Rechtsprechung
| EuGöD, 23.10.2012 - F-44/05 RENV |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Strack / Kommission
Öffentlicher Dienst - Beamte - Zurückverweisung an das Gericht nach Aufhebung - Aufhebung der Befreiung der Bediensteten eines Organs von gerichtlicher Verfolgung wegen mündlicher und schriftlicher Äußerungen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens - Ernennung auf die Stelle ...
- EU-Kommission
Strack / Kommission
Öffentlicher Dienst - Beamte - Zurückverweisung an das Gericht nach Aufhebung - Aufhebung der Befreiung der Bediensteten eines Organs von gerichtlicher Verfolgung wegen mündlicher und schriftlicher Äußerungen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens - Ernennung auf die Stelle ...
Verfahrensgang
- EuGöD, 25.09.2008 - F-44/05
- EuG, 09.12.2010 - T-526/08
- EuGöD, 07.12.2011 - F-44/05
- EuGöD, 03.05.2012 - F-44/05
- EuG, 12.06.2012 - T-65/12
- EuGöD, 23.10.2012 - F-44/05 RENV
- EuGöD - F-44/05
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (24)
- EuG, 09.12.2010 - T-526/08
Kommission / Strack - Rechtsmittel - Anschlussrechtsmittel - Öffentlicher Dienst …
Auszug aus EuGöD, 23.10.2012 - F-44/05
Rn. 1 Der vorliegende Rechtsstreit wurde mit Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 9. Dezember 2010, Kommission/Strack (T-526/08 P, im Folgenden: zurückverweisendes Urteil), mit dem das Urteil des Gerichts vom 25. September 2008, Strack/Kommission (F-44/05, im Folgenden: Urteil Strack/Kommission), über die Klage von Herrn Strack auf Aufhebung der Entscheidung des Amts für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften über die Ablehnung seiner Bewerbung um die Stelle eines Leiters des Referats "Ausschreibungen und Verträge" (A 5/A 4) dieses Amts (im Folgenden: streitige Stelle) und der Entscheidung über die Ernennung von Herrn A auf die streitige Stelle sowie auf Verurteilung der Europäischen Kommission zur Zahlung von Schadensersatz für den nach eigenem Vorbringen erlittenen immateriellen Schaden teilweise aufgehoben wurde, an das Gericht zurückverwiesen.Rn. 46 Mit Schriftsatz, der bei der Kanzlei des Gerichts erster Instanz am 3. Dezember 2008 eingereicht wurde, legte die Kommission gegen das Urteil Strack/Kommission ein Rechtsmittel ein, das unter dem Aktenzeichen T-526/08 P in das Register der Kanzlei eingetragen wurde.
Da die Umstände des vorliegenden Falles nicht die Anwendung von Art. 87 Abs. 2 der Verfahrensordnung rechtfertigen, hat die Kommission in den Rechtssachen Strack/Kommission, F-44/05, Kommission/Strack, T-526/08 P, und Strack/Kommission, F-44/05 RENV, ihre eigenen Kosten zu tragen und wird zur Tragung der dem Kläger in diesen Rechtssachen entstandenen Kosten verurteilt.
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten in den Rechtssachen Strack/Kommission, F-44/05, Kommission/Strack, T-526/08 P, und Strack/Kommission, F-44/05 RENV, sowie die Herrn Strack in diesen Rechtssachen entstandenen Kosten..
- EuGH, 22.12.2008 - C-198/07
Gordon / Kommission - Rechtsmittel - Beurteilung der beruflichen Entwicklung - …
Auszug aus EuGöD, 23.10.2012 - F-44/05
Rn. 94 Zum einen führt die Kommission aus, das Gericht der Europäischen Union habe sich, um festzustellen, dass ein Beamter wie der Kläger, der vom Invaliditätsausschuss für dauernd voll dienstunfähig erklärt und gemäß den Art. 53 und 78 des Statuts von Amts wegen in den Ruhestand versetzt worden sei, weiterhin ein Interesse an der Aufhebung habe, auf das Urteil des Gerichtshofs vom 22. Dezember 2008, Gordon/Kommission (C-198/07 P), gestützt.Die dienstliche Tätigkeit des für dienstunfähig erklärten Beamten ruht lediglich, da seine Situation innerhalb der Organe vom Fortbestand der Voraussetzungen abhängt, die den betreffenden Zustand der Dienstunfähigkeit begründen, der in regelmäßigen Abständen überprüft werden kann (Urteil Gordon/Kommission, Randnrn.
