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   EuG, 12.05.2009 - T-410/07   

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https://dejure.org/2009,13241
EuG, 12.05.2009 - T-410/07 (https://dejure.org/2009,13241)
EuG, Entscheidung vom 12.05.2009 - T-410/07 (https://dejure.org/2009,13241)
EuG, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - T-410/07 (https://dejure.org/2009,13241)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Gemeinschaftswortmarke JURADO - Fehlen eines Antrags des Markeninhabers auf Verlängerung - Löschung der Marke bei Ablauf der Eintragung - Antrag des Inhabers einer ausschließlichen Lizenz auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Europäischer Gerichtshof

    Jurado Hermanos / OHMI (JURADO)

    Gemeinschaftsmarke - Gemeinschaftswortmarke JURADO - Fehlen eines Antrags des Markeninhabers auf Verlängerung - Löschung der Marke bei Ablauf der Eintragung - Antrag des Inhabers einer ausschließlichen Lizenz auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • EU-Kommission PDF

    Jurado Hermanos / HABM (JURADO)

    Gemeinschaftsmarke - Gemeinschaftswortmarke JURADO - Fehlen eines Antrags des Markeninhabers auf Verlängerung - Löschung der Marke bei Ablauf der Eintragung - Antrag des Inhabers einer ausschließlichen Lizenz auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • EU-Kommission

    Jurado Hermanos / HABM (JURADO)

    Gemeinschaftsmarke - Gemeinschaftswortmarke JURADO - Fehlen eines Antrags des Markeninhabers auf Verlängerung - Löschung der Marke bei Ablauf der Eintragung - Antrag des Inhabers einer ausschließlichen Lizenz auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablauf der Schutzfrist bei Fehlen eines Antrags des Markeninhabers auf Verlängerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablauf der Schutzfrist bei Fehlen eines Antrags des Markeninhabers auf Verlängerung - [Jurado Hermanos gegen HABM]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Jurado Hermanos / OHMI (JURADO)

    Gemeinschaftsmarke - Gemeinschaftswortmarke JURADO - Fehlen eines Antrags des Markeninhabers auf Verlängerung - Löschung der Marke bei Ablauf der Eintragung - Antrag des Inhabers einer ausschließlichen Lizenz auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 16. November 2007 - Jurado Hermanos / HABM (JURADO)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 866/2007-2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 3. September 2007, mit der die Beschwerde des ausschließlichen Inhabers der Gemeinschaftswortmarke "JURADO" für Waren der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2010, 62
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuG, 14.12.2005 - T-210/01

    General Electric / Kommission - Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung der

    Auszug aus EuG, 12.05.2009 - T-410/07
    Ferner geht aus der Rechtsprechung hervor, dass die Verteidigungsrechte durch eine Verfahrensunregelmäßigkeit nur dann verletzt werden, wenn diese sich konkret auf die Verteidigungsmöglichkeit der betroffenen Unternehmen ausgewirkt hat (Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2005, General Electric/Kommission, T-210/01, Slg. 2005, II-5575, Randnr. 632 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Somit kann bei einer Nichtbeachtung der geltenden Regeln für den Schutz der Verteidigungsrechte das Verwaltungsverfahren nur dann mit einem Fehler behaftet sein, wenn nachgewiesen ist, dass dieses Verfahren andernfalls möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (Urteil General Electric/Kommission, Randnr. 632; vgl. in diesem Sinne auch Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991, Hercules Chemicals/Kommission, T-7/89, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 56, und vom 30. September 2003, Atlantic Container Line u. a./Kommission, T-191/98, T-212/98 bis T-214/98, Slg. 2003, II-3275, Randnr. 340).

  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

    Auszug aus EuG, 12.05.2009 - T-410/07
    Somit kann bei einer Nichtbeachtung der geltenden Regeln für den Schutz der Verteidigungsrechte das Verwaltungsverfahren nur dann mit einem Fehler behaftet sein, wenn nachgewiesen ist, dass dieses Verfahren andernfalls möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (Urteil General Electric/Kommission, Randnr. 632; vgl. in diesem Sinne auch Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991, Hercules Chemicals/Kommission, T-7/89, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 56, und vom 30. September 2003, Atlantic Container Line u. a./Kommission, T-191/98, T-212/98 bis T-214/98, Slg. 2003, II-3275, Randnr. 340).
  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 12.05.2009 - T-410/07
    Somit kann bei einer Nichtbeachtung der geltenden Regeln für den Schutz der Verteidigungsrechte das Verwaltungsverfahren nur dann mit einem Fehler behaftet sein, wenn nachgewiesen ist, dass dieses Verfahren andernfalls möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (Urteil General Electric/Kommission, Randnr. 632; vgl. in diesem Sinne auch Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991, Hercules Chemicals/Kommission, T-7/89, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 56, und vom 30. September 2003, Atlantic Container Line u. a./Kommission, T-191/98, T-212/98 bis T-214/98, Slg. 2003, II-3275, Randnr. 340).
  • EuG, 07.02.2007 - T-317/05

