Rechtsprechung
| EuG, 14.01.2016 - T-397/13, T-434/13, T-549/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Tilly-Sabco / Kommission
Landwirtschaft - Ausfuhrerstattung - Geflügelfleisch - Durchführungsverordnung, mit der die Erstattung auf 0 Euro festgesetzt wurde - Nichtigkeitsklage - Rechtsakt mit Verordnungscharakter, der keine Durchführungsmaßnahmen nach sich zieht - Unmittelbare Betroffenheit - ...
- Europäischer Gerichtshof
Tilly-Sabco / Kommission
Landwirtschaft - Ausfuhrerstattung - Geflügelfleisch - Durchführungsverordnung, mit der die Erstattung auf 0 Euro festgesetzt wurde - Nichtigkeitsklage - Rechtsakt mit Verordnungscharakter, der keine Durchführungsmaßnahmen nach sich zieht - Unmittelbare Betroffenheit - ...
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Landwirtschaft; Ausfuhrerstattung; Geflügelfleisch; Durchführungsverordnung, mit der die Erstattung auf 0 Euro festgesetzt wurde; Nichtigkeitsklage; Rechtsakt mit Verordnungscharakter, der keine Durchführungsmaßnahmen nach sich zieht; Unmittelbare Betroffenheit; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Landwirtschaft - Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass der Kommission kein Fehler unterlaufen ist, als sie die Ausfuhrerstattungen für Geflügelfleisch im Juli 2013 auf 0 Euro festsetzte
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
EU-Kommission durfte Ausfuhrerstattungen für Geflügelfleisch auf null Euro reduzieren
Sonstiges (2)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
EUV 689/2013
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Tilly-Sabco / Kommission
Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 689/2013 der Kommission vom 18. Juli 2013 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Geflügelfleisch (ABl. L 196, S. 13)
Verfahrensgang
- EuG, 26.09.2013 - T-397/13
- EuG, 07.04.2014 - T-397/13
- EuG, 14.01.2016 - T-397/13, T-434/13, T-549/13
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2017 - C-183/16
- EuGH, 20.09.2017 - C-183/16
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 19.12.2013 - C-274/12
Telefónica / Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Art. 263 Abs. 4 AEUV …
Auszug aus EuG, 14.01.2016 - T-397/13
Rn. 34 Es besteht kein Grund, den Begriff der unmittelbaren Betroffenheit, wie sie im Rahmen der dritten Variante von Art. 263 Abs. 4 AEUV im Hinblick auf Rechtsakte mit Verordnungscharakter gefordert wird, anders als im Rahmen der zweiten Variante von Art. 263 Abs. 4 AEUV, d. h. im Hinblick auf Handlungen, die natürliche oder juristische Personen "unmittelbar und individuell" betreffen, auszulegen (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Telefónica/Kommission, C-274/12 P, Slg, EU:C:2013:204, Rn. 59).In Ermangelung von Durchführungsmaßnahmen könnte nämlich eine natürliche oder juristische Person, obwohl sie von dem fraglichen Rechtsakt unmittelbar betroffen ist, eine gerichtliche Überprüfung desselben erst, nachdem sie gegen die Bestimmungen dieses Rechtsakts verstoßen hat, erwirken, indem sie im Rahmen der gegen sie vor den nationalen Gerichten eingeleiteten Verfahren die Rechtswidrigkeit dieser Bestimmungen geltend macht (Urteil vom 19. Dezember 2013, Telefónica/Kommission, C-274/12 P, Slg, EU:C:2013:852, Rn. 27).
Natürliche oder juristische Personen, die aufgrund der in Art. 263 Abs. 4 AEUV vorgesehenen Zulässigkeitsvoraussetzungen einen Rechtsakt der Union mit Verordnungscharakter nicht unmittelbar vor dem Unionsrichter anfechten können, sind durch die Möglichkeit, die Durchführungsmaßnahmen anzufechten, die dieser Rechtsakt nach sich zieht, davor geschützt, dass ein derartiger Rechtsakt ihnen gegenüber angewendet wird (Urteil Telefónica/Kommission, oben in Rn. 39 angeführt, EU:C:2013:852, Rn. 28).
Außerdem muss sich die Prüfung, ob der angegriffene Rechtsakt Durchführungsmaßnahmen nach sich zieht, ausschließlich am Klagegegenstand orientieren (Urteil Telefónica/Kommission, oben in Rn. 39 angeführt, EU:C:2013:852, Rn. 30 und 31).
