Rechtsprechung
| EuG, 13.01.2011 - T-28/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Gemeinschaftsmarke - Verfallsverfahren - Gemeinschaftsbildmarke PINE TREE - Ernsthafte Benutzung der Marke - Art. 50 Abs. 1 Buchst. a und Art. 55 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 51 Abs. 1 Buchst. a und Art. 56 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung ...
- Europäischer Gerichtshof
Park / OHMI - Bae (PINE TREE)
Gemeinschaftsmarke - Verfallsverfahren - Gemeinschaftsbildmarke PINE TREE - Ernsthafte Benutzung der Marke - Art. 50 Abs. 1 Buchst. a und Art. 55 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 51 Abs. 1 Buchst. a und Art. 56 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung ...
- EU-Kommission
Mo-Hwa Park gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
(fremdsprachig)
- EU-Kommission
Mo-Hwa Park gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gemeinschaftsmarke - Klage des Antragstellers im Verfahren zur Erklärung des Verfalls der Gemeinschaftsbildmarke "PINE TREE" für Waren der Klasse 28 auf Aufhebung der Entscheidung R 1882/2007-4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt ...
Papierfundstellen
- GRUR Int. 2011, 427
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 11.03.2003 - C-40/01
Ansul - Marken -Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 12 Absatz 1 - Verfall der Rechte …
Auszug aus EuG, 13.01.2011 - T-28/09
Rn. 82 Eine Marke wird ernsthaft benutzt, wenn sie entsprechend ihrer Hauptfunktion, die Ursprungsidentität der durch ihre Eintragung geschützten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, benutzt wird, um für diese Waren und Dienstleistungen einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern, wobei symbolische Verwendungen, die allein der Wahrung der durch die Marke verliehenen Rechte dienen, ausgeschlossen sind (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 11. März 2003, Ansul, C-40/01, Slg. 2003, I-2439, Randnr. 43).Rn. 83 Die Ernsthaftigkeit der Benutzung der Marke ist anhand sämtlicher Tatsachen und Umstände zu prüfen, die die tatsächliche geschäftliche Verwertung der Marke belegen können; dazu gehören insbesondere Verwendungen, die im betreffenden Wirtschaftszweig als gerechtfertigt angesehen werden, um Marktanteile für die durch die Marke geschützten Waren oder Dienstleistungen zu halten oder hinzuzugewinnen, die Art dieser Waren oder Dienstleistungen, die Merkmale des Marktes sowie der Umfang und die Häufigkeit der Benutzung der Marke (Urteil VITAFRUIT, Randnr. 40, vgl. auch entsprechend Urteil Ansul, Randnr. 43).
- EuGH, 11.05.2006 - C-416/04
Sunrider / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 …
Auszug aus EuG, 13.01.2011 - T-28/09
Rn. 60 Infolgedessen muss der Inhaber der Marke den Nachweis erbringen, dass er der Benutzung dieser Marke durch einen Dritten zugestimmt hat (Urteil des Gerichtshofs vom 11. Mai 2006, Sunrider/HABM, C-416/04 P, Slg. 2006, I-4237, Randnr. 44).Somit ist es nicht möglich, von vornherein und abstrakt die mengenmäßige Grenze zu bestimmen, ab welcher eine Benutzung als ernsthaft anzusehen ist, so dass ein Mindestmaß der Benutzung, das das HABM oder auf eine entsprechende Klage hin das Gericht daran hindern würde, sämtliche Umstände des ihnen unterbreiteten Streitfalls zu würdigen, nicht festgesetzt werden kann (Urteil Sunrider/HABM, Randnr. 72).
- EuGH, 02.10.2008 - C-144/07
K-Swiss / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 2868/95 …
Auszug aus EuG, 13.01.2011 - T-28/09
So wird in Abs. 2 dieser Regel klargestellt, dass die Zustellung durch die Post, durch eigenhändige Übergabe, durch Hinterlegung im Abholfach beim HABM, durch Fernkopierer oder andere technische Kommunikationsmittel oder im Wege der öffentlichen Zustellung erfolgen kann (Urteil des Gerichtshofs vom 2. Oktober 2008, K-Swiss/HABM, C-144/07 P, Slg. 2008, I-7367, Randnr. 19).Rn. 32 Wenn das HABM nicht beweisen kann, dass ein Schriftstück ordnungsgemäß zugestellt wurde, oder wenn die Zustellungsvorschriften nicht befolgt wurden, wenn aber das Schriftstück dem Adressaten zugegangen ist, ist jedoch Regel 68 der Verordnung Nr. 2868/95 zu entnehmen, dass das HABM die Möglichkeit besitzt, den Tag des tatsächlichen Zugangs des Schriftstücks nachzuweisen, und dass das Schriftstück als an diesem Tag zugestellt gilt (Urteil K-Swiss/HABM, Randnr. 23).