    'Kustom Musical Amplification / HABM (Forme d''une guitare)' - Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuG, 12.05.2009 - T-410/07
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör erstreckt sich auf alle tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkte, die die Grundlage der Entscheidungsfindung bilden, nicht aber auf den endgültigen Standpunkt, den die Verwaltung einnehmen will (vgl. Urteil des Gerichts vom 7. Februar 2007, Kustom Musical Amplification/HABM [Form einer Gitarre], T-317/05, Slg. 2007, II-427, Randnrn.
  • EuG, 21.04.2021 - T-663/19

    Hasbro/ EUIPO - Kreativni Dogadaji (MONOPOLY)

    Somit kann bei einer Nichtbeachtung der geltenden Regeln für den Schutz der Verteidigungsrechte das Verwaltungsverfahren nur dann mit einem Fehler behaftet sein, wenn nachgewiesen ist, dass dieses Verfahren andernfalls möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (vgl. Urteil vom 12. Mai 2009, Jurado Hermanos/HABM [JURADO], T-410/07, EU:T:2009:153, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.07.2021 - T-668/19

    Ardagh Metal Beverage Holdings/ EUIPO (Combinaison de sons à l'ouverture d'une

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör erstreckt sich auf alle tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkte, die die Grundlage der Entscheidungsfindung bilden, nicht aber auf den endgültigen Standpunkt, den die Verwaltung einnehmen will (vgl. Urteil vom 12. Mai 2009, Jurado Hermanos/HABM [JURADO], T-410/07, EU:T:2009:153, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 26.07.2023 - T-315/22

    Yayla Türk/ EUIPO - Marmara Import-Export (Sütat) - Unionsmarke -

    Somit kann bei einer Nichtbeachtung der geltenden Regeln, die dem Schutz der Verteidigungsrechte dienen, das Verwaltungsverfahren nur dann mit einem Fehler behaftet sein, wenn nachgewiesen ist, dass dieses Verfahren andernfalls zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. Urteil vom 12. Mai 2009, Jurado Hermanos/HABM [JURADO], T-410/07, EU:T:2009:153, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zweitens genügt es in Bezug auf die Schlussfolgerungen, die aus der oben erwähnten Recherche gezogen wurden, mit dem EUIPO und der Streithelferin daran zu erinnern, dass nach der Rechtsprechung der Anspruch auf rechtliches Gehör sich nicht auf den endgültigen Standpunkt erstreckt, den die Verwaltung einnehmen will (vgl. Urteil vom 12. Mai 2009, JURADO, T-410/07, EU:T:2009:153, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 23.09.2020 - T-557/19

    Seven/ EUIPO (7Seven) - Unionsmarke - Unionsbildmarke 7Seven - Fehlender Antrag

    Nach letzterer Bestimmung setzt ein solcher Antrag vor dem EUIPO voraus, dass erstens der Antragsteller Beteiligter des betreffenden Verfahrens ist, dass er zweitens trotz Beachtung aller nach den gegebenen Umständen gebotenen Sorgfalt verhindert gewesen ist, gegenüber dem EUIPO eine Frist einzuhalten, und dass drittens diese Verhinderung den Verlust eines Rechts oder eines Rechtsbehelfs zur unmittelbaren Folge hat (Urteile vom 12. Mai 2009, Jurado Hermanos/HABM [JURADO], T-410/07, EU:T:2009:153, Rn. 15, und vom 5. April 2017, Renfe-Operadora/EUIPO [AVE], T-367/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:255, Rn. 24).

    Was die erste Voraussetzung angeht, können gemäß Art. 53 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001 nur der Markeninhaber oder eine von ihm ausdrücklich ermächtigte Person als Beteiligte des Verfahrens über die Verlängerung angesehen werden (Urteil vom 12. Mai 2009, JURADO, T-410/07, EU:T:2009:153, Rn. 16).

    Allerdings ergibt sich aus diesen Bestimmungen keineswegs, dass die Klägerin als Inhaberin einer Lizenz an der gegenständlichen Marke hinsichtlich der Verlängerung ihrer Eintragung dem Markeninhaber rechtlich gleichgestellt ist, sondern vielmehr, dass sie wie jeder andere, um eine Verlängerung beantragen zu können, vom Markeninhaber ausdrücklich ermächtigt worden sein und dies nachweisen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Mai 2009, JURADO, T-410/07, EU:T:2009:153, Rn. 21).