- EuG, 25.10.2011 - T-262/10
Microban International und Microban (Europe) / Kommission - Öffentliche …
Auszug aus EuG, 14.01.2016 - T-397/13
Rn. 30 Was zunächst die Frage angeht, ob die angefochtene Verordnung einen Rechtsakt mit Verordnungscharakter im Sinne der dritten Variante von Art. 263 Abs. 4 AEUV darstellt, ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff des Rechtsakts mit Verordnungscharakter im Sinne dieser Bestimmung dahin zu verstehen ist, dass er mit Ausnahme der Gesetzgebungsakte jede Handlung mit allgemeiner Geltung erfasst (…Urteil vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, Slg, EU:C:2013:625, Rn. 61…, Beschluss vom 6. September 2011, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, T-18/10, Slg, EU:T:2011:419, Rn. 56, sowie Urteil vom 25. Oktober 2011, Microban International und Microban [Europe]/Kommission, T-262/10, Slg, EU:T:2011:623, Rn. 21).Rn. 31 Wie die Klägerin zu Recht hervorhebt, hat eine Handlung allgemeine Geltung, wenn sie für objektiv festgelegte Situationen gilt und Rechtswirkungen gegenüber allgemein und abstrakt umschriebenen Personengruppen entfaltet (Beschluss vom 8. April 2008, Saint-Gobain Glass Deutschland/Kommission, C-503/07 P, Slg, EU:C:2008:207, Rn. 71, sowie Microban International und Microban [Europe]/Kommission, oben in Rn. 30 angeführt, EU:T:2011:623, Rn. 23).
Rn. 35 Die Voraussetzung der unmittelbaren Betroffenheit verlangt erstens, dass sich die angefochtene Maßnahme auf die Rechtsstellung des Einzelnen unmittelbar auswirkt, und zweitens, dass diese Maßnahme ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt; ihre Umsetzung muss vielmehr rein automatisch erfolgen und sich allein aus der beanstandeten Regelung ohne Anwendung anderer Durchführungsvorschriften ergeben (vgl. Urteil Microban International und Microban [Europe]/Kommission, oben in Rn. 30 angeführt, EU:T:2011:623, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 14.01.1987 - 278/84
Deutschland / Kommission
Auszug aus EuG, 14.01.2016 - T-397/13
Rn. 110 In der mündlichen Verhandlung hat die Klägerin im Wesentlichen geltend gemacht, im Gegensatz zu der Situation, die zum Urteil vom 14. Januar 1987, Deutschland/Kommission (278/84, Slg, EU:C:1987:2), geführt habe, auf das sich die Kommission gestützt habe, habe im vorliegenden Fall keine bedeutende Marktstörung vorgelegen, die eine Vorlage des Entwurfs der angefochtenen Verordnung erst im Laufe der Sitzung hätte rechtfertigen können.Die Prüfung des Gerichts ist auf die Prüfung beschränkt, ob ein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder ein Ermessensmissbrauch vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil Deutschland/Kommission, oben in Rn. 110 angeführt, EU:C:1987:2, Rn. 13).
- EuGH, 03.10.2013 - C-583/11
Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss des Gerichts über die Unzulässigkeit der …
Auszug aus EuG, 14.01.2016 - T-397/13
Rn. 30 Was zunächst die Frage angeht, ob die angefochtene Verordnung einen Rechtsakt mit Verordnungscharakter im Sinne der dritten Variante von Art. 263 Abs. 4 AEUV darstellt, ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff des Rechtsakts mit Verordnungscharakter im Sinne dieser Bestimmung dahin zu verstehen ist, dass er mit Ausnahme der Gesetzgebungsakte jede Handlung mit allgemeiner Geltung erfasst (Urteil vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, Slg, EU:C:2013:625, Rn. 61…, Beschluss vom 6. September 2011, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, T-18/10, Slg, EU:T:2011:419, Rn. 56, …sowie Urteil vom 25. Oktober 2011, Microban International und Microban [Europe]/Kommission, T-262/10, Slg, EU:T:2011:623, Rn. 21). - EuG, 06.09.2011 - T-18/10
Inuit Tapiriit Kanatami u.a. / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung …
Auszug aus EuG, 14.01.2016 - T-397/13
Rn. 30 Was zunächst die Frage angeht, ob die angefochtene Verordnung einen Rechtsakt mit Verordnungscharakter im Sinne der dritten Variante von Art. 263 Abs. 4 AEUV darstellt, ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff des Rechtsakts mit Verordnungscharakter im Sinne dieser Bestimmung dahin zu verstehen ist, dass er mit Ausnahme der Gesetzgebungsakte jede Handlung mit allgemeiner Geltung erfasst (…Urteil vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, Slg, EU:C:2013:625, Rn. 61, Beschluss vom 6. September 2011, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, T-18/10, Slg, EU:T:2011:419, Rn. 56, …sowie Urteil vom 25. Oktober 2011, Microban International und Microban [Europe]/Kommission, T-262/10, Slg, EU:T:2011:623, Rn. 21). - EuGH, 08.04.2008 - C-503/07