- EuG, 08.07.2004 - T-334/01
MFE Marienfelde v OHMI - Vétoquinol (HIPOVITON)
Auszug aus EuG, 13.01.2011 - T-28/09
Rn. 84 Bezüglich des Umfangs der Benutzung der älteren Marke sind insbesondere das Handelsvolumen aller Benutzungshandlungen sowie die Länge des Zeitraums, in dem Benutzungshandlungen erfolgt sind, und die Häufigkeit dieser Handlungen zu berücksichtigen (Urteile des Gerichts VITAFRUIT, Randnr. 41, und vom 8. Juli 2004, MFE Marienfelde/HABM - Vétoquinol [HIPOVITON], T-334/01, Slg. 2004, II-2787, Randnr. 35). - EuGH, 20.11.2001 - C-414/99
DIE ZUSTIMMUNG DES INHABERS EINER MARKE ZUM VERTRIEB IM EWR VON WAREN, DIE …
Auszug aus EuG, 13.01.2011 - T-28/09
Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass er sich in bestimmten Fällen konkludent aus Umständen und Anhaltspunkten vor, bei oder nach der Benutzung der fraglichen Marke durch einen Dritten ergeben kann, die ebenfalls mit Bestimmtheit einen Verzicht des Inhabers auf sein Recht erkennen lassen (vgl. entsprechend - für die Zustimmung des Inhabers einer Gemeinschaftsmarke zum Inverkehrbringen von Waren unter dieser Marke durch einen Dritten im Europäischen Wirtschaftsraum [EWR] gemäß Art. 7 Abs. 1 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken [ABl. 1989, L 40, S. 1] in geänderter Fassung - Urteil des Gerichtshofs vom 20. November 2001, Zino Davidoff und Levi Strauss, C-414/99 bis C-416/99, Slg. 2001, I-8691, Randnrn. - EuG, 08.07.2004 - T-203/02
Sunrider / OHMI - Espadafor Caba (VITAFRUIT)
Auszug aus EuG, 13.01.2011 - T-28/09
Rn. 62 Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass der Inhaber einer Gemeinschaftsmarke, wenn er Benutzungshandlungen, die ein Dritter in Bezug auf diese Marke vorgenommen hat, als ernsthafte Benutzung im Sinne von Art. 15 der Verordnung Nr. 40/94 geltend macht, damit implizit behauptet, dass diese Benutzung mit seiner Zustimmung erfolgt ist (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, Sunrider/HABM - Espadafor Caba [VITAFRUIT], T-203/02, Slg. 2004, II-2811, Randnr. 24). - EuG, 16.05.2007 - T-158/05
Trek Bicycle / OHMI - Audi (ALLTREK) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren …
Auszug aus EuG, 13.01.2011 - T-28/09
Diese Darstellung muss so klar und genau sein, dass sie dem Beklagten die Vorbereitung seiner Verteidigung und dem Gericht die Entscheidung über die Klage ermöglicht (vgl. Urteil des Gerichts vom 16. Mai 2007, Trek Bicycle/HABM - Audi [ALLTREK], T-158/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 07.06.2005 - T-303/03
Lidl Stiftung / OHMI - REWE-Zentral (Salvita) - Gemeinschaftsmarke - …
Auszug aus EuG, 13.01.2011 - T-28/09
Insbesondere ist zu berücksichtigen, von wem das Dokument stammt, unter welchen Umständen es erstellt worden ist, an wen es gerichtet ist und ob es seinem Inhalt nach vernünftig und glaubwürdig wirkt (Urteile des Gerichts vom 7. Juni 2005, Lidl Stiftung/HABM - REWE-Zentral [Salvita], T-303/03, Slg. 2005, II-1917, Randnr. 42, vom 15. Dezember 2005, BIC/HABM [Form eines Steinfeuerzeugs], T-262/04, Slg. 2005, II-5959, Randnr. 78, und vom 23. September 2009, Cohausz/HABM - Izquierdo Faces [acopat], T-409/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 49). - EuG, 22.03.2007 - T-364/05
Saint-Gobain Pam / OHMI - Propamsa (PAM PLUVIAL) - Gemeinschaftsmarke - …
Auszug aus EuG, 13.01.2011 - T-28/09
Die Beschwerdekammer ist aber nur für Entscheidungen über Beschwerden gegen Entscheidungen u. a. der Nichtigkeitsabteilungen zuständig und nicht befugt, selbst über einen neuen Antrag zu entscheiden (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 22. März 2007, Saint-Gobain Pam/HABM - Propamsa [PAM PLUVIAL], T-364/05, Slg. 2007, II-757, Randnr. 39). - EuG, 15.12.2005 - T-262/04
BIC / HABM (Forme d'un briquet à pierre) - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale …
Auszug aus EuG, 13.01.2011 - T-28/09
