Rechtsprechung
| EuG, 13.11.2012 - T-278/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Nichtigkeitsklage - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Stillschweigende Verweigerung des Zugangs - Klagefrist - Verspätung - Offensichtliche Unzulässigkeit
- Europäischer Gerichtshof
ClientEarth u.a. / Kommission
Nichtigkeitsklage - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Stillschweigende Verweigerung des Zugangs - Klagefrist - Verspätung - Offensichtliche Unzulässigkeit
- EU-Kommission
ClientEarth u.a. / Kommission
Nichtigkeitsklage - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Stillschweigende Verweigerung des Zugangs - Klagefrist - Verspätung - Offensichtliche Unzulässigkeit“
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 25. Mai 2011 - ClientEarth u. a./Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung des impliziten Beschlusses der Kommission, den Klägern den Zugang zu bestimmten Dokumenten in Bezug auf die Anwendung von Art. 16 der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie ...
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 23.01.1997 - C-246/95
Coen / Belgischer Staat
Auszug aus EuG, 13.11.2012 - T-278/11
Rn. 30 Erstens ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Klagefrist zwingendes Recht ist, da sie zur Gewährleistung der Klarheit und Sicherheit der Rechtsverhältnisse und zur Vermeidung jeder Diskriminierung oder willkürlichen Behandlung bei der Gewährung von Rechtsschutz eingeführt wurde, und dass ihre Einhaltung vom Unionsrichter von Amts wegen zu prüfen ist (Urteil des Gerichtshofs vom 23. Januar 1997, Coen, C-246/95, Slg. 1997, I-403, Randnr. 21, und Beschluss des Gerichts vom 4. April 2008, Kulykovska-Pawlowski u. a./Parlament und Rat, T-503/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 6). - EuGH, 09.12.2004 - C-123/03
Kommission / Greencore - Antrag auf Nichtigerklärung eines Schreibens der …
Auszug aus EuG, 13.11.2012 - T-278/11
Rn. 32 Zweitens lehnen es nach ständiger Rechtsprechung sowohl der Gerichtshof als auch das Gericht grundsätzlich ab, das bloße Schweigen eines Organs einer stillschweigenden Entscheidung gleichzustellen, außer wenn es ausdrückliche Vorschriften gibt, nach denen bei Ablauf einer Frist davon auszugehen ist, dass ein Organ, das zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert wurde, eine solche Entscheidung erlassen hat, und in denen der Inhalt dieser Entscheidung festgelegt ist, da anderenfalls das Rechtsschutzsystem des AEU-Vertrags beeinträchtigt würde (Urteil des Gerichtshofs vom 9. Dezember 2004, Kommission/Greencore, C-123/03 P, Slg. 2004, I-11647, Randnr. 45; Urteile des Gerichts vom 13. Dezember 1999, SGA/Kommission, T-189/95, T-39/96 und T-123/96, Slg. 1999, II-3587, Randnr. 27, und vom 9. September 2009, Brink's Security Luxembourg/Kommission, T-437/05, Slg. 2009, II-3233, Randnr. 55). - EuG, 09.09.2009 - T-437/05
Brink's Security Luxembourg / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
Auszug aus EuG, 13.11.2012 - T-278/11
Rn. 32 Zweitens lehnen es nach ständiger Rechtsprechung sowohl der Gerichtshof als auch das Gericht grundsätzlich ab, das bloße Schweigen eines Organs einer stillschweigenden Entscheidung gleichzustellen, außer wenn es ausdrückliche Vorschriften gibt, nach denen bei Ablauf einer Frist davon auszugehen ist, dass ein Organ, das zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert wurde, eine solche Entscheidung erlassen hat, und in denen der Inhalt dieser Entscheidung festgelegt ist, da anderenfalls das Rechtsschutzsystem des AEU-Vertrags beeinträchtigt würde (Urteil des Gerichtshofs vom 9. Dezember 2004, Kommission/Greencore, C-123/03 P, Slg. 2004, I-11647, Randnr. 45; Urteile des Gerichts vom 13. Dezember 1999, SGA/Kommission, T-189/95, T-39/96 und T-123/96, Slg. 1999, II-3587, Randnr. 27, und vom 9. September 2009, Brink's Security Luxembourg/Kommission, T-437/05, Slg. 2009, II-3233, Randnr. 55).
