Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 21.06.2005

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 02.05.2005 - 3 W 94/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6458
OLG Zweibrücken, 02.05.2005 - 3 W 94/05 (https://dejure.org/2005,6458)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.05.2005 - 3 W 94/05 (https://dejure.org/2005,6458)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. Mai 2005 - 3 W 94/05 (https://dejure.org/2005,6458)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur schriftlichen Anzeige der Beendigung einer Sicherungshypothek; Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Zwangsgeldes auf Grund des § 33 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG); Erforderlichkeit der Anmeldung der Beendigung ...

  • Judicialis

    FGG § 33; ; FGG § 159 Abs. 1 Satz 2; ; FGG §§ 133 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 33
    Anforderungen an Zwangsgeldfestsetzung nach § 33 FGG in Registersache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 229
  • Rpfleger 2005, 543
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Siegen, 15.11.1990 - 4 T 349/90
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.05.2005 - 3 W 94/05
    Es ist bereits streitig, ob die gesetzlich nicht vorgeschriebene Anmeldung der Beendigung der (Nachtrags-) Liquidation zur Eintragung in das Vereinsregister entsprechend § 157 Abs. 1 HGB, § 273 Abs. 1 AktG und 74 Abs. 1 GmbHG erforderlich oder lediglich zulässig ist (erforderlich: MüKo/Reuter, BGB, 4. Aufl., § 75 Rdnr. 5; Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., §§ 74-76 Rdnr. 3; Staudinger/Habermann, BGB, § 74 Rdnr. 3; Böttcher, RPfleger 1988, 175; Eichler RPfleger 2004, 199; Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 17. Aufl., Rdnr. 421; zulässig: Soergel/Hadding BGB 13. Aufl., § 74 Rdnr. 2; Stöber, Handbuch zum Vereinsrecht, 9. Aufl., Rdnr. 1148; Stöber; Meyer-Stolte Anmerkung zu LG Siegen in RPfleger 1991, 115).
  • BayObLG, 13.10.1978 - BReg. 1 Z 111/78

    Ermittlungspflicht; Aufklärungsmittel; Androhung; Auferlegung; Zwangsgeld

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.05.2005 - 3 W 94/05
    Eine solche Befugnis kann aber nicht schon allein aus § 33 FGG hergeleitet werden; denn diese Bestimmung ermöglicht die Anordnung von Erzwingungsmaßnahmen (Beugemitteln) nur unter der Voraussetzung, dass schon die Befugnis, eine Handlung, Duldung oder Unterlassung zu verlangen (d.h. eine vollziehbare Verpflichtung hierzu begründen) zu können, sich aus dem Gesetz ergibt (Keidel/Kuntze/Winkler/Zimmermann, FGG, 15. Aufl., § 33 Rdnr. 1 m.w.N.; BayObLG RPfleger 1979, 25 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 03.12.2008 - 21 WF 710/08
    Nach anderer Meinung ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.1995 - 3 W 94/05 -, FamRZ 1995, 1506 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.08.1997 - 2 U 6/97 -, FamRZ 1998, 485 ; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, Rdn. 52; Zimmermann, Prozesskostenhilfe, Rdn. 196 Beitritt; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, § 114 Rdn. 26 Streithelfer und Rdn. 129; Zöller-Philippi, ZPO, § 114 Rdn. 56; Musielak-Fischer, ZPO, § 114 Rdn. 28; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, § 114 Rdn. 106) muss der beitretende Elternteil darlegen, dass er selbständige eigene Beiträge zur Durchsetzung der Rechte des Kindes leisten will.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 21.06.2005 - 3Z BR 258/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7862
BayObLG, 21.06.2005 - 3Z BR 258/04 (https://dejure.org/2005,7862)
BayObLG, Entscheidung vom 21.06.2005 - 3Z BR 258/04 (https://dejure.org/2005,7862)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Juni 2005 - 3Z BR 258/04 (https://dejure.org/2005,7862)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 5; BeurkG § 17; KostO § 16
    Leistung von Sacheinlagen bei GmbH-Gründung durch Dritte; Hinweispflicht des Notars auf billigere, gleich sichere Gestaltungsmöglichkeit

