Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-8/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Taksatorringen
- EU-Kommission
Assurandør-Societetet et gegen Skatteministeriet.
- EU-Kommission
Assurandør-Societetet et gegen Skatteministeriet.
Verfahrensgang
- EuGH, 20.11.2001 - C-8/01
- Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-8/01
- EuGH, 20.11.2003 - C-8/01
- EuGH, 21.10.2004 - C-8/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- EuGH, 14.09.2000 - C-384/98
Mehrwertsteuerbefreiung der ärztlichen Sachverständigenleistungen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-8/01
7: - Urteil vom 14. September 2000 in der Rechtssache C-384/98 (Slg. 2000, I-6795). - EuGH, 05.06.1997 - C-2/95
SDC / Skatteministeriet
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5: - Urteil vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-2/95 (Slg. 1997, I-3017). - EuGH, 08.03.2001 - C-240/99
Skandia
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6: - Urteil vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-240/99 (Slg. 2001, I-1951).
- EuGH, 11.07.1985 - 107/84
Kommission / Deutschland
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2001, C 29 E, S. 245.12: - Vom 10. Juli 1985 in der Rechtssache 107/84 (Slg. 1985, 2655). - EuGH, 30.06.1966 - 56/65
Société Technique Minière / Maschinenbau Ulm
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Eine Parallele könne sachdienlicherweise mit dem Wettbewerbsrecht, genauer Artikel 81 EG hergestellt werden, der alle Vereinbarungen verbiete, die den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet seien, und den der Gerichtshof stets, wie das Urteil vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-219/95 P, Ferriere Nord/Kommission(14), in Erinnerung rufe, in dem Sinne ausgelegt habe, dass "Beschlüsse, Vereinbarungen oder Verhaltensweisen ... nur dann geeignet [sind], den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, wenn sich anhand objektiver rechtlicher oder tatsächlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit voraussehen lässt, dass sie unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell den Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten in einer Weise beeinflussen, die befürchten lässt, dass sie dadurch die Verwirklichung eines einheitlichen Marktes zwischen Mitgliedstaaten behindern (vgl. Urteile vom 30. Juni 1966 in der Rechtssache 56/65, Société technique minière, Slg. 1966, 282, und vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 170)" (Randnr. 20). - EuGH, 29.10.1980 - 209/78
Van Landewyck / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-8/01
Eine Parallele könne sachdienlicherweise mit dem Wettbewerbsrecht, genauer Artikel 81 EG hergestellt werden, der alle Vereinbarungen verbiete, die den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet seien, und den der Gerichtshof stets, wie das Urteil vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-219/95 P, Ferriere Nord/Kommission(14), in Erinnerung rufe, in dem Sinne ausgelegt habe, dass "Beschlüsse, Vereinbarungen oder Verhaltensweisen ... nur dann geeignet [sind], den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, wenn sich anhand objektiver rechtlicher oder tatsächlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit voraussehen lässt, dass sie unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell den Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten in einer Weise beeinflussen, die befürchten lässt, dass sie dadurch die Verwirklichung eines einheitlichen Marktes zwischen Mitgliedstaaten behindern (vgl. Urteile vom 30. Juni 1966 in der Rechtssache 56/65, Société technique minière, Slg. 1966, 282, und vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 170)" (Randnr. 20). - EuGH, 25.02.1999 - C-349/96
CPP
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L 145, S. 1.3: - Urteil vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-349/96 (Slg. 1999, I-973). - EuGH, 17.07.1997 - C-219/95
Ferriere Nord / Kommission
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Eine Parallele könne sachdienlicherweise mit dem Wettbewerbsrecht, genauer Artikel 81 EG hergestellt werden, der alle Vereinbarungen verbiete, die den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet seien, und den der Gerichtshof stets, wie das Urteil vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-219/95 P, Ferriere Nord/Kommission(14), in Erinnerung rufe, in dem Sinne ausgelegt habe, dass "Beschlüsse, Vereinbarungen oder Verhaltensweisen ... nur dann geeignet [sind], den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, wenn sich anhand objektiver rechtlicher oder tatsächlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit voraussehen lässt, dass sie unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell den Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten in einer Weise beeinflussen, die befürchten lässt, dass sie dadurch die Verwirklichung eines einheitlichen Marktes zwischen Mitgliedstaaten behindern (vgl. Urteile vom 30. Juni 1966 in der Rechtssache 56/65, Société technique minière, Slg. 1966, 282, und vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 170)" (Randnr. 20). - EuGH, 11.01.2001 - C-76/99
Kommission / Frankreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-8/01
4: - Urteil vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-76/99 (Slg. 2001, I-249, Randnr. 27).
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-77/19
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Siehe auch die Schlussanträge des Generalanwalts Mischo in der Rechtssache Taksatorringen (C-8/01, EU:C:2002:562, Nr. 118).20 In diesem Sinne bereits die Schlussanträge des Generalanwalts Mischo in der Rechtssache Taksatorringen (C-8/01, EU:C:2002:562, Nrn. 125 ff.) - "muss man feststellen, dass er [der Markt] sich recht eigentümlich darstellt".
26 Vgl. Urteil vom 20. November 2003, Taksatorringen (…C-8/01, EU:C:2003:621, Rn. 59), und Schlussanträge des Generalanwalts Mischo in der Rechtssache Taksatorringen (C-8/01, EU:C:2002:562, Nrn. 131 ff.).