Insbesondere ist zu berücksichtigen, von wem das Dokument stammt, unter welchen Umständen es erstellt worden ist, an wen es gerichtet ist und ob es seinem Inhalt nach vernünftig und glaubwürdig wirkt (Urteile des Gerichts vom 7. Juni 2005, Lidl Stiftung/HABM - REWE-Zentral [Salvita], T-303/03, Slg. 2005, II-1917, Randnr. 42, vom 15. Dezember 2005, BIC/HABM [Form eines Steinfeuerzeugs], T-262/04, Slg. 2005, II-5959, Randnr. 78, und vom 23. September 2009, Cohausz/HABM - Izquierdo Faces [acopat], T-409/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 49). - EuG, 23.09.2009 - T-409/07
Cohausz / OHMI - Izquierdo Faces (acopat)
- EuG, 18.11.2015 - T-659/14
Instituto dos Vinhos do Douro e do Porto / OHMI - Bruichladdich Distillery (PORT …
In diesem Zusammenhang kann sich das HABM nicht mit Erfolg auf das Urteil vom 13. Januar 2011, Park/HABM - Bae [PINE TREE] (T-28/09, EU:T:2011:7, Rn. 46), berufen, aus dem lediglich hervorgeht, dass ein Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit nicht erstmals vor der Beschwerdekammer gestellt werden kann, was hier nicht der Fall ist.Vielmehr bestätigt dieses Urteil, dass es Aufgabe der Nichtigkeitsabteilung ist, in erster Instanz über den Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit zu entscheiden, der durch die verschiedenen Anträge und die verschiedenen Verfahrenshandlungen der Beteiligten umrissen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil PINE TREE, EU:T:2011:7, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung), unter denen sich im vorliegenden Fall die Stellungnahme des Klägers zu der von der Streithelferin vor der Nichtigkeitsabteilung eingereichten Erwiderung befindet.
- EuG, 30.01.2020 - T-598/18
Grupo Textil Brownie/ EUIPO - The Guide Association (BROWNIE) - Unionsmarke - …
Insbesondere ist zu berücksichtigen, woher das Dokument stammt, unter welchen Umständen es erstellt wurde, an wen es gerichtet ist und ob es seinem Inhalt nach vernünftig und glaubwürdig erscheint (…Urteile vom 7. Juni 2005, Lidl Stiftung/HABM - REWE-Zentral [Salvita], T-303/03, EU:T:2005:200, Rn. 42…, vom 23. September 2009, Cohausz/HABM - Izquierdo Faces [acopat], T-409/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:354, Rn. 49, und vom 13. Januar 2011, Park/HABM - Bae [PINE TREE], T-28/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:7, Rn. 64).Rn. 82 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Inhaber einer Marke, wenn er Benutzungshandlungen, die ein Dritter in Bezug auf diese Marke vorgenommen hat, als ernsthafte Benutzung geltend macht, damit implizit behauptet, dass diese Benutzung mit seiner Zustimmung im Sinne von Art. 15 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 erfolgt ist (vgl. Urteil vom 13. Januar 2011, PINE TREE, T-28/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:7, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 22.03.2017 - T-336/15
Windrush Aka / EUIPO - Dammers (The Specials) - Unionsmarke - Verfallsverfahren - …
Rn. 34 Es ist darauf hinzuweisen, dass der Inhaber einer streitigen Marke im Rahmen eines Verfallsverfahrens den Nachweis erbringen muss, dass er der geltend gemachten Benutzung dieser Marke durch einen Dritten zugestimmt hat (vgl. Urteil vom 13. Januar 2011, Park/HABM - Bae [PINE TREE], T-28/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:7, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass er sich in bestimmten Fällen konkludent aus Umständen und Anhaltspunkten vor, bei oder nach der Benutzung der fraglichen Marke durch einen Dritten ergeben kann, die ebenfalls mit Bestimmtheit einen Verzicht des Inhabers auf sein Recht erkennen lassen (vgl. Urteil vom 13. Januar 2011, PINE TREE, T-28/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:7, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung;… Urteil vom 30. Januar 2015, Now Wireless/HABM - Starbucks [HK] [now], T-278/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:57, Rn. 35).
