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Rechtsprechung
   EuG, 12.05.2016 - T-749/14   

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https://dejure.org/2016,9862
EuG, 12.05.2016 - T-749/14 (https://dejure.org/2016,9862)
EuG, Entscheidung vom 12.05.2016 - T-749/14 (https://dejure.org/2016,9862)
EuG, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - T-749/14 (https://dejure.org/2016,9862)
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Wird zitiert von ... (5)

  • EuG, 07.05.2019 - T-423/18

    Fissler/ EUIPO (vita) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke vita - …

    Rn. 28 Nach ständiger Rechtsprechung fällt ein Zeichen unter das in dieser Bestimmung aufgestellte Verbot, wenn es zu den fraglichen Waren oder Dienstleistungen einen hinreichend direkten und konkreten Bezug aufweist, der es dem betreffenden Publikum ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale zu erkennen (…Urteile vom 22. Juni 2005, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], T-19/04, EU:T:2005:247, Rn. 25, vom 12. Mai 2016, Chung-Yuan Chang/EUIPO - BSH Hausgeräte [AROMA], T-749/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:286, Rn. 23, …und vom 25. Oktober 2018, Devin/EUIPO - Haskovo [DEVIN], T-122/17, EU:T:2018:719, Rn. 18).

    Rn. 29 Der beschreibende Charakter ist daher zum einen anhand der Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung des Zeichens beantragt wird, und zum anderen anhand des Verständnisses der angesprochenen Verkehrskreise, die aus den Verbrauchern dieser Waren oder Dienstleistungen bestehen, zu beurteilen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Februar 2002, Ellos/HABM [ELLOS], T-219/00, EU:T:2002:44, Rn. 29, vom 12. Mai 2016, AROMA, T-749/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:286, Rn. 24, …und vom 17. Januar 2019, Ecolab USA/EUIPO [SOLIDPOWER], T-40/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:18, Rn. 25).

    Rn. 30 Überdies ist ein Wortzeichen gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 von der Eintragung auszuschließen, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (…Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 32, und vom 12. Mai 2016, AROMA, T-749/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:286, Rn. 29).

    In einem solchen Fall muss noch geprüft werden, ob ihr nicht von Haus aus die Unterscheidungskraft fehlt, d. h., ob sie die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen vermag, die darin besteht, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung zu garantieren, indem es ihm ermöglicht wird, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Februar 2015, nMetric/HABM [SMARTER SCHEDULING], T-499/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:74, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 12. Mai 2016, AROMA, T-749/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:286, Rn. 57).

    Nach ständiger Rechtsprechung werden die von dieser Bestimmung erfassten Marken als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die gewerbliche Herkunft der fraglichen Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (vgl. Urteile vom 12. Mai 2016, AROMA, T-749/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:286, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung;… Urteile vom 14. Dezember 2017, GeoClimaDesign/EUIPO - GEO [GEO], T-280/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:913, Rn. 56, …und vom 12. Dezember 2018, CARACTÈRE, T-743/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:911, Rn. 49).

    Rn. 69 Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zum einen anhand der Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, zu beurteilen und zum anderen anhand ihrer Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise, die aus den Verbrauchern dieser Waren oder Dienstleistungen bestehen (…vgl. Urteil vom 21. Januar 2010, Audi/HABM, C-398/08 P, EU:C:2010:29, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteile vom 12. Mai 2016, AROMA, T-749/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:286, Rn. 59…, vom 14. Dezember 2017, GEO, T-280/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:913, Rn. 57, …und vom 12. Dezember 2018, CARACTÈRE, T-743/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:911, Rn. 50).

  • EuG, 15.09.2021 - T-702/20

    Beelow/ EUIPO (made of wood) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke made …

    Rn. 29 Der beschreibende Charakter einer Marke ist im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen und nach dem Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise, die aus den Verbrauchern dieser Waren oder Dienstleistungen bestehen, zu beurteilen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Februar 2002, Ellos/HABM [ELLOS], T-219/00, EU:T:2002:44, Rn. 29, vom 12. Mai 2016, Chung-Yuan Chang/EUIPO - BSH Hausgeräte [AROMA], T-749/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:286, Rn. 24, …und vom 17. Januar 2019, Ecolab USA/EUIPO [SOLIDPOWER], T-40/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:18, Rn. 25).

    Rn. 37 Nach ständiger Rechtsprechung fällt ein Zeichen unter das in Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 aufgestellte Verbot, wenn es zu den fraglichen Waren oder Dienstleistungen einen hinreichend direkten und konkreten Bezug aufweist, der es den maßgeblichen Verkehrskreisen ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung dieser Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale zu erkennen (…Urteile vom 22. Juni 2005, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], T-19/04, EU:T:2005:247, Rn. 25, vom 12. Mai 2016, AROMA, T-749/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:286, Rn. 23, …und vom 25. Oktober 2018, DEVIN, T-122/17, EU:T:2018:719, Rn. 18).

    Rn. 38 Ferner ist ein Wortzeichen gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 von der Eintragung auszuschließen, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (…Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 32, und vom 12. Mai 2016, AROMA, T-749/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:286, Rn. 29).

  • EuG, 07.09.2017 - T-374/15

    VM/ EUIPO - DAT Vermögensmanagement (Vermögensmanufaktur) - Unionsmarke - …

    In einem solchen Fall ist außerdem zu prüfen, ob sie nicht als solche unter die Bestimmung des Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der genannten Verordnung fällt, d. h. zu prüfen, ob sie ungeeignet ist, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der fraglichen Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (vgl. Urteil vom 12. Mai 2016, Chung-Yuan Chang/EUIPO - BSH Hausgeräte [AROMA], T-749/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:286, Rn. 57 und 58 sowie die dort angeführte Rechtsprechung;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke/HABM, C-173/04 P, EU:C:2006:20, Rn. 59 und 60).
  • EuG, 03.04.2017 - T-215/16

    Cop/ EUIPO - Conexa (AMPHIBIAN) - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - …

    Er informiert den Verbraucher jedoch nicht unmittelbar und sofort über eine bestimmte Eigenschaft oder ein bestimmtes Merkmal der betreffenden Waren, so dass er in den Bereich der Evokation und nicht in den der Bezeichnung im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Mai 2016, Chung-Yuan Chang/EUIPO - BSH Hausgeräte [AROMA], T-749/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:286, Rn. 49).
  • EuG, 17.01.2019 - T-40/18

    Ecolab USA/ EUIPO (SOLIDPOWER) - Unionsmarke - Internationale Registrierung mit …

    Rn. 45 À cet égard, en ce qui concerne l'argument de la requérante fondé sur les arrêts du 9 octobre 2002, Dart Industries/OHMI (UltraPlus) (T-360/00, EU:T:2002:244), du 2 décembre 2008, Ford Motor/OHMI (FUN) (T-67/07, EU:T:2008:542), et du 12 mai 2016, Chung-Yuan Chang/EUIPO - BSH Hausgeräte (AROMA) (T-749/14, non publié, EU:T:2016:286), il suffit de relever que, dans lesdits arrêts, le Tribunal a, en substance, constaté que les marques demandées étaient suggestives dès lors que le lien existant entre le sens des signes dont était demandé l'enregistrement, d'une part, et les produits qui étaient en cause, d'autre part, était trop vague, indéterminé et subjectif pour conférer à ces signes un caractère descriptif par rapport auxdits produits.
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