Saint-Gobain Glass Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Richtlinie …
Auszug aus EuG, 14.01.2016 - T-397/13
Rn. 31 Wie die Klägerin zu Recht hervorhebt, hat eine Handlung allgemeine Geltung, wenn sie für objektiv festgelegte Situationen gilt und Rechtswirkungen gegenüber allgemein und abstrakt umschriebenen Personengruppen entfaltet (Beschluss vom 8. April 2008, Saint-Gobain Glass Deutschland/Kommission, C-503/07 P, Slg, EU:C:2008:207, Rn. 71, sowie Microban International und Microban [Europe]/Kommission, oben in Rn. 30 angeführt, EU:T:2011:623, Rn. 23). - Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-274/12
Telefónica / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Entscheidung …
Auszug aus EuG, 14.01.2016 - T-397/13
Rn. 34 Es besteht kein Grund, den Begriff der unmittelbaren Betroffenheit, wie sie im Rahmen der dritten Variante von Art. 263 Abs. 4 AEUV im Hinblick auf Rechtsakte mit Verordnungscharakter gefordert wird, anders als im Rahmen der zweiten Variante von Art. 263 Abs. 4 AEUV, d. h. im Hinblick auf Handlungen, die natürliche oder juristische Personen "unmittelbar und individuell" betreffen, auszulegen (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Telefónica/Kommission, C-274/12 P, Slg, EU:C:2013:204, Rn. 59). - EuG, 04.06.2012 - T-381/11
Eurofer / Kommission - Nichtigkeitsklage - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - …
Auszug aus EuG, 14.01.2016 - T-397/13
Rn. 32 Da die angefochtene Verordnung weder im gewöhnlichen Gesetzgebungsverfahren noch in einem besonderen Gesetzgebungsverfahren im Sinne von Art. 289 Abs. 1 bis 3 AEUV erlassen wurde (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 4. Juni 2012, Eurofer/Kommission, T-381/11, Slg, EU:T:2012:273, Rn. 44), stellt sie einen Rechtsakt mit Verordnungscharakter im Sinne der dritten Variante von Art. 263 Abs. 4 AEUV dar. - EuG, 26.09.2013 - T-397/13
Tilly-Sabco / Kommission
Auszug aus EuG, 14.01.2016 - T-397/13
Der Präsident des Gerichts hat den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz mit Beschluss vom 26. September 2013, Tilly-Sabco/Kommission (T-397/13 R, EU:T:2013:502), zurückgewiesen und die Kostenentscheidung vorbehalten.
- EuGH, 20.09.2017 - C-183/16
Der Gerichtshof erklärt die Verordnung der Kommission, mit der sie die …
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Tilly-Sabco SAS (im Folgenden: Tilly-Sabco) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 14. Januar 2016, Tilly-Sabco/Kommission (T-397/13, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2016:8), mit dem ihre Klage auf Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 689/2013 der Kommission vom 18. Juli 2013 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Geflügelfleisch (…ABl. 2013, L 196, S. 13, im Folgenden: streitige Verordnung) abgewiesen wurde.Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 14. Januar 2016, Tilly-Sabco/Kommission (T-397/13, EU:T:2016:8), wird aufgehoben..
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2017 - C-183/16
Tilly-Sabco/ Kommission - Rechtsmittel - Landwirtschaft - Ausfuhrerstattung - …
Rn. 1 Die Gesellschaft Tilly-Sabco verfolgt mit ihrem Rechtsmittel die Aufhebung des Urteils des Gerichts in der Rechtssache T-397/13{FN-VERWEIS:2}.{FN:2} Urteil vom 14. Januar 2016, Tilly-Sabco/Kommission (T-397/13, EU:T:2016:8) (im Folgenden: angefochtenes Urteil).
{FN:12} Beschluss vom 26. September 2013, Tilly-Sabco/Kommission (T-397/13 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:502).
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-352/19
Generalanwalt Bobek plädiert für eine offenere Auslegung des Kriteriums der …
{FN:117} Urteile vom 14. Januar 2016, Tilly-Sabco/Kommission (T-397/13, EU:T:2016:8, Rn. 43), und Doux/Kommission (…T-434/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:7, Rn. 44). - Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2018 - C-622/16
Scuola Elementare Maria Montessori/ Kommission - Rechtsmittel - Art. 263 Abs. 4 …
{FN:8} Vorbehaltlich der Auslegung des Gerichts, nach der ein Rechtsakt mit Verordnungscharakter nur dann Durchführungsmaßnahmen "nach sich zieht", wenn diese "im normalen Geschäftsverlauf" erlassen werden (Urteil vom 14. Januar 2016, Tilly-Sabco/Kommission, T-397/13, EU:T:2016:8, Rn. 43;… vgl. auch Urteil vom 14. Januar 2016, Doux/Kommission, T-434/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:7, Rn. 44).
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