Rn. 100 In ihren Schriftsätzen macht die Kommission geltend, nach der erwähnten Rechtsprechung, insbesondere dem Urteil Gordon/Kommission, habe ein Beamter, der gemäß den Art. 53 und 78 des Statuts von Amts wegen in den Ruhestand versetzt worden sei, nur dann weiterhin ein Rechtsschutzinteresse, wenn die Möglichkeit der Wiedereinstellung dieses Beamten real und nicht nur hypothetisch sei.
- EuG, 26.01.2012 - T-670/11
Strack / Kommission - Streichung
Auszug aus EuGöD, 23.10.2012 - F-44/05
Dieser Schadensersatzantrag wurde unter dem Aktenzeichen T-670/11 in das Register der Kanzlei des Gerichts der Europäischen Union eingetragen.Rn. 83 Mit Schreiben, das am 12. Januar 2012 bei der Kanzlei des Gerichts der Europäischen Union eingegangen ist, hat der Kläger beantragt, seinen Antrag auf Schadensersatz wegen überlanger Dauer des gerichtlichen Verfahrens als gegenstandslos zu betrachten und die Rechtssache T-670/11 im Register des Gerichts der Europäischen Union zu streichen.
Rn. 85 Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichts der Europäischen Union vom 26. Januar 2012 wurde die Rechtssache T-670/11 im Register des Gerichts der Europäischen Union gestrichen.
- EuG, 12.06.2012 - T-65/12
Strack / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - …
Auszug aus EuGöD, 23.10.2012 - F-44/05
Dieses Rechtsmittel wurde unter dem Aktenzeichen T-65/12 P in das Register der Kanzlei des Gerichts der Europäischen Union eingetragen.Rn. 86 Mit Beschluss vom 12. Juni 2012, Strack/Kommission (T-65/12 P), hat das Gericht der Europäischen Union das Rechtsmittel des Klägers gegen den Beschluss vom 7. Dezember 2011, Strack/Kommission (F-44/05 RENV), mit dem der Antrag auf Schadensersatz wegen überlanger Dauer des gerichtlichen Verfahrens an das Gericht der Europäischen Union verwiesen wurde, mit der Begründung zurückgewiesen, der angefochtene Beschluss sei nicht rechtsmittelfähig.
- EuG, 15.12.2005 - T-225/05
Strack / Kommission - Verweisung an das Gericht für den öffentlichen Dienst
Auszug aus EuGöD, 23.10.2012 - F-44/05
Rn. 36 Am 17. Juni 2005 reichte der damals 40-jährige Kläger beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eine Klage auf Aufhebung der ablehnenden Entscheidung der Anstellungsbehörde über seine Bewerbung um die streitige Stelle sowie auf Aufhebung der Entscheidung über die Ernennung von Herrn A auf diese Stelle ein, die unter dem Aktenzeichen T-225/05 in das Register der Kanzlei eingetragen wurde.Rn. 37 Am 3. Oktober 2005 erhob die Kommission gemäß Art. 114 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz mit besonderem Schriftsatz eine Einrede der Unzulässigkeit sowohl in Bezug auf die Aufhebungsanträge als auch den Schadensersatzantrag, die im Rahmen der Klage T-225/05 gestellt worden waren.