- EuG, 13.12.1999 - T-189/95
SGA / Kommission
Auszug aus EuG, 13.11.2012 - T-278/11
Rn. 32 Zweitens lehnen es nach ständiger Rechtsprechung sowohl der Gerichtshof als auch das Gericht grundsätzlich ab, das bloße Schweigen eines Organs einer stillschweigenden Entscheidung gleichzustellen, außer wenn es ausdrückliche Vorschriften gibt, nach denen bei Ablauf einer Frist davon auszugehen ist, dass ein Organ, das zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert wurde, eine solche Entscheidung erlassen hat, und in denen der Inhalt dieser Entscheidung festgelegt ist, da anderenfalls das Rechtsschutzsystem des AEU-Vertrags beeinträchtigt würde (Urteil des Gerichtshofs vom 9. Dezember 2004, Kommission/Greencore, C-123/03 P, Slg. 2004, I-11647, Randnr. 45; Urteile des Gerichts vom 13. Dezember 1999, SGA/Kommission, T-189/95, T-39/96 und T-123/96, Slg. 1999, II-3587, Randnr. 27, und vom 9. September 2009, Brink's Security Luxembourg/Kommission, T-437/05, Slg. 2009, II-3233, Randnr. 55). - EuG, 15.03.1995 - T-514/93
Auszug aus EuG, 13.11.2012 - T-278/11
Rn. 31 Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung stehen die Klagefristen nicht zur Disposition der Parteien oder des Gerichts (Urteile des Gerichts vom 15. März 1995, Cobrecaf u. a./Kommission, T-514/93, Slg. 1995, II-621, Randnr. 40, und vom 14. Juli 1998, Hauer/Rat und Kommission, T-119/95, Slg. 1998, II-2713, Randnr. 22, sowie Beschluss des Gerichts vom 25. Juni 2003, AIT/Kommission, T-287/02, Slg. 2003, II-2179, Randnr. 20). - EuG, 14.07.1998 - T-119/95
Hauer / Rat und Kommission
Auszug aus EuG, 13.11.2012 - T-278/11
Rn. 31 Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung stehen die Klagefristen nicht zur Disposition der Parteien oder des Gerichts (Urteile des Gerichts vom 15. März 1995, Cobrecaf u. a./Kommission, T-514/93, Slg. 1995, II-621, Randnr. 40, und vom 14. Juli 1998, Hauer/Rat und Kommission, T-119/95, Slg. 1998, II-2713, Randnr. 22, sowie Beschluss des Gerichts vom 25. Juni 2003, AIT/Kommission, T-287/02, Slg. 2003, II-2179, Randnr. 20). - EuG, 25.06.2003 - T-287/02
AIT / Kommission - "Nichtigkeitsklage - Entscheidung über den Abschluss eines …
Auszug aus EuG, 13.11.2012 - T-278/11
Rn. 31 Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung stehen die Klagefristen nicht zur Disposition der Parteien oder des Gerichts (Urteile des Gerichts vom 15. März 1995, Cobrecaf u. a./Kommission, T-514/93, Slg. 1995, II-621, Randnr. 40, und vom 14. Juli 1998, Hauer/Rat und Kommission, T-119/95, Slg. 1998, II-2713, Randnr. 22, sowie Beschluss des Gerichts vom 25. Juni 2003, AIT/Kommission, T-287/02, Slg. 2003, II-2179, Randnr. 20). - EuG, 04.04.2008 - T-503/07
Kulykovska-Pawlowski u.a. / Parlament und Rat
Auszug aus EuG, 13.11.2012 - T-278/11
Rn. 30 Erstens ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Klagefrist zwingendes Recht ist, da sie zur Gewährleistung der Klarheit und Sicherheit der Rechtsverhältnisse und zur Vermeidung jeder Diskriminierung oder willkürlichen Behandlung bei der Gewährung von Rechtsschutz eingeführt wurde, und dass ihre Einhaltung vom Unionsrichter von Amts wegen zu prüfen ist (Urteil des Gerichtshofs vom 23. Januar 1997, Coen, C-246/95, Slg. 1997, I-403, Randnr. 21, und Beschluss des Gerichts vom 4. April 2008, Kulykovska-Pawlowski u. a./Parlament und Rat, T-503/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 6).
- Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2014 - C-127/13
Strack / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zugang zu …
{FN:8} - Urteil Müllers/WSA (…79/70, EU:C:1971:79, Rn. 19 ff.) und speziell zum Zugang zu Dokumenten den Beschluss des Gerichts ClientEarth u.a./Kommission (T-278/11, EU:T:2012:593, Rn. 45).{FN:9} - Beschluss des Gerichts ClientEarth u. a./Kommission (T-278/11, EU:T:2012:593, Rn. 41).
{FN:10} - Beschluss des Gerichts ClientEarth u. a./Kommission (T-278/11, EU:T:2012:593, Rn. 26).
{FN:11} - Beschluss des Gerichts ClientEarth u. a./Kommission (T-278/11, EU:T:2012:593, Rn. 8 und 10 bis 12).
So auch im Beschluss des Gerichts ClientEarth u. a./Kommission (T-278/11, EU:T:2012:593, Rn. 30).
