, EU:C:2017:209, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 30 Zum anderen darf nach dem Effektivitätsgrundsatz eine nationale Verfahrensvorschrift wie die im Ausgangsverfahren in Frage stehende die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Urteil vom 15. März 2017, Aquino, C-3/16, EU:C:2017:209, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 19.09.2006 - C-506/04
DIE BESTIMMUNGEN DES LUXEMBURGISCHEN RECHTS ÜBER DIE SPRACHKENNTNISSE, DIE …
Auszug aus EuGH, 13.12.2017 - C-403/16
Rn. 40 Der Begriff der Unabhängigkeit, die dem Auftrag des Richters innewohnt, bedeutet vor allem, dass die betreffende Stelle gegenüber der Behörde, die die mit einem Rechtsbehelf angefochtene Entscheidung erlassen hat, die Eigenschaft eines Dritten hat (Urteil vom 19. September 2006, Wilson, C-506/04, EU:C:2006:587, Rn. 49). - EuGH, 19.12.2013 - C-84/12
Die Erteilung eines "Schengen-Visums" darf nur aus den ausdrücklich im Visakodex …
Auszug aus EuGH, 13.12.2017 - C-403/16
Rn. 35 Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass der Visakodex die Voraussetzungen der Erteilung, Annullierung und Aufhebung von Visa regelt und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten folglich die Erteilung eines einheitlichen Visums nicht unter Berufung auf einen anderen Grund als die in diesem Kodex vorgesehenen Gründe verweigern dürfen (Urteil vom 19. Dezember 2013, Koushkaki, C-84/12, EU:C:2013:862, Rn. 47 und 51).
- EuGH, 16.05.2017 - C-682/15
Die Gerichte eines Mitgliedstaats dürfen kontrollieren, ob die Ersuchen eines …
Auszug aus EuGH, 13.12.2017 - C-403/16
Die Wahrung dieses Rechts setzt voraus, dass die Entscheidung einer Verwaltungsbehörde, die die Voraussetzungen der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nicht selbst erfüllt, einer späteren Kontrolle durch ein Gericht unterliegt, das insbesondere befugt sein muss, sich mit allen relevanten Fragen zu befassen (Urteil vom 16. Mai 2017, Berlioz Investment Fund, C-682/15, EU:C:2017:373, Rn. 55). - EuGH, 18.03.2010 - C-317/08
Alassini u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Grundsatz des effektiven …
Auszug aus EuGH, 13.12.2017 - C-403/16
Sie gelten sowohl für die Bestimmung der Gerichte, die für die Entscheidung über auf dieses Recht gestützte Klagen zuständig sind, als auch für die Bestimmung der Verfahrensmodalitäten (Urteil vom 18. März 2010, Alassini u. a., C-317/08 bis C-320/08, EU:C:2010:146, Rn. 49). - EuGH, 26.09.2013 - C-418/11
Texdata Software - Gesellschaftsrecht - Niederlassungsfreiheit - Elfte Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 13.12.2017 - C-403/16
Sobald dagegen eine solche Regelung in den Geltungsbereich des Unionsrechts fällt, hat der Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens dem vorlegenden Gericht alle Auslegungshinweise zu geben, die es benötigt, um die Vereinbarkeit dieser Regelung mit den Grundrechten beurteilen zu können, deren Wahrung er sichert (vgl. u. a. Urteil vom 26. September 2013, Texdata Software, C-418/11, EU:C:2013:588, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 17.12.2015 - C-239/14
Tall - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
Auszug aus EuGH, 13.12.2017 - C-403/16
Rn. 38 Art. 47 der Charta, der den Grundsatz des wirksamen gerichtlichen Rechtsschutzes bekräftigt, bestimmt in Abs. 1, dass jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, das Recht hat, nach Maßgabe der in diesem Artikel vorgesehenen Bedingungen bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2015, Tall, C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 04.05.2023 - C-300/21
Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch
Rn. 53 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass es nach ständiger Rechtsprechung mangels einschlägiger Unionsregeln nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats ist, die verfahrensrechtlichen Modalitäten der Rechtsbehelfe, die zum Schutz der Rechte der Bürger bestimmt sind, festzulegen, vorausgesetzt allerdings, dass diese Modalitäten bei unter das Unionsrecht fallenden Sachverhalten nicht ungünstiger sind als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte regeln, die dem innerstaatlichen Recht unterliegen (Äquivalenzgrundsatz), und dass sie die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 2017, El Hassani, C-403/16, EU:C:2017:960, Rn. 26, …und vom 15. September 2022, Uniqa Versicherungen, C-18/21, EU:C:2022:682, Rn. 36). - EuGH, 20.06.2024 - C-182/22