- EuGH, 21.03.1990 - 142/87
Belgien / Kommission
Auszug aus EuGöD, 23.10.2012 - F-44/05
Entsprechend dem obigen Vorbringen der Kommission in Bezug auf einen Verfahrensfehler kann dieser jedoch nur dann zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidungen führen, wenn das Verfahren ohne diesen Fehler zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofs vom 21. März 1990, Belgien/Kommission, C-142/87, Randnr. 48). - EuGH, 07.06.2007 - C-362/05
Wunenburger / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beförderung - …
Auszug aus EuGöD, 23.10.2012 - F-44/05
Ein solches Interesse folgt aus Art. 233 Abs. 1 EG (heute Art. 266 Abs. 1 AEUV), wonach die Organe, denen das für nichtig erklärte Handeln zur Last fällt, die sich aus dem Urteil ergebenden Maßnahmen zu ergreifen haben (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 7. Juni 2007, Wunenburger/Kommission, C-362/05 P, Randnrn. - EuGH, 06.07.1993 - C-242/90
Kommission / Albani u.a.
Auszug aus EuGöD, 23.10.2012 - F-44/05
Rn. 108 Zum anderen kann ein Kläger, selbst wenn die Aufhebung einer Entscheidung eine im Hinblick auf den festgestellten Fehler übermäßige Sanktion ist, einen Vorteil aus einem gegen diese Entscheidung gerichteten Aufhebungsantrag ziehen, da nach ständiger Rechtsprechung die Tatsache, dass die Aufhebung einer fehlerhaften Entscheidung eine übermäßige Sanktion ist, nicht ausschließt, dass der Richter dem Antrag stattgibt, es aber der Verwaltung überlässt, eine angemessene Lösung für den Rechtsstreit zu suchen (Urteil des Gerichtshofs vom 6. Juli 1993, Kommission/Albani u. a., C-242/90 P, Randnr. 13; Urteil des Gerichts vom 29. September 2010, Brune/Kommission, F-5/08, Randnr. 18), oder dem Kläger sogar von Amts wegen für den begangenen Rechtsverstoß Schadensersatz zuspricht (Urteil Oberthür/Kommission, Randnrn. 13 und 14; Urteil des Gerichts vom 5. Mai 2010, Bouillez u. a./Rat, F-53/08, Randnr. 90). - EuG, 08.12.2005 - T-237/00
Reynolds / Parlament
Auszug aus EuGöD, 23.10.2012 - F-44/05
Folglich ist die Lösung, zu der das Gericht im Urteil Strack/Kommission in Bezug auf die Aufhebungsgründe gelangt ist, rechtskräftig geworden (Urteil des Gerichts erster Instanz vom 8. Dezember 2005, Reynolds/Parlament, T-237/00, Randnr. 46). - EuGH, 05.06.1980 - 24/79
Oberthur / Kommission
Auszug aus EuGöD, 23.10.2012 - F-44/05
Rn. 106 Zwar hat der Richter, wenn die aufzuhebende Maßnahme einen Beamten oder Bediensteten begünstigt, was bei einer Ernennungsentscheidung der Fall ist, zu prüfen, ob die Aufhebung nicht eine im Hinblick auf den begangenen Rechtsverstoß übermäßige Sanktion ist (Urteil des Gerichtshofs vom 5. Juni 1980, 0berthür/Kommission, 24/79, Randnr. 13; Urteil des Gerichts erster Instanz vom 10. Juli 1992, Barbi/Kommission, T-68/91, Randnr. 36); diese Verpflichtung für den Richter wirkt sich aber nicht auf das Rechtsschutzinteresse des an der Entscheidung nicht beteiligten Dritten aus, der die Aufhebung begehrt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 2008, Tzirani/Kommission, F-46/07, Randnr. 38). - EuG, 11.04.2006 - T-394/03
Angeletti / Kommission
- EuGöD, 13.09.2011 - F-4/10
Nastvogel / Rat
- EuG, 14.11.2006 - T-494/04
Neirinck / Kommission
- EuG, 28.06.2005 - T-147/04
Ross / Kommission
- EuG, 29.11.2006 - T-35/05
Agne-Dapper u.a. / Kommission
- EuGöD, 29.09.2010 - F-5/08