- EuG, 29.09.2021 - T-569/19
AlzChem Group/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 …
Insbesondere aus dem Urteil vom 10. Dezember 2010, Ryanair/Kommission (T-494/08 bis T-500/08 und T-509/08, EU:T:2010:511), und dem Beschluss vom 13. November 2012, ClientEarth u. a./Kommission (T-278/11, EU:T:2012:593), gehe hervor, dass, wenn die anfechtbare Handlung die ausdrückliche Entscheidung sei, die Klagefrist am Tag der stillschweigenden Entscheidung beginne.Außerdem vertritt die Klägerin zu Unrecht die Auffassung, dass der Sachverhalt in der Rechtssache, in der der Beschluss vom 13. November 2012, ClientEarth u. a./Kommission (T-278/11, EU:T:2012:593), ergangen ist, dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbar war.
Das Urteil vom 11. Dezember 2001, Petrie u. a./Kommission (T-191/99, EU:T:2001:284), der Beschluss vom 13. November 2012, ClientEarth u. a./Kommission (T-278/11, EU:T:2012:593), und das Urteil vom 19. September 2018, Chambre de commerce et d'industrie métropolitaine Bretagne-Ouest (port de Brest)/Kommission (T-39/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:560), beträfen Anträge auf Zugang zu "Hintergrunddokumenten", die die Kommission in Bezug auf einen potenziellen Verstoß gegen Unionsrecht erstellt habe, und keine speziellen Informationen zum Stand der Rückforderung einer staatlichen Beihilfe.
- EuG, 09.09.2015 - T-660/14
SV Capital / ABE - Wirtschafts- und Währungspolitik - Antrag auf Einleitung einer …
Rn. 36 Als Erstes erinnert das Gericht daran, dass die Klagefrist nach ständiger Rechtsprechung zwingendes Recht ist, da sie zur Gewährleistung der Klarheit und Sicherheit der Rechtsverhältnisse und zur Vermeidung jeder Diskriminierung oder willkürlichen Behandlung bei der Gewährung von Rechtsschutz eingeführt wurde, und dass ihre Einhaltung vom Unionsrichter von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. Beschluss vom 13. November 2012, ClientEarth u. a./Kommission, T-278/11, Slg, EU:T:2012:593, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 37 Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung stehen die Klagefristen nicht zur Disposition der Parteien oder des Gerichts (vgl. Beschluss ClientEarth u. a./Kommission, oben in Rn. 36 angeführt, EU:T:2012:593, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 21.05.2014 - T-61/13
Melt Water / HABM (NUEVA) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …
Rn. 48 In Anbetracht dieser außergewöhnlichen Umstände im Sinne des Art. 87 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung gebietet es die Billigkeit, dem HABM neben seinen eigenen Kosten auch die der Klägerin entstandenen Kosten aufzuerlegen (…vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil des Gerichts vom 23. November 2011, Jones u. a./Kommission, T-320/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 158, und Beschluss des Gerichts vom 13. November 2012, ClientEarth u. a./Kommission, T-278/11, Rn. 51). - Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-63/12
Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beamtenstatut - Art. 64 und 65 - Art. 1, 3 …
Vgl. auch Urteil Kommission/Greencore (Randnr. 45) sowie Beschlüsse des Gerichts vom 24. März 2011, 1nternationaler Hilfsfonds/Kommission (T-36/10, Slg. 2011, II-1403, Randnr. 38), und vom 13. November 2012, ClientEarth u. a./Kommission (T-278/11, Randnr. 32). - Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-196/12
Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beamtenstatut - Art. 64 und 65 - Art. 1, 3 …
Vgl. auch Urteil Kommission/Greencore (Randnr. 45) sowie Beschlüsse des Gerichts vom 24. März 2011, 1nternationaler Hilfsfonds/Kommission (T-36/10, Slg. 2011, II-1403, Randnr. 38), und vom 13. November 2012, ClientEarth u. a./Kommission (T-278/11, Randnr. 32). - Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-66/12
Rat / Kommission - Nichtigkeitsklage - Beamtenstatut - Art. 64 und 65 - Art. 1, 3 …
Vgl. auch Urteil Kommission/Greencore (Randnr. 45) sowie Beschlüsse des Gerichts vom 24. März 2011, 1nternationaler Hilfsfonds/Kommission (T-36/10, Slg. 2011, II-1403, Randnr. 38), und vom 13. November 2012, ClientEarth u. a./Kommission (T-278/11, Randnr. 32). - EuG, 29.10.2025 - T-590/23
Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Arbeitsdokumente des …
Rn. 43 Nach ständiger Rechtsprechung lehnen sowohl der Gerichtshof als auch das Gericht es grundsätzlich ab, das bloße Schweigen eines Organs einer impliziten Entscheidung gleichzustellen, außer wenn es ausdrückliche Vorschriften gibt, nach denen bei Ablauf einer Frist davon auszugehen ist, dass ein Organ, das zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert wurde, eine solche Entscheidung erlassen hat, und in denen der Inhalt dieser Entscheidung festgelegt wird, da anderenfalls das Rechtsschutzsystem des AEU-Vertrags beeinträchtigt würde (vgl. Beschluss vom 13. November 2012, ClientEarth u. a./Kommission, T-278/11, EU:T:2012:593, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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