  • Judicialis

    GmbHG § 5

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 5
    Sacheinlagen an GmbH durch Dritte - Informationspflichten des Notars zur gebührengünstigen Geschäftsgestaltung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Leistung einer Sacheinlage an eine GmbH durch Dritte; Pflicht eines Notar zur Informierung der Beteiligten über eine gebührengünstigere Gestaltung des Geschäfts; Auflösung eines Zweckverbandes; Voraussetzungen einer vereinbarten Aufgabenübertragung mit Übergang der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 229
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 01.10.2004 - 3Z BR 129/04

    Darlegungspflicht bei Einwand unrichtiger Sachbehandlung und Aufrechnung mit

    Auszug aus BayObLG, 21.06.2005 - 3Z BR 258/04
    Deshalb treffen ihn hinsichtlich solcher Gegenansprüche auch im Verfahren der Notarkostenbeschwerde dem Zivilprozess vergleichbare Darlegungs- und Substantiierungspflichten (vgl. BayObLG, Beschluss vom 1.10.2004, 3Z BR 129/04; OLG Hamm FGPrax 2004, 49/50).
  • OLG Hamm, 29.07.2003 - 15 W 220/03

    Amtsermittlung und Ausforschungsbeweis

    Auszug aus BayObLG, 21.06.2005 - 3Z BR 258/04
    Deshalb treffen ihn hinsichtlich solcher Gegenansprüche auch im Verfahren der Notarkostenbeschwerde dem Zivilprozess vergleichbare Darlegungs- und Substantiierungspflichten (vgl. BayObLG, Beschluss vom 1.10.2004, 3Z BR 129/04; OLG Hamm FGPrax 2004, 49/50).
  • BayObLG, 23.07.2003 - 3Z BR 42/03

    Rechtliches Gehör für Notarkasse im Verfahren der Notarkostenbeschwerde

    Auszug aus BayObLG, 21.06.2005 - 3Z BR 258/04
    In einem Beschwerdeverfahren zur Überprüfung der Kostenberechnung eines Notars (§ 156 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 6 Satz 1 KostO) muss der Notarkasse (§ 113 Abs. 1 BNotO) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden (BayObLGZ 2003, 190/191), sofern sich diese noch nicht hat äußern können.
  • BayObLG, 17.03.2004 - 3Z BR 32/04

    Notarkosten; Beschwerde; Anhörung der Notarkasse

    Auszug aus BayObLG, 21.06.2005 - 3Z BR 258/04
    Dies gilt auch, wenn ein Schwerpunkt des Verfahrens - wie hier - bei der Frage des Bestehens einer Gegenforderung liegt (Senatsbeschluss vom 17.3.2004, 3Z BR 32/04).
  • EuGH, 21.03.2002 - C-264/00

    Gründerzentrum

    Auszug aus BayObLG, 21.06.2005 - 3Z BR 258/04
    Die Richtlinie 69/335/EWG des Rates v. 17.7.1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital i.d.F. der Richtlinie 85/303/EWG des Rates v. 10.6.1985 in der Auslegung der Entscheidung der 6. Kammer des EuGH vom 21. März 2002 (DNotZ 2002, 389) betrifft nur die Tätigkeit beamteter Notare, deren Gebühren teilweise dem Staat zufließen.
  • OLG Hamm, 07.05.2002 - 15 W 282/01

    Gebühr des Anwaltsnotars für notarielle Beurkundung von

    Auszug aus BayObLG, 21.06.2005 - 3Z BR 258/04
    Sie ist nicht auf die in Bayern tätigen selbständigen Nurnotare übertragbar (vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 2002, 1431 zu der insoweit identischen Sachlage bei Anwaltsnotaren).
  • BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 186/00

    Getrennte Beurkundung von Kaufvertrag und Auflassung

    Auszug aus BayObLG, 21.06.2005 - 3Z BR 258/04
    Stehen mehrere Gestaltungsmöglichkeiten zur Wahl, so hat der Notar auf die billigere hinzuweisen, wenn diese eine für den angestrebten Erfolg angemessene und in gleicher Weise sichere und zweckmäßige rechtliche Form darstellt (BayObLGZ 2000, 260/262).
  • BGH, 23.05.2022 - V ZB 9/21