Scalable Capital - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen …
Rn. 32 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass es nach ständiger Rechtsprechung mangels einschlägiger Unionsregeln nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats ist, die verfahrensrechtlichen Modalitäten der Rechtsbehelfe, die zum Schutz der Rechte der Bürger bestimmt sind, festzulegen, vorausgesetzt allerdings, dass diese Modalitäten bei unter das Unionsrecht fallenden Sachverhalten nicht ungünstiger sind als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte regeln, die dem innerstaatlichen Recht unterliegen (Äquivalenzgrundsatz), und dass sie die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 2017, El Hassani, C-403/16, EU:C:2017:960, Rn. 26, …und vom 4. Mai 2023, Österreichische Post [Immaterieller Schaden im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten], C-300/21, EU:C:2023:370, Rn. 53). - EuGH, 27.02.2018 - C-64/16
Die Kürzungen der Bezüge der Richter des portugiesischen Tribunal de Contas …
Rn. 42 Die Unabhängigkeit, die dem Auftrag des Richters inhärent ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2006, Wilson, C-506/04, EU:C:2006:587, Rn. 49…, vom 14. Juni 2017, 0nline Games u. a., C-685/15, EU:C:2017:452, Rn. 60, und vom 13. Dezember 2017, El Hassani, C-403/16, EU:C:2017:960, Rn. 40), ist nicht nur auf der Ebene der Union für die Richter der Union und die Generalanwälte des Gerichtshofs zu gewährleisten (Art. 19 Abs. 2 Unterabs. 3 EUV), sondern auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten für die nationalen Gerichte.
- EuGH, 14.05.2020 - C-924/19
Die Verwahrung von Asylbewerbern bzw. Drittstaatsangehörigen, die Gegenstand …
Wenn ein Mitgliedstaat von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, muss er aber Art. 47 der Charta beachten, der, wie der Generalanwalt in Nr. 94 seiner Schlussanträge im Wesentlichen ausgeführt hat, gebietet, dass die Entscheidung einer Behörde, die die Voraussetzungen von Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115 nicht selbst erfüllt, einer späteren Überprüfung durch ein Gericht unterliegt, das insbesondere befugt sein muss, sich mit allen relevanten Fragen zu befassen (…vgl. entsprechend Urteile vom 16. Mai 2017, Berlioz Investment Fund, C-682/15, EU:C:2017:373, Rn. 55, und vom 13. Dezember 2017, El Hassani, C-403/16, EU:C:2017:960, Rn. 39).Rn. 129 Folglich sind die Mitgliedstaaten nach Art. 47 der Charta verpflichtet, zu gewährleisten, dass für den Drittstaatsangehörigen in irgendeinem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit besteht, eine von einer Verwaltungsbehörde erlassene Rückkehrentscheidung bei einem Gericht anzufechten (vgl. entsprechend Urteil vom 13. Dezember 2017, El Hassani, C-403/16, EU:C:2017:960, Rn. 41).
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2020 - C-225/19
Minister van Buitenlandse Zaken - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der …
Wie der Gerichtshof im Urteil El Hassani{FN-VERWEIS:9} bestätigt hat, wird das Recht auf eine Kontrolle der Rechtmäßigkeit einer Entscheidung über die Ablehnung eines Visumantrags durch ein Gericht jedem Antragsteller in irgendeinem Stadium des Verfahrens garantiert.{FN:7} Urteil vom 13. Dezember 2017, El Hassani (C-403/16, EU:C:2017:960, Rn. 42).
{FN:9} Urteil vom 13. Dezember 2017, El Hassani (C-403/16, EU:C:2017:960, Rn. 42).
{FN:23} Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache El Hassani (C-403/16, EU:C:2017:659).
{FN:24} Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache El Hassani (C-403/16, EU:C:2017:659, Nr. 98).
{FN:36} Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache El Hassani (C-403/16, EU:C:2017:659, Nr. 99).
{FN:49} Urteil vom 13. Dezember 2017, El Hassani (C-403/16, EU:C:2017:960, Rn. 36).
{FN:69} Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache El Hassani (C-403/16, EU:C:2017:659, Nr. 119).
{FN:70} Urteil vom 13. Dezember 2017, El Hassani (C-403/16, EU:C:2017:960, Rn. 42).
{FN:73} Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache El Hassani (C-403/16, EU:C:2017:659, Nr. 105).
{FN:81} Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache El Hassani (C-403/16, EU:C:2017:659, Nr. 109).
Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache El Hassani (C-403/16, EU:C:2017:659, Nr. 109), in denen er die Meinung äußert, dass "es … [genügt], wenn die nationalen Gerichte sicherstellen, dass die Visumverweigerung nicht willkürlich erfolgte".
{FN:95} Urteile vom 15. März 2017, Aquino (…C-3/16, EU:C:2017:209, Rn. 48), vom 13. Dezember 2017, El Hassani (C-403/16, EU:C:2017:960, Rn. 25 und 26), sowie vom 19. März 2020, Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (…C-406/18, EU:C:2020:216, Rn. 26).
- BSG, 24.09.2024 - B 7 AS 15/23 R
(Datenschutzrecht - Datenschutz-Grundverordnung
Doch ist es Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats, die verfahrensrechtlichen Modalitäten der Rechtsbehelfe, die zum Schutz der Rechte der Bürgerinnen und Bürger bestimmt sind, festzulegen, vorausgesetzt, diese Modalitäten sind bei unter das Unionsrecht fallenden Sachverhalten nicht ungünstiger als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte regeln, die dem innerstaatlichen Recht unterliegen (Äquivalenzgrundsatz), und dass sie die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz; vgl in diesem Sinne EuGH vom 13.12.2017 - C-403/16 - EU:C:2017/960, juris RdNr 26; EuGH vom 15.9.2022 - C-18/21 - EU:C:2022:682, NJW 2022, 3277 RdNr 36; EuGH vom 4.5.2023 - C-300/21 - EU:C:2023:370 = DB 2023, 1280 RdNr 53). - EuGH, 10.03.2021 - C-949/19
Konsul Rzeczypospolitej Polskiej w N. - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Zur Begründung der Zulässigkeit der Klage berief er sich auf das Urteil vom 13. Dezember 2017, El Hassani (C-403/16, EU:C:2017:960).Die im Urteil vom 13. Dezember 2017, El Hassani (C-403/16, EU:C:2017:960), getroffene Entscheidung sei auf das Ausgangsverfahren nicht anwendbar, da dieses Urteil ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt, also ein Schengen-Visum, betroffen habe, während der Kläger des Ausgangsverfahrens ein gemäß dem nationalen Recht zu erteilendes nationales Visum für einen längerfristigen Aufenthalt beantragt habe.
Rn. 18 Das vorlegende Gericht führt aus, dass nach dem Urteil vom 13. Dezember 2017, El Hassani (C-403/16, EU:C:2017:960), Art. 5 Nr. 4 Buchst. a der Verwaltungsgerichtsordnung dahin geändert worden sei, dass gegen Bescheide, mit denen die Erteilung eines Schengen-Visums abgelehnt werde, ein Klagerecht geschaffen worden sei.
Rn. 19 Das vorlegende Gericht möchte deshalb wissen, ob es nach dem Unionsrecht erforderlich sei, für nationale Visa für den längerfristigen Aufenthalt dasselbe Schutzniveau zu schaffen, wie es nach dem Urteil vom 13. Dezember 2017, El Hassani (C-403/16, EU:C:2017:960), für Schengen-Visa gelte.
Rn. 43 Nach ständiger Rechtsprechung ist es dabei mangels einschlägiger Unionsregeln nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats, die verfahrensrechtlichen Modalitäten der Rechtsbehelfe, die zum Schutz der Rechte der Bürger bestimmt sind, festzulegen, vorausgesetzt allerdings, dass sie nicht ungünstiger sind als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte regeln, die dem innerstaatlichen Recht unterliegen (Äquivalenzgrundsatz), und dass sie die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (Urteil vom 13. Dezember 2017, El Hassani, C-403/16, EU:C:2017:960, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 45 Diese Vorschrift der Charta verpflichtet die Mitgliedstaaten aber dazu, in irgendeinem Stadium des Rechtsbehelfsverfahrens die Anrufung eines Gerichts zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2017, El Hassani, C-403/16, EU:C:2017:960, Rn. 41).
Rn. 46 Hinsichtlich Entscheidungen über die Verweigerung eines Visums zu Studienzwecken, das in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2016/801 fällt, verpflichtet das Unionsrecht, insbesondere Art. 34 Abs. 5 dieser Richtlinie in Verbindung mit Art. 47 der Charta, die Mitgliedstaaten folglich dazu, ein Rechtsbehelfsverfahren gegen solche Entscheidungen vorzusehen, dessen Ausgestaltung - unter Beachtung der Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität - Sache der Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten ist und bei dem in irgendeinem Stadium ein gerichtlicher Rechtsbehelf gewährleistet sein muss (vgl. entsprechend Urteil vom 13. Dezember 2017, El Hassani, C-403/16, EU:C:2017:960, Rn. 42).
- Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2019 - C-311/18
Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist der Beschluss 2010/87/EU der …
{FN:220} Vgl. Urteile vom 16. Mai 2017, Berlioz Investment Fund (…C-682/15, EU:C:2017:373, Rn. 55), und vom 13. Dezember 2017, El Hassani (C-403/16, EU:C:2017:960, Rn. 39). - EuGH, 24.11.2020 - C-225/19
Ein Mitgliedstaat, der wegen des Einwands eines anderen Mitgliedstaats eine …
Rn. 41 Der Gerichtshof hat entschieden, dass, wie sich aus dem 29. Erwägungsgrund des Visakodex ergibt, die Auslegung seiner Bestimmungen einschließlich des Rechts auf ein Rechtsmittel nach Art. 32 Abs. 3 dieses Kodex im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen erfolgen muss, die mit der Charta anerkannt worden sind, die anwendbar ist, wenn ein Mitgliedstaat eine Entscheidung erlässt, mit der er nach Art. 32 Abs. 1 des Visakodex ein Visum verweigert (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 2017, El Hassani, C-403/16, EU:C:2017:960, Rn. 32 und 37, …sowie vom 29. Juli 2019, Vethanayagam u. a., C-680/17, EU:C:2019:627, Rn. 79).Rn. 49 Insoweit verfügen die zuständigen nationalen Behörden bei der Prüfung von Visumanträgen in Bezug auf die Anwendungsvoraussetzungen der im Visakodex vorgesehenen Ablehnungsgründe und die Würdigung der relevanten Tatsachen über einen weiten Beurteilungsspielraum (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Dezember 2013, Koushkaki, C-84/12, EU:C:2013:862, Rn. 60, und vom 13. Dezember 2017, El Hassani, C-403/16, EU:C:2017:960, Rn. 36).
Rn. 53 Es ist noch darauf hinzuweisen, dass der Unionsgesetzgeber die Entscheidung, welche Art von Rechtsbehelf in welcher konkreten Ausgestaltung den Visumantragstellern zur Verfügung stehen soll, den Mitgliedstaaten überlassen hat, vorausgesetzt jedoch, dass der Äquivalenz- und der Effektivitätsgrundsatz gewahrt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2017, El Hassani, C-403/16, EU:C:2017:960, Rn. 25 und 26).
- Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-680/17
Vethanayagam u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …
{FN:15} Vgl. 18. Erwägungsgrund des Visakodex und die Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache El Hassani (C-403/16, EU:C:2017:659, Nr. 46).{FN:27} Urteil vom 13. Dezember 2017, El Hassani (C-403/16, EU:C:2017:960, Rn. 24).
{FN:28} Urteil vom 13. Dezember 2017, El Hassani (C-403/16, EU:C:2017:960, Rn. 25 und 26).
{FN:31} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2017, El Hassani (C-403/16, EU:C:2017:960, Rn. 31).
{FN:38} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2017, El Hassani (C-403/16, EU:C:2017:960, Rn. 32).
- EGMR, 15.03.2022 - 43572/18
GRZĘDA v. POLAND
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2018 - C-216/18
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- EuGH, 05.05.2022 - C-83/20
Die der Maßnahme zur Abwicklung der Banco Espírito Santo zugrundeliegende …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-824/18
Generalanwalt Tanchev: Das polnische Gesetz, das eingeführt wurde, um die …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2020 - C-14/19
CSUE/ KF - Zuständigkeit der Unionsgerichte - Gemeinsame Außen- und …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2018 - C-89/17
Generalanwalt Bobek: Kehrt ein Unionsbürger in seinen Herkunftsmitgliedstaat …
- EuGH, 15.04.2021 - C-194/19
Ein Asylbewerber muss Umstände, die nach dem Erlass einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-19/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Refus de prise en charge d'un mineur …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-852/19
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- EuGH, 27.06.2018 - C-246/17
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- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-216/22
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- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-924/19
According to Advocate General Pikamäe, the accommodation of asylum seekers in the …
- EuGH, 29.07.2019 - C-680/17
Vethanayagam u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …
- VG Gießen, 19.05.2023 - 5 L 855/23
Richterbesoldung in Hessen
- Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021 - C-579/19
Food Standards Agency
- Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2020 - C-575/18
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- EuGH, 12.12.2019 - C-433/18
Aktiva Finants - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2024 - C-185/23
protectus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beschluss 2013/488/EU - …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2024 - C-53/23
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- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-175/21
Harman International Industries - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2026 - C-254/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Einwanderungspolitik - Bedingungen für die …
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