Brune / Kommission - Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - …
- EuGöD, 22.10.2008 - F-46/07
Tzirani / Kommission
- EuGöD, 14.04.2011 - F-113/07
Šimonis / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Interinstitutionelle …
- EuGöD, 12.05.2011 - F-66/10
AQ / Kommission
- EuGöD, 05.05.2010 - F-53/08
Bouillez u.a. / Rat
- EuGH, 23.01.1975 - 29/74
De Dapper / Parlament
- EuG, 20.07.2001 - T-351/99
Beamte - Stellenausschreibung - Ernennung - Begründungspflicht - Vergleichende …
- EuG, 10.07.1992 - T-68/91
Giovanni Barbi gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
- EuGH, 22.12.2010 - C-279/09
DEB - Effektiver gerichtlicher Schutz der Rechte aus dem Unionsrecht - Recht auf …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2019 - C-243/18
Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy/ Galocha - Rechtsmittel - Öffentlicher …
{FN:19} Vgl. z. B. Urteile vom 5. Mai 2010, Bouillez u. a./Rat (…F-53/08, EU:F:2010:37, Rn. 89), und vom 23. Oktober 2012, Strack/Kommission (F-44/05 RENV, EU:F:2012:144, Rn. 125).{FN:22} Vgl. z. B. Urteile vom 6. Juli 1993, Kommission/Albani u. a. (…C-242/90 P, EU:C:1993:284, Rn. 13), vom 5. Mai 2010, Bouillez u. a./Rat (…F-53/08, EU:F:2010:37, Rn. 83 bis 90), und vom 23. Oktober 2012, Strack/Kommission (F-44/05 RENV, EU:F:2012:144, Rn. 117).
{FN:23} Vgl. z. B. Urteile vom 5. Mai 2010, Bouillez u. a./Rat (…F-53/08, EU:F:2010:37, Rn. 83 bis 85 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 23. Oktober 2012, Strack/Kommission (F-44/05 RENV, EU:F:2012:144, Rn. 117 und 118).
Vgl. auch Urteile des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 23. Oktober 2012, Strack/Kommission (F-44/05 RENV, EU:F:2012:144, Rn. 123), und vom 5. Mai 2010, Bouillez u. a./Rat (…F-53/08, EU:F:2010:37, Rn. 88).
{FN:33} Im Urteil vom 23. Oktober 2012, Strack/Kommission (F-44/05 RENV, EU:F:2012:144, Rn. 123), waren seit dem Erlass der angefochtenen Entscheidungen nicht weniger als acht Jahre vergangen.
{FN:40} Vgl., zu den in der Tat recht seltenen Beispielen für die Aufhebung von Ernennungsentscheidungen von Bewerbern, Urteile vom 13. Februar 1979, Martin/Kommission (…24/78, EU:C:1979:37, Rn. 21), und vom 23. Oktober 2012, Strack/Kommission (F-44/05 RENV, EU:F:2012:144, Rn. 123 bis 126).
- EuG, 14.07.2021 - T-65/19
AI/ ECDC - Öffentlicher Dienst - Personal des ECDC - Mobbing - Art. 12a des …
Das Interesse eines Klägers an der Aufhebung einer Maßnahme setzt nämlich voraus, dass diese Aufhebung ihm einen Vorteil verschaffen kann, und nicht, dass feststeht, dass sie ihm einen solchen Vorteil verschaffen wird (Urteil vom 23. Oktober 2012, Strack/Kommission, F-44/05 RENV, EU:F:2012:144, Rn. 101).Rn. 186 Dies ist der Fall, erstens, wenn die aufgehobene Maßnahme eine explizit negative Beurteilung der Fähigkeiten des Klägers enthält, die geeignet ist, ihn zu verletzen, zweitens, wenn der begangene Fehler besonders schwerwiegend ist, und drittens, wenn der Aufhebung jede praktische Wirksamkeit genommen wird und sie damit als solche keinen angemessenen und hinreichenden Ersatz für den gesamten durch die angefochtene Maßnahme verursachten immateriellen Schaden darstellen kann (vgl. Urteil vom 23. Oktober 2012, Strack/Kommission, F-44/05 RENV, EU:F:2012:144, Rn. 128 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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