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Rechtsprechung
   EuGöD, 13.03.2013 - F-91/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3707
EuGöD, 13.03.2013 - F-91/10 (https://dejure.org/2013,3707)
EuGöD, Entscheidung vom 13.03.2013 - F-91/10 (https://dejure.org/2013,3707)
EuGöD, Entscheidung vom 13. März 2013 - F-91/10 (https://dejure.org/2013,3707)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    AK / Kommission

    Öffentlicher Dienst - Beamte - Art. 43 Abs. 1 des Statuts - Verspätete Erstellung der Beurteilungen der beruflichen Entwicklung - Immaterieller Schaden - Verlust einer Beförderungschance

  • EU-Kommission

    AK / Kommission

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 30. September 2010 - AK/Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Öffentlicher Dienst - Antrag auf Aufhebung der Entscheidung, mit der der Antrag des Klägers auf Ersatz des aufgrund der Nichterstellung von Beurteilungen über die berufliche Entwicklung erlittenen Schadens und auf Eröffnung einer verwaltungsinternen Untersuchung zur ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (29)

  • EuG, 20.04.2005 - T-86/04

    Sundholm / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 13.03.2013 - F-91/10
    Rn. 6 Die BBE der Klägerin für den Zeitraum vom 1. Juli 2001 bis zum 31. Dezember 2002 (im Folgenden: BBE 2001-2002), die ursprünglich am 10. April 2003 erstellt worden war, wurde vom Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften mit Urteil vom 20.

    April 2005, [AK]/Kommission (T-86/04, im Folgenden: Urteil vom 20. April 2005), ein erstes Mal aufgehoben.

    - ihr einen Betrag von 35 000 Euro für den erlittenen immateriellen Schaden zu zahlen, der sich aus dem Fortbestehen einer nicht ordnungsgemäßen dienstrechtlichen Stellung trotz insbesondere der Urteile vom 20.

    Rn. 36 Die Kommission macht ferner geltend, dass die BBE 2001-2002 mit Urteil vom 20.

    Rn. 40 Die vorliegende Klage betrifft daher nicht denselben Gegenstand wie die Klagen, über die in den Urteilen vom 20.

    Mangels Maßnahmen zur Umsetzung der Urteile vom 20.

    Insbesondere sei die Überschreitung einer angemessenen Frist für die Umsetzung der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 23. April 2007 hinsichtlich der BBE 2005 und der Urteile vom 20.

    Rn. 56 Aus alledem ergibt sich, dass die Kommission einen Fehler begangen hat, indem sie die BBE 2001-2002, 2004, 2005 und 2008 nicht zu den vorgeschriebenen Zeitpunkten erstellt und nicht innerhalb angemessener Fristen die sich aus den Urteilen vom 20.

    Da an sie keine Verdienst- und Prioritätspunkte vergeben worden seien, habe die Kommission seit dem Jahr 2003 ihre Situation für eine mögliche Beförderung nicht berücksichtigen können, und wegen ihrer zahlreichen Fehler habe sie die Urteile vom 20.

  • EuGH, 22.12.2008 - C-198/07

    Gordon / Kommission - Rechtsmittel - Beurteilung der beruflichen Entwicklung - …

    Auszug aus EuGöD, 13.03.2013 - F-91/10
    Rn. 27 Gestützt auf das Urteil des Gerichtshofs vom 22. Dezember 2008, Gordon/Kommission (C-198/07 P), trägt die Klägerin bei ihren Ausführungen zur Begründetheit ihrer Klage u. a. vor, dass ihre Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nicht dazu geführt habe, dass sie den Anspruch, dass ihre Arbeit durch eine gerechte und angemessene Beurteilung gewürdigt werde, verloren habe.

    Das Urteil Gordon/Kommission sei im vorliegenden Fall nicht einschlägig, da in jener Rechtssache die Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder voller Dienstunfähigkeit von Amts wegen nicht endgültig festgestanden habe, so dass die Möglichkeit einer Wiedereinstellung des Betroffenen nicht hypothetisch gewesen sei (Urteil Gordon/Kommission, Randnr. 48).