Nach der Rechtsprechung behauptet nämlich der Inhaber einer Unionsmarke implizit, wenn er Benutzungshandlungen, die ein Dritter in Bezug auf diese Marke vorgenommen hat, als ernsthafte Benutzung im Sinne von Art. 15 der Verordnung Nr. 207/2009 geltend macht, dass diese Benutzung mit seiner Zustimmung erfolgt ist (vgl. Urteile vom 13. Januar 2011, PINE TREE, T-28/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:7, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 30. Januar 2015, now, T-278/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:57, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 07.10.2015 - T-186/14
Atlantic Multipower Germany / OHMI - Nutrichem Diät + Pharma (NOxtreme) - …
Rn. 19 Demnach musste im vorliegenden Fall die Streithelferin den Nachweis erbringen, dass sie der Benutzung der älteren Marken durch die Inko Internationale Handelskontor GmbH zugestimmt hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Mai 2006, Sunrider/HABM, C-416/04 P, Slg, EU:C:2006:310, Rn. 44, und vom 13. Januar 2011, Park/HABM - Bae [PINE TREE], T-28/09, EU:T:2011:7, Rn. 60).Insbesondere sind die Herkunft des Dokuments, die Umstände seiner Ausarbeitung, sein Adressat und die Frage zu berücksichtigen, ob es seinem Inhalt nach vernünftig und glaubhaft erscheint (…Urteile vom 7. Juni 2005, Lidl Stiftung/HABM - REWE-Zentral [Salvita], T-303/03, Slg, EU:T:2005:200, Rn. 42, vom 23. September 2009, Cohausz/HABM - Izquierdo Faces [acopat], T-409/07, EU:T:2009:354, Rn. 49, PINE TREE, oben in Rn. 19 angeführt, EU:T:2011:7, Rn. 64, …und vom 14. September 2011, K-Mail Order/HABM - IVKO [MEN'Z], T-279/10, EU:T:2011:472, Rn. 28).
Rn. 28 Weiter wurde in der Rechtsprechung bereits festgestellt, dass der Inhaber einer Gemeinschaftsmarke, wenn er Benutzungshandlungen, die ein Dritter in Bezug auf diese Marke vorgenommen hat, als ernsthafte Benutzung im Sinne von Art. 15 der Verordnung Nr. 207/2009 geltend macht, damit implizit behauptet, dass diese Benutzung mit seiner Zustimmung erfolgt ist (vgl. Urteil PINE TREE, oben in Rn. 19 angeführt, EU:T:2011:7, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 02.07.2025 - T-1103/23
Unionsmarken: Das Gericht hebt die Entscheidungen auf, mit denen die Wortmarke …
Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass er sich in bestimmten Fällen konkludent aus Umständen und Anhaltspunkten vor, bei oder nach der Benutzung der fraglichen Marke durch einen Dritten ergeben kann, die ebenfalls mit Bestimmtheit einen Verzicht des Inhabers auf sein Recht erkennen lassen (vgl. Urteile vom 13. Januar 2011, Park/HABM - Bae [PINE TREE], T-28/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:7, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 8. Juni 2022, Muschaweck/EUIPO - Conze [UM], T-293/21, EU:T:2022:345, Rn. 71 [nicht veröffentlicht] und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 16.04.2015 - T-258/13
Matratzen Concord / OHMI - KBT (ARKTIS) - Gemeinschaftsmarke - Verfallsverfahren …
Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass er sich in bestimmten Fällen konkludent aus Umständen und Anhaltspunkten vor, bei oder nach der Benutzung der fraglichen Marke durch einen Dritten ergeben kann, die ebenfalls mit Bestimmtheit einen Verzicht des Inhabers auf sein Recht erkennen lassen (vgl. Urteil vom 13. Januar 2011, Park/HABM - Bae [PINE TREE], T-28/09, EU:T:2011:7, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 40 Wenn der Inhaber einer Marke, die Gegenstand eines Verfallsverfahrens ist, zum Nachweis einer ernsthaften Benutzung im Sinne von Art. 15 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 Benutzungshandlungen, die ein Dritter in Bezug auf diese Marke vorgenommen hat, geltend macht, dann behauptet er nach der Rechtsprechung damit implizit, dass diese Benutzung mit seiner Zustimmung erfolgt ist (…vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 8. Juli 2004, Sunrider/HABM - Espadafor Caba [VITAFRUIT], T-203/02, Slg, EU:T:2004:225, Rn. 24, und Urteil PINE TREE, oben in Rn. 39 angeführt, EU:T:2011:7, Rn. 62).