    Notarkostenprüfungsverfahren: Zulässigkeit des Einwands eines

    Um zu verhindern, dass sich der Kostenschuldner durch die Verlagerung der Prüfung des Amtshaftungsanspruchs in das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit den schärferen Darlegungs-, Substantiierungs- und Beweisführungspflichten des Zivilprozesses entzieht und sich der Amtsermittlungspflicht sowie der Möglichkeit des Freibeweises (§ 29 Abs. 1 FamFG) bedient, sollen nach der Gegenauffassung den Kostenschuldner hinsichtlich solcher Gegenansprüche auch in dem Verfahren nach § 127 GNotKG dem Zivilprozess vergleichbare Darlegungs- und Substantiierungspflichten treffen (vgl. BayObLG, FGPrax 2005, 229, 231; LG Düsseldorf, JurBüro 2021, 422).
  • OLG Saarbrücken, 10.07.2019 - 9 W 3/19

    Notarkostensache: Notar als Antragsteller; Hinweispflicht des Notars vor

    Nach herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, können darüber hinaus jegliche Schadensersatzansprüche wegen einer in Zusammenhang mit dem notariellen Geschäft stehenden Amtspflichtverletzung (§ 19 BNotO) gegenüber dem Gebührenanspruch eingewendet werden (BayObLG, FGPrax 2005, 229, 230; OLG Dresden, NotBZ 2017, 51, 52; KG, ZEV 2015, 640; OLG Karlsruhe, notar 2015, 198; OLG Hamm, FGPrax 2012, 267, 268 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 20 W 46/17, BeckRS 2018, 41886; Korintenberg/Sikora, aaO, § 127 Rn. 36; BeckOK KostR/Schmidt-Räntsch, aaO, § 127 GNotKG Rn. 25; NK-GK/Heinemann, § 127 GNotKG Rn. 64; aA [nur, wenn die Forderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist] LG Kleve, NotBZ 2015, 359, 360; LG Lübeck, NJOZ 2017, 1197, 1198).
  • BGH, 01.10.2020 - V ZB 67/19

    Zur Frage, ob und unter welchen Bedingungen der Notar berechtigt oder

    Ebenso kommt es nicht darauf an, ob ein solcher, mit dem notariellen Geschäft in Zusammenhang stehender Schadensersatzanspruch dem Kostenanspruch des Notars in dem Verfahren nach § 127 GNotKG überhaupt im Wege der Aufrechnung entgegengehalten werden kann, was streitig ist (dafür BayObLG, OLGR 2006, 23, 24; KG, DNotZ 1976, 434, 436; DNotZ 1996, 132, 134; NJOZ 2015, 1781 f.; OLG Hamm, FGPrax 2004, 49, 50; Neie in Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, 3. Aufl., § 127 Rn. 19; Korintenberg/Sikora, GNotKG, 21. Aufl., § 127 Rn. 36; Rohs/Wedewer/Rohs, GNotKG [November 2017], § 127 Rn. 13; Heinemann in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., § 127 GNotKG Rn. 64; BeckOK KostenR/Schmidt-Räntsch [1.6.2019], § 127 GNotKG Rn. 25; dagegen [Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen] LG Halle, NotBZ 2003, 316; LG Kleve, NotBZ 2015, 359; LG Lübeck, NJOZ 2017, 1179; Lappe, NJW 2004, 489, 495) und woran im Hinblick darauf, dass materiell-rechtliche Einwände in Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht zu berücksichtigen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Mai 2014 - V ZB 102/13, NZM 2014, 588 Rn. 14 mwN), Zweifel bestehen.
  • LG Chemnitz, 10.10.2008 - 3 T 214/07

    Kein Absehen von der Gebührenerhebung wegen unrichtiger Sachbehandlung bei

    Macht ein Bf. im Rahmen einer Notarkostenbeschwerde - somit im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Schadensersatzansprüche geltend, so treffen ihn dem Zivilprozess vergleichbare Darlegungs- und Substanziierungspflichten (BayObLG FGPrax 2005, 229 = MittBayNot 2006, 260 ).
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