    Rn. 30 Im Urteil Gordon/Kommission hat der Gerichtshof im Übrigen darauf hingewiesen, dass ein Beamter, der vom Invaliditätsausschuss für dauernd voll dienstunfähig erklärt wird, zwar von Amts wegen in den Ruhestand versetzt wird, seine Situation im Gegensatz insbesondere zu derjenigen eines Beamten, der das Ruhestandsalter erreicht hat, aber reversibel ist: Bei einem solchen Beamten besteht nämlich die Möglichkeit, dass er seinen Dienst innerhalb eines Unionsorgans eines Tages wieder aufnimmt, so dass seine Tätigkeit lediglich ruht, da seine Situation innerhalb der Organe vom Fortbestand der Voraussetzungen abhängt, die den betreffenden Zustand der Dienstunfähigkeit begründen, der in regelmäßigen Abständen überprüft werden kann.

    Der Gerichtshof hat daher entschieden, dass ein dauernd voll dienstunfähiger Beamter ein Interesse daran behält, eine BBE anzufechten (Urteil Gordon/Kommission, oben in Randnr. 27 angeführt, Randnrn.

    Rn. 31 In der Rechtssache, die zum Urteil Gordon/Kommission geführt hat, wurde die dauernde volle Dienstunfähigkeit des Betroffenen jedoch nicht als endgültig feststehend angesehen, und die Möglichkeit seiner Wiedereinstellung war nicht nur hypothetisch, sondern durchaus real (Urteil Gordon/Kommission, oben in Randnr. 27 angeführt, Randnr. 48).

    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof festgestellt, dass ein dauernd voll dienstunfähiger Beamter einen dem eines Beamten im aktiven Dienst entsprechenden Anspruch darauf hat, dass bei der Erstellung seiner BBE gerecht, objektiv und im Einklang mit den Maßstäben einer ordnungsgemäßen Beurteilung vorgegangen wird, sofern seine Wiedereinstellung bei den Organen in Betracht kommt (Urteil Gordon/Kommission, oben in Randnr. 27 angeführt, Randnr. 49).

    Rn. 33 Im Urteil Gordon/Kommission hat sich der Gerichtshof jedoch in diesem Sinne geäußert, als er über Rechtsmittelgründe zu entscheiden hatte, die gegen ein Urteil des Gerichts erster Instanz gerichtet waren, das selbst wiederum eine Klage auf Aufhebung einer BBE zum Gegenstand hatte.

  • EuG, 30.09.2004 - T-246/02

    Ferrer de Moncada / Kommission - Beamte - Beurteilung - Verspätete Erstellung - …

    Auszug aus EuGöD, 13.03.2013 - F-91/10
    Rn. 60 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Verspätung bei der Erstellung der BBE für sich allein schon deshalb geeignet, einem Beamten zu schaden, weil der Ablauf seiner Laufbahn beeinträchtigt werden kann, wenn zu einem Zeitpunkt, zu dem Entscheidungen, die ihn angehen, getroffen werden müssen, eine solche Beurteilung fehlt (Urteile des Gerichts erster Instanz vom 28. Mai 1997, Burban/Parlament, T-59/96, Randnr. 68, und vom 30. September 2004, Ferrer de Moncada/Kommission, T-246/02, Randnr. 68).

    Rn. 76 Insbesondere kann sich ein Beamter nicht über die verspätete Erstellung seiner BBE beschweren, wenn diese Verspätung ihm zumindest teilweise zuzurechnen ist oder wenn er erheblich zu ihr beigetragen hat (Urteile des Gerichts erster Instanz vom 30. September 2003, Tatti/Kommission, T-296/01, Randnr. 60, Lebedef/Kommission, oben in Randnr. 49 angeführt, Randnr. 57, und Ferrer de Moncada/Kommission, oben in Randnr. 61 angeführt, Randnr. 85).

    Ohne den Nachweis eines Missbrauchs kann ihr nicht vorgeworfen werden, dass sie alle internen Beschwerdemöglichkeiten systematisch ausgenutzt hat (zum letzten Punkt vgl. Urteil Ferrer de Moncada/Kommission, oben in Randnr. 60 angeführt, Randnr. 86) oder dass sie nach ihrer Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen wieder in ihrem Heimatland lebt, was den Austausch von Informationen auf dem Postweg erforderlich gemacht habe.

  • EuG, 23.10.2003 - T-279/01

    Lebedef / Kommission

    Auszug aus EuGöD, 13.03.2013 - F-91/10
    Liegen keine besonderen Umstände vor, begeht die Verwaltung daher einen Amtsfehler, der ihre Haftung begründen kann, wenn sie die BBE verspätet erstellt (Urteil des Gerichts erster Instanz vom 23. Oktober 2003, Lebedef/Kommission, T-279/01, Randnrn. 55 und 56).