- EuG, 12.03.2020 - T-321/19
Maternus/ EUIPO - adp Gauselmann (Jokers WILD Casino) - Unionsmarke - …
Rn. 46 Die eidesstattliche Versicherung des Geschäftsführers der Klägerin kann jedoch, da sie im Interesse desjenigen erstellt wurde, der sie abgegeben hat, für sich genommen keinen hinreichenden Nachweis für die ernsthafte Benutzung der fraglichen Marke darstellen und muss durch weitere Beweise bestätigt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Januar 2011, Park/HABM - Bae [PINE TREE], T-28/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:7, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 13.12.2018 - T-672/16
C=Holdings/ EUIPO - Trademarkers (C=commodore) - Unionsmarke - Verfallsverfahren …
Rn. 64 Das Gericht hatte nämlich bereits Gelegenheit darauf hinzuweisen, dass es genügt, wenn eine Marke während eines Teils des maßgeblichen Fünfjahreszeitraums ernsthaft benutzt worden ist, um den in Art. 51 Abs. 1 Buchst. a und Art. 51 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 vorgesehenen Sanktionen zu entgehen (Urteil vom 13. Januar 2011, Park/HABM - Bae [PINE TREE], T-28/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:7, Rn. 88). - EuG, 08.06.2022 - T-293/21
Muschaweck/ EUIPO - Conze (UM) - Unionsmarke - Verfallsverfahren - …
Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Zustimmung in bestimmten Fällen konkludent aus Umständen und Anhaltspunkten vor, bei oder nach der Benutzung der fraglichen Marke durch einen Dritten ergeben kann, die ebenfalls mit Bestimmtheit einen Verzicht des Inhabers auf sein Recht erkennen lassen (vgl. Urteil vom 13. Januar 2011, Park/HABM - Bae [PINE TREE], T-28/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:7, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 16.10.2018 - T-548/17
VF International/ EUIPO - Virmani (ANOKHI) - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren …
Rn. 100 Il convient de rappeler qu'une déclaration établie dans l'intérêt de son auteur, telle que celle en cause en l'espèce, nécessite, afin d'avoir une valeur probante, d'être corroborée par d'autres éléments [voir, en ce sens, arrêts du 23 septembre 2009, Cohausz/OHMI - Izquierdo Faces (acopat), T-409/07, non publié, EU:T:2009:354, point 57, et du 13 janvier 2011, Park/OHMI - Bae (PINE TREE), T-28/09, non publié, EU:T:2011:7, point 68]. - EuG, 05.10.2020 - T-264/19
nanoPET Pharma/ EUIPO - Miltenyi Biotec (viscover)
- EuG, 25.02.2026 - T-297/25
Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Internationale Registrierung mit Benennung …
- EuG, 14.02.2019 - T-796/17
Mouldpro/ EUIPO - Wenz Kunststoff (MOULDPRO) - Unionsmarke - …
- EuG, 07.06.2018 - T-882/16
Sipral World/ EUIPO - La Dolfina (DOLFINA) - Unionsmarke - Verfallsverfahren - …
- EuG, 02.07.2025 - T-1104/23
Ferrari/ EUIPO - Hesse (TESTAROSSA) - Unionsmarke - Verfallsverfahren - …
- EuG, 25.04.2018 - T-312/16
Walfood/ EUIPO - Romanov Holding (CHATKA) - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - …
- BPatG, 09.02.2026 - 28 W (pat) 22/21
- EuG, 25.04.2018 - T-248/16
Walfood/ EUIPO - Romanov Holding (CHATKA) - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - …
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