  • EuG, 17.04.2024 - T-76/23

    DDP Specialty Electronic Materials US 8/ EUIPO - Taniobis (AMBERTEC)

    Ainsi, le non-respect des règles en vigueur ayant pour finalité de protéger les droits de la défense n'est susceptible de vicier la procédure administrative que s'il est établi que celle-ci aurait pu aboutir à un résultat différent en son absence [voir arrêts du 12 mai 2009, Jurado Hermanos/OHMI (JURADO), T-410/07, EU:T:2009:153, point 32 et jurisprudence citée, et du 6 avril 2022, Biogena/EUIPO - Alter Farmacia (NUTRIFEM AGNUBALANCE), T-370/21, non publié, EU:T:2022:215, point 27 et jurisprudence citée].
  • EuG, 17.12.2010 - T-13/09

    'Storck / HABM (Forme d''une souris en chocolat)' - Gemeinschaftsmarke -

    Somit kann bei einer Nichtbeachtung der geltenden Regeln für den Schutz der Verteidigungsrechte das Verwaltungsverfahren nur dann mit einem Fehler behaftet sein, wenn nachgewiesen ist, dass dieses Verfahren andernfalls möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (vgl. Urteil des Gerichts vom 12. Mai 2009, Jurado Hermanos/HABM [JURADO], T-410/07, Slg. 2009, I-1345, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 23.09.2009 - T-20/08

    Evets / HABM (DANELECTRO) - Gemeinschaftsmarke - Gemeinschaftswortmarke

    Somit kann bei einer Nichtbeachtung der geltenden Regeln für den Schutz der Verteidigungsrechte das Verwaltungsverfahren nur dann mit einem Fehler behaftet sein, wenn nachgewiesen ist, dass dieses Verfahren andernfalls möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (vgl. Urteil des Gerichts vom 12. Mai 2009, Jurado Hermanos/HABM [JURADO], T-410/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 01.06.2016 - T-34/15

    Wolf Oil / EUIPO - SCT Lubricants (CHEMPIOIL)

    Cette disposition consacre, dans le cadre du droit des marques de l'Union européenne, le principe général de protection des droits de la défense [voir arrêt du 12 mai 2009, Jurado Hermanos/OHMI (JURADO), T-410/07, EU:T:2009:153, point 31 et jurisprudence citée].
  • EuG, 15.07.2015 - T-611/13

    Australian Gold / OHMI - Effect Management & Holding (HOT) - Gemeinschaftsmarke -

    Aus der Rechtsprechung zu Art. 75 Satz 2 der Verordnung Nr. 207/2009 geht nämlich hervor, dass bei einer Nichtbeachtung dieser Bestimmung - die das Ziel verfolgt, die Verteidigungsrechte zu schützen, indem sie vorsieht, dass die Entscheidungen des HABM "nur auf Gründe gestützt werden [dürfen], zu denen die Beteiligten sich äußern konnten" - das Verwaltungsverfahren nur dann mit einem Fehler behaftet sein kann, wenn nachgewiesen ist, dass es andernfalls möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (vgl. Urteil vom 12. Mai 2009, Jurado Hermanos/HABM [JURADO], T-410/07, Slg, EU:T:2009:153, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.06.2012 - T-542/10

    XXXLutz Marken / OHMI - Meyer Manufacturing (CIRCON) - Gemeinschaftsmarke -

    Somit kann bei einer Nichtbeachtung der geltenden Bestimmungen über den Schutz der Verteidigungsrechte das Verwaltungsverfahren nur dann mit einem Fehler behaftet sein, wenn nachgewiesen ist, dass dieses Verfahren andernfalls möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (vgl. Urteil des Gerichts vom 12. Mai 2009, Jurado Hermanos/HABM [JURADO], T-410/07, Slg. 2009, II-1345, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 20.02.2013 - T-378/11

    Langguth Erben / HABM (MEDINET) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 24.11.2010 - T-137/09

    Nike International / OHMI - Muñoz Molina (R10) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 06.09.2013 - T-599/10

    Eurocool Logistik / OHMI - Lenger (EUROCOOL) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 17.01.2017 - T-225/15

    QuaMa Quality Management / EUIPO - Microchip Technology (medialbo) - Unionsmarke

  • EuG, 24.02.2016 - T-816/14

    Tayto Group / OHMI - MIP Metro (REAL HAND COOKED)

  • EuG, 27.06.2012 - T-523/10

    Interkobo / OHMI - XXXLutz Marken (my baby) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 16.07.2015 - T-631/14

    Roland / OHMI - Louboutin (Nuance de rouge sur la semelle d'une chaussure)

  • EuG, 26.03.2014 - T-534/12

    Still / HABM (Fleet Data Services) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldungen der

  • EuG, 01.03.2016 - T-40/09

    Advance Magazine Publishers / OHMI - Selecciones Americanas (VOGUE CAFÉ)

  • EuG, 25.10.2012 - T-191/11

    Automobili Lamborghini / OHMI - Miura Martínez (Miura) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 25.11.2015 - T-320/14

    Sephora / OHMI - Mayfield Trading (Représentation de deux lignes verticales

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