    Rn. 76 Insbesondere kann sich ein Beamter nicht über die verspätete Erstellung seiner BBE beschweren, wenn diese Verspätung ihm zumindest teilweise zuzurechnen ist oder wenn er erheblich zu ihr beigetragen hat (Urteile des Gerichts erster Instanz vom 30. September 2003, Tatti/Kommission, T-296/01, Randnr. 60, Lebedef/Kommission, oben in Randnr. 49 angeführt, Randnr. 57, und Ferrer de Moncada/Kommission, oben in Randnr. 61 angeführt, Randnr. 85).

  • EuGöD, 12.05.2011 - F-50/09

    Missir Mamachi di Lusignano / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - …

    Auszug aus EuGöD, 13.03.2013 - F-91/10
    Rn. 35 Das Interesse, das ein Beamter, der wegen Dienstunfähigkeit von Amts wegen in den Ruhestand versetzt worden ist, grundsätzlich an einem Ersatz des Schadens behält, den er wegen der verspäteten Erstellung seiner BBE tatsächlich erlitten hat, entbindet diesen Beamten jedoch nicht davon, die von der Rechtsprechung immer wieder genannten Regeln für die außervertragliche Haftung der Europäischen Union einzuhalten, insbesondere die Voraussetzung, dass er für den Erhalt einer Entschädigung nachweisen muss, dass er einen tatsächlichen und sicheren Schaden erlitten hat (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofs vom 27. Januar 1982, Birra Wührer u. a./Rat und Kommission, 256/80, 257/80, 265/80, 267/80 und 5/81, Randnr. 9; Urteil des Gerichts erster Instanz vom 12. Dezember 1996, Stott/Kommission, T-99/95, Randnr. 72; Urteile des Gerichts vom 12. Mai 2011, Missir Mamachi di Lusignano/Kommission, F-50/09, Randnr. 117, Rechtsmittel beim Gericht der Europäischen Union anhängig, Rechtssache T-401/11 P, und vom 13. September 2011, AA/Kommission, F-101/09, Randnr. 78).
  • EuG, 10.07.2014 - T-401/11

    Missir Mamachi di Lusignano u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst …

    Auszug aus EuGöD, 13.03.2013 - F-91/10
    Rn. 35 Das Interesse, das ein Beamter, der wegen Dienstunfähigkeit von Amts wegen in den Ruhestand versetzt worden ist, grundsätzlich an einem Ersatz des Schadens behält, den er wegen der verspäteten Erstellung seiner BBE tatsächlich erlitten hat, entbindet diesen Beamten jedoch nicht davon, die von der Rechtsprechung immer wieder genannten Regeln für die außervertragliche Haftung der Europäischen Union einzuhalten, insbesondere die Voraussetzung, dass er für den Erhalt einer Entschädigung nachweisen muss, dass er einen tatsächlichen und sicheren Schaden erlitten hat (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofs vom 27. Januar 1982, Birra Wührer u. a./Rat und Kommission, 256/80, 257/80, 265/80, 267/80 und 5/81, Randnr. 9; Urteil des Gerichts erster Instanz vom 12. Dezember 1996, Stott/Kommission, T-99/95, Randnr. 72; Urteile des Gerichts vom 12. Mai 2011, Missir Mamachi di Lusignano/Kommission, F-50/09, Randnr. 117, Rechtsmittel beim Gericht der Europäischen Union anhängig, Rechtssache T-401/11 P, und vom 13. September 2011, AA/Kommission, F-101/09, Randnr. 78).
  • EuG, 25.06.2010 - T-66/01

    Imperial Chemical Industries / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer …

    Auszug aus EuGöD, 13.03.2013 - F-91/10
    Rn. 38 Insoweit ist daran zu erinnern, dass eine Klage wegen der Rechtskraft eines früheren Urteils, mit dem über eine Klage entschieden wurde, die dieselben Parteien und denselben Gegenstand betraf und auf demselben Grund beruhte, unzulässig ist (Urteil des Gerichtshofs vom 19. September 1985, Hoogovens Groep/Kommission, 172/83 und 226/83, Randnr. 9; Urteil des Gerichts erster Instanz vom 5. Juni 1996, NMB u. a./Kommission, T-162/94, Randnr. 37; Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 25. Juni 2010, 1mperial Chemical Industries/Kommission, T-66/01, Randnr. 197).
  • EuG, 12.07.2011 - T-80/09

    Kommission / Q - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - …

    Auszug aus EuGöD, 13.03.2013 - F-91/10
    Daraus folgt, dass die Vorschrift in dieser Auslegung selbst auf Rechtsverhältnisse angewandt werden kann und muss, die vor Verkündung des Urteils, in dem die betreffende Auslegung vorgenommen wurde, entstanden oder begründet worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Juli 2011, Kommission/Q, T-80/09 P, Randnr. 164).
  • EuG, 10.11.2010 - T-260/09

    Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) gegen …

    Auszug aus EuGöD, 13.03.2013 - F-91/10
    Rn. 69 Der Verlust einer Chance, wie insbesondere die einer früheren Beförderung, stellt nach der Rechtsprechung, sofern er hinreichend belegt ist, einen ersatzfähigen materiellen Schaden dar (Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 10. November 2010, HABM/Simões Dos Santos, T-260/09 P, Randnr. 104; Urteil AA/Kommission, oben in Randnr. 35 angeführt, Randnr. 81).
  • EuG, 05.06.1996 - T-162/94

    NMB France SARL, NMB-Minebea-GmbH, NMB UK Ltd und NMB Italia Srl gegen Kommission …

    Auszug aus EuGöD, 13.03.2013 - F-91/10
    Rn. 38 Insoweit ist daran zu erinnern, dass eine Klage wegen der Rechtskraft eines früheren Urteils, mit dem über eine Klage entschieden wurde, die dieselben Parteien und denselben Gegenstand betraf und auf demselben Grund beruhte, unzulässig ist (Urteil des Gerichtshofs vom 19. September 1985, Hoogovens Groep/Kommission, 172/83 und 226/83, Randnr. 9; Urteil des Gerichts erster Instanz vom 5. Juni 1996, NMB u. a./Kommission, T-162/94, Randnr. 37; Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 25. Juni 2010, 1mperial Chemical Industries/Kommission, T-66/01, Randnr. 197).
  • EuG, 12.12.1996 - T-99/95

    Peter Esmond Stott gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

  • EuG, 12.12.2002 - T-135/00

    Morello / Kommission

  • EuG, 05.05.2011 - T-402/09

    Marcuccio / Kommission

  • EuG, 28.05.1997 - T-59/96

    Beamte - Verspätete Erstellung der Beurteilung - Schadensersatzklage - …

  • EuG, 10.07.1997 - T-81/96

    Beamte - Dienstbezüge - Berichtigungskoeffizient - Maßnahmen zur Durchführung …

  • EuG, 01.09.2010 - T-91/09

    Skareby / Kommission

  • EuGöD, 08.05.2008 - F-6/07

    Suvikas / Rat

  • EuGöD, 23.11.2010 - F-50/08

    Bartha / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Allgemeines Auswahlverfahren …

  • EuG, 31.05.2005 - T-105/03

    Dionyssopoulou / Rat

  • EuGöD, 10.11.2009 - F-93/08

    N / Parlament

  • EuGöD, 17.04.2007 - F-44/06

    C / Kommission

  • EuG, 30.09.2003 - T-296/01

    Tatti / Kommission

  • EuGöD, 13.09.2011 - F-101/09

    AA / Kommission

  • EuGöD, 05.06.2012 - F-71/10

    Cantisani / Kommission

  • EuGöD, 13.12.2007 - F-42/06

    Sundholm / Kommission

  • EuG, 06.10.2009 - T-102/08

    Asa Sundholm gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - …

  • EuGöD, 11.05.2010 - F-55/09

    Maxwell / Kommission

  • EuG, 14.10.2004 - T-256/02

    I / Gerichtshof

  • EuG, 23.10.2003 - T-25/02

    Sautelet / Kommission

  • EuG, 14.12.2022 - T-296/21

    SU/ EIOPA - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Befristeter Vertrag - …

    Rn. 87 Das Bestehen einer ernsthaften Chance hängt nicht von dem Grad der Wahrscheinlichkeit des Eintritts dieser Chance ab; dieser Gesichtspunkt wird anschließend, wenn dieses Bestehen anerkannt wird, bei der Bestimmung des Umfangs des erlittenen materiellen Schadens und seiner Entschädigung berücksichtigt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juni 2006, Girardot/Kommission, T-10/02, EU:T:2006:148, Rn. 119, und vom 13. März 2013, AK/Kommission, F-91/10, EU:F:2013:34, Rn. 74).

    So ist bereits entschieden worden, dass der Verlust einer Chance, die mit 50 % (…Urteil vom 6. Juni 2006, Girardot/Kommission, T-10/02, EU:T:2006:148, Rn. 119) oder mit 25 % (…Urteil vom 12. April 2016, CP/Parlament, F-98/15, EU:F:2016:76, Rn. 83) bewertet wird, oder sogar der Verlust einer "sehr geringen" Chance (Urteil vom 13. März 2013, AK/Kommission, F-91/10, EU:F:2013:34, Rn. 74) in Anbetracht der Umstände dieser Rechtssachen ernsthaft genug war, um zu belegen, dass die Chance tatsächlich bestand.

  • EuG, 13.12.2018 - T-591/16

    Wahlström/ Frontex - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Frontex - …

    Rn. 55 À cet égard, il résulte de l'article 43, premier alinéa, du statut, applicable aux agents temporaires en vertu de l'article 15, paragraphe 2, du RAA, que l'administration doit veiller à la rédaction périodique de rapports concernant la compétence, le rendement et la conduite dans le service de chaque fonctionnaire, tant pour des motifs de bonne administration que pour sauvegarder les intérêts des fonctionnaires (voir, en ce sens, arrêt du 13 mars 2013, AK/Commission, F-91/10, EU:F:2013:34, point 49).

    Rn. 56 En effet, les rapports d'évaluation constituent une preuve écrite et formelle quant à la qualité du travail que l'agent a accompli pendant la période considérée (voir, en ce sens, arrêt du 13 mars 2013, AK/Commission, F-91/10, EU:F:2013:34, point 60).

  • EuG, 24.10.2018 - T-162/17

    Fernández González/ Kommission - Öffentlicher Dienst - …

    Rn. 118 Selon la jurisprudence, pour déterminer le montant de l'indemnité à verser au titre de la perte d'une chance, il convient, après avoir identifié la nature de la chance dont le fonctionnaire ou l'agent a été privé, de déterminer la date à partir de laquelle il aurait pu bénéficier de cette chance, puis de quantifier ladite chance et, enfin, de préciser quelles ont été pour lui les conséquences financières de cette perte de chance (voir arrêt du 13 mars 2013, AK/Commission, F-91/10, EU:F:2013:34, point 91 et jurisprudence citée).

    Cependant, lorsque ladite chance ne peut pas être quantifiée de cette manière, il est admis que le préjudice subi puisse être évalué ex æquo et bono (voir arrêt du 13 mars 2013, AK/Commission, F-91/10, EU:F:2013:34, point 92 et jurisprudence citée).

  • EuG, 22.11.2023 - T-484/22

    QN/ eu-LISA - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Neueinstufung - …

    Rn. 66 Insoweit ergibt sich erstens aus Art. 6 Abs. 2 des Statuts, dass die Multiplikationssätze unbeschadet des Grundsatzes einer Beförderung aufgrund der Verdienste eine durchschnittliche Laufbahn widerspiegeln (Urteil vom 13. März 2013, AK/Kommission, F-91/10, EU:F:2013:34, Rn. 71).

    Zweitens verstößt nach Art. 6 Abs. 2 des Statuts die Beschränkung der Geschwindigkeit, mit der Beamte befördert werden können, durch eine auf den Multiplikationssätzen beruhende Voraussetzung des durchschnittlichen Dienstalters in der Besoldungsgruppe nicht gegen den Grundsatz einer Beförderung aufgrund der Verdienste (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. März 2013, AK/Kommission, F-91/10, EU:F:2013:34, Rn. 71), und dies gilt erst recht für Bedienstete, die nicht dieselbe Anwartschaft auf eine Laufbahn haben wie Beamte.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2019 - C-13/18

    Sole-Mizo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …

    Diese Ausnahme wird durch die Rechtsprechung zum Verlust einer Chance gut veranschaulicht, vgl. insbesondere Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union vom 13. März 2013, AK/Kommission (F-91/10, EU:F:2013:34, Rn. 92).
  • EuGöD, 08.12.2014 - F-4/13

    Öffentlicher Dienst - Antrag auf Aufhebung der Entscheidung, mit der die …

    En premier lieu, le requérant aurait été mis à la retraite parce qu'il avait atteint la limite d'âge et ne pourrait, dès lors, avoir subi aucun préjudice moral réel et certain résultant d'un état d'incertitude quant à son avenir professionnel, à la différence de ce qui a été jugé dans l'affaire ayant donné lieu à l'arrêt AK/Commission (F-91/10, EU:F:2013:34).
  • EuG, 26.05.2014 - T-288/13

    AK / Kommission

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 13. März 2013, AK/Kommission (F